HydrantARBEITSMAPPE. Kindertransport in Feuerwehrfahrzeugen
|
|
- Charlotte Kohler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HydrantARBEITSMAPPE Kindertransport in Feuerwehrfahrzeugen 2. Auflage, Juli 2009
2 1. Vorwort Kindersitze Technische Informationen Allgemeines Einteilung der Kindersitze Norm 4 3. Recht und Ordnung Ordnungswidrigkeiten Dienstanweisungen Gesetze/ Richtlinien/ Erlasse Kauf und Einbau von Kindersitzen Kauftipps Einbau und Handhabung Fahren mit Kindern und Jugendlichen Sicherheitshinweise Kinderrundfahrten Kinderfeuerwehren Jugendfeuerwehren Internet- und Literaturhinweise Anlagen Informationen des Innenministeriums Diese Hydrant-Arbeitsmappe wurde herausgegeben von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, Fachgebiet Bildung. Die Arbeitsmappe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Informationen wurden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Herausgabe gültigen Gesetze und Richtlinien zusammengetragen. Die Arbeitsmappe stellt eine Empfehlung der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg dar, eine Verpflichtung zur Umsetzung innerhalb örtlicher Feuerwehren besteht nicht. Änderungswünsche, Hinweise oder Anmerkungen zur Arbeitsmappe können schriftlich an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg unter jugendbuero@jugendfeuerwehr-bw.de erfolgen. Erstellt von: Guido Hämmerle, FG Bildung 2.Auflage 2009 IMPRESSUM: Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg Röhrer Weg Böblingen 07031/ Fax 07031/ jugendbuero@jugendfeuerwehr-bw.de Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
3 1. Vorwort Nachdem im August 1993, nach Änderung der StVO mit dem 21Abs.1a mit in Krafttreten vom 1.April 1993, die Hydrantarbeitsmappe 34 Kindertransport in Feuerwehrfahrzeugen erschien und im Juni 2006 der 21 der StVO verändert bzw. angepasst wurde bzw. StVO in der Fassung des Inkrafttretens vom erscheint es notwendig die Arbeitsmappe zu überarbeiten. Kann man doch davon ausgehen, dass fast jeder, der heute in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, seine eigenen Erfahrungen mit Kinderrückhaltesystemen gemacht hat. Ob nun als betroffenes Kind oder als Elternteil, das sich mit diesem Thema schon auseinander gesetzt hat. War es damals noch die Problematik mit der Neueinführung der Kindersitze umzugehen, stehen wir heute vor der richtigen Auswahl der altersgerechten Sitzunterlage aus einer Vielzahl von Produkten. Mit dieser Arbeitsmappe wollen wir Feuerwehren helfen, die optimalsten Kindersicherungen bereitzustellen. Vielerorts wird das Eintrittsalter innerhalb der Jugendfeuerwehren bereits auf 10 Jahre heruntergesetzt - für diese Fälle schreibt der Gesetzgeber spezielle Rückhaltevorrichtungen in Verbindung mit Sicherheitsgurten für Kinder im Alter bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Körpergröße von 150cm vor, weshalb wir mit der Arbeitsmappe auch eine besondere Hilfestellung für den täglichen Betrieb einer Jugendfeuerwehr bieten wollen. Ist beim normalen Dienstbetrieb die Möglichkeit vorhanden, dass die Kinder zum Übungsdienst ihre eigenen Kindersitze mitbringen, wird dies bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. Freizeiten mit zeitweiligem Fahrzeugtransport schon schwieriger. Deshalb sollten sich die betroffenen Jugendgruppenleiter und ihre Kommandanten ernsthaft mit dieser Thematik auseinander setzen. Anstoß für diese Arbeitsmappe bildete eine Umfrage in ausgewählten Landkreisen Baden-Württembergs. Bedauerlicherweise zeigte sich nicht gerade ein überzeugendes Interesse an diesem Thema obwohl innerhalb der Jugendfeuerwehren immer wieder gravierende Mängel beim Thema Kinderfahrten bei öffentlichen Veranstaltungen der Feuerwehren festzustellen sind. Es wird immer wieder beobachtet dass die Themen Verantwortung und Sicherheit bei solchen Veranstaltungen vernachlässigt werden. Bemerkungen zu den Kinderfahrten wie Es wird ja nur um den Block gefahren oder Bei uns fahren nur die erfahrenen Maschinisten sind Ausreden, die immer wieder vorgeschoben werden, um den Publikumsmagnet Rundfahrten im Feuerwehrfahrzeug zu rechtfertigen. Nicht nur das in diesen Fällen meist Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die keine Rückhaltesysteme vorhalten denn Fahrzeuge mit Rückhaltesystem werden werden ja lieber ausgestellt - für die Kinderfahrten ist das alte LF ja auch noch gut genug; diese Fahrzeuge werden auch noch ohne Bedenken mit Personen überladen, um der großen Anzahl wartender Interessenten gerecht zu werden. Platz gibt es ja genug in diesen Fahrzeugen, also können gut 3-4 Eltern mit Kleinkindern auf dem Schoß und 3-4 ältere Kinder dazwischen im Mannschaftsraum ungesichert Platz nehmen. Leichtfertiges Risiko nicht nur für die ungesicherten Gäste bei beispielsweise einem schnellen Bremsmanöver auch der Führerschein des Maschinisten steht hier auf dem Spiel. Diese Arbeitsmappe verweist auf Gesetzestexte zum Thema Rückhaltesysteme und Personentransport und zeigt welche Forderungen an die Rückhaltesysteme gestellt werden. Informationen und Erwartungen an Fahrzeughalter und Fahrzeugführer sind ebenfalls Teil der Arbeitsmappe und sollen so zu einem sicheren Feuerwehr(all)tag beitragen. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
