REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, )

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1 REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, ) INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen 2. Abgrenzung 3. Ziel und Zweck 4. Struktur und Mitglieder 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Klasseneltern 5.2. Elterndelegierte 5.3. Elterngremium 5.4. Vorstand 5.5. Arbeits- und Projektgruppen 6. Schlussbestimmungen 7. Änderungen des Reglements 8. Inkraftsetzung 9. Anhang Wahlprozedere

2 1. GRUNDLAGEN Das vorliegende Reglement basiert auf 55 des Volkschulgesetzes des Kantons Zürich vom 7. Februar 2007 und regelt die Elternmitwirkung an der Schule von Zumikon, welche Kindergarten, Unter- und Mittelstufe umfasst. Im Folgenden wird zugunsten der Lesbarkeit ausschliesslich die männliche Form verwendet. Mit Eltern sind alle Erziehungsberechtigen gemeint. 2. ZIEL & ZWECK Das Elterngremium soll die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule schaffen. Es soll im Interesse der Kinder das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten stärken und den Informationsaustausch vorantreiben. Zudem soll das Elterngremium der Schulleitung als Sounding Board dienen. Es sollen gemeinsame Projekte gefördert werden. Das Elterngremium arbeitet im Rahmen der Schulprogrammarbeit an der Schulentwicklung mit. 3. ABGRENZUNG Dem Elterngremium steht auf jeden Fall ein Anhörungs- und Antragsrecht zu. Die Schulleitung informiert das Elterngremium regelmässig und frühzeitig über zentrale Themen der Schule. Das Elterngremium übt keine Aufsichts- und/oder Kontrollfunktion aus und hat kein Mitbestimmungsrecht in folgenden Bereichen: Pädagogische, methodische und didaktische Entscheidungen Klassenplanung und zuteilung Methode & Inhalt des Unterrichts sowie Wahl der Lehrmittel Personalbereich, wie Anstellung, Führung und Beurteilung von Lehrpersonen und Mitarbeitenden Leitbild der Schule Stundenplangestaltung

3 Schulordnung Das Elterngremium dient nicht als Basis für Wahrung von Einzelinteressen von Eltern Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder und Klassen Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule Das Elterngremium ist konfessionell und politisch neutral. Die Mitarbeit erfolgt auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis. Der Vorstand kann Elterndelegierte und Stellvertreter, die dem Reglement des Elterngremiums zuwider handeln, nach einem Gespräch, suspendieren. 4. STRUKTUR & MITGLIEDER Klasseneltern Alle Eltern einer Klasse Elterndelegierte und deren Stv. Die von den einzelnen Klasseneltern gewählten Personen (Elterndelegierte plus Stellvertreter). Elterngremium Alle Elterndelegierten bilden das Elterngremium Vorstand d. Elterngremiums Aus den Elterndelegierten wird der Vorstand gewählt, dieser besteht aus 5 Mitgliedern; im Vorstand sollen die unterschiedlichen Stufen (Kindergarten, Unter- & Mittelstufe) vertreten sein. Arbeits- & Projektgruppen Für spezifische Themen können vom Vorstand Arbeits- oder Projektgruppen eingesetzt werden. Beschlussfassung Es gilt das 2/3 Mehr der Anwesenden.

4 Lehrervertretung Schulleitung Schulpflege 1 Verteter pro Stufe (Kindergarten, Unterund Mittelstufe 1 Vertreter 1 Vertreter Schulische Tagesbetreuung 1 Vertreter Vorstand 5 Elterndelegierte Elternrat Schule Zumikon Ein Elterndelegierter pro Klasse Arbeits-/ Projektgruppen 1 Elterndelegierter und Stellvertreter Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern..

5 5. AUFGABEN & KOMPETENZEN 5.1. KLASSENELTERN Treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen am Elternabend des ersten Quartals des Schuljahres; sie wählen pro Klasse jeweils einen Elterndelegierten und einen Stellvertreter in das Elterngremium. Sie bringen Anliegen ein und wirken in Arbeits- & Projektgruppen sowie bei Anlässen mit ELTERNDELEGIERTE & STELLVERTRETER Sind Ansprechpartner für Klasseneltern und Lehrpersonen. Vertreten die Anliegen und Vorschläge ihrer Klasseneltern im Elterngremium. Führen die Wahlen am Elternabend durch. Nehmen an den Elterngremiumssitzungen teil. Die Elterndelegierten und Stellvertreter sind für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich und erwünscht ELTERNGREMIUM Unterstützt die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörde und ist somit Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus. Nimmt durch Kontakte zur Elternschaft und Lehrerschaft, Anliegen einer Gruppe, Klasse oder der Schule frühzeitig auf und hilft bei der Umsetzung. Unterstützt die Lehrerschaft im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenzen Setzt nach Bedarf Arbeits- und Projektgruppen ein. Stellt Vertreter für den Austausch mit anderen Elterngremien. Wählt den Vorstand (siehe 5.4.). Fasst Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden Organisation Besteht aus je einem Elterndelegierten und dessen Stellvertreter pro Klasse.

