BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

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1 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 40. RR TOP 11 Datum Ansprechpartner: Hauke von Seht Telefon: Unkonventionelle Erdgasgewinnung Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses: Der Planungsausschuss nimmt die Sitzungsvorlage zur Kenntnis. gez. Anne Lütkes Düsseldorf, den /2011 1/2

2 Inhaltsverzeichnis / kurze Sachverhaltsschilderung: Das Thema einer etwaigen unkonventionellen Gewinnung von Erdgas hat zumindest in Teilen des Landes in den vergangenen Monaten große Medienaufmerksamkeit erfahren. Hintergrund ist, dass derzeit mehrere Firmen entsprechende Interessen in NRW verfolgen. Momentan geht es dabei bergrechtlich ausgedrückt um die Aufsuchung. Darunter versteht man Maßnahmen zur Erkundung und zur Feststellung der Ausdehnung der vermuteten Lagerstätte und nicht die etwaige spätere Gewinnung. Für weite Teile des Landes NRW wurden bereits Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben. Dies Erlaubnisfelder betreffen auch größere Teile des Regierungsbezirk Düsseldorf und des Planungsgebietes des Regionalrates. Bergbauberechtigungen sind jedoch nicht bereits die für konkrete Maßnahmen zur Aufsuchung regelmäßig erforderlichen zugelassenen Betriebspläne (vgl. 51 Abs. 1 BBergG). Für eine etwaige spätere Gewinnung wären gesonderte Bewilligungen (oder Bergwerkseigentum) und Betriebspläne erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte mit Schreiben vom mehrere Fragen an Frau Regierungspräsidentin Lütkes zur Thematik unkonventionelle Erdgasgewinnung gerichtet. Diese Fragen werden im Rahmen der Sitzungsvorlage beantwortet. Darüber hinaus ist eine Vorlage für die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am beigefügt worden. Diese enthält weiterführende Informationen zur Thematik unkonventionelle Erdgasgewinnung. Anlagen: - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Vorlage Gasvorkommen in NRW für die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am /2011 2/2

3 im Regionalrat Düsseldorf Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes, Düsseldorf Anfrage Unkonventionelles Erdgasförderung im Regierungsbezirk Düsseldorf Als unkonventionelles Erdgas bezeichnet man Gas, welches aus tiefen Gesteinsschichten wie Tonsteinen, Sandsteinen, Kalksteinen, Kohleflözen, Aquiferen und Gashydraten gewonnen werden kann. Um an dieses Erdgas zu gelangen, muss das Muttergestein aufgebrochen werden. Dieses Verfahren wird als Hydraulic Fracturing bezeichnet. Dabei wird zunächst wie bei einer konventionellen Bohrung vertikal in die Tiefe gebohrt, bis die Gesteinsschicht erreicht wird, in welcher das Erdgas gebunden ist. Die Bohrung macht daraufhin eine 90 Grad-Wende und wird in einer horizontalen Ausrichtung oft über mehrere hundert Meter in dem Gestein fortgesetzt. Nach dem Bohren werden Löcher in das Rohr gesprengt, das die horizontale Bohrung auskleidet. Anschließend werden große Mengen von mit Sand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck durch das Rohr gepresst. Das erdgashaltige Gestein bricht dabei auf, und es bilden sich Risse. Durch die Risse strömt dann Gas in das Rohr und kann an die Oberfläche geleitet werden. In den USA macht die Förderung von unkonventionellem Erdgas schon heute einen großen Teil der Gesamtförderung an Erdgas aus. Von dort stammen jedoch auch Berichte über erhebliche Umweltbelastungen, die mit der Förderung von Unkonventionellem Erdgas insbesondere dem sogenannten Schiefergas in Zusammenhang stehen. So wird in den Medien von Verunreinigungen des Grundwassers, sowie von Giftstoffen wie Arsen und radioaktiven Stoffen, die bei der Förderung an die Oberfläche gelangen, berichtet. Wie durch Medienberichte bekannt wurde, wurden bei einer von dem Konzern ExxonMobil durchgeführten Probebohrung nahe der niedersächsischen Gemeinde Damme auch Chemikalien eingesetzt, die als gewässerschädigend und toxisch eingestuft werden, ohne dass der Gemeinderat oder die Bevölkerung darüber informiert wurden. In Nordrhein-Westfalen befinden sich ebenfalls mehrere Unternehmen auf der Suche nach Unkonventionellem Erdgas, dabei geht es hauptsächlich um Kohleflözgas und Schiefergas. Wie aus einem Schreiben von NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger an die Landtagsabgeordnete Wibke Brems vom 21. Oktober 2010 hervorgeht, haben in NRW insgesamt 11 Unternehmen 19 Claims abgesteckt, welche ca. die Hälfte der Landesfläche bedecken (WAZ-Bericht vom 03. November 2010). Die Unternehmen haben damit vom Land NRW die Genehmigung erhalten, in diesen Gebieten nach unkonventionellem Erdgas zu suchen, und planen auch Probebohrungen durchzuführen. Allein der Konzern ExxonMobil plant nach eigenen Angaben, in NRW ca. 15 Aufsuchungsbohrungen durchzuführen.

