Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz

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Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz Stand: 26.09.2017 Dieses Dokument gibt einen Überblick über wesentliche Eigenschaften, insbesondere Struktur und Risiken, der Anlage. Eine aufmerksame Lektüre dieser Information wird empfohlen. DekaBank 1,15 % Bayer bonitätsabhängige Schuldverschreibung 07/2025 Emittentin: (Herausgeber der Schuldverschreibung) Börsennotierung: Produktgattung: DekaBank Deutsche Girozentrale ( DekaBank ) Branche: Kreditinstitut, www.dekabank.de Keine Börsennotierung bonitätsabhängige Schuldverschreibung ISIN: WKN: DE000DK0NMU8 DK0NMU 1. Produktbeschreibung / Funktionsweise Diese bonitätsabhängige Schuldverschreibung ist eine in Stück notierte Schuldverschreibung der DekaBank auf die Bayer AG (Referenzschuldner) mit fester Laufzeit und fester Verzinsung. Bei dieser Schuldverschreibung hängen sowohl die Zinszahlungen als auch die Rückzahlung von dem Nichteintritt eines Kreditereignisses beim Referenzschuldner (wie unten beschrieben) ab. Tritt während des Kreditereigniszeitraums beim Referenzschuldner kein Kreditereignis ein, so: erfolgt für die jeweilige Zinsperiode am entsprechenden Zinszahlungstag eine Zinszahlung zu einem festen Zinssatz in Höhe von 1,15 % des Nennbetrags pro Jahr und die Schuldverschreibung wird am Vorgesehenen Rückzahlungstermin zum Nennbetrag zurückgezahlt. Tritt während des Kreditereigniszeitraums beim Referenzschuldner ein Kreditereignis ein, so: erfolgen ab der Zinsperiode, in der das Kreditereignis eingetreten ist, keine Zinszahlungen und die Schuldverschreibung wird am Barausgleichstag zurückgezahlt. Dieser kann auch vor oder nach dem Vorgesehenen Rückzahlungstermin liegen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht in diesem Fall nicht dem Nennbetrag, sondern es erfolgt eine Zahlung des Barausgleichsbetrags, der unter dem Nennbetrag liegen wird und auch Null betragen kann. Für den Anleger wären in diesem Fall Verluste des eingesetzten Kapitals die Folge. Kreditereignisse: Ein Kreditereignis in Bezug auf den Referenzschuldner tritt jeweils im Falle eines der nachfolgenden Ereignisse ein: Insolvenz des Referenzschuldners: Beinhaltet alle Formen von Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder von Vollstreckungshandlungen in das Vermögen des Referenzschuldners beispielsweise in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen. Der Begriff beinhaltet somit neben deutschen Insolvenzverfahren auch entsprechende Verfahren in anderen Ländern. Nichtzahlung des Referenzschuldners auf eigene Verbindlichkeiten: Liegt vor, wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern, aus Verbindlichkeiten wie beispielsweise Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten, nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfüllt werden. Restrukturierung einer Verbindlichkeit des Referenzschuldners: Beinhaltet jegliche Form einer Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise aus Verbindlichkeiten wie Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten. Dazu zählen in Bezug auf eine Verbindlichkeit des Referenzschuldners unter anderem eine Reduzierung von Zins- oder Kapitalbeträgen oder eine zeitliche Verschiebung von Terminen für Zinsoder Kapitalzahlungen sowie eine Änderung der Rangfolge, in der Gläubiger im Falle einer Insolvenz ihr Kapital zurückerhalten. Des Weiteren zählt auch die Änderung der Währung der Zahlungsverpflichtung zu den Restrukturierungen. In der Regel wird eine solche Umstrukturierung bei einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner erfolgen. Diese Schuldverschreibung richtet sich an Anleger mit einem Anlagehorizont bis Juli 2025, die davon ausgehen, dass beim Referenzschuldner während des Kreditereigniszeitraums kein Kreditereignis eintreten wird und am jeweiligen Zinszahlungstag einen festen Zinsertrag erzielen möchten. 