6 Führt mindestens vier Sitzungen pro Jahr durch; die Sitzungen werden protokolliert. Die Stellvertreter können zusätzlich zu den Elterndelegierten an den Sitzungen teilnehmen. Jede Klasse hat eine Stimme. Die Schulleitung und je eine Lehrervertretung der Stufen Kindergarten, Unterund Mittelstufe, sowie die Schulische Tagesbetreuung nehmen an den Sitzungen in beratender Funktion teil, sie haben kein Stimmrecht. Die Schulpflege, Schulsozialarbeit oder andere Personen können nach Bedarf zu den Sitzungen eingeladen werden, sie haben kein Stimmrecht VORSTAND Nimmt Anliegen und Anträge auf, welche durch Elterndelegierte, Schulleitung, Lehrerschaft, Schulbehörde oder Schülerrat an ihn herangetragen werden. Kann Anliegen bei der Schulleitung einbringen; bei der Behandlung des Anliegens kann eine Vertretung des Elterngremiums zur Schulkonferenz eingeladen werden. Informiert über Beschlüsse und Aktivitäten und vertritt das Elterngremium in Koordination mit der Schulleitung nach aussen. Erstellt ein Jahresprogramm. Verwaltet das Budget. Koordiniert Arbeits- und Projektgruppen. Der Vorstand organisiert und leitet die Sitzungen mit dem Elterngremium. Alle Sitzungen werden protokolliert Organisation Setzt sich aus drei bis fünf Elterndelegierten zusammen, wobei möglichst alle Klassenstufen vertreten sein sollen. Besteht aus Elterndelegierten, welche nicht aus demselben Haushalt stammen Besteht idealerweise aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Aktuar sowie zwei Beisitzern. Konstituiert sich selbst. Wird für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich und erwünscht.

7 Nach Bedarf nimmt die Schulleitung und die Schulpflege an den Vorstandssitzungen in beratender Funktion teil, sie hat kein Stimmrecht Wahl des Vorstandes Die Elterndelegierten oder deren Stellvertreter wählen den Vorstand im ersten Schulquartal an der ersten Elterngremiumssitzung. Jede Klasse hat eine Stimme. Die Wahl wird durch den letztjährigen Vorstand geleitet. Alle Eltern der Schule Zumikon sind in den Vorstand wählbar. Jede zur Kandidatur bereite Person stellt sich und ihre Beweggründe vor Ersatz eines Vorstandsmitgliedes während des Amtsjahres Nach einmaliger Ausschreibung an alle Elterndelegierte erfolgt die Wahl via . Stellen sich mehrere Kandidaten zur Verfügung kann die Wahl auch per durchgeführt DER ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN Werden vom Vorstand nach Bedarf eingesetzt. Stehen allen Eltern und Interessierten zur Mitwirkung offen und können schulhaus-, stufen- oder themenspezifisch eingesetzt werden. Haben einen Elterndelegierten als Ansprechperson im Elterngremium. Informieren jeweils an den Sitzungen des Elterngremiums und bei Handlungsbedarf den Vorstand. 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Schule stellt dem Elterngremium Räume für Sitzungen und Anlässe kostenlos zur Verfügung. Das Elterngremium kann in Absprache mit der Schulleitung die schulische Infrastruktur und Material (Kopierer, Papier, Porti) sowie die Verteil- und Kommunikationskanäle der Schule nutzen. Für Projekte und Anlässe stellt die Schule finanzielle Mittel im Rahmen des Budgets zur Verfügung. Für spezielle Anlässe können weitere Budget-Anträge via Schulleitung an die Schulpflege gestellt werden. Die Protokolle des Elterngremiums werden zu Handeln des Elterngremiums, der teilnehmenden Lehrerschaft, Schulleitung und Schulpflege erstellt und sind nicht öffentlich zugänglich, dürfen jedoch von den Elterndelegierten an

