Ordentliche Mitgliedschaft im Verein. Kompetenznetz Maligne Lymphome (KML) e.v. Leitfaden zur Antragstellung

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Transkript:

Ordentliche Mitgliedschaft im Verein Kompetenznetz Maligne Lymphome (KML) e.v. Leitfaden zur Antragstellung Das KML hat die Aufgabe, Voraussetzungen zur effizienten und qualitätsgerechten diagnostischen und therapeutischen Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen zu schaffen, wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst schnell und effektiv in die klinische Versorgung umzusetzen und Maßnahmen zum klinischen Qualitätsmanagement zu fördern. 1. Wer kann ordentliches Mitglied werden? Laut Satzung des KML (Stand: 23.06.2009) können Studiengruppen, ähnliche Personengesamtheiten, Institutionen und Einzelpersonen ordentliche Mitglieder des Vereins werden, wenn sie klinische Studien oder wissenschaftliche Projekte im Bereich Lymphome verantwortlich durchführen. Praxisverbünde und niedergelassene Onkologen können ordentliche Mitglieder des Vereins werden, wenn sie an mindestens 10 Studien der KML-Studiengruppen teilnehmen. Studiengruppen, ähnliche Personengesamtheiten und Institutionen werden durch den jeweiligen Leiter bzw. durch ein bevollmächtigtes Mitglied ihres Leitungsorgans vertreten. Darüber hinaus haben Einzelpersonen, Vereine und Verbände, Institution und Unternehmen die Möglichkeit, als Fördermitglieder in den Verein aufgenommen zu werden. Ein Aufnahmeformular gibt es bei der KML-Geschäftsstelle oder unter www.lymphome.de. Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und in einer Beitragsordnung festgehalten. Ferner kann die Mitgliederversammlung Umlagen beschließen. 2. Wie sind die Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft einzureichen? Anträge auf die ordentliche Mitgliedschaft können jederzeit an den Vorstandsvorsitzenden des Vereins gerichtet und in einfacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle geschickt werden. Prof. Dr. Michael Hallek (Vorsitzender) Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. Zentrale Geschäftsstelle Universitätsklinikum Köln (AöR) 50924 Köln Fon: 0221 478-96000 Fax: 0221 478 96001 E-Mail: lymphome@uk-koeln.de Die Länge des Antrags sollte 4-5 DIN-A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Der Vorstand entscheidet über die Anträge innerhalb von 2 Monaten. Leitfaden Ordentliche Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. (Mai 2015) Seite 1/5

3. Gliederung der Anträge 3.1 Mitgliedschaft von Einzelpersonen Der Antrag soll darlegen, in welcher Form die Antragsteller im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit die Aufgaben und Ziele des Kompetenznetzes unterstützen und welche Dienstleistungen sie vom KML in Anspruch nehmen wollen. Der Antrag soll durch Empfehlungen von zwei anderen ordentlichen Mitgliedern unterstützt werden. Als Unterlagen sind beizufügen: Vorname, Name, akademischer Grad des Antragstellers Dienstadresse (Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) Beruflicher/wissenschaftlicher Werdegang des Antragstellers Begründung für den Antrag auf Mitgliedschaft im KML Empfehlungen durch zwei andere ordentliche Mitglieder des KML Erklärung über die Kenntnis der Rechte und Pflichten der KML-Mitglieder. 3.2. Mitgliedschaft von Praxisverbünden und niedergelassenen Onkologen Der Antrag soll einen kurzen Überblick über den Werdegang des/der niedergelassenen Onkologen geben und darlegen, an welchen KML-Studien sich die Praxis beteiligt und wie viele Studienpatienten sie pro Jahr in diese Studien einbringt. Als Unterlagen sind beizufügen: Vorname, Name, akademischer Grad Praxisadresse (Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) beruflicher/wissenschaftlicher Werdegang des Antragstellers und ggf. seiner niedergelassenen Kollegen ggf. Publikationsliste (letzte 5 Jahre) Nachweis, dass die Praxis an mindestens 10 Studien der KML-Studiengruppen teilnimmt und aktiv Patienten in diese Studien einbringt Erklärung über die Kenntnis der Rechte und Pflichten von KML-Mitgliedern. 3.3 Mitgliedschaft von Studiengruppen Ein von der Studiengruppe oder einem ähnlichen Forschungsverbund (nachfolgend STUDIENGRUP- PE genannt) bevollmächtigter Vertreter kann die Mitgliedschaft für die STUDIENGRUPPE im Kompetenznetz beantragen. Für Anträge auf Mitgliedschaft gelten für den bevollmächtigten Vertreter die unter 3.1 für Einzelpersonen aufgelisteten Angaben. Darüber hinaus soll der Antrag einen kurzen, umfassenden Einblick in die Arbeit der Studiengruppe bzw. des geplanten Projektes vermitteln. Es sollte deutlich werden, zu welchen Fragen die Studiengruppe einen neuen und/oder weiterführenden Beitrag leisten will. Voraussetzung für die Entscheidung über eine Aufnahme der STUDIEN- GRUPPE ist die Erfüllung aller obligaten Kriterien und eine Erläuterung zu den nicht erfüllten Kriterien. Von der STUDIENGRUPPE sind Unterlagen über folgende Kriterien beizufügen: Obligat: Nachweis der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit in Form von Publikationen in hochrangigen Fachzeitschriften: Veröffentlichungen in internationalen Zeitschriften mit Peer review, die innerhalb der letzten 3 Jahre im Science Citation Index (SCI) einen kumulativen Impact Factor (IF) von mindestens 20 erreichen, darunter mindestens eine Publikation mit einem IF von mindestens 5) (s. Publikationsliste). Im Einzelfall wenn die Laufzeit Leitfaden Ordentliche Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. (Mai 2015) Seite 2/5

