Landkreis Wittenberg. Teilplan. Jugendarbeit. Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Christian v.r.

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Transkript:

Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO Christian v.r. / PIXELIO Teilplan Jugendarbeit

Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form Redaktionelle Anmerkung: In Übereinstimmung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zu welchen insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe - sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) zählen, ist im Folgenden für den örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe als Struktureinheit teilweise die Bezeichnung Jugendamt zu finden. Impressum Teilplan - Jugendarbeit - Bestandsfestellung Bearbeitungsstand: 23.6.214 Herausgeber: Landkreis Wittenberg Der Landrat Breitscheidstr. 3, 6886 Lutherstadt Wittenberg Redaktion: Landkreis Wittenberg, Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) Breitscheidstr. 4, 6886 Wittenberg Cornelia Rohrbeck, Leiterin Stabsstelle Planung, Tel.: 3491 479-431 Peter Hänel, Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung, Tel.: 3491 479-441 cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de peter.haenel@landkreis-wittenberg.de Copyright: Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere auch das Recht der Einspeicherung in Datenbanken, liegen beim Herausgeber und bedürfen dessen ausdrücklicher Einwilligung. 2

Gliederung Teilplan Jugendarbeit gem. 11 SGB VIII 1 Einleitung 4 2 Rechtsgrundlagen 5 3 Planungskonzeption 6 4 Bestandsfeststellung 7 4.1 Zielgruppe 7 4.2 en der Kinder- und Jugendarbeit 8 4.3 Personelle Sicherstellungen der Kinder- und Jugendarbeit 9 4.3.1 Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 1 4.3.2 Richtlinie für Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg 1 4.3.3 Finanzierung durch den Landkreis Wittenberg 11 4.3.4 Sonstige personelle Einsätze in der Kinder- und Jugendarbeit 11 4.4 Sonstige Angebote der Jugendarbeit 12 4.4.1 Mobile Angebote der Jugendarbeit 12 4.4.2 Projektarbeit 15 4.4.3 Kinder- und Jugenderholung 16 4.4.4 Pauschalförderung 16 4.4.5 Verwaltungs- und Fahrtkosten 17 4.5 Jugendbildungen im Landkreis Wittenberg 17 4.5.1 Jugendbildungsreferent des Landkreis Wittenberg 17 4.5.2 Jugendbildungsreferent des Kreiskinder- und Jugendringes 18 5 Handlungsempfehlungen 18 Anlagen Verzeichnis der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg 2 Datenblätter der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Annaburg 25 Stadt Bad Schmiedeberg 3 Stadt Coswig (Anhalt) 35 Stadt Gräfenhainichen 42 Stadt Jessen (Elster) 46 Stadt Kemberg 63 Lutherstadt Wittenberg 72 Stadt Oranienbaum-Wörlitz 89 Stadt Zahna-Elster 94 schaft: Landkreis Wittenberg 16 3

1 Einleitung Der örtliche der öffentlichen Jugendhilfe steht vor der gesetzlichen Verpflichtung, Angebote der Jugendarbeit in einem erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, ohne dass weitergehende konkrete Details vorgegeben sind. Der geringe Grad einer gesetzlich normierenden Bindung eröffnet dem örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit, Bedarfsdefinition und Entscheidungen zu deren Umsetzung eigenverantwortlich vorzunehmen. Jugendarbeit ist einerseits von einem Wandel gesellschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen andererseits von Veränderungen in der Kindheits- und Jugendphase betroffen. Dieser wird gekennzeichnet durch: - demographischen Wandel - soziale gesellschaftliche Differenzierungsprozesse - Konkurrenz kommerzieller Angebote - Optionsvielfalt in der Freizeitgestaltung - Ausbau der Ganztagsschulbetreuung - wachsender Erwartungsdruck in der Präventionsfunktion von Bildung und Erziehung - begrenzte Ressourcen - zeitliche Verdichtung der Jugendphase (Quelle: Frankfurter Kommentar SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe; 7. Auflage S. 188 f) Die Dynamik bewirkt eine permanente Aktualisierung der Angebotsstruktur, um deren Erforderlichkeit ständig zu gewährleisten. Ausgehend von der Bestandsanalyse ist der Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu ermitteln und Aktivitäten zu dessen Befriedigung einzuleiten. Die strategische Ausrichtung zukünftigen Handelns auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die Kinder- und Jugendarbeit ist seit jeher ein Feld der sozialen, politischen und kulturellen Bildung, der Gestaltung von Freizeit in selbstorganisierter Form, der Organisation junger Menschen in von ihnen gewählten Zusammenschlüssen sowie in besonderen Formen der offenen en. Ihre Orte sind vertraute Freizeittreffpunkte, Plätze der non-formalen und informellen Bildung, teilweise auch der gezielten Jugendbildungsarbeit. Besonders in der offenen Jugendarbeit können die Jugendhäuser und Jugendfreizeitstätten zu wichtigen Anlaufstellen für junge Menschen werden, die sich in der gleichaltrigen Gruppe zusammenfinden. Zugleich ist Kinder- und Jugendarbeit ein von unterschiedlichen interessen und Angebotsformen geprägtes Arbeitsfeld. Auch heute noch ist sie, wie kaum ein anderes Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, inhaltlich, regional und trägerspezifisch vielseitig ausgestaltet; zugleich steht sie immer wieder auch in der Kritik, es wird nach der Aktualität ihrer Konzeptionen gefragt. ( ) Kritisch zu betrachten ist, ob Kinder- und Jugendarbeit die notwendige Nähe zu neuen Zielgruppen hat, ob sie als Ort der Freizeit noch ausreichend frequentiert wird und ob sie im ausreichenden Umfang innovativ und experimentell angelegt ist. Trotz dieser kritischen Betrachtungsweise ist unstrittig, dass die Bedeutung dieser außerschulisch angelegten pädagogischen Arbeit im Kontext des Aufwachsens junger Menschen durchaus gestiegen ist und die Kinder- und Jugendarbeit hilfreiche Funktionen für die Orientierung junger Menschen wahrnimmt. Denn als Ort außerschulischer Bildung, der sie immer schon war, hat sie in den letzten Jahren durchaus die Qualität entwickelt, dass sie junge Menschen zusammenführt, ihnen Räume gibt, Gelegenheitsstrukturen eröffnet und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördert. (Quelle: 14. Kinder- und Jugendbericht vom 3.1.) 4

Für den Landkreis kann eindeutig bestätigt werden, dass sich die Angebote den Bedarfen und der Notwendigkeit angepasst haben. Die Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen sind komplexer und vielfältiger geworden. Der Mindesteinsatz von fachkompetenten Personal (Personalstellen über das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale) ermöglicht es, weitere Voraussetzungen für die Festigung des Toleranz- und Demokratieverständnisses der Kinder und Jugendlichen zu schaffen und die präventive notwendige Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Planung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit durch den örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe lässt sich aus 8 Abs. 1 SGB VIII ableiten. Mittels Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.4.214 erfolgte eine entsprechende Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines aktuellen Teilplanes, welcher zum 1. Juli 214 in Kraft treten wird. Mit der Erstellung eines aktuellen Teilplanes liegt ein Führungs-, Handlungs- und Steuerungsinstrument vor, welches die allgemein gehaltene Verpflichtung zur Vorhaltung entsprechender Angebote der Kinder- und Jugendarbeit den konkreten Bedingungen im Landkreis Wittenberg entsprechend umsetzt. 2 Rechtliche Grundlagen Grundlegende Rechtsnormen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind 2 Abs. 2 Nr. 1 sowie 11 SGB VIII. Aus der in 11 Abs. 1 SGB VIII dargelegten Verpflichtung des örtlichen s der öffentlichen Jugendhilfe, jungen Menschen welche Förderung in ihrer Entwicklung benötigen, erforderliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich ableiten, dass es sich hier um eine klare und eindeutige Leistungsverpflichtung handelt. Aus der objektiven Rechtsverpflichtung des örtlichen s der öffentlichen Jugendhilfe Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, lässt sich kein individueller einklagbarer Rechtsanspruch für einzelne Bürger ableiten, da kein gesetzlich fundierter individueller Leistungsanspruch vorliegt. Folgende Rechtsnormen sind für die Kinder- und Jugendarbeit weiterhin von Bedeutung: - 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände Die Rechtsnorm hebt die Stellung und Bedeutung von Jugendverbänden und Jugendgruppen auf dem Gebiet der Jugendarbeit vor. - 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Aus der Festlegung zur Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit durch junge Menschen ( 11 Abs. 1 SGB VIII) lässt sich die Verbindung zu 8 SGB VIII ableiten, d.h. der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (und jungen Volljährigen) ist Aufmerksamkeit in besonderem Maße zu widmen. - 3 und 4 SGB VIII Öffentliche und freie der Jugendhilfe Die für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe geltenden Festlegungen in Bezug auf die problematik wie Vielfalt der landschaft, Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien n, Selbständigkeit der freien, Primat der freien schaft und Förderung der freien durch die öffentliche Jugendhilfe gelten auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. 5

