Schule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel Inhaltsverzeichnis

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1 Schule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel Inhaltsverzeichnis Grundlagen... 2 Geltungsbereich... 2 Zweck... 2 Grundidee/Tätigkeitsbereiche... 2 Organisation... 2 Vorstand... 3 Brückenbauer... 4 Pflichten & Rechte... 4 Öffentlichkeitsarbeit... 5 Infrastruktur und Finanzen... 5 Allgemeine Bestimmungen... 5 Inkraftsetzung... 5 Anhang 1: Leitfaden für die Durchführung der Wahlen des Vorstandes... 6 Anhang 2: Leitfaden für die Auswahl der Mitglieder der AG Brückenbauer... 7 Anhang 3: Mögliche Aufgaben der Mitglieder der AG Brückenbauer... 8 Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 1 von 8

2 1. Grundlagen Der Paragraph 55 des Volksschulgesetzes wird durch das Elternforum Waldegg umgesetzt. 2. Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für die Eltern und die Lehrpersonen der Schuleinheit Waldegg, aber auch für diejenigen Mitglieder des Gremiums Brückenbauer, welche nicht der Elternschaft Waldegg angehören. 3. Zweck 1 Das Elternforum Waldegg hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte auf Schulebene im Sinne einer partnerschaftlichen, erzieherischen Zusammenarbeit zu vertiefen. Eltern aus allen Kulturkreisen und Schulstufen sind eingeladen, aktiv mitzuwirken. 2 Es hilft durch Kontakte zu Eltern- und Schülerschaft, Vorschläge und Anliegen der Schule frühzeitig zu erfassen und gemeinsame Lösungen zu finden. 3 Das Elternforum Waldegg unterstützt die Lehrerschaft Waldegg bei verschiedenen Aktivitäten. 4. Tätigkeitsbereiche Das Elternforum Waldegg, insbesondere aber dessen Vorstand - pflegt und fördert einen respektvollen Umgang. - unterstützt die Lehrerschaft mit Ideen und hilft bei schulischen Aktivitäten mit. - unterstützt den Austausch und den Informationsfluss. - trägt dazu bei, das Image der Schule zu verbessern. - fördert Begegnungen unter den Eltern aller Kulturen. - empfiehlt und/oder organisiert Weiterbildungen für Eltern. - unterstützt den Schulentwicklungsprozess. 5. Organisation 1 Das Elternforum Waldegg ist die Organisationsform der Elternmitwirkung der Schule Waldegg. Es besteht aus allen Eltern, deren Kinder in der Schule Waldegg zur Schule gehen, einem Vorstand, den Brückenbauerinnen/Brückenbauern und allfälligen Arbeitsgruppen. 2 Zweimal pro Schuljahr treffen sich alle Eltern zu einer Versammlung des Elternforums Waldegg. Die erste Versammlung findet Ende des auslaufenden Schuljahres statt (Wahl des Vorstandes). Die zweite im 1. Semester des folgenden Schuljahres und widmet sich vornehmlich einem erzieherischen/pädagogischen Thema. 3 Bei Bedarf sind weitere Versammlungen möglich. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 2 von 8

3 Elternforum Waldegg Vorstand 7 Elterndelegierte 1 Delegierte/r Brückenbauer (ev. beratend) 1 Schulleitung 1 Lehrperson Elternschaft der Schule Waldegg Brückenbauer Arbeitsgruppen 6. Vorstand 1 Der Vorstand besteht aus maximal 10 Personen. Die Lehrerschaft ist durch eine Person und die Schulleitung vertreten. Hinzu kommt ein Mitglied des Gremiums Brückenbauer. Die Sprachgruppen sind angemessen vertreten. Dafür stehen 7 Sitze zur Verfügung. 2 Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. 3 Der Vorstand konstituiert sich selbst. Es werden eine Präsidentin/ein Präsident, eine Stellvertretung und eine Protokollführerin/ein Protokollführer bestimmt. 4 Der Vorstand trifft sich mindestens einmal pro Quartal. 5 Alle Mitglieder haben Stimmrecht. Der Delegierte/die Delegierte des Gremiums Brückenbauer hat nur Stimmrecht, wenn er/sie gleichzeitig zur Elternschaft der Schule Waldegg gehört. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin/der Präsident. 6 Die Sitzungen des Vorstands und die Versammlungen des Elternforums Waldegg werden mit Beschlussprotokoll festgehalten. 7 Der Vorstand genehmigt das Protokoll der Versammlung des Elternforums. Das Protokoll wird im Schulhaus zur Ansicht ausgehängt. Die Protokolle des Vorstandes gehen an alle Teilnehmenden und werden von der Schulleitung archiviert. 8 Wichtige Entscheide werden allen Eltern schriftlich mitgeteilt. 9 Aufgaben des Vorstands - Der Vorstand leitet die Geschäfte des Elternforums Waldegg. - Er lädt zur Versammlung des Elternforums Waldegg ein, führt die Versammlung und schreibt das Protokoll. - Er sorgt für die Durchführung der Wahlen des Vorstands. - Er kann Projekte initiieren und sorgt für deren Umsetzung. - Er informiert die Eltern in Absprache mit der Schulleitung über seine Aktivitäten. - Er sucht und wählt die Brückenbauerinnen/Brückenbauer. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 3 von 8