4 Vor diesem Hintergrund möchten wir die Bezirksregierung Düsseldorf bitten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegen der Bezirksregierung Erkenntnisse über konkrete Anträge und/oder Anfragen von Unternehmen aus der Energiebranche vor, die nach unkonventionellem Erdgas durch seismische Verfahren oder Aufsuchungsbohrungen suchen wollen? Wenn ja, in welchen Gemeinden? 2. Welche Erkenntnisse verfügt Bezirksregierung über mögliche Erdgaspotentiale auf im Regierungsbezirk Düsseldorf und um welche Form von Unkonventionellem Erdgas handelt es sich dabei (z.b. Schiefergas oder Kohleflözgas)? 3. Träger der Verfahren zur Unkonventionellen Erdgasgewinnung ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie. In welcher Weise ist/wird die Bezirksergierung in die Genehmigungsverfahren für die Probebohrungen eingebunden? 4. Ist der Bezirksregierung bekannt nach welchen Parametern und Maßstäben die Beurteilung der Umweltverträglichkeit vorgenommen wird? Wer kontrolliert die Einhaltung der Auflagen? 5. Zunächst sind die Probebohrungen geplant, die über die vorhandene Gesetzgebung abgedeckt wird. Sollte es danach zu dem sogenannten Fracturing kommen müsste die Umweltverträglichkeit in einem viel größeren Maßstab beurteilt werden. Ist der Bezirksregierung bekannt ob ein gesetzliches Regelwerk zur Handhabung solch eines Planverfahrens auf der Bundesebene in Vorbereitung ist? 6. Wie wird die Bezirksregierung Düsseldorf die Öffentlichkeit über die Probebohrungen informieren? Wie sieht die Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer tatsächlichen Förderung aus? Für Ihre Mühe danken wir im Voraus Mit freundlichen Grüßen Manfred Krause Fraktionssprecher

5 Bezirksregierung Düsseldorf Unkonventionelle Erdgasgewinnung Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom Vorbemerkung Das Thema einer etwaigen unkonventionellen Gewinnung von Erdgas hat zumindest in Teilen des Landes in den letzten Monaten große Medienaufmerksamkeit erfahren. Hintergrund ist, dass derzeit mehrere Firmen entsprechende Interessen in NRW verfolgen. Momentan geht es dabei bergrechtlich ausgedrückt um die Aufsuchung. Darunter versteht man Maßnahmen zur Erkundung und zur Feststellung der Ausdehnung der vermuteten Lagerstätte und nicht die etwaige spätere Gewinnung. Für weite Teile des Landes NRW wurden bereits Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben. Diese Erlaubnisfelder betreffen auch größere Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf und des Planungsgebietes des Regionalrates. Bergbauberechtigungen sind jedoch nicht bereits die für konkrete Maßnahmen zur Aufsuchung regelmäßig erforderlichen zugelassenen Betriebspläne (vgl. 51 Abs. 1 BBergG). Für eine etwaige spätere Gewinnung wären gesonderte Bewilligungen (oder Bergwerkseigentum) und Betriebspläne erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte mit Schreiben vom mehrere Fragen an Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes zur Thematik unkonventionelle Erdgasgewinnung gerichtet. Diese Fragen werden nachstehend beantwortet. Frage 1 Liegen der Bezirksregierung Erkenntnisse über konkrete Anträge und/oder Anfragen von Unternehmen aus der Energiebranche vor, die nach unkonventionellem Erdgas durch seismische Verfahren oder Aufsuchungsbohrungen suchen wollen? Wenn ja, in welchen Gemeinden? Antwort auf Frage 1 Das Dezernat 53 (Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) wird von der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6) als zuständige Bergbehörde bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß 6 BBergG, die in unserem Regierungsbezirk liegen, beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Von Seiten des Dezernates 53 erfolgt dann ggf. eine hausinterne Beteiligung der Dezernate 51 (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei), 52 (Abfallwirtschaft einschließlich

6 anlagenbezogener Umweltschutz) und 54 (Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz). In den letzten Jahren wurde Dez. 53 in den folgenden Verfahren beteiligt: - Antragsteller: Queensland Gas Company Ltd, Erlaubnisfeld Saxon 1 West, Beteiligung vom Antragsteller: Queensland Gas Company Ltd, Erlaubnisfeld Saxon 2, Beteiligung vom Antragsteller: Wintershall Holding GmbH, Erlaubnisfeld Rheinland, Bet. vom Antragsteller: Wintershall Holding GmbH, Erlaubnisfeld Ruhr, Bet. vom Die Lage der Felder kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Übersicht über Felder für die unkonventionelle Erdgasgewinnung (erhalten per vom von der Bezirksregierung Arnsberg) Für weitergehende Informationen zu den einzelnen Anträgen wird auch auf die Anlagen des beigefügten Berichtes für die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtages NRW am 12. Januar 2011 verwiesen. Laut der Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg vom liegen der dortigen Abt. 6 Bergbau und Energie keine Anträge für Probebohrungen im Regierungsbezirk Düsseldorf vor. 2/5

