Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) magineer GmbH

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) magineer GmbH Allgemeine Verkaufs und Servicebedingungen der magineer GmbH Für den Verkauf von Produkten und die Ausführung von Dienstleistungen Stand: 24. Oktober 2016

1 Geltungsbereich (1) Die Rechtsverhältnisse zwischen der magineer GmbH (Geschäftsbereiche engineering und lighting) und dem Kunden unterstehen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Die Verkaufs- und Servicebedingungen der magineer GmbH gelten auch dann, wenn die magineer GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufs- und Servicebedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. (3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von 310 Absatz 1 BGB. (4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 2 Angebot und Vertragsabschluss (1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. (2) Die Angebote der magineer GmbH sind freibleibend, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich bestimmt ist. (3) Für Muster, Entwürfe und sonstige Projektleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht zu Stande kommt. Angaben zu Personen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnissen unterliegen der strengsten Geheimhaltung und sind gleichermaßen vom Auftraggeber, als auch vom Lieferanten einzuhalten. 3 Überlassene Unterlagen und Vertraulichkeit (1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Konditionen, Angebote etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen sind vertraulicher Natur und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. (2) Auf Verlangen der magineer GmbH sind bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sämtliche übergebenen Unterlagen sowie alle Kopien davon vollumfänglich zurückzugeben. Verletzungen dieser Diskretions- und Rückgabepflichten berechtigen die magineer GmbH zu Schadenersatz und sofortigem Vertragsrücktritt. 4 Preise und Zahlung (1) Als Zahlungswährung gilt der EURO ( ) als vereinbart. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk netto. Die Mehrwertsteuer ist nicht eingeschlossen; diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert ausgewiesen. Ab einem Bestellwert von 6.000,00 EURO ist die Lieferung innerhalb Deutschlands (BRD Festland, ohne abladen) gratis, Liefer- und Transportkosten sind in den Angeboten nicht berücksichtigt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. (3) Sofern nicht anders vereinbart ist, werden 100% des Rechnungsbetrags bei Auftragserteilung fällig (Vorkasse, auf Rechnung). Forderungen der magineer GmbH können vom Kunden nicht mit Forderungen gegen die magineer GmbH verrechnet werden. (4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. (5) Der Auftrag wird erst nach Geldeingang der Anzahlung auf dem Konto des Auftragnehmers bearbeitet. (6) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Außerdem hat der Lieferant (auch bei Teilverzug) das Recht, ohne Ansetzung einer Nachfrist und ohne dass dies unverzüglich erklärt werden muss, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erfolgte Lieferungen und Leistungen zurückzufordern sowie Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen. Insbesondere gehen sämtliche Rechtsverfolgungskosten und sonstige Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Kunden. 5 Bestellung und Auftragserteilung (1) Die Bestellung wird durch ausdrückliche Auftragserteilung oder das Aufnehmen von Dienstleistungen wirksam und ist verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind sofort dem Lieferanten bzw. Auftragsnehmer bekannt zu geben. (2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (3) Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die magineer GmbH (unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen), einen Schadensersatz für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Vertragsabschluss sind 10% des Nettokaufpreises als Schadensersatz zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsabschluss sind 30% des Nettokaufpreises als Schadensersatz fällig. (4) Dem Käufer bleibt der Nachweis des Eintritts eines geringeren Schadens vorbehalten. 6 Lieferzeit (1) Die magineer GmbH ist bestrebt, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die magineer GmbH kann dafür jedoch keine verbindlichen Zusicherungen abgeben. Teillieferungen sind zulässig. Ansprüche gegen die magineer GmbH auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen. (2) Die vereinbarte Lieferzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht vollständig geklärt ist. (3) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Ereignisse höherer Gewalt (hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege) berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Lieferant teilt dies dem Auftraggeber sofort mit. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Dritte (Behörden usw.). Deren Beschaffung ist die Sache des Auftraggebers. Notwendige Änderungen (behördliche Auflagen usw.) gelten als Auftragserweiterung. 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (1) Der Besteller wird angehalten, den Lieferanten bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Informationen, Hilfsmaßnahmen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. (2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 8 Versand und Transport (1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. (2) Versand oder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Ebenso die Kosten für eine Transportversicherung. Transportkosten für Testgeräte sind vom Kunden zu tragen. Versandfertige Ware, die vom Auftraggeber nicht innerhalb 5 Tagen abgerufen wird, wird auf Kosten des Auftraggebers gelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung für die Einlagerung. (3) Entspricht die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten, erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. Für die Feststellung des Vorliegens der Abnahmevoraussetzung steht dem Auftraggeber eine Frist von 21 Kalendertagen zu. Die Frist beginnt mit der Übergabe der vollständigen (Teil-)Leistung. 9 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die

gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 10 Gewährleistung und Sachmängelhaftung (1) magineer GmbH, Triftweg 4, 64331 Weiterstadt gewährt auf die unter Ziffer 2 definiere Produktteile eine Garantie von 5 Jahren ab Rechnungsdatum Kunde. (2) Die Garantie erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und /oder Fabrikationsfehler und gilt für das gesamte Produkt. Ausgenommen sind Leuchtmittel LEDs, Treiber, Vorschaltgeräte und andere Verschleiß- bzw. Verbrauchsteile. (3) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und gelten unabhängig von der Garantie. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen Installateure. (4) Für das Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen Installateure. (5) magineer GmbH garantiert dem Kunden, dass defekte Produkte oder Bestandteile ohne Arbeitsund Materialkosten repariert werden. Wir behalten uns vor, anstelle einer Reparatur, das defekte Produkt zu ersetzen oder dessen Sachwert zu vergüten. Diese Garantie wird während der für das betreffende Produkt vorgesehenen Garantiefrist gewährt. Die Garantiefrist läuft ab dem Datum des Verkaufs an den Konsumenten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. (6) Die Garantie erstreckt sich auf alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Modell- oder Produktionsnummer am Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde oder wenn Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Produkt von Personen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis

vorgenommen wurden, oder Schäden durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer u.ä.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. (7) Wenn eine Modifikation oder Adaptierung am Produkt vorgenommen wurde, um einen Einsatz zu ermöglichen, für den dieses in seiner ursprünglichen Spezifizierung nicht vorgesehen war (z.b. Anpassungen an eine andere Empfangs- oder Anschlussnorm), wird das Produkt nicht als defekt angesehen. Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die Garantiefrist weder verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das betreffende Produkt in Lauf gesetzt. (8) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (9) Mängel an der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen, und zwar innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden konnten sind unverzüglich nach Entdeckung und unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt das Produkt als genehmigt, unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatz. (10) Eine Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Ergibt die Prüfung durch die magineer GmbH, dass ein Mangel vorliegt, wird nach Wahl der magineer GmbH nachgebessert oder eine Gutschrift in Höhe des Preises erteilt. Schlägt die Nacherfüllung durch Nachbesserung fehl oder ist diese dem Auftraggeber unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (11) Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. 852 BGB bleibt unberührt. (12) Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. (13) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. (14) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (15) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(16) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. (17) Bei Nichtgefallen des Produktes steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. 11 Schadensersatz (1) Die magineer GmbH ist unter keinen Umständen verpflichtet, Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden, wie beispielsweise für entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbußen, zu leisten. (2) Jede Haftung der magineer GmbH ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die entstehen (a) aus mangelhafter Inbetriebnahme oder mangelhaftem Unterhalt durch den Kunden, (b) durch Software, Schnittstellen und Zubehör, welche nicht von der magineer GmbH stammen, (c) durch unsachgemäßen Gebrauch, (d) durch Transport, (e) durch externe Beeinträchtigungen aller Art oder (f) durch Viren oder ähnliche Störungen. Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch von der magineer GmbH bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden, wird ebenfalls jede Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der magineer GmbH für Hilfspersonen ist generell wegbedungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. (3) Sofern eine Gewährleistungspflicht oder Haftung der magineer GmbH besteht, ist jeder Anspruch gegenüber der magineer GmbH, unabhängig von seinem Entstehungsgrund, auf maximal den Kaufpreis für das betreffende Produkt beschränkt. 12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. (2) Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. 13 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (2) Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. 14 Schriftform Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.

15 Erfüllungsort (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (2) Für den Fall, dass der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Lieferanten vereinbart. USt.-Id.: DE268333394 - Bank: Volksbank Langendernbach eg, IBAN: DE55 5116 1606 0000 0930 09; BIC: GENODE51LDD