Rümliger Nr. 03/2015
2 Rümliger 03/2015 Impressum Die Informationsschrift Rümliger erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindeversammlungen. Auflage: Empfänger: 240 Exemplare jede Haushaltung Interessierte *Nachbargemeinden *Presse (*GV-Ausgaben) Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse 23 3128 Rümligen Telefon 031 809 02 65 Homepage www.ruemligen.ch E-Mail info@ruemligen.ch
Rümliger 03/2015 3 Inhalt Abrechnung Verpflichtungskredite Renovation Wohnung Schulhaus 1. Stock und Bachverbauungen... 4 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen; Einfriedungen... 5 Weiterführung der Grünabfuhr im 2016; Bitte nützen Sie das Angebot 7 Guthaben der Rümliger-Chilbi steht für einen weiteren Anlass zur Verfügung... 7 Beitragspflicht AHV/IV/EO auch für Studierende und Nichterwerbstätige... 8 5. Rümliger Plausch-Jass... 9 Herzlich willkommen in Rümligen... 9 Herzliche Gratulation zur Geburt... 9 Herzliche Gratulation zur Einbürgerung... 9 Erfolgreiche Rümligerin: Annina Lüthi brilliert an den Europameisterschaften der Nachwuchsdressurreiter... 10 Informationen aus der Verwaltung... 11 Anna Gisiger, Finanzverwalterin, stellt sich vor... 11 Gemeinderats- und Verwaltungspersonalausflug... 11 Informationen aus dem Gemeinderat... 12 Gemeinderatsbeschlüsse... 12 Per Mausklick zur Energieberatung... 14 Christoph Kauz übernimmt die Geschäftsleitung des Naturparks Gantrisch... 15 Jobbörse Kinder- und Jugendarbeit Boxfish... 16 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 11.30 Uhr 08.00 11.30 Uhr und 14.00 17.00 Uhr geschlossen 08.00 11.30 Uhr und 14.00 17.00 Uhr geschlossen
4 Rümliger 03/2015 Abrechnung Verpflichtungskredite Renovation Wohnung Schulhaus 1. Stock und Bachverbauungen Gestützt auf das Handbuch Gemeindefinanzen des Kantons Bern muss jeder Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abgerechnet werden. Die Abrechnung wird demjenigen Organ zur Kenntnis gebracht, das den Kredit beschlossen hat. Renovation Wohnung Schulhaus 1. Stock Ausgaben Kredit Von der Gemeindeversammlung vom CHF 60'000.00 26. Mai 2014 bewilligt Sanierung Boden und Balkongeländer CHF 8'107.55 Plattenarbeiten Küche und Korridor CHF 4'436.35 Kernbohrungen CHF 367.20 Plattenarbeiten Badezimmer CHF 8'924.95 Badsanierung CHF 18'137.60 Malerarbeiten CHF 5'180.00 Sanierung Küche CHF 3'287.10 Fussleisten CHF 1'668.05 Total CHF 50'108.80 CHF 50'108.80 Kreditunterschreitung CHF 9'891.20 Bachverbauungen (Projektstudie Gewässerunterhalt) Ausgaben Kredit Vom Gemeinderat am 3. März 2008 CHF 12'000.00 bewilligt Planungsstudie CHF 9'684.00 Total CHF 9'684.00 CHF 9'684.00 Kreditunterschreitung CHF 2'316.00 Die detaillierten Abrechnungen können gegen Voranmeldung bis am 9. Oktober 2015 bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rümliger 03/2015 5 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor: - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50cm freizuhalten. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20m einen Strassenabstrand von 50cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhre zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. 2. Die Strassenanstösser sind im Frühling aufgefordert worden, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2015 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Leider hat es nicht überall geklappt. Deshalb bitten wir die Strassenanstösser nochmals, die Äste und Bepflanzungen bis zum 20. September 2015 zurückzuschneiden. Dies ist im Herbst besonders wichtig, da der Schnee die Äste meistens noch weiter auf die Strasse hineinragen lässt. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend
