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Transkript:

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 17. September 2008 NBl. MWV. Schl.-H. 2008 S. 170 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 8. Oktober 2008 Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 28. Mai 2008 und Eilentscheid gemäß 30 Abs. 9 HSG des Prodekans der Philosophischen Fakultät vom 26. August 2008 und vom 2. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. 2008 S. 98), berichtigt am 23. Juli 2008 (NBl. MWV. Schl.- H. S. 141) wird wie folgt geändert: 1. 1 erhält folgende Fassung: 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Master-Studiengänge (Zwei-Fächer- Prüfungsordnung) und der Prüfungsverfahrensordnung der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Master- Studiengänge (Prüfungsverfahrensordnung) das Studium des Fachs Griechische Philologie im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Master- Studiengänge an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. (2) Sie gilt für 1. alle Module, die ausschließlich Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge sind, 2. alle Module, die Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge und zugleich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind, 3. alle Module, die ausschließlich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind. (3) Sofern diese Prüfungsordnung keine andere Regelung trifft, gelten für die Zulassung zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. Die importierten Module sind in der Anlage gekennzeichnet. 2. 5 wird wie folgt geändert: a) Folgender Absatz 1 wird eingefügt: (1) Voraussetzung für die Zulassung zu und die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn die oder der Studierende der Lehrveranstaltung in der Regel nicht häufiger als zweimal fernbleibt; in begründeten Ausnahmefällen entscheidet der 1

Prüfungsausschuss. Die aktive Teilnahme wird insbesondere durch folgende Leistungen nachgewiesen: Erstellung von Protokollen, Literaturberichten sowie Aufgaben zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung. b) Der bisherige Satz wird Absatz 2. 3. Nach 5 wird folgender 6 eingefügt: 6 Wiederholung von Modulprüfungen Jede nicht bestandene Modulprüfung kann zweimal regulär wiederholt werden. 4. Die bisherigen 6 bis 19 werden 7 bis 20. 5. Im neuen 7 Abs. 2 werden die Worte in dreifacher schriftlicher Ausfertigung durch die Worte in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form ersetzt. 6. Die Anlage erhält folgende Fassung: Anlage: Übersicht der Module und Prüfungsleistungen 1. Griechische Philologie (2-Fächer Bachelor 70 LP) PHF-grph-GL Grundlagen 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Graecum (nur für GL2) 5 LP / 150 Stunden GL1 GL2 Einführung in die griechische Philologie Einführung in die griechische Sprachwissenschaft PHF-grph-GrSpr1 Griechische Sprache 1 Übung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) Übung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Graecum 10 LP / 300 Stunden GrSpr1.1 Griechische Sprache I Übung 2 5 Pflicht Klausur (deutsch-griechische Übersetzung) (90 Min.) GrSpr1.2 Griechische Sprache II Übung 2 5 Pflicht Klausur (deutsch-griechische Übersetzung) (90 Min.) PHF-grph- GrP1 Griechische Prosa 1 1. Semester 1 Semester Pflicht Graecum 5 LP / 150 Stunden GrP1.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrP1.2 Griechische Prosa I Lektüreübung 2 2,5 Pflicht PHF-grph-GrP2 Griechische Prosa 2 mündliche Prüfung (30 Min.) - 3. Semester 1 Semester Pflicht GrP1 12,5 LP / 375 Stunden GrP2.2 Griechische Prosa Proseminar 2 5 Pflicht schriftliche Hausarbeit GrP2.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) GrP2.3 Griechische Prosa I Übung 2 2,5 Pflicht GrP2.4 Selbständige Lektüre Übung 0 2,5 Pflicht 2