2. Produktdaten Beginn des öffentlichen Angebots 09.10.2017 Zeichnungsfrist Emissionstag / Emissionsvaluta Kreditereignis-Beobachtungs- Endtag Vorgesehener Rückzahlungstermin Emissionspreis Nennbetrag bzw. kleinste handelbare Einheit Stückzinsberechnung DekaBank Depot Referenzschuldner Rendite Kapitalschutz Kreditereigniszeitraum Barausgleichsbetrag / Endkurs 09.10.2017 bis 27.10.2017 (15:00 Uhr Frankfurt am Main), vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung. 30.10.2017 / 02.11.2017 (Zeitpunkt der Belastung) 04.07.2025 11.07.2025. Die Emittentin teilt eine Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibung in den folgenden Fällen mit: (i) Eintritt eines Kreditereignisses, bei dem die Bestimmung des Endkurses noch nicht erfolgt ist, oder (ii) möglicher Eintritt eines Kreditereignisses. 10.000,00 EUR je Nennbetrag Eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von 10.000,00 EUR (Stücknotierung) Nein, anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) sind im Kurs enthalten. Ja Maßgebliche juristische Person im Hinblick auf den Eintritt eines Kreditereignisses: Bayer AG Ertrag einer Kapitalanlage (ohne Eintritt eines Kreditereignisses): 1,15 % pro Jahr (mittlere, jährliche Rendite in Bezug auf den Vorgesehenen Rückzahlungstermin auf der Grundlage des Emissionspreises) Nein Zeitraum von der Emissionsvaluta bis zum Kreditereignis-Beobachtungs-Endtag. Entspricht dem Produkt aus dem Nennbetrag dieser Schuldverschreibung und dem Endkurs in Bezug auf eine Verbindlichkeit des Referenzschuldners. Dieser Endkurs wird im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermittelt, das die International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA), ein internationaler Verband von Derivatehändlern, zur Bewertung von Verbindlichkeiten des Referenzschuldners durchführt. Falls ISDA eine solche Auktion nicht durchführt, wird der Endkurs auf der Grundlage von Bewertungen ermittelt, die die Berechnungsstelle von anderen Marktteilnehmern einholt. Seite 1 von 3

Barausgleichstag Ist der Tag, an dem der Barausgleichsbetrag gezahlt wird und der in Abhängigkeit vom zeitlichen Eintritt eines Kreditereignisses vor oder, im Falle der Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibung, auch nach dem Vorgesehenen Rückzahlungstermin liegen kann. Zinsperiode von (einschließlich) bis (ausschließlich) Zinszahlungstag ohne Zinssatz pro Jahr Kreditereignis 02.11.2017 11.07.2018 11.07.2018 1,15 % 11.07.2018 11.07.2019 11.07.2019 1,15 % 11.07.2019 11.07.2020 13.07.2020 1,15 % 11.07.2020 11.07.2021 12.07.2021 1,15 % 11.07.2021 11.07.2022 11.07.2022 1,15 % 11.07.2022 11.07.2023 11.07.2023 1,15 % 11.07.2023 11.07.2024 11.07.2024 1,15 % 11.07.2024 11.07.2025 11.07.2025 1,15 % 3. Risiken Die nachfolgend genannten Risiken können dazu führen, dass der Anleger einen Verlust erleidet. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals und ein vollständiger Ausfall der Verzinsung können nicht ausgeschlossen werden. Bonitätsrisiko des Referenzschuldners Der Anleger trägt das Risiko des Eintritts eines Kreditereignisses beim Referenzschuldner. Tritt während des Kreditereigniszeitraums ein Kreditereignis ein, wird die Schuldverschreibung nicht am Vorgesehenen Rückzahlungstermin zum Nennbetrag, sondern am Barausgleichstag in Höhe des Barausgleichsbetrags zurückgezahlt. Dieser kann auch vor oder nach dem Vorgesehenen Rückzahlungstermin liegen. Der Barausgleichsbetrag wird geringer sein als der Nennbetrag und kann auch Null betragen. Außerdem erhält der Anleger bei Eintritt eines Kreditereignisses keine (weiteren) Zinsbeträge ausgezahlt. Ungünstigster Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn der Barausgleichsbetrag gleich Null ist. Dem Anleger verbleiben in diesem Fall nur eventuell bereits vor dem Kreditereignis gezahlte Zinsbeträge. Emittentenrisiko / Bonitätsrisiko Der Anleger ist dem Risiko einer Insolvenz, das heißt einer Überschuldung, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der DekaBank ausgesetzt. Im Falle einer Bestandsgefährdung der DekaBank ist der Anleger auch außerhalb einer Insolvenz dem Risiko ausgesetzt, dass die DekaBank ihre Verpflichtungen aus der Schuldverschreibung aufgrund von behördlichen Anordnungen von Abwicklungsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt erfüllt. Die zuständige Abwicklungsbehörde kann beispielsweise die Zahlungsansprüche des Anlegers reduzieren und bis auf Null herabsetzen, die Schuldverschreibung beenden, Rechte des Anlegers aussetzen, die Schuldverschreibung in Anteile an der DekaBank umwandeln oder die Schuldverschreibung auf eine von der DekaBank unabhängige Partei übertragen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Rangfolge von Verpflichtungen der DekaBank im Fall von Eingriffsmaßnahmen der Abwicklungsbehörde siehe www.bafin.de unter dem Stichwort "Haftungskaskade". Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Risiken während der Laufzeit Nachfolgeereignisrisiko Im Falle eines Nachfolgeereignisses (z. B. Zusammenschluss oder Verschmelzung des Referenzschuldners mit einer anderen juristischen Person) kann die Emittentin den Referenzschuldner gemäß den Endgültigen Bedingungen ersetzen. Risiken zum Laufzeitende Es tritt bei Rückzahlung der Schuldverschreibung ein Verlust ein, wenn der Rückzahlungsbetrag und die Zinsbeträge geringer sind als der individuelle Erwerbspreis (unter Berücksichtigung etwaiger Kosten). Zudem kann die Emittentin die Laufzeit der Schuldverschreibung über den Vorgesehenen Rückzahlungstermin hinaus verlängern, um den Eintritt eines Kreditereignisses während des Kreditereigniszeitraums oder um den Endkurs im Hinblick auf ein Kreditereignis zu ermitteln (längstens jedoch bis zu dem auf den Vorgesehenen Rückzahlungstermin folgenden Barausgleichstag bzw. bei Feststellung, dass kein Kreditereignis eingetreten ist längstens bis zum 90. Bankgeschäftstag nach Ende des Kreditereigniszeitraums). Eine Verzinsung oder sonstige Entschädigung für eine solche Verlängerung wird nicht gezahlt. Kursänderungsrisiko Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert dieser Schuldverschreibung während der Laufzeit insbesondere durch die unter 4. Verfügbarkeit genannten marktpreisbestimmenden Faktoren fällt und auch deutlich unter dem individuellen Erwerbspreis (unter Berücksichtigung etwaiger Kosten) liegen kann. Allgemeines Marktpreisrisiko Der Anleger trägt das Risiko, dass der Marktpreis dieser Schuldverschreibung als Folge der allgemeinen Entwicklung des Marktes fällt. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn er unter dem individuellen Erwerbspreis (unter Berücksichtigung etwaiger Kosten) veräußert. Liquiditätsrisiko Der Anleger trägt das Risiko, dass bei dieser Schuldverschreibung überhaupt kein börslicher und kein oder kaum außerbörslicher Handel stattfindet. Deshalb kann die Schuldverschreibung entweder gar nicht oder nur mit größeren Preisabschlägen veräußert werden. Kündigungs- und Wiederanlagerisiko Die Emittentin kann die Schuldverschreibung bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses (z. B. Rechtsänderungen) mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall kann der Rückzahlungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem individuellen Erwerbspreis (unter Berücksichtigung etwaiger Kosten) liegen. Ein Totalverlust ist möglich. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Rückzahlungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. 4. Verfügbarkeit Es ist kein Börsenhandel vorgesehen. Ab dem Emissionstag kann die Schuldverschreibung in der Regel einmal bankarbeitstäglich bei Ordererteilung bis spätestens 16:00 Uhr außerbörslich über die Emittentin gekauft oder verkauft werden (Letzter Handelstag: 09.07.2025). Die Emittentin bestimmt die Erwerbs- und Veräußerungspreise mittels marktüblicher Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.b. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. In außergewöhnlichen Marktsituationen (z. B. Aussetzen des Handels) oder bei technischen Störungen (z. B. Handelsstörung) kann ein Kauf bzw. Verkauf der Schuldverschreibung vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein. Marktpreisbestimmende Faktoren Folgende wesentliche marktpreisbestimmende Faktoren können sich auf den Kurs der Schuldverschreibung auswirken sowie sich gegenseitig verstärken oder aufheben: Kurs der Schuldverschreibung fällt, wenn Kurs der Schuldverschreibung unverändert, wenn Kurs der Schuldverschreibung steigt, wenn Bonität des Referenzschuldners fällt Bonität des Referenzschuldners unverändert Bonität des Referenzschuldners steigt Marktzins steigt Marktzins unverändert Marktzins fällt Seite 2 von 3