4 2. Kindersitze Technische Informationen 2.1. Allgemeines Kindersitze sind für die Sicherheit von Kindern in Kraftfahrzeugen konzipiert. Seit dem 1. April 1993 ist jeder Autofahrer verpflichtet, mitfahrende Kinder zu sichern, die nicht älter als 12 Jahre oder kleiner als 150 Zentimeter sind ( 21(1a)StVO). Ältere oder größere Kinder müssen den regulären Gurt benutzen Einteilung der Kindersitze Welcher Kindersitz für welches Kind zu verwenden ist richtet sich nach dem Gewicht des Kindes, nicht nach seinem Alter. Dafür wurden die Sitze in fünf Klassen unterteilt: Klasse 0 / 0+ / I für Kinder bis 2-3 Jahre und bis 18 Kilogramm. Allerdings sind die Altersangaben meist nicht hilfreich. Wie oben erwähnt sind die Systeme nach Gewicht eingeteilt, ein weiterer Aspekt ist die Körpergröße Für die Feuerwehren relevant sind die Klasse II: Für Kinder von kg ab 3 bis 6 Jahre. Hierbei handelt es sich um Sitzkissen mit Rückenlehne (im besten Fall rechtlich zugelassen sind auch reine Sitzerhöhungen ohne Lehne) die in Fahrtrichtung angebracht sind. Kind und Sitzkissen werden gemeinssam mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeuges gesichert. Die wenigsten Modelle dieser Gruppe werden noch separat mit dem Fahrzeuggurt am Fahrzeug gesichert. Systeme die nur der nachfolgenden Klasse III angehören sind sehr selten. Sie gehören meistens der Klasse II wie auch der Klasse III an und sind von kg zugelassen Klasse III: Für Kinder von 22-36kg von 6 bis 12 Jahren. Diese Modelle sind Sitzkissen mit Gurthaken und idealer Weise auch höhenverstellbaren Rückenlehnen. Sie erhöhen die Körpergröße des Kindes beim Sitzen, damit dieses den Sicherheitsgurt anschnallen kann. Für schwerere Kinder ab 36 kg entfällt die Kindersitzpflicht nicht, solange sie nicht 12 Jahre alt oder 150cm groß sind. Ein Sitzkissen wäre erforderlich Norm Kindersitze müssen den Bestimmungen der ECE 44 entsprechen. Bis zu einer Körpergröße von 150cm muss das Kind je nach Gewicht und Körpergröße mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem (KRS) transportiert werden, welches das europäische Siegel ECE R44 tragen und somit für die Verwendung in Fahrzeugen zugelassen sind. Beim Neukauf eines Kindersitzes sollte ein Modell erstanden werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. 44/04 (im Jahr 2009). Wer ältere Modelle besitzt muss darauf achten, da diese mindestens der Normversion 44/03 entsprechen. Nicht mehr benutzt werden dürfen Produkte die eine Zulassung nach der Version 44/02 oder gar 44/01 haben. Diese Produkte sind von ihrer technischen Auslegung her mehr als 10 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Ein Sicherheitsrisiko kann bei diesen Produkten somit nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Prüfzeichen geben die beiden ersten Zahlen unterhalb des Kreises an nach welcher ECE Norm getestet wurde (in dem rechts abgebildeten Beispiel E wurde der Sitz nach der Norm ECE 44/03 getestet und zugelassen. Der Aufdruck universal weist darauf hin, dass der Sitz grundsätzlich für die Verwendung in jedem PKW/LKW geeignet ist. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
5 3. Recht und Ordnung 3.1. Ordnungswidrigkeiten Egal ob bei der Jugendfeuerwehr oder beim Tag der offenen Tür, jeder Fahrzeugführer haftet zunächst alleine für die ihm anvertrauten Bei- und Mitfahrer. Wer also ein Kind ungesichert im Auto mitnimmt, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und eine Eintragung ins Verkehrszentralregister. Im Schadensfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert oder schlechtesten Falls verweigert. Nachfolgend sind die aktuellen Verwarnungs- und Bußgelder aufgeführt, die bei einem Verstoß durch den Fahrzeugführer selbst zu tragen sind. Verwarnungsgeld Kind im Erwachsenengurt bzw. nicht mehr zugelassener Kindersitz der Prüfnormen ECE 44/00, ECE 44/01 oder ECE 44/02: Mehrere Kinder mit Erwachsenengurt: 30,- Euro 35,- Euro Bußgeld und Eintragung im Verkehrszentralregister Kind ungesichert: Mehrere Kinder ungesichert. 