INFORMATION ÜBER SICHERHEITS-MASSNAHMEN GEM. STÖRFALL-VERORDNUNG 11

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Transkript:

INFORMATION ÜBER SICHERHEITS-MASSNAHMEN GEM. STÖRFALL-VERORDNUNG 11

Für die SolarWorld AG und ihre Tochterunternehmen haben Umwelt- und Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit die höchste Priorität. Wir setzen als Betreiber von Produktions- und Forschungsanlagen am Standort Freiberg hohe Maßstäbe bei der Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störungen informieren. Volker Mehlig Mario Behrendt Ralf Petzoldt Holger Reetz Geschäftsführer der SolarWorld Industries Sachsen GmbH Dr. Gunter Erfurt Dr. Holger Neuhaus Geschäftsführer der SolarWorld Innovations GmbH Die folgenden Angaben basieren auf den Anforderungen des 11 in Verbindung mit dem Anhang V der Störfall Verordnung 1. Name und Anschrift des Betreibers SolarWorld Industries Sachsen GmbH SolarWorld Industries Sachsen GmbH Berthelsdorfer Str. 111 A Alfred- Lange- Str. 18 09599 Freiberg 09599 Freiberg SolarWorld Innovations GmbH Am Junger-Löwe-Schacht 2 09599 Freiberg 2. Beauftragter für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bezeichnung der Stellung der Person. M.Sc. Dipl.-Ing. Juliette Farle, Umweltmanagement- und Störfallbeauftragte SolarWorld Industries Sachsen GmbH Tel.: 03731 / 301 4165, Email: juliette.farle@solarworld.com

3. Anwendung der Störfall-Verordnung und Anzeige bei der Behörde Die SolarWorld Industries Sachsen GmbH, ein Unternehmen der SolarWorld AG, betreibt Betriebsbereiche nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zur Lagerung, Be- und Entladung von Stoffen und Zubereitungen. Im Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetztes wurden alle genehmigungspflichtigen Anlagen den zuständigen Behörden gemeldet. In der SolarWorld Industries Sachsen GmbH werden Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV, gemäß der Störfallverordnung gelagert und eingesetzt. Die SolarWorld Industries Sachsen GmbH erfüllt dementsprechend die erweiterte Pflichtenlage nach 1 Abs. 1 Satz 2 der Störfallverordnung. Die daraus resultierenden Pflichten zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes Sicherheitsberichtes Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes werden von der SolarWorld Industries Sachsen GmbH erfüllt. Der Sicherheitsbericht kann bei Bedarf und nach Anmeldung bei der unter Punkt 2 genannten Person eingesehen werden. Die SolarWorld Innovations GmbH erfüllt die Kriterien für die Grundpflichten nach 1 Abs. 1 Satz 1 nach Störfallverordnung. Daher hat sie ein Sicherheitskonzept erstellt. Zudem beteiligt sich der Betreiber freiwillig an dieser Veröffentlichung und erstellt einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan. 4. Erläuterung der Tätigkeiten in dem Betriebsbereich. Die SolarWorld Industries Sachsen GmbH stellt entsprechend der Kundenwünsche Solarmodule her. Dafür werden entlang der Wertschöpfungskette Solarzellen (Gewerbegebiet Süd) aus Siliziumwafern (Industriegebiet Ost Hilbersdorf) hergestellt. Zudem werden im Gewerbegebiet Saxonia unterschiedliche Siliziummaterialien umgearbeitet, veredelt und rückgewonnen. Die Hauptgefahrenschwerpunkte liegen auf Grund der eingesetzten Stoffe in der Zellfertigung und Siliziumaufbereitung. Die SolarWorld Innovations GmbH ist für die konzernweiten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SolarWorld AG verantwortlich. Die Stoffmengen erreichen teilweise die Mengenschwelle der Störfallverordnung. Die Art der Gefahren ist mit der Zellfertigung der SolarWorld Industries Sachsen vergleichbar. Das Gefahrenpotential ist jedoch auf Grund geringerer Stoffmengen niedriger. Die Rohstoffe werden per LKW zu den Unternehmen transportiert. Es ist erforderlich, die Rohstoffe, hier vor allem Flusssäure, sowie die Abfallstoffe (verbrauchte Flusssäure) zwischenzulagern. Die Abfallprodukte verlassen ebenfalls per LKW das Unternehmen.