6 Rümliger 03/2015 grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen sind ebenfalls die Grundeigentümer verantwortlich (Ausnahme: vorsorgliche Waldpflege). 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2m vom Fahrbahnrand bzw. 50cm von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei auf Kosten der Grundeigentümer das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Rümliger 03/2015 7 Weiterführung der Grünabfuhr im 2016; Bitte nützen Sie das Angebot Im 2012 wurde beschlossen, versuchsweise eine Grünabfuhr im unteren Gemeindeteil einzuführen. Der Bevölkerung wurde seit 2014 mit Beiträgen im Rümliger mitgeteilt, dass die Grünabfuhr defizitär ist und die Abfuhrmengen massiv erhöht werden müssen, damit die Abfuhr ab 2016 weiter angeboten wird. Der Gemeinderat hat die Entwicklung der Kehricht- und Grünabfuhr von 2012 bis heute studiert und festgestellt, dass seit Einführung der Grünabfuhr die Kehrichtmenge gesunken ist. Seit unserem Aufruf im Herbst 2014, ist die Grünabfuhr erfreulicherweise etwas stärker genutzt worden. Allerdings war sie im Jahr 2014 dennoch defizitär. Insbesondere aus ökologischen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Grünabfuhr im Jahr 2016 weiterzuführen. Damit sie auch ab 2017 noch angeboten werden kann, sind wir jedoch weiterhin darauf angewiesen, dass mehr Grüngut gesammelt wird. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Grünabfuhr vermehrt zu nutzen. Falls die Abfuhrmengen nicht deutlich erhöht werden, muss die Grünabfuhr ab 2017 eingestellt werden. Einwohnerinnen und Einwohner aus dem oberen Gemeindegebiet, dürfen sich bei der Gemeindeverwaltung melden, falls Sie Interesse an der Grünabfuhr haben. ************************************************************************************************* Guthaben der Rümliger-Chilbi steht für einen weiteren Anlass zur Verfügung Vor einigen Jahren haben Private und Vertreter der Gemeinde jeweils eine Rümliger-Chilbi organisiert. Aus diesem Anlass besteht noch ein Guthaben, welches durch die Gemeinde Rümligen verwaltet wird. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Sparheft aufzulösen und das Guthaben in die Gemeinderechnung zu überführen. Falls in Zukunft jemand wieder eine Rümliger-Chilbi oder einen ähnlichen Anlass durchführen möchte, wird dieser Betrag als einmalige Spende für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Gesuche sind schriftlich an den Gemeinderat Rümligen zu richten.
8 Rümliger 03/2015 Beitragspflicht AHV/IV/EO auch für Studierende und Nichterwerbstätige Wer muss Beiträge zahlen? Alle Personen, die in der Schweiz einen unselbständigen oder selbständigen Erwerb ausüben oder ihren Wohnsitz hier haben, müssen AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen. 2015 werden alle erwerbstätigen Personen mit Jahrgang 1997 beitragspflichtig. Nichterwerbstätige sind ab 1. Januar des Jahres das der Vollendung des 20. Altersjahres folgt beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Lebensjahr erreichen. Auch Bezüger einer vorzeitigen Rente, ausgesteuerte Arbeitslose, Studierende, Kranke und Invalide, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen sich unverzüglich zur Bezahlung von AHV/IV/EO-Beiträgen bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes melden, um später in den Genuss einer ganzen AHVoder IV-Rente zu kommen. Gleiches gilt für nichterwerbstätige Personen, deren Ehegatte erwerbstätig im Sinne der AHV ist und nicht mindestens Fr. 960.00 Beiträge im Jahr bezahlt. Beitragslücken können eine Rentenreduktionen nach sich ziehen Deshalb informieren Sie sich unbedingt, ob es korrekt ist, dass Sie keine Beiträge einzahlen müssen. Unter www.akbern.ch können Sie die verschiedenen Rubriken im Menü "Beiträge" abrufen (Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Beiträge der Selbständigerwerbenden, usw.) und erhalten präzisere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation. Die AHV-Zweigstelle Rümligen hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter. Verzicht auf Beitragserhebung bei kleinen Nebenerwerbseinkommen Die Beiträge werden nur auf Verlangen des Versicherten erhoben, wenn das Einkommen aus einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit Fr. 2'300.00 pro Jahr oder der massgebende Lohn aus einer Nebenerwerbstätigkeit Fr. 2'300.00 pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt. Zu beachten ist, dass an Hausdienstpersonal privater Haushalte und an Personen, die im künstlerischen Bereich sind, ausbezahlte Löhne in jedem Fall beitragspflichtig bleiben.
