Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Sachverständigen? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2008 Seit dem Jahr 2002 bilden wir Sachverständige in unterschiedlichen Fachgebieten aus und weiter. Wir halten folgende Kursangebote für Interessierte bereit: Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation Sachverständiger für Bootsschäden und -bewertung mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation Schachverständiger für Schienenfahrzeuge mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Bildungsdienstleister Auffrischungskurse und Weiterbildungen für bereits ausgebildete Kfz-Sachverständige Weiterbildungen in den erweiterten Bereichen Zweirad- und Nutzfahrzeugtechnik
Gutachten für Ihr Kraftfahrzeug Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2008 Warum im Schadenfall ein Gutachten für Sie wichtig ist: Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er durch den Unfall bedingt erleidet. Dies bedeutet, dass dem Geschädigten alle durch das Schadenereignis entstehenden Aufwendungen ersetzt werden müssen. Wenn Sie unverschuldet einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug erleiden, sind auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen. Dies erfolgt ab einer Schadenhöhe von ca. 750. Dieses Recht besteht auch dann, wenn Ihnen die gegnerische Versicherungen mitteilt, dass bis zu einer Schadenhöhe von z. B. 3.000 ein Kostenvoranschlag ausreichend sei und kein Gutachten nötig wäre. Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt durch einen unabhängigen, weisungsfreien Sachverständigen. Es beinhaltet eine nachprüfbare, belastbare und grundsätzlich neutrale Beurteilung des Schadens. Der Sachverständige wird in seinem Gutachten den Schaden so schildern und beurteilen, dass dieser auch für einen Nichtfachmann nachvollziehbar und verständlich ist. Alle mit dem Schadenereignis eintretenden Erfordernisse werden dabei berücksichtigt. So werden neben der reinen Reparaturkostenkalkulation auch der Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges ermittelt und ggf. entsprechend des Schadenumfanges und des Alters eine merkantile Wertminderung festgelegt. Es werden die Dauer der Reparatur und der Nutzungsausfall für das Kfz ermittelt. Hierin besteht für die geschädigte Person der Unterschied zum Kostenvoranschlag. Sollte sich bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schadenumfang ergeben als zunächst ermittelt, wird der Sachverständige die zusätzlich in Erscheinung getretenen Schäden untersuchen und beurteilen. Die Schadenerweiterung wird dokumentiert. Die erweiterten, tatsächlich durch den Unfall bedingten Reparaturkosten sind für die Regulierung des Schadens maßgebend. Sie sollten im Falle eines unverschuldeten Schadens an Ihrem Fahrzeug in jedem Fall von Ihrem Recht auf ein unabhängiges und neutrales Gutachten in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns - wir begutachten Ihren Fahrzeugschaden!
Infoveranstaltung am 19.01.2016 in Oberschleißheim durchgeführt von der Firma U.D.S. in Kooperation mit der TÜV Rheinland Group (TÜV PersCert) und in Waldkraiburg mit der SZU GmbH
Firma U.D.S. U.D.S. steht für: Unternehmensberatung Dienstleistungen Sachverständigenwesen zertifiziert nach ISO 9001:2008 Firmensitz in 15745 Wildau, Karl-Marx-Str. 17 www.uds1.de f.doering@uds1.de Außenstelle in 84478 Waldkraiburg
der Sachverständige soll über überdurchschnittliche Sach- und Fachkunde verfügen Fachkunde: durch berufliche Aus- und Weiterbildung Sachkunde: Kenntnisse in einem Themenbereich Quelle: Wikipedia
Das Gutachten genießt eine hohe rechtliche Würdigung es gilt nicht als finale Entscheidung über einen komplexen Sachverhalt jedoch dient es als Hilfsmittel zum Herbeiführen einer finalen Entscheidung, Bsp: Regulierungsgrundlage für den Versicherer, Urteilsfindung einer/s Richterin/ Richters
Inhaltlicher Ablauf gesetzliche Voraussetzung in Deutschland derzeitiger Markt statistische Aussagen die Einstufung der Sachverständigen Betätigungsbereiche Ausbildung Prüfung und Zertifizierung Kosten Ertragsmöglichkeiten Arbeitsmittel
Gesetzliche Voraussetzung in Deutschland Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden Haftpflichtgesetz regelt die rechtliche Grundlage zur Ausübung der Tätigkeit des Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall ( 249 BGB) jeder Geschädigte im Haftpflichtschadenfall hat das Recht auf Inanspruchnahme eines Sachverständigen seiner Wahl ab Überschreitung der Bagatellschadengrenze sowie einen Anwalt seiner Wahl
Gesetzliche Voraussetzung in Deutschland bei korrektem Ablauf und korrekter Erstellung des Gutachtens muss der Versicherer des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen auf Grund der besonderen gesetzlichen Lage in Deutschland hat sich über Jahrzehnte ein unabhängiges, selbstständiges Sachverständigenwesen herausgebildet
Der Markt heute in Europa bzw. innerhalb der EU arbeiten Sachverständige in manchen Bereichen auch über die Staatsgrenzen hinaus die Zahl der Sachverständigen in Deutschland derzeit geschätzt: gesamt ca. 8000 davon mit (irgend)einer Ausbildung max. ca. 3500 Ausbildungsgänge werden in Deutschland z. Z. zwischen 3 Tagen und mehreren Monaten angeboten
Der Markt heute erhebliche Anzahl an fehlerhaften bzw. nicht verwertbaren Gutachten d. h., der Sachverständige muss zur Nachbesichtigung, einen Nachtrag zum Gutachten erstellen oder bekommt eine Rechnungsprüfung nachgereicht zusätzliche Kosten, minimaler oder kein Ertrag, Haftung!
