Vertragliche Vorinformation gemäß 3 WBVG

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Transkript:

Vertragliche Vorinformation gemäß 3 WBVG So steht es im Gesetz:»Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform und in leicht verständlicher Sprache über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen zu informieren.«was damit gemeint ist: Bevor wir Ihnen einen Vertrag zum Unterschreiben vorlegen, sollen wir Sie erst einmal informieren, was da unterschreiben werden soll. Und zwar so, dass es ein normaler Mensch versteht. Der Vertrag: Der Wohn- und Betreuungsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben. In dem Vertrag werden vor allem zwei Dinge geregelt: 1. Wohnen: Wenn Sie in der Einrichtung wohnen, gibt es für Sie und uns Rechte und Pflichten. Die sind vom Gesetz festgelegt. Was das Wohnen angeht, steht im Vertrag ziemlich genau das, was auch in den Gesetzen steht. Davon dürfen wir nicht abweichen. Beispielsweise bei den Kündigungsfristen oder so etwas. 2. Betreuung: Aber Sie wohnen ja nicht nur in der Einrichtung. Da gehört einiges mehr dazu. Alles, was über das Wohnen hinausgeht, nennt sich»betreuungsleistungen«. Dazu gehört die Versorgung mit Essen, die Gespräche, die man miteinander führt und so weiter. Im Vertrag wird das»leistungen«genannt. Das Wohnen und die sogenannten Betreuungsleistungen gehören zusammen. Mal angenommen, jemand braucht oder will unsere Betreuungsleistungen nicht mehr und würde den Vertrag kündigen. Dann wären nicht nur die Betreuungsleistungen, sondern automatisch auch der Wohnraum gekündigt. Unternehmer und Verbraucher: Für den Gesetzgeber sind wir»unternehmer«und Sie sind»verbraucher«. Laut Gesetzgeber verkaufen wir Ihnen Wohnen, Essen, Gespräche, Tagesstruktur und so weiter. In diesem Sinne kaufen Sie das bei uns und werden deshalb im Gesetz Verbraucher genannt. Natürlich verkaufen wir Ihnen nicht wirklich Essen und Gespräche. Das kann man nicht ganz wörtlich nehmen. Das Arbeitsamt heißt ja auch Arbeitsagentur und die Arbeitslosen heißen Kunden, obwohl man beim Arbeitsamt nichts kaufen kann. Wesentlich an der Sache ist, dass Sie auf die Leistungen, die im Vertrag stehen, ein Anrecht haben. Wenn da beispielsweise drinsteht, dass Sie ein Einzelzimmer und Verpflegung bekommn, dann steht Ihnen das auch zu. Wer ist der Unternehmer? Mit Unternehmer ist die Freie Initiative für Soziale Gestaltung e.v. gemeint. Das ist der gemeinnützige Verein, dem die Einrichtung gehört. Gemeinnützig heißt, dass der Verein keine Gewinne machen darf. Das Geld, das der Verein bekommt, darf er nicht für sich behalten. Er muss das Geld nachweislich für die Dinge verwenden, für die es vorgesehen ist. 1

