Bewirtschaftungsgemeinschaft für die Kommunalwälder der Gemeinde Mömlingen und der Stadt Obernburg a. Main. Brennholz

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Transkript:

Bewirtschaftungsgemeinschaft für die Kommunalwälder der Gemeinde Mömlingen und der Stadt Obernburg a. Main Brennholz Information für Verbraucher der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen brenn -Holz: Das Heizen mit Holz liegt im Trend, auch in unserer Region. Seit dem Jahre 2000 hat sich der Bedarf an Brennholz in den Wäldern der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen (die seit 1998 ihre Wälder gemeinsam bewirtschaften) auf das 4 bis 5 fache erhöht. Da Buchenholz einen hohen Heizwert hat, wurde zu 90 % Buchenholz gewünscht. Der Buchenanteil an der Gesamtwaldfläche von Obernburg und Mömlingen liegt aber nur bei ca. 30-40 %. Das ist im Vergleich zu anderen Gemeindewälder hoch aber der größere Teil der Wälder ist mit Nadelholz bestockt (in Mömlingen 70 % Nadelholz). Holzmessung - eine Wissenschaft : Beim Verkauf von Brennholz kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten bezüglich der Masse, daher beachten Sie: Fm ist Festmeter und der gleiche Ausdruck wie Kubikmeter. Errechnet wird ein Fm wie folgt: man benötigt die Gesamtlänge und den Mittendurchmesser eines Holzstammes. Dann wird nach der Formel: Radius mal Radius mal 3,14 mal die Länge der Festgehalt errechnet. Als Beispiel: ein Stamm ist 10 Meter lang und hat einen Durchmesser bei 5 Meter von 38 cm. Der Radius ist somit 0,19 mtr. 0,19 mal 0,19 mal 3,14 mal 10 ist 1,13 Festmeter. Der Stamm hat ein Volumen (FM oder Kubikmeter) von 1,13. Rm ist Raummeter und der gleiche Ausdruck wie Ster. Ein Raummeter ist die Maßeinheit für Scheitholz mit Luftzwischenräumen vom Aufsetzen. Wenn man ein Festmeter Holz (der ohne Luft gemessen ist) in Stücke sägt, spaltet und 1

dann aufsetzt, ergibt sich der Raummeter oder Ster. Der Umrechnungsfaktor von Raummeter auf Festmeter ist 0,7. Ein Raummeter ist 0,7 Festmeter oder im Umkehrschluss ein Festmeter ist 1,423 Raummeter. Diese Umrechnungsfaktoren sind in der Handelsklassensortierung festgelegt und für den Verkauf in den Wäldern der Kommunen Oberburg und Mömlingen gültig. Als Beispiel: Der Holzstamm von oben (10 Meter lang und 38 cm Durchmesser) mit 1,13 Festmeter ergibt (1,13 mal 1,423) 1,61 Raummeter oder Ster. Mit Brennholz sparen Sie: Ein Raummeter Buchenholz bei 20 % Holzfeuchte hat einen Heizwert von ca. 200 Litern Heizöl. Ein Raummeter Kiefernholz bei 20 % Holzfeuchte hat einen Heizwert von ca.140 Litern Heizöl Der Raummeter Buchenholz am Waldweg in langer Form kostet im Moment in den Wäldern der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen 34,50, Nadelholz 22,00. Selbst wenn Sie Ihre Arbeits- und Maschinenkosten hoch ansetzten und die Heizungsanlage für Holz teurer ist, können Sie je nach Heizölpreis bis zu 60 % gegenüber einer Ölheizung sparen. Wenn Sie so oder so über Werkzeug und Maschinen verfügen und noch Spaß an der Arbeit im Wald haben, sparen Sie noch mehr. Nadelholz brennt auch und ist günstiger im Preis, überlegen Sie doch einmal ob Sie nicht Nadelholz verwenden. Sie können unserer Region helfen: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und wird in nachhaltiger Nutzung gewonnen. Die Wertschöpfung bleibt in unserer Region, sie unterstützen die heimischen Wälder. Sie können uns helfen wenn Sie folgendes beachten: Durch die starke Nachfrage und die feuchten Winter der letzten Zeit kann es bei der Zuteilung von Brennholz zu Verzögerungen kommen. Bitte rufen Sie nicht sofort an, wenn Sie nichts von uns hören. Das Forstpersonal hat im Winter ca. 300-400 Brennholzanfragen zu bearbeiten. Holzanfragen sollten schriftlich mit der Brennholzbedarfsermittlung erfolgen. Wir bitten Sie Anrufe beim Forstpersonal auf das Allernötigste zu beschränken. Es ist auch in Ihrem Interesse, wenn das Forstpersonal produktiv arbeitet. wir wissen, dass Sie dafür Verständnis haben! 2