Die dafür eingesetzten Ausrüstungen werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Technik gebracht und überprüft. Die technologischen Abläufe werden im Rahmen von Managementsystemen nach Qualitätsmanagement ISO 9001, Umweltmanagement ISO 14001, Energiemanagement ISO 50001 und einem Sicherheitsmanagement BS OHSAS 18001 norm- und verordnungsgemäß organisiert und praktiziert. 5. Stoffe und Zubereitungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte, und deren wesentliche Gefahreneigenschaften Zur Erzielung der geforderten Eigenschaften unserer Erzeugnisse ist der Einsatz von Stoffen erforderlich, welche die in der Störfall-Verordnung genannten Mengen erreichen oder überschreiten. Die Stoffe sind nachfolgend mit ihren Gefährlichkeitsmerkmalen und Gefahreneigenschaften aufgeführt. Gefährlichkeitsmerkmal (Gefahrensymbol) Wesentliche Gefahreneigenschaften Lebensgefahr beim Einatmen. Verschlucken und/oder Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. * Sehr giftig für Wasserorganismen. Typische Beispiele von Stoffen Anorganische Säuren: z.b. Flusssäure, Ätzkonzentrate, Gase: z.b. Ammoniak nicht brennbare Flüssigkeit: z.b. Phosphoroxichlorid Gase: z.b. kalt verflüssigtes Ammoniak Hochentzündlich. Selbstentzündlich an der Luft. Gesundheitsschädlich beim Einatmen.* Verflüssigtes Gas: z.b. Silan Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Tiefkaltes Gas: kann Kälteverbrennungen oder Verletzungen verursachen.* Oxidierendes Gas: z.b. Sauerstoff * weitere Gefahren aus der in der linken Spalte genannten Stoffe

6. Gefährdungsarten bei einem Störfall und mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Nicht jeder Unfall auf dem Werksgelände ist ein Störfall, welcher mit entsprechenden Außenwirkungen verbunden ist. Unter einem Störfall im Sinne der Störfallverordnung versteht man ein Schadensereignis, bei dem durch größere Freisetzung von in der Verordnung genannten Stoffen in der Luft, das Wasser oder den Boden eine ernste Gefahr hervorgerufen wird. Diese ernste Gefahr muss mit der Bedrohung der Gesundheit von Menschen bzw. der Schädigung der Umwelt oder von Kulturgütern im Zusammenhang stehen, damit von einem Störfall gesprochen werden kann. Alle Anlagen der SolarWorld Industries Sachsen GmbH und der SolarWorld Innovations GmbH sind von den zuständigen Behörden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geprüft und genehmigt. Diese Genehmigungen berücksichtigen neben den umweltrelevanten auch alle sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte wie Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Auf Grund einiger Stoffe, die bei der Produktion von Solarzellen und der Siliziumaufbereitung zum Einsatz kommen, fällt die SolarWorld Industries Sachsen GmbH unter die erweiterten Pflichten gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz. Folgende Maßnahmen sind laut Störfallverordnung zu erfüllen: 1. Erstellen eines Sicherheitsberichtes 2. Erstellen von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen 3. Informationen über Sicherheitsmaßnahmen Darüber hinaus werden weitere folgende Maßnahmen getroffen: Gefährliche Stoffe werden, wenn möglich, ersetzt und die verbleibenden Mengen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Die Prozesse und Reaktionen laufen in geschlossenen Systemen sicher ab. Bei der Planung und dem Betrieb der Anlagen ist die Vermeidung von Stofffreisetzungen und Folgebränden bzw. Folgeexplosionen von vorrangiger Bedeutung. Die Sicherheitssysteme sind grundsätzlich mehrstufig. Eine Gefährdung der Nachbarschaft kann durch den Umgang mit und die Lagerung von Flusssäure bzw. verbrauchten Säuren entstehen. Beim unkontrollierten Austritt dieser Stoffe, beispielsweise bei einem Transportunfall mit Bruch eines Behälters, kann es zu unkontrollierten Freisetzungen kommen. Im Sicherheitsbericht wird durch Anwendung der vorgeschriebenen Ausbreitungsmodelle nachgewiesen, dass bei einem als vernünftigerweise nicht auszuschließen-

