Stadtgebiet Ilanz. Reglement Parkierung. Vom Parlament genehmigt am 20. Mai Mai 2015

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Transkript:

Reglement Parkierung Stadtgebiet Vom Parlament genehmigt am 20. Hartmann & Sauter Raumplaner & Verkehrsingenieure CH - 7002 Chur

Gemeinde Ilanz Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz 1 Antrag der Kommission zuhanden des Parlaments Bestandteile dieses Antrags sind Vorschläge für ein Reglement für eine neue Bewirtschaftung der allgemein zugänglichen Parkplätze auf öffentlichem Grund auf Stadtgebiet Ilanz sowie für eine ergänzende Parkverbotszone. Nach der Bereinigung des Reglements können die notwendigen Eingabedokumente für die Genehmigung der Massnahmen durch die Kantonspolizei zusammengestellt und das Verfahren gemäss einschlägigem Merkblatt der Kantonspolizei (Beilage) eingeleitet werden. Die neue Parkplatzbewirtschaftung verfolgt insbesondere die folgenden drei Ziele: Bereitstellung und Belegung der Parkplätze gemäss ihrer Zweckbestimmung Bessere Beachtung des Verursacherprinzip bei der öffentlichen Parkierung Verminderung des Anteils an sehr kurzen bis kurzen Autofahrten Demnach sind die Parkplätze im Zentrum eher Kurzzeitparkplätze mit hoher Gebühr und periphere Parkplätze vor allem Langzeitparkplätze mit tiefer Gebühr. Damit Bewohner von Ilanz und auswärtige Beschäftigte ohne Parkplatz auf Privatgrund die Möglichkeit haben, auf öffentlichem Grund parkieren zu können, werden entsprechende Vignetten für das Dauerparkieren abgegeben. Die Vignette 1 zu Fr. 70.- pro Monat bzw. Fr. 700.- pro Jahr ist vor allem für Bewohner von Ilanz bestimmt. Mit ihr ist das Parkieren auf allen Parkplätzen mit zugelassenen Vignetten möglich. Die Vignette 2 zu Fr. 30.- pro Monat bzw. Fr. 300.- pro Jahr ist insbesondere für auswärtige Beschäftigte bestimmt. Mit ihr kann nur auf peripheren Parkplätzen parkiert werden. Die Tagesvignette 3 zu Fr. 50.- pro Monat bzw. Fr. 500.- pro Jahr gilt nur auf dem Marktplatz von 07-24 Uhr und ist auch für auswertige Beschäftigte bestimmt. Für die Umsetzung dieses Vignettensystems ist der Gemeindevorstand zuständig. Damit im öffentlichen Strassenraum abseits der bewirtschafteten Parkplätze nicht parkiert wird, sind die notwendigen Parkverbote zu erlassen. In Ilanz wird dies mit einer (signalsparenden) flächendeckenden Parkverbotszone umgesetzt. Hartmann & Sauter

