med info Ein Service der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 27. Jg. / Nr. 3 / 2017

Ähnliche Dokumente
Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab März 2017 Informationsstand März 2017

med info Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2017 Informationsstand August 2017

Eine Information der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Sondernummer 12/2016. Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Dezember 2016

wgkk.at Sondernummer August 2017 Therapie-Tipps Änderungen im EKO ab August 2017

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Dezember 2016 Informationsstand Dezember 2016

bgkk.at 17. Jahrgang 2 / 2017 Im Blickpunkt-Tipps NEU im EKO

wgkk.at Sammelband 2 / 2017 Therapie-Tipps Neu im EKO

Bewilligungsantrag Nucala (Mepolizumab) - Erstdokumentation

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab September 2014

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

therapie tipps Änderungen im EKO ab Februar 2015 Informationsstand Februar 2015 INFORMATION FÜR VERTRAGSÄRZTINNEN UND -ÄRZTE Sondernummer Februar 2015

Eine Information der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Mai Informationsstand Mai 2015

Wichtige EKO Änderungen

med info Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab September 2017 Informationsstand September 2017

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab November 2015

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab April 2014 Informationsstand April 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2015 Informationsstand August 2015

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2014 Informationsstand August 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab April 2014 Informationsstand April 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab April 2016

Eine Information der Burgenländischen Gebietskrankenkasse. Sondernummer 12/2015. Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Dezember 2015

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Mai 2012

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Mai 2017 Informationsstand Mai 2017

Sondernummer September therapie. tipps INFORMATION FÜR VERTRAGSPARTNER. Änderungen im EKO ab September 2014

med info Ein Service der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 26. Jg. / Nr. 7 / 2016

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab September 2017 Informationsstand September 2017

Wichtige EKO Änderungen

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab September 2017

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Oktober 2016 Informationsstand Oktober 2016

therapie tipps Änderungen im EKO ab Februar 2014 Informationsstand Februar 2014 INFORMATION FÜR VERTRAGSÄRZTINNEN UND -ÄRZTE Sondernummer Februar 2014

Wichtige EKO Änderungen

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Februar 2009 Informationsstand Februar 2009

Sondernummer Mai therapie. tipps INFORMATION FÜR VERTRAGSPARTNER. Änderungen im EKO ab Mai 2015

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Oktober 2013

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Oktober 2016

med info Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2017 Informationsstand Jänner 2017

wgkk.at Sammelband 1 / 2017 Therapie-Tipps Neu im EKO

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab November 2010

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juni 2011

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab November 2014 Informationsstand November 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2017 Informationsstand Jänner 2017

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2017

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juni 2014 Informationsstand Juni 2014

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 56. Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2016 Informationsstand Jänner 2016

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juni 2014

Wichtige EKO Änderungen

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2014 Informationsstand Jänner 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2013 Informationsstand August 2013

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juli 2016 Informationsstand Juli 2016

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab November 2014

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 63. Änderung des Erstattungskodex

Wichtige EKO Änderungen

Sondernummer November therapie. tipps INFORMATION FÜR VERTRAGSÄRZTINNEN UND -ÄRZTE. Änderungen im EKO ab November 2014

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2010 Informationsstand August 2010

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 52. Änderung des Erstattungskodex

bgkk.at 18. Jahrgang 1/ 2017 Im Blickpunkt-Tipps NEU im EKO

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Februar 2016 Informationsstand Februar 2016

med info Ein Service der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 27. Jg. / Nr. 7 / 2017

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Mai 2010

Informationen für Vertragsärzte der Kärntner Gebietskrankenkasse. Präparat Menge T OP KVP. 10 Stk. 14 Stk. T2 T2. 14 Stk. 30 Stk. 14 Stk.

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab März 2014 Informationsstand März 2014

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 64. Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juli 2016 Informationsstand Juli 2016

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2015

4. Änderung des Erstattungskodex

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 49. Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juli 2011 Informationsstand Juli 2011

EKO-Med Info Sammelband

wgkk.at Sammelband 4 / 2017 Therapie-Tipps Neu im EKO

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 55. Änderung des Erstattungskodex

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 37. Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2014 Informationsstand Jänner 2014

Wir wünschen Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab August 2016

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juli 2010

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

wgkk.at Sammelband 3 / 2016 Therapie-Tipps Neu im EKO

Preise und frei verschreibbare Präparate entnehmen Sie bitte den Tabellen auf der Rückseite.

