Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 01/09



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Transkript:

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 01/09 Versicherungsnehmer: Herr Max Muster Bahnhofstr. 19 04919 Elsterwerda Beratung durch: VOMA Assekuranz Versicherungsmakler GmbH An den Kanitzen 3 04910 Elsterwerda Tel.: 03533/4849-0 Fax: 03533/4849-25 mail@voma.de https://www.voma.de Angaben zur Versicherung Basisdaten Tarifgruppe zusätzlicher Wohnungsrechtsschutz (Vermietrisiko), Anzahl Wohnungen Zahlweise Zahlung per Normal keine jährlich Rechnung Concordia Tarif Selbstbehalt VEMA-Sorglos-RS Maximal 300, reduziert sich auf 150, wenn ein von der Concordia empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. ARAG Tarif Aktiv-Rechtsschutz Komfort Deckungsumfang Privat/Beruf/Verkehr ohne Wohnung Selbstbehalt 150 Versicherter Personenkreis Single (auch mit Kind) RS in Unterhaltssachen (Wartezeit 1 Jahr) Nein Erweiterter Straf-Rechtsschutz Nein JuraCheck / JuraCheck Plus nicht gewünscht web@ktiv Nein Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit Nein

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 02/09 DMB Tarif Standard Deckungsumfang Privat/Beruf/Verkehr ohne Wohnung Selbstbehalt 150 Versicherter Personenkreis Single (auch mit Kind) Erweiterter Straf-Rechtsschutz Nein Automatische Leistungsaktivierung (AuLa) gewünscht Weitere Angaben Sonstige Vereinbarungen Keine weiteren Vereinbarungen. Berechnungsergebnisse VEMA-Sorglos-RS Maximal Aktiv-Rechtsschutz Komfort Standard Selbstbehalt, 300,00 150,00 150,00 Grundbeitrag, 229,00 190,71 175,65 Summe, (jährlich) 229,00 190,71 175,65 Alle Prämien inklusive 19% Versicherungssteuer. Der Vorschlag wurde mit einem externen Rechenprogramm erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung können die berechneten Beiträge vom Originalvorschlag des jeweiligen Versicherers abweichen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit. Der Vorschlag wurde unter der Voraussetzung einer unauffälligen Vorschadenquote erstellt und ist für den Versicherer nicht bindend.

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 03/09 Informationen zu den vorgeschlagenen Tarifen Versicherungssummen Innerhalb Europa 2.000.000 unbegrenzt 500.000 Übersee - Begrenzt auf das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 200.000 100.000 100.000 Strafkautionsdarlehen 200.000 Europa - 200.000 Weltweit - 100.000 100.000 Kapitalanlagen-Rechtsschutz im Rahmen des Altersvorsorgeund Sparer-Rechtschutzes; Online-Rechtsberatung risikoarme Kapitalanlagen (z. B. Sparbuch, steuerlich geförderte Altersvorsorge, etc.) Kapitalanlagestreitigkeiten im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder staatlich geförderte Altersvorsorge (z. B. Riesteroder Rürup-Renten) handelt, gem. 3 Abs. 2 f bb) 2. Halbsatz Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrecht max. 1.000 (Beratung oder Mediation bis 1.500 ) - kein Abzug der Selbstbeteiligung bis 250 Mediation für alle versicherten Risiken 3.000 pro Mediation, bis 6.000 pro Kalenderjahr, bei Mediation entfällt die Selbstbeteiligung Mediation im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht max. 1.500 ohne Abzug der Selbstbeteiligung Rechtsschutz in Betreuungsverfahren max. 1.000 ohne Abzug der Selbstbeteiligung bis 1.000 Versicherung von selbstständigen Personen über diesen Tarif (Hinweis: jedoch kein Rechtsschutz für Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit) im Verkehrs-Bereich besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten mit dem privat zugelassenen Pkw, Kombi, Kraftrad und Anhänger im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit max. 15.000 Gesamtumsatz unbegrenzt Versicherter Personenkreis (gilt nicht für Single-Tarife) Versicherungsnehmer