Gemeinde Ilanz Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz 2 Sonderfall Marktplatz Der Marktplatz stellt im Rahmen des Parkplatzangebots einen Sonderfall dar. Wegen seiner Grösse und zentralen Lage dient er mehreren Parkierungszwecken, die sich teilweise konkurrenzieren und eine spezielle Bewirtschaftungsart bedingen. Der grösste Teil des Parkplatzes soll tagsüber und abends insbesondere Kunden und Gästen von Geschäften und Restaurants sowie Besuchern der Stadt und von Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen dienen. Ein kleinerer Teil des Parkplatzes soll Anwohnern der Umgebung, die in Wohnungsnähe auf Privatgrund über keinen reservierten Parkplatz verfügen, zeitlich unbeschränkt zur Verfügung stehen, Im Weiteren soll es einer beschränkten Anzahl auswärtigen Berechtigten ermöglicht werden, unter der Woche tagsüber in Arbeitsplatznähe zu parkieren. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte mit Arbeitsplatz im Zentrum von Ilanz und ohne reservierten Parkplatz am Arbeitsort. Und nicht zuletzt soll es bei Bedarf möglich sein, dass Hotelgäste der Umgebung, für die beim Hotel keine Parkplätze zur Verfügung stehen, auf dem Marktplatz parkieren. Mit der speziellen Bewirtschaftungsart auf dem Marktplatz mit zeitlich unbeschränkter Zulassung der Vignette 1 für Anwohner, der Zulassung der Vignette 3 für auswärtige Beschäftigte nur tagsüber und am Abend sowie dem Nachtparkverbot werden zwei Ziele erreicht. Mit dem deutlich höheren Preis der Vignette 3 im Vergleich zur Vignette 2 (Fr. 50.- /500.- statt Fr. 30.-/300.-) wird verhindert, dass zu viele auswärtige Beschäftigte auf dem Marktplatz parkieren und so den Kunden/Gästen und Besuchern zu viele Parkplätze wegnehmen. Mit dem Nachtparkverbot jeweils von Montagabend bis Samstagmorgen (ausgenommen Anwohner mit Vignette 1) wird verhindert, dass auswärtige Beschäftigte mit der Vignette 3 ihr Auto "rund um die Uhr" auf dem Marktplatz abstellen und Anwohner mit der teureren Vignette 1 nicht die billigere Vignette 3 erwerben. Überdies erleichtert das Nachtparkverbot die Schneeräumung auf dem Marktplatz. Hartmann & Sauter

3 Gemeinde Ilanz - Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz Grundsätzliche Ausrichtung der Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz (allgemein zugängliche Parkplätze) 00 Parkplätze, auf denen die Vignetten nicht gültig sind 00 Parkplätze, auf denen nur die Vignette 1 gültig ist 00 Parkplätze, auf denen die Vignetten 1 und 2 gültig sind 00 Parkplatz, auf dem die Vignetten 1 und 3 gültig sind 22 Parkplätze, auf denen die Vignetten 1 und 2 nur ausser- halb der Öffungszeit des Schwimmbads gültig sind 21 23 23 28 24 10 09 11 01 12 02 13 08 03 07 04 05 25 14 06 26 15 27 16 16 17 18 19 20 Hartmann & Sauter