4 7. Brückenbauer 1 Unter Brückenbauerinnen/Brückenbauern verstehen wir Delegierte mit unterschiedlichem sprachlichem und kulturellem Hintergrund. Sie vertreten als Kulturvermittler die in unserer Schuleinheit häufigsten Kultur- und Sprachkreise und unterstützen sprachlich und aufklärend Kontakte aller Art zwischen der Schule Waldegg und den Eltern aus dem eigenen Kulturkreis. 2 Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer werden vom Vorstand des Elternforums ausgesucht und gewählt, der in seiner Zusammensetzung bereits die in der Schule Waldegg vorherrschenden Sprachgruppen abbildet. 3 Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer bilden das Gremium Brückenbauer, das zum Elternforum gehört. Es konstituiert sich selber und ist mittels ihres Vorsitzenden/ihrer Vorsitzenden im Vorstand des Elternforums vertreten. Die Grösse des Gremiums ist nicht festgelegt. Maximal wird eine Sprachgruppe durch zwei Brückenbauerinnen/Brückenbauer vertreten. 4 Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer treffen sich pro Schuljahr zu mindestens zwei Sitzungen, jeweils rechtzeitig vorgängig zu den Versammlungen des Elternforums. 5 Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer beraten die Schule Waldegg und unterstützen sie bei der Begrüssung neuer Eltern, bei der Information über das Schulsystem, bei Kontakten mit Landsleuten, bei schulischen Standortgesprächen, bei Eltern-Treffs und bei Informationen über Freizeitangebote. 6 Für eine allfällige Weiterbildung der Brückenbauerinnen/Brückenbauer ist der Vorstand des Elternforums zuständig. Die Kosten gehen nach Antrag an die Schulleitung zu Lasten des Quims-Kredits. 7 Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer werden für mit der Schulleitung abgesprochene Einsätze zum Ansatz der Übersetzerinnen/Übersetzer entschädigt. Diese Kosten gehen zu Lasten des Quims-Kredits. Alle anderen Tätigkeiten werden nicht entschädigt und erfolgen ehrenamtlich. 8. Pflichten & Rechte 1 Schulkonferenz und Schulleitung haben Antragsrecht an den Vorstand des Elternforums Waldegg. 2 Der Vorstand des Elternforum Waldegg hat im Gegenzug Antragsrecht an die Schulleitung und Schulkonferenz. 3 Der Vorstand des Elternforums Waldegg hat keine Aufsichtsfunktion; weder berät er über einzelne Lehrpersonen, noch beurteilt es deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts. 4 Der Vorstand des Elternforums Waldegg behandelt Anliegen, welche die Schule Waldegg betreffen. Die Kompetenzen der Schulleitung, der Lehrerschaft und der Schulpflege werden dabei nicht berührt. Einzelinteressen von Eltern gehören nicht in das Elternforum Waldegg. 5 Die Mitglieder des Vorstands des Elternforums Waldegg unterstehen der Schweige- Pflicht. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 4 von 8

