1. Nr. 3 Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) wird wie folgt gefasst:

Ähnliche Dokumente
1. Im Teil B wird die Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Fahrzeug- und Motorentechnik wie folgt gefasst:

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universitäten Hohenheim und Stuttgart für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Besonderer Teil. Vom 17. August 2015

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

Germanistik (Kombinations)Bachelor of Arts Kurzinformation zum Studiengang

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Wirtschaftswissenschaften

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Soziologie. Veranstaltung Art P/WP ECTS Grundzüge der Soziologie V, Ü P 10 Einführung in die empirische Sozialforschung V, Ü P 8

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Englisch Beifach

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

b. Fachspezifische Bestimmungen vom 25. Oktober 2010 (ab Studienbeginn WiSe 2010/11)

Amtliche Mitteilungen

Wirtschaftswissenschaft Lehramt (B.A.)

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

Amtliche Bekanntmachung

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

folgenden fachspezifischen Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studienstruktur PO Studienstruktur PO 2014

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2011 / Nr. 001 Tag der Veröffentlichung: 15. Februar 2011

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Bachelor-Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München

Nr. 18 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 18. Sept. 2012

Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004

Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Wirtschaftspsychologie

geändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli Mai

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

vom Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

vom Inhaltsübersicht

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

(2) Wird Nordische Philologie als zweites Fach studiert, umfaßt das Studium des Faches 70 ECTS-Punkte.

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachung

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.

Sprachen, Geschichte und Kulturen des Nahen Ostens

Amtliche Mitteilung Nr. 29/2016

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Erfolgreich studieren.

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Amtliche Bekanntmachung

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen

(3) Die Praktika können erst durchgeführt werden, wenn mindestens 82 ECTS erworben wurden.

Amtliche Mitteilungen / 24. Jahrgang 274

Fachprüfungsordnung für den Bachelorund Masterstudiengang Medizintechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMT - Vom 15.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)

geändert durch Satzungen vom 5. August September März November März 2011

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Artikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Anlage 3 zur Speziellen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik. - Nebenfachordnung -

Amtliche Bekanntmachungen

- 1 - Artikel 1 Änderungen. Der Text den weiterbildenden Studiengang wird ersetzt durch das weiterbildende Masterstudienprogramm.

Transkript:

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Besonderer Teil) Vom 14. August 2009 Aufgrund von 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl. 2005, S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am 18. Februar 2009, 13. Mai 2009, 17. Juni 2009 und 22. Juli 2009 sowie der Rektor im Wege der Eilentscheidung am 14. August 2009 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Besonderer Teil) vom 05. November 2008 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 73/08) beschlossen. Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Änderungssatzung gemäß 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes am 14. August 2009, Az. 7831.176-1 zugestimmt. Artikel 1 1. Nr. 3 Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) wird wie folgt gefasst: II. Die Prüfungen im Nebenfach Betriebswirtschaftslehre 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Pflicht/ Semester Studienleistunpunkte Leistungs- 1 Grundlagen der BWL P x 3 SWS PL 3 LP 2 Rechtliche Grundlagen der BWL: Rechtswissenschaft Technik des betriebl. Rechnungswesens P x 5 SWS PL PL 6 LP (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modulen insgesamt 9 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22) 1

b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: 1 BWL I: Produktion, Organisation, Personalführung 2 BWL II: Rechnungswesen, Finanzierung 3 BWL III: Wirtschaftsinformatik, Marketing 4 Wissenschaftliches Arbeiten Pflicht/ Semester P x 6 SWS PL 9 LP P x 6 SWS PL 9 LP P x 6 SWS PL 9 LP P x 4 SWS LBP 6 LP Studienleistung Erläuterungen: 1. Erläuterung der Abkürzungen: P = Pflichtmodul S = schriftliche Modulabschlussprüfung; LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung PL = Modulabschlussprüfungsleistung 2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein x gekennzeichnet. 3. Ist in der Spalte LBP angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. 4. Ist in der Spalte nur PL angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt. 5. Setzt sich ein Modul aus mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen, sind die, die auf die Teilleistung entfallen, in der jeweiligen Spalte in Klammern angegeben. (3) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Betriebswirtschaftslehre ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (4) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der für die einzelnen Module. Die exakten Noten der Module werden in gleicher Weise aus den Noten der Modulteile ermittelt. 2