40,- Euro 1 Punkt 50,- Euro 1 Punkt 3.2. Dienstanweisungen Leider besteht vielerorts nach wie vor der Irrglaube, vom Dienstvorgesetzten (z.b. Zugführer, Kommandant, etc.) angeordnete Fahrten ohne Kindersitze gehen im Falle einer Ordnungswidrigkeit zu Lasten des Dienstherrn (Feuerwehr bzw. Kommune). Jeder Fahrzeugführer haftet zunächst allein für die Sicherheit der ihm anvertrauten Bei- und Mitfahrer. Im Falle eines Unfalles wird der Fahrer zunächst zwar durch die Gemeinde freigestellt, sofern aber eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, kann eine teilweise Regulierung durch den Fahrzeugführer (Fahrer) seitens der Versicherung in Betracht gezogen werden. Dem Fahrzeugführer obliegt also eine besondere Sorgfaltspflicht, die auch nicht bei Anwesenheit eines Gruppenführers in dessen Verantwortung übergeht. Der Gruppenführer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitfahrer an der Einsatzstelle, bis dorthin, trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung für die Sicherheit im Fahrzeug Gesetze/ Richtlinien/ Erlasse Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen regeln die technische Ausrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich der Sicherheitsgurte, das gebotene Verhalten der Personen und der Umgang mit Sicherheitseinrichtungen in Kraftfahrzeugen. Genannt seien an dieser Stelle unter anderem die Straßenverkehrsordnung sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung als zwei der wichtigsten Gesetzblätter. Dabei regelt unter anderem der 21a StVO, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Ausnahmen bestehen nur für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit oder Fahrten auf Parkplätzen. Neu eingeführt wurde der 21b StVO der nun auch eine Regelung für den Transport von Kindern in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte trifft. Der genaue Wortlaut sowie weitere Gesetzestexte zu diesem Thema sind dieser Arbeitsmappe in der Anlage beigefügt. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
6 4. Kauf und Einbau von Kindersitzen Der Umgang mit dem Fahrzeug-Sicherheitsgurt: Tägliche, unproblematische Routine. Ganz anders ist es beim Umgang mit Kindersitzen: Jedes Modell hat seine "Spezialitäten", auf die bei der Anschaffung beim Einbau und der Handhabung penibel geachtet werden muss. Worauf es ankommt, haben wir nachfolgend zusammengestellt Kauftipps Vor dem Kauf eines Kindersitzes empfehlen wir, sich über die aktuellen Testergebnisse zu informieren. Hierzu erteilt unter anderem die Stiftung Warentest in entsprechenden Veröffentlichungen Auskunft darüber, welche Produkte geeignet und welche nur bedingt einsetzbar sind. Auch Automobilclubs sowie der TÜV führen regelmäßig Produktprüfungen durch, deren Ergebnisse über das Internet abrufbar sind. Eine Sammlung aktueller Hyperlinks haben wir unter dem Punkt Internet- und Literaturhinweise in dieser Arbeitsmappe zusammengestellt. Beim Besuch im Fachhandel empfehlen wir sich den Einbau und die Bedienung des Kindersitzes im Fachgeschäft erklären zu lassen. Darüber hinaus sollte der Sitz vor dem Kauf unbedingt im eigenen Fahrzeug versuchsweise eingebaut werden. Probesitzen ist Pflicht, das Kind muss den Sitz akzeptieren und bequem darin sitzen können. Der Kindersitz sollte über eine angemessene Kopfstütze verfügen, die verstellbar und an die Größe des Kindes anpassbar ist. Auch große Seitenflügel besonders für das Gesicht können in Extremsituationen Leben retten. Erkundigen Sie sich nach Ergebnissen von Tests hinsichtlich des Seitenaufprallschutzes. Für die Jugendfeuerwehrarbeit kommen vorwiegend nur Kindersitze der Klasse III also Sitzerhöhungen bzw. Sitzkissen in Frage. Auch hier sollte Probesitzen verpflichtend sein, allerdings können Komfortfragen aufgrund der oftmals nur kurzen Nutzung (z.b. bei Übungen oder Stadtfahrten) vernachlässigt werden. Für längere Fahrten (z.b. zum Zeltlager) sollte jedoch ein auf den Jugendlichen abgestimmtes Sitzkissen vorgehalten werden. Hier ist vor einer Beschaffung in der Feuerwehr eine Abfrage bei den Eltern meist der bessere und kostengünstigere Weg und bewirkt gleichzeitig eventuell auch eine vertrauensvolle Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Eltern. Neben der Gewichtsklasse und den Sicherheitsmerkmalen können weitere Aspekte bei der Kaufentscheidung unterstützen. Fragen des alltäglichen Gebrauchs, wie z.b. das Material und die Strapazierfähigkeit der Bezüge, das Gewicht des Sitzes sowie einfache Reinigungsmöglichkeit sollten dabei ebenso eine Rolle spielen, wie die Befestigung im Fahrzeug. Das Modell der Wahl muss sich straff und möglichst spielfrei im Fahrzeug befestigen lassen. Das bedeutet insbesondere dass sich der fertig montierte Sitz in Fahrzeuglängsrichtung kaum nennenswert von der Rückenlehne wegbewegen lassen darf. Für Kinderfeuerwehren sollte auf eine Beförderung in