der Studien einer STUDIENGRUPPE eine bisherige Publikation der Ergebnisse nicht ermöglicht hat können Publikationen des Studienleiters mit herangezogen werden. Obligat: Durchführung von Phase III-Studien oder bei Entitäten mit geringer Inzidenz von multizentrischen Phase II-Studien. Obligat: Bei inhaltlich ähnlicher oder identischer Thematik der klinischen Protokolle der STUDIENGRUPPE: Erklärung über Gesprächbereitschaft der STUDIEGRUPPE mit den im Kompetenznetz tätigen Partnern ähnlicher/gleicher Zielsetzung und Verpflichtung zur Vereinbarung von gemeinsamen Studienarmen für Intergroup-Vergleiche (z.b. für OSHO/GLSG) Obligat: Nachweis einer funktionierenden Logistik in Form von Studiensekretariat mit Qualitätsmanagement, Nachweis von qualifiziertem Personal, einer IT-gestützten Infrastruktur und regelmäßigen Arbeitstreffen. Fakultativ: Nachweis einer nicht allein Industrie-basierten finanziellen Förderung: Förderung von mindestens einem Projekt durch öffentliche Drittmittelgeber oder Stiftungen mit wissenschaftlichem Peer review, beispielsweise die Deutsche Krebshilfe (DKH), die Carreras-Stiftung, DFG oder die Bundesministerien (BMBF, BMG). Voraussetzung für die Entscheidung über eine Aufnahme der STUDIENGRUPPE ist die Erfüllung aller obligaten Kriterien und eine Erläuterung zu den nicht erfüllten Kriterien. 4. Entscheidung über Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft Die Anträge auf Mitgliedschaft im KML werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit entschieden. Die Beschlussfassung ist nicht auf eine Vorstandssitzung beschränkt, sondern kann im Umlaufverfahren erfolgen, indem jedes Vorstandsmitglied per Faxabfrage seine Entscheidung mit Unterschrift dokumentiert. Das Umlaufverfahren wird spätestens 2 Wochen nach Eingang des Antrags in Gang gesetzt. Eine Rückantwort innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung ist anzustreben. Somit kann jedem Antragsteller innerhalb einer Frist von unter 2 Monaten die Entscheidung zur Kenntnis gegeben werden. 5. Serviceangebote für ordentliche Mitglieder Ordentliche Mitglieder können verschiedene Serviceleistungen des KML in Anspruch nehmen, für die ggf. eine Nutzungsgebühr erhoben werden kann: KML-Website o Präsentation von Projekten bzw. Studiengruppen auf der KML Website, o ggf. Einrichtung eigener (passwortgeschützter) interner Bereiche o Zugang zum internen Mitgliederbereich auf der KML-Website, auf dem Protokolle zu den Mitgliederversammlungen und Projektberichte eingesehen werden können Presse- und Öffentlichkeitsarbeit o Aufnahme des Mitglieds in den KML-Expertenpool (Vermittlung von Arzt-, Patienten- und Pressekontakten) o Gezielte Pressearbeit für Mitglieder und ihre Projekte (Presseinformationen, Herstellung von Kontakten zu überregionalen und fachwissenschaftlichen Medienvertretern) o Mitglieder erhalten die Möglichkeit, ihre Projekte im KML-Newsletter vorzustellen (Auflagenhöhe: rd. 8.000 Stück zweimal/jahr) Leitfaden Ordentliche Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. (Mai 2015) Seite 3/5