7 Frage 2 Über welche Erkenntnisse verfügt die Bezirksregierung über mögliche Erdgaspotentiale im Regierungsbezirk Düsseldorf und um welche Form von Unkonventionellem Erdgas handelt es sich dabei (z.b. Schiefergas oder Kohleflözgas)? Antwort auf Frage 2 Laut eingeholter Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom werden Gasvorkommen vermutet zum Einen als Flözgas in den Steinkohleflözen des Oberkarbons in Niederrheingebiet (Raum Kreis Kleve und Wesel) und im Aachen-Erkelenzer Steinkohlenrevier und seiner Umgebung (Raum Kreis Viersen, Heinsberg, Stadt Mönchengladbach). Zum anderen werden nach dortiger Einschätzung Gasvorkommen als Shale Gas in den Tonsteinen des Unterkarbons vermutet (sog. Alaunschiefer), die in Bereichen der Stadt Wuppertal und im Kreis Mettmann auftreten. Inwieweit diese Annahmen realistisch sind, lässt sich nach dem heutigen Kenntnisstand vor allem für die Shale Gas -Vorkommen nicht beurteilen, so der Geologische Dienst. Frage 3 Träger der Verfahren zur Unkonventionellen Erdgasgewinnung ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie. In welcher Weise ist / wird die Bezirksregierung in die Genehmigungsverfahren für die Probebohrungen eingebunden? Antwort auf Frage 3 Diese Frage zielt auf das bergrechtliche Verfahren. Daher wird hier die entsprechende Antwort der zuständigen Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg vom wiedergegeben: Die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt vor der Entscheidung die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und Gemeinden ( 54 Abs. 2 BBergG). Die Einbindung der Bezirksregierung Düsseldorf in das Genehmigungsverfahren wird sich nach den vorgenannten Prüfkriterien entscheiden. 1 Die Bezirksregierung Arnsberg bittet auch gegebenenfalls andere Stellen um eine Stellungnahme. Zur Prüfung, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen ( 48 Abs. 2 BBergG), beteiligt sie darüber hinaus Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gehören. Ob zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist, unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Sie hat ihre Entscheidung im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde zu treffen. 1 Anmerkung Bezreg.Düsseldorf: Mit Prüfkriterien ist gemäß einer Nachfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg gemeint, ob eine Betroffenheit im Aufgabenbereich gegeben ist. 3/5

8 Frage 4 Ist der Bezirksregierung bekannt nach welchen Parametern und Maßstäben die Beurteilung der Umweltverträglichkeit vorgenommen wird? Wer kontrolliert die Einhaltung der Auflagen? Antwort auf Frage 4 Auch diese Frage zielt auf das bergrechtliche Verfahren. Daher wird auch hier die entsprechende Antwort der Abteilung 6 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg vom wiedergegeben: Für bestimmte Vorhaben, die in der bundeseinheitlich geltenden Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) aufgeführt sind, ist die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP) vorgesehen. Dementsprechend erfordert die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken dann eine UVP, wenn das tägliche Fördervolumen Kubikmeter Erdgas übersteigt. Auch wenn keine UVP durchzuführen ist, werden Umweltbelange (Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz etc.) sowie andere dem Vorhaben entgegenstehende öffentliche Belange in die Entscheidung einbezogen ( 48 Abs. 2 BBergG). Es findet eine Abwägung statt. Über das Betriebsplanverfahren und ggf. weitere Genehmigungen nach anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften sowie über die behördliche Aufsicht wird ferner sichergestellt, dass die berg- und umweltgesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Einhaltung von Auflagen in Betriebsplänen wird durch die Bergaufsicht kontrolliert. Aufgrund einer entsprechenden Nachfrage teilte die Bezirksregierung Arnsberg per vom ergänzend mit, dass die Parameter sich aus der UVP-V Bergbau und dem BBergG in Verbindung mit den einschlägigen Fachgesetzen ergeben. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit erfolgt einzelfallbezogen. Frage 5 Zunächst sind die Probebohrungen geplant, die über die vorhandene Gesetzgebung abgedeckt werden. Sollte es danach zu dem sogenannten Fracturing kommen müsste die Umweltverträglichkeit in einem viel größeren Maßstab beurteilt werden. Ist der Bezirksregierung bekannt, ob ein gesetzliches Regelwerk zur Handhabung solch eines Planverfahrens auf der Bundesebene in Vorbereitung ist? Antwort auf Frage 5 Dies ist der Bezirksregierung Düsseldorf nicht bekannt. Auf Nachfrage wurde seitens der Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg per vom mitgeteilt, dass auch dort ebenfalls nichts Entsprechendes bekannt ist. Der Geologische Dienst erklärte in seiner Stellungnahme vom ergänzend, dass das Verfahren des Hydraulic Fracturing - oder kurz Frac ing-verfahren -in einer Bohrung in NRW bereits 1994 angewandt wurde und dass es bundesweit (außerhalb von NRW) bei der Erschließung von konventionellen Erdgasvorkommen und auch bei der Nutzung von tiefer Geothermie relativ weit verbreitet sei. Es könne 4/5