8 die Klasseneltern und von der Schulleitung an die betreffenden involvierte Personen weitergeleitet werden. Die offizielle Kommunikation im Namen des Elterngremiums findet in Absprache mit der Schulleitung statt. Das Amtsjahr dauert: o o für die Elterndelegierten vom ersten Elternabend des ersten Quartals eines Schuljahrs bis zum ersten Elternabend des nächsten Schuljahres für den Vorstand von der ersten Sitzung des neu gewählten Elterngremiums bis zur entsprechenden Sitzung im nächsten Schuljahres 7. REGLEMENTSÄNDERUNGEN Die Zweckmässigkeit des Reglements wird spätestens nach vier Jahren vom Vorstand zusammen mit der Schulleitung überprüft. Änderungen des Reglements werden vom Vorstand erarbeitet, vom Elterngremium, der Schulkonferenz und der Schulleitung gutgeheissen sowie von der Schulpflege genehmigt. Reglementsänderungen sind protokollarisch festzuhalten und werden über einen Zeitraum von zehn Jahre im Archiv der Schule abgelegt. 8. INKRAFTSETZUNG Dieses Reglement wurde von der Arbeitsgruppe Elternmitwirkung Schule Zumikon erarbeitet, von der Schulkonferenz und der Schulleitung gutgeheissen und von der Schulpflege genehmigt. Es ersetzt das Reglement Elternmitwirkung Schule Zumikon vom 30. September 2015 und tritt auf Beginn des Schuljahres 2018/19 in Kraft. Zumikon, 25. Juni 2018

9 9. ANHANG REGLEMENT ZUR WAHL DER ELTERNDELEGIERTEN/STELLVERTRETER 1. Der Vorstand des Elterngremiums und die letztjährigen Elterndelegierten sind am Elternabend für die Durchführung der Wahlen des Elterndelegierten und des Stellvertreters verantwortlich. 2. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Klasseneltern. 3. Alle Eltern, die weder von der Schule angestellt, noch in der Schulpflege tätig sind, können gewählt werden. 4. Elternteile, bei denen mehrere Kinder die Schule Zumikon besuchen, können nur als Elterndelegierte oder als Stellvertreter von einer Klasse gewählt werden. 5. Jede Klasse wählt einen Elterndelegierten und einen Stellvertreter. 6. Findet sich nur ein Kandidat, entfällt die Stellvertretung. 7. Findet sich kein Elterndelegierter, ist die entsprechende Klasse für ein Jahr ohne Vertretung im Elterngremium. Die entsprechenden Klasseneltern werden vom Vorstand laufend informiert. 8. Elterndelegierte und Stellvertreter werden für ein Amtsjahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich und erwünscht. 9. Beim Ausscheiden des Elterndelegierten übernimmt der Stellvertreter dessen Funktion bis zum Ende des Amtsjahres. Der Elterndelegierte sowie der Stellvertreter die während dem Amtsjahr zurücktreten dürfen sich aus den Klasseneltern selbständig einen Ersatz suchen. Die Wahl (auch stille Wahl) kann via zwischen den Klasseneltern erfolgen, wobei jeweils alle Klasseneltern zu informieren sind. Der Vorstand muss über Rücktritte und Ersatzwahlen informiert werden.

10 WAHLABLAUF 1. Die Eltern werden in der Einladung zum Elternabend auf die Wahl der Elterndelegierten und dessen Stellvertreters aufmerksam gemacht. 2. Die Wahlleiter (letztjähriger Elterndelegierter oder dessen Stellvertreter) erklären den Zweck und das Ziel der Elternmitwirkung, die Organisation des Elterngremiums sowie das Wahlprozedere. 3. Die Wahlleiter erstellen ein Wahlprotokoll. 4. Alle anwesenden Eltern erhalten einen Zettel für ihre Vorschläge von zwei geeigneten Kandidaten. Der eigene Name darf ebenfalls aufgeführt werden. 5. Die Namen aller vorgeschlagenen Kandidaten werden visualisiert. Alle Kandidaten werden über ihre Bereitschaft zur Kandidatur befragt. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. 6. Die interessierten Kandidaten stellen sich und ihre Beweggründe zur Kandidatur vor. 7. Die Eltern erhalten zwei Zettel für die Wahl des Elterndelegierten und dessen Stellvertreter. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. 8. Das erstellte Wahlprotokoll wird von Wahlleitern unterschrieben und dem Aktuar des Elterngremiums zugestellt.

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