Rümliger 03/2015 9 5. Rümliger Plausch-Jass Datum: Samstag, 24. Oktober 2015 Zeit: Ort: Einsatz: Spielart: 19.30 Uhr Restaurant Schwanen, Rümligen CHF 10.00 pro Person Partnerschieber (zugelost) Anmeldung erforderlich bis spätestens Freitag, 9. Oktober 2015, an die Gemeindeverwaltung, Tel. 031 809 02 65 oder per E-Mail an info@ruemligen.ch. Der Gemeinderat und die Organisatorinnen freuen sich über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. ************************************************************************************************* Herzlich willkommen in Rümligen Thomas Batzli und Gina Haldemann, Schulhausstrasse 23 David und Irene Guidon mit Nino, Mühlemattweg 3 Christin Hauri, Unterholzweg 27 Adrian und Agata Henzel mit Agata, Rümligenstrasse 34 Marco und Bettina Inniger, Schmittestrasse 1 Jindrich Necas, Schindelackerstrasse 4 Christoph Wahrenberger, Hermiswilstrasse 19 Herzliche Gratulation zur Geburt Martin und Petra Burri zu Louisa Xander Steuri und Marina Schöni zu Juna Sol Herzliche Gratulation zur Einbürgerung Alina Drescher Dirk Drescher Iris Drescher Vincenz Drescher
10 Rümliger 03/2015 Erfolgreiche Rümligerin: Annina Lüthi brilliert an den Europameisterschaften der Nachwuchsdressurreiter Anfang Juli fanden in Vidauban, Frankreich, die Europameisterschaften der Nachwuchsdressurreiter statt. Erstmalig wurde die Kategorie Children für die 12- bis 14-Jährigen ausgetragen. Mit dabei war auch die Rümligerin Annina Lüthi. Um überhaupt an den Europameisterschaften starten zu können, musste sie sich vorgängig in der Schweiz einen Platz im Team erkämpfen. Annina Lüthi und ihre zwei Teamkameradinnen Jorina Miehling und Meilin Ngovan zeigten an der Europameisterschaft trotz der grossen Hitze Bestleistungen und schafften somit die Sensation, gleich das erste Mal die Team-Goldmedaille mit nach Hause zu nehmen. Annina Lüthi auf Odin hat dabei bei jedem Start das beste Schweizerresultat erzielt. In der Einzelentscheidung belegte Annina Lüthi den undankbaren vierten Rang und nur drei Punkte fehlten ihr zur Bronzemedaille. Wir gratulieren Annina Lüthi, Odin und ihren Teamkameradinnen herzlich zu diesen Erfolgen an der Europameisterschaft.
Rümliger 03/2015 11 Informationen aus der Verwaltung Anna Gisiger, Finanzverwalterin, stellt sich vor Ich heisse Anna Gisiger und bin am 6.9.1985 geboren. Ich bin in Belp aufgewachsen und wohne nun seit 8 Jahren in Bern. Von 2006 bis 2008 arbeitete ich bereits als Verwaltungsangestellte in Rümligen. Danach war ich in Riggisberg als Stellvertretende Finanzverwalterin tätig. Im April kam unser Sohn Benjamin zur Welt. Ich freue mich nun wieder auf der Gemeinde Rümligen zu arbeiten. Die Arbeit gefällt mir sehr gut und ich nehme die neue Herausforderung gerne an. Meine Freizeit verbringe ich mit reiten und mit meiner Familie und Freunden. Gemeinderats- und Verwaltungspersonalausflug Der Gemeinderat, das Verwaltungspersonal und dessen Partner/innen versammelten sich am 22. August 2015 bei schönem Wetter zum diesjährigen Ausflug. Gestartet wurde mit einem Kaffeehalt direkt am Thunersee. Das Restaurant zeigte sich vom Gemeinderat Rümligen derart begeistert, dass sie auch um ihre ehrenamtliche Arbeit warben. Wir sind froh, sind alle vier Mitglieder unserer Gemeinde treu geblieben. Nach dem Mittagessen begaben wir uns auf einen imposanten und erfrischenden Marsch durch die Aareschlucht. Kurzerhand beschloss der Gemeindepräsident, auch gleich noch den Rückweg zu Fuss zu beschreiten. Anschliessend absolvierten wir im Brünig Indoor ein Wettschiessen mit Revolver, Pump Action und Winchester. Ob der Haase nun von links oder von rechts kommen soll, führte auch bei unserem unparteiischen Gemeinderat zu Diskussionen Bei einigen hinterliess der Wettkampf seine Spuren, sei es durch zitternde Hände oder durch Blutergüsse am Schlüsselbein. Den wohlverdienten Sieger Andres Aeschlimann konnten wir beim anschliessenden Nachtessen in der Cantina Caverna feiern. Es war ein gelungener Ausflug und wir hatten alle viel Spass. Es ist sehr wertvoll, wenn man gemeinsam ein paar lustige Stunden ohne Diskussionen über Gemeinderatsgeschäfte verbringen kann.