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab September 2015 Informationsstand September 2015

bgkk.at 17. Jahrgang 3/ 2016 Im Blickpunkt-Tipps NEU im EKO

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Dezember 2011 Informationsstand Dezember 2011

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 58. Änderung des Erstattungskodex

Sammelband 2 / therapie. tipps INFORMATION FÜR VERTRAGSPARTNER. Sammelband Februar, März, April 2015

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 61. Änderung des Erstattungskodex

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2012 Informationsstand Jänner 2012

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 62. Änderung des Erstattungskodex

Sammelband 4 / therapie. INFORMATION FÜR VERTRAGSPARTNERtipps. Neu im EKO

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Juni 2007 Informationsstand Juni 2007

Änderungen im Erstattungskodex (EKO) ab Jänner 2016

Transkript:

März 2017 Ein Service der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 27. Jg. / Nr. 3 / 2017 Änderungen im Erstattungskodex () ab März 2017 Informationsstand März 2017 ROT GRÜN Aufnahme kostengünstiger Nachfolgepräparate in den Grünen Bereich: A10 A10BB09 ANTIDIABETIKA Gliclazid Gliclazid "ratiopharm" 60 mg Tabl. mit veränderter Wirkstofffreisetzung max. Kostenersparnis pro Packung* 30 Stk. T2-3,15 15,55 T2-6,30 (Erstanbieter nicht im ) Packungsgröße beim Erstanbieter nicht vorhanden Jede neunte Verordnung eines oralen Antidiabetikums entfiel 2016 auf den Wirkstoff Gliclazid. Hier dominiert zwar die schon lang verfügbare Wirkstärke zu 30 mg, allerdings steigt der Verordnungsanteil der Wirkstärke zu 60 mg. Die patientenindividuelle Tablettenzahl kann dadurch reduziert werden. R06 R06AX27 ANTIHISTAMINIKA ZUR SYSTEMISCHEN ANWENDUNG Desloratadin Desloratadin "Aristo" 5 mg Filmtabl. - (2) 1,30 2,70 30 Stk. - - 3,50 6,00 (Erstanbieter nicht im ) In der Gruppe der nicht-sedierenden Antihistaminika ist Desloratadin die kostengünstigste Substanz. Da deren Preise unter der Selbstbehaltsgrenze liegen, kostet Desloratadin Aristo den Patienten am wenigsten. * Vergleich zum Erstanbieterpräparat in dosierungsäquivalenter Menge (Preisbasis der Berechnung: März 2017 PM: Arzneispezialitäten, für die eine Vereinbarung über ein Preismodell mit dem vertriebsberechtigten Unternehmen vorliegt. Impressum: Medieninhaber, Herausgeber, Verleger, Redaktion und Hersteller: alle Steiermärkische Gebietskrankenkasse, 8010 Graz, Josef-Pongratz-Platz 1. Offenlegung gem. 25 Mediengesetz: Alleiniger Medieninhaber (Verleger): Steiermärkische Gebietskrankenkasse, 8010 Graz, Josef-Pongratz-Platz 1. Grundlegende Richtung des periodischen Mediums: Fach- und Informationsblatt für die Vertragsärzte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und andere mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehende Belange. DVR: 0023990

