AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN (HS 2016 // WINTERSESSION 2016/17)

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Transkript:

Prüfungsplanstelle ETH Zentrum, HG F 18 Rämistrasse 101 CH-8092 Zürich Tel. +41-44-632 20 68 AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN (HS 2016 // WINTERSESSION 2016/17) VERBINDLICHE INFORMATIONEN FÜR: Semesterend-Prüfungen am Ende des Herbstsemesters 2016 Prüfungsphase am Semesterende: Montag, 12. Dezember 2016 bis und mit Freitag, 20. Januar 2017 Wiederholung von nicht bestandenen Semesterend-Prüfungen aus dem Herbstsemester 2016 / Montag, 20. Februar bis und mit Freitag, 3. März 2017 Sessions-Prüfungen Winter 2016/17: Montag, 23. Januar bis und mit Freitag, 17. Februar 2017 Alle aufgeführten Termine müssen strikt eingehalten werden. Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte zuerst in mystudies Funktionen Prüfungen Fragen oder unter www.pruefungen.ethz.ch. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage, senden Sie bitte kein E-Mail, sondern rufen Sie die Prüfungsplanstelle an: Tel. 044 632 20 68. A. ANMELDUNG GRUNDSÄTZLICHES: FORM der Leistungskontrolle: Schauen Sie in mystudies Funktionen Belegungen einzelne Lerneinheiten Leistungskontrolle, welche FORM die Leistungskontrolle aufweist. Für Semesterleistungen (egal ob benotet oder unbenotet) braucht es keine Anmeldung, auch dann nicht, wenn die Leistungskontrolle in Form einer Prüfung durchgeführt wird! Es genügt eine fristgerechte Belegung der Lerneinheit. Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen Semesterendprüfungen braucht es zusätzlich zur Belegung der Lerneinheit auch eine aktive Prüfungsanmeldung. Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen Sessionsprüfungen braucht es zusätzlich zur Belegung der Lerneinheit (möglicherweise in einem vergangenen Semester) ebenfalls eine aktive Prüfungsanmeldung. Zulassungsprüfungen zum Doktorat müssen nicht angemeldet, sondern lediglich mittels mystudies Funktionen Zulassungsprüfungen eingetragen bzw. organisiert werden. Verbindlich sind in jedem Fall die Angaben aus dem Vorlesungsverzeichnis! Seite 1

ERSTSEMESTRIGE: Achtung: Erstsemestrige in einem Studiengang mit aufgeteilter Basisprüfung (Bachelor-Studiengänge ITET, INFK, MATH, PHYS und RW) können sich bereits jetzt für die Ablegung des ersten Teilblockes der Basisprüfung in der kommenden Wintersession 2016/17 anmelden. Alle anderen Studiengänge: Sie können sich frühestens zu Beginn des 2. Semesters zur Basisprüfung anmelden und in der anschliessenden Sommersession ablegen. Da weitere Fächer für den Bachelor jedoch auch bereits nach einem Semester angemeldet und abgelegt werden können, erhalten auch Sie diese Informationen zur An- und Abmeldung von Prüfungen. TERMINE: Ab Montag, 3. Oktober bis spätestens Sonntag, 16. Oktober 2016, 24:00 Uhr, können Sie sich über mystudies Funktionen Prüfungen für alle Semesterend- und Sessionsprüfungen anmelden. Dieser Endtermin gilt sowohl für Sessions- wie auch für Semesterendprüfungen! Sollten Sie eine Semesterendprüfung nicht bestehen und bietet der/die Examinator/in eine Wiederholungsprüfung an (siehe auch hier Information zur Leistungskontrolle im Vorlesungsverzeichnis), können Sie sich zwischen Montag, 30. Januar und Sonntag, 19. Februar 2017, 24:00 Uhr, dazu anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst möglich sein wird, wenn das Nichtbestehen des ersten Versuchs verfügt wurde und im Leistungsüberblick sichtbar ist. Die Endtermine sind für alle zwingend! Nach Ablauf eines Anmeldetermins ist eine Anmeldung nicht mehr über mystudies möglich und kann nur in gut begründeten Fällen entgegengenommen werden. Dazu müssen Sie persönlich bei der Prüfungsplanstelle vorbeikommen (ETH Zentrum, HG F 18). Für verspätete Anmeldungen wird eine Verspätungsgebühr von Fr. 50.