9 als Stand der Technik angesehen werden, bei dessen Anwendung es nach Kenntnisstand des Bearbeiters beim Geologischen Dienst bislang nicht zu Problemen gekommen ist, die aus unzureichenden gesetzlichen Regelungen herzuleiten wären. Die Beurteilung, ob es grundsätzlich oder im Detail Verbesserungsmöglichkeiten in einem bundesgesetzlichen Regelwerk gebe, sei jedoch nicht Aufgabe des Geologischen Dienstes. Frage 6 Wie wird die Bezirksregierung Düsseldorf die Öffentlichkeit über die Probebohrungen informieren? Wie sieht die Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer tatsächlichen Förderung aus? Antwort auf Frage 6 Zuständige Genehmigungsbehörde für Probebohrungen und auch erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligungen zu Probebohrungen ist die Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg. Sie teilte per vom mit, dass für die Betriebsplanverfahren hinsichtlich der Erkundungsbohrungen (sog. Probebohrungen) eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich nicht vorgesehen ist. Für die Betriebsplanverfahren hinsichtlich der Gewinnung ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur vorgesehen, soweit das Vorhaben UVP-pflichtig nach der UVP-V Bergbau ist. Die Bezirksregierung Arnsberg sei jedoch sehr an größtmöglicher Transparenz interessiert und habe es sich deshalb zum Ziel gesetzt, Behörden und Bürger zu informieren. Wie das Informationsangebot konkret im Regierungsbezirk Düsseldorf aussehen soll, stehe noch nicht fest. Welche weiterführenden Informationen die Bezirksregierung Düsseldorf oder Kreise und Kommunen wann über etwaige zugelassene Probebohrungen erhalten, ist derzeit ebenfalls nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit auch keine eigenen Festlegungen zur Information der Öffentlichkeit seitens der Bezirksregierung Düsseldorf. Ergänzende Informationen Für weitergehende Informationen zur Thematik unkonventionelle Erdgasgewinnung wird auf die Vorlage für die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW am verwiesen, die Teil dieser Sitzungsvorlage ist. Zudem hat die Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg umfangreiche Informationen im Internet bereit gestellt: (Zugriff am ) Zusätzliche Informationen stehen auch in Antwort der Bundesregierung vom auf eine Kleine Anfrage zur unkonventionellen Erdgasförderung (Drucksache 17/3029 des Deutschen Bundestages): (Zugriff am ) 5/5

10 Ministerium für Wirtschaft. Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium for Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Herrn Eckhard Uhlenberg MdL Platz des Landtags Düsseldorf "1.3 ' Dezember 2010 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) V Telefon Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am TOP: Gasvorkommen in Nordrhein-Westfalen Dienstgebäude Jürgensplatz 1 Anlagen: 1 (120 Exemplare) Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich für die 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am 12. Januar 2011 den erbetenen Bericht über die Aktivitäten zur Aufsuchung von Erdgas in Nordrhein Westfalen, Ich darf Sie bitten, den Bericht an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen I! I, : II 'I'",\!:< 1/-'" 'I u Dienstgebäude und Lieferanschrift Abteilungen Bauen, Wohnen und Verkehr Jürgensplatz Düsseldorf Telefon Te1efax poststelle@mwebwv.nrw.de Abteilungen Wirtschaft und Energie Haroldstr Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mwebwv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704,709,719 bis Haltestelle PQststraße bzw. LandtaglKniebrücke

11 Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie am Gasvorkommen in Nordrhein-Westfaien Zurzeit erfolgt in Nordrhein-Westfalen keine Erdgasgewinnung. Eine Erdgasgewinnung aus einer konventionellen Lagerstätte ist im Bereich Ochtrup genehmigt, die jedoch im Jahr 2007 zum Erliegen gekommen ist und lagerstättenbedingt eingestellt wurde. Einige Unternehmen haben in den letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen begonnen, die auf Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Was sind unkonventionelle Lagerstätten? Als unkonventionell werden Lagerstätten bezeichnet, aus denen das Erdgas einer Förderbohrung nicht ohne weitere technische Maßnahmen in ausreichender Menge zuströmt, weil es entweder nicht in freier Gasphase im Gestein vorkommt oder das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig ist. Zu diesen nicht-konventionellen Vorkommen zählen Erdgas in dichten Gesteinen, Kohleflözgas, Aquifergas und Gashydrat. Die Begriffe "Tight Gas" und "Shale Gas" beziehen sich auf die Trägergesteine (Erdgas aus dichten Sand- oder Kalksteinen bzw. aus Tonsteinen). Rechtliche Voraussetzungen für eine Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas Erdgas wird mit anderen Kohlenwasserstoffverbindungen, wie z. B. Erdöl, im Katalog der bergfreien Bodenschätze unter den Begriff "Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen" zusammengefasst ( 3 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG». Die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Erdgas unterliegt daher den Bestimmungen des BBergG. Für die Aufsuchung (Maßnahmen zur Erkundung und zur Feststellung der Ausdehnung der vermuteten der Lagerstätte) bergfreier Bodenschätze bedarf es zunächst einer nach dem BBergG zu erteilenden Erlaubnis ( 6 BBergG) und für die Gewinnung einer Bewilligung ( 8 BBergG) oder des Bergwerkseigentums ( 9 BBergG) (Sammelbegriff: Bergbauberechtigung). Die jeweilige Bergbauberechtigung ist an ein sog. Bergwerksfeld geknüpft, dass - ähnlich wie ein Grundstück - durch gerade linien an der Tagesoberfläche begrenzt ist, und innerhalb dessen der Rechteinhaber die ihm gewährten Tätigkeiten ausführen darf. Bergbauberechtigungen werden auf Antrag erteilt ( 10 BBergG). Zuständige Behörde ist die Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde). Die Erteilung der beantragten Erlaubnis ist u. a. zu versagen, wenn

