Reglement Elternrat Schule Feld

Ähnliche Dokumente
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof

Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal

Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien

Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi

Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis

REGLEMENT FÜR DIE. KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL

ELTERNMITWIRKUNG: ELTERNRAT

Konzept Elternarbeit Schule Wallbach. ule - el

Reglement Elternzirkel

Reglement Elternrat Schule Steinmaur. Version 1.4 // 31. August 2015

Schule Steiacher. Reglement ERST. Elternrat Steiacher

Schule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel Inhaltsverzeichnis

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen

Elternmitwirkung Rupperswil Elternmitwirkung Rupperswil

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten des Statuten. des Vereins des Mittelbaus am Departement MTEC

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

Männerchor Oberneunforn

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Satzung der Vertretungsorgane der Schüler des Liborius-Gymnasiums

Geschäftsordnung der Schulleitung

Statuten. I. Name, Sitz und Zweck. Artikel 1

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK

Unter dem Namen edu-suisse besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle in Bern.

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

Walking Mettauertal/Gansingen Statuten

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz

Statuten Holzproduzenten Lyssbach

Unter dem Namen Verein Freier Kindergarten Stäfa besteht in Stäfa ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV

DORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

Statuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz

Statuten der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich

A. UNSERE PÄDAGOGISCHEN ZIELE FÜR DEN KLASSEN- UND DEN SCHÜLERRAT

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013

Statuten. Förderverein Gründerzentrum Kanton Solothurn. Änderung genehmigt durch die Vereinsversammlung vom

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz

STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE

Statuten der Jungfreisinnigen der Universität Bern

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt

Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch

Viscom Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Statuten der Sektion Bern

Statuten Inhaltsverzeichnis

Richtlinien Schüler-Partizipation. (vom 16. August 2010)

Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU

Verein Landart Grindelwald

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

STATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn

Vereinsstatuten Gültig ab

Statuten von Basel Tourismus

Gemeinde Emmen 6020 Emmenbrücke. Verordnung über das Jugendparlament

ELTERNMITARBEIT IN DER SCHULE

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO)

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft

Verordnung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates. der Einwohnergemeinde Münchenstein

Konzept Elternmitwirkung

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Satzung für den Kundenbeirat

Statuten des Vereins KITA KIRIKU Luzern

Statuten. Art. 1 Der Gotthelfverein Region Konolfingen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

S T A T U T E N VEREIN RIEHEN HILFT RUMAENIEN

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Statuten der SVP Oberaargau

Theaterverein Kaiseraugst. Statuten

Statuten. Verein Interessengemeinschaft Freispielpark Schönegg

Der Bischof von Augsburg

Schülerpartizipation. Leitfaden. 1. Leitideen. 2. Formen. 2.1 Institutionalisierte Partizipation. 2.2 Partizipation im Schul- und Unterrichtsalltag

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI

Reglement Elternmitwirkung vom 1. Dezember 2011

STATUTEN Sozialdemokratische Partei Köniz

Satzung der SMV des F-L-v-E-Gymnasium, Lohr am Main

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007

Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee

Statuten Verein AVOI avoi

Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft

S T A T U T E N. des Fördervereins für Betreute Ferien in Sent, Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung und Erhaltung von Ferienplätzen mit Betreuung

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Transkript:

Reglement Elternrat Schule Feld 1 Grundlage und Geltungsbereich 1.1 Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Kreisschulpflege Veltheim für die Elternmitwirkung in der Schule Feld folgendes Reglement. 2 Ziel und Zweck 2.1 Durch die Elternmitwirkung an der Sekundarschule Feld soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt und die Schulqualität gefördert werden. Das Wohl der Kinder steht dabei im Mittelpunkt aller verantwortlichen Personen. 2.2 Der Elternrat setzt sich für eine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern, allen an der Schule tätigen Personen sowie den Schülerinnen und Schülern ein. 2.3 Der Elternrat fördert die Mitwirkung aller Eltern im Umfeld der Schule und ermöglicht regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung. 2.4 Der Elternrat unterstützt das Schulhaus-Team und wirkt innerhalb des ihm zustehenden Rahmens an der Schulentwicklung mit. 3 Zusammensetzung des Elternrats 3.1 Aus jeder Klasse wird ein/e Delegierte/r und ein/e Stellvertreter/in gewählt. Die Delegierten bilden zusammen den Elternrat der Schule Feld. 3.2 Die Schulleitung, der Lehrervertreter nehmen mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Elternrats teil. Die Vertretung der Kreisschulpflege kann mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen.. 4 Wahlen und Amtsdauer 4.1 Am ersten Elternabend zu Beginn des Schuljahres oder am Besuchsmorgen im September, spätestens bis zu den Herbstferien, wird in jeder Klasse ein/e Delegierte und ein/e Stellvertreter/in gewählt. 4.2 Findet sich nur ein Kandidat, entfällt die Stellvertretung. Wenn kein Delegierter gefunden wird, bleibt diese Klasse ein Jahr ohne Vertretung. 4.3 Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten von Kindern der jeweiligen Klasse. Ein Delegierter kann nur eine Klasse vertreten. Pro Familie ist nur eine Vertretung im Elternrat möglich. Mitarbeitende der Schule Feld oder Mitglieder von Schulbehörden können nicht in den Elternrat gewählt werden. 4.4 Die Wahl gilt für ein Amtsjahr (Herbst bis Herbst). Eine Wiederwahl ist möglich. 4.5 Der Ablauf "Wahl der Elterndelegierten" und das Wahlprotokoll sind als Anhang Bestandteil dieses Reglements. Seite 1 / 6

