Einschätzungen zum Regulierungsverhalten

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1 Einschätzungen zum Regulierungsverhalten der Assekuranz - November

2 Daten zur Untersuchung Auftraggeber: Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.v. Befragungspersonen: Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.v. Zahl der Befragten: Rechtsanwälte Methode: Online-Befragung Erhebungszeitraum: 22. September bis 28. Oktober

3 Hauptsächlich bearbeitete Rechtsgebiete Es sind überwiegend in folgenden Rechtgebieten tätig: Haftungsrecht/Verkehrsrecht 69 Versicherungsvertragsrecht 12 Arbeitsrecht Familienrecht 4 4 Strafrecht Miet-/Wohneigentumsrecht Sonstiges Basis: alle Befragten; aufgeführt sind Nennungen ab 1 Prozent - 3 -

4 Einschätzungen zur Entwicklung des Regulierungsverhaltens der Versicherer - insgesamt Das Regulierungsverhalten der Versicherer hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich/ etwas verbessert deutlich verschlechtert nicht wesentlich verändert 23 etwas verschlechtert Basis: alle Befragten - 4 -

5 Einschätzungen zur Entwicklung des Regulierungsverhaltens der Versicherer - nach hauptsächlichem Rechtsgebiet Das Regulierungsverhalten der Versicherer hat sich in den letzten fünf Jahren Versicherungsrecht Haftungs-/Verkehrsrecht deutlich verschlechtert 24 9 deutlich/ etwas verbessert deutlich/ etwas verbessert 4 21 nicht wesentlich verändert nicht wesentlich verändert deutlich verschlechtert etwas verschlechtert etwas verschlechtert Basis: alle Befragten - 5 -

6 Was hat sich beim Regulierungsverhalten verbessert? * ) Beim Regulierungsverhalten der Versicherer hat sich vor allem verbessert: kürzere Bearbeitungszeit 69 seltener unberechtigte Kürzungen/ Zurückweisungen von Leistungen erhöhte Vergleichsbereitschaft (modernere) Kommunikation 7 Kompetenz 7 * ) offene Frage, Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die meinen, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren verbessert hat - 6 -

7 Was hat sich beim Regulierungsverhalten verschlechtert? * ) Beim Regulierungsverhalten der Versicherer hat sich vor allem verschlechtert: längere Bearbeitungszeit Einsatz von Verzögerungstaktiken Zahlung nur nach Klageeinreichung öfter unberechtigte Kürzungen/ Zurückweisungen von Leistungen Einholung von Prüf-/Gegengutachten Ignorieren der Rechtssprechung taktische Kürzung von Kleinbeträgen geringere Vergleichsbereitschaft schlechte Erreichbarkeit von Ansprechpartner fehlende Kompetenz des Personals einzelne Kostenerstattungen insgesamt hauptsächliches Rechtsgebiet Versicherungsrecht Haftungs-/Verkehrsrecht * ) offene Frage, Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die meinen, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren verschlechtert hat - 7 -

8 Angaben zu Gründen für Probleme bei der Regulierung (1) * ) Als Gründe für Probleme bei der Regulierung durch Versicherer werden genannt: bewusste Verzögerung oder Vereitelung von Ansprüchen 65 Geringhaltung der Schadensaufwendungen 62 Personalmangel beim Versicherer Versuche, den Anspruchsteller zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem ungünstigen Vergleich zu bewegen Ausnutzung des überlegenen Wissens des Versicherers, um weniger regulieren zu müssen als geschuldet ist fehlende Bereitschaft, nach erfolgter Ablehnung nochmals in die Prüfung einzusteigen vorschnelle Ablehnung der Regulierung ohne hinreichende Klärung des Sachverhalts insgesamt hauptsächliches Rechtsgebiet Versicherungsrecht Haftungs-/Verkehrsrecht * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: alle Befragten - 8 -

9 Angaben zu Gründen für Probleme bei der Regulierung (2) * ) Als Gründe für Probleme bei der Regulierung durch Versicherer werden genannt: unterschiedliche Rechtsansichten 32 unterschiedliche Annahmen bezüglich des zu beurteilenden Schadens 27 unzureichende Ausbildung der Sachbearbeiter des Versicherers fehlerhafte oder unzureichende Beurteilung der rechtlichen Anforderungen auf Seiten des Anspruchstellers fehlende oder verspätete Einreichung von Unterlagen durch den Anspruchsteller unzureichende Darstellung des Sachverhaltes durch den Anspruchsteller fehlerhafte oder unzureichende Darlegung der Anspruchshöhe durch den Anspruchsteller insgesamt hauptsächliches Rechtsgebiet Versicherungsrecht Haftungs-/Verkehrsrecht * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: alle Befragten - 9 -

10 Erfahrungen von Versicherungsrechtlern - November

11 Anlässe der Konsultation durch Mandanten (1) * ) Hauptsächliche Anlässe für die Konsultation durch Mandanten in Versicherungsangelegenheiten sind: der Versicherer hat die Regulierung abgelehnt 92 der Versicherer hat zu wenig reguliert 65 die Regulierung dauert zu lange 65 der Versicherer fordert wiederholt neue Unterlagen und Informationen an der Mandant fühlt sich durch Anforderungen des Versicherers überfordert Der Mandant möchte über einen Versicherungsfall vorbeugend beraten werden, um Fehler zu vermeiden * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Versicherungsvertragsrecht tätig sind und Verbraucher/Unternehmen oder Geschädigte gegen Versicherungsunternehmen vertreten