- 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe Die für die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich geltende Rechtsnorm, welche u. a. die Förderung freier zum Gegenstand hat, gilt somit auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. - 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Seit September 212 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung, Entwicklung und Prüfung von Qualitätsstandards. 3 Planungskonzeption Mit Beschluss vom 24. April 214 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung zur unverzüglichen Aktualisierung der Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dem gingen eine Reihe von Planungs- und Beteiligungsaktivitäten voraus. Dies waren: - Beratung mit den Jugendpflegern des Landkreises Wittenberg zur Darlegung des Anliegens der Jugendhilfeplanung (November ) - verwaltungsinterne Workshops (monatlich von Dezember bis Mai 214) - Beratungen mit den en der Kinder- und Jugendarbeit in schaft des Landkreises Wittenberg (monatlich) - Durchführung und Auswertung einer Freizeitumfrage von Kindern und Jugendlichen im Interesse von Bedarfsermittlungen Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine hervorgehobene Angelegenheit, mit welcher sich der Jugendhilfeausschuss befasst ( 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Somit war dieses Gremium insbesondere in Gestalt des Unterausschusses Jugendhilfeplanung in den Erarbeitungsprozess des Teilplanes einzubeziehen. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde im Rahmen der Sitzungstätigkeit über den jeweils aktuellen Erarbeitungsstand informiert sowie Teil- und Gesamtergebnisse vorgestellt. Mit den o. g. Beteiligungsaktivitäten wurde entsprechenden gesetzlichen Forderungen insbesondere nach 8 Abs. 1, 8 Abs. 3, 81 SGB VIII Rechnung getragen. Unabhängig davon diente die Beteiligung folgenden Zielen: - Nutzung von externem Sachverstand für den Erarbeitungsprozess - Durchsetzen von Interessen Betroffener - Gewährleistung eines demokratischen und kommunikativen Prozesses Als Beschluss des Kreistages des Landkreises Wittenberg erlangt der Teilplan verbindlichen Charakter und ist umzusetzen, wobei im ersten Schritt eine Darlegung der Bestandsfeststellung im Jahr 214 vorgenommen wird. Planungsziele - Definition eines bedarfsgerechten Umfangs in der Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit; - Gewährleistung bedarfsgerechter Angebote an Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit; - Sicherung von Landeszuweisungen, welche in Abhängigkeit vom Vorhandensein einer Bedarfsplanung gewährt werden; - Durchsetzung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei en in schaft des Landkreises; - Sozialraumorientierungen; - Sicherung der zielgruppenbezogenen und territorialen Ausgleichsfunktionen; - Aktualisierung der Richtlinie Jugendarbeit mit der Option einer Überarbeitung; 6

- Entwicklung eines Systems der Beteiligung von jungen Menschen an der Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur. 4 Bestandsfeststellung 4.1 Zielgruppe Als Zielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit sind nach 11 SGB VIII junge Menschen definiert. Entsprechend 7 SGB VIII gilt als junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Aus den betreffenden Rechtsnormen lässt sich ableiten, dass es keine zielgruppenbezogenen Einschränkungen in Bezug auf - Geschlecht, - Nationalität / Staatsangehörigkeit, - Religion, - Wohnort / gewöhnlichen Aufenthalt, - sozialen Status, - Weltanschauung bzw. - Persönlichkeitsstruktur (z. B. Behinderung) gibt. Da die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit freiwillig und in Übereinstimmung mit entsprechenden Neigungen in Anspruch genommen werden, lassen sich folgende altersbezogene Einteilungen erkennen: - 6 Jahre geringe Inanspruchnahme (Grundsätzlich werden u. a. aus zivilrechtlichen Aspekten keine Angebote für diese Altersgruppe vorgehalten) 7-14 Jahre stärkere Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter 15-18 Jahre Hauptgruppe der Inanspruchnahme 19-21 Jahre geringer werdende Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter 22-26 Jahre geringe Inanspruchnahme Im Weiteren gelten junge Menschen von 7 bis 21 Jahre als altersbezogene Hauptzielgruppe. Auf diese wird sich unter Umständen aus sachlichen Erwägungen im Weiteren beschränkt. Potentielle Zielgruppe im Jahr : (Quelle: 5. Regionale Bevölkerungsprognose für das Land Sachsen-Anhalt) Gemeinde Zielgruppe bis unter 27 Jahre Hauptzielgruppe 7 bis 21 Jahre Annaburg 1.351 777 Bad Schmiedeberg 1.58 835 Coswig 2.422 1.28 Gräfenhainichen 2.327 1.15 Jessen 2.847 1.52 Kemberg 1.931 1.25 Lutherstadt Wittenberg 9.221 4.571 Oranienbaum - Wörlitz 1.51 714 Zahna Elster 1.85 956 Landkreis Wittenberg 24.913 12.828 7

4.2 en der Kinder- und Jugendarbeit Eine Übersicht zu allen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ist als Anlage 1 zu finden. Kinder pro 399 259 29 256 288 33 214 19 146 12 Mit Stand vom 31.12. ist im statistischen Mittel im Landkreis Wittenberg für 214 junge Menschen im Alter zwischen 7 und 21 Jahren eine sich in Betrieb befindende Kinder- und Jugendeinrichtung vorhanden. Eine hohe sdichte weisen die Städte Jessen, Zahna - Elster und Kemberg auf. Eine niedrige sdichte dagegen zeigen die Städte Oranienbaum - Wörlitz, Lutherstadt Wittenberg und Gräfenhainichen. Fachliche Zuständigkeit nach schaft 1% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 1 3 4 1 5 2 2 17 8 1 15 4 2 8 24 49 öffentliche schaft freie schaft % Im statistischen Durchschnitt des Landkreises Wittenberg befinden sich 2/3 in freier und 1/3 in öffentlicher schaft. 8

4.267 4.29 Frequentierung 4.17 2.388 2.981 2.461 1.225 81 1.149 579 Im statistischen Mittel wurde im Landkreis Wittenberg eine Kinder- und Jugendeinrichtung von 2.461 jungen Menschen der Hauptzielgruppe besucht. Eine hohe Besuchsfrequentierung weisen dabei die Städte Annaburg, Lutherstadt Wittenberg sowie Gräfenhainichen auf. Eine niedrige Frequentierung dagegen zeigen die en der Städte Zahna Elster, Coswig, Kemberg und Bad Schmiedeberg. 14 15 9 7 8 en in Betrieb 3 1 4 5 4 4 1 2 4 4 5 Förderung Miet- und Betriebskosten Eine Förderung von Miet- und Betriebskosten erfolgt bei 4,6% aller Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg. Eine geringe Inanspruchnahme von Förderungen der Miet- und Betriebskosten wird im Regelfall durch eine Förderung anderer Teilbereiche ausgeglichen. In den vergangenen Jahren belief sich der Betriebs- und Mietkostenanteil gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 %. 4.3 Personelle Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit Der Landkreis Wittenberg fördert als örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII 23,73 VZÄ (Vollzeitäquivalent) als Personalkosten. Dabei kann es unter Umständen zu Überschneidungen mit anderen Bereichen etwa bei Streetworkern in Bezug zum 13 SGB VIII kommen, welche nicht berücksichtigt wurden. 9

4.3.1 Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Im Rahmen des Fachkräfteprogrammes werden Personalstellen für hauptamtliche sozialpädagogische Mitarbeiter bei öffentlichen und freien n der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Das Land Sachsen-Anhalt erlässt hierzu eine Richtlinie. Die mittels Fachkräfteprogramm geförderten Stellen sind in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen. Die Fachkräfte können sowohl im Interesse des 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit) als auch in Bereichen der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII bzw. dem erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach 14 SGB VIII tätig sein. Da eine Abgrenzung der einzelnen Themen schwer zu bewerkstelligen ist, erfolgt im Weiteren eine Betrachtung des gesamten Fachkräfteprogrammes. Das zurückliegende Fachkräfteprogramm galt von 211 bis. Gegenstand der Förderung Gemeinde Zuwendung für VZÄ davon Anteil VZÄ (gesamt) Kommune (Dritte) Annaburg Jugendpfleger,8,12 Bad Schmiedeberg Jugendpfleger,8,12 Coswig Jugendpfleger,8,12 Gräfenhainichen Jugendpfleger 1,,32 Jessen Jugendpfleger 1,,18 Kemberg Jugendpfleger,8,12 Lutherstadt Wittenberg 2 Jugendpfleger Streetworker 1,65,8,62, Zahna Elster Jugendpfleger,8,12 Im Interesse des gesamten Sportjugendpfleger,8, Landkreises Gesamt 9,5 1,72 Die Aufwendungen für das Fachkräfteprogramm waren laut Richtlinie wie folgt zu verteilen: Land Sachsen-Anhalt 7 % Landkreis Wittenberg bis zu 3 % Städte des Landkreises, Freie bzw. Dritte angemessene Kostenbeteiligung Der Landkreis Wittenberg bekannte sich mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12. Dezember zur Notwendigkeit des Einsatzes der Fachkräfte auch in Zukunft in dem bisherigen Umfang. Damit verbunden war die Kompensation des gekürzten Landesfinanzierungsanteils durch Mittel des Landkreises. 4.3.2 Richtlinie für Jugendarbeit des Landkreises Wittenberg Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Planstellen für sozialpädagogische Fachkräfte Aufnahme in die Jugendhilfeplanung fanden, können für entsprechende Personalkosten in Übereinstimmung mit Punkt 7.1 der Richtlinie Jugendarbeit finanzielle Zuwendungen gewährt werden. 1