ROT GELB Aufnahme kostengünstiger Nachfolgepräparate in den Gelben Bereich: max. Kostenersparnis pro Packung* J02 ANTIMYKOTIKA ZUR SYSTEMISCHEN ANWENDUNG J02AC03 Voriconazol Voriconazol "Stada" 200 mg Filmtabl. - - 166,20 135,50 30 Stk. - - 443,50 410,30 Zur Behandlung folgender invasiver Pilzinfektionen invasive Aspergillose Candidämie bei nicht neutropenischen PatientInnen Fluconazol-resistente, schwere invasive Candida-Infektionen Scedosporium- und Fusarium-Infektionen Zur Prophylaxe invasiver Pilzinfektionen bei HochrisikopatientInnen mit allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation. Mit Hinweis auf den angeführten Preisvorteil gegenüber Vfend kann das Erstanbieterpräparat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr bewilligt werden. L03 IMMUNSTIMULANZIEN L03AX13 Glatirameracetat RE2 Perscleran 20 mg/ml Inj.lsg. Fertigspr. 30 Stk. - - 390,35 518,57 Bei schubförmiger Multipler Sklerose Kriterien bei Einstellung: zwei Schübe innerhalb der letzten zwei Jahre sowie EDSS kleiner gleich 5,5 Diagnosestellung, Therapieeinstellung, Therapiekontrolle und Dokumentation durch ein MS-Zentrum Beim ersten Nachfolgepräparat von Copaxone entfällt die Vorbewilligung und der Preisvorteil ist evident. * Vergleich zum Erstanbieterpräparat in dosierungsäquivalenter Menge (Preisbasis der Berechnung: März 2017) PM: Arzneispezialitäten, für die eine Vereinbarung über ein Preismodell mit dem vertriebsberechtigten Unternehmen vorliegt. Aufnahme von Präparaten in den Gelben Bereich: A10 ANTIDIABETIKA A10BJ02 Liraglutid L6 Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. Fertigpen [PM] 2 Stk. - - 110,75 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung mit Liraglutid hat nur als Drittlinien-Therapie nach Ausschöpfung der Therapiemöglichkeiten mit kostengünstigeren, oralen Erst- und Zweitlinien-Therapien aus dem im Grünen und Gelben Bereich (ATC Codes A10BA02, A10BB, A10BX02, A10BD, A10BG, A10BH, A10BK) zu erfolgen. 2 www.stgkk.at/arzneimittel

Die Therapie darf nur ab einem HbA1c-Wert von 8,0% begonnen werden. Die Behandlung darf nur ab einem Body Mass Index von 30 kg/m² begonnen werden. Erstverordnung nur durch FachärztInnen für Innere Medizin mit Erfahrung auf dem Gebiet der Diabetes- Behandlung oder durch spezialisierte Zentren. Angabe von Ausgangsgewicht, -BMI und -HbA1c bei Therapiebeginn. Die Therapie wird nach 6 Monaten evaluiert, dabei muss eine Reduktion des HbA1c um 1% und eine Gewichtsreduktion um mindestens 3 kg gegenüber dem Ausgangswert bei Therapiebeginn erreicht werden. Liraglutid darf nur in Kombination mit Metformin, einem Sulfonylharnstoff, einem Thiazolidindion und/oder Basalinsulin eingesetzt werden. Liraglutid darf nicht mit DPP-IV-Hemmern, LT2-Hemmern oder Gliniden kombiniert werden. Liraglutid darf nicht als Monotherapie eingesetzt werden. Kein Einsatz bei schwerer Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance unter 30 ml/min) oder terminaler Niereninsuffizienz. Liraglutid eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Die Aufnahme in den ist befristet und endet mit 28.02.2019. J05 ANTIVIRALE MITTEL ZUR SYSTEMISCHEN ANWENDUNG J05AR19 Emtricitabin, Tenofovir Alafenamid und Rilpivirin Odefsey 200 mg/25 mg/25 mg Filmtabl. [PM] 30 Stk. - - 962,25 Zur Behandlung von HIV-1-infizierten PatientInnen ab 12 Jahren (größer gleich 35 kg) mit einer Viruslast kleiner gleich 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml, bei denen HIV-1 keine Mutation aufweist, die mit Resistenz gegen einen der enthaltenen Wirkstoffe assoziiert ist. Therapieeinleitung und regelmäßige Kontrollen durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der HIV-Behandlung. Der Austausch von Tenofovir Disoproxil gegen Tenofovir Alafenamid kann durch die Wirksamkeit in niedrigerer Dosis im Vergleich zu Eviplera zu einem günstigeren Nebenwirkungsprofil (Niere, Knochen) führen. N04 N04BC07 ANTIPARKINSONMITTEL Apomorphin Apo-go 5 mg/ml Inf.lsg. Fertigspr. 10 mg/ml Inj.-/Inf.lsg. Amp. 5 Stk. - - 131,15 50 Stk. - - 1.088,80 5 Stk. - - 131,15 50 Stk. - - 1.088,80 Bei fortgeschrittenem Morbus Parkinson zur subkutanen Infusionstherapie, wenn sich motorische Wirkschwankungen mit oralen Medikamenten nicht ausreichend beherrschen lassen. Einstellung, Dosisoptimierung und eine allfällige Reduktion der oralen Medikation müssen durch neurologische Fachabteilungen erfolgen. Die PatientInnen müssen in der Lage sein, die tägliche Verabreichung selbst zu erledigen bzw. eine Pflegeperson haben, die dazu in der Lage ist. Mit der 50 Stück Packung steht für viele Patienten jetzt eine adäquate Monatsversorgung zur Verfügung und die Rezeptgebührenhäufigkeit reduziert sich. R03 MITTEL BEI OBSTRUKTIVEN ATEMWEGSERKRANKUNGEN R03DX09 Mepolizumab L6 Nucala 100 mg Plv. zur Herst. einer Inj.lsg. [PM] 1 Stk. - - 1.363,30 www.stgkk.at/arzneimittel 3