dem Störfall bezeichneten Ereignis wie beim Bruch eines Transportbehälters keine Gefährdung der Nachbarschaft zu erwarten ist. Die betrieblichen Maßnahmen zur Störfallvorsorge und Gefahrenbekämpfung sind im betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan geregelt. 7. Warnung und fortlaufende Information im Fall eines Störfalls Bei größeren Betriebsstörungen kann vorsorglich eine Meldung an einzelne öffentliche Dienststellen für sinnvoll erachtet werden. Eine Gefährdung der Nachbarschaft ist aber nicht gegeben. Bei einem dennoch eintretenden Störfall werden unverzüglich folgende Stellen benachrichtigt: Rettungsleitstelle Freiberg Landratsamt Mittelsachen Landesdirektion Chemnitz, Abteilung Arbeitsschutz Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Untere Wasserbehörde Entsorgungsfachbetrieb Obwohl ein Störfall mit Auswirkungen über die Werksgrenzen hinaus nahezu ausgeschlossen werden kann, sind diese vorgeschriebenen Meldewege eingerichtet. Zusätzliche Einsatzkräfte von außerhalb des Werkes werden abhängig vom Ausmaß des Störfalls angefordert.

8. Verhalten im Störfall Halten Sie sich bitte unbedingt an die nachfolgenden Verhaltenshinweise. Die Verhaltenshinweise können Ihnen eine Hilfe auch bei anderen Havarien und Naturereignissen sein, bei denen Sie auf äußere Hilfe angewiesen sind. Ruhe bewahren Kinder ins Haus rufen Türen und Fenster schließen Geschlossene Gebäude aufsuchen Lautsprecherdurchsagen beachten Radio mit Lokalsender einschalten Telefonleitung nicht blockieren Weisungen der Einsatzkräfte befolgen 9. Interne Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und Begrenzung von Auswirkungen Die SolarWorld Industries Sachsen GmbH und die SolarWorld Innovations GmbH haben einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt. Dieser ist mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Stadt Freiberg verfügt über eine ständig einsatzbereite Feuerwehr. Durch regelmäßige Übungen und Schulungen auf dem Werksgelände ist sie mit den vorhandenen Stoffen vertraut. Unser Unternehmen hat des Weiteren ein umfangreiches Sicherheitssystem eingerichtet, um Störfalle zu verhindern bzw. die Auswirkungen zu begrenzen. Dazu zählen u.a.: Brandbekämpfungseinrichtungen: Brandschutzbeauftragter manuelle und automatische Brandmeldeeinrichtungen mobile und stationäre Feuerlöscheinrichtungen Einrichtungen zum Schutz von Boden und Grundwasser: Auffangeinrichtungen in allen Bereichen mit Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Gefahrstoffen Anlagen zur sachgemäßen Behandlung der Abwässer Rückhaltebecken bzw. Auffangräume für Löschwasser

Einrichtungen zur Reduzierung von Belastungen der Luft und des Bodens: Gaswarnsysteme Speziallöschschaum für vorhandene Chemikalien, um den Einsatz von Löschwasser zu vermeiden Einrichtungen zur raschen Alarmierung der Einsatzkräfte: rund um die Uhr besetzte Alarmzentralen ständiger Bereitschaftsdienst zur Verstärkung der Gefahrenabwehr interne Meldesysteme Meldesysteme zu den externen Einsatzkräften wie Polizei, Feuerwehren und Landratsamt 10. Externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Diese Angaben finden Sie in den Informationen des Landkreises: Für die Erstellung der externen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gibt das Unternehmen die erforderliche Unterstützung. 11. Einholen weiterer Informationen Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls erhalten Sie auf Anfrage unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsauflagen während der üblichen Geschäftszeiten von: M.Sc., Dipl.-Ing. Juliette Farle Umweltmanagement- und Störfallbeauftragte der SolarWorld Industries Sachsen GmbH Tel. 03731/301-4165 Fax. 03731/301-4322 Email juliette.farle@solarworld.com Stand: September 2014