5 9. Öffentlichkeitsarbeit Berichte dürfen nur in Absprache mit der Schulleitung veröffentlicht werden. 10. Infrastruktur und Finanzen 1 Die Schule stellt Räume für die Sitzungen und Versammlungen des Elternforums Waldegg und dessen Vorstand in Absprache mit der Schulleitung kostenlos zur Verfügung. 2 Für Projekte ist im Budget ein Betrag eingestellt. 3 Kopien im Zusammenhang mit der Arbeit im Elternforum Waldegg und dessen Vorstand können im Schulhaus erstellt werden. Informationspapiere werden über die Lehrpersonen verteilt. 4 Die Arbeit im Elternforum Waldegg und dessen Vorstand wird finanziell nicht entschädigt. 11. Allgemeine Bestimmungen 1 Das Elternforum Waldegg ist konfessionell und politisch neutral. 2 Die Mitwirkung im Elternforum Waldegg und dessen Vorstand ist eine ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit. 3 Änderungen des Reglements bedürfen der Zustimmung durch das Elternforum Waldegg, der Schulkonferenz und der Schulpflege. 4 Delegierte, die Einzelinteressen vertreten oder die Ziele der Elternmitwirkung missachten, können jederzeit nach mündlicher Anhörung durch den Vorstand von ihrem Amt vorübergehend suspendiert werden. 5 Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird das Reglement überprüft. 12. Inkraftsetzung 1 Das Reglement wurde von der Steuergruppe Elternmitwirkung der Schule Waldegg ausgearbeitet, von der Schulkonferenz am 18. September 2008 geprüft und genehmigt und von der Schulpflege Horgen am 15. Januar 2009 verabschiedet. 2 Es tritt auf das 2. Semester des Schuljahres 2008/09 in Kraft. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 5 von 8

6 Anhang 1: Leitfaden für die Durchführung der Wahlen des Vorstands 1. Stimmrecht und Wählbarkeit Alle Eltern der Schule Waldegg sind stimmberechtigt und wählbar. Mitglieder der Schulpflege und Lehrpersonen der Schule Waldegg sind nicht wählbar. Die Vertretungen der Lehrerschaft und des Gremiums Brückenbauer werden nicht vom Elternforum gewählt, sondern von den einzelnen Gremien delegiert. 2. Einladung Wahlversammlung Die Wahlen in den Vorstand finden an einer Versammlung des Elternforums Waldegg Ende Schuljahr statt (Juni). Die Klassenlehrpersonen verteilen die Einladung für die Versammlung zusammen mit dem Infoblatt über die Elternmitwirkung und dem Meldezettel für interessierte Vorstandsmitglieder (nach den Frühlingsferien). 3. Versammlung des Elternforums 1 Ein Mitglied des Vorstandes des Elternforums Waldegg stellt die Elternmitwirkung und das Wahlprozedere vor und leitet die Wahl. 2 Es werden maximal 7 Vorstandsmitglieder gewählt. Sie sollen möglichst viele Sprachgruppen vertreten. Der Vorstand bemüht sich, Anwärterinnen/Anwärter aus allen Sprachgruppen zu motivieren. Die Schulleitung informiert jeweils den Vorstand des Elternforums rechtzeitig über die sprachliche und kulturelle Zusammensetzung der Schülerschaft. 3 Interessierte Eltern melden ihre Kandidatur bis zum Anmeldetermin dem Vorstand. Dieser lässt ihnen zur Vorstellung an der Versammlung einen Bewerbungsbogen zukommen. 4 Die nominierten Eltern werden an der Versammlung vom Vorstand kurz vorgestellt (z.b. Familie, Motivation zur Teilnahme, evtl. konkrete Anliegen/Ideen, etc.). Die Anwesenden haben die Gelegenheit, ihnen Fragen zu stellen. 5 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt schriftlich. In erster Priorität wird die Anwärterin/der Anwärter pro Sprachgruppe mit der höchsten Stimmenzahl gewählt. Sind weitere Plätze frei, können Eltern mit der höchsten Stimmenzahl unabhängig von ihrer Sprachgruppe gewählt werden. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. 6 Der Vorstand konstituiert sich selbst. 7 Über die Wahl wird ein Protokoll geführt. Dieses wird von der Schulleitung aufbewahrt. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 6 von 8