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz, Abgabe an Privatpersonen ohne Gewerbeschein Dieses Merkblatt weist auf grundlegende Verhaltensweisen für die sichere Brennholzwerbung hin. Sichere Brennholzwerbung ist gewährleistet, wenn Sie die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einhalten. Wenn Sie nicht fachkundig sind, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Arbeitsaufnahme einen Motorsägen-Lehrgang zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass der Waldbesitzer die Erteilung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung von der Vorlage einer Lehrgangsbescheinigung abhängig machen kann. Allgemein: Brennholz ist Holz, das für höherwertige Verwendungszwecke wegen Astigkeit, Krümmung und/oder Stärke nicht verwendet werden kann. Reklamationen bezüglich Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Splitter oder Nägel sind nicht möglich, diese Holzfehler sind bei Brennholz üblich. Laubholz ist Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Erle, Birke, Kastanie. Nadelholz ist Kiefer, Fichte, Lärche, Douglasie, Strobe. Zugewiesenes Brennholz ist binnen 4 Monaten aufzuarbeiten und abzutransportieren. Eine Lagerung im Wald ist nicht möglich. Das Holz ist vor Abfuhr zu bezahlen. Die Wälder der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen sind PEFC - zertifiziert. Die Standards dieser Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung sind auch von Personen, die gelegentlich Brennholz für den Eigenbedarf aufarbeiten, einzuhalten. Brennholzverkauf nur nach Verfügbarkeit, solange Vorrat reicht. Rechtsgültige Bestellungen sind nicht möglich. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt., Zahlung innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug. Nach Rechnungsstellung und Bezahlung ist das Holz Eigentum des Käufers. Bei Diebstahl oder anderen Beschädigungen übernimmt der Waldbesitzer keine Haftung oder Entschädigung. Das Holz darf erst nach Eingang der Zahlung, abgefahren werden. Zuwiderhandlung wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht. Der Rechnung sind ein Waldplan und eine Fahrerlaubnis beigefügt. Auf dem Waldplan ist der Lagerplatz gekennzeichnet. Des Weiteren ist das Holz mit einer Nummer versehen und der Name des Käufers ist mit Sprühfarbe auf dem Holzpolter aufgesprüht. Das Vorzeigen im Wald ist nur in Ausnahmen möglich. 3

