EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER DIC ASSET AG, FRANKFURT AM MAIN

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Transkript:

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER DIC ASSET AG, FRANKFURT AM MAIN Dienstag, 11. Juli 2017, 10:00 Uhr Gesellschaftshaus Palmengarten Palmengartenstraße 11 60325 Frankfurt am Main ISIN: DE 000A1X3XX4 (WKN: A1X3XX)

Inhalt Einberufung der Hauptversammlung I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 2 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 3 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 3 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen 3 6. Wahlen zum Aufsichtsrat 3

II. Weitere Angaben zur Einberufung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 9 Freie Verfügbarkeit der Aktien und Umschreibungen im Aktienregister 9 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 10 Rechte der Aktionäre 12 Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 14 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15 1

Einberufung der Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 11. Juli 2017, 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/ eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der DIC Asset AG in Höhe von EUR 29.732.511,07 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 68.577.747,00, eingeteilt in 68.577.747 Stückaktien EUR 27.431.098,80 Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.301.412,27 Bilanzgewinn EUR 29.732.511,07 Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschluss- 2

vorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, zu beschließen: Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 ( 37w Abs. 5 Satz 1, 37y Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG )) bestellt. Ergänzend wird die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer bestellt, sofern der Vorstand die prüferische Durchsicht etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von 37w Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2017 bis zur nächsten Hauptversammlung beschließt. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Herren Prof. Dr. Gerhard Schmidt (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Klaus-Jürgen Sontowski (Stellvertretender Vor- 3

sitzender des Aufsichtsrats) und Michael Bock als Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juli 2017. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Folgende Personen werden als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt: 6.1 Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Glattbach, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner der Rechtsanwaltssozietät Weil, Gotshal & Manges LLP 6.2 Herr Klaus-Jürgen Sontowski, Nürnberg, Unternehmer und Geschäftsführender Gesellschafter der Sontowski & Partner GmbH 6.3 Herr Michael Bock, Leverkusen, Geschäftsführender Gesellschafter der REALKAPITAL Vermögensmanagement GmbH Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juli 2017 an bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung an den Unternehmensinteressen sowie an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und hat bei seiner Entscheidung unter Berücksichtigung der von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten in den Vordergrund gestellt. Dem Votum des Aufsichtsrats folgend, beabsichtigt Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Angaben gemäß 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist jeweils unter a) angegeben, in welchen Unternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und 4

unter b), in welchen Wirtschaftsunternehmen sie Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: w Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt a) Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG,* Frankfurt am Main, Vorsitzender Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,* Frankfurt am Main, Vorsitzender GEG German Estate Group AG,* Frankfurt am Main, Vorsitzender DICP Erste Family Office Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KGaA,* München, Vorsitzender DIC Capital Partners (Germany) GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, München, Vorsitzender DICP Asset Management Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KGaA, München, Vorsitzender * Mandate im Sinne des 100 Abs. 2 Satz 2 AktG b) DICP Capital SE, München, Vorsitzender des Verwaltungsrats/ Geschäftsführender Direktor DIC Capital Partners Beteiligungs GmbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats DIC Capital Partners (Germany) Verwaltungs GmbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats DIC Capital Partners (Germany) III Verwaltungs GmbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats DIC Capital Partners OpCo (Germany) Verwaltungs GmbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats w Herr Klaus-Jürgen Sontowski a) Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, Frankfurt am Main Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt am Main GEG German Estate Group AG, Frankfurt am Main 5

b) Pegasus CP Holding GmbH, Erlangen, Vorsitzender des Beirats Zapf Kalksandstein Werke, Nürnberg, Mitglied des Beirats w Herr Michael Bock a) MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg b) Keine Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.f. vom 7. Februar 2017: Die zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen unterhalten neben ihrer aktuellen Aufsichtsratstätigkeit für die Gesellschaft folgende persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legen sind: w Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt werden derzeit rund 32,16% der Stimmrechte an der Gesellschaft nach 22 WpHG zugerechnet, die von der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, deren Tochterunternehmen DIC Opportunity Fund GmbH, der DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts und der DIC Opportunistic GmbH gehalten werden. Die Zurechnung an Herrn Prof. Schmidt erfolgt neben den vorgenannten Gesellschaften über die GCS Verwaltungs GmbH, die DICP Capital SE, die DIC Capital Partners (Europe) GmbH, die DIC Grund- und Beteiligungs GmbH und die Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, deren Organen Herr Prof. Schmidt (einschließlich der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien) jeweils in unterschiedlichen Funktionen angehört. Die Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ist außerdem mittelbare Mehrheitsgesellschafterin der GEG German Estate Group AG, an der auch Herr Prof. Schmidt eine mittelbare Beteiligung hält und deren Aufsichtsratsvorsitzender er ist. Zwischen einigen der vorgenannten Gesellschaften und der DIC Asset AG und deren Konzernunternehmen bestehen geschäftliche Beziehungen (insbesondere in Form von Dienstleistungsvereinbarungen, Joint-Venture-Immobilieninvestitionen und Darlehensbeziehungen). Sämtliche dieser Geschäftsbeziehungen sind im Kapitel Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen 6