5. Chancen und beispielhafte Szenariobetrachtung Kreditereignis beim Referenzschuldner im Kreditereigniszeitraum? Nein Ja Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit und Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Keine Zinszahlungen ab der Zinsperiode, in der das Kreditereignis eingetreten ist, und Zahlung des Barausgleichsbetrags am Barausgleichstag. Annahmen: Kauf der Schuldverschreibung innerhalb der Zeichnungsfrist im Rahmen eines Festpreisgeschäfts zu den unter 2. Produktdaten genannten Bedingungen, Anlagebetrag in Höhe von 10.000,00 EUR, Depotkosten in Höhe von 0,20 % des Anlagebetrags (20,00 EUR). Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können (u. U. sogar erheblich) von den in dieser Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen. Kein Kreditereignis eingetreten: Bruttobetrag* Nettobetrag** 10.884,08 EUR 10.864,08 EUR Kreditereignis eingetreten: Annahmen: Kreditereignis in der 3. Zinsperiode, Barausgleichsbetrag in Höhe von 25 % des Nennbetrags, Rückzahlung am Ende der 3. Zinsperiode. Bruttobetrag* Nettobetrag** 2.694,08 EUR 2.674,08 EUR * Rückzahlung zzgl. Zinsen bezogen auf den Anlagebetrag in Höhe von 10.000,00 EUR; ** Bruttobetrag abzgl. Kosten bezogen auf den Anlagebetrag in Höhe von 10.000,00 EUR Die oben aufgeführten Kurse und Berechnungen sind beispielhaft und keine Indikation für künftige Ergebnisse. 6. Kosten / Vertriebsvergütungen Die Erwerbs- und Veräußerungspreise der Schuldverschreibung basieren auf marktüblichen Preisbildungsmodellen der Emittentin bzw. gegebenenfalls des Instituts, über welches sie erworben bzw. veräußert wird. Erwerbs- und Veräußerungspreise können eine Ertragsmarge und gegebenenfalls Kosten z. B. für Strukturierung, Absicherung und Vertrieb enthalten, welche die Ertragschancen für den Anleger mindern. Der Erwerb bzw. die Veräußerung kann im Rahmen eines Festpreisgeschäfts oder eines Kommissionsgeschäfts erfolgen. Erwerbs- und Veräußerungskosten / Laufende Kosten / Ausgabeaufschlag Erwerbs- und Veräußerungskosten: Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Bank/Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält einen Erlös für die Bank/Sparkasse. Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank/Sparkasse mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Entgelte sowie fremde Kosten und Auslagen (z. B. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Beim Erwerb der Schuldverschreibung fallen Erwerbskosten von bis zu 1,00 % des Kurswertes an. Die Mindestkosten betragen regelmäßig bis zu 50,00 EUR. Die bei einem späteren Verkauf anfallenden Kosten (beispielsweise Gebühren der ausführenden Stelle oder Handelsplatzentgelte) sind ebenfalls vom Anleger zu tragen. Laufende Kosten: Für die Verwahrung der Wertpapiere im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank/Sparkasse vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Näheres entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der maßgeblichen Bank/Sparkasse. Ausgabeaufschlag: Bei Erwerb innerhalb der Zeichnungsfrist wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Bei Erwerb nach Beendigung der Zeichnungsfrist ist im jeweiligen Erwerbspreis je Schuldverschreibung ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 1,00 % des jeweiligen Veräußerungspreises, der für die bankarbeitstägliche Rückgabe von der Emittentin festgelegt wird, enthalten. Hinweis zum Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag nach Beendigung der Zeichnungsfrist entspricht der Differenz zwischen den jeweiligen Erwerbs- und Veräußerungspreisen (Geld/Brief-Spanne), die von der Emittentin gestellt werden. Er berücksichtigt verschiedene Kosten (z. B. Strukturierungs-, Risikoabsicherungs- und Marketingkosten) sowie Ertragserwartungen der Emittentin und verbleibt vollständig bei ihr. Vertriebsvergütungen / Zuwendungen (der Emittentin an die Vertriebsstelle) Vertriebsvergütung (einmalig): bei Erwerb innerhalb der Zeichnungsfrist je Schuldverschreibung: 150,00 EUR (1,50 % des Nennbetrags). Sachleistungen: Unabhängig davon können die Vertriebspartner Sachleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationsmaterial und Werbemitteln zu den Schuldverschreibungen, Zugang zum elektronischen Vertriebssystem und Schulungsangebote erhalten. Issuer Estimated Value (IEV): Der IEV dieser Schuldverschreibung beträgt 9.780,00 EUR. Dieser von der Emittentin geschätzte Wert wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem Emissionspreis der Schuldverschreibung und dem IEV beinhaltet die erwartete Emittentenmarge und ggf. eine Vertriebsvergütung. Die erwartete Emittentenmarge deckt u. a. die Kosten für Strukturierung, Market Making (fortlaufende Angabe der Erwerbs- und Veräußerungspreise) und Abwicklung der Schuldverschreibung ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für die Emittentin. 