12 Rümliger 03/2015 Informationen aus dem Gemeinderat Gemeinderatsbeschlüsse - Am 6. Juni 2015 erlitten an der Liegenschaft Schulhausstrasse 23 17 Storen Hagelschaden. Nach Abklärungen mit der Versicherung wird die Unternehmung Gehrig Storen, Riggisberg, mit dem Ersatz der Storen beauftragt. Der Gemeinderat spricht dafür einen Nachkredit von Fr. 11 000.00. Die Aufwände werden von der Versicherung rückvergütet werden. - Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 ist vom 8. bis 29. Juni 2015 öffentlich aufgelegen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Gestützt auf Art. 67 des Organisationsreglements der Gemeinde Rümligen genehmigt der Gemeinderat das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung. - Die Grünabfuhr wird im Jahr 2016 in der bisherigen Form weitergeführt. - Der Pavillon beim Schulhaus wird seit Frühling 2014 nicht mehr durch die Schule genutzt. Der Frauenverein Rümligen Kirchenthurnen betreibt darin eine Brockenstube. Liegenschaften im Verwaltungsvermögen werden benötigt, um eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Da dies für den Pavillon nicht mehr zutrifft, ist er vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu überführen (Entwidmung). Der Gemeinderat hat den Verkehrswert auf Fr. 1.00 festgelegt und die Entwidmung zum Buchwert von Fr. 1.00 beschlossen. - Seit November 2003 verkehrt Freitag- und Samstagnacht ein Moonliner auf der Linie M5a zwischen Belp und Gurzelen. Die Betriebskosten sind seit der Einführung stark gestiegen. Die Erhöhung der Ticketpreise im Dezember 2013 kann das Defizit jedoch nicht alleine decken. Deshalb hat der Gemeinderat Rümligen auf Antrag der Nachtliniengesellschaft beschlossen, die Defizitgarantie von bisher Fr. 200.00 per 2017 auf Fr. 533.00 zu erhöhen. - Die Tiefbaukommission und der Gemeinderat Rümligen haben beschlossen, im 2015 die Teilstücke Schlossbach (Feuerwehrmagazin Schürmatt), Bächli (Schindelackerstrasse Schulhausstrasse) und Rümligenbach (Schloss Einlauf Schulhausstrasse) zu unterhalten. Für diese Massnahmen sind im Budget 2015 Fr. 15 000.00 berücksichtigt. Der Auftrag für den Bachunterhalt ist der Baggerunternehmung Kammermann, Toffen, erteilt worden. - Die Tiefbaukommission und der Gemeinderat Rümligen haben über den zu tätigenden Strassenunterhalt beschlossen. Für den baulichen Unterhalt der Strassen sind Fr. 15 000.00 budgetiert. Nebst kleineren Belagssanierungen muss unerwarteterweise noch ein Teilstück der Einschlagstrasse (Bernstrasse Schindlersmattweg) saniert werden. Deshalb hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 20 000.00 gesprochen. Die Arbeiten werden durch die Baggerunternehmung Kammermann, Toffen, ausgeführt.