Löschfahrzeugen verzichtet werden. Der Einbau von Kindersitzen sollte in solchen Fällen vorwiegend in Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) erfolgen, dementsprechend sollte bei einem Eigenkauf durch die Feuerwehr oder Jugendfeuerwehr das MTF bei der Auswahl des Kindersitzes im Fachgeschäft dabei sein. Bei Fahrzeugen mit Airbag unbedingt die Hinweise des Kindersitz- als auch des Fahrzeugherstellers in der Bedienungsanleitung beachten. Keinesfalls bei aktiven Beifahrerairbags rückwärts gerichtete Systeme auf dem Beifahrersitz verwenden Einbau und Handhabung Kindersitze müssen sich fest auf den Fahrzeugsitzen befestigen lassen. Sie müssen kippsicher sein und dürfen nicht verrutschen. Bei Kindersitzen mit Verriegelungssystem (z.b. Kindersitze mit Basisgestell oder mit Isofix-System) muss die korrekte Befestigung bei jeder Montage geprüft werden. Die Bedienungsanleitungen der Kindersitze muss genau befolgt werden, hier können detailierte Informationen über Gewichtsklasse, erlaubte Sitzposition, Gutführung, Einbaurichtung usw. entnommen werden. Insbesondere der Verlauf der Sicherheitsgurte ist beim Einbau zu beachten, damit später die Rückhalteeinrichtung im Notfall auch ordnungsgemäß funktioniert (Schultergurt über die Schultermitte; Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge laufen lassen). Sitzplätze mit Zweipunktgurten sind für Kindersätze in der Regel nicht geeignet. Im Fahrzeug sind Kinder so straff wie möglich anzugurten. Dies sollte durch den Fahrzeugführer vor Abfahrt ggf. nochmals kontrolliert werden. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
7 Der Vollständigkeit halber seien auch der Verlauf von Hosenträgergurten und die Höhe der Kopfabstützung an dieser Stelle erwähnt. Diese sind von Zeit zu Zeit zu überprüfen und dem wachsenden Kind anzupassen. Insbesondere für Kinderfeuerwehren sollte dies bei der Verwendung von Kindersitzen der Klasse I und II beachtet werden. 5. Fahren mit Kindern und Jugendlichen 5.1. Sicherheitshinweise Neben den bekannten Straßenverkehrsregeln sind bei Kindersitzen zusätzliche Hinweise zur Erhöhung der Sicherheit zu beachten: Es dürfen keine Veränderungen am Kindersitz vorgenommen werden Keine schweren oder scharfkantigen Gegenstände im Innenraum des Fahrzeugs mitführen (z.b. Atlas auf der Hutablage). Sie können bei einem Unfall nach vorne geschleudert werden und dadurch die Insassen erheblich verletzen. Aus demselben Grund soll der Kindersitz auch dann fixiert werden, wenn kein Kind darin sitzt. Insbesondere bei Sitzerhöhungen mit Rückenstützen kann das Anliegen an der Fahrzeugkopfstütze die Standsicherheit schmälern. Es sollte in diesen Fällen die Kopfstütze entfernt und rückwärtsgerichtet wieder eingesteckt werden Auch größere Kinder müssen bis 1,50 m Körpergröße immer - auch auf Kurzstrecken und bei Fahrgemeinschaften - mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden, da sonst der Beckengurt im Bauchraum verläuft und somit bereits bei einer starken Bremsung zu inneren Verletzungen führen kann. Babyschalen: Kind immer angurten und darauf achten, dass der Tragebügel eingerastet ist Kindersitze sollten immer auf Plätzen mit Dreipunktgurten befestigt werden. Auf Plätzen mit Zweipunktgurten ist die Verwendung von Sitzerhöhungen nicht zulässig! 5.2. Kinderrundfahrten Entsprechend den Empfehlungen des Innenministeriums Baden-Württemberg (siehe Anlage 1) sollten für Kinderrundfahrten im Rahmen von Tagen der offenen Tür oder Ferienprogrammen usw. ausschließlich Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden, die über Rückhaltesysteme und Kindersitzeinrichtungen verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte auf eine Ausfahrt verzichtet werden. Sofern also eine Kinderrundfahrt zwingend durchgeführt werden soll empfehlen wir für die praktische Umsetzung folgende Punkte zu beachten: 1. Sofern Löschfahrzeuge für Kinderrundfahrten herangezogen werden, darf je vorhandenem Sitzplatz mit Sicherheitsgurt nur eine Person befördert werden. Die maximale Anzahl von 9 Personen darf in keinem Fall überschritten werden. In jedem Fall sind nur Plätze zu belegen, die über eine entsprechende Rückhalteeinrichtung verfügen. 2. Kinder für die keine Pflicht zur Nutzung eines Kindersitzes besteht (>1,50m Körpergröße oder älter als 12 Jahre) können unter Beachtung der Gurtpflicht im Rahmen von Kinderrundfahrten befördert werden. Es empfiehlt sich aber, insbesondere aufgrund meist fehlender Kindersicherungen an Türen von LKW, zusätzliche Aufsichtspersonen im Mannschaftsraum mitfahren zu lassen, da der Fahrzeugführer allein keine ausreichende Aufsicht übernehmen kann. 3. Kinder, die einen Kindersitz der Klassen 0 bis II benötigen dürfen nicht an einer Rundfahrt teilnehmen. Auch bei vorhandenem eigenen Kindersitz ist meist eine kurzfristige und sichere Befestigung des Kindersitzes im Feuerwehrfahrzeug unter den gegebenen Umständen (lange Warteschlage, drängelnde Kinder usw.) nicht möglich. 