Gegenstand der Förderung im Landkreis Wittenberg Gemeinde Zuwendung für Anteil VZÄ (gesamt) Lutherstadt Wittenberg Jugendpfleger Streetworker 1,8,8 Oranienbaum - Wörlitz Jugendpfleger Fachkraft für Gebietsverkehrswacht 1,5,63 Im Interesse des gesamten Landkreises Jugendbildungsreferent Fachkraft für Suchtprävention,8,55 Gesamt 6,8 Die Aufwendungen für Personalkosten, welche im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit erstattet wurden, betrugen etwa 5 % aller über die Richtlinie Jugendarbeit getätigte Zuwendungen. 4.3.3 Finanzierung durch den Landkreis Wittenberg Es handelt sich um Aufwendungen, welche ausschließlich durch den Landkreis Wittenberg für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in schaft des Landkreises sowie das Soziokulturelle Zentrum Pferdestall in Lutherstadt Wittenberg getragen werden. Zuwendung für Zuwendungsempfänger Anteil VZÄ (gesamt) Lutherstadt Wittenberg Kindertreff Pferdestall 2, 1,6 Gräfenhainichen Schülerfreizeitzentrum 2, Jessen Freizeittreff 3, Gesamt 8,6 4.3.4 Sonstige personelle Einsätze in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte über AGH Maßnahmen Eine weitere Stütze in der Arbeit (Projekte) stellen auf sozialpädagogischem Gebiet nichtqualifizierte Kräfte dar. Diese rekrutieren sich insbesondere aus Personen, welche über arbeitsmarktpolitische Instrumente bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Dabei war in Bezug auf den Einsatz entsprechender Kräfte in en der Kinder- und Jugendarbeit folgende Entwicklungen zu verzeichnen: 28 29 21 211 212 214 86 73 61 64 39 39 2 Inhaber der Jugendleiterkarte/Bundesfreiwilligendienst Im Landkreis Wittenberg verfügen per 1. März 214 etwa 7 Personen über eine Jugendleiterkarte. Die Qualifizierten verfügen somit über die Befähigung zum Anleiten von Jugendgruppen und können als Multiplikatoren im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wirken. Des Weiteren sind in en Personen tätig, die den Bundesfreiwilligendienst leisten. 11

4.4 Sonstige Angebote der Jugendarbeit 4.4.1 Mobile Angebote der Jugendarbeit Spielmobil des Landkreises Wittenberg Die Angebote des Spielmobils stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie dienen schwerpunktmäßig der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Allerdings sind auch fachübergreifende Maßnahmen mit den Bereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz oder der Jugendsozialarbeit (Streetworker) möglich. Orte im ländlichen Raum, welche nicht oder nur in begrenzter Form über stationäre Angebote der Kinder- und Jugendarbeit - so Jugendfreizeiteinrichtungen - verfügen, gehören zu bevorzugten Einsatzgebieten. Einsätze pro Jahr 74 81 86 1 92 87 29 21 211 212 Mittelwert Nutzer pro Jahr 3.84 3.914 3.31 3.396 3.24 2.18 29 21 211 212 Mittelwert Das Spielmobil kommt ausschließlich in den Monaten April bis Oktober und da vor allem an den Wochentagen zum Einsatz. Eine hohe Einsatzfrequentierung ist insbesondere in den Monaten Juni und September zu verzeichnen, weniger in den Sommerferien. 12

Die Finanzierung des Spielmobils (Personal-, Sachkosten) trägt der Landkreis Wittenberg. Sportmobil des Kreissportbundes im Landkreis Wittenberg Die Angebote des Sportmobils stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie dienen der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Allerdings sind auch fachübergreifende Maßnahmen mit den Bereichen erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder Jugendsozialarbeit (Streetworker) zu verzeichnen. Durch die sich in dem Sportmobil befindlichen Materialien und Geräte können eigenständige Maßnahmen sichergestellt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Unterstützung anderer sportlicher Veranstaltungen. Die Angebote können grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung genutzt werden. Orte im ländlichen Raum, welche nicht oder nur in begrenzter Form über stationäre Angebote in Form von Sporthallen, Sportplätzen, Sportvereinen oder Jugendfreizeiteinrichtungen verfügen, gehören zu bevorzugten Einsatzgebieten. Im Jahr waren 287 Einsätze in etwas mehr als 1 Einsatzorten in allen Städten des Kreisgebietes zu verzeichnen. Es nahmen 8.211 junge Menschen die unterschiedlichen Angebote in Anspruch. Für die Unterhaltung und den Einsatz des Sportmobils trägt der Kreissportbund Wittenberg e. V. die Verantwortung. Der Landkreis Wittenberg als örtlicher der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt sich an den für die Gewährung entsprechender Angebote entstehenden Kosten in Form einer jährlichen fixen Zuweisung an den Kreissportbund. Die Aufwendungen für Personalkosten werden über das Fachkräfteprogramm gedeckt. Der Landkreis Wittenberg trägt anteilig Aufwendungen für Sachkosten. Geschlechtsbezogene Nutzung der Angebote des Sportmobils 43% männlich 57% weiblich 13

Alter der Angebotsnutzer des Sportmobils 8% 4% bis 1 Jahre 11-14 Jahre 23% 15-21 Jahre 65% 22-27 Jahre Fachstelle mobile Suchtprävention Die Fachstelle mobile Suchtprävention der Paul Gerhardt Diakonie und Pflege GmbH besteht seit 25 im Landkreis Wittenberg. Das Anliegen der Angebote zielt darauf ab, bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Multiplikatoren präventiv individuelle Schutzfaktoren zu fördern, um z.b. aggressivem Verhalten bzw. Drogenkonsum entgegezuwirken. Aus Gründen der Wirksamkeit werden entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten überwiegend im institutionellen Kontext durchgeführt. So findet die überwiegende Anzahl von Veranstaltungen an Schulen, aber auch in Kindertageseinrichtungen oder Jugendfreizeitstätten statt. Bei der Thematik sind Überschneidungen und Bezüge zum erzieherischen Kinderund Jugendschutz nach 13 SGB VIII zu verzeichnen. Folgende Schwerpunkte in der Tätigkeit sind: - Projekte zur gewaltfreien Kommunikation an Schulen - Schulung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit sowie weiteren Multiplikatoren auf dem Gebiet der Suchtprävention - Aktionen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sowie weiteren Drogen - Maßnahmen zur sportlichen und kreativen Betätigung (Medienbezug) - Erstellung und Umsetzung ganzheitlicher Konzepte zur Suchtprävention im schulischen Alltag Im Rahmen von 24 Veranstaltungen an Schulen (aller Schulformen) im Jahr, wurden 817 junge Menschen erreicht. Die Arbeitsgruppe Multiplikatoren initiierte 12 Maßnahmen mit insgesamt 85 Teilnehmern. Durch die Veranstaltungen wurden insbesondere Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche erreicht. Gebietsverkehrswacht Oranienbaum - Wörlitz Die Angebote der Gebietsverkehrswacht Oranienbaum - Wörlitz stehen in Übereinstimmung mit 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII. Sie dienen schwerpunktmäßig der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. 14

Eine Nutzung der mobilen Angebote ist grundsätzlich ohne jahreszeitliche oder wochentägige Einschränkung nutzbar. Aktivitäten und Maßnahmen können auch im institutionellen Kontext durchgeführt werden, also an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es kommt zu Berührungen und Überschneidungen mit anderen Bereichen, so dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und der Jugendsozialarbeit. Im Jahr wurden 137 Veranstaltungen durchgeführt, an welchen insgesamt 1.231 junge Menschen teilnahmen. Die Gebietsverkehrswacht Oranienbaum Wörlitz handelt auch im Interesse von Gebietskörperschaften außerhalb des Landkreises Wittenberg. Die Förderung durch den örtlichen der öffentlichen Jugendhilfe ist auf die Jugendfreizeiteinrichtung beschränkt. Jugendbildungsreferent der freien Die Tätigkeit des Jugendbildungsreferenten in freier schaft erfährt unter Punkt 4.5. eine nähere Betrachtung. 4.4.2 Projektarbeit Es können einzelne, zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben, die einem pädagogischen Anspruch genügen, gefördert werden. Projekte sind kulturelle, sportliche, ökologische, jugendpolitische, soziale und technische Aktivitäten, bei denen sich junge Menschen selbst gestalterisch ausdrücken oder sich mit kreativen Ausdrucksmitteln im weiteren Sinne auseinandersetzen können. (Quelle: Richtlinie Jugendarbeit) Projektarbeit kann an Jugendeinrichtungen gebunden oder von diesen losgelöst realisiert werden. Für diese gibt es keine feststehenden Standards. In Abhängigkeit von der allgemeinen Finanzsituation wird Projektarbeit nachrangig gegenüber den Bereichen Personalkosten sowie Betriebs- und Mietkosten gefördert. Tendenziell dienen Projekte in hervorgehobenem Maße dem Anliegen der Jugendarbeit und weisen eine hohe Wirksamkeit aus. Im Jahr wurden 1 Projekte gefördert: Im Interesse des gesamten Landkreises Wittenberg 2 Lutherstadt Wittenberg 6 Stadt Coswig 1 Zahna-Elster 1 Beispielhaft handelte es sich dabei um: - Sportprojekte - Musikprojekte - Projekte im öffentlichen Raum im Rahmen der Tätigkeit der Streetworker - Projekte in der Freizeiteinrichtung Albatros mit Schwerpunkt auf sozial benachteiligte Kinder- und Jugendliche Der Kostenanteil lag in den vergangenen Jahren gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 3 %. 15

