Landkreis Mayen-Koblenz. Kreisverwaltung. KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011

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Transkript:

Landkreis Mayen-Koblenz Kreisverwaltung KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011 Endbericht vom 24.04.2013

- 1 - Landkreis Mayen-Koblenz: KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011 Um weiterhin eine ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften mit Wohnraum im Landkreis Mayen-Koblenz zu gewährleisten, müssen die bestehenden Richtwerte für die Kosten der Unterkunft regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung angepasst werden. Da der Gesetzgeber für eine Aktualisierung der Werte keine Methodik sowie keine Zeiträume vorgegeben hat, muss geprüft werden, in welchen zeitlichen Abständen eine Überprüfung sinnvoll ist und welche Methode dafür angewendet werden kann. Sowohl bei der Frage nach sinnvollen zeitlichen Abständen als auch nach einer angemessenen Methode, erscheint eine Orientierung an der Vorgehensweise sinnvoll, wie sie für die Aktualisierung von qualifizierten Mietspiegeln gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. 558 d BGB). Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür stehen zwei gleichberechtigte Verfahren zur Verfügung. Dies kann durch eine Fortschreibung (Aktualisierung der vorhandenen Mietdaten durch eine Neuerhebung bei den Vermietern) oder durch eine Fortschreibung auf Basis der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Indexfortschreibung) erfolgen. Im Rahmen der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB) wurde für die neu geschaffene Option der Regelung der KdU-Kosten im Rahmen von Satzungen ebenfalls ein zeitlicher Überprüfungsabstand von zwei Jahren vorgegeben. 1 Damit sollten die Mietwerte eines "Schlüssigen Konzeptes" ebenfalls nach zwei Jahren aktualisiert werden. Als Methode für die Aktualisierung der Mietwerte hat sich der Landkreis für eine Indexfortschreibung analog der Fortschreibung von qualifizierten Mietspiegeln entschieden. Indexfortschreibung Die Fortschreibung mit Hilfe eines Index im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet, dass keine Neuerhebung von Mieten stattfindet, sondern die im Rahmen einer Ersterhebung zuvor ermittelten Mieten einmalig für einen Zeitraum von zwei Jahren mittels eines Index fortgeschrieben werden können. Für qualifizierte Mietspiegel ist für eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte der "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" durch das BGB vorgeschrieben. Dieser vom Statistischen Bundesamt ermittelte Index wird seit 2003 als Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) veröffentlicht. Dieser Index spiegelt die Preisentwicklung eines Warenkorbes mit unterschiedlichen Gütergruppen wider, der nicht nur die Entwicklung der Wohnkosten berücksichtigt. 1 Vgl. SGB 22c Absatz 2

- 2 - Aktuell wird die Entwicklung der Lebenshaltungskosten stark von der Entwicklung der Energiekosten beeinflusst. Da die Heizenergiekosten im Rahmen der KdU-Regelungen gesondert berücksichtigt werden, würde eine Fortschreibung auf Basis des VPI dazu führen, dass die Heizenergiekosten sowohl bei den warmen Betriebskosten (Heizkosten) als auch bei der Nettokaltmiete zu Steigerungen führen würden. Analyse & Konzepte empfiehlt für die einmalig mögliche Fortschreibung eines schlüssigen Konzepts daher nicht den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu verwenden, sondern einen Index, der nur die Entwicklung der Mietkosten berechnet. Dieser soll zudem auch für kleinere Teilräume, wie z.b. Bundesländer, zur Verfügung stehen, um regionale Mietpreisentwicklung besser berücksichtigen zu können. Daher wird für die Fortschreibung der Mietwerte für den Landkreis Mayen-Koblenz ein Index genutzt, der die Entwicklung der Mietkosten für Rheinland-Pfalz widergibt. Dieser Index wird monatlich berechnet und ist ein Spezialindex des VPI. Aus Sicht von Analyse & Konzepte stellt die Fortschreibung der Mietenentwicklung auf Basis dieses Preisentwicklungsindex eine angemessene Methode dar, um Verzerrungen der Mietpreisentwicklungen durch die Berücksichtigung der Preisentwicklung von anderen Gütergruppen, die ebenfalls bei der Berechnung der VPI Berücksichtigung finden, zu vermeiden. Die Aktualisierung erfolgt getrennt für die Mietpreisentwicklung als auch für die Preisentwicklung der kalten Betriebskosten (Wohnungsnebenkosten). Die Ergebnisse können zu einer Bruttokaltmiete zusammengefasst werden. Berechnung der Indexentwicklung Die Fortschreibung der Mietenentwicklung bzw. die Preisentwicklung eines Zeitraumes wird nach folgender Formel berechnet: neuerindexwert *100 alterindexwert Indexveränderung in Prozent: 100 Die Mietpreisentwicklung wird für den Zeitraum Dezember 2010 und Dezember 2012 berechnet. Damit erfolgt die Aktualisierung der Mietwerte genau zwei Jahre nach der Ersterhebung der Mietdaten. Wohnungsmieten (ohne Nebenkosten):

- 3-102,5*100-100 100,3 2,19 % Wohnungsnebenkosten: 103,2*100-100 2,99 % 100,2 Verbraucherpreisindizes Rheinland-Pfalz (Basis 2010 = 100) Dezember 2010 Dezember 2012 Veränderung 12/10-12/12 Multiplikationsfaktor Wohnungsmieten ohne Nebenkosten 100,3 102,5 2,19 % 1,0219 Wohnungsnebenkosten 100,2 103,2 2,99 % 1,0299 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz: Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz, Stand: Dezember 2010 Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz, Stand: Dezember 2012 Die Fortschreibung der Richtwerte des Schlüssigen Konzepts erfolgt durch die Multiplikation der jeweiligen Tabellenfelder mit der Indexentwicklung vom 01.12.2010 bis 01.12.2012 für die Mieten und Wohnungsnebenkosten.