12 - 2 - der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, nicht ein Arbeitsprogramm vorlegt, nicht die erforderlichen Mittel aufbringen kann oder wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung oder Gewinnung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen ( 11 BBergG). Liegt keiner der in 11 BBergG aufgezählten Versagungsgründe vor, ist die Erlaubnis zu erteilen. Es handelt sich dabei um eine sog. "gebundene Entscheidung"; d.h., die Bergbehörde hat keinen Ermessensspielraum. Die Erlaubnis wird auf max. 5 Jahre befristet. Aufsuchungsbetriebe dürfen grundsätzlich nur auf der Grundlage zugelassener Betriebsplänegeführt werden ( 51 Abs. 1 BBergG). Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn für die Aufsuchungstätigkeiten weder der Einsatz maschineller Anlagen oder der Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe oder von Sprengstoffen noch Arbeiten unter Tage oder das Anlegen von Vertiefungen an der Erdoberfläche (z. B. Bohrungen) vorgesehen sind. Für die Zulassung des Betriebsplans müssen konkrete Kriterien erfüllt sein ( 55 Abs. 1 BBergG). Insbesondere dürfen gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sein. Daneben kann, unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die Bergbehörde die Aufsuchung oder Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen ( 48 Abs. 2 BBergG). Gemäß der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Vorhaben zur Gasgewinnung mit einer täglichen Fördermenge von mehr als m 3 Erdgas vorgeschrieben, nicht aber bereits für Probebohrungen im Rahmen der Aufsuchungserlaubnis. Sofern es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, wäre zu dessen Genehmigung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Über das Betriebsplanverfahren und ggf. weitere Genehmigungen nach anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften sowie über die behördliche Aufsicht wird sichergestellt, dass die berg- und umweltgesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Auch aufgrund des neuen Wasserhaushaltsgesetzes sind mehrere wasserrechtliche Tatbestände berührt, die - wie bisher - eine wasserrechtliche Prüfung und eine Beteiligung der Wasserbehörden erforderlich machen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht geht es insbesondere darum, den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine Substanzen zum Einsatz kommen, die nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit besorgen lassen und deren Nutzung beeinträchtigen können. Auch der Schutz der Deckschichten von Grundwasserleitern ist ein wichtiger Aspekt beim Einsatz der in Rede stehenden Technologie. Welche Berechtigungen und Betriebsplanzulassungen sind bisher erteilt?

13 - 3 - Bisher hat die Bergbehörde 19 Erlaubnisse zu gewerblichen Zwecken erteilt, die auf die Aufsuchung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Zudem ist die RWTH Aachen ist seit 2006 Inhaberin einer Erlaubnis zur wissenschaftlichen Zwecken. Die Lage und Ausdehnung der Erlaubnisfelder sowie die Inhaber der Erlaubnisse sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Diese Erlaubnisse berechtigen lediglich dazu, die vermutete Lagerstätte zu erkunden, nicht jedoch zu einer Gasgewinnung. Bewilligungen oder Bergwerkseigentum, die zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen lagerstätten berechtigen würden, hat die Bergbehörde bisher nicht erteilt bzw. verliehen. Vor der Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Bergbauberechtigungen ist den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gehört ( 15 BBergG). Am Verfahren zur Erteilung der Erlaubnisse hat die Bergbehörde die jeweiligen Bezirksregierungen (obere Wasser- und höhere Landschaftsbehörde) und den Geologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt. Eine ÖffentlichkeitsbeteiJigung an Verfahren zur Erteilung der Bergbauberechtigungen sieht das BBergG nicht vor. Nichts desto trotz ist es sinnvoll, eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und Dialogprozesse zu organisieren. im Rahmen der aktuell erteilten Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten hat die. Bergbehörde eine Betriebsplanzulassung erteilt. Dabei handelt es sich um die im Jahr 2008 erteilte Zulassung des Betriebsplans für das Abteufen der Probebohrung "Oppenwehe 1" (bei Stemwede, Kreis Minden Lübbecke) der Fa. ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG). Für eine zweite Bohrung im Bereich Nordwalde ("Nordwalde Z1 U) hat EMPG einen bergrechtlichen Betriebsplan bei der Bergbehörde vorgelegt und dessen Zulassung beantragt. Die Bergbehörde ist verpflichtet, vor Zulassung des Betriebsplans andere in ihrem Aufgabenbereich berührte Behörden und auch die Gemeinden zu beteiligen, falls deren Aufgabenbereich als Planungstrager berührt sein sollte ( 54 Abs. 2 BBergG). Zur Prüfung, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen ( 48 Abs. 2 BBergG), beteiligt sie darüber hinaus Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gehören. Am Betriebsplanverfahren für die Bohrung "Oppenwehe 1" hat die Bergbehörde daher folgende Stellen beteiligt: - Gemeinde Stemwede, - Kreis Minden-Lübbecke (zug!. untere Wasser- und Landschaftsbehörde), - Bezirksreg. Detmold (zugi. obere Wasser- und höhere Landschaftsbehörde), - Geologischer Dienst.