2. Nr. 6 Germanistik (Hauptfach/Nebenfach) wird wie folgt gefasst: Erläuterungen zu den Modultabellen: 1. Erläuterung der Abkürzungen: P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H = Hausarbeit (Modulabschlussprüfung); LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung 2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein x gekennzeichnet. 3. Ist in der Spalte nur PL angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt. 4. Ist in der Spalte LBP angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. 5. Setzt sich ein Modul aus mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen, sind die, die auf die Teilleistung entfallen, in der jeweiligen Spalte in Klammern angegeben. I. Die Prüfungen im Hauptfach Germanistik 1 Die Orientierungsprüfung im Hauptfach Germanistik (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: 1 Basismodul 1 Literaturwissenschaft 2 Basismodul 2 Kanonische Texte P x x S S Pflicht/ Semester Studienleistung P x x S H 9 6 (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modulen insgesamt 15 erworben wurden. (3) Das Bestehen der Orientierungsprüfung setzt weiterhin den Nachweis von Kenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen voraus, die den im Zeugnis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesenen Fremdsprachen entsprechen und die dazu befähigen, wissenschaftliche Fachliteratur zu erarbeiten. Eine der beiden Fremdsprachen muss Englisch sein. Das Niveau in beiden Fremdsprachen muss laut HZB mindestens ausreichend sein. In den Fällen, in denen die Sprachkenntnisse nicht durch die HZB nachgewiesen sind, ist ein Zertifikat vorzulegen, über dessen Anerkennung der Prüfungsausschuss entscheidet. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind. 3

2 Die Bachelorprüfung im Hauptfach Germanistik (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22) b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen, wobei ein Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder ein Schwerpunkt Linguistik gewählt werden kann. Beim Schwerpunkt Literaturwissenschaft sind Ergänzungsmodul 1 und 2 sowie zwei Module des Ergänzungswahlbereichs Linguistik I zu belegen; beim Schwerpunkt Linguistik sind Ergänzungsmodul 1 oder 2 sowie jeweils zwei Module der Ergänzungswahlbereiche Linguistik I und II zu belegen. Pflicht/ Semester 3 Basismodul 3a: Mediävistik 4 Basismodul 4a Linguistik 5 Kernmodul 1 Literatur im kulturgeschichtlichen Kontext 6 Kernmodul 2 Exemplarische Textanalysen zur Literatur des Mittelalters 7 Kernmodul 3 Grammatische Analyse 8 Kernmodul 4 Semantik 9 Ergänzungsmodul 1: Literatur im Kommunikationsprozess 10 Ergänzungsmodul 2 Kontexte vormoderner Literatur 11 Ergänzungswahlbereich Linguistik I 12 Ergänzungswahlbereich Linguistik II P x x V S S P x S 12 P x x LBP S P x LBP 12 P x S 6 P x S 6 W W x x USL USL x x V USL P x S S W x LBP LBP Studienleistung 9 12 LBP 12 H 12 12 12 c) aus Leistungen im Umfang von 18 n, die in den in 3 aufgeführten berufsfeldorientierenden Veranstaltungen bzw. Praktika unter Beachtung der dort festgelegten Bedingungen (Schlüsselqualifikationen) erworben werden, d) aus der Bachelorarbeit (vgl. Allgemeiner Teil, 24). Mit ihr werden 12 erworben. (2) Die Bachelorprüfung im Hauptfach Germanistik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 a) und b) genannten Prüfungsleistungen mindestens 108, mit den in Abs. 1c genannten Prüfungsleistungen mindestens 18 und mit der Bachelorarbeit 12 Leistungspunke (vgl. Abs. 1d) erworben wurden. 4