Gemeinde Ilanz - Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz 4 Parkplatzliste Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz (Parkplätze und Parkplatzbewirtschaftung auf den allgemein zugängliche Parkplätzen auf öffentlichem Grund) Parkplätze und Parkplatzbewirtschaftung heute Parkplätze und Parkplatzbewirtschaftung neu Nr. Ort / Name Parkplatz PP Zweck Parkierung Zeit G Zeit P Gebühr Verfügung Spezialregelungen PP Zeit G Zeit T Gebühr T Zeit N Gebühr N Spezialregelungen P 01 P 02 P 03 P 04 P 05 P 06 P 07 P 08 Landsgemeindeplatz 1 4 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h 1.00 1 PP GB 4 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 1 h 2.- frei gratis 1 PP GB Landsgemeindeplatz 2 6 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h 1.00 6 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 1 h 2.- frei gratis Städtli 1 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h -.80 14.09.1992 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 2 h 2.- frei gratis Städtli 2 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h -.80 16.02.1998 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 2 h 2.- frei gratis Ringmauerstrasse 1 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Ringmauerstrasse 2 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 4 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Via Fussau 1 6 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 6 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Via Fussau 2 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis P 09 P 10 P 11 P 12 P 13 P 14 P 15 P 16 Marktplatz 1) ca. 100 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 09.12.1994 3 PP GB ca. 100 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 17 h 1.- Parkverbot 1) - 3 PP GB / Vignetten 1 und 3 / 1) Marktplatz LKW 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h 1.20 09.12.1994 LKW/Bus 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 2.- frei gratis nur Lastwagen und Cars Bahnhofstrasse 5 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h -.80 5 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis Glennerstrasse 13 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h -.80 16.02.1998 13 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis Paradiesgärtli 8 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 7 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis Gewerbeschule 26 Besucher/Schule Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 26 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Schulstrasse 9 Besucher Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 9 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Via Schlifras keine 8 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis Heute: PP: Anzahl Parkplätze / Zeit G : Zeit mit Gebührenpflicht / Zeit P : max. Parkzeit / Gebühr: Gebühr pro Stunde nach Parkbeginn / Verfügung: Datum (xx.yy.zzzz) Verfügung / Spzialregelung: z.b. PP für Gehbehinderte (GB); differenzierte Parkierungszeit und/oder Gebühren etc. Neu: PP: Anzahl Parkplätze / Zeit G : Zeit mit Gebührenpflicht / Zeit T: max. Parkdauer am Tag (07-19 Uhr) bzw. max. durchgehende Parkdauer / Gebühr T: Gebühr pro Stunde am Tag nach Parkbeginn / Zeit N: max. Parkdauer in der Nacht (19-07 Uhr) / Gebühr N: Gebühr in der Nacht (19-07 Uhr) Vignette 1 für Bewohner von Ilanz: Bewilligung für das Dauerparkieren von Mo - So von 00-24 Uhr auf den bezeichneten Parkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten durch Bewohner ohne eigenen Parkplatz auf Privatgrund (Monatsbewilligung zu Fr. 70.-; Jahresbewilligung zu Fr. 700.-) Vignette 2 für auswärtige Berechtigte: Bewilligung für das Dauerparkieren von Mo - So von 00-24 Uhr auf den bezeichneten Parkplätzen an peripheren Standorten durch auswärtige Berechtigte ohne Parkplatz am Arbeitsort in Ilanz (Monatsbewilligung zu Fr. 30.-; Jahresbewilligung zu Fr. 300.-) Tagesvignette 3 für auswärtige Berechtigte: Bewilligung für das Dauerparkieren von Mo - So von 07-24 Uhr auf dem Marktplatz durch auswärtige Berechtigte ohne Parkplatz am Arbeitsort in Ilanz (Monatsbewilligung zu Fr. 50.-; Jahresbewilligung zu Fr. 500.-) 1) : Spezialfall Marktplatz: Vignette 1 gilt von Mo - So von 00-24 Uhr / Tagesvignette 3 gilt von Mo - So von 07-24 Uhr / von Mo Abend - Sa Morgen bis 07 Uhr gilt ein Nachtparkverbot (ausgenommen Vignette 1) / an Tagen mit Wochenmarkt ist das Parkieren am Vormittag gratis / bei Bedarf Spezialregelung Hotelgäste Hartmann & Sauter

