TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! In Zusammenarbeit mit dem VDE-Bezirksverein Württemberg e.v. (VDE) Maschinenbau, Produktion und Fahrzeugtechnik Tribologie Reibung, Verschleiß und Schmierung Elektrotechnik, Elektronik und Energietechnik Informationstechnologie Medizintechnik und Gesundheitswesen Bauwesen, Energieeffizienz und Umwelt Betriebswirtschaft und Arbeitskompetenz Management und Führung Ausbildung für Laserschutzbeauftragte Allgemeiner Kurs mit Prüfung nach OStrV Leitung Prof. Dr.-Ing. Hans-Dieter Reidenbach, Fachhochschule Köln Seminar in Ostfildern-Nellingen, An der Akademie 5 22. und 23. Oktober 2015 Veranstaltung Nr. 33354.00.010
Ausbildung für Laserschutz beauftragte Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und durch Einhaltung der Technischen Regeln TROS Laserstrahlung erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolg - reiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Ziel des Seminars Der Laserschutzbeauftragte unterstützt durch seine Fachkenntnisse den Arbeitgeber oder die fachkundige Person bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung der Schutz - maßnahmen. Er berät den Arbeitgeber in Bezug auf den sicheren Betrieb der Laser- Einrichtungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, und er gewährleistet den sicheren Betrieb der Einrichtungen bzw. Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die notwendigen Kenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, biologische Wirkungen von Laserstrahlung, direkte und indirekte Gefährdungen sowie die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.
Diese Fachkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der jeweiligen Laser-Einrichtungen kennt und gewährleisten kann. Aufgrund der vermittelten Fachkenntnisse kann der Laserschutzbeauftragte den Arbeitgeber auch bei der Unterweisung unterstützen. Der Lehrgang ist thematisch so umfassend ausgerichtet, dass er die Anforderungen an einen allgemeinen Kurs nach TROS Laserstrahlung erfüllt, und damit anwendungsübergreifend für industrielle, institutionelle und medizinische Anwendungen von Lasereinrichtungen geeignet ist. Teilnehmerkreis Der Lehrgang richtet sich an zukünftige Laserschutzbeauftragte, Vorgesetzte aller Ebenen, Physiker, Ingenieure und Techniker in der Materialbearbeitung, Mess- und Prüftechnik, Kommunikationstechnik und Medizintechnik, Technische Aufsichtsbeamte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte, Betriebs- und Personalräte, Laseranwender in Forschung, Entwicklung und Dienstleistung sowie an Laserhersteller, und ist auch zur Auffrischung der Kenntnisse für Laserschutzbeauftragte geeignet. Referenten Dipl.-Phys. Martin Brose BG ETEM Energie Textil Elektro Medien - erzeugnisse, Köln Dr. med. Michael Partsch Universitäts-Augenklinik, Tübingen Prof. Dr.-Ing. Hans-Dieter Reidenbach Fachhochschule Köln, Forschungsbereich Medizintechnik und Nichtionisierende Strahlung Dr. Alfred Schirmacher PTB Braunschweig
Programm Donnerstag, 22. Oktober 2015 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.45 Uhr Zusatzangebot: ab 19.00 Uhr Round Table zum freien Austausch 1. Einführung > Inhalte, Ablauf und Ziel des Kurses 2. Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung > Grundlagen der Laserstrahlung > Laser-Betriebsarten > Lasertypen > Kenngrößen 3. Biologische Wirkung von Laserstrahlung > Direkte Gefährdungen (direkte und reflektierte Laserstrahlung) und deren unmittelbaren biologischen Wirkungen 4. Gefährdungen des Auges durch Laserstrahlung (M. Partsch) > Anatomie und Optik des Auges > Augenschäden 5. Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik > Arbeitsschutzgesetz Europäische Richtlinie 2006/25/EG > Arbeitsschutzverordnung OStrV > TROS Laserstrahlung > Vorschriften- und Regelwerk der DGUV mit Bezug zur Laserstrahlung > DIN EN 60825-1 und weitere Teile der DIN EN 60825 > Weitere anerkannte Regeln der Technik und spezielle Regelungen zum Laserschutz 6. Laserklassen (A. Schirmacher) > Klasseneinteilung nach DIN EN 60825-1 > Bedeutung der Laserklassen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Anlage 4