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 04/09 Versicherter Personenkreis (gilt nicht für Single-Tarife) Ehegatten Eingetragene Lebenspartner In häuslicher Gemeinschaft lebender n.e. Lebenspartner Minderjährige Kinder auch im Single-Tarif Volljährige unverheiratete Kinder bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt (Hierbei besteht bis zur nächsten Hauptfälligkeit versicherungsschutz) bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt. Auch im Single-Tarif. Darüber hinaus auch, so lange noch in häuslicher Gemeinschaft. bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartner (im Ruhestand) im Haushalt des VN alle Personen, wenn mit Versicherungsnehmer verwandt und verschwägert und im Haushalt des VN Arbeits-Rechtsschutz (gilt nicht für Senioren-Tarife) mitversichert mitversichert soweit vereinbart soweit vereinbart Versicherungsschutz auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG im Zusammenhang mit der Anbahnung von hauswirtschaftlichen und pflegedienstlichen Arbeitsverhältnissen Aufhebungsvereinbarungen max. 1.000 ohne SB-Abzug max. 1.000 Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert mitversichert soweit vereinbart soweit vereinbart

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 05/09 Verkehrs-Rechtsschutz Fahrzeuge volljähriger unverheirateter Kinder (Definition gemäß vers. Personenkreis) Straf-Rechtsschutz - Verteidigung weges des Vorwurfes eines vorsätzlich begangenen verkehrsrechtlichen Vergehens Verzicht auf Rückzahlung der Kosten auch bei Verurteilung wegen Vorsatz bei Verurteilung wegen Vorsatz - Rückzahlung der Kosten bei Verurteilung wegen Vorsatz - Rückzahlung der Kosten Ordnungswidrigkeitenverfahren -ausser Halt- und Parkverstösse- Halt- und Parkverstöße sind mitversichert - Führer des Kfz muss feststehen Wartezeiten entfallen für fabrikneue Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mitversichert mitversichert soweit vereinbart soweit vereinbart Selbstbewohnte/s Wohnung/Haus des Versicherungsnehmers (Hauptwohnung) innerhalb Deutschlands Weitere selbstbewohnte Objekte (Deutschland) Selbstbewohnte/s Wohnung/Haus im Ausland eigene Wohnungen minderjähriger oder volljähriger unverheirateter Kinder am Ausbildungsort (Definition gemäß vers. Personenkreis) Kosten für den Streit wegen Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten eine innerhalb Europas, sofern dem VR schriftlich mitgeteilt gerichtliche Interessenwahrung Europa

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 06/09 erweiterter Straf-Rechtsschutz mitversichert mitversichert soweit vereinbart soweit vereinbart Versicherungssumme 2.000.000 Europa 300.000 (Europa) 350.000 (Europa) Strafkautionsdarlehen - Spezial-Straf-Rechtsschutz 200.000 200.000 100.000 Geltungsbereich Europa Europa Europa Honorarvereinbarungen in angemessener Höhe in angemessener Höhe Entschädigungsgrenzen Vergehen (minderschwere Straftaten - Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe) Verbrechen (Straftaten mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe) nur minderschwere Fälle von Verbrechen und bestimmte Tatbestände (z. B. Verstoß geg. sexuelle Selbstbestimmung) Verzicht auf Rückzahlung der Kosten bei Verurteilung wegen Vorsatz Verzicht auf Rückzahlung der Kosten bei Abschluss des Verfahrens durch Strafbefehl beruflicher Bereich privater Bereich ehrenamtlicher Bereich Wartezeiten - sofern das Risiko mitversichert Wartezeiten entfallen bei nahtlosem Übergang vom Vorvertrag Arbeits-Rechtsschutz 3 Monate 3 Monate 3 Monate Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht 3 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate keine Wartezeit 3 Monate