Zur besonderen Beachtung: Das Befahren der Waldwege ist nur mit gültigem Fahrausweis erlaubt. Dies gilt sowohl für den Käufer als auch für Helfer oder beauftragte Personen des Käufers. Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) Forst müssen eingehalten werden und können in der Forstverwaltung eingesehen werden. Bei Arbeiten mit der Motorsäge muss eine Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schutzhandschuhe getragen werden. Bei Arbeiten mit der Motorsäge oder Seilwinde ist Alleinarbeit verboten. Störungen des Jagdbetriebs sind nicht erlaubt. Die Durchführung der Arbeit ist verboten vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung. Bei Gewittern und starkem Wind ist der Wald zu verlassen. Die Verwendung von Altöl zur Kettenschmierung der Motorsägen ist verboten und strafbar. Es müssen biologisch abbaubare Schmierstoffe verwendet werden. Zulässig ist nur Werkzeug, das sich in einem einwandfreien und betriebssicheren Zustand befindet. Die Selbstwerber haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und die ihrer Helfer gewährleistet ist. Erste-Hilfe-Material ist mitzuführen. Die Waldwege sind nicht zu blockieren und schonend zu behandeln. Bei extremer Nässe ist die Holzaufarbeitung einzustellen. Die Holzabfuhr ist auf keinen Fall zu behindern. Den Anweisungen der LKW-Fahrer ist Folge zu leisten. Der Handel mit Brennholz ist ohne Gewerbeschein verboten und strafbar. Das Holz ist nur für den Eigenverbrauch bestimmt. Es entsteht durch die Selbstwerbung kein Beschäftigungsverhältnis bei dem Waldbesitzer und daher besteht auch kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung des Forstbetriebes. Der Selbstwerber haftet für alle durch ihn oder einem seiner Helfer verursachten Schäden. Bei gravierenden Sicherheitsfehlern sowie bei Verstoß gegen die Vorgaben werden die Arbeiten sofort eingestellt, eine weitere Brennholzvergabe ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Revierleiters oder einem Beauftragten des Revierleiters sowie den Waldarbeitern ist Folge zu leisten. 4

Verkaufsbedingungen für Langholz am Weg : Langholz am Weg ist: gefälltes, entwipfeltes und entastetes Holz, verschieden lang und stark. Das Holz liegt am Waldweg. Das Holz ist nicht gespalten oder entrindet oder getrocknet. Weitere Bearbeitung (sägen, spalten, Abfuhr) ist Sache des Käufers. Die Holzmenge (Raummeter) wird über eine Stichprobenaufnahme - oder auch Mantelvermessung genannt - ermittelt. Bei der Mantelvermessung werden nur die Stammdurchmesser und Längen in den zugänglichen Stämmen, d.h. im Außenbereich des Holzhaufens gemessen und diese Masse auf die Gesamtzahl der Stämme hochgerechnet. Spätere Reklamationen bezüglich der Holzmenge sind nicht möglich. Es gelten die Umrechnungszahlen für Rohholz (Anlage zum Erlass des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.07.1970, V3-5374.3 und vom 05.03.1974, 613-5374.3). Ein Festmeter ist 1,429 Raummeter. Die gewünschten Holzmengen sind durch das Messverfahren nur Richtmengen, d.h. wenn Sie 10 Raummeter Holz bestellen kann die Verkaufsmenge z.b. zwischen 9 und 11 Raummeter liegen. Der Preis ist abhängig von Laub oder Nadelholz. Innerhalb dieser Gruppen erfolgen keine Preisunterschiede. Wünsche bezüglich Qualität (Dicke, Astigkeit, Länge) können nicht berücksichtigt werden. Das Holz kann bis zu 2 Jahre alt sein. Durch das Herausziehen an den Waldweg ist das Holz in der Regel stark verschmutzt. Längere Wartezeiten je nach Wetterlage sind üblich. Verkaufsbedingungen für: Aufgesetztes Holz am Waldweg Aufgesetztes Holz am Weg ist: gefälltes, entwipfeltes und entastetes Holz, ein oder zwei Meter lang, nicht ofenfertig gespalten. Das Holz sitzt am Waldweg. Das Holz ist nicht entrindet oder getrocknet. Weitere Bearbeitung (sägen, spalten, Abfuhr) ist Sache des Käufers. Die Holzmenge wird über die Holzlänge, Höhe und Breite zum Zeitpunkt der Bearbeitung ermittelt. Bei unterschiedlicher Höhe wird die durchschnittliche Höhe ermittelt. Verkaufsmaß ist der Raummeter oder Ster. Das Holz wird nur frisch auf Vorbestellung aufgesetzt. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen. Der Preis ist für Laub- und Nadelholz gleich. Die Lieferung von ofenfertigem Brennholz, frei Haus ist nicht möglich. 5