- 4 - Mietwerttabelle Wohnungsmarkt 1, 35 %-Perzentil Nettokaltmiete Wohnungsmarkt 1: Bestandsmieten (Städte Andernach, Bendorf und Mayen, Verbandsgemeinde Weißenthurm) Netto-Kaltmiete (35 %-Perzentil) Kalte Betriebskosten (Durchschnitt) Größe in m² Personenzahl Anzahl der Mieten Brutto-Kaltmiete max. Netto- Kaltmiete in 2012/13 2010/11 bis 50 1 1050 4,53 (4,43) 1,65 (1,60) 6,18 (6,04) 226,50 221,70 > 50 bis 60 2 1215 4,47 (4,37) 1,47 (1,43) 5,94 (5,80) 268,20 262,50 > 60 bis 80 3 1930 4,26 (4,17) 1,19 (1,16) 5,45 (5,33) 340,80 333,73 > 80 bis 90 4 758 4,05 (3,96) 1,07 (1,04) 5,12 (5,00) 364,50 356,54 größer als 90* 5 567 3,99 (3,90) 0,90 (0,87) 4,89 (4,76) 418,95* 409,00* Werte in () sind Richtwerte 2010 * bezogen auf 105 m²; Quelle: Indexfortschreibung Landkreis Mayen-Koblenz 2012/13

- 5 - Mietwerttabelle Wohnungsmarkt 2, 35 %-Perzentil Nettokaltmiete Wohnungsmarkt 2: Bestandsmieten (Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel) Netto-Kaltmiete (35 %-Perzentil) Kalte Betriebskosten (Durchschnitt) Größe in m² Personenzahl Anzahl der Mieten Brutto-Kaltmiete max. Netto- Kaltmiete in 2012/13 2010/11 bis 50 1 253 4,45 (4,35) 1,65 (1,60) 6,10 (5,96) 222,50 217,66 > 50 bis 60 2 157 4,20 (4,11) 1,47 (1,43) 5,67 (5,54) 252,00 246,81 > 60 bis 80 3 360 4,20 (4,11) 1,19 (1,16) 5,39 (5,27) 336,00 328,57 > 80 bis 90 4 152 4,11 (4,02) 1,07 (1,04) 5,18 (5,06) 369,90 362,18 größer als 90* 5 315 3,92 (3,84) 0,90 (0,87) 4,82 (4,71) 411,60* 403,47* Werte in () sind Richtwerte 2010 * bezogen auf 105 m²; Quelle: Indexfortschreibung Landkreis Mayen-Koblenz 2012/13

- 6 - Mietwerttabelle Wohnungsmarkt 3, 35 %-Perzentil Nettokaltmiete Wohnungsmarkt 3: Bestandsmieten (Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel und Vallendar) Netto-Kaltmiete (35 %-Perzentil) Kalte Betriebskosten (Durchschnitt) Größe in m² Personenzahl Anzahl der Mieten Brutto-Kaltmiete max. Netto- Kaltmiete in 2012/13 2010/11 bis 50 1 136 4,65 (4,55) 1,65 (1,60) 6,30 (6,15) 232,50 227,27 > 50 bis 60 2 115 4,47 (4,37) 1,47 (1,43) 5,94 (5,80) 268,20 262,34 > 60 bis 80 3 196 4,37 (4,28) 1,19 (1,16) 5,56 (5,44) 349,60 342,17 > 80 bis 90 4 82 4,24 (4,15) 1,07 (1,04) 5,31 (5,18) 381,60 373,17 größer als 90* 5 129 3,82 (3,74) 0,90 (0,87) 4,72 (4,61) 401,10* 392,50* Werte in () sind Richtwerte 2010 * bezogen auf 105 m² Quelle: Indexfortschreibung Landkreis Mayen-Koblenz 2012/13

- 7 - Bestandsmieten: Neue Größenklassen vs. ursprüngliche Größenklassen (max. NKM) 1 Person (bis 50 m²) 2 Personen (> 50 bis 60 m²) 3 Personen (> 60 bis 80 m²) 4 Personen (> 80 bis 90 m²) 5 Personen (> 90 m²) Wohnungsmarkttyp 1 (Städte Andernach, Bendorf und Mayen, Verbandsgemeinde Weißenthurm) 35 %-Perzentil Wohnungsmarkttyp 2 (Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel) 35 %-Perzentil Wohnungsmarkttyp 3 (Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel und Vallendar) 35 %-Perzentil Neu* Alt** Neu* Alt** Neu* Alt** Neu* Alt** Neu* Alt** 226,50 221,70 268,20 262,50 340,80 333,73 364,50 356,54 418,95 409,00 222,50 217,66 252,00 246,81 336,00 328,57 369,90 362,18 411,60 403,47 232,50 227,27 268,20 262,34 349,60 342,17 381,60 373,17 401,10 392,50 *Quelle: Indexfortschreibung Landkreis Mayen-Koblenz 2012/13 **Quelle: Mietwerterhebung Landkreis Mayen-Koblenz 20111