Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

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Transkript:

Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 1 Dialog mit Wasserversorgern und Wasserverbänden Abteilungsdirektor Volker Milk, Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 26.09.2011

Terminologie im Bergrecht. Bergfreie und grundeigene Bodenschätze im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) Erdgas zählt zu Kohlenwasserstoffen, daher bergfreier Bodenschatz Bergfreie Bodenschätze sind nicht Bestandteil des Grundeigentums Grundsatz: Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt Erlaubnis. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, benötigt Bewilligung oder Bergwerkseigentum. 2

Typen von Erdgaslagerstätten Erdoberfläche Konventionelle Gaslagerstätte Muttergestein Ausgasung Konventionelle Öl- u. Gaslagerstätte Barrieregestein Sandstein Ausgasung Schiefergas oder Flözgas 3

Erlaubnis zur Aufsuchung Erlaubnis gewährt einem Unternehmen das ausschließliche Recht zur Aufsuchung eines bestimmten Bodenschatzes in einem bestimmten Feld (Konzession zum Schutz vor Konkurrenten) Erlaubnis berechtigt noch nicht zur Gewinnung oder zur Führung eines Aufsuchungsbetriebes. Für konkrete Maßnahmen, wie z.b. Bohrungen ist eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung erforderlich; Erlaubnis ist Voraussetzung, einen Betriebsplanantrag vorlegen zu dürfen BBergG sieht Beteiligung von Behörden vor, die öffentliche Interessen in Bezug auf das gesamte Feld (Gemeinde übergreifend) vertreten, also grundsätzlich jeweilige Bezirksregierung und Geologischer Dienst; inzwischen erfolgt überobligatorisch Beteiligung aller betroffenen Kreise/kreisfreien Städte 4

Erlaubnis zur Aufsuchung Bisher keine Informationspflichten im BBergG in Bezug auf erteilte oder beantragte Aufsuchungserlaubnisse Erlaubnis ist gebundene Entscheidung, kein Ermessen, abschließende Aufzählung von Versagungsgründen (u. a. dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen im gesamten Feld entgegenstehen) Erlaubnis ist befristet bis 5 Jahre, Verlängerung u. U. möglich Zuständig ist BR Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW 5

Aktueller Sachstand Aufsuchungserlaubnisse Weiterhin 20 zu gewerblichen Zwecken erteilte Aufsuchungserlaubnisse 10 Antragsteller bemühen sich derzeit um Aufsuchungserlaubnisse in 7 Feldern (am 19.07.2011 neu hinzu gekommen: Feld Falke-South Antragsteller: BNK Deutschland GmbH) Eine Erlaubnis wurde inzwischen verlängert (am 19.09.2011: Feld Hamm Ost Antragsteller: Dr. R. Gaschnitz und PVG mbh) 6

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Genehmigungsrahmen für Erkundungsbohrung Erfordernis einer Betriebsplanzulassung; keine Öffentlichkeitsbeteiligung, aber Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und Kommunen sowie Dritten (z.b. nahe gelegene Wasserwerke); Einbeziehung von Bürgern erfolgt über Bürgerinformationstermine in den betroffenen Kommunen; Bisher kein Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); UVP ist bisher nur bei Fördervolumen von täglich mehr als 500.000 m 3 Erdgas vorgeschrieben (u.a. deshalb Bergrechts-Änderungs-Initiative der Bezirksregierung Arnsberg) Möglichkeit der Versagung, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz) entgegen stehen Rechtsmittel: Klage vor den Verwaltungsgerichten 9

Aktueller Sachstand Bergrechtsänderung Vorschläge der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung des Bergrechts vom 18.02.2011 Kernanliegen: Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für bestimmte Bohrungen; außerdem 10 weitere Vorschläge zur Änderung des BBergG Verordnungsantrag des Landes NRW vom 29.06.2011 an den Bundesrat (Drucksache 388/11) Behandlung am 08.09.2011 im dortigen Wirtschaftsausschuss und Wohnungsbauausschuss (Umweltausschuss hat vertagt) Folge: bislang keine Rechtsänderung 10

Aktueller Sachstand Bohrungen Betriebsplanzulassung für Erkundungsbohrung Oppenwehe 1 in Stemwede (Kreis Minden/Lübbecke) an ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) vom 19.07.2008 Die Firma EMPG plant derzeit eine weitere Erkundungsbohrung im Bereich Nordwalde ( Nordwalde Z1, Münsterland); Betriebsplanantrag liegt vor, keine Entscheidung vor dem 30.06.2012 Die Firma Wintershall hat Anträge für fünf flache Kernbohrungen angekündigt; bisher kein Betriebsplanantrag eingegangen Kein totales Bohrmoratorium in NRW 11

Wasserrechtliche Erlaubnisse Ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist, unterliegt einer Einzelfallentscheidung; dies ist z.b. für die geplante Erkundungsbohrung in Nordwalde eingefordert worden (alternativ: Anzeigepflicht gem. 49 WHG) Zusammenspiel Betriebsplan - wasserrechtliche Erlaubnis Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde (Kreis/kreisfreie Stadt) erforderlich 12

Aktueller Sachstand Gutachten Fachliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes Einschätzung zur Schiefergasförderung liegt seit Mai 2011 vor Bundesumweltministerium will Studie zu den Auswirkungen von Fracking insbesondere auf Gewässer und Böden kurzfristig vergeben Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW des MKULNV; Angebotsfrist abgelaufen, Zuschlag zum 31.10.2011 geplant Ergebnisse zum 30.06.2012 zu erwarten Folge: faktisches Moratorium 13

Verfahrensgrundsätze der Bezirksregierung Arnsberg größtmögliche Transparenz des Behördenhandelns (u.a. im Internet) Dialoge mit Akteuren und Experten, u.a. Expertenfachgespräch am 23.03.2011 in Dortmund, Teilnahme an Sachverständigenanhörung des Landtages am 31.05.2011 in Düsseldorf, Gespräche mit Bürgerinitiativen und Wasserversorgern am 26.09.2011 in Dortmund Information vor Ort auf Bürgerinformationsveranstaltungen und in den gewählten politischen Gremien der betroffenen Kommunen Entscheidungen nur auf gesicherter Erkenntnisgrundlage Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisquellen (z.b. wiss. Veröffentlichungen, Erfahrungen aus anderen Ländern) Abwarten des umfassenden Gutachtens mit Risikostudie der Landesregierung (Ergebnisse voraussichtlich erst zum 30.06.2012) 14

Ich danke für Ihr Interesse! 15