7 Anhang 2: Leitfaden für die Auswahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe Brückenbauer 1. Dem Vorstand des Elternforums obliegen grundsätzlich die Auswahl und die Wahl der Brückenbauerinnen/Brückenbauer. 2. Der Vorstand bestimmt, für welche Sprachgruppen und wie viele Brückenbauerinnen/Brückenbauer insgesamt und pro Sprachgruppierung gesucht werden sollen. Er berücksichtigt dabei auch die Wünsche der Schulleitung. 3. Die Suche nach potenziellen Brückenbauerinnen/Brückenbauern obliegt den die entsprechenden Kultur- und Sprachgruppierungen vertretenden Mitgliedern des Vorstandes des Elternforums. Sie erhalten dabei Unterstützung durch den Gesamtvorstand. 4. Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer sind Eltern von momentanen, ehemaligen oder zukünftigen Schülerinnen/Schülern unserer Schule. Es können aber auch Personen sein, die Kraft ihrer Tätigkeit (z.b. HSK-Lehrperson, Leiterin/Leiter einer Ausländervereinigung) dafür qualifiziert erscheinen. 5. Folgende Voraussetzungen ermöglichen eine gute Zusammenarbeit: Die Brückenbauerin/Der Brückenbauer - beherrscht Deutsch und die Sprache der entsprechenden Sprachgruppe und kann kompetent übersetzen. - kennt beide Kulturen und Mentalitäten und kann ruhig zwischen verschiedenen Positionen vermitteln. - ging selber hier zur Schule oder hat bzw. hatte selber Kinder in der Schule Waldegg oder mindestens im Kanton Zürich, kennt also das kantonale Schulsystem. - hat einen starken Bezug sowohl zur eigenen als auch zur schweizerischen Kultur. - hat Verständnis für die Anliegen und evtl. Ängste ihrer/seiner Landsleute. - ist verschwiegen. - geniesst das Vertrauen sowohl der fremdsprachigen Eltern als auch der Schule. 6. Die jeweiligen Elterndelegierten im Vorstand des Elternforums präsentieren diesem ihre Vorschläge. Die Kandidatinnen/Kandidaten stehen dem Vorstand zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 7. Der Vorstand wählt die Mitglieder des Gremiums Brückenbauer. Die Wahl gilt für 2 Schuljahre und findet vor Juni-Versammlung des Elternforums statt. Wiederwahl ist möglich. 8. Mit Hilfe der Schule macht der Vorstand die Namen der Brückenbauerinnen/Brückenbauer und deren Angebote bei den Eltern bekannt. Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 7 von 8

8 Anhang 3: Dieser Anhang listet mögliche Aufgaben der Mitglieder der Arbeitsgruppe Brückenbauer auf. Er kann vom Vorstand des Elternforums angepasst werden. Bereiche Begrüssung neuer Eltern Informationen über das Schulsystem Kontakte zu den Landsleuten Hilfe bei Gesprächen Mögliche Aufgaben Neu zugezogene Eltern werden von der Schulleitung, der neuen Lehrperson und dem/der Brückenbauer/Brückenbauerin in der Schule oder zu Hause begrüsst. Die Schule und ihre Angebote werden vorgestellt. An Informationsanlässen für Schuleinsteigerinnen/Schuleinsteiger werden die Brückenbauer/innen und ihre Angebote vorgestellt. Diese moderieren ihre Sprachgruppierungen. Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer informieren die Eltern aus ihrem Kulturkreis über das bestehende kantonale Schulsystem oder über Erneuerungen. Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer pflegen den Kontakt mit ihren Landsleuten und weisen diese auf Aktivitäten der Schule hin. Sie sind Ansprechpersonen der Eltern. Sie laden zu Eltern-Treffs ein, an denen Begegnungen stattfinden, Erziehungs- und Gesundheitsthemen diskutiert werden. Vielleicht können FemmesTISCHE aufgebaut werden. Sie kennen Eltern, die bereit sind, die Schule oder Anlässe des Elternforums aktiv zu unterstützen: kulturelle Beiträge, Vorlesen in der Muttersprache, kulinarische Angebote etc. Sie regen zum Besuch von Eltern-Deutschkursen an. Bei Bedarf kann eine Brückenbauerin/ein Brückenbauer zu Gesprächen beigezogen werden (Ausnahme: schulische Standortgespräche). Beratung der Schule Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer geben der Schule und dem Vorstand des Elternforums ein Feedback aus ihrer Sicht und unterstützen die Weiterentwicklung von Angeboten. Sie beraten die Schule und den Vorstand des Elternforums bei der Planung von Anlässen. Informationen über Freizeitangebote Die Freizeitangebote im Umfeld der Schule sind aufgelistet. Die Brückenbauerinnen/Brückenbauer sind informiert und können die Eltern unterstützen (Bibliothek, Ludothek, Sportvereine, Ferienpass-Angebote, Betreuungsangebote). Elternmitwirkung Schule Waldegg Reglement Seite 8 von 8

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