Der Personalrat informiert Inhalt Seite Einleitung 2 Stand Suderburg 3 Splitter 4 Entgelttabelle 2009 5 Herausgegeben vom Personalrat der Universität Lüneburg, V.i.S.d.P. Dorothea Steffen 1
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, vor Ende der vorlesungsfreien Zeit noch ein PR-Info. Die nach TV-L Beschäftigten konnten mit der Gehaltsüberweisung Ende Mai, die am 1. März von ver.di abgeschlossene Tariferhöhung verbuchen. Damit gelten jetzt auch die neue Entgelttabelle und die zusätzlichen ausgehandelten Ergebnisse der Tarifrunde. Die Dienstvereinbarung zum Wiedereingliederungsmanagement (BEM) ist nun verabschiedet worden. Die Arbeit daran hatte schon im vorherigen Personalrat begonnen und wurde von uns fortgesetzt. Da die Wiedereingliederung ein ganz sensibles Gebiet ist, war es uns wichtig eine Dienstvereinbarung dazu abzuschließen, die den Kolleginnen und Kollegen die Sicherheit gibt, dass das Verfahren freiwillig ist, alle Daten strengen Datenschutzregelungen unterliegen und allen Kolleginnen und Kollegen Möglichkeiten für mehr Gesundheit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz eröffnet werden sollen. Frau Brüggen wird die Aufgabe der Leitung des Integrationsteams übernehmen. Wir freuen uns sehr über Ihre Bereitschaft dazu und meinen, dass sie die richtige Person für diese Aufgabe ist. Es war uns auch wichtig, dass hier eine Person eingesetzt wird, die nicht unmittelbar aus der Hochschulleitungs- und Personalabteilungsebene kommt, um mögliche Vertrauensbarrieren zu vermeiden. So haben wir hoffentlich eine Lösung gefunden, die im Sinne der Kolleginnen und Kollegen Hilfestellungen für bestimmte Lebenslagen gibt. Auf Drängen des Personalrates ist das Thema Höhergruppierungen/Beförderungen zusammen mit der Hochschulleitung angegangen worden. Seit der Fusion sind bis auf wenige Fälle alle Anträge auf Höhergruppierungen und anstehende Beförderungen bei den Beamten zurück gestellt worden. Viele Kolleginnen und Kollegen werden nicht nach den nachgewiesenen höherwertigen Tätigkeiten bezahlt, Versprechungen aus der Zeit der Fusion sind nicht eingelöst und eklatante Ungerechtigkeiten aus den unterschiedlichen Systemen der FH und Uni waren nicht geklärt worden. Es ist ein schwieriges Thema und es war bestimmt nicht möglich in diesem ersten Durchgang jetzt alles abzubauen. Uns war es wichtig, dass das Thema angegangen, der jahrelange Stopp auf diesem Gebiet beendet und für die Zukunft ein Verfahren gefunden wird, das in regelmäßigen Abständen mit klaren Kriterien die anstehenden Fälle in die Entscheidungsfindung bringt. Da die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten auch nach dem neuen Tarifrecht die Grundlage der Eingruppierung darstellen, steht bei uns als Personalrat im Vordergrund, dass alle Kolleginnen und Kollegen eine Arbeitsplatzbeschreibung erhalten. In Absprache mit Personalabteilung und Hochschulleitung wird bei Neueinstellungen diese Arbeitsplatzbeschreibung als Grundlage für die Eingruppierung erstellt. Alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch keine oder auch keine ihren jetzigen Tätigkeiten entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung haben, werden nach und nach bearbeitet. Da es ein großer Aufwand ist, geht es leider nicht anders. Aber der Anfang ist gemacht! 2