14 -4- Am Betriebsplanverfahren für die geplante Bohrung "Nordwalde Z1" wurden von der Bergbehörde beteiligt: - Gemeinde Nordwalde, - Kreis Steinfurt (zugl. untere Landschaftsbehörde, untere Wasserbehörde), - Bezirksreg. Münster (zug/. höhere Landschaftsbehörde, obere Wasserbehörde), - Geologischer Dienst, - Betreiber von Windkraftanlagen, - zusätzlich wurde dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Beteiligten haben inzwischen dazu eine Stellungnahme abgegeben. Zurzeit erfolgt eine intensive Prüfung des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen. Auf Initiative der Fa. EMPG oder auf Einladung der Bürgermeister/innen der Kommunen, in deren Bereichen ProbebohrlJngen geplant sind, hat die Fa. EMPG in mehreren Gesprächen oder Informationsveranstaltungen vor Ort (Nordwalde, Borken, Drensteinfurt) Vertreter der Kommen, der Kreise und Bezirksregierungensowie Bürgerinnen und Bürger über ihre Vorhaben informiert und ist bemüht, auch mit Bürgerinitiativen, Wasserversorgern und politischen Mandatsträgern ins Gespräch zu kommen. An den Gesprächen und Veranstaltungen nehmen i. d. R. auch die Bergbehörde und der Geologische Dienst teil. Welche Probebohrungen auf Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten wurden in Nordrhein-Westfalen bisher niedergebracht und wo sind weitere Probebohrungen geplant? Bereits 1994 bzw wurden von einem Konsortium aus CONOCO Mineralöl GmbH, Ruhrkohle AG und Ruhrgas AG die Bohrungen "Rieth 1" und "Natarp 1" (Flözgas aus dem unverritzten Steinkohlengebirge) im Münsterland abgeteuft. Die Bohrungen wurden 1996 bzw aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und verfüllt. Das Vorhaben wurde insgesamt nicht weiter verfolgt. Die Probebohrung "Oppenwehe 1"der Fa. EMPG wurde 2008 abgeteuft und ist bereits abgeschlossen. Die Bohrung erreichte eine Endteufe von m und ist inzwischen vom Tiefsten her bis auf eine Teufe von m verfüllt (zementiert). Sie ist vollständig verrohrt. Der Ringraum zwischen Bohrlochwandung und Verrohrung ist zementiert. Damit ist eine Abdichtung gegen umgebendes Gestein und Wasserzutritte gegeben. Die Bohrung ist auf etwaige Gasvorkommen in einem Tonsteinhorizont gerichtet (Shale-Gas). Bislang hat die "Fa. EMPG in der Bohrung Tests zur Bestimmung der Lagerstättenparameter durchgeführt. Die Fa. EMPG plant eine weitere Probebohrung im Bereich Nordwalde ("Nordwalde Z1 "). Die Probebohrung ist auf die Erkundung von Kohleflözgas gerichtet ("CBM" - coalbed methane).