4. Für die Beförderung im Feuerwehrfahrzeug ist eine Alterskontrolle erforderlich. Diese kann beispielsweise durch ältere Jugendfeuerwehrangehörige abgedeckt werden. 5. Für Kinder die eine Sitzerhöhung benötigen (Kinder zwischen sechs und 12 Jahren) sind entsprechende Sitzerhöhungen vor den Rundfahrten im Fahrzeug zu installieren Kinderfeuerwehren Aktuell sind nur wenige Kinderfeuerwehren in Baden-Württemberg eingerichtet, jedoch werden vielerorts bereits Jugendliche mit 10 Jahren in die Jugendfeuerwehr aufgenommen. Für diese Kinder und Jugendlichen besteht entsprechend den Ausführungen dieser Arbeitsmappe die Pflicht zur Einrichtung eines Kindersitzes der Klasse III. Soweit eine Beförderung im Rahmen der Übungsdienste Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
8 erforderlich ist, sind in jedem Fall Fahrzeuge mit Rückhalteeinrichtungen zu nutzen. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen sollten informiert werden, dass die Sitzerhöhungen zu den Übungsdiensten durch die Kinder mitgebracht werden. Es empfiehlt sich, die Jugendgruppenleiter und Jugendwarte mit der Handhabe der Sitzerhöhungen durch die Eltern vertraut zu machen. Eine umsichtige und vorsichtige Fahrweise sollte selbstverständlich sein. Sollten Fahrzeuge zum Einsatz kommen, für die keine Ausrüstungspflicht mit Rückhalteeinrichtungen besteht, ist es zulässig trotzdem Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren zu transportieren. Jüngere Kinder dürfen nicht in solchen Fahrzeugen transportiert werden. Vorwiegend sollte aber auf den Einsatz solcher Fahrzeuge im Rahmen der Jugendarbeit verzichtet werden Jugendfeuerwehren Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr ist kein Kindersitz erforderlich, jedoch besteht die allgemeine Gurtanlegepflicht selbstverständlich weiter. Vorwiegend sollten Fahrzeuge verwendet werden, die über entsprechende Rückhalteeinrichtungen verfügen. Die Kontrollpflicht für die ordnungsgemäße Beförderung der Jugendlichen obliegt dem Fahrer. Für Kinder unter 12 Jahren sollte analog den Kinderfeuerwehren der Kontakt mit den Eltern gesucht werden, so dass die Jugendlichen im Rahmen der Übungsdienste ihre eigenen Sitzerhöhungen nutzen. Eine Einweisung in die Handhabe sollte für alle Jugendgruppenleiter und Jugendwarte durch die Eltern erfolgen. Darüber hinaus empfehlen wir allen Jugendgruppenleitern und Jugendwarten die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (siehe Lehrgangsangebot der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg). Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
9 6. Internet- und Literaturhinweise Gesetze Bußgeldkatalog - Personenbeförderung / Sicherungspflicht StVO - 21 Weitere Gesetze und Verordnungen Ratgeber ACE Lenkrad - Das Magazin Tests Kindersicherung Kindersitze Verkehr - Straße - Straßenverkehrsordnung Publikationen - Bestell und Downloadservice - Auto und Verkehr - Kinder sichern im Auto Links - GDV - Versicherung und Verkehr - Auto - Sicherheit - Kinder im Auto Themen: - auto -verkehr - test - Autokindersitze Broschüre: Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer (zu beziehen über die Polizeidienststellen) Stiftung Warentest Test-Hefte ACE Lenkrad Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
10 7. Anlagen 7.1. Informationen des Innenministeriums Hinweis auf Richtlinie und Bundesgesetzblatt Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.April2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009Teil I Nr. 18 S. 734, Anhang Schreiben Innenministerium Baden-Württemberg Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
11 I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/ Landratsämter Stuttgart Kreisbrandmeister- Durchwahl (07 11) Name Bott Regierungspräsidien Aktenzeichen /24 Stuttgart (Bitte bei Antwort angeben) Karlsruhe Freiburg Tübingen Gemeindetag Baden-Württemberg Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen Schreiben des Innenministeriums vom Az.: /24- Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
12 bei Regierungspräsidien, Kommunalen Landesverbänden und Landesfeuerwehrverband und vom Az: /24- Mit Artikel 1 Nr. 1 c) der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung vom 11. Mai 2006 (BGBl. I S. 1160) wurde in 21 StVO nach Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. Das Innenministerium weist deshalb ergänzend zu seinem o.g. Schreiben darauf hin, dass in Feuerwehrfahrzeugen für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nunmehr Kinder unter drei Jahren nicht mehr transportiert werden dürfen und Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind auf dem Rücksitz befördert werden müssen. gez. Rolf Schmid Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