Gemeinde Ilanz - Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet Ilanz 5 Parkplätze und Parkplatzbewirtschaftung heute Parkplätze und Parkplatzbewirtschaftung neu Nr. Ort / Name Parkplatz PP Zweck Parkierung Zeit G Zeit P Gebühr Verfügung Spezialregelungen PP Zeit G Zeit T Gebühr T Zeit N Gebühr N Spezialregelungen P 17 P 18 P 19 P 20 P 21 P 22 P 23 P 24 P 25 P 26 P 27 P 28 Fontanivas Bad ca. 50 Besucher Bad keine frei gratis PP nicht markiert ca. 50 Mo-So / 07-19 12 h 1.- frei gratis 4 h gratis / Vignetten 1 und 2 / 2) Fontanivas Tennis 1 ca. 15 Langzeitparkierung keine frei gratis PP nicht markiert ca. 15 Mo-So / 07-19 12 h 1.- frei gratis 4 h gratis / Vignetten 1 und 2 / 2) Fontanivas Tennis 2 ca. 35 Langzeitparkierung keine frei gratis PP nicht markiert ca. 35 Mo-So / 07-19 12 h 1.- frei gratis 4 h gratis / Vignetten 1 und 2 Kirche Sogn Martin ca. 15 Friedhofbesuche keine frei gratis sonst Parkverbot ca. 11 keine 2 h gratis frei gratis Parkieren mit Parkscheibe Untere Rheinstrasse 1 14 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 13 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis Untere Rheinstrasse 2 20 Langzeitparkierung Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 20 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Obere Rheinstrasse 13 Langzeitparkierung Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 48 h -.80 16.02.1998 10 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h 1.- frei gratis Vignette 1 Anschluss Ilanz West 3) ca. 60 Langzeitparkierer keine frei gratis ca. 90 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 frei -.50 frei gratis Vignetten 1 und 2 Schulhaus / Turnhalle ca. 20 Besucher/Sport keine frei gratis Mo-Fr 17-07 / Sa-So ca. 20 keine frei gratis frei gratis Mo-Fr 19-07 Uhr sonst Parkverbot Friedhof ca. 20 Friedhofbesuche keine frei gratis sonst Parkverbot ca. 15 4) Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h -.50 frei gratis Vignetten 1 und 2 Via Santeri West ca. 30 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 48 h -.50 frei gratis Vignetten 1 und 2 Bahnhofareal 10 Besucher/Kunden Mo-Sa / 08-12; 13.30-19.00 2 h -.80 16.07.1975 36 Mo-Fr 07-12 und 14-19 / Sa bis 16 4 h 1.- frei gratis 1 PP GB / plus 1 PP Mobility Heute: PP: Anzahl Parkplätze / Zeit G : Zeit mit Gebührenpflicht / Zeit P : max. Parkzeit / Gebühr: Gebühr pro Stunde nach Parkbeginn / Verfügung: Datum (xx.yy.zzzz) Verfügung / Spzialregelung: z.b. PP für Gehbehinderte (GB); differenzierte Parkierungszeit und/oder Gebühren etc. Neu: PP: Anzahl Parkplätze / Zeit G : Zeit mit Gebührenpflicht / Zeit T: max. Parkdauer am Tag (07-19 Uhr) bzw. max. durchgehende Parkdauer / Gebühr T: Gebühr pro Stunde am Tag nach Parkbeginn / Zeit N: max. Parkdauer in der Nacht (19-07 Uhr) / Gebühr N: Gebühr in der Nacht (19-07 Uhr) Vignette 1 für Bewohner von Ilanz: Bewilligung für das Dauerparkieren von Mo - So von 00-24 Uhr auf den bezeichneten Parkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten durch Bewohner ohne eigenen Parkplatz auf Privatgrund (Monatsbewilligung zu Fr. 70.-; Jahresbewilligung zu Fr. 700.-) Vignette 2 für auswärtige Berechtigte: Bewilligung für das Dauerparkieren von Mo - So von 00-24 Uhr auf den bezeichneten Parkplätzen an peripheren Standorten durch auswärtige Berechtigte ohne Parkplatz am Arbeitsort in Ilanz (Monatsbewilligung zu Fr. 30.-; Jahresbewilligung zu Fr. 300.-) 2) : auf den Parkplätzen 17 und 18 (Fontanivas Bad und Tennis 1) sind die Vignetten 1 und 2 nur ausserhalb den Öffnungszeiten des Schwimmbads gültig 3) : der Parkplatz Anschluss Ilanz West wird im Zusammenhang mit dem Bau der Umfahrung Ilanz West baulich angepasst werden 4) : plus vier Parkplätze für Friedhofbesucher mit heutiger Regelung Hartmann & Sauter

Gemeinde Ilanz - Glion: Reglement Parkierung auf Stadtgebiet 01 6 Neue Parkverbotszone Stadtgebiet Ilanz mit den Zonentoren 02 03 01 Tor Sontga Clau sut 03 Tor Sontga Clau sura Tor Via Quinclos Beginn/Ende Innerortsbereich 02 04 Parkverbot als Zone signalisiert ZONE 05 im ganzen Stadtgebiet ausgenommen auf signalisierten und markierten Parkfeldern 05 06 04 Ilanz heute Verlegung Innerortsbeginn und 50 generell Tor Via Sogn Martin Tor Valserstrasse Tor Glennerstrasse 06 Ilanz neu Hartmann & Sauter