PHF-grph-GrD1 Griechische Dichtung 1 2. Semester 1 Semester Pflicht Graecum 5 LP / 150 Stunden GrD1.1 Griechische Dichtung Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrD1.2 Griechische Dichtung I Lektüreübung 2 2,5 Pflicht PHF-grph-GrD2 Griechische Dichtung 2 mündliche Prüfung (30 Min.) - 4. Semester 1 Semester Pflicht GrD1 7,5 LP / 225 Stunden GrD2.1 Griechische Dichtung Proseminar 2 5 Pflicht schriftliche Hausarbeit GrD2.2 Selbständige Lektüre Übung 0 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) PHF-grph-GrLit1 Griechische Literatur 1 5. und 6. Semester 2 Semester Pflicht GrP2, GrD2 12,5 LP / 375 Stunden GrLit1.1 Griechische Prosa II Lektüreübung 2 2,5 Pflicht GrLit1.2 Griechische Dichtung Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrLit1.3 Griechische Dichtung Hauptseminar 2 5 Pflicht GrLit1.4 Griechische Dichtung II Lektüreübung 2 2,5 Pflicht PHF-grph-KultAnt1 Kultur der Antike 1 mündliche Prüfung (30 Min.) - 4. Semester 1 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden KultAnt1.1 KultAnt1.2 Kultur der Antike und ihre Rezeption Kultur der Antike und ihre Rezeption Vorlesung 2 2,5 Pflicht Übung 2 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) - Wer die Fächerkombination Griechische Philologie / Lateinische Philologie studiert, erwirbt die Kenntnisse, die im Modul KultAnt1 vermittelt werden, bereits durch die übrigen Lehrveranstaltungen seiner beiden Fächer. Daher treten in diesem Falle an die Stelle des Moduls KultAnt1 zwei Sprachkurse in Neugriechisch (NGr1), deren Lage innerhalb des Bachelorstudiums die Studierenden selbst bestimmen können. PHF-grph-KultAnt2 Kultur der Antike 2 5. Semester 1 Semester Pflicht Großes Latinum 7,5 LP / 225 Stunden KultAnt2.1 Lateinische Prosa Proseminar 2 5 Pflicht Referat - KultAnt2.2 Lateinische Prosa Lektüre 2 2,5 Pflicht - - - Im Regelfall besteht das Modul KultAnt 2 aus einem lateinischen Proseminar mit zugehöriger lateinischer Lektüreübung (aus dem Modul laph-ld1). Wer die Fächerkombination Griechische Philologie/Lateinische Philologie studiert, muss stattdessen eine Vorlesung mit zugehörigem Proseminar in Klassischer Archäologie (aus den Modulen klar-b und B1 bzw. klar-c und C1) oder Alter Geschichte (Modul baeinfag) belegen. PHF-grph-NGr1 Neugriechisch 1 frei zu wählen 2 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden NGr1.1 Neugriechisch Grundkurs I Übung 2 2,5 Pflicht NGr1.2 Neugriechisch Grundkurs II Übung 2 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) - 3

2. Griechische Philologie (2-Fächer Master of Arts 45 LP) PHF-grph-GrSpr2 Griechische Sprache 2 1. Semester 1 Semester Pflicht - 7,5 LP / 225 Stunden GrSpr2.1 Griechische Stilübungen Übung 2 5 Pflicht GrSpr2.2 Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft Vorlesung 2 2,5 Pflicht PHF-grph-GrP3 Griechische Prosa 3 Klausur (120 Min.) - 3. und 4. Semester 2 Semester Pflicht - 12,5 LP / 375 Stunden GrP3.2 Griechische Prosa Hauptseminar 2 5 Pflicht schriftliche Hausarbeit / mündliche Prüfung (30 Min.) GrP3.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrP3.3 Griechische Prosa II Lektüreübung 2 2,5 Pflicht GrP3.4 Selbständige Lektüre Übung 0 2,5 Pflicht Klausur (120 min.) Bei den Hauptseminaren der Module GrP3 und GrD3 besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Beide Prüfungsformen müssen aber jeweils einmal absolviert werden. PHF-grph-GrD3 Griechische Dichtung 3 2. Semester 1 Semester Pflicht - 7,5 LP / 225 Stunden GrD3.1 Griechische Dichtung Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrD3.2 Griechische Dichtung Hauptseminar 2 5 Pflicht schriftliche Hausarbeit / mündliche Prüfung (30 Min.) - Bei den Hauptseminaren der Module GrP3 und GrD3 besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Beide Prüfungsformen müssen aber jeweils einmal absolviert werden. PHF-grph-KlArch Klassische Archäologie 1. Semester 1 Semester Pflicht - 7,5 LP / 225 Stunden KlArch1 Klassische Archäologie Vorlesung 2 2,5 Pflicht - - - KlArch2 Klassische Archäologie Proseminar 2 5 Pflicht Referat - Im Regelfall besteht das Modul KlArch aus einer Vorlesung mit zugehörigem Proseminar des Faches Klassische Archäologie (aus den Modulen klar-b und B1 bzw. klar-c und C1). Wer die Fächerkombination Griechische Philologie/Klassische Archäologie studiert, muss stattdessen entsprechende Lehrveranstaltungen in Lateinischer Philologie (Modul laph-ld2) belegen. PHF-grph-KultAnt3 Kultur der Antike 3 2. Semester 1 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden KultAnt3.1 Vorbereitung der Exkursion Übung 2 2,5 Pflicht Referat KultAnt3.2 Exkursion Exkursion 0 2,5 Pflicht Referat in Form einer Führung PHF-grph-NGr2 Neugriechisch 2 2. und 3. Semester 2 Semester Pflicht NGr1 5 LP / 150 Stunden NGr2.1 Neugriechisch Aufbaukurs I Übung 2 2,5 Pflicht NGr2.2 Neugriechisch Aufbaukurs II Übung 2 2,5 Pflicht Klausur (90 Min.) - 4