13 Innenministerium Baden-Württemberg Verwendung von Sicherheitsgurten beim Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen Grundsätzlich gilt die Regelung des 21a StVO, nach der vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Eine generelle Ausnahme ist nur für bestimmte Fallkonstellationen vorgesehen. Dazu gehören z. B. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, oder Fahrten auf Parkplätzen. Weiterhin ist für den Transport von Kindern die Regelung des 21 Abs. 1a StVO zu beachten, wonach spezielle Rückhalteeinrichtungen zu benutzen sind, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Wesentlich sind deshalb für die Beurteilung der hier aufgeworfenen Frage, ob speziell Kinder auch ohne Sicherheitsgurt in Feuerwehrfahrzeugen transportiert werden dürfen, die Vorschriften über die Ausrüstung von Kfz mit Sicherheitsgurten. Grundsätzlich hängt dies überwiegend von dem Datum der Zulassung der Fahrzeuge ab. Eine Übersicht über die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen ist beigefügt. Sollte demnach ein Feuerwehrfahrzeug unter diese Ausnahmeregelungen fallen, dann entfällt - weil ein Sicherheitsgurt nicht vorgeschrieben ist - grundsätzlich auch die Sicherungspflicht. Ist dies dagegen nicht der Fall, sind vorhandene Sicherheitsgurte anzulegen. Die Anwesenheit von Begleitpersonen hat darauf keinen Einfluss. Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung sollte jedoch die Erwartungshaltung von Eltern berücksichtigt werden, die davon ausgehen, dass ihre Kinder bei der Feuerwehr gut aufgehoben sind. Sollten Kinder tödlich oder schwer verletzt verunglücken, weil sie unangeschnallt in einem Feuerwehrauto mitgefahren sind, könnte dies in der Öffentlichkeit ein negatives Image für die Feuerwehr fördern. Wir schlagen deshalb folgende Vorgehensweise vor: Bei Kinderausfahrten z. B. im Rahmen von Feuerwehrfesten oder obligatorischen Sommerfesten sollten nur Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden, die über Rückhaltesysteme und Kindersitzeinrichtungen verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte auf eine Ausfahrt verzichtet werden. Beim Transport von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr stellt sich die Sachlage etwas anders dar. Hier ist es unbedingt erforderlich, dass Kinder transportiert werden dürfen, sonst wäre eine vernünftige Jugendarbeit nicht möglich. Wenn auf Grund des Alters des Feuerwehrautos keine Ausrüstungspflicht besteht, ist es zulässig, trotzdem Kinder und Jugendliche mit diesem Auto zu transportieren. Trotzdem sollte bei der Planung solcher Übungen und Einsätze immer versucht werden, den Transport der Jugendlichen mit solchen Fahrzeugen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten die Fahrer angehalten werden, möglichst vorsichtig und umsichtig zu fahren, was eine Selbstverständlichkeit ist. Innenministerium Baden-Württemberg Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
14 Ausrüstung von Kfz mit Sicherheitsgurten (Stand ) Pkw 35 a, 72 StVZO - Für Pkw über 25 km/h bbh vorgeschriebene Verankerungen u. Sicherheitsgurte 1. Fz erstm. i. Verk. ab : Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Sicherheitsgurte Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet. 2. Fz erstm. i. Verk. ab : Verankerungen für alle Sitze (für mittleren Rücksitz in Fz bis 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab ). Sicherheitsgurte für Außensitz hinter Windschutzscheibe. 3. Fz erstm. i. Verk. ab : Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt- Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau genügen Zweipunkt- Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). 4. Fz erstm. i. Verk. ab : Dreipunkt-Verankerungen und Automatik- Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt- Sicherheitsgurte (Beckengurte). 5. Fz erstm. i. Verk. ab gelten EG-Vorschriften. Lkw 35 a, 72 StVZO - Verankerungen und Sicherheitsgurte vorgeschrieben für Lkw, die a) vor erstm. i. Verk. gekommen sind und deren zgg bis 2,8 t und bbh über 25 km/h nach folgender Stufung: 1. Fz erstm. i. Verk. ab : Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet. 2. Fz erstm. i. Verk. ab : Verankerungen für alle Sitze (für mittleren Rücksitz in Fz bis 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab ). Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe. 3. Fz erstm. i. Verk. ab : Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt- Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau (Begriffsbest. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