(3) Die Fachnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der Module nach Abs. 1a) und 1b). Die Noten der Basismodule gehen zu ¼, die Noten der Kernmodule zu ¼ und die Noten der Ergänzungsmodule zu ½ in die Fachnote ein. Die Gewichtung der Module wird im Modulhandbuch geregelt. 3 Schlüsselqualifikationen (1) Im Rahmen des Bachelorstudiums im Hauptfach Germanistik müssen in Modulen, die dem Erwerb von überfachlichen, berufsfeldorientierenden Qualifikationen dienen, bis zum Abschluss der Bachelorprüfung mindestens 18 erworben werden. (2) Mindestens 6 müssen im Bereich der überfachlichen Schlüsselqualifikationen erworben werden. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten offen: - Die erfolgreiche Teilnahme an Modulen aus dem Katalog der Universität Stuttgart für fachübergreifende Schlüsselqualifikationen. Veranstaltungen, die in der Germanistik als fachaffin angeboten werden, können für Studierende des Bachelorstudiengangs Germanistik nicht als fachübergreifende SQs angerechnet werden, selbst wenn sie über das Zentrum für Weiterbildung anderen Studiengängen zugänglich gemacht werden. - die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften (alternatives Fach). Module, die von der Philosophisch Historischen Fakultät und von den Fakultäten Architektur und Stadtplanung und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angeboten werden oder Module mit denen mehr als 6 erworben werden, kommen dafür nicht in Frage; - die Ableistung eines Praktikums bei einer Institution bzw. einem Unternehmen, z.b. beim Goethe-Institut, bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt, einem städtischen Kulturamt, Sprachschulen, Verlagen, kulturellen Einrichtungen, Unternehmen. Eine Bescheinigung der betreffenden Institution muss Auskunft über die Dauer des Praktikums sowie über die Art der Beschäftigung geben und bescheinigen, dass die Praktikantin/der Praktikant aus persönlicher Erfahrung praktische Kenntnis der charakteristischen Elemente des jeweiligen Berufsfeldes erhielt. Das Praktikum ist durch die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses vor Praktikumsbeginn zu genehmigen. Die Praktikantin/ der Praktikant legt dem Prüfungsausschuss spätestens vier Wochen nach dessen Beendigung einen ausführlichen Bericht vor. Jede Woche eines ganztägigen Praktikums erbringt 1,5 Leistungspunkt, sofern der Bericht mit bestanden bewertet wird. Es werden maximal 6 LP vergeben. (3) Mindestens 12 müssen aus fachaffinen bzw. erweiternden Schlüsselqualifikationen erworben werden. Diese können durch die erfolgreiche Teilnahme an Modulen aus beliebigen Studiengängen der Philosophisch-Historischen Fakultät und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erworben werden. Es stehen dabei insbesondere folgende Möglichkeiten zur Verfügung: - die erfolgreiche Teilnahme an einem Projektseminar im Fach Germanistik mit hohen praktischen Anteilen, wobei die Leistungen im Team zu erbringen sind; mit ihm werden 3 erworben. - Die erfolgreiche Teilnahme an Modulen aus dem Modulcontainer Fachaffine Schlüsselqualifikationen der Germanistik. 5

4 Ersatzleistungen Wird das Hauptfach BA Germanistik mit dem Nebenfach BA Linguistik kombiniert, dann müssen im Hauptfach anstelle der Kernmodule 3 und 4 Ergänzungsmodule im Umfang von 12 LP aus den Ergänzungswahlbereichen Linguistik belegt werden. Es muss dabei beachtet werden, dass ein und dieselbe Veranstaltung (Syntax I; Morphologie etc.) nur im Haupt- oder im Nebenfach belegt werden kann. II. Die Prüfungen im Nebenfach Germanistik 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Germanistik identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Germanistik (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: 1 Basismodul 1 Literaturwissenschaft 9 (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modulen insgesamt 9 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Germanistik (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22) b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: 2 Basismodul 2 Kanonische Texte 3 Basismodul 3b Mediävistik 4 Basismodul 4b Linguistik 5 Kernmodul 1 Literatur im kulturgeschichtlichen Kontext P x S 9 W x x LBP S Pflicht/ Semester Studienleistung P x x S H Pflicht/ Semester Studienleistung P x x S S P x x V S V H 6 6 12 6

