Geschäftsbereich Landwirtschaft Backnang Beratungsstelle für Obst-, Gartenbau und Landschaftspflege

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Transkript:

Geschäftsbereich Landwirtschaft Backnang Beratungsstelle für Obst-, Gartenbau und Landschaftspflege Auskunft erteilen Rundbrief Nr.: 1/2016 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Neuer Kollege bei der Obstbauberatung 2. Pflanzenschutzhinweise 2016 für den Haus- und Kleingarten -- erste Zulassungsänderungen 3. Frostspannersituation 4. Anmeldungen: Fachwartausbildung, Sachkundekurs und Sachkundefortbildung 5. Landesförderprogramm zum Obstbaumschnitt Hinweise zum sachgerechten Obstbaumschnitt; Kontrollen 6. Streuobstbörse im Internet 7. Infoblatt über Misteln Ursula Coppola 07191 / 895-4243 u.coppola@rems-murr-kreis.de Ute Tränkle 07191 / 895-4230 u.traenkle@rems-murr-kreis.de Adrian Klose 07191 / 895-4231 a.klose@rems-murr-kreis.de Johannes Eder 07191 / 895-4228 j.eder@rems-murr-kreis.de Datum 04. April 2016 1. Neuer Kollege bei der Obstbauberatung Anfang März hat Herr Adrian Klose als Nachfolger von Herrn Alexander Weißbarth bei der Obstberatung angefangen. Herr Klose studierte von 2005-2010 Gartenbau an der Fachhochschule Osnabrück und konnte bereits in verschiedenen Bereichen des Gartenbaus Berufserfahrung sammeln. Zuletzt absolvierte er erfolgreich seinen Vorbereitungsdienst für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Verwaltungsdienst beim Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft. 2. Pflanzenschutzhinweise 2016 für den Haus- und Kleingarten Als Anlage erhalten Sie das Informationsheft 2016 über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Haus- und Kleingarten. Neben den Listen mit den derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind auch eine Vielzahl von Schädlingen und Krankheiten sowie vorbeugende Maßnahmen und allgemeine Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erläutert. Zentrale: 07191 895-4210 07191 895-4233 Allgemeine Sprechzeiten Mo. - Fr. 8:30-12:00 Uhr Do. Nachm. 13:30-18:00 Uhr Bankverbindung Kreissparkasse Waiblingen BLZ 602 500 10 Konto 200 037 VVS-Anschluss Bahnhof Backnang S 3 R-Bahn Internet www.rems-murr-kreis.de

2 Auf einige Punkte bzw. Änderungen möchte ich Sie besonders hinweisen: Geändert hat sich auch die Beschriftung für Präparate, die für die Anwendung im Bereich Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Bislang stand auf der Packung Für die Anwendung im Haus- und Kleingarten zugelassen. Seit vergangenem Jahr lautet die Bezeichnung: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig". 3. Frostspanner - Befallssituation Seit einigen Jahren sind ein stetiger Anstieg der Frostspannerpopulation und damit erhebliche Frostspannerschäden zu beobachten. Mit den ansteigenden Frühjahrstemperaturen beginnt gegen Anfang April der Raupenschlupf. Während der folgenden, vierwöchigen Entwicklungsphase nehmen diese rasch zu und vertilgen dabei große Mengen Blattmasse und Jungfrüchte. Bei einem massenhaften Befall kann dies auch zum Kahlfraß Abb 1: Falterfang am Leimgürtel ganzer Bäume führen. Zwar treiben die Bäume im Verlauf des Sommers erneut aus, doch schwächt die erneute Blattbildung die Bäume und geht damit zu Lasten des Blütenknospenan- satzes für das Folgejahr. War der Befall im vergangenen Jahr schon nennenswert hoch und die Bäume wurden im Herbst nicht durch Leimringe geschützt, könnte eine Pflanzenschutzmaßnahme eine erneute Schädigung verhindern. Je nach Entwicklungsstadium und Witterungsverlauf müsste diese etwa Mitte April bei sonnigem Wetter und Temperaturen über 18 C eingeplant werden. Für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind folgende Präparate: - Xen Tar, Dipel ES (Bacillus thurengiensis) Abb 2: Frostspannerschäden an Äpfeln - Bayer Garten Raupenfrei