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 07/09 Wartezeiten - sofern das Risiko mitversichert Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten 3 Monate keine Wartezeit 3 Monate Sozialgerichts-Rechtsschutz 3 Monate keine Wartezeit 3 Monate Verwaltungs-Rechtsschutz 3 Monate 3 Monate in Nicht-Verkehrssachen 3 Monate Besonderheiten Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Einschluss auf Anfrage möglich unter bestimmten Voraussetzungen Beitragsreduzierung von 50 %; 6 Monate Wartezeit Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit wenn das betroffene Risiko seit mindestens 5 Jahren bei der Concordia versichert ist Telefonische (Erst-)Beratung auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten Weitere Besonderheiten Update-Garantie; Selbstbeteiligung halbiert sich, wenn einer von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz von Rechtsanwälten ausgewählt wird; Online-Rechtsservice; Rechtsschutz in Unterhalts- und Ehesachen ist optional gegen Mehrbeitrag versicherbar, Steuertelefon, Mobiler Anwalt, Treuebonus (500 ) bei erfolgter Mediation mit nachfolgendem Rechtsstreit SB-Verzicht nach 3 schadenfreien Jahren Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Pflegestufenbemessung für Eltern des Versicherungsnehmers und des mitversicherten ehelichen/nicht-ehelichen Lebenspartners bis 1.500 ohne Selbstbeteiligung; Rechtsschutz für eine Studienplatzvergabe; Versicherungsschutz bei einer gewerblichen Nebentätigekeit in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, sowie Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Büro- oder Betriebsräumen und ihrer Einrichtung stehen;

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 08/09 Besonderheiten Beratungs-Rechtsschutz bis 300 beim Vorwurf des Verstoßes gegen Urheberrechte; Beratungs-Rechtsschutz beim behaupteten Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Gestaltung des Impressums einer Website bis max. 300 Anstellungsvertrags-RS für Vertreter juristischer Personen bis zu einem Jahreseinkommen von 50.000 ; Vorsorge-RS und Vertragsumwandlung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers (bis 1.000,- ) Versicherungsschutz (im Privatbereich und als Arbeitnehmer) im Einspruchs-/Widerspruchsverfahren beim Sozial-, Steuer- und Verwaltungs-Rechtsschutz Versicherungsschutz für unbebaute, weder land- oder forstwirtschaftlich, noch gewerblich genutzte Grundstücke bis max. 1.000 m² Versicherungsschutz für eine in Deutschland gelegene Ferienwohung (auch für vertragliche Streitigkeiten mit Feriengästen) Versicherungsschutz für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht,

Privatrechtsschutz Vorschlag Seite 09/09 Besonderheiten Patientenverfügung und Testament bis 750,00 während der Vertragsdauer Wir haben alle Tarifdetails mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Ausführliche und gültige Beschreibungen der Tarife finden Sie auf der jeweiligen Original-Leistungsbeschreibung des Versicherers. = nicht versichert = optional einschließbar = versichert (im Rahmen der Bedingungen)

Rechtsschutzversicherung Erläuterungen zu den Leistungspunkten Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Rechtsschutzversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da! Haramis Kalfar, Fotolia #4265228 Deckungssumme Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden vor allem dann, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Allerdings beruhen viele alte Tarifen noch auf kalkulierten Deckungssummen, die heute unzeitgemäß niedrig sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie z. B. die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte daher unbedingt geachtet werden. Strafkaution Wenn es Sie oder andere mitversicherte Personen einstweilen vor Strafverfolgungsmaßnahmen verschont, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurück zahlen. Dazu steht - je nach Vertrag - eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung. Selbstbeteiligung Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindert auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen. Wartezeiten Erst wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit erfüllt wurde, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers. Dadurch wird die Versichertengemeinschaft vor den Auswirkungen geschützt, die durch Kunden entstehen, die nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließen, weil das Haus schon brennt. Geltungsbereich Grundsätzlich gilt die Rechtsschutzversicherung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Versicherungsmakler beim Versicherer abklären lassen. Versicherter Personenkreis Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter Ihrers Unternehmens über den gewerblichen Rechtsschutzvertrag abgesichert, sofern es sich um Streitigkeiten handelt, die aus der Tätigkeit für die Firma resultieren. Normalerweise bietet ein gewerblicher Rechtsschutzvertrag auch für mind. eine namentlich zu benennende Person (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer) auch im Privatbereich Deckung. Hier gilt außer dem Benannten auch Versicherungsschutz für dessen Ehe-/ Lebenspartner und deren unverheiratete, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Dieser Einschluss gilt, solange die häusliche Gemeinschaft besteht. Je nach gewähltem Versicherer und Tarif kann der Kreis mitversicherter Personen noch umfangreicher sein (z. B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn im Ruhestand und in häuslicher Gemeinschaft, etc.). Ob in einem versicherten Fall Versicherungsschutz gewährt wird, entscheidet letztlich der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers. Bei Streitigkeiten versicherter Personen untereinander kann nur einem der Versicherten Deckung gewährt werden. Versicherte Rechtsgebiete / Rechtsschutz-Bausteine Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur dann, wenn auch das entsprechende Rechtsgebiet bzw. der entsprechende Rechtsschutz-Baustein versichert ist. So fallen Streitigkeiten bzgl. des Garantieanspruchs eines Fahrzeugs zwar ins versicherte Vertrags-Recht, Sie bräuchten jedoch eine Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutzdeckung in Ihrem Vertrag. Auch Ihr Risiko als Vermieter wird nicht automatisch über den Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz mit abgedeckt, da z. B. die Kosten einer Wohnungsräumung schnell den Rahmen sprengen können. Ihr Versicherungsmakler stimmt Ihren versicherbaren Bedarf gerne mit Ihnen ab. Rev. 150204 Risikoausschlüsse Damit Rechtsschutzversicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleiben kann, ist es nicht möglich, für wirklich alle Rechtsbereiche Versicherungsschutz bieten zu können. Einige Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z. B. alle Rechtsstreitigkeiten aus der Neuerrichtung eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Personenrecht, sowie Studienplatzklagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.

