Der Lieferantenwechsel gemäß 20 a EnWG
Themenübersicht Was ändert sich? Der bisherige Wechselprozess Der zukünftige Wechselprozess Handlungsempfehlungen
Was ändert sich? Neuausrichtung GPKE und GeLi Gas zum 01.04.2012 - Beschluss der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Prozessen bei GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas)
Was ändert sich? Rechnungstransparenz ( 40) - Angabe der Belastungen aus KA, MSB, MDL, NNE - Kündigungsfrist / Kündigungstermin / Vertragsdauer - Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes - Schlichtungsstelle ( 111) - Anpassung des Beschwerdeprozesses an die EnWG-Anforderungen zur Vermeidung von Schlichtungsverfahren Lieferantenwechsel ( 20a) - Verkürzung der Wechselfristen auf 3 Wochen - Kundenwechsel muss innerhalb von drei Wochen nach Auftragseingang abgewickelt sein
Kommunikation in den Medien In den Medien werden die EnWG-Änderungen im Wesentlichen wie folgt kommuniziert: 1. Bei Konflikten zwischen Kunden und ihren Strom-/Gaslieferanten kann die Schlichtungsstelle zur Beilegung eingeschaltet werden 2. Die Rechnungen müssen detailliertere Informationen für die Verbraucher enthalten. 3. Der Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten muss innerhalb von drei Wochen ab Auftragserteilung des Kunden erfolgen.
Der bisherige Wechselprozess Strom-/Gasanbieter übernimmt: Auftragsbestätigung 14 Tage Widerrufsrecht Kündigung beim bisherigen Lieferanten unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Anmeldung beim zuständigen Strom-/Gasnetzbetreiber Mitteilung des Lieferbeginns Lieferbeginn 1.Woche 2.Woche 3.Woche 4.Woche 5.Woche 6.Woche 7.Woche 8.Woche 9.Woche 10.Woche Der Wechsel dauert zwischen 8 bis 12 Wochen je nach Anbieter. Kündigungsfrist bei Voranbieter beachten! Seite 6
Der zukünftige Wechselprozess Strom-/Gasanbieter übernimmt: Auftragsbestätigung 14 Tage Widerrufsrecht Kündigung beim bisherigen Lieferanten unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Anmeldung beim zuständigen Strom-/Gasnetzbetreiber Mitteilung des Lieferbeginns Lieferbeginn * 1.Woche 2.Woche 3.Woche * unter Berücksichtigung evtl. Kündigungsfristen
Einzuhaltende Fristen ab 01.04.2012 Versorgerwechsel 1. Der Wechsel muss innerhalb von 3 Wochen möglich sein. 2. Frist: bis zum drittletzten Werktages des aktuellen Monats: Belieferung zum 1. des übernächsten Monats oder zu einem darauf folgenden 1. eines Kalendermonats möglich. Neueinzug 1. Wie bisher bis zu 6 Wochen in die Vergangenheit möglich 2. Der Belieferungsbeginn kann innerhalb dieser Frist auf jeden Kalendertag datiert werden.
Einzuhaltende Kündigungsfristen Im GPKE definierten theoretischem Prozess, könnte das Kündigungsdatum generell auch innerhalb des Monats liegen, maßgeblich ist aber nach wie vor das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bisherigen Lieferanten. Bisher ist die Vertragsdauer bei allen Lieferanten auch den Grundversorgern auf das Monatsende ausgelegt. Die Kündigungsfristen betragen i.d.r. vier bis sechs Wochen (oder länger) zu einem Monatsende, nur in Ausnahmefällen (Umzug) zwei Wochen zum Monatsende. In der Praxis kann also auch bei einem Belieferungswunsch zum 10. oder 15. eines Monats auf Grund des bestehenden Energievertrages erst zum folgenden Monatsende wirksam gekündigt werden.
Handlungsempfehlungen Konsequenz für die Praxis Als Konsequenz wird die TeleSon im Vertrieb zunächst alle Regeln zur Bestimmung des Lieferbeginns unverändert lassen. Konkret bedeutet dies: - als Wunschtermin kann weiterhin nur der erste eines Monats angegeben werden - beim ankreuzen von "nächstmöglicher Termin" wird der übernächste Monatserste verwendet, ab dem vorletzten Werktag im Monat der überübernächste Monatserste Die TeleSon wird selbstverständlich die Situation am Markt beobachten und auf Veränderungen entsprechend reagieren.