- erhoben. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Anmeldefrist versäumen, weil vermeintliche Computerprobleme am letzten Tag bzw. am Wochenende der Anmeldefrist auftreten. ANSPRUCH: Beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, eine Sessions- oder Semesterendprüfung abzulegen, zu der Sie sich nicht angemeldet haben. Dies gilt sinngemäss auch für eine Semesterleistung, aber nur sofern dafür eine interne (durch die/den Dozierende/n organisierte) Anmeldung erforderlich ist. FRISTEN: Falls Sie im laufenden Semester eine Frist zur Ablegung der Basisprüfung, zur Ablegung von Auflagen oder für Ihren Studienabschluss haben, so denken Sie daran, sich für alle verlangten Prüfungen anzumelden. MAXIMALE ANZAHL PRÜFUNGEN: Die Anzahl der maximal anmeldbaren Sessionsprüfungen ist auf 11 beschränkt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Studierenden alle angemeldeten und zum Curriculum gehörenden Prüfungen ihres Studienganges ablegen können. Auf begründetes Gesuch hin können im Einzelfall Ausnahmen bewilligt werden. Solche Gesuche sind bis Freitag, 14. Oktober 2016, 16.30 Uhr, persönlich bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) einzureichen. Seite 2

IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE ELEKTRONISCHE ANMELDUNG NICHT MÖGLICH: Fälle, die wegen bestehender Erlasse oder Auflagen manuell behandelt werden müssen. Bei der Wiederholung des ersten Studiensemesters (Einschreibung ins 1. Studiensemester) wird die Basisprüfung nicht zur Anmeldung vorgeschlagen. (Gilt nur für Studiengänge ohne aufgeteilte Basisprüfung.) Lerneinheiten, deren Belegungen mehr als vier Semester zurückliegen, bzw. deren Belegungen fehlen. Weitere Spezialfälle, die manuell behandelt werden müssen. In allen diesen Fällen müssen Sie das ANMELDEFORMULAR auf der Seite Anmeldungen in mystudies ausdrucken, ausfüllen und persönlich bis Freitag, 14. Oktober 2016, 16.30 Uhr, vorbeibringen: Wie & Wo: Persönlich bei der Prüfungsplanstelle, ETH Hauptgebäude, Rämistrasse 101, HG F 18 Es werden keine Anmeldungen per Post oder E-Mail entgegengenommen! Wann: Montag-Freitag, 11:00-13:00 und 14:30 16:30 Uhr. Hinweis: Diese Öffnungszeiten gelten nur während der Anmeldephase (3. + 4. Semesterwoche) Ausserhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung: 044 632 20 68. B. TESTAT / LEISTUNGEN AUF DEM ZEUGNIS: TESTATKONTROLLE: Seit dem Herbstsemester 2013 gibt es generell keine Testatpflicht mehr. Es könnte jedoch sein, dass neu verlangt wird, zentrale Elemente (Zwischenprüfungen) während dem Semester abzulegen, die in die Gesamtbenotung einfliessen. LEISTUNGEN AUF DEM ZEUGNIS: ALLE Leistungskontrollen werden auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, also auch alle nicht bestandenen Leistungen und alle Abbrüche (wegen Abbruch einer Arbeit oder Nichterscheinen an der angemeldeten Prüfung). Zusätzliche Hinweise: a. Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen werden. b. Wie bisher wird im Zeugnis bei der Repetition einer Leistungskontrolle nur der letzte Versuch aufgeführt. Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus dem ersten Versuch korrigiert werden. C. PRÜFUNGSPLÄNE: SESSIONSPRÜFUNGEN: Die Prüfungspläne für die Sessionsprüfungen werden in drei Schritten bekanntgegeben: Voraussichtlich Mitte November 2016 wird der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen in mystudies publiziert. Die Prüfungsplanstelle wird ein E-Mail versenden, sobald er verfügbar ist. Der Plan der mündlichen Sessionsprüfungen wird kurz vor Weihnachten 2016 in mystudies sichtbar sein (mit Angabe des Prüfungsdatums, jedoch mit provisorischen Zeitangaben). Nach Ablauf der Abmeldefrist (Sonntag, 15. Januar 2017, 24.00 Uhr) werden die Prüfungspläne der Examinatorinnen und Examinatoren nachoptimiert, um die durch Abmeldungen von mündlichen Prüfungen entstandenen Lücken zu füllen. Die bereits bekanntgegebenen Prüfungstage sind fixiert verändert werden nur die Anfangszeiten der mündlichen Prüfungen innerhalb des Tages. Kurz vor Beginn der Prüfungssession wird der persönliche Prüfungsplan mit Datum der Prüfungen, Raum- und definitiven Zeitangaben bekanntgegeben. Seite 3

SEMESTERENDPRÜFUNGEN: Diese finden in den beiden letzten Semesterwochen oder den beiden ersten Semesterferienwochen statt (12. 23. Dezember 2016 und 9. 20. Januar 2017). Sie werden durch den Dozierenden bzw. das Departement organisiert, welches die Lerneinheit anbietet. Informieren Sie sich bei den Dozierenden über die genauen Termine. Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Semesterendprüfungen werden ebenfalls durch die Departemente bzw. die Dozierenden selbst organisiert. Sie werden in den ersten beiden Semesterwochen des nachfolgenden Frühjahrssemesters 2017 stattfinden (20. Februar 3. März 2017). D. ABMELDUNG: Semesterendprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 11. Dezember 2016, 24:00 Uhr Sessionsprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 15. Januar 2017, 24:00 Uhr Wiederholung von Semesterendprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 19. Februar 2017, 24:00 Uhr VERSPÄTETE ABMELDUNG: Eine verspätete Abmeldung wird nur bei wichtigen Gründen, wie Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden Ereignissen, akzeptiert. Wird die verspätete Abmeldung nicht ausreichend begründet, so bleibt die Anmeldung zur Leistungskontrolle bestehen. Wird in einem solchen Fall die Leistungskontrolle nicht absolviert, so gilt sie als nicht bestanden. Handelt es sich um einen Teil der Basisprüfung oder eines Prüfungsblocks, so gilt die Basisprüfung bzw. der gesamte Block als nicht bestanden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung der ETH Zürich ab dem Herbstsemester 2013 alle erzielten Leistungen auf dem Zeugnis bzw. dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt sein werden. Dazu gehören sowohl bestandene, nicht bestandene, wie auch abgebrochene Leistungskontrollen. Es wird die jeweils im letzten Versuch erzielte Leistung aufgeführt. ( Siehe auch B. TESTAT / LEISTUNGEN AUF DEM ZEUGNIS) IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE (ELEKTRONISCHE) ABMELDUNG NICHT MÖGLICH: Der Abmeldetermin ist abgelaufen. Eine verspätete Abmeldung wird nur bei wichtigen Gründen, wie Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden Ereignissen, akzeptiert. Kontaktieren Sie die Prüfungsplanstelle (044 632 20 68). Die Basisprüfung oder ein Prüfungsblock wurde in der vorangehenden Session unterbrochen. Die Frist der Basisprüfung oder des Studienabschlusses (dies wird elektronisch nicht überprüft!) wird überschritten. EINHALTUNG DER STUDIENFRISTEN: Die Einhaltung der Studienfristen liegt in Ihrer Eigenverantwortung. Wird eine Studienfrist nicht eingehalten, muss gleichzeitig ein gut begründetes schriftliches Gesuch um Annahme der Abmeldung und Verlängerung der Frist eingereicht werden, welchem gleichzeitig der entsprechende Beleg (z.b. begründetes Arztzeugnis) beizulegen ist. Fristverlängerungsgesuche für Basisprüfungen sind direkt an die Prüfungsplanstelle zu richten. Die genauen Informationen bezüglich Fristen entnehmen Sie bitte folgender Website: www.ethz.ch/studienfristen Seite 4