15 s. Anm.), genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). b) ab erstm. i. Verk. gekommen sind und deren bbh über 25 km/h, unabhängig vom zgg, und zwar: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik-Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt- Sicherheitsgurte (Beckengurte). Regelung gilt auch für Kfz über 25 km/h bbh, die hinsichtlich Insassenraum und Fahrgestell den Baumerkmalen von Lkw gleichzusetzen sind. c) Für Fz erstm. i. Verk. ab gelten EG-Vorschriften. Sonstige Kraftfahrzeuge 35 a, 72 StVZO - Verankerungen und Sicherheitsgurte vorgeschrieben für Fz erstm. i.verk. ab , sofern es sich um Fz über 25 km/h bbh handelt, die hinsichtlich Insassenraum und Fahrgestell den Baumerkmalen von Pkw (oder Lkw) gleichzusetzen sind. Dann ist folgendes vorgeschrieben: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik-Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt- Sicherheitsgurte (Beckengurte). Für Fz erstm. i. Verk. ab gelten EG-Vorschriften. Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
16 Innenministerium Baden-Württemberg Verankerungen, Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen - Stichworte Anforderungen Ausrüstungspflicht Pkw KOM außer Linien-KOM Lkw SoKfz SZM Ausrüstung 3 Punkt-Automatik-Gurt auf allen Außensitzen 2 Punkt-Gurt auf übrigen Sitzen Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht Klappsitze nicht nach vorn gerichtete Sitze Sitze mit Schulterdoppelgurt in Verbindung mit Beckengurt (Hosenträger) Sitze mit Rückhaltesystem mit gleichwertiger Schutzeinrichtung wie Sicherheitsgurt Sitze die mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder ausgerüstet sind, für deren Befestigung die Verankerungen für Sicherheitsgurte verwendet werden bei SoKfz Wohnmobil hinten nur 2 Punkt-Gurt erforderlich Bauartgenehmigung Sicherheitsgurt 22 a Abs. 1 Nr. 25 StVZO Prüfvorschrift TA Nr. 26, Rili 77/541/EWG, ECE-R 16 (jeweils neueste Fassung) Bauartgenehmigung der Verankerung Keine Prüfvorschrift Verankerung ECE-R 14 Rili 76/115/EWG 81/575/EWG 82/318/EWG Rili 90/629/EWG ab Erstzulassung müssen der EG-Richtlinie entsprechen Hosenträgergurte geeignete Verankerung gem. ECE-Regelung 14 oder EWG Rili 76/115/EWG gebaut, geprüft und genehmigt geeignete Verankerung gem. Betriebs- bzw. Einbauanleitung der Hosenträgergurte Einbau gem. Betriebs- bzw. Einbauanleitung Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
17 doppelt belegte Verankerungspunkte mit entsprechend langen Befestigungsschrauben auszurüsten Gurtlaschen in Zugrichtung ausrichten ggf. Sitzplatzänderung Gefährdung der Heck-Insassen muss ausgeschlossen werden Fahrzeug nicht in ABE der Hosenträgergurte BE erloschen Einbauvorschriften für Sicherheitsgurt gilt ab für die von diesem Tage an erstm. i. Verk. kommende Fahrzeuge: Einbau muss so erfolgen, dass Funktion bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Verletzungsgefahr bei Unfällen verringern. Anlegepflicht Sicherheitsgurte Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt werden. Ausnahme von der Anlegepflicht Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich Körpergröße weniger als 150 cm beträgt Körpergrößen über 150 cm, wenn infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerung der Schutzzweck der angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann. Rückhalteeinrichtungen für Kinder Ausrüstungspflicht Mitnahme von Kindern bis 12 Jahre kleiner 150 cm auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind auf Vorder- und Rücksitzen Eignung amtliche Genehmigung für Fahrzeugtyp für benutzten Sitz (Vorder-, Rücksitz) für Gewichtsklasse des Kindes Jugendfeuerwehr Baden Württemberg,
Verwendung von Sicherheitsgurten beim Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen
Verwendung von Sicherheitsgurten beim Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen Grundsätzlich gilt die Regelung des 21a StVO, nach der vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt
MehrSicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen
Sicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen Der Bundesminister für Verkehr -Strassenverkehrsordnung - Auszug- 21 Personenbeförderung (1a) "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
MehrSICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug
SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrFakten & Informationen zur neuen Kindersitznorm ECE R 129 ( i-size )
Fakten & Informationen zur neuen Kindersitznorm ECE R 129 ( i-size ) DE Fakten & Informationen zur neuen Kindersitznorm ECE R 129 ( i-size ) Die Sicherheit des Kindes wird bei kiddy seit jeher groß geschrieben.