12 Anlässe der Konsultation durch Mandanten (2) * ) Hauptsächliche Anlässe für die Konsultation durch Mandanten in Versicherungsangelegenheiten sind: der Mandant hat unzureichende Kenntnisse oder falsche Vorstellungen von Umfang und Voraussetzungen der Leistungen der Mandant hat unzureichende Kenntnisse über seine Mitwirkungspflichten (insbesondere Obliegenheiten) der Mandant versteht die Versicherungsbedingungen nicht der Versicherer hat einen Vergleich vorgeschlagen der Mandant möchte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorbeugend beraten werden, um Fehler zu vermeiden * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Versicherungsvertragsrecht tätig sind und Verbraucher/Unternehmen oder Geschädigte gegen Versicherungsunternehmen vertreten

13 Versicherungssparten mit besonders vielen Streitigkeiten * ) In folgenden Versicherungssparten gibt es besonders viele Streitigkeiten: Berufsunfähigkeitsversicherung 77 Unfallversicherung 43 Krankheitskostenversicherung 38 Krankentagegeldversicherung Rechtsschutzversicherung Gebäudeversicherung Lebensversicherung Hausratversicherung private Haftpflichtversicherung berufliche/gewerbliche Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Versicherungsvertragsrecht tätig sind

14 Inhaltliche Hauptstreitpunkte bei der Regulierung * ) Die inhaltlichen Hauptstreitpunkte bei der Regulierung betreffen: vorvertragliche Anzeigepflicht-Verletzung Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen Obliegenheitsverletzung Streit über die Höhe der Leistungen Risikoausschlüsse Streit über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen Betrugsverdacht Dauer der Begutachtung 11 Streit über die Person des Sachverständigen 1 * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Versicherungsvertragsrecht tätig sind

15 Erledigung von Deckungsstreitigkeiten Erfahrungsgemäß werden Deckungsstreitigkeiten überwiegend erledigt durch gerichtliches Anerkenntnis der Versicherers außergerichtlich durch vollständige Regulierung keine Angabe gerichtliche Entscheidung durch gerichtlichen Vergleich außergerichtlich durch Vergleich Basis: Befragte, die überwiegend im Versicherungsvertragsrecht tätig sind

16 Erfahrungen von Haftungs-/ Verkehrsrechtlern - November

17 Anlässe der Konsultation durch Mandanten * ) Hauptsächliche Anlässe für die Konsultation durch Mandanten in Bereich des Verkehrsrechts sind: der Mandant fühlt sich mit der Regulierung des Schadenfalls überfordert 78 der Mandant möchte umfassend über seine Ansprüche beraten werden 66 der Versicherer hat zu wenig reguliert 64 die Regulierung dauert zu lange 60 der Versicherer hat die Regulierung abgelehnt 55 der Versicherer hat auf die Zahlungsaufforderung des Mandanten nicht reagiert 43 der Versicherer hat einen Vergleich vorgeschlagen 7 * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Haftungs-/Verkehrsrecht tätig sind und Verbraucher/Unternehmen oder Geschädigte gegen Versicherungsunternehmen vertreten

18 Hauptstreitpunkte im Bereich der Schadensregulierung (1) * ) Folgende Bereiche der Schadensregulierung im Verkehrsrecht führen am häufigsten zu Streitigkeiten mit dem Versicherer: Streit über... die Höhe des Schmerzensgeldes 69 die Höhe der Reparaturkosten 60 die Höhe der Mietwagenkosten 55 die Haftung dem Grunde nach 54 die Ursächlichkeit des Unfalles für Personenschaden den Umfang von erlittenen Verletzungen die Höhe des Haushaltsführungsschadens * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Haftungs-/Verkehrsrecht tätig sind

19 Hauptstreitpunkte im Bereich der Schadensregulierung (2) * ) Folgende Bereiche der Schadensregulierung im Verkehrsrecht führen am häufigsten zu Streitigkeiten mit dem Versicherer: Streit über... Sachverständigengutachten und -kosten 35 die Höhe des Restwertes die Dauer einer verletzungsbedingten Beeinträchtigung die Höhe des Erwerbsausfallschadens die Höhe des Wiederbeschaffungswertes 23 die Abwicklung eines Kaskoschadens 4 * ) Mehrfachnennungen möglich Basis: Befragte, die überwiegend im Haftungs-/Verkehrsrecht tätig sind

20 Erledigung von zivilrechtlichen Mandaten im Verkehrsrecht Erfahrungsgemäß werden zivilrechtliche Mandate im Verkehrsrecht überwiegend erledigt durch Klagerücknahme durch gerichtliches Anerkenntnis des Versicherers durch gerichtlichen Vergleich durch gerichtliche Entscheidung außergerichtlich durch Vergleich keine Angabe 5 51 außergerichtlich durch vollständige Regulierung Basis: Befragte, die überwiegend im Haftungs-/Verkehrsrecht tätig sind

21 Erledigung von Mandaten im Vergleich Erfahrungsgemäß werden Mandate überwiegend erledigt Versicherungsrecht Verkehrsrecht durch gerichtliches Anerkenntnis des Versicherers durch gerichtlichen Vergleich keine Angabe außergerichtlich durch vollständige Regulierung außergerichtlich durch Vergleich durch gerichtliche Entscheidung durch Klagerücknahme durch gerichtliches Anerkenntnis des Versicherers durch gerichtlichen Vergleich außergerichtlich durch Vergleich keine Angabe 51 außergerichtlich durch vollständige Regulierung durch gerichtliche Entscheidung Basis: alle Befragten

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