15 - 5 - Darüber hinaus plant das Unternehmen zwei weitere Bohrungen in den Bereichen Borken ("Borkenwirthe Z1 ") und Drensteinfurt {"Drensteinfurt Z1 "}. Welche Umweltauswirkungen können mit einer Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbunden sein? Bohrungen, die Grundwasserleiter durchdringen, wurden allein in Nordrhein-Westtalen bereits in vielen Tausend Fällen abgeteuft (Geothermie, Trinkwassergewinnung, Exploration für den Steinkohlenbergbau). Für das Abteufen von Probebohrungen im Rahmen der erteilten Erlaubnisse kommt eine seit Jahrzehnten eingesetzte Bohrtechnologie zur Anwendung. Die Probebohrungen werden verrohrt und druckdicht zementiert. Damit können leckagen wirksam vermieden werden. Bei unkonventionellen Lagerstätten sind für die Gasgewinnung u. U. technische Maßnahmen (bspw. das Schaffen von Wegsamkeiten im Gestein durch hydraulischen Druck; hydraulic fracturing) erforderlich, um den Gaszufluss zur Förderbohrung zu stimulieren. Diese Methode wird auch in Deutschland seit Jahrzehnten bei der Erdöl- und Ergas-Förderung aus konventionellen Lagerstätten, bei Bohrungen nach Wasser oder in den letzten Jahren auch bei Geothermiebohrungen eingesetzt. Die Anwendung der Frac-Methode bei unkonventionellen Erdgaslagerstätten führt im Vergleich zur Erschließung konventioneller Lagerstätten i. d. R. zu einem höheren Wasser- und Energieverbrauch. Um z.8. die Pumpeigenschaften zu verbessern, das Wachstum von Bakterien zu verhindern oder das Quellen von Tonbestandteilen im Gestein zu verhindern, kann der Einsatz bestimmter chemischer Substanzen in einer Konzentration von weniger als 0,2% in der ansonsten aus Wasser und Sand zusammengesetzten Frac-Flüssigkeit erforderlich sein. In den USA soll es Medienberichten zufolge durch Frac-Maßnahmen bei der Gasgewinnung zu Übertritten dort eingesetzter Chemikalien und von Erdgas in das Grundund Trinkwasser gekommen sein. Im Wesentlichen aus den vg. Vorkommnissen in den USA resultieren Befürchtungen, dass Ähnliches in Nordrhein-Westfalen bereits bei Probebohrungen zur Lagerstättenerkundung eintreten könnte. Die genehmigungsrechtlichen und auch die geologischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich z. T. deutlich von den Verhältnissen in den USA. Während in den USA etwa die Gas führenden Kohleflöze zumeist in geringer Tiefe und wesentlich näher an Grundwasser führenden Schichten lagern, sind die für eine Erkundung vorgesehenen Kohleflöze in Nordrhein-Westfalen(z.B. im Bereich Nordwalde) in deutlich größeren Tiefen anzutreffen (über m). Sollten nach sorgfältiger Prüfung dennoch solche oder vergleichbare Gefahren für die Umwelt hier.zu besorgen sein, wäre die beantragte Zulassung des entsprechenden Vorhabens zu versagen. Gemäß den hier bekannten Erfahrungen mit Frac-Maßnahmen im Zusammenhang mit Geothermievorhaben in anderen Bundesländern und im Ausland können auch

16 - 6- bei der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten für die Erdgasförderung leichte Erderschütterungen nicht ausgeschlossen werden, wenn zugleich geologische Gegebenheit vorliegen, die das Auftreten seismischer Ereignisse begünstigen. Zur Klärung damit zusammenhängender Fragen erfolgt eine Beteiligung des Geologischen Dienstes an den Betriebsplanverfahren. Bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas, wie auch bei der Gewinnung anderer Bodenschätze können ggf. Mineralien zu tage gefördert werden, die eine natürlich bedingte Radioaktivität aufweisen. Diese Mineralien können sich z.b. in Rohrleitungen oder Absetzbecken des Bohrplatzes ablagern. Die Abscheidungen wären entsprechend den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. EMPG hat angekündigt, die geplanten Aufsuchungsaktivitäten durch unabhängige Wissenschaftler und Experten begleiten zu lassen. Ziel sei es, etwaige Umwelteinflüsse insbes. auf das Grundwasser zu untersuchen und sicher auszuschließen. Dazu soll ein Arbeitskreis mit Vertretern der zuständigen Behörden, Wasserversorgern und Repräsentanten der Gemeinden eingerichtet werden. Der Kreis der Wissenschaftler und Experten, die die Untersuchungen begleiten sollen, soll von dem Arbeitskreis bestimmt werden. Unabhängig von den aktuellen Aktivitäten zur Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, insbesondere hinsichtlich der möglichen wasserwirtschaftlichen Auswirkungen von Bohrungen und von Frac-Maßnahmeneinheitliche Beurteiiungskriterien festzulegen. Hierzu erscheint es notwendig, rechtliche und fachliche Begutachtungen in Auftrag zu geben, die zu einer fundierten und neutralen Beurteilung beitragen können. Werden Frac-Maßnahmen auch in Nordrhein-Westfalen durchgeführt? Ein Antrag zur Genehmigung etwaiger Frac-Maßnahmen liegt der Bergbehörde bislang nicht vor. Die Fa. EMPG zieht in Betracht, in der Bohrung "Oppenwehe 1" einen Frac-Versuch vorzunehmen. Dieser Frac-Versuch würde ggf. in großer Tiefe, mehrere Hundert Meter unterhalb Grundwasser führender Schichten und in einem relativ schmalen Gas führenden Horizont unterhalb dichter Deckschichten erfolgen. Zuvor wäre durch das Unternehmen ein Betriebsplan zur Zulassung vorzulegen, der durch die Bergbehörde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und zu bescheiden wäre. Zu prüfen wäre zudem insbesondere, ob daneben auch ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Klärung dieser Frage erfolgt unter Beteiligung der Wasserbehörden. Darüber hinaus können weitere Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sein.