Als Zusatztherapie bei Erwachsenen mit schwerem refraktärem eosinophilem Asthma mit Bluteosinophilen-Werten von 300 Zellen pro Mikroliter oder mehr in den letzten 12 Monaten UND wenn trotz täglicher Therapie mit maximal hoch dosierten inhalativen Corticosteroiden und einem lang wirkenden inhalativen Beta2-Agonisten und/oder Leukotrienrezeptorantagonisten und/oder Theophyllin in den letzten 12 Monaten UND wenn trotz einer Therapie mit systemischen Corticosteroiden für mindestens 6 Monate in den letzten 12 Monaten vier oder mehr schwere Asthma-Exarzerbationen in den letzten 12 Monaten auftraten, die entweder die Gabe oder eine deutliche Dosissteigerung von systemischen Corticosteroiden über mehr als drei Tage erforderten oder mindestens eine schwerwiegende Exazerbation mit stationärer Spitalsbehandlung in den letzten 12 Monaten auftrat. Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthma. Ersteinstellung und Weiterverordnung durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Pulmologie. Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation alle 6 Monate anhand der Anzahl an schweren und schwerwiegenden Asthma-Exazerbationen (Definition siehe oben) in den letzten 12 Monaten. Die Therapie ist nur fortzuführen bei einer Reduktion der Anzahl an Asthma-Exazerbationen ODER bei einer gleichbleibenden Anzahl an Asthma-Exazerbationen in Verbindung mit einer deutlichen Dosisreduktion systemischer Corticosteroide im Vergleich zur Ausgangsdosis. Vor Einleiten der personalisierten Therapie mit Antikörpern müssen alle Standardtherapieformen laut GINA-Guidelines ausgeschöpft worden sein (fehlende Asthmakontrolle/Kontrolle nur unter Maximaltherapie). In der Diagnostik ist es zudem essentiell, zwischen schwerem und schwierigem Asthma zu unterscheiden. Folgende Präparate wurden aus dem gestrichen: Präparat Menge ATC-Code Streichung mit Amlodipin "Stada" 5 mg Tabl. 30 Stk. C08CA01 01.03.2017 Amlodipin "Stada" 10 mg Tabl. 30 Stk. C08CA01 01.03.2017 Azilect 1 mg Tabl. 30 Stk. N04BD02 01.03.2017 Candesartan/HCT "Arcana" 16 mg/12,5 mg Tabl. 30 Stk. C09DA06 01.03.2017 Diclostad Amp. 5 Stk. M01AB05 01.03.2017 Latanoprost "Sandoz" 50 mcg/ml Augentropf. 2,5 ml S01EE01 01.03.2017 Oxycodon-HCl "ratiopharm" 30 mg Retardtabl. 30 Stk. N02AA05 01.03.2017 Oxycodon-HCl "ratiopharm" 60 mg Retardtabl. 30 Stk. N02AA05 01.03.2017 Quetiapin "Accord" 300 mg Retardtabl. N05AH04 01.03.2017 Quetiapin "Accord" 400 mg Retardtabl. N05AH04 01.03.2017 4 www.stgkk.at/arzneimittel