6 Kernmodul 2 Exemplarische Textanalysen zur Literatur des Mittelalters 7 Kernmodul 3* Grammatische Analyse 8 Kernmodul 4* Semantik I W x LBP 12 W x S 6 W x S 6 * Wenn das Nebenfach Germanistik mit dem Hauptfach Linguistik kombiniert wird, dann können Kernmodul 3 und 4 nicht gewählt werden. (2) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Germanistik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (3) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Die Noten der Basismodule gehen zu 60 % und die Noten der Kernmodule gehen zu 40 % in die Fachnote ein. Die Gewichtung der Module wird im Modulhandbuch geregelt. 7

3. Nr. 9 Informatik (Nebenfach) wird wie folgt gefasst: II. Die Prüfungen im Nebenfach Informatik 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Informatik identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Informatik (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus dem nachfolgend aufgeführten Modul: Pflicht Semester Studien LP / Leistg. 1 Programmierung und Softwareentwicklung P x V PL 9 (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in dem in Abs. 1 genannten Modul insgesamt 9 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Informatik (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22) b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Pflicht Semester Studienleistung LP / 2 Datenstrukturen und Algorithmen P x V PL 9 3 Technische Informatik P x PL 6 4 Automatentheorie und Formale Sprachen P x V PL 6 5 Katalog ISG 1 W x x V PL 6 6 Katalog ISG 2 W x x PL 6 7 Katalog ISG 3 W x x LBP + PL 6 8 Katalog ISW 1 W x x V PL 6 9 Katalog ISW 2 W x x PL 6 10 Katalog ISW 3 W x x LBP + PL 6 11 Katalog ISW 4 W x x V PL 3 12 Katalog ISW 5 W x x PL 3 13 Katalog ISW 6 W x x LBP + PL 3 14 Programmierkurs W x x x USL 3 Es muss ein Modul aus Katalog ISG 1-3 (Nummern 5, 6 und 7) absolviert werden. Im Wahlbereich bestehen desweiteren folgende Möglichkeiten: 8

Veranstaltungen aus Katalog ISW im Gesamtumfang von 6 n (also entweder ein Modul mit 6 LP aus Katalog ISW 1-3 oder zwei Module mit je 3 LP aus Katalog ISW 4-6), oder der Programmierkurs (3 LP, Nummer 14) und eine Veranstaltung aus Katalog ISW 4-6. Die jeweils aktuellen Veranstaltungen sind dem Modulhandbuch der Bachelorstudiengänge Informatik bzw. Softwaretechnik zu entnehmen. (2) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Informatik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (3) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 b). Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der für die einzelnen Module. 4. Nr. 10 Kunstgeschichte (Hauptfach/Nebenfach) wird wie folgt geändert: a) Beim Hauptfach Kunstgeschichte wird in 2 Abs. 1 b) das Modul Nr. 8 wie folgt gefasst: b) Beim Nebenfach Kunstgeschichte wird in 2 Abs. 1 b) das Modul Nr. 3 wie folgt gefasst: Pflicht Semester Studienleistung LP / 8 Kenntnis der Originale 2 P x x USL LBP 12 Pflicht Semester Studienleistung LP / 3 Kenntnis der Originale 1 P x x USL LBP 12 5. Nr. 11 Linguistik (Hauptfach/Nebenfach) wird wie folgt geändert: In II. Prüfungen im Nebenfach Linguistik wird 4 Ersatzleistungen ersatzlos gestrichen. 9

6. Nr. 15 Philosophie (Hauptfach/Nebenfach) wird durch Philosophie (Nebenfach) ersetzt und wie folgt gefasst: II. Die Prüfungen im Nebenfach Philosophie 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss des Bachelorstudiengangs Philosophie identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Philosophie (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: BM 1 Grundlagen der Philosophie (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modul 12 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Philosophie (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22) b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: BM 2 BM 3 KM 1 u. 2 KM 3 6 Theoretische Philosophie Praktische Philosophie Erfolgreiche Teilnahme an einem der beiden Kernmodule Erfolgreiche Teilnahme an einem der genannten Module entsprechend der gewählten Schwerp unktsetzung (s. Abs. 2) Pflicht/ Semester Studienleistunpunkte Leistungs- P x V LBP 12 Pflicht/ Semester Studienleistunpunkte Leistungs- P x LBP 6 P x LBP 6 WP x x V LBP 9 WP X X V LBP 9 10