7. Besteuerung Einmalige oder laufende Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung bzw. Rückzahlung unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer (25,00 %) sowie dem Solidaritätszuschlag (5,50 % auf den Abgeltungsteuersatz) und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Hinweis: Die steuerliche Behandlung unterliegt Veränderungen und hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab. Anleger sollten zur Klärung steuerlicher Auswirkungen bei Erwerb, Halten und der Veräußerung bzw. Rückzahlung der Schuldverschreibung einen Steuerberater einschalten. 8. Sonstige Hinweise Die DekaBank gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Hinweise erhalten Sie über www.dsgv.de/sicherungssystem. Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Produktes dar und können eine individuelle Beratung durch die Bank oder einen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Dieses Produktinformationsblatt enthält lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung der wesentlichen Eigenschaften des Produktes. Für vollständige Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in das Produkt verbundenen Risiken, sollten potenzielle Anleger den jeweiligen Prospekt der DekaBank einschließlich etwaiger Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen dieses Produktes lesen. Diese Dokumente sind bei der Emittentin während des öffentlichen Angebots kostenlos erhältlich oder können unter www.dekabank.de heruntergeladen werden. Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Seite 3 von 3

Zusätzliche Produktinformationen zu bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. Dieses Produkt ist im Rahmen der Anlageberatung nur für Anleger mit einer Risikobereitschaft von 3 oder höher gedacht. Diese zusätzlichen Produktinformationen sind kein Produktinformationsblatt nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Sie beschreiben die Struktur von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf einen einzelnen Referenzschuldner. Diese Produktinformationen enthalten auch Hinweise zu Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von Zins- und Rückzahlung von einem Kreditereignis ergeben. Erläutert werden außerdem die Folgen für den Anleger bei Eintritt eines Kreditereignisses. Bitte lesen Sie vor dem Kauf einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung auch das Produktinformationsblatt und den Wertpapierprospekt. Diese enthalten die genaue Ausgestaltung des Produktes und die spezifischen Risiken. 1. Allgemeine Funktionsweise Eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung ist ein festverzinsliches Wertpapier. Die Zins- und Rückzahlung dieser Produkte hängen nicht nur von der Bonität des Emittenten ab. Zusätzlich sind diese von der Bonität eines Referenzschuldners abhängig. Das können beispielsweise Unternehmen, Finanzinstitute oder Staaten sein. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser beiden Risiken erhalten Sie in der Regel eine über dem Marktzins liegende Verzinsung. Vor dem Kauf eines solchen Produktes sollten Sie daher die Bonität des Referenzschuldners sowie des Emittenten einschätzen. So können Sie entscheiden, ob die angebotene Verzinsung Ihren individuellen Vorstellungen mit Blick auf die übernommenen Risiken entspricht. 2. Auswirkungen eines Kreditereignisses Wenn beim Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt, erhalten Sie nach Ablauf der festen Laufzeit den Nennbetrag zurück. Während der Laufzeit erhalten Sie die festgelegten Zinsen (siehe Abbildung 1). Tritt ein Kreditereignis beim Referenzschuldner ein, wird die bonitätsabhängige Schuldverschreibung vorzeitig beendet und nicht mehr verzinst. Dies gilt bereits für die Zinsperiode, in der das Kreditereignis eingetreten ist. Sie erhalten dann einen Geldbetrag zurück, der in der Regel deutlich unterhalb des Nennbetrages liegt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie einen Totalverlust Ihres investierten Kapitals erleiden (siehe Abbildung 2). Seite 1 von 2