5 Aufgaben und Kompetenzen 5.1 KLASSENELTERN 5.1.1 wählen am Elternabend ihre Elterndelegierten in den Elternrat bis zu den Herbstferien. 5.1.2 bringen Anliegen beim Elternrat ein und wirken bei der Umsetzung von Projekten und Anlässen mit. 5.2 ELTERNDELEGIERTE 5.2.1 sind im Elternrat stimmberechtigt, vertreten die Anliegen und Vorschläge der Klasseneltern im Elternrat und arbeiten mit den für die Projekte zuständigen Lehrpersonen zusammen. 5.2.2 nehmen an den Sitzungen des Elternrats teil. Sind sie verhindert, nimmt die Stellvertretung teil. 5.2.3 arbeiten führend in Projekten mit. 5.2.4 informieren ihre Stellvertretung über die Beschlüsse der Elternratssitzungen. 5.2.5 sind berechtigt, bis 2 Wochen vor einer Elternratssitzung Traktanden beim Vorstand einzureichen. 5.3 SCHULLEITUNG / LEHRERVERTRETUNG 5.3.1 gewährleisten den Informationsfluss zwischen dem Elternrat und der Lehrerschaft. 5.3.2 tragen Anliegen der Lehrerschaft in den Elternrat. 5.3.3 nehmen mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Elternrats teil. 5.3.4 die Schulleitung stellt sicher, dass bis zu den Herbstferien die Wahlen durchgeführt werden. 5.4 ELTERNRAT 5.4.1 konstituiert sich selbst. 5.4.2 wählt aus seiner Mitte den fünfköpfigen Vorstand. 5.4.3 ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder. 5.4.4 fällt seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid. 5.4.5 bestimmt einen regelmässigen Sitzungsrhythmus (mindestens einmal im Quartal) 5.4.6 kann auf Antrag eines Elterndelegierten zu einer ausserordentlichen Sitzung einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten einverstanden sind. 5.4.7 informiert die Eltern der Erstklässler über die Elternmitwirkung der Schule Feld. 5.4.8 regt Projekte und Arbeitsgruppen im Rahmen des Jahresprogramms des laufenden Schuljahres an oder greift im Austausch mit der Lehrerschaft und der Schulleitung aktuelle Themen auf. 5.4.9 behandelt Anliegen, welche die gesamte Schule oder eine Mehrheit der Eltern-, Lehrer- oder Schülerschaft betreffen. Seite 2 / 6

5.4.10 protokolliert seine Geschäfte. 5.5 VORSTAND 5.5.1 besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar und zwei Beisitzenden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Schuljahr. Die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist so zu besetzen, dass nach Möglichkeit die einzelnen Schulstufen angemessen vertreten sind. 5.5.2 organisiert und leitet die Sitzungen des Elternrats. Einladungen und Traktandenliste haben mindestens 1 Woche vor den Sitzungsterminen bei Elterndelegierten, der Schulleitung, der Lehrervertretung und Vertretung der KSP einzutreffen. 5.5.3 führt ein Protokoll über seine Sitzungen und Beschlüsse sowie diejenigen des Elternrates. Die Protokolle werden spätestens 2 Wochen nach Sitzungsdatum an alle Personen gemäss Ziffer 3 übermittelt. 5.5.4 nimmt Anliegen und Anträge aus der Schuleinheit auf, welche durch Eltern, Elterndelegierte, KSP, die Schulleitung und Lehrervertretung an sie herangetragen werden. 5.5.5 setzt gegebenenfalls Arbeits- und Projektgruppen für spezielle Themen ein und steuert und koordiniert diese. 5.5.6 legt der Schulleitung Wünsche und Anliegen des Elternrats in Form eines Antrags vor. 5.5.7 leitet ggf. notwendige Änderungen an diesem Reglement ein und legt diese dem Elternrat, der Schulleitung und der KSP zur Änderung vor. 5.5.8 gewährleistet, dass die Beschlüsse des Elternrats für alle Eltern einsehbar sind. 6 Abgrenzung 6.1 Der Elternrat ist politisch und konfessionell neutral. 6.2 Der Elternrat besitzt keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion. 6.3 Bei Personalfragen, methodisch-didaktischen Entscheidungen, Klassen- und Gruppenzuteilungen, Leistungsbeurteilung und der Erstellung der Stundenpläne ist die Mitwirkung ausgeschlossen. 6.4 Es werden keine Einzelinteressen vertreten, insbesondere die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder und Klassen sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgabe des Elternrats und der Elterndelegierten. 6.5 Die Kommunikation im Namen der Elternmitwirkung mit der Öffentlichkeit und der Elternschaft findet nur in Absprache mit der Schulleitung statt. 6.6 Der Elternrat hat keinen Zugang zu vertraulichen Informationen der Schule. Datenschutz und Schweigepflicht sind zu beachten. 6.7 Wenn Elterndelegierte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, unterstehen sie der Schweigepflicht. 7 Infrastruktur und Finanzen 7.1 Die Infrastruktur (Kopierer, Papier,...) und die Verteilkanäle (Website, Elternbriefe) der Schule stehen dem Elternrat in Absprache mit der Schulleitung kostenlos zur Verfügung. Seite 3 / 6