4.4.3 Kinder- und Jugenderholung Zuwendungsfähig sind Fahrten, Ferienfreizeiten und Stadtranderholung. Die Stadtranderholung hat Priorität. (Quelle: Richtlinie Jugendarbeit) Angebote der Stadtranderholung wiesen in der Vergangenheit eine rückläufige Tendenz auf. Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung werden in Abhängigkeit von der allgemeinen Finanzsituation nachrangig gefördert. Im Jahr wurden 4 Projekte gefördert, an denen sich junge Menschen aus dem gesamten Landkreis Wittenberg beteiligen konnten. Es handelte sich dabei um Erholungsmaßnahmen mit überwiegendem Sportbezug. Der Kostenanteil von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen lag in den vergangenen Jahren gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 %. 4.4.4 Pauschalförderung In Übereinstimmung mit Punkt 7.4 der Richtlinie Jugendarbeit können für jeden jungen Menschen der Hauptzielgruppe (7 bis 21 Jahre) pauschal bis zu 3, gewährt werden. Über den tatsächlichen Betrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung der Haushaltslage. Die entsprechende Zuweisung erfolgt an die Städte, welche im Weiteren eigenverantwortlich für die Verteilung verantwortlich sind. In Bezug auf die Verwendung der finanziellen Mittel besteht folgende sachliche Bindung: - Sicherstellung der Angebote der offenen Jugendarbeit in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - Projekte und Tagesfahrten - Entgelte für geringfügig Beschäftigte und Ehrenamtliche Pauschalförderung hat eine vorrangige Zuwendungspriorität und lag gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 2 %. Pauschalförderung Annaburg 7% 6% Bad Schmiedeberg 7% 6% Coswig 1% Gräfenhainichen Jessen 9% Kemberg 35% Lutherstadt Wittenberg 12% Oranienbaum - Wörlitz 8% Zahna - Elster Prozentuale Aufteilung der Mittel für Pauschalförderung 16

4.4.5 Verwaltungs- und Fahrtkosten Entsprechend Punkt 7.3 der Richtlinie Jugendarbeit können anerkannte der freien Jugendhilfe sowie für Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen für Verwaltungs- und Fahrtkosten erhalten. Der Bereich erfährt eine nachrangige Förderung in Abhängigkeit der Haushaltslage. In den vergangenen Jahren belief sich der Verwaltungs- und Fahrtkostenanteil gegenüber allen Aufwendungen im Rahmen der Richtlinie für Jugendarbeit bei etwa 5 %. 4.5 Jugendbildung im Landkreis Wittenberg 4.5.1 Jugendbildungsreferent des Landkreises Wittenberg Die sich aus 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII ergebenden Aufgaben der Jugendbildung werden im Landkreis Wittenberg durch den Jugendbildungsreferenten umgesetzt, indem er den Bedarf an Aus- und Fortbildungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit ermittelt und entsprechende Aktivitäten organisiert und durchführt (ggf. auch als Referent). Zum Teilnehmerkreis gehören somit die Fachkräfte, Teilnehmer an AGH Maßnahmen und des Bundesfreiwilligendienstes (BufDi) bzw. des Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie die ehrenamtlichen Gruppenleiter nach 72 SGB VIII. Besonderer Schwerpunkt dabei ist die Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiterkarte nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit 4 Stunden im Grundkurs und mindestens 12 Stunden im Aufbaukurs sowie Teilseminaren (Aufsichtspflicht und Haftung für Clubbetreuer): JuLeiCa 211 212 Teilnehmer gesamt 44 43 32 Teilnehmer Grundkurs 44 33 16 Teilnehmer Aufbaukurs 1 16 Da 211 kaum mehr ehrenamtliche Kräfte mit einer Jugendleiterkarten (JuLeiCa) - Ausbildung zur Verfügung standen, wurden vorzugsweise Grundausbildungen durchgeführt. 212 und bestand dagegen ein verstärkter Bedarf an Aufbaukursen. Der durch den Landkreis betreute Personenkreis an Inhabern der JuLeiCa beträgt derzeit 72 (Stand: 1.3.214) und erfasst ausschließlich die beim Landkreis ausgebildeten Personen. Informationen zu Ausbildungen anderer Anbieter stehen dem Landkreis Wittenberg derzeit nicht zur Verfügung. Dem Jugendbildungsreferenten obliegt die Organisation des jährlichen Fachtags der Jugendarbeit (mit regelmäßig 4 und mehr Teilnehmern) und weiterer Fortbildungsveranstaltungen sowie die Begleitung der thematischen Dienstberatungen für die rund 25 Fachkräfte (6 x pro Jahr). Der Jugendbildungsreferent unterstützt die Jugendräume, -clubs und -einrichtungen (auch) vor Ort, gibt dabei fachliche Beratung und versucht angefallene Probleme gemeinsam mit den jeweils zuständigen Partnern/Verwaltungen zu klären. Dazu arbeitet er in den entsprechenden Gremien mit bzw. ihnen zu. Er organisiert bzw. wirkt an sozialen, kulturellen und jugendpolitischen Projekten in Freizeiteinrichtungen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit und übernimmt dabei auch teilweise Aufgaben nach 14 SGB VIII Jugendschutz. 17

Weitere Aufgaben des Jugendbildungsreferenten sind die Übernahme für die fachliche Betreuung der Umsetzung von Förderprogrammen wie Stärken vor Ort und aktuell dem lokalen Aktionsplan Toleranz fördern Kompetenz stärken. Dazu erarbeitet er die darin enthaltene Strategie für den Landkreis. Er nimmt sowohl an den Projekten teil und vertritt den Landkreis in den jeweiligen Gremien und Ausschüssen. 4.5.2 Jugendbildungsreferent des Kreiskinder- und Jugendringes Eine grundsätzliche Aufgabe ist die Unterstützung der Arbeit des Jugendbildungsreferenten des Landkreises Wittenberg in seinen o. g. Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu gehört vor allem die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem örtlichen der Jugendhilfe (Gruppenleiterschulungen, Schulungen für Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes). Außerdem ist die Betreuung von Jugendräumen, - clubs und - einrichtungen sowie den dort tätigen Fach- und Hilfskräften ein wesentlicher Teil dieses Aufgabenbereichs. Darüber hinaus umfasst der eigenständige Arbeitsbereich folgende Schwerpunkte: - Stärkung und Förderung des Ehrenamtes und damit Werbung für ehrenamtliches Engagement - Wahrnehmungen und Erkenntnisse in Aktion umsetzen und dabei verschiedene Vereine und Verbände integrieren Wichtig sind Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit was vor allem die Präsentation in Ausschüssen, Erarbeitung von Handreichungen und Mitwirkung an Partizipationsprojekten umfasst. Die Anbindung an einen Dachverband von freien n im Landkreis Wittenberg und gleichzeitig selbständigen n ermöglicht und erweitert Gestaltungsspielräume. Neben der Mitarbeit an Projekten mehrerer (z. B. dem jährlichen Jugendhilfefachtag) organisiert der Referent auch selbstständig Projekte zu sozialen, kulturellen, jugendpolitischen und gesundheitsbezogenen Themen sowie mit gewalt- und suchtpräventiven Inhalten in Freizeiteinrichtungen, an Schulen und in anderen Bildungseinrichtungen. Außerdem sind in dieser Stelle Aufgaben des Kinderschutzes nach 8a SGB VIII für den Kinder-und Jugendfreizeitbereich verortet. 5 Handlungsempfehlungen - Erhalt und Sicherstellung der Personalstellen über Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale (Mindeststandard) - Prüfung der Möglichkeit die Fachkräfte durch ehrenamtliche Kräfte, welche Aufwandsentschädigung erhalten, zu unterstützen Einstellung von finanziellen Mitteln in den Haushalt - Erarbeitung eines Pools von Personen im Landkreis Wittenberg, die über eine Gruppenleiterausbildung verfügen - Klärung des Umgangs mit Jugendfeuerwehren sowie anderer Hilfsorganisationen bezogen auf die Förderung der angebotenen Jugendarbeit, einschließlich der Erarbeitung und Festlegung von Standards (SGB VIII) - Aufgreifen der Thematik Inklusion im Zuge der weiteren Planungsarbeit - Überarbeitung der Richtlinie für Jugendarbeit bis zum 31.12.214 18

- Erarbeitung der Bedarfsermittlung für einen mittelfristigen Zeitraum im II. Halbjahr 214 - Entwicklung eines Auswertungs- und Befragungssystem von jungen Menschen - Definieren von Standards zur Bemessung und Bewertung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit - Herstellen eines sozialräumlichen Ausgleichs im Falle von regionalen Unterschieden Grundsätzliches Ziel ist die verbindliche Festlegung des Umfangs und der Höhe der Bedarfsdeckung durch den Landkreis Wittenberg über einen mittelfristigen Zeitraum durch Beschluss. 19

Verzeichnis der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stand: 31.12. Bearbeitung vom 28.5.214 Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Annaburg 288 x x "Club House" Ev. Kirchengemeinde Annaburg 6.18,4 x x Annaburg, Groß Naundorf, Kolonie, Labrun, Lebien, Löben, Plossig, Prettin, Purzien, Jessen, Holzdorf Axien 54 x Bethau 17 x Gehmen 7 x Groß Naundorf 57 x Hohndorf 15 x Kolonie 15 x Labrun 18 x Lebien 29 x x Jugendclub Lebien Caritas Verband Löben 13 x Meuselko 18 x Plossig 27 x x Freizeittreff Plossig Stadt Annaburg 32,1 x Lebien, Plossig, Prettingeöffnet seit 9/13 Premsendorf 8 x Prettin 199 x x Jugendclub Prettin Stadt Annaburg 6.32,3 x Annaburg, Axien, Bethau, Groß Naundorf, Lebien, Prettin, Jessen Purzien 12 x 15 777 4 11 3 1 12.82,8 1 3 Bad Schmiedeberg 285 x x Jugendclub Bad Schmiedeberg KKJR WB e.v. 1.525,32 x Bad Schmiedeberg Kurkinder Bösewig 8 x Großkorgau 25 x Großwig 33 x Kleinkorgau 19 x Kleinzerbst 13 x Körbin - Alt 1 x Körbin - Neu 14 x Merkwitz 16 x Merschwitz 6 x Meuro 16 x x Jugendclub Meuro KKJR WB e.v. 954,16 x Meuro, B.Schmiedeberg, Österitz Moschwig 12 x Ogkeln 9 x Österitz 3 x Patzschwig 25 x Pretzsch 96 x x Kinder- u. Jugendtreff Pretzsch KKJR WB e.v. 2.1,16 x B.S., Körbin-Alt/-Neu, Sachau Priesitz 12 x Reinharz 13 x Sachau 1 x Sackwitz 2 x Schnellin 22 x Scholis 7 x Söllichau 86 x 2

Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Splau 12 x Trebitz 72 x x Jugendclub Trebitz KKJR WB e.v. 41,16 x Trebitz, Bösewig, Kleinzerbst 25 835 4 21 4 4.899,8 1 3 Coswig (Anhalt) 791 x x Jugendclub "New Age" AWO KV WB e.v. 2.13,5 x x Coswig, Zieko Bräsen 12 x Buko 1 x Buro 37 x Cobbelsdorf 39 x x Jugendclub Cobbelsdorf AWO KV WB e.v. 842,1 x x Cobbelsdorf, Köselitz, Senst Düben 17 x x Jugendclub Düben Stadt Coswig (Anhalt) 25,1 x x Göritz 6 x Grochewitz 5 x Hundeluft 14 x Jeber-Bergfrieden 4 x Klieken 69 x x Jugenclub Klieken AWO KV WB e.v. 863,1 x x Klieken Köselitz 2 x Krakau 1 x Luko 12 x Möllensdorf 16 x Pülzig 8 x Ragösen 19 x Senst 23 x x Jugendraum Senst Stadt Coswig (Anhalt) Serno 37 x Stackelitz 16 x Thießen 4 x Wahlsdorf 9 x Weiden 12 x Wörpen 13 x x Jugendraum Evang. Pfarramt WörpenMartinsgemeinde Wörpen 125 x Zieko 14 x 25 1.28 6 19 5 1 4.48,8 4 5 Gräfenhainichen 62 x x Gemeinsames Freizeitzentrum LK WB / Stadt GHC 9.495 2, x Gräfenhainichen, Buchholz, Jüdenberg Buchholz 9 x Hohenlubast 5 x Jüdenberg 6 x Möhlau 122 x x Jugendclub Möhlau KKJR WB e.v. 1.35,4 x Schköna 46 x Tornau 55 x x Jugendclub Tornau Stadt Gräfenhainichen 624 x Zschornewitz 233 x x Jugendclub Zschornewitz KKJR WB e.v. 4.645,4 x 8 1.15 4 4 4 16.114 2,8 1 3 Jessen, Arnsdorf,Leipa, Mark Friedersdorf, x Kinder- und Jugendtreff an der "Maxe"Stadt Jessen (Elster) 8.184,5 x x Mark Zwuschen, Mellnitz, Morxdorf, Naundorf, Jessen (Elster) 678 x Schadewalde, Seyda x Jugendclub "Jahnhaus" Stadt Jessen (Elster) 111,1 x x Jessen, Battin, Gerbisbach, Naundorf x Freizeittreff "Wiesengrund" Landkreis Wittenberg 7.984 3, x Arnsdorf 15 x Battin 19 x x Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster),5 x Ortsteilarbeit Buschkuhnsdorf 1 x 21

Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Dixförda 4 x Düßnitz 22 x x Jugendclub Düßnitz Stadt Jessen (Elster) 2.542,5 x x Düßnitz, Kleindröben, Mauken, Rade Gentha 21 x Gerbisbach 21 x Glücksburg 1 x Gorsdorf 17 x x Jugendclub Gorsdorf-Hemsendorf Stadt Jessen (Elster) 2.697,5 x x Gorsdorf, Grabo, Hemsendorf Grabo 27 x x Jugendclub Grabo Stadt Jessen (Elster) 1.527 x x Großkorga 13 x Hemsendorf 8 x Holzdorf 97 x x Jugendclub Holzdorf Stadt Jessen (Elster) 3.419,5 x x Buschkuhnsdorf, Holzdorf, Kremitz, Linda (Elster), Möchenhöfe, Neuerstadt, Reicho Kleindröben 15 x x Jugendraum Kleindröben Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster) x Ortsteilarbeit Kleinkorga 14 x Klöden 36 x x Jugendclub Klöden Stadt Jessen (Elster) 3.121,5 x x Klöden, Rettig, Schützberg Klossa 13 x Kremitz 11 x Leipa 11 x Linda (Elster) 54 x x Jugendclub Linda Stadt Jessen (Elster) Lindwerder 13 x Lüttchenseyda 3 x Mark Friedersdorf 4 x Mark Zwuschen 7 x x Jugendclub in Mark Zwuschen Stadt Jessen (Elster) Mauken x Mellnitz 3 x Mönchenhöfe 12 x Morxdorf 6 x Mügeln 39 x Naundorf 15 x Neuerstadt 11 x Rade 15 x x Jugendraum in Rade Stadt Jessen (Elster) Rehain 2 x Reicho 4 x x Jugendraum Reicho Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster),5 x Ortsteilarbeit Rettig 1 x Ruhlsdorf 13 x x Jugendraum in Ruhlsdorf Stadt Jessen (Elster) 1.999,5 x Gentha, LüttchenseydaOrtsteilarbeit Schadewalde 9 x Schöneicho 14 x Schützberg 13 x Dixförda, Glücksburg, Großkorga, Kleinkorga, Schweinitz 115 x x Jugendclub "Elster-Eck" Stadt Jessen (Elster) 1.842,5 x x Klossa, Lindwerda, Mügeln, Schweinitz, Steinsdorf, Zwuschen Seyda 11 x Steinsdorf 1 x x Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Stadt Jessen (Elster) x Ortsteilarbeit Zwuschen 3 x 44 1.52 17 29 14 3 33.426 4, 9 7 6 22

Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Kemberg 227 x x Jugendclub Kemberg Stadt Kemberg 3.446,4 x Kemberg, Gaditz Ateritz 8 x Bergwitz 12 x Bietegast 9 x Boos 3 x Dabrun 32 x Dorna 11 x Eutzsch 5 x x Kindertreff Eutzsch Stadt Kemberg 729,1 x Eutzsch, Pannigkau Gaditz 19 x Globig-Bleddin 52 x x Haus der Begegnung Globig Ev. Kirchengemeinde St.Petrie Pratau 2.41,1 x Gniest 11 x Gommlo 14 x Klitzschena 16 x Lammsdorf 26 x Lubast 6 x Melzwig 19 x Naderkau 7 x Pannigkau 6 x Rackith 38 x x Jugendclub Rackith Stadt Kemberg 1.,5 x Rackith, Bietegast, Dorna, Lammsdorf Radis 122 x Reuden 11 x Rotta 28 x x Jugendclub Rotta Stadt Kemberg 1.194,5 x Rotta, Gniest, Reuden Rötzsch 9 x Schleesen 54 x x Jugendclub Schleesen Stadt Kemberg 244,5 x Schleesen, Naderkau Selbitz 32 x x Jugendclub Selbitz Stadt Kemberg Uthausen 19 x Wartenburg 76 x x Jugendclub Wartenburg Stadt Kemberg 1.424,5 x 27 1.25 8 19 7 1 1.78,8 6 x Jugendclub Piesteritz KJF WB e.v. 6.515 x WB x Kinder- u. Jugendhaus "Albatros" AWO KV WB e.v. 1.4,9 x WB Lutherstadt x Jugendbegegnungsstätte der Volksso Volkssolidarität 1.178 x WB 3.245 x Wittenberg Soziokulturelles Jugendzentrum x IB Mitte ggmbh JHAV WB 1.38 1,6 x x WB "Pferdestall" x Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff Landkreis Wittenberg Wittenberg 8.178 2, x x Abtsdorf 11 x x Jugendraum Abtsdorf Stadt WB/Volkssolidarität 72 x Abtsdorf, Euper, Karlsfeld Apollensdorf 22 x x Jugendclub Apollensdorf Miniclub "Ganz Groß" e.v. 2.37,65 x Apollensdorf Boßdorf 52 x x Jugendclub Boßdorf Stadt WB/KJF WB e.v. 1.255 x Boßdorf, Kerzendorf, Weddin, Assau, Jahmo Griebo 71 x x Jugendclub Griebo Stadt WB/Miniclub "Ganz Groß" e.v. 1.637,1 x Griebo Kropstädt 11 x x Jugendraum Kropstädt Stadt WB/AWO KV WB e.v. x Kropstädt, Wüstemark Mochau 59 x x Jugendraum Mochau Stadt WB/AWO KV WB e.v. 34 x Mochau, Thießen Nudersdorf 113 x x Jugendclub Nudersdorf KJF WB e.v. 2.223,45 x Nudersdorf, Schmilkendorf Pratau 186 x x Jugendclub Pratau KJF WB e.v. 2.842,45 x Pratau, Wachsdorf Reinsdorf 263 x x Jugendclub Reinsdorf KJF WB e.v. 2.23,45 x Reinsdorf, Braunsdorf, Dobien Schmilkendorf 19 x x Jugendraum Schmilkendorf Stadt WB/KJF WB e.v. x Schmilkendorf 23