(2) Es besteht im Wahlpflichtbereich die Wahlmöglichkeit bezüglich einer Schwerpunktsetzung in der theoretischen oder praktischen Philosophie. Im ersten Fall ist das KM 1 zu wählen, ergänzt durch KM 3 oder KM 5 oder KM 6. Im zweiten Fall ist das KM 2 zu wählen, ergänzt durch KM 3 oder KM 4 oder KM 6. (3) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Philosophie ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (4) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der für die einzelnen Module. 11

7. Nr. 20 Sportwissenschaft (Nebenfach) wird wie folgt gefasst: II. Die Prüfungen im Nebenfach Sportwissenschaft 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss im Bachelor Sportwissenschaft identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Pflicht / Wahl 201 Sportwissenschaft Erläuterung der Abkürzungen: Semester 1 2 3 4 5 6 P x S/60min 6 P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modul insgesamt 6 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22), b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Pflicht / Wahl 201 Sportarttypisches Handeln und Instruieren 203 Geistes- und sozialwissen-schaftliche Ansätze und Theorien 204 Naturwissenschaftliche Ansätze und Theorien 205 Vertiefung sportwissenschaftlicher Ansätze und Theorien 206 Sport u. Bewegung in Berufsfeldern u. Anwendungsgebieten Semester 1 2 3 4 5 6 P x x LBP 6 P x x LBP 9 P x x M/60min 9 P x x LBP 9 W x x LBP 6 Studienleistung Studienleistung 12

(2) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Sportwissenschaft ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (3) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Alle Module sind dabei unabhängig von den jeweiligen n gleich gewichtet. 13

Nr. 21 Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) wird wie folgt gefasst: II. Die Prüfungen im Nebenfach Volkswirtschaftslehre 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften identisch. 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Volkswirtschaftslehre (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Erläuterung der Abkürzungen: P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung (2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modulen insgesamt 12 erworben wurden. 3 Die Bachelorprüfung im Nebenfach Volkswirtschaftslehre (1) Die Bachelorprüfung besteht a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, 22), b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen: Pflicht/ Semester 1 VWL I: Mikroökonomik, Makroökonomik 6 1.1 Mikroökonomik P x M/20min 1.2 Makroökonomik P x M/20min 2 Wissenschaftliches P x LBP 6 Arbeiten 3 VWL II: Industrieökonomik, Konjunktur, Beschäftigung und Außenwirtschaft 9 3.1 Industrieökonomik P x M/30min Pflicht/ Semester Studienleistunpunkte Leistungs- 1 Grundlagen der VWL P x M/20min 3 2 Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler P x x S/180min 9 Studienleistung 14

3.2 Konjunktur, Beschäftigung und Außenwirtschaft P x M/30min 4 VWL III: Standortökonomik, Verkehrsökonomik 4.1 Standortökonomik x M/30min 4.2 Verkehrsökonomik x M/30min 9 Erläuterungen: siehe 2 Abs. 1 (2) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Volkswirtschaftslehre ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 erworben wurden. (3) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den exakten Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der für die einzelnen Module. Die exakten Noten der Module werden entsprechend der im Modulhandbuch angegebenen Gewichtungen aus den Noten der Modulteilprüfungen ermittelt. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2009 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die bisherigen fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre, das Haupt- und Nebenfach Germanistik (Literaturwissenschaft), das Haupt- und Nebenfach Philosophie, das Nebenfach Sportwissenschaft sowie das Nebenfach Volkswirtschaftslehre außer Kraft. (3) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungssatzung in den Studiengängen Haupt- oder Nebenfach Germanistik (Literaturwissenschaft), Haut- oder Nebenfach Philosophie oder Nebenfach Sportwissenschaft eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30.09.2013. Stuttgart, den 14. August 2009 Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel (Rektor) 15