o o o Studien werden in der jährlich aktualisierten Broschüre Aktuelle Lymphomstudien beschrieben (Auflagenhöhe: rd. 6.000 Stück) Unterstützung bei der Herstellung von Broschüren und Flyern (Sponsorensuche, Redaktion, Satz und Drucktechnische Herstellung, Verteilung über KML- Kommunikationswege) Mitglieder werden auf der KML-Website gelistet und dürfen das KML-Logo nutzen, um ihrerseits auf ihre Mitgliedschaft im KML hinzuweisen Unterstützung bei der Durchführung von Forschungsprojekten und klinischen Studien durch o Dokumentationsunterstützung für KML-Studiengruppen o Zentrales KML Datenschutzkonzept (für den Datenaustausch zu Forschungszwecken innerhalb des KML) o Bereitstellung von Software-Lizenzen und Nutzung von Anwendungssoftware zur klinischen Studiendurchführung (MedDRA, VigilanceONE für SAE Management) o Unterstützung beim Qualitätsmanagement (bei Bedarf) o Stärkung der Akzeptanz von Therapieoptimierungsstudien bei Behandlungszentren, bei Kostenträgern und auf politischer Ebene durch Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobbying und versorgungsnahe Projekte (z.b. IVML) Bei Nutzung einer Serviceleistung durch ein Mitglied kann eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Mitglied und dem KML erfolgen. 6. Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder Rechte und Pflichten von Mitgliedern regelt die Satzung. Ordentliche Mitglieder verpflichten sich mit der Aufnahme in das Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. ferner dazu, die gültige Satzung anzuerkennen, die Ziele des KML im Rahmen einer aktiven und offenen Kooperation zu unterstützen, wissenschaftliche KML-Workshops bzw. -Symposien aktiv zu unterstützen und daran teilzunehmen, an KML-Mitgliederversammlungen teilzunehmen, den in der Beitragsordnung geregelten jährlichen Mitgliedsbeitrags fristgemäß zu entrichten. Studiengruppen als ordentliche Mitglieder verpflichten sich zusätzlich zur Bereitstellung von aktuellen Informationen für die KML Website unter Studien & Studiengruppen (Kurzvorstellung Studiengruppe, Studienprotokolle), auf sämtlichen Printmedien u. elektronischen Medien, z.b. Studienprotokolle, CRFs, Flyer, Briefpapier etc. die Mitgliedschaft im KML zu erwähnen: (Die Studiengruppe ist) Mitglied im Kompetenznetz Maligne Lymphome (KML) e.v. nach Möglichkeit auch mit KML-Logo, in Publikationen, Vorträgen auf Symposien, Kongressen etc. die Mitgliedschaft zu erwähnen (Die Studiengruppe ist) Mitglied im Kompetenznetz Maligne Lymphome (KML) e.v. und/oder wenn über Projekte berichtet wird, für die eine KML Serviceleistung in Anspruch genommen wurde, auf die Nutzung dieser Serviceleistung(en) hinzuweisen: Leitfaden Ordentliche Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. (Mai 2015) Seite 4/5

Für das Projekt wurde... das KML Datenschutzkonzept,... die zentrale KML Tumorbank verwendet, das KML Dokumentationsprojekt in Anspruch genommen. 7. Ende der ordentlichen Mitgliedschaft bei Funktionswechsel Die ordentliche Mitgliedschaft einer Einzelperson endet automatisch, wenn das Mitglied aus seiner bisherigen Institution ausscheidet und dort klinische Studien oder wissenschaftliche Projekte im Bereich Lymphome nicht mehr verantwortlich durchführt. Die ordentliche Mitgliedschaft eines Leiters bzw. Mitglieds des Leitungsorgans endet automatisch, wenn der Leiter diese Funktion nicht mehr als Bevollmächtigter für seine Studiengruppe oder Institution wahrnimmt. Die Studiengruppe, ähnliche Personengesamtheit oder Institution wird dann einen Nachfolger für diese Funktion benennen, der die Nachfolge im KML antritt. Der Vorstand, Mai 2015 Leitfaden Ordentliche Mitgliedschaft im Kompetenznetz Maligne Lymphome e.v. (Mai 2015) Seite 5/5