Stadt/Ortsteile Jugendliche Einwohner (7-21 Jahre) Seegrehna 69 x x Jugendclub Seegrehna KJF WB e.v. 2.374,45 x Seegrehna, Selbitz Straach 54 x x Jugendraum Straach Stadt WB/KJF WB e.v. 32 x Straach, Grabo, Berkau 13 4.571 17 1 17 1 61.62 7,5 2 15 2 Oranienbaum-Wörlitz 232 x x Brandhorst 8 x Besucheranzahl WB durch Dritte Förderung durch LK Förderung Bemerkungen vorhanden betrieben Name der der Jahreswert ja nein ja nein Pk./ Vwk. (VZÄ) MBK. ja nein Einzugsbereich Ortsteile Sonstiges (7-21 Jahre) Kultur- u. Freizeitzentrum am Verkehrsgarten Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e.v. 3.22,63 x x Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau Gohrau 32 x x Jugendclub Gohrau urban-consult 1.18 x x x Horstdorf, Rehsen, Riesigk Goltewitz 25 x Griesen 26 x Horstdorf 83 x Kakau 49 x Rehsen 25 x Riesigk 11 x Vockerode 113 x x Jugendclub Vockerode Reso-Witt e.v. 4.928 1, x x Vockerode Wörlitz 11 x x Jugendbegegnungsstätte "Im Dickicht AWO KV WB e.v. 2.597,5 x x Griesen, Riesigk 11 714 4 7 3 1 11.925 2,13 4 Zahna-Elster 273 x x JRK Kinder- und Jugendtreff Zahna DRK KV Wittenberg x x x 925 x Jugendraum Zahna Stadt Zahna-Elster,55 x x Bülzig 68 x x Kinder- u. Jugendtreffpunkt Bülzig KKJR WB e.v. 16,5 x Dietrichsdorf 11 x Elster (Elbe) 218 x x Jugendclub Elster "Zuflucht" KKJR WB e.v. 1.453,1 x x Gadegast 21 x x Jugendraum Gadegast KKJR WB e.v. 5 x Gallin 11 x Klebitz 23 x Leetza 9 x x Jugendclub Leetza KKJR WB e.v. 27,5 x Listerfehrda 41 x x Jugendclub Listerfehrda KKJR WB e.v. 333,5 x x Meltendorf 7 x Mühlanger 134 x x Jugenclub Mühlanger/Gallin KKJR WB e.v. 1.444 x x Mühlanger, Gallin Rahnsdorf 21 x Zallmsdorf 19 x x Jugendraum Zallmsdorf Stadt Zahna-Elster 3 x Zemnick 15 x x Jugendraum Zemnick Stadt Zahna-Elster 3 x Zörnigall 85 x x Jugendclub Zörnigall KKJR WB e.v. 226 x 15 956 11 5 8 2 4.678,8 5 11 Landkreis Wittenberg 12.828 75 116 65 1 Bildungsreferentin KKJR WB e.v.,8 x x Landkreisgebiet 183 12.828 75 116 65 1 159.572 2,78 26 32 3 per 31.12. zu, ab 1.7.214 auf beide Einr. (Räume) in einem Gebäude 24

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Annaburg 25

Stadt Annaburg Evangelische Kirchengemeinde Annaburg "Club House" - - Jüdenstraße 35-37 Markt 17 6886 Lutherstadt Wittenberg 6925 Annaburg Ekkehard Bechler (vom beauftragt) Frau Taeger 3537/3159 35385/31969 3537/2357 ekke.bechler@web.de rimata@gmx.de,24 1,22 26

Stadt Annaburg Caritas Verband Jugendclub Lebien Prettin Lebien Schlossstraße 1 Hauptstraße 21 6925 Annaburg 6925 Annaburg Herr Vibrans 35386/6168 bzw. 152/37696 35386/6385 caritas@prettin.de JC derzeit nicht geöffnet 27

Stadt Annaburg Stadt Annaburg Freizeittreff Plossig - Plossig Torgauer Straße 52 Lebiener Straße 17a 6925 Annaburg 6925 Annaburg Frau Schräpler Frau Schräpler 35385/7241 35385/7241 35385/7221 35385/7221 marina.schraepler@annaburg.de marina.schraepler@annaburg.de,1,52 28

Stadt Annaburg Stadt Annaburg Jugendclub Prettin - Prettin Torgauer Straße 52 Lindenstraße 4 6925 Annaburg 6925 Annaburg Frau Anja Liebig Herr Messerle 35385/72-24 1522/5756886 35385/72-21 anja.liebig@annaburg.de,3 1,5 29

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Bad Schmiedeberg 3

Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Bad Schmiedeberg - - Lerchenbergstraße 92 Leipziger Straße 7 6886 Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/443534 176/923315 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,32 1,5 2 Bürgerarbeiter 31

Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Meuro - Meuro Lerchenbergstraße 92 Meuro 49a 6886 Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/443534 176/923315 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 32

Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Kinder- und Jugendtreff Pretzsch - Pretzsch Lerchenbergstraße 92 An der Kirche 1 6886 Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/443534 176/923315 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 33

Stadt Bad Schmiedeberg Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Trebitz - Trebitz Lerchenbergstraße 92 Wittenberger Chaussee 21 6886 Lutherstadt Wittenberg 695 Bad Schmiedeberg Frau Freygang Frau Schmidt 3491/443534 176/923315 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de schmidt@kkjr-wittenberg.de,16,75 1 Bürgerarbeiter 34

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Coswig (Anhalt) 35

Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub "New Age" - - Marstallstraße 13 Eisenbahnstraße 4 6886 Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/44644 3493/6115 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 2, 36

Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub Cobbelsdorf - Cobbelsdorf Marstallstraße 13 Am Sportplatz 6886 Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/44644 3493/6115 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 1, 37

Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Jugendclub Düben - Düben Am Markt 1 Dübener Dorfstraße 44 6869 Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Glaubig Frau Marx 3493/61151 3493/6115 und 1522/484535 3493/61158 kloster6@coswig-online.de!!! Jugendclubraum im DGH ABGEMELDET!!! 38

Stadt Coswig (Anhalt) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendclub Klieken - Klieken Marstallstraße 13 Kliekener Hauptstraße 22 6886 Lutherstadt Wittenberg 6869 Coswig (Anhalt) Frau Gänsicke Frau Marx 3491/44644 3493/6115 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de kloster6@coswig-online.de 1, 1, 39

Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Coswig (Anhalt) Jugendraum Senst - Senst Am Markt 1 Senster Dorfstraße 48 6869 Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Glaubig 3493/61151 3493/61158 4

Stadt Coswig (Anhalt) Martinsgemeinde Wörpen Jugendraum Evang. Pfarramt Wörpen Wörpen Wörpen Wörpener Hauptstraße 4 Wörpener Hauptstraße 4 6869 Coswig (Anhalt) 6869 Coswig (Anhalt) Herr Haschker Herr Haschker ; Bastian Loran 3493/62938 3493/62938 ; 177/9285834 holm.haschker@kircheanhalt.de holm.haschker@kircheanhalt.de 1, 41

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Gräfenhainichen 42

Landkreis Wittenberg 2.1. Adresse: Stadt Gräfenhainichen Ortsteil: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Lerchenbergstraße 92 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Freygang 3491/443534 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de 43 Jugendclub Möhlau Möhlau Neue-Heine-Straße 5a 6772 Gräfenhainichen Herr Tiegs 176/79559952 tiegs@kkjr-wittenberg.de,4,75

Landkreis Wittenberg 2.1. Adresse: Stadt Gräfenhainichen Ortsteil: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Stadt Gräfenhainichen Tornau Krinaer Straße 2 6773 Gräfenhainichen Ortsbürgermeister Tornau 34243/24762 34243/711863 buergermeister@tornau-heidedorf.de 44 Jugendclub Tornau Tornau Krinaer Straße 2 6773 Gräfenhainichen Enrico Schilling 177/2675148,25 (Hausmeister)

Stadt Gräfenhainichen Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Zschornewitz - Zschornewitz Lerchenbergstraße 92 Straße des Friedens 5A 6886 Lutherstadt Wittenberg 6772 Gräfenhainichen Frau Freygang Herr Tiegs 3491/443534 176/79559952 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de tiegs@kkjr-wittenberg.de,4,75 45

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Jessen (Elster) 46

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Kinder- und Jugendtreff an der "Maxe" - - Schlossstraße 11 Alte Gorsdorfer Straße 1 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625 1,25 (2 AGH) 47

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub "Jahnhaus" - - Schlossstraße 11 Schulfestplatz 7 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 48

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Battin - Battin Schlossstraße 11 Dorfstraße 27 (Dorfgemeinschaftshaus) 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7h im Jahr 49

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Düßnitz - Düßnitz Schlossstraße 11 Düßnitzer Dorfstraße 67 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 5

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Gorsdorf-Hemsendorf - Gorsdorf Schlossstraße 11 Gorsdorf Nr. 62 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 51

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Grabo - Grabo Schlossstraße 11 Graboer Dorfstraße 2 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 1 Juleica 52

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Holzdorf - Holzdorf Schlossstraße 11 Hauptstraße 13 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 53

Stadt Jessen (Elster) 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartn er: Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Kleindröben - Kleindröben Schlossstraße 11 Kleindröben Nr. 29 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7h im Jahr 54

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugenclub Klöden - Klöden Schlossstraße 11 Elbstraße 24 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 55

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Linda - Linda Schlossstraße 11 Zellendorfer Straße 2 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/2768 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de 56

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub Mark Zwuschen - Morxdorf/Mark Zwuschen Schlossstraße 11 Ringstraße 54 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/2768 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de 57

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum in Rade - Rade Schlossstraße 11 Battiner Landstraße 1 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/2768 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de 58

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Reicho - Reicho Schlossstraße 11 Am Teich 15 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 7 h im Jahr 59

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Ruhlsdorf - Ruhlsdorf Schlossstraße 11 Ruhlsdorf Nr. 13b 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 1 Juleica 6

Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendclub "Elster-Eck" - Schweinitz Schlossstraße 11 Obere Weinberge 3 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert 3537/2768 Frau Langen 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de,625,625 (1 AGH) 61