3 4. Anmeldungen: Sachkundekurs, Sachkundefortbildung und Fachwartausbildung Wie bei verschiedenen Anlässen bereits mehrfach kommuniziert, sind Anmeldungen jederzeit möglich. Selbstverständlich genügen einfache telefonische oder elektronische Nachrichten mit dem Namen und der genauen Anschrift Ihres Interessenten. aktueller Stand: Fachwartausbildung: bis heute liegen für den nächsten Fachwartkurs 26 Anmeldungen vor. Dieser ist damit fast voll belegt (maximale Teilnehmerzahl 30 Personen), sodass wir im Herbst mit einer neuen Ausbildung beginnen können. Sachkundekurs: Offenbar lassen die geänderten Regelungen zum Sachkundenachweis das Interesse an diesem Kurs steigen. Mittlerweile liegen auch hierfür so viele Anmeldungen vor, dass im Herbst ein weiterer Kurs abgehalten wird. Aktuell können noch maximal 10 Anmeldungen berücksichtigt werden. Sachkundefortbildung: Für die alle drei Jahre vorgeschriebene, vierstündige Sachkundefortbildung liegen bislang nur vier Anmeldungen vor. Sollte sich diese Anzahl im Verlauf der kommenden Monate nicht erheblich steigern, können wir davon ausgehen, dass die Obstbauberatung bzw. die Kreisobstbauverbände in diesem Jahr keine obstbauliche Sachkundefortbildung anbieten werden können. Gebühren für die Sachkundefortbildung: Mitglieder der Kreisobstbauverbände: Nichtmitglieder: 10 Euro 20 Euro Für Landwirte/Obstbauern, die dringend eine Sachkundefortbildung benötigen, nachfolgender Hinweis: Es werden auch außerhalb des Landkreises Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde angeboten. Erwähnt sein sollen hier beispielsweise: der Weinsberger Obstbautag und der Weinsberger Weinbautag im Februar, ebenso die pflanzenschutzfachlichen Fortbildungen des Landesverbands für Obstbau- Garten und Landschaft (LOGL). Termine unter: http://www.logl-bw.de/aktuelles/termine. Weitere Angebote: Fortbildungen der Weinbaugenossenschaften oder auch die Felderbegehungen des Landwirtschaftsamts im Juni/Juli (Termine werden auch in der Tagespresse veröffentlicht). 5. Landesförderprogramm zum Obstbaumschnitt Hinweise zum Obstbaumschnitt Kontrollen Das im Rahmen der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg aus der Taufe gehobene Fördermodul Obstbaumschnitt stieß bei uns auf eine unerwartet hohe Resonanz: insgesamt wurden aus dem Landkreis über 57.000 Bäume für dieses Förderprogramm angemeldet.

4 Da die vorgesehene Priorisierung nicht zu Anwendung kam, wurden alle Anträge bewilligt und entsprechende Förderbescheide an die Antragsteller versandt. Nachfolgend einige Antworten auf Fragen, die in den vergangenen Wochen oftmals an uns gestellt wurden: Wie wird die Auszahlung beantragt? Die jährliche Auszahlung der Förderung kann nur von Maßnahmenteilnehmern beantragt werden, die einen Sammelantrag bis zum 15. Mai 2015 gestellt und eine Bestätigung des zuständigen Regierungspräsidiums für die Aufnahme in das fünfjährige Förderprogramm erhalten haben. Die Auszahlung der Förderung für die in der Schnittsaison 2015/16 durchgeführten Schnittmaßnahmen wird mit einem Auszahlungsantrag beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt und beruht auf dem eingereichten Schnittkonzept. Damit ist höchstens die im Konzept angegebene Anzahl an Schnittmaßnahmen für 2015/16 auszahlbar. Bis wann muss die Auszahlung beantragt werden? Die Frist für die Einreichung der Auszahlungsanträge bei den Regierungspräsidien ist der 15. Mai 2016. Dem Auszahlungsantrag ist eine Einverständniserklärung aller am Sammelantrag beteiligten Personen beizufügen. Wie oft und in welchem Zweitraum müssen die Bäume geschnitten werden? Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens zweimal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, wird jedoch nur zweimal im Förderzeitraum gefördert. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum einhalten. Andernfalls müssen sie ggf. Hochstammobstbäume nachpflanzen. Damit Nachpflanzungen erfolgreich anwachsen, soll eine Baumscheibe offengehalten werden. Wie laufen die Kontrollen ab und wer kontrolliert? Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der Unteren Verwaltungsbehörde (bei uns werden dies die Obstbauberater übernehmen) überprüft zunächst 20 Prozent der im Sammelantrag beantragten Bäume auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der erfolgten Schnittmaßnahmen und der Schnittqualität (siehe auch Infoblatt Fachliche Hinweise zum Schnitt von Obstbäumen in der Anlage). Ergibt diese Kontrolle keine Beanstandung, ist sie abgeschlossen und die Auszahlung des Zuschusses kann in die Wege geleitet werden. Sollten die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sein, ist eine Ausweitung des Kontrollumfanges erforderlich und weitere Flurstücke werden überprüft.

5 6. Streuobstbörse im Internet Seit nunmehr drei Jahren beteiligt sich der Landkreis an der Internetplattform www.streuobstwiesen-boerse.de: hier kann jeder kostenlos streuobstbauliche Suchanfragen bzw. Angebote veröffentlichen. Um ein Inserat einzustellen müssen Sie sich lediglich auf der Startseite zum Rems-Murr-Kreis durchklicken und dann das Onlineformular ausfüllen. Waiblingen und Berglen haben ihrerseits eine eigene Startseite eingerichtet; Inserate für die anderen Gemeinden werden unter dem Link weitere Kommunen im LKR eingestellt. Sobald der Administrator den Inhalt freigegeben hat, ist das Inserat 100 Tage online. 7. Informationsblatt über Misteln Als Anlage ist diesem Rundbrief ein Faltblatt beigelegt, das Sie und Ihre Mitglieder über die Probleme und Schäden informiert, welche der zusehends fortschreitende Mistelbefall mit sich bringt. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Informationen möglichst viele Obstbaumbesitzer erreicht. Gerne können Sie noch weitere Exemplare bestellen oder die Datei im PDF-Format zur Veröffentlichung anfordern Anruf oder Email genügen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Eder 3 Anlagen: - Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten 2016 - Informationsblatt zum Landeszuschussprogramm Sachgerechter Obstbaumschnitt - Infoblatt über Misteln