Die sozialtherapeutische Lebens- und Werkgemeinschaft Eine Lebens- und Werkgemeinschaft ist eine Lebensform, die sich von Wohnheimen unterscheidet: So gibt es beispielsweise keine Mitarbeiter in Schichtarbeit. Es gibt Mitarbeiter, die mit Ihnen unter einem Dach leben. Die Einrichtung ist ein gemeinsames Zuhause. Sozialtherapie meint, das die Therapie ihren Schwerpunkt im Sozialen hat. Der soziale Alltag wird so gestaltet, das da gefördert wird, wo jemand seine Stärken hat. Und wo jemand Schwächen hat, wird von der Gemeinschaft aufgefangen. Für wen die Einrichtung gedacht ist: Unsere Einrichtung ist für Menschen bestimmt, die psychische Probleme haben. Wir finden, dass man auch mit psychischen Problemen ein gutes und erfülltes Leben haben kann. Dazu gehört eben auch, dass man nicht alleine ist, seine Tage sinnvoll verbringt und mit Freude am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen kann. Wen wir nicht aufnehmen: Wenn jemand hauptsächlich Probleme mit Drogen oder Alkohol hat, nehmen wir den Menschen nicht auf. Der Lebensrahmen ist bei uns zu offen und wir machen keine Drogentherapie. Das können andere besser. Auch Leute aus der forensischen Psychiatrie nehmen wir nicht auf. Das sind Leute, die im Zustand psychischer Unzurechnungsfähigkeit Straftaten begangen haben, die sie in der Psychiatrie absitzen müssen. Dauer des Aufenthaltes: Wie lange Sie in der Einrichtung bleiben können, wird letzten Endes von der Behörde festgelegt, die die Kosten übernimmt. Werkbereich und Tagesstruktur: Es gibt Werkbereiche, in denen wir gemeinsam tätig sind: In einer kleinen biologischen Gärtnerei bauen wir Gemüse an. Auch die Hauswirtschaft und das Kochen sind ein Beschäftigungsbereich. Dazu kommt noch das Hausund Hofhandwerk. Wenn man die gemeinsamen Einkaufsfahrten, Kursprogramme und Putznachmittage dazu zählt, dauert der Werkbereich ungefähr fünf Stunden am Tag. Jeder macht dabei so gut, wie er oder sie kann. Krumm arbeiten muss sich keiner, mitmachen aber schon. Wenn jemand gar nichts machen will, sind wir die falsche Einrichtung. Was auch stattfindet, sind gemeinsame Konferenzen und verschiedene Kursprogramme. Die festen Tagesstrukturen gehen bis zum Samstagvormittag. Danach ist Wochenende und jeder kann machen, was er oder sie möchte. Das Wohnen: Wenn ein Mensch in unsere Gemeinschaft einzieht, bekommt der auf jeden Fall ein Einzelzimmer. Wenn jemand selber Möbel mitbringen möchte, geht das nach Absprache. Hat jemand keine eigenen Möbel, bekommt derjemige oder diejenige ein möbliertes Einzelzimmer. In jedem Zimmer gibt es einen Anschuss zur TV-Satellitenschüssel. Einen Receiver müssen Sie selbst mitbringen. In welchen Raum Sie einziehen können, legen wir miteinander fest, sobald Sie sich für unsere Lebens- und Werkgemeinschaft entschieden haben. 2

Die Hausordnung: Was auch zum Vertrag gehört, ist eine Hausordnung. In der werden grundlegende Regeln des Zusammenlebens festgelegt. An das, was in der Hausordnung steht, müssen sich alle in der Gemeinschaft halten. Falls jemand mit einer Regel in der Hausordnung nicht einverstanden ist, kann derjenige oder diejenige eine Änderung vorgeschlagen. Das wird dann gemeinsam beraten. Gremien und Mitbestimmung: Konferenz: Einmal in der Woche findet eine gemeinsame Konferenz aller Mitbewohner und Mitarbeiter statt. Hier können von jedem Tagesordnungspunkte eingebracht werden, die wir dann miteinander besprechen. Bewohnerfürsprecher: Die Bewohnerfürsprecher werden von Ihnen gewählt. Die sind so was wie ein Betriebsrat. Die Fürsprecher werden bei Angelegenheiten beteiligt, die die Gemeinschaft betreffen. Problem- Ideen- und Beschwerdemanagement: Das heißt bei uns PIB-Gremium. Zu dem Gremium gehören die Bewohnerfürsprecher und Fürsprecherinnen dund der Einrichtungsleiter. Wenn man ein Problem oder eine Idee hat, oder sich über etwas beschweren will, kann man sich an das Gremium wenden. Betreuungsleistungen: So nennt sich in Amtssprache das, was von der Einrichtung außer Wohnen noch angeboten wird. Liste der Leistungen: Was das Wohnen anbetrifft, steht ja schon weiter oben. Darüber hinaus gibt es bei uns diese Leistungen: Verpflegung gibt es in folgendem Umfang: Frühstück Mittagessen Zwischenmahlzeit Abendessen Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Mineralwasser) Im Wäschedienst der Einrichtung sind enthalten: Waschen von Bettwäsche und Handtüchern, Badetüchern und Waschlappen Waschen der persönlichen Kleidungsstücke, soweit diese für Waschmaschinen geeignet sind Unterstützung bei Näh- und Flickarbeiten im kleineren Umfang Hilfen zur persönlichen Lebensgestaltung und sozialen Teilhabe: Begleitung und Hilfestellung bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Ziele Einzelgespräche im Rahmen der Bezugsbetreuung Aufbau sozialer Kompetenzen Förderung der Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Eigeninitiative Hilfe bei emotionalen und sozialen Fragen Anleitung und Hilfe zur Tagesstrukturierung Betreuung im Beschäftigungsbereich 3