Vergabe und Verkauf von Schlagabraum Schlagabraum ist Kronenholz und Holzstücke (krumme, dünne Äste), die nach der Holzernte und Rückung im Waldbestand liegen bleiben, Nadel- und Laubholz. Das Holz ist gefällt, nicht entastet oder weiter bearbeitet worden. Weitere Bearbeitung (entasten, zum Abtransport an den Weg bringen, sägen, spalten, Abfuhr) ist Sache des Käufers. Verkauf nur solange Vorrat reicht. Mengen sind begrenzt, rechtsgültige Vorbestellungen sind nicht möglich. Bei großer Nachfrage wird die Menge limitiert. Der Verkauf erfolgt erst nach Abschluss der Rücke-Arbeiten, frühestens ab Oktober. Bei der Vergabe werden bereits bekannt zuverlässige Personen bevorzugt. Personen die sich als nicht geeignet und unzuverlässig herausstellen, werden vom weiteren Verkauf ausgeschlossen. Die Aufarbeitung muss zügig und sauber ausgeführt werden. Sind die Arbeiten bis August nicht beendet, wird der Schlagraum an den nächsten Käufer vergeben. Dünne Äste, die nicht als Brennholz genutzt werden, müssen auf Haufen gesetzt werden. Wenn Traktoren zum Einsatz kommen, dürfen die Rückewege nicht verlassen werden. Das Befahren der Waldbestände bei ungünstiger Witterung ist verboten. Der Selbstwerber und seine Helfer haften für alle Schäden im vollen Umfang (Ölunfall, Baumbeschädigungen, tiefe Spuren auf den Rückewegen usw.). Für das Holz wird vor Ort im Waldbestand der Preis pauschal festgelegt und ist abhängig von der geschätzten Menge, Lage, Holzart, Holzstärke, Entfernung zum Weg. Weitere Informationen im Aushang an den Rathäusern Obernburg und Mömlingen oder in den Mitteilungsblättern. 6

Bewirtschaftungsgemeinschaft für die Kommunalwälder der Gemeinde Mömlingen und der Stadt Obernburg a. Main Brennholzbedarfsermittlung Abgabestellen: Rathaus Obernburg oder Rathaus Mömlingen Brennholzpreise: Laub/Nadelholz, aufgesetzt am Waldweg, ein oder zwei Meter lang, nicht ofenfertig gespalten, frisch 1 Rm Schichtholz 1 m breit 1.04 m hoch 4 % Übermaß zum Zeitpunkt des Aufsetzens (oder Ermittlung der Durchschnittshöhe) 1 oder 2 m lang 60,00 /Rm Laubholz / Nadelholz in langer Form am Waldweg (verschieden lang, dick und astig) Industrieholz lang Laubholz: 33,40 /Rm Nadelholz: 22,00 /Rm Holznachfragen nach dem 30.11.2009 können nicht mehr berücksichtigt werden. 7

Name, Anschrift und Telefonnummer des Holzkäufers: Ich benötige: Rm Laub-/Nadelholz aufgesetzt am Waldweg Preis 60,00 /Rm Rm Laubholz, lang am Waldweg Preis 33,40 /Rm Rm Nadelholz, lang am Waldweg Preis 22,00 /Rm Preise sind gültig bis Juni 2010. Allgemeine Hinweise: Des Weiteren gelten die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen für Brennholz, Abgabe an Privatpersonen ohne Gewerbeschein. Ich verpflichte mich, die Unfallverhütungsvorschriften Forst einzuhalten und akzeptiere die Verkaufs-und Zahlungsbedingungen für Brennholz der Stadt Obernburg und der Gemeinde Mömlingen. Ort, Datum Unterschrift 8