Statistische Aussagen aus 2014 Bestand an Versicherungsverträgen 103,5 Mio. KH 56,9 Mio. VK 25,2 Mio. TK 17,3 Mio. ca. 100 Versicherer im Bereich Kraftfahrtversicherung tätig Quelle: GDV
Statistische Aussagen aus 2014 Versicherungsfälle: 9,4 Millionen Beitragseinnahmen: 20,057 Mrd. Euro Versicherungsleistungen: 19.420 Mrd. Euro Kraftfahrt-Haftplicht 12,211 Mrd. Euro Vollkasko 6,152 Mrd. Euro Teilkasko 1.034 Mrd. Euro Quelle: GDV
Statistische Aussagen seit 2006 ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle p. a. durch Polizei erfasst durchschnittliches Aufkommen je Schadenereignis Kraftfahrt-Haftpflicht: 3.500 Euro Vollkaskovers.: Teilkaskovers.: 1.500 Euro 650 Euro Quelle: GDV
Die Einstufungen der Sachverständigen in Deutschland Sachverständige amtlich anerkannter Prüforganisationen oder amtlich anerkannte Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige staatlich anerkannte Sachverständige zertifizierte Sachverständige selbsternannte Sachverständige
Betätigungsbereiche Erstellung von Unfallschadengutachten Haftpflicht und Kasko Erstellung technischer Gutachten (z. B. Motorschäden). Unfallrekonstruktion, hier Bedingung: Dipl.-Ing. Erstellung von Beweissicherungsgutachten, auch als Gerichtsgutachten Fahrzeugrücknahmegutachten für Leasingfirmen, Autohäuser, Banken usw. Fahrzeugbewertungen, auch klassische Fahrzeuge. Beratung bspw. bei Kauf/Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Die Ausbildung Curriculum basiert auf Empfehlungen des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS), der Verbände und eigener Marktrecherchen und kenntnisse Einteilung in 12 Modulen berufsbegleitend oder Vollzeit ohne extra Praktika
Zulassungsbedingungen zur Prüfung Qualifizierung zu Meister, Techniker oder höher Berufsfelder sind: Kfz-Technik Karosseriebau Zweirad, Landmaschinen, NKW Maschinenbau o. ä. andere Qualifizierungen werden auf Anfrage geprüft
Prüfung und Zertifizierung Aufnehmen eines Schadens am Fahrzeug mit anschließender Erstellung eines kompletten Gutachtens mittels DV Schriftliche Prüfung Beantwortung mit zu bildenden Antwortsätzen Mündliche Prüfung Verteidigung des erstellten Gutachtens (max. 10 Minuten) Prüfungsfragen. Beantwortung von zwei Prüfungsfragen, die zu Beginn der Prüfung blind gezogen werden.
Prüfung und Zertifizierung Zertifizierung ohne Begrenzung Zertifizierung jeweils auf drei Jahre begrenzt Rezertifizierung notwendig
Kosten Kursentgelt EUR 3.900,00 Mwst. befreit Prüfungsentgelt EUR 395,00 zzgl. Mwst. Förderung durch ESF je nach Bundesland
Nutzen der Zer+fizierung am Markt der Sachverständige hat von Beginn an eine gute Reputation am Markt hoher Wissensstand nach außen belegt Versicherungswirtschaft bedient sich vorrangig gut ausgebildeter Kräfte als angestellte Sachverständige, um Kosten zu sparen Verbände und Organisationen nehmen vorrangig gut ausgebildete Sachverständige als Partner auf, oft reicht eine Eignungsprüfung Vorteil bei Arbeiten im Ausland
Ertragsmöglichkeiten lt. empirischen Erhebungen werden durchschnittlich pro Gutachten EUR 400,00 Honorarentgelt berechnet. Nebenkosten (EDV-Entgelte, Fahrkosten, Telefon, Porto usw.) werden gesondert in Rechnung gestellt. bei 10 Gutachten im Monat sind das EUR 4.000,00 monatlich
Ertragsmöglichkeiten der Sachverständige benötigt in der Hauptsache ein Fahrzeug, eine DV mit PC-Applikation, moderne Kommunikation, eine Kamera, einige Messwerkzeuge, Hilfsmittel und. S A C H V E R S T A N D!
Arbeitsmittel des Sachverständigen PC z.b. Notebook SoIware Drucker Digitalkamera mit mindestens 5 Milo Pixel mehrfachen OpOschen Zoom bestens geeignet digitale Spiegelreflexkamera
Arbeitsmittel des Sachverständigen Messmittel großer Meterstab mit gut zu erkennenden Skalierungen wie z.b. bei Vermessern Messschieber Messkeil zur Überwachung von Spaltmaßen
Arbeitsmittel des Sachverständigen Lacklupe Erkennung von nicht sofort sichtbaren Mängeln im Lack
Arbeitsmittel des Sachverständigen Schichtdickenmessgerät - zur Messung der Schichtdicke des Lackes
Spezialisierungen Zweiradtechnik (auch Fahrrad) Aggregate Baumaschinen LKW Bus Boote und Yachten (mit entsprechender Vorkenntnis) Schienenfahrzeuge usw.