Rümliger 03/2015 13 - Der Gemeinderat Rümligen hat entschieden, das Angebot Beratung + Hilfe 147 der Pro Juventute mit einem Beitrag von 147 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner von 8 bis 18 Jahren zu unterstützen. Der Gesamtbetrag von Fr. 49.95 für die 34 Kinder und Jugendlichen wird auf drei Jahre aufgeteilt. - Die Umgebung der Mietwohnungen an der Schulhausstrasse 23 ist in den letzten Jahren etwas vernachlässigt worden. Deshalb hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 13 000.00 fürs Konto Baulicher Unterhalt durch Dritte Nr. 942.314.01 beschlossen und entschieden, diverse Umgebungsarbeiten durch die Unternehmung Jürg Soltermann, Wattenwil, ausführen zu lassen.
14 Rümliger 03/2015 Per Mausklick zur Energieberatung Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland ist seit Juni 2015 mit einer eigenen Website, www.energieberatungbern.ch, präsent. Der Weg zum Beratungsangebot, zu Energiespartipps und weiterführenden Informationen wird für Private, KMU und Gemeinden noch kürzer. Die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland berät Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Sie bietet folgende Vorteile: praxisorientierte, unkomplizierte und individuelle Vorgehensberatung in sämtlichen Energiefragen öffentliche, neutrale Beratung, unabhängig von Produkten, Systemen und Firmen attraktive Beratungstarife dank finanzieller Unterstützung der 85 Gemeinden der Region Bern-Mittelland und des Kantons Bern Mit ihrem neuen Internetauftritt www.energieberatungbern.ch rückt die Energieberatungsstelle ihre Dienstleistungen noch näher an die interessierte Öffentlichkeit heran. Die neue Website kann auf mobilen Endgeräten (Handy, Tablet) ebenso leicht bedient werden wie am Computer zuhause oder im Büro. Einladend und übersichtlich präsentiert die neue Website das Beratungsangebot und stellt das Team vor, das die Beratungsleistungen erbringt. Zudem veranschaulicht sie anhand von Beispielen aus der Praxis, wo und wie die Energieberatung tätig ist und was sie bewirkt. Der Internetauftritt bietet auch viele wertvolle Tipps und Links zum Thema Energiesparen: Aktuelle, informative Broschüren und Factsheets stehen zum Herunterladen und teilweise auch zum Bestellen zur Verfügung. Kontakt: Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Tel. 031 357 53 50 info@energieberatungbern.ch www.energieberatungbern.ch Die Energieberatung ist in der Region Bern-Mittelland an den drei Standorten Bern, Schwarzenburg und Konolfingen vertreten.
Rümliger 03/2015 15 Christoph Kauz übernimmt die Geschäftsleitung des Naturparks Gantrisch Der Vorstand des Fördervereins Region Gantrisch hat Christoph Kauz, bisheriger Leiter Marketing und Tourismus, per 1. August 2015 einstimmig als neuen Geschäftsführer des Naturpark Gantrisch gewählt. Er löst damit Thomas Gurtner ab, welcher den Naturpark verlässt, um sich Freiraum für neue Herausforderungen zu schaffen. Aufgrund seiner Ausbildung als Betriebsökonom und mit mehrjähriger Geschäftsleitungserfahrung bringt Christoph Kauz einen soliden Hintergrund für diese Tätigkeit mit. Auch hat er sich durch die bisherige stellvertretende Geschäftsführung im Park bereits hervorragend auf der Geschäftsstelle und im Naturpark- Umfeld etabliert. Bis zur rasch möglichen Wiederbesetzung seiner bisherigen Stelle als Leiter Marketing und Tourismus im Naturpark wird er in diesem Bereich tatkräftig von diversen Fachpersonen vorübergehend zusätzlich unterstützt. Der Vorstand des Fördervereins Region Gantrisch wünscht Christoph Kauz gutes Gelingen und freut sich, mit ihm den Naturpark Gantrisch weiter zu bringen. Keltenhaus Hirschmatt, Guggisberg, Naturpark Gantrisch Copyright by Naturpark Gantrisch
16 Rümliger 03/2015