2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartn er: Stadt Jessen (Elster) Stadt Jessen (Elster) Jugendraum Steinsdorf - Steinsdorf Schlossstraße 11 Dorfgemeinschaftshaus 6917 Jessen (Elster) 6917 Jessen (Elster) Frau Bannert Frau Langen 3537/2768 3537/27683 bzw. 174/3362413 3537/27661 mandy.bannert@jessen.de gabriele.langen@jessen.de 2 h im Jahr 62

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Kemberg 63

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Kemberg - - Burgstraße 5 Schützenplatz 6 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,4,75 64

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendklub Eutzsch - Eutzsch Burgstraße 5 Eutzscher Dorfstraße 3 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,1,75 65

Stadt Kemberg Ev. Kirchengemeinde St.-Petri Pratau Haus der Begegnung Globig - Globig Pratauer Schulstraße 2 Wartenburger Straße 53 6888 Lutherstadt Wittenberg 691 Kemberg Frau Ehrhart Frau Ehrhart 34927/75854 34927/7561 34927/563 renate@yeslord.de renate@yeslord.de /1=2% 2 Ehrenamtl./1Bürgerarb. 66

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Rackith - Rackith Burgstraße 5 Rackither Dorfplatz 15 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 67

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Rotta - Rotta Burgstraße 5 Am Gemeindezentrum 9 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 68

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Schleesen - Schleesen Burgstraße 5 Unter den Linden 1 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 69

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Selbitz (derzeit geschlossen) - Selbitz Burgstraße 5 Selbitzer Dorfstrasse 36g 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm 34921/71222 grimm@stadt-kemberg.de 7

Stadt Kemberg Stadt Kemberg Jugendclub Wartenburg - Wartenburg Burgstraße 5 Sportlerweg 8 691 Kemberg 691 Kemberg Frau Grimm Frau Böhm 34921/71222 16/9987983 grimm@stadt-kemberg.de boehm@kkjr-wittenberg.de,5,75 71

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Lutherstadt Wittenberg 72

Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Piesteritz - Piesteritz Lutherstraße 56 Fritz-Heckert-Straße 2 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Schuhknecht 3491/421452 3491/768122 3491/611714 bzw. 176/63315956 3491/421299 verein-kjf@web.de Anzahl der Fachkräfte in VbE 1 x,75 1 x,75 73

Lutherstadt Wittenberg Internationaler Bund JHAV Wittenberg e. V. Soziokulturelles Jugendzentrum "Pferdestall" - - Sternstraße 16 Neustraße 1 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Herr Werner Herr Werner/Frau Thaens/Frau Seidel 3491/49731 3491/699113 oder 3491/49731 (IB) 3491/699112 kerstin.thaens@internationaler-bund.de 2,6 74

Lutherstadt Wittenberg Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. - Kinder- und Jugendhaus "Albatros" - Marstallstraße 13 Lerchenbergstraße 67 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke 3491/44644 Frau Gruner 3491/44343 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de albatros@awo-wittenberg.de 1,77 2,25 75

Lutherstadt Wittenberg Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk Jugendbegegnungsstätte der Volkssolidarität ggmbh Sachsen-Anhalt - - Lutherstraße 56 Rooseveltstraße 15 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Kurowski Herr Hoffmann 391/2839 3491/42469 391/2839139 kjf-ggmbh@volkssolidaritaet.de kjf-wittenberg@gmx.de,95,73 76

Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk Jugendraum Abtsdorf ggmbh Sachsen-Anhalt - Abtsdorf Lutherstraße 56 Siedlerallee 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Kurowski Herr Hoffmann 391/2839 3491/42469 391/2839139 kjf-ggmbh@volkssolidaritaet.de kjf-wittenberg@gmx.de über Herrn Hoffmann Honorarvertrag m. 6h/Monat 77

Lutherstadt Wittenberg Mini Club - ganz Groß e. V. Jugendklub Apollensdorf Apollensdorf Apollensdorf Roßlauer Str. 9a Roßlauer Straße 9a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6886 Lutherstadt Wittenberg Fr. Bethge Frau Wild 3491/663495 3491/662668 bzw. 172/7759764 3491/662686 Sabine.Bethge@t-online.de mc-apollensdorf@web.de,8 78

Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. - Lutherstraße 56 Jugendclub Boßdorf Boßdorf Boßdorfer Dorfstraße 17 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/421452 172/9532772 3491/421452 verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de über Herrn Heinig vom KJF e. V. 79

Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit dem Mini Club - ganz Groß e. V. Jugendclub Griebo Apollensdorf Griebo Alte Dorfstraße 55 6886 Lutherstadt Wittenberg An der B 187 6886 Lutherstadt Wittenberg Frau Bethge Frau Wild 3491/663495 3491/662668 bzw. 172/7759764 3491/662686 sabine.bethge@t-online.de mc-apollensdorf@web.de über Frau Wild - Mini Club 8

Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg Jugendraum Kropstädt in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Lutherstraße 56 Kropstädt Lutherstadt Wittenberg Am Schosspark 25 6886 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke Frau Gruner 3491/44644 3491/44343 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de albatros@awo-wittenberg.de : Kooperationsparnter vor Ort.: über Frau Gruner - AWO Ortschaftsrat Kropstädt 81

Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Jugendraum Mochau Kreisverband Wittenberg e. V. - Mochau Marstallstraße 13 Am Sportplatz 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Gänsicke Frau Gruner 3491/44644 3491/44343 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de albatros@awo-wittenberg.de : Kooperationsparnter vor Ort.: über Frau Gruner Evangelischer Kirchenkreis Wittenberg 82

Ortsteil: 2.1. Adresse: 2.2. Kontaktdaten: Ansprechpartner: Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Nudersdorf - Nudersdorf Lutherstraße 56 Dobiener Straße 1 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/421452 34929/658 bzw. 172/9532772 3491/768122 verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de über Herrn Heinig vom KJF e. V. 83

Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Pratau - Pratau Lutherstraße 56 Alte Wittenberger Straße 1a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Unger 3491/421452 3491/45666 bzw. 173/3672369 3491/768122 3491/768124 verein-kjf@web.de,45,75 84

Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Reinsdorf - Reinsdorf Lutherstraße 56 An der hohen Mühle 3 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/421452 3491/6118 bzw. 172/9532772 3491/768122 verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de bzw. kontakt@jk-reinsdorf.de,9,75 85

Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. Jugendraum Schmilkendorf - Schmilkendorf Lutherstraße 56 Dobiener Weg 7 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/421452 172/9532772 3491/768122 verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de Kooperationspartner vor Ort über Herrn Heinig Verein KJF e. V. Ortschaftrat Schmilkendorf 86

Lutherstadt Wittenberg KJF Wittenberg e.v. Jugendclub Seegrehna - Seegrehna Lutherstraße 56 Molkereistraße 1 6886 Lutherstadt Wittenberg 6888 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Frau Unger 3491/421452 3491/45666 bzw. 173/3672369 3491/768122 3491/768124 verein-kjf@web.de jugendclubseegrehna@yahoo.de,45,75 87

Lutherstadt Wittenberg /Jugendraum Lutherstadt Wittenberg in Kooperation mit KJF Wittenberg e.v. Jugendraum Straach - Straach Lutherstraße 56 Straacher Landstraße 25a 6886 Lutherstadt Wittenberg 6889 Lutherstadt Wittenberg Frau Eichler Herr Heinig 3491/421452 172/9532772 3491/768122 verein-kjf@web.de kpheinig@gmx.de : Kooperationsverein vor Ort: über Herrn Heinig Verein KJF e. V. Verein d. Freunde der FFW Straach e. V. 88

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Oranienbaum-Wörlitz 89

Stadt Oranienbaum-Wörlitz Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e. V. Kultur- und Freizeitzentrum am Verkehrsgarten - Oranienbaum Dessauer Straße 47 Jugendstraße 2 6785 Oranienbaum-Wörlitz 6785 Oranienbaum-Wörlitz Herr Weber Herr Weber 3494/28628 3494/28628 gvw-oranienbaum@web.de jugend.kkw@web.de,2 2 1 AGH AGH 9

Stadt Oranienbaum-Wörlitz urban-consult Jugendclub Gohrau - Gohrau Blumberger Damm 12-14 Jugendstraße 2 12683 Berlin 6785 Oranienbaum-Wörlitz Frau Dr. Ehlert 3/53217-3495/256 3495/256 jbbgohrau@freenet.de jbbgohrau@freenet.de per 31.12. bis 3.6.14 nicht betrieben 91

Stadt Oranienbaum-Wörlitz Reso-Witt e. V. Jugendclub Vockerode - Vockerode Große Bruchstraße 17 Schulstraße 14 6886 Lutherstadt Wittenberg 6785 Oranienbaum-Wörlitz Frau Freygang Herr Kurtz 3491/486 3495/759918 3491/47133 resowitt@wittenberg.de resowitt-vockerode@web.de 1 1 BFD 92

Stadt Oranienbaum-Wörlitz Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittenberg e. V. Jugendbegegnungsstätte "Im Dickicht" - Wörlitz Marstallstraße 13 Erdmannsdorffstraße 228 6886 Lutherstadt Wittenberg 6786 Oranienbaum-Wörlitz Frau Gänsicke Frau Maiwald 3491/44644 3495/2529 3491/446412 c.pettkus@awo-wittenberg.de jk.woerlitz@awo-wittenberg.de,5 93

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg Stadt Zahna-Elster 94

Stadt Zahna-Elster DRK KV Wittenberg JRK Kinder- und Jugendtreff Zahna - Zahna Am Alten Bahnhof 11 Baderstraße 1 (Post: Zallmsdorfer Straße 18) 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Herr Pfannkuch Herr Wroblewski 3491/ 465 34924/21322 bzw. 176/9644466 3491/ 42 493 drk@drk-wittenberg.de jrkovzahna@aol.com ** ** ** **Das JRK arbeitet außschließlich mit ehrenamtlich Gruppenleitern (JuLeiCa) 95