Förderung von Fähigkeiten in der sozialen Alltagskultur: Kommunikation Hilfestellung zur sozialen Integration und Mitbestimmung Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung Übernahme von sozialer Mitverantwortung Einbindung in eine gemeinsame demokratische Gestaltung der Alltagskultur Hilfe bei der Förderung der Selbstständigkeit: Körperhygiene Wäschepflege (individuell) Umgang mit Geld, Führung von Einzelkonten, Verwaltungsangelegenheiten Planung und Durchführung von Einkäufen Ernährung Gestaltung der Wohnatmosphäre Haus- und Zimmerpflege (Anleitung, Assistenz, Übernahme) Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Vermittlung von Kenntnissen über Rechte und Pflichten Hilfen bei der Sorge für die Gesundheit: Beobachten des gesundheitlichen Befindens Unterstützung bei der Ernährung Unterstützung bei der Einhaltung medikamentöser Behandlungen Verwaltung und Vergabe verschriebener Medikamente (gemäß des persönlichen Hilfebedarfs) Assistierende Hilfen bei der Wahrnehmung ärztlicher Konsultationen (gemäß des persönlichen Hilfebedarfs) Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft: Tagesstruktur: Freizeitgestaltung: Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Spezifische Kursprogramme zu teilhabefördernden Themenbereichen: Lebenspraktische Kenntnisse Kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe Exkursionen Transparente Zusammenarbeit mit externen Förderungsinitiativen (gemäß des persönlichen Hilfebedarfs) Erarbeitung von Medienkompetenz Demokratisches Problem-, Ideen- und Beschwerdemanagement (PIB-Gremium). Das aus Bewohnerfürsprechern und Einrichtungsleitung bestehende Gremium tagt bei Anfragen von Betroffenen (z. B. Bewohner, Mitarbeiter, Nachbarn, ges. Betreuer, Angehörige, Behörden). Gesamtkonferenz in der Regel wöchentliche Konferenz aller Bewohner und Mitarbeiter Die Einrichtung hält an den Werktagen therapeutisch betreute Beschäftigungsbereiche vor. Hierzu gehören Hauswirtschaftsbereich, Haus- und Hofhandwerk sowie eine biologisch arbeitende Gärtnerei. Die Beschäftigung der Bewohnerin bzw. des Bewohners erfolgt in gemeinsamer Absprache gemäß des gesundheitlichen Zustandes sowie den persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Die Einrichtung fördert und unterstützt die Bewohnerin bzw. den Bewohner bei der Motivation und Koordination seiner Freizeitgestaltung. 4

Noch irgendwelche Fragen? Falls Ihnen irgendwas unklar ist oder Sie mehr wissen wollen, fragen Sie bitte nach! Freie Initiative für Soziale Gestaltung e.v. Untere Dorfstraße 5 24848 Klein Rheide Telefon: 04624 / 804010 Fax: 04624 / 804016 E-Mail: mailbox@freie-initiative.org 5