und Personen im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 (Seite 127 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2016) beschrieben. Zu anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestehen folgende geschäftliche Beziehungen: Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Herr Klaus-Jürgen Sontowski und Herr Ulrich Höller sind jeweils gemeinsam (mittelbar) an der AIRE GmbH und der DIC Capital Partners GmbH beteiligt. Herr Prof. Schmidt und Herr Sontowski sind außerdem beide (mittelbar) an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH und der DIC Grund- und Beteiligungs GmbH beteiligt, die wiederum Beteiligungen an der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG und Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien halten. Herr Prof. Schmidt, Herr Sontowski und Herr Höller gehören jeweils in unterschiedlichen Funktionen Organen der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (Schmidt, Sontowski), der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG (Schmidt, Sontowski, Höller) und der GEG German Estate Group AG (Schmidt, Sontowski, Höller) an. Herr Prof. Schmidt ist Partner der Rechtsanwaltssozietät Weil, Gotshal & Manges LLP, von der die Gesellschaft einzelfallbezogen und vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats anwaltliche Beratungsleistungen bezieht. w Herr Klaus-Jürgen Sontowski Herr Klaus-Jürgen Sontowski hält (mittelbar) jeweils eine Minderheitsbeteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH, der DIC Grund- und Beteiligungs GmbH, der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG und (mittelbar und unmittelbar) der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, denen derzeit rund 32,16% der Stimmrechte an der Gesellschaft nach 22 WpHG zugerechnet bzw. von ihnen gehalten werden. Wegen der geschäftlichen Beziehungen der vorgenannten Gesellschaften zur DIC Asset AG und deren Konzernunternehmen und der geschäftlichen Beziehungen von Herrn Sontowski zu anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird auf die Ausführungen zu Herrn Prof. Schmidt verwiesen. 7

w Herr Michael Bock Herr Michael Bock unterhält nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legenden Beziehungen. Ausführliche Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebensläufe) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/. 8

II. Weitere Angaben zur Einberufung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 12 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 4. Juli 2017, 24:00 Uhr (Eingang), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: DIC Asset AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de Fax: +49 89 21027 288 Freie Verfügbarkeit der Aktien und Umschreibungen im Aktienregister Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 4. Juli 2017, 24:00 Uhr (sogenanntes Technical Record Date), bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter Umschreibestopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand am 4. Juli 2017, 24:00 Uhr. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung und trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 4. Juli 2017 bei der Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nur 9

dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.b. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder einer anderen diesen nach 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.v.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie den Widerruf oder den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution wegen einer von ihr möglicherweise geforderten Form der Vollmacht sowie über das Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: DIC Asset AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de Fax: +49 89 21027 288 10

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis Montag, den 10. Juli 2017, 24:00 Uhr (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären mit der Einladung übersandt und befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Ein solches Formular steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dic-asset.de/ hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird mit der Einladung übersandt. Ein solches Formular steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dic-asset.de/ hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. 11

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Montag, den 10. Juli 2017, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: DIC Asset AG. c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de Fax: +49 89 21027 288 Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre w Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Samstag, den 10. Juni 2017, 24:00 Uhr (Eingang), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: Vorstand der DIC Asset AG z.hd. Investor Relations/Frau Nina Wittkopf Neue Mainzer Straße 20 MainTor 60311 Frankfurt am Main 12

w Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: DIC Asset AG Investor Relations Frau Nina Wittkopf Neue Mainzer Straße 20 MainTor 60311 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 94 54 85 8-9399 E-Mail: ir@dic-asset.de Die Gesellschaft macht gemäß 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/ zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 26. Juni 2017, 24:00 Uhr (Eingang), unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Sätze gemäß 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten und bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht auch Angaben zur Mitgliedschaft des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 13

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. w Auskunftsrecht nach 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach 13 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären sind die Informationen nach 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www. dic-asset.de/hauptversammlung/ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter http://www.dic-asset. de/hauptversammlung/. 14

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 68.577.747,00 und ist in 68.577.747 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 68.577.747. Frankfurt am Main, im Mai 2017 DIC Asset AG Der Vorstand 15

Anfahrt zum Gesellschaftshaus Palmengarten MIT DEM PKW: Bitte geben Sie in das Navigationsgerät Siesmayerstraße 61, 30323 Frankfurt ein. Aus allen Richtungen: Auf der A5 bis zum Nordwestkreuz Frankfurt, hier auf die A66 in Richtung Frankfurt-Miquelallee. Nach ca. 6 km gelangen Sie am Autobahnende auf die Miquelallee. Nach 500 m rechts in die Hansaallee und nach weiteren 500 m die zweite Abzweigung rechts in die Bremer Straße abbiegen. Nach 350 m die erste Abzweigung rechts in die Fürstenbergerstraße und geradeaus bis zum Ende durchfahren. Hier biegen Sie rechts in die Siesmayerstraße ein. An Parkmöglichkeiten steht linker Hand eine Tiefgarage unter dem Eingangsschauhaus in der Siesmayerstr. 63 zur Verfügung (kostenpflichtig, übernimmt DIC Asset AG). Zum Gesellschaftshaus gelangen Sie durch den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße. MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN: Mit den U-Bahnlinien U4, U6 oder U7 oder der Straßenbahnlinie 16 bis zur Haltestelle Bockenheimer Warte. Von dort aus 500 m Fußweg die Bockenheimer Landstraße entlang in Richtung Stadtmitte, die Palmengartenstraße liegt linker Hand. 16

A66 Miquelallee Grüneburgpark Palmengarten Eingang Siesmayerstr. Gesellschaftshaus Eingang Palmengartenstr. U P Bockenheimer Warte Siesmayerstraße Universität Frankfurt Campus Westend Hansaallee Fürstenbergerstraße Bockenheimer Landstraße U Westend Bremer Straße ALTE OPER P Eingangsschauhaus/ Siesmayersaal Rosengarten Eingang Siesmayerstraße Siesmayerstraße Café Siesmayer Palmengarten- str. Nachtausgang Siesmayer Palmenhaus Gesellschaftshaus Palmengarten Hinweg vom Parkhaus zur Veranstaltung Rückweg von der Veranstaltung zum Parkhaus Eingang Palmengartenstraße Erreichbar über Bockenheimer Landstraße U4 U6 U7 Bus 36 Bus 50