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrSicherheit Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag srelevante Bestandteile des Autos werden gemeinsam besprochen: Airbag, sgurte und Kindersitze werden angeschaut. Ziel Die SuS kennen die svorschriften in und zu einem
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
Mehr» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!
» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrDie Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung
Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrDAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.
Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.
SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.
MehrErklärung zum Internet-Bestellschein
Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrNotwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan
(kôtsû) 4 Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku) 4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder.
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe
Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrAuswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck
Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Um Ähnlichkeiten und Unterschiede im CO2-Verbrauch zwischen unseren Ländern zu untersuchen, haben wir eine Online-Umfrage zum CO2- Fußabdruck durchgeführt.
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN
ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN Water. Wegen. Werken. Rijkswaterstaat. 1 In dieser Kurzanleitung wird angegeben, wie Sie kontrollieren können, ob Ihre BICS-Anmeldung korrekt an das IVS90 oder
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrSeite 20-21 Wo finde ich die Landingpage Auswahl? Seite 22-24 Wie aktiviere ich eine Landingpage? Seite
Gesamte Anleitung Dashboard Seite 2-3 Meine Kontakte Seite 4-5 Wie lege ich eine neue Gruppe an bzw. ändere den Namen? Seite 6-7 Wie lege ich einen neuen Kontakt an? Seite 8-9 Wie ordne ich Kunden einem
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrFeinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH
Jetzt aktuell Wer mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umwelt zonen unterwegs sein will, braucht ein schadstoff armes Fahrzeug und eine Feinstaub-Plakette.
MehrWichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind
Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrÜber den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite:
Anmeldung und Zugang zum Webinar Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Dort finden Sie die Ankündigung unserer Webinare: Wenn Sie auf den Eintrag zum gewünschten
MehrSehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen
Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie
MehrEin Aufkleber fürs Leben.
DEKRA Automobil GmbH Ein Aufkleber fürs Leben. Die Rettungskarte im Fahrzeug weil im Ernstfall jede Sekunde zählt. Wenn es um Sekunden geht Wozu dient die Rettungskarte im Fahrzeug? Um Verletzte schnell
MehrOldtimer-Versicherung. Für die Liebe zum Besonderen
Oldtimer-Versicherung Für die Liebe zum Besonderen Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Auto Ein Oldtimer hat eine ganz besondere Aura und einen eigenen Charakter. Das wissen Sie als Besitzer einer solchen
MehrVersion smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):
Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils
MehrGesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache
Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrS TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E
S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat
MehrNeue Steuererklärung 2013 erstellen
Neue Steuererklärung 2013 erstellen Bitte klicken Sie im Startmenü auf die Schaltfläche Steuererklärung 2013 NEU Anschliessend wird der folgende Dialog angezeigt. Wenn Sie die letztjährige Steuererklärung
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrKindersicherheit im Auto
Kindersicherheit im Auto Bundesanstalt für Straßenwesen Inhalt Einleitung...2 Wie ist die Rechtslage in Deutschland?...3 Nutzung und Fehlbedienung von Kinderrückhaltesystemen...4 Kinderrückhaltesysteme
MehrIhr Weg in die Suchmaschinen
Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher
MehrAnleitung öffentlicher Zugang einrichten
TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrSie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?
Leitfaden zur Druckdatenerstellung Inhalt: 1. Download und Installation der ECI-Profile 2. Farbeinstellungen der Adobe Creative Suite Bitte beachten! In diesem kleinen Leitfaden möchten wir auf die Druckdatenerstellung
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrLizenzen auschecken. Was ist zu tun?
Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrGefahr erkannt Gefahr gebannt
Ihre Unfallversicherung informiert Toter Winkel Gefahr erkannt Gefahr gebannt Gesetzliche Unfallversicherung Die Situation Liebe Eltern! Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, weil LKW-Fahrer
MehrEinrichtung E-Mail Konto Microsoft Outlook 2010
Installationsanleitungen für verschiedene Net4You Services Einrichtung E-Mail Konto Microsoft Outlook 2010 Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von
MehrUmgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten.
ewon - Technical Note Nr. 001 Version 1.3 Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten. 19.10.2006/SI Übersicht: 1. Thema 2. Benötigte Komponenten
MehrLeitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Immer wieder werden Schrottfahrzeuge, Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung verbotswidrig
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
Mehr