Stand Suderburg Die Entwicklung in Suderburg ist weiter fortgeschritten. Der Übergang zur FH Wolfenbüttel wird über das Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen geregelt, das sich derzeit im Prozess der parlamentarischen Beratung befindet. Es entspricht den bereits im Vorfeld besprochenen Regelungen. Insbesondere sieht das Gesetz wie geplant das Recht jeder Kollegin bzw. jedes Kollegen vor, an der Leuphana Universität Lüneburg verbleiben zu können. Hierzu ist ein Antrag notwendig, der bis zum 31.07.2009 zu stellen ist. Alle Kolleginnen und Kollegen, die in Suderburg bleiben und mit dem Standort an die Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel wechseln wollen, brauchen nichts zu veranlassen. Zusätzlich wird ein Kooperationsvertrag zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und der FH Braunschweig-Wolfenbüttel, abgeschlossen. Für die in Suderburg verbleibenden bzw. an die FH Braunschweig-Wolfenbüttel wechselnden Kolleginnen und Kollegen sieht der Kooperationsvertrag in seiner aktuellen Fassung eine spezielle Regelung vor, die auf Hinweis des Personalrats aufgenommen wurde. Für den (nicht nur aufgrund der politischen Garantien für den Standort höchst unwahrscheinlichen) Fall, dass die FH innerhalb der nächsten fünf Jahre beschließen sollte, den Standort Suderburg zu schließen, soll eine Rückkehrmöglichkeit der Beschäftigten an die Leuphana Universität Lüneburg geschaffen werden. Nach Aussagen unserer Universitätsleitung besteht zu dieser Regelung ein grundsätzliches Einvernehmen der Vertragsparteien. Der Personalrat hat mit der Universitätsleitung vereinbart, dass alle Beschäftigten rechtzeitig einen Brief erhalten sollen, in dem sie über ihre individuelle Wahlmöglichkeit informiert werden. Für Fragen stehen natürlich sowohl wir vom Gesamtpersonalrat in Lüneburg als auch der örtliche Personalrat in Suderburg zur Verfügung. 3
Splitter Erhält man nach einer Vertragsunterbrechung einen neuen Vertrag, ist es wichtig darauf zu achten, dass dieser zum 1. eines Monats ausgestellt wird, da es sonst für den Monat keinen Urlaubsanspruch gibt. Der Urlaub wird nach dem Bundesurlaubsgesetz für kalendarische volle Monate berechnet. Wird das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung fortgesetzt, kann der Übergang von einem Vertrag auf den anderen zu jedem Datum des Monats sein und hat keine Auswirkung auf den Urlaubsanspruch. Nach TV-L 11 besteht der Anspruch auf eine bis zu 5 Jahren befristete Teilzeitbeschäftigung nicht nur, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren ist, sondern auch wenn pflegebedürftiger Angehörige zu versorgen sind. In der vergangenen Tarifrunde sind außer der Gehaltserhöhung auch Vereinbarungen zum TV-L und TVÜ getroffen worden. Einer der wichtigsten ist die Verlängerung des Anspruches auf ausstehenden Bewährungsaufstieg nach altem BAT-Recht für die übergeleiteten Beschäftigten. Hier war bisher der 1.11.2008 Stichtag. Bis zu diesem Tag musste die Hälfte der Zeit der Anwartschaft abgelaufen sein, um den Anspruch noch zu haben. Jetzt ist geregelt worden, dass alle übergeleiteten Beschäftigten den Anspruch haben, wenn sie bis zum 31.12.2010 nach altem Recht höher gruppiert worden wären. Wichtig hier ist, dass es nicht von alleine geschieht, sondern auf Antrag des Beschäftigten. Der Auftrag für die automatische Zeiterfassung für den Campus Scharnhorststraße ist von der Hochschulleitung erteilt. Damit endet in absehbarer Zeit die Ära der gelben Stempelkarten auch auf dem Campus! Termine: Weiterbildungsveranstaltung zum Tarifrecht: Dienstag 15.9.2009 10:00-13:00 Uhr. Information und Anmeldung über die Intranetseiten der Weiterbildung. Personalversammlung: Mittwoch den 16.9.2009 10:00 Uhr Hörsaal 5 Der Personalrat wünscht allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Sommer! 4
5 Personalrats-Info Nr. 3/2009