Geräte- und Ausleihordnung des TC MANTA Saarbrücken e. V.

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Transkript:

Geräte- und Ausleihordnung TC MANTA Saarbrücken e. V. Der TC Manta verleiht clubeigne Ausrüstungsgegenstände ausschließlich an Vereinsmitglieder. Es handelt sich zum Teil um technisch sehr hochwertige und teure Geräte von deren Funktionstüchtigkeit und Menschenleben abhängen können. Das betrifft insbesondere die Pressluftflaschen, die Atemregler und die Tarierwesten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Geräten ist deshalb unabdingbar. Wer verleiht Geräte (Ausleiher) Geräte werden durch Personen verliehen, die durch den Gerätewart entsprechend instruiert wurden (z. B. durch Schulung zur Füllberechtigung) Diese Personen werden den Mitgliedern auf der Webseite des TC Manta bekannt gemacht. Der TC Manta haftet nicht für die Qualität der Atemluft in den PTG s.. Wer kann Geräte leihen (Entleiher) Ausschließlich Vereinsmitglieder ab 18 Jahren mit Tauchschein und gültiger TSU (Tauchsportärztliche Untersuchung). Vorraussetzung ist eine Geräteeinweisung. Für jüngere Vereinsmitglieder muss der zuständige ÜL oder Tauchlehrer die Geräte ausleihen. Priorität beim Ausleihen Die Prioritäten beim Ausleihen sind grundsätzlich wie folgt festgelegt: 1. Prüfung 2. Ausbildung 3. Vereinsveranstaltungen 4. Clubfahrten 5. Privat 6. Sonstige Andere Absprachen sind in Ausnahmefällen möglich. Wann findet Ausleihe / Rücknahme statt Ausleihtage mit Voranmeldung werden auf der Webseite des TC Manta veröffentlicht. Die Ausleihe / Rücknahme kann nur nach Anmeldung spätestens 1 Tag vorher beim Gerätewart oder anderen Ausleihern erfolgen (telefonisch, per SMS oder Email). Zusätzliche Ausleih- / Rücknahmetage können bedarfsweise vereinbart werden. Vereinbarte Zeiten für die Geräteausleihe bzw. Geräterückgabe mit dem Gerätewart oder anderen Ausleihern sind einzuhalten. Geräte_2012-03-25 Seite 1 / 5

Verleihzeiträume Ausbildung: Jackets / Atemregler 8 10 Wochen Flaschen bei Bedarf zum Füllen zurück Clubveranstaltungen Am selben Tag oder nach Vereinbarung zurück (Ausrüstung muss trocken sein) Privat: Rückgabe grundsätzlich am nächsten Dienstag nach Fahrt, Ausflug, Urlaub (Rücksprache mit Ausleihern) Was wird verliehen Folgende Ausrüstungsgegenstände stehen zum Leihen gegen Gebühr zur Verfügung: 1. Pressluftflaschen in verschiedenen Größen (7ltr, 8ltr, 10ltr, 12ltr, 15ltr) mit Verschlussstopfen für Ventil 2. Atemregler mit Verschlusskappe für 1.Stufe 3. Tarierwesten 4. Bleigürtel mit Blei (nur komplett mit 7 kg) 5. Anzüge und Zubehör (Handschuhe, Füßlinge etc.) 6. Geräteflossen 7. ABC-Ausrüstung Die Gebühren für das Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen und Kompressorbenutzung sind in der Gebührenordnung geregelt (GEBÜHR-2012). Private Flaschen Private Flaschen, die nicht in einem Leihspind abgestellt sind, müssen nach dem Füllen spätestens zum nächsten offiziellen Ausgabetermin (maximal 1 Woche später) abgeholt werden, ansonsten wird die Lagerungsgebühr (nach Gebührenordnung GEBÜHR-2012) fällig. Das Füllen der Pressluftflaschen selbst ist kostenfrei. Es wird jedoch eine Gebühr für Strom und Kompressorwartung erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung (GEBÜHR-2012). Es werden nur Flaschen gefüllt die nachweislich geprüft sind (TÜV). Geräte_2012-03-25 Seite 2 / 5