Stadt Zahna-Elster Stadt Zahna-Elster Jugendraum Zahna Zahna Zahna Baderstraße 1 Baderstraße 1 6895 Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster Frau Kase Frau Lohmann/Frau Schäufele 34924/73 1525/1813918 s.kase@stadt-zahna-elster.de lohman@kkjr-wittenberg.de 1 mit JuLeiCa 4 mit JuLeiCa 96

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Kinder- und Jugendtreffpunkt Bülzig - Bülzig Lerchenbergstraße 92 Sportlerheim Bülzig, Berggasse 4 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 97

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Elster "Zuflucht" - Elster (Elbe) Lerchenbergstraße 92 Betonwerkstraße 5 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 98

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendraum Gadegast - Gadegast Lerchenbergstraße 92 Gadegast 76 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 99

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Leetza - Leetza Lerchenbergstraße 92 Leetza 23 E 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Listerfehrda - Listerfehrda Lerchenbergstraße 92 Nordstraße 16 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 11

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Mühlanger/Gallin - Mühlanger Lerchenbergstraße 92 Jessener Straße 19 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 1 12

Stadt Zahna-Elster Stadt Zahna-Elster Jugendraum Zallmsdorf Zahna Zallmsdorf Am Rathaus 1 Zallmsdorf Nr.13 6895 Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster 13

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendraum Zemnick Zahna Zemnick Am Rathaus 1 Zemnick 7 6895 Zahna-Elster 6895 Zahna-Elster 14

Stadt Zahna-Elster Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e. V. Jugendclub Zörnigall - Zörnigall Lerchenbergstraße 92 Martin-Luther-Straße 36 6886 Lutherstadt Wittenberg 6895 Zahna-Elster Frau Müller Frau Lohmann 3491/443534 1525/1813918 3491/443534 info@kkjr-wittenberg.de lohmann@kkjr-wittenberg.de 15

Datenblätter der Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis Wittenberg schaft: Landkreis Wittenberg 16

214 Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff - - Breitscheidstraße 3 Hallesche Straße 3 Lutherstadt Wittenberg Lutherstadt Wittenberg FD 51/Frau Rorbeck Herr Graf; Frau Palaschevsky 3491 479431 3491 42477 3491 479 995 431 3491 432882 cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de kindertreff@kreis-wittenberg.de 2 3,2 17

Kurzprofil der Schülerfreizeiteinrichtung Kindertreff in Wittenberg Der Kindertreff ist eine nachgeordnete des Landkreises Wittenberg / Fachdienst Jugend und Schule, die im Bereich der offenen Kinder-und Jugendarbeit tätig ist und allen Kindern ab 7 bis 18 Jahren zur Freizeitgestaltung offen steht. Für alle Kinder des Landkreis Wittenberg soll der Kindertreff ein geschätzter Raum für ihr eigenes kindgerechtes Erleben mit ihren Erfahrungen sein. Hier sollen und können die Kinder: soziale Erfahrungen mit sich und anderen Kindern/Jugendlichen machen, sich geborgen fühlen, Hilfe bei der Lösung von Problemen finden, Ansprechpartner finden, mit viel Spaß und Ausdauer alters- und entwicklungsgerecht spielen, ihren Erlebnisbereich erweitern und Partizipation erleben. Im bestehenden institutionellen und sozialen Netzwerk der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis Wittenberg arbeitet der Kindertreff fair und partnerschaftlich zusammen. Alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Grundlage der Arbeit unseres gesamten Mitarbeiterteams. Neben dem freien Spiel und offenen Angeboten gibt es auch Projektarbeit mit begrenzter Teilnehmerzahl, die vorrangig von Hort- und Schulgruppen, dem Behindertenverband, der Tagesklinik, vom Kinderheim usw. genutzt werden. Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Die Sozialerziehung mit dem Ziel, die Kinder in die Gemeinschaft der Kinder- und Jugendgruppe einzugliedern, Beziehungen aufzubauen, ihre Kommunikation und Kooperation zu verbessern und ihr Eigeninteresse zu entwickeln. Unser pädagogisches Angebot schafft Möglichkeiten der Anerkennung, des Erlebens der eignen Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen. Die Präventionsprojekte zum gesundheitlichen Schutz der Kinder in Kooperation von Fachpersonal oder die Mitarbeit von Polizeibeamten bei der Verkehrserziehung stehen neben eigenen Bildungsprojekten mit im Zentrum unserer Arbeit. Der Bewegungsförderung der Kinder wird durch gemeinsame Radtouren zu Ausflugszielen zum einen oder durch unser Angebot auf dem Außengelände entsprochen: wie Balancieren auf der Slackline, beim Tischtennis spielen, beim Nutzen der vielfältigen Fahr- und Sportgeräten und auf den unterschiedlichen Bodenverhältnisse wie Wiese, Stein und Sand. Bei der großen Auswahl von unseren verschiedenen Kreativ-, Koch- und Backprojekten können die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder aber auch ihre Kommunikation und das soziale Verhalten weiter gefördert werden. Die Feriengestaltung steht jedes Jahr mit ihren täglichen Angeboten für die Kinder im Zentrum der Kinder- und Jugendarbeit. 18

Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Freizeittreff "Wiesengrund" Jessen - - Breitscheidstraße 4 August-Berger-Straße 14 6886 Lutherstadt Wittenberg Stadt Jessen (Elster) FD 51/Frau Rohrbeck Frau Günther, Frau Meißner, Frau Hehl 3491/479431 3537/ 212549 3491/479995431 3537/ 289464 cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de wiesengrund@kreis-wittenberg.de 3 6 6h/ Woche 19

Freizeittreff Wiesengrund Jessen Der Freizeittreff Wiesengrund ist eine offene Kinder- und Jugendeinrichtung in Jessen, die zum Landkreis Wittenberg, gehört. Hier werden Kinder ab 6 Jahren aus dem gesamten Kreisgebiet von 3 pädagogischen Fachkräften betreut. Grundidee unserer sozialpädagogischen Arbeit ist die Förderung der Entwicklung einer eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeit unserer Besucher durch die Unterstützung bei der sinnvollen kreativen Freizeitgestaltung. Seit einiger Zeit haben wir auch über das BuT-Programm der Bundesregierung die Möglichkeit, Kinder aus finanziell benachteiligten Familien noch besser in unsere konzeptionelle Arbeit einzubeziehen. Im Freizeittreff sind alle Jungen und Mädchen willkommen, sie sollen sich hier wohlfühlen, ihre Freizeit kreativ nach ihren eigenen Vorstellungen verbringen, Raum für Erfahrungen haben und Unterstützung bekommen, wo sie erforderlich ist und gewünscht wird. Unser Ziel ist es, unsere Besucher langfristig an unsere zu binden und sie ein Stück weit in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Wir arbeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einer speziellen Konzeption, die vier Hauptschwerpunkte umfasst: 1. Tägliches offenes Angebot Montag bis Freitag von 13: 17:45 Uhr - freie Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Haus und auf dem Außengelände - im Sommer Baden im Pool mit Badeerlaubnis der Eltern unter Aufsicht - bei Bedarf Hausaufgabenbetreuung oder Kindergeburtstagsfeiern 2. Ferienprojekte, Ganztagsbetreuung von 9: 17:45 Uhr mit Mittagessen - wechselnde, themenbezogene wöchentliche Ferienaktionen mit Höhepunkten nach Interessenlage der Besucher - Tagesausflüge in nähere oder weitere Umgebung zu Fuß oder mit Bus ( verfügt über eigenen Kleinbus) oder Bahn mit Einverständniserklärung der Eltern 3. Kreativprojekte - großer Oster- und Weihnachtsbastelmarkt - für kleine Materialpreise können bis zu 1 verschiedene Dekorationen und Geschenke mit Unterstützung selbst hergestellt werden - themenbezogene jahreszeitlich verschiedene Workshops für Vereine, Gruppen, Schulklassen und kommunale en vor Ort oder im Freizeittreff 4. Tanzprojekt - Kinder ab 6 Jahren in 3 feste Gruppen nach Alter und Fähigkeiten gegliedert, je ca. 2 Mitglieder - Trainerinnen über Honorarvertrag beschäftigt, Organisation und Begleitung des Trainings und der Auftritte durch Freizeittreff - Training 1x Woche 45 Min 1Std. 3 Min. - jährlich 1 neuer Tanz mit dazu passendem Kostüm - Auftritte nach Absprache bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen regional und überregional möglich Über das BuT-Programm ist es uns seit 1.9.12 möglich, Kinder aus finanziell benachteiligten Familien noch besser in unsere Angebote zu integrieren, sofern sie 11

kostenpflichtig sind. Für dieses Projekt stehen der 2 Wochenstunden zur Verfügung. In einer speziellen Gruppe, die zur Zeit noch als offenes Angebot läuft, werden spielerisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer im hauswirtschaftlichen Bereich verbessert, eng im Zusammenhang mit der Vermittlung von sozialen Kompetenzen, Freude und Stolz auf die eigene Leistung zu sein und Spaß daran zu haben, vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu sein. 111

Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg Stadt Gräfenhainichen Gemeinsames Freizeitzentrum - - Breitscheidstraße 4 Markt 1 Ludwig-Jahn-Straße 3 Lutherstadt Wittenberg Gräfenhainichen 6773 Gräfenhainichen FD 51/ Frau Rohrbeck Herr Graf 3491/479431 34953/22189 3491/479995431 34953/22189 cornelia.rohrbeck@landkreis-wittenberg.de schuelerfreizeitzentrumghc@web.de 4 1,25 1 112