Studierende, die im Bachelor noch keine Sprachkurse in Neugriechisch (NGr1) besucht haben bzw. erst zur Masterphase an die Universität Kiel wechseln, müssen hier die entsprechenden Grundkurse besuchen. 3. Griechische Philologie (2-Fächer Master of Education) PHF-grph-SprDid Griechische Sprache und ihre Didaktik 1. Semester 1 Semester Pflicht - 10 LP / 300 Stunden SprDid1 Griechische Stilübungen Übung 2 5 Pflicht Klausur (120 Min.) SprDid2 PHF-grph-KultDid Fachdidaktik des Sprachunterrichts Hauptseminar 2 5 Pflicht Unterrichtsentwurf Griechische Kultur und ihre Didaktik 2. Semester 1 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden KultDid1 KultDid2 Fachdidaktik Griechische Kultur I Fachdidaktik Griechische Kultur II PHF-grph-GrLit2 Griechische Literatur 2 Übung 2 2,5 Pflicht Referat Exkursion 0 2,5 Pflicht Referat in Form einer Führung 2. Semester 1 Semester Pflicht - 7,5 LP / 225 Stunden GrLit2.1 Griechische Dichtung Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrLit2.2 Griechische Dichtung Hauptseminar 2 5 Pflicht PHF-grph-GrLit3 Griechische Literatur 3 schriftliche Hausarbeit - 3. und 4. Semester 2 Semester Pflicht GrLit2 12,5 LP / 375 Stunden GrLit3.2 Griechische Prosa Hauptseminar 2 5 Pflicht mündliche Prüfung (30 Min.) GrLit3.1 Griechische Prosa Vorlesung 2 2,5 Pflicht GrLit3.3 Griechische Prosa II Lektüreübung 2 2,5 Pflicht GrLit3.4 Griechische Dichtung II Lektüreübung 2 2,5 Pflicht Klausur (120 Min.) Artikel 2 (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Modulprüfungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung vollständig absolviert und bestanden worden sind, behalten ihre Gültigkeit. (3) Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, werden diese Prüfungen angerechnet. Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und des Prüfungszwecks, welche weiteren Prüfungsleistungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. (4) Ist eine Prüfungsleistung bei Inkrafttreten dieser Satzung absolviert und bestanden, und ist diese Prüfungsleistung nach den neuen Regelungen un, wird die Note nicht eingerechnet. Auf Antrag des Studierenden entscheidet der Prü- 5

fungsausschuss über eine Einrechnung nach Maßgabe der alten Prüfungsordnung. Der Antrag ist bis zum 31.03.2009 zu stellen. (5) Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen vor Inkrafttreten dieser Satzung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet. (6) Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Die Genehmigung nach 52 Abs. 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Schreiben vom 16. September 2008 erteilt. Kiel, den 17. September 2008 Der Prodekan der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Lutz Käppel 6