Präparat Menge ATC-Code Streichung mit Tyrothricin "Provita" comp. Lutschtabl. 20 Stk. R02AB 01.03.2017 Der Einsatz von Tyrothricin im Rahmen von infektiösen Entzündungen des Rachenraumes und der Mundhöhle sollte aufgrund der Zusammensetzung (Kombination eines nicht resorbierbaren Polypeptid-Antibiotikums mit einem Breitband- Antibiotikum) bei insgesamt hoher Wahrscheinlichkeit eines viralen Geschehens, das auf die NSAR-Gabe anspricht, kritisch hinterfragt werden (Leitlinie Tonsillitis; http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/017-024l_s2k_tonsillitis_gaumenmandeln_2015-08_01.pdf). Außerdem ist die lokale Wirkung dieser Antibiotika bei bestehenden Infektionen mit betahämolysierenden Streptokokken nicht ausreichend, auch nicht in Hinsicht auf den Schutz vor Spätfolgen (http://www.pharmazeutischezeitung.de/index.php?id=20918). Vilan Supp. 6 Stk. N02AA04 01.03.2017 Xatral uno 10 mg Retardtabl. 30 Stk. G04CA01 01.03.2017 Xylocain viskös oral 2% 100 ml N01BB02 01.03.2017 Änderung der Packungsgröße im Grünen Bereich: A02 MITTEL BEI SÄURE BEDINGTEN ERKRANKUNGEN A02BC01 Omeprazol Omeprazol "Sandoz" 20 mg Kaps. 14 Stk. - - 10,55 28 Stk. - - 15,60 Streichung der 7 Stk.-Pkg. Änderung der Verwendung im Gelben Bereich: L01 ANTINEOPLASTISCHE MITTEL L01XE03 Erlotinib Tarceva 100 mg Filmtabl. 30 Stk. - - 1.578,55 Bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) als Monotherapie zur First-line-Therapie bei PatientInnen mit aktivierenden Epidermal Growth Factor Receptor (EGFR)-Mutationen oder zur Wechsel-Erhaltungstherapie (switch maintenance treatment) bei PatientInnen mit aktivierenden EGFR-Mutationen und unverändertem Krankheitszustand nach First-line-Chemotherapie. zur Behandlung von PatientInnen, bei denen mindestens eine vorausgegangene Chemotherapie versagt hat. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFR-Tyrosinkinase mit einer validierten Testmethode. Bei PatientInnen mit EGFR-IHC-negativen Tumoren konnten weder ein Überlebensvorteil noch andere klinisch relevante Wirkungen gezeigt werden. www.stgkk.at/arzneimittel 5

Bei metastasiertem Pankreaskarzinom in Kombination mit Gemcitabin. Bei PatientInnen, die innerhalb der ersten 4-8 Behandlungswochen keinen Ausschlag entwickeln, sollte die Behandlung mit Erlotinib überdacht werden. Bei PatientInnen mit lokal fortgeschrittenem Pankreaskarzinom konnte ein Überlebensvorteil nicht gezeigt werden. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen/eine onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachärztin. Tarceva 150 mg Filmtabl. 30 Stk. - - 1.943,40 Bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) als Monotherapie zur First-line-Therapie bei PatientInnen mit aktivierenden Epidermal Growth Factor Receptor (EGFR)-Mutationen oder zur Wechsel-Erhaltungstherapie (switch maintenance treatment) bei PatientInnen mit aktivierenden EGFR-Mutationen und unverändertem Krankheitszustand nach First-line-Chemotherapie. zur Behandlung von PatientInnen, bei denen mindestens eine vorausgegangene Chemotherapie versagt hat. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFR-Tyrosinkinase mit einer validierten Testmethode. Bei PatientInnen mit EGFR-IHC-negativen Tumoren konnten weder ein Überlebensvorteil noch andere klinisch relevante Wirkungen gezeigt werden. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen/eine onkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachärztin. N07 ANDERE MITTEL FÜR DAS NERVENSYSTEM N07BC01 Buprenorphin 7 Stk. - - 4,80 Bupensan 2 mg Sublingualtabl. 28 Stk. - - 16,85 7 Stk. T2-7,65 4 mg Sublingualtabl. 28 Stk. T2-27,25 7 Stk. T2-12,85 8 mg Sublingualtabl. 28 Stk. T2-45,80 Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung) 7 Stk. T2-4,80 Buprenorphin "Hexal" 2 mg Sublingualtabl. 30 Stk. T2-18,00 7 Stk. T2-12,85 8 mg Sublingualtabl. 30 Stk. T2-49,00 Zur Substitutionsbehandlung (lt. Suchtgiftverordnung) Kontaktadresse: Steiermärkische Gebietskrankenkasse Mag. pharm. Dr. med. Isabella Bauer-Rupp (DW 1274) ( (0316) 8035-0 isabella.bauer-rupp@stgkk.at http://www.stgkk.at