7.2 Die Schule stellt in Koordination mit der Schulleitung Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung. 7.3 Die in der Elternmitwirkung engagierten Eltern arbeiten ehrenamtlich. 7.4 Die Aufbewahrung der Akten des Elternrates (Protokolle etc.) erfolgt durch den Aktuar. 7.5 Der Elternrat ist in Absprache mit der Schulleitung berechtigt, für Projekte Sponsorengelder anzunehmen. 7.6 Das Budget für die Elternmitwirkung steht dem Elternrat ausschliesslich für Projekte und Anlässe zur Verfügung. Die Verwendung des Budgets ist der Schulleitung nachzuweisen. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Dieses Reglement wurde durch eine Projektgruppe, bestehend aus Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung erarbeitet und am 13. Januar 2010 von der KSP Winterthur - Veltheim genehmigt. 8.2 Es tritt mit der Verabschiedung durch die KSP in Kraft. 8.3 Reglementänderungen bedürfen der einfachen Mehrheit sämtlicher Mitglieder des Elternrates. Alle Änderungen müssen durch die Kreisschulpflege Veltheim genehmigt werden. Winterthur, 2. Februar 2010 Andre Walder, Schulleiter Seite 4 / 6

Anhang 1: Ablauf: Wahl der Elterndelegierten Die Klassenlehrperson erklärt das Wahlprozedere. Eine erziehungsberechtigte Person wird zur WahlleiterIn, eine weitere Person zur StimmenzählerIn ernannt. Findet sich unter den erziehungsberechtigten Personen keine WahlleiterIn, übernimmt die Klassenlehrperson diese Funktion. Die Erziehungsberechtigten notieren ihren Wunschkandidaten/ ihre Wunschkandidatin. Diese Person muss anwesend sein. Auf jeden Zettel wird nur ein Name geschrieben. Der eigene Name darf ebenfalls aufgeführt werden. Die Namen aller genannten Personen werden von der Wahlleitung an die Tafel geschrieben. Jede vorgeschlagene Person nimmt Stellung. Wer die Nominierung ablehnt, muss dies nicht begründen. Diese Namen werden von der Tafel entfernt. Personen, die bereit sind zu kandidieren, stellen sich vor. Stellt sich niemand zur Verfügung, ist die Klasse im Elternrat nicht vertreten. Pro Kind werden zwei Wahlzettel verteilt. Wählen dürfen nur die anwesenden Erziehungsberechtigten. Es ist möglich, auf beide Wahlzettel den gleichen Namen zu schreiben. WahlleiterIn und StimmenzählerIn zählen die Wahlzettel aus. Es gilt das relative Mehr. Wer am meisten Stimmen auf sich vereint, wird Elterndelegierte/r. Die zweitmeist genannte Person übernimmt die Stellvertretung. Bei Stimmengleichstand findet ein zweiter Wahlgang statt. Das Wahlergebnis wird im Wahlprotokoll festgehalten und durch die Wahlleitung an das Aktuariat des Elternrats weitergereicht. Seite 5 / 6

Anhang 2: Wahlprotokoll Klasse: Lehrperson: Wahlleitung: ELTERNDELEGIERTE/R Name Adresse Telefon E-Mail Unterschrift STELLVERTRETUNG Name Adresse Telefon E-Mail Unterschrift Datum Unterschrift Wahlleitung Seite 6 / 6