Zusätzliche Produktinformationen zu bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. 3. Besondere Risiken Als Anleger in eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung tragen Sie das Bonitätsrisiko des Referenzschuldners und des Emittenten. Verwirklicht sich eines dieser Risiken, erleiden Sie einen Verlust. Sie sollten daher in der Lage sein, einen möglichen Totalverlust des Anlagebetrages zu tragen. Es kann längere Zeit dauern, bis der Emittent ein Kreditereignis festgestellt hat und der Restwert der Verbindlichkeiten bestimmt werden kann. Es ist daher möglich, dass Sie etwaige Zahlungen mit Verzögerung erhalten. Das kann auch erst nach Endfälligkeit der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung sein. 4. Kreditereignisse beim Referenzschuldner Die Rückzahlung und Verzinsung hängen von dem Eintritt eines oder mehrerer Kreditereignisse ab. Beispiele hierfür sind: Insolvenz beinhaltet alle Formen von Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- und Vergleichsverfahren beim Referenzschuldner. Dazu zählen auch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Auch wenn Vollstreckungshandlungen in das Vermögen des Referenzschuldners erfolgen, kann ein Kreditereignis vorliegen. Dieses Kreditereignis trifft auf Staaten als Referenzschuldner nicht zu. Nichtzahlung liegt vor, wenn der Referenzschuldner Zahlungsverpflichtungen aus z.b. Anleihen, Schuldscheinen, Krediten oder anderen Verträgen nicht erfüllt. Restrukturierung ist eine Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen. Dazu zählen z.b. eine Reduzierung von Zins- oder Tilgungszahlungen oder deren zeitliche Verschiebung. Auch eine Änderung der Rangfolge einer Verbindlichkeit zählt dazu. Staatlicher Eingriff beinhaltet staatliche Maßnahmen im Hinblick auf den Referenzschuldner, die gemäß eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes erfolgen. Beispielsweise können dies eine Reduzierung von Zins- oder Tilgungszahlungen oder deren zeitliche Verschiebung sein. Dieses Kreditereignis ist nur für Finanzinstitute als Referenzschuldner relevant. Nichtanerkennung oder Moratorium liegen vor, wenn der Referenzschuldner eine oder mehrere Verbindlichkeiten ganz oder teilweise bestreitet oder nicht anerkennt. Das gilt auch, wenn dieser einen Zahlungsstillstand, eine Zahlungsverlängerung oder einen Zahlungsaufschub bekannt gibt. Der Emittent gestaltet bonitätsabhängige Schuldverschreibungen individuell aus. Es können weitere, andere oder nur ein Teil der oben genannten Kreditereignisse in den Produktbedingungen vorgesehen werden. 5. Feststellung eines Kreditereignisses und Berechnung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages Der Emittent stellt fest, ob ein Kreditereignis beim Referenzschuldner eingetreten ist. Dabei folgt er in der Regel der Entscheidung eines Komitees der ISDA. Die ISDA ist eine private Handelsorganisation, die als Interessenvertretung für ihre Mitglieder am Derivatemarkt auftritt. Mitglieder sind große Finanzinstitutionen, private und staatliche Unternehmen. Die ISDA hat in Absprache mit Marktteilnehmern ein Regelwerk für den Markt von Kreditderivaten erstellt. Wenn das ISDA-Komitee keine Entscheidung über den Eintritt eines Kreditereignisses trifft, kann der Emittent auch andere öffentliche Informationsquellen nutzen. Tritt ein Kreditereignis ein, berechnet sich der vorzeitige Rückzahlungsbetrag in der Regel anhand des Restwertes der Verbindlichkeiten des Referenzschuldners. Der Restwert wird durch die ISDA bestimmt. Diese führt ein objektives, marktorientiertes Auktionsverfahren durch, in dessen Verlauf Marktteilnehmer Gebote zu diesen Verbindlichkeiten abgeben. Alternativ kann auch der Emittent den Restwert nach einem selbst festgelegten Verfahren bestimmen. Seite 2 von 2