7. Expositionsgrenzwerte (A. Schirmacher) > Expositionsgrenzwerte nach OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 2, Anlage 4 > Bedeutung der Expositionsgrenzwerte 8. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Laserabschirmungen (A. Schirmacher) > Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV) > Laserschutzbrillen nach DIN EN 207 > Laserjustierbrillen nach DIN EN 208 > Laserabschirmungen nach DIN EN 12254 > Schutzkleidung und Schutzhandschuhe 9. Indirekte Gefährdungen und Auswirkungen durch Laserstrahlung sowie Schutzmaßnahmen > Vorübergehende Blendung > Brand- und Explosionsgefährdung > Lärm > Elektrische Gefahren > Schutzmaßnahmen gegen indirekte Gefährdungen 10. Erfahrungsaustausch in zwangloser Runde in einem Gasthaus (Round Table) als freiwilliges Zusatzangebot Freitag, 23. Oktober 2015 8.30 bis 11.45 und 12.30 bis 16.45 Uhr 11. Lasersicherheit und Laserschutz: Auswahl von technischen und organisatorischen Schutzmaß - nahmen (M. Brose) > Rangfolge von Arbeitsschutzmaßnahmen nach 4 ArbSchG und 5 und 7 OStrV > Substitutionsprüfung und Minimierung > Technische Schutzmaßnahmen > Organisatorische Schutzmaßnahmen 12. Lasersicherheit und Laserschutz, Fortsetzung: Durchführung von Schutzmaßnahmen (M. Brose)
13. Aufgaben und Verantwortung des Laserschutz - beauftragten im Betrieb (M. Brose) > Rechte und Pflichten des Laserschutz - beauftragten > Fachkundige Personen nach 5 OStrV 14. Inhalte und Anforderungen der Gefährdungs - beurteilung (M. Brose) > Grundlegende Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung > Ablauf der Gefährdungsbeurteilung > Ermittlung der Exposition und Bewertung der möglichen Gefährdungen durch Exposition oder indirekte Auswirkungen > Durchführung der Gefährdungsbeurteilung > Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaß - nahmen > Wirksamkeitsprüfung > Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung > Abgrenzung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten und der fachkundigen Person sowie deren Zusammenarbeit 15. Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung (M. Brose) > Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die der Laserschutzbeauftragte benannt ist > Unterstützung des Arbeitgebers oder der fachkundigen Person bei der Gefährdungsbeurteilung (gemäß 5 ArbSchG i. V. m. 3 OStrV) 16. Unterweisung der Beschäftigten (M. Brose) > Inhalte der Unterweisung nach 8 OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil 1, Abschnitt 7 > Unterstützung des Arbeitgebers durch den Laserschutzbeauftragten bei der Unterweisung der Beschäftigten im Rahmen seiner Tätigkeit 17. Prüfung (Aufsicht: H.-D. Reidenbach) 18. Film zum Thema Laserstrahlung 19. Abschlussdiskussion und Kursbeurteilung 20. Mündliche Prüfung (falls erforderlich)
Anmeldung Ich melde mich zur Veranstaltung Nr. 33354.00.010 Ausbildung für Laserschutzbeauftragte am 22. und 23. Oktober 2015 in Ostfildern an. Firma Abteilung Name Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Land Telefon Telefax E-Mail Ich bitte um Zimmerreservierung vom bis Einzelzimmer bis EUR 75,- EUR 100,- Doppelzimmer bis EUR 90,- EUR 120,- Nichtraucher Raucher EUR 130,- EUR 150,- Ort, Datum Unterschrift Technische Akademie Esslingen e.v., Telefax +49 711 34008-27, www.tae.de
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