E. VORZIEHEN EINER SESSIONS- BZW. SEMESTERENDPRÜFUNG Studierenden, die aus wichtigen studienspezifischen Gründen, insbesondere Mobilitätsaufenthalt oder obligatorisches Praktikum, eine Sessionsprüfung (bzw. eine Semesterendprüfung) nicht wie vorgesehenen ablegen können, kann auf begründetes Gesuch hin das Ablegen der Prüfung als Fernprüfung (zur gleichen Zeit aber an einem anderen Ort) respektive als vorgezogene Prüfung (vor der Prüfungssession/vor der Prüfungsphase am Semesterende) bewilligt werden. Informationen betreffend Voraussetzungen, akzeptierten Gründen, Modusänderungen, etc. sehen Sie unter www.ethz.ch/vorverschiebung Gesuche um Vorziehen einer Sessionsprüfung bzw. Semesterendprüfung respektive deren Ablegung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in mystudies ab Montag, 17. Oktober 2016 bis voraussichtlich Montag, 28. November 2016 einzureichen. Die entsprechende Funktion sowie weitere Vorgaben für die Einreichung des Gesuches werden ab Montag, 17. Oktober 2016 hier zu finden sein: mystudies Funktionen Prüfungen Antrag stellen Hinweis: Melden Sie sich während der Anmeldephase in jedem Fall auch für diejenigen Prüfungen an, die Sie aus triftigen Gründen vorziehen oder als Fernprüfungen ablegen möchten. F. REGLEMENTARISCHES: Basisprüfung für Studiengänge ohne aufgeteilte Basisprüfung: Die Basisprüfung muss innerhalb von zwei Jahren ab Studienbeginn abgelegt sein, inkl. allfälliger Wiederholung. Der erste Versuch muss in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des ersten Studienjahres oder spätestens in der darauf folgenden Winterprüfungssession erfolgen. Eine allfällige Wiederholung muss spätestens in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des zweiten Studienjahres erfolgen. Basisprüfung für Studiengänge mit aufgeteilter Basisprüfung (ITET, INFK, MATH, PHYS, RW): Die Basisprüfung, bestehend aus zwei separaten Prüfungsblöcken, muss einschliesslich einer allfälligen Wiederholung innerhalb von vier Semestern ab Studienbeginn in diesem Studiengang abgelegt werden. Die zu einem einzelnen Basisprüfungsblock gehörenden Prüfungen müssen innerhalb derselben Prüfungssession abgelegt werden. Die Basisprüfungsblöcke können unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge in unterschiedlichen oder in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Der erste Prüfungsblock kann dabei bereits nach dem ersten Semester angemeldet und abgelegt werden. Studienfristen: Die bestehenden Fristen werden angezeigt in mystudies Funktionen Letztmögliche(r) Termin(e). Wer eine dieser Fristen nicht einhalten kann, muss bei der Studienadministration oder der Prüfungsplanstelle (siehe oben) frühzeitig und termingerecht einen ausführlichen, gut begründeten schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung einreichen. Siehe auch www.ethz.ch/studienfristen Prüfungsblock: Prüfungen eines Prüfungsblocks sind immer in derselben Prüfungssession abzulegen. Ausnahme: Blöcke, die in der Vorsession aus Gründen höherer Gewalt unterbrochen wurden. Dazu wird die Anmeldung immer automatisch für die nächste Prüfungssession vorgenommen. Die Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich (Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich) sowie die Ausführungsbestimmungen des Rektors legen die Grundsätze für sämtliche Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich) fest. Wir wünschen allen Prüfungskandidatinnen und kandidaten viel Erfolg! Seite 5