Merkblatt Geräte Die Geräte des TC Manta werden regelmäßig gewartet und geprüft. Die ausgeliehenen Geräte sind in Augenschein zu nehmen. Offensichtliche Beschädigungen oder Auffälligkeiten sind sofort der für die Ausleihe verantwortlichen Person anzuzeigen. Gegebenenfalls muss das Gerät gegen ein anderes ausgetauscht werden. Die ausgeliehen Geräte sind pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln: 1. unter keinen Umständen darf an den Geräten irgendetwas baulich verändert werden. Es dürfen keine Teile ab- und / oder an- bzw. ummontiert werden. 2. Flaschen Die Anschlüsse sind immer verschlossen zu halten. Das Ventil der Flaschen sollte beim Transport immer geschützt werden. Die Flachen sind liegend zu lagern, um unabsichtliches Umfallen zu verhindern. Die Flaschen nicht in der prallen Sonne liegen lassen. Die Ventile vor Sand schützen. Beim Einsatz im Schwimmbad ist das Ventil auf Kondensfeuchtigkeit zu untersuchen. Vor Anschluss des Lungenautomaten ist das Ventil vollständig zu trocknen. Flaschen sollten nur bis 50 bar leer geatmet werden. Komplett leere Flaschen dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr gefüllt werden. Ein zusätzlicher TÜV-Termin ist notwendig. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Entleihers. Bei Flaschen mit Doppelventil und nur einem angeschlossenen Atemregler muss der 2. Anschluss beim Einsatz im Wasser immer fest verschlossen sein. 3. Atemregler Erste Stufe durch Abdeckkappe schützen Die Schläuche nicht Knicken Nach Benutzung 1. und 2. Stufe gründlich mit klarem Wasser abspülen (es darf kein Wasser in die erste Stufe eindringen) ACHTUNG: Die 1. Stufe des Atemreglers muss durch eine entsprechende Abdeckkappe dicht verschlossen sein. Beim Einsatz im Schwimmbad ist die 1. Stufe auf Kondensfeuchtigkeit zu untersuchen. Vor Anschluss des Lungenautomaten an die Flasche ist der Anschlussbereich der 1. Stufe vollständig zu trocknen. 4. Tarierwesten Nach Benutzung gründlich mit klarem Wasser abspülen. Falls Wasser in die Blase eingetreten ist, dieses wieder ablaufen lassen und die Blase gründlich ausspülen. Geräte_2012-03-25 Seite 3 / 5

Die Geräte sind nach Gebrauch in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurück zu geben. Sollte beim Einsatz der Leihausrüstung Defekte oder Mängel auffallen, sind diese umgehend zu melden (Gerätewart, Ausbilder, Vorstand) Der Verein behält es sich vor, für nicht gereinigte Geräte eine Reinigungsgebühr zu erheben. Schäden an Geräten, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, werden auf Kosten des Entleihers behoben. Dies betrifft nicht normale Abnutzung und Verschleiß. Für den Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes haftet der Entleiher in vollem Umfang. Näheres regelt die Gebührenordnung(GEBÜHR-2012) Gültigkeit Sollte einer der vorstehenden Paragraphen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Durch die ordentliche Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 genehmigt und durch den Vorstand bestätigt: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassenwartin (Eric Wolfsteller) (Uwe Heinzel) (Astrid Wolfsteller) Schriftführer (Martin Endreß) Beisitzer (Maik Lingemann) aufgestellt im Feb. 2012 durch den Gesamtvorstand des TC Manta Saarbrücken e.v. Geräte_2012-03-25 Seite 4 / 5

Erklärung Hiermit erkläre ich,, dass ich die Geräte- und Ausleihordnung des TC Manta Saarbrücken e. V. erhalten habe und einhalten werde. Ich bestätige weiterhin eine Geräteeinweisung erhalten zu haben Saarbrücken, Unterschrift Bestätigungsvermerk Gerätewart oder Tauchausbilder Die Geräteeinweisung wurde durchgeführt am: Unterschrift Geräte_2012-03-25 Seite 5 / 5