17 - 7 - Welche Vorkommen von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten sind bekannt oder werden vermutet? Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt über Kenntnisse über die Vorkommen der Trägergesteine und hat z. T. eine Abschätzung der GasinhaUe vorgenommen. Es liegen insgesamt noch zu wenige belastbare Daten vor. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird das Gas-Gesamtpotenzial der Kohleflöze (CBM - Coalbed Methane) auf einen Wert von insgesamt km 3 geschätzt, wobei die wirtschaftliche Gewinnung nur für einen Bruchteil dessen denkbar ist (zum Vergleich: der wirtschaftlich gewinnbare Gasinhalt des größten europäischen Erdgasvorkommens, Groningen in den Niederlanden, betrug ca km 3 ). Als zweites Trägergestein in Nordrhein-Westfalen kommen Tonsteine mit hohen Gehalten an organischem Kohlenstoff und einem entsprechenden Inkohlungsgrad in Betracht (vor allem im Osnabrücker Bergland). Des Weiteren sind karbonzeitliche Sedimentgesteine am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges in einem Streifen von Marsberg im Osten bis WuppertaJ im Westen als höffige Gesteinseinheiten zu betrachten. Über mögliche Gasinhalte liegen aber bisher nur wenige quantitative Daten vor. Die Untersuchungsarbeiten stehen hier noch am Anfang. Welche energiewirtschaftliehe Bedeutung misst die Landesregierung einer eventuellen Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bei? Zurzeit befinden sich die Erkundungsaktivitäten noch in einer frühen Phase. Bisher ist erst eine Probebohrung abgeteuft worden. Daher kann derzeit keine Prognose abgegeben werden, ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang eine Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten stattfinden wird. Die Bundesregierung hat im September dieses Jahres das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung bis zum Jahre 2050 vorgelegt. Damit verbunden ist das ambitionierte Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um bis zu 95% zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 60% zu erhöhen. Im Gegensatz zur Bundesregierung ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit einem Erzeugungsmix aus erneuerbaren und konventionellen Energien mit einem Schwerpunkt auf erdgasbasierten Erzeugungseinheiten die Herausforderungen dieses Umgestaltungsprozesses deutlich besser bewältigt werden können als mit der im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehenen Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken. Die Energiegewinnung aus Erdgas ist zudem gegenüber anderen fossilen Energieträgern mit vergleichsweise geringen Treibhausgasemissionen verbunden. Der Ausbau der dezentralen, auf Gas basierenden Kraft-Wärme-Kopplung ist daher eines der wichtigsten energiepolitischen Ziele der Landeregierung. Der nationale Erdgasverbrauch wird derzeit zu ca. 85% mit steigender Tendenz über Importe z. T. aus geopolitisch instabilen Regionen gedeckt. Nach Einschätzung der

18 - 8 - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) könnte eine Erdgasfördarung aus unkonventionellen lagerstätten in Deutschland zukünftig einen signifikanten Beitrag zur heimischen Erdgasversorgung leisten und damit die Versorgungssicherheit erhöhen. Wären dabei jedoch Umweltschäden zu erwarten, etwa wie sie in den USA eingetreten sein sollen, wären diese Aktivitäten nicht genehmigungsfähig. Abschließend ist festzustellen, dass das Thema der Nutzung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten an Bedeutung gewinnen wird und die sich fachlich wie rechtlich stellenden Fragen beantwortet werden müssen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, wie der Aufsuchungs- und Explorationsprozess verfahrensmäßig transparent gemacht werden kann, um den Sorgen der Bevölkerung gerecht zu werden. Die Landesregierung hält darüber hinaus eine rechtliche und fachliche Begutachtung für notwendig, die zu einer sachlich fundierten und neutralen Beurteilung beitragen soll und auch unter dem Aspekt der Akzeptanz bei Dritten hilfreich werden kann.

19 Anlage Nordrhltin.W,.slf"lel'l Nord Erlaubnisfeider zur Aufsuchung von t<ohlenwasserstoffen ( ohne "Grubengas" ) C=:J Erlaubnis wissenschaftliche Erlaubnis Kreise

20 Anlage In Nordrhein-Westfalen verliehene Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas) Name des Feldes Rechtsinhaber Fläche [Fläche] =m 2 Adler BNK Petroleum, Inc. (Vancouver, Kanada) Ananke A-TEC Anlagentechnik GmbH Dasbeck Stadtwerke Hamm, Dr. R. Gaschnitz, PVG mbh Falke BNK Petroleum, Inc. (Vancouver, Kanada) Hamm-Ost Dr. R. Gaschnitz, PVG mbh Hamm-Süd Hellweg Stadtwerke Hamm, Dr. R. Gaschnitz aix.o.therm GeoEnergien, PVG mbh Stadtwerke Hamm, Dr. R. Gaschnitz aix.o.therm GeoEnergien, PVG mbh Herbem-Gas Mingas-Power gmbh HERFORD BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Mobil Erdgas-Erdöl GmbH IBBENSÜREN BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Mobil Erdgas-Erdöl GmbH IbbenbOren-Gas RAG Anthrazit IbbenbOren GmbH Kallisto A-TEC Anlagentechnik GmbH MINDEN BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Mobil Erdgas-Erdöl GmbH Münsterland-West * BEB Erdgas und Erdöl GmbH Nordrhein-Westfalen Nord Mobil Erdgas-Erdöl GmbH Rheinland Wintershall Holding GmbH Ruhr Wintershall Holding GmbH Saxon 1 West Queensland Gas Company Ud. (Brisbane, Australien) Saxon 2 Queensland Gas Company Ltd. (Brisbane, Australien) * Sonstiges aufrechterhaltenes Recht Summe [Summe] = km Fläche Nordrhein-Westfaien [Fläche] = km

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