Rechtsschutzversicherung Deckungszusage Eine Rechtsschutzversicherung wird die Deckung für Ihren Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzlichen oder behördlichen Regelungen mögen Ihnen ungerecht vorkommen und Ihrer eigenen Rechtsauffassung gänzlich zuwider laufen das Begehen des Rechtswegs kann aber dennoch vom Start weg ohne jede Erfolgsaussicht sein. Holen Sie daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer erst eine Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Ihr Rechtsschutzvertrag hat. Nur im vorherigen Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen können Sie vermeiden, ggf. auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen zu bleiben, der nicht versichert ist, bzw. bei dem keine Deckungszusage erteilt wird. Gerichtliches Verfahren Nicht immer kommt ein Rechtsschutztarif für das komplette Verfahren auf. Gerade sehr preiswerte Tarife leisten zumindest in manchen Bereichen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die Kosten, die Ihnen im Vorfeld beim Anwalt entstanden, müssen dann von Ihnen selbst getragen werden. Beratungs-Rechtsschutz Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Ihr Anwalt dann mit weiteren Schritten die Sache voran, entfällt meist auch die Deckung für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs- Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinaus gehen zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche gedeckt, damit Sie als Kunde zumindest bei einfacheren Fällen nicht allein gelassen werden. Mediation In vielen Fällen kommt es nur deshalb zum Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Bei einer Mediation unternimmt man den Versuch, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Anwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können. Vergleich / Kostenbeschluss Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenbeschluss, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Auch bei einem gerichtlich erzielten Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses sowohl bei Urteil wie auch beim Vergleich. Kapitalanlage-Rechtsschutz Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, als dass viele Versicherer zumindest einfaches Anlagegeschäft wie z. B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird. Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)/spezial-straf-rs (gewerblich) Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits eine umfangreiche Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (hierunter fällt z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und Sie ggf. in Untersuchungshaft zu bringen. Mit einem erweiterten Straf-RS bzw. einem Spezial-Straf-RS werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch bei Vorsatzdelikten übernommen. Bei den am Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich gedeckt ist. Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit / Kausaltheorie / Folgeereignistheorie Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche rechtlichen Streitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind. Bei der Feststellung, wann ein Fall begann, können jedoch zwei Theorien angesetzt werden: Ist die Schaffung eines neuen Umstands als ursprünglicher Beginn des Streifalls anzusehen (z. B. der Kauf eines Neuwagens), oder erst der Zeitpunkt, an dem das eigentliche Problem ersichtlich ist (z. B. Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Sie nichts wussten)? Besteht Ihr Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten viele Versicherer generell auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann. Kzenon, Fotolia #41207584 Rev. 150204 Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen. Bildquelle: www.fotolia.de