Die Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt informiert Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin (FH) / Diplom-Finanzwirt (FH) als Steuerinspektorin/Steuerinspektor in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt *** 3-jähriges Fachhochschulstudium mit Praxisphasen in einem Finanzamt des Landes Sachsen-Anhalt und dem Aus- und Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg - Fachhochschule für Finanzen - in Königs Wusterhausen Verantwortung tragen und Vielseitigkeit beweisen in einem interessanten Beruf Arbeiten am Puls des Wirtschaftslebens 1
Ohne Steuern - kein Staat Jede staatliche Tätigkeit - von A...utobahnbau bis Z...ahlung von Sozialhilfe kostet Geld. Dieses Geld beschafft sich der Staat in erster Linie durch Steuern. Die Steuerverwaltung führt die Steuergesetze aus und sorgt damit für die finanziellen Grundlagen aller Bereiche staatlicher Tätigkeit. Über 50 verschiedene Steuern gibt es zurzeit; zu den wichtigsten gehören z. B. die Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer"). Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung Im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt sind - je nach Eingangsvoraussetzungen, Ausbildung und Funktionen - die Laufbahnen in der Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2 zu unterscheiden. Die wesentlichen Führungs- und Leitungsaufgaben sowie die Bearbeitung rechtlich besonders schwieriger Fälle werden in der Steuerverwaltung durch Beamtinnen und Beamte mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Volljuristen oder Aufsteiger aus dem ehemals gehobenen Dienst) wahrgenommen. Die Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) ist durch weitgehend selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise unter Übernahme täglicher Führungs- und Koordinationsaufgaben gekennzeichnet. Als Diplom-Finanzwirt/-in werden Sie vorwiegend als Sachbearbeiter/-in oder - mit entsprechender Erfahrung - als Sachgebietsleiter/-in eingesetzt, wobei Tätigkeiten im Innendienst (Veranlagung) oder im Außendienst (Betriebsprüfung, Steuerfahndung) der Finanzämter möglich sind. Beamte mit der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) arbeiten in unterschiedlichen Funktionen im Innendienst oder werden selbstständig als Außenprüfer oder Vollziehungsbeamte tätig. Haben Sie... - Freude am Umgang mit Menschen, - keine Scheu vor Computern, - wirtschaftliches Verständnis und einen Blick für das Wesentliche, - Verantwortungsbewusstsein und Interesse an der Anwendung von Gesetzen, - die Fähigkeit und Bereitschaft zu methodischer und sorgfältiger Arbeit, - Organisationsgeschick, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen, - Sinn für Teamarbeit?... dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen: - eine hochwertige fächerübergreifende Fachhochschulausbildung mit ständigem Praxisbezug (3-jähriges Fachhochschulstudium an der Fachhochschule für Finanzen im Aus- und Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen; nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.afz-kw.brandenburg.de und berufspraktische Studienzeiten an einem Finanzamt in Sachsen-Anhalt), - einen bundesweit anerkannten Abschluss als Diplom-Finanzwirt/-in (FH), 2
- attraktive Anwärterbezüge während der Ausbildung (s. Seite 6), - gleitende Arbeitszeit, - 30 Tage Urlaub im Jahr, - im Fall eines erfolgreichen Abschlusses des Studiums mit anschließender Übernahmemöglichkeit in das Beamtenverhältnis (eine Übernahme erfolgt in Abhängigkeit von der Haushaltslage und von der in der Laufbahnprüfung erzielten Abschlussnote (derzeit Note befriedigend )): o eine abwechslungsreiche und gesicherte berufliche Tätigkeit mit vielfältigen interessanten Einsatzmöglichkeiten im Innen- und Außendienst, o Führungs- und Organisationsverantwortung im Team, o Umgang mit Menschen und modernster Technik, o ein breites Angebot fachlicher Weiterbildung, o Aufstiegsmöglichkeiten, o flexible Arbeitszeit, o familienfreundliche Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, o Beihilfen bzw. Unterstützungen im Krankheits- oder Todesfall sowie bei Dienstunfällen für Sie bzw. für Ihre Familie. Einstellungsvoraussetzungen: - ein zum Hochschulstudium berechtigten Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, - guter Notendurchschnitt; in den Schwerpunktfächern Deutsch und Mathematik jeweils mindestens Note 3 (befriedigend) oder 8 Punktwerte und besser, - deutsche Staatsangehörigkeit oder Bürger/-in der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, - die deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Maß beherrscht werden, - Gewähr des verfassungstreuen Verhaltens und Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, - keine Vorstrafen, - gesundheitliche Eignung (durch Vorlage eines Gesundheitszeugnisses der zentralen ärztlichen Untersuchungsstelle der Landesverwaltung nachzuweisen), - unter Beachtung der Höchstaltersgrenze nach 5 Absatz 1 Laufbahnverordnung im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) ist eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst bis zu einem 3
Höchstalter von 40 Jahren möglich (Ausnahmen gelten für Inhaber eines Eingliederungsoder Zulassungsscheins nach 9 Soldatenversorgungsgesetz). Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerber/-innen bevorzugt berücksichtigt. Einstellungstermin ist der 1. Oktober. Die Etappen der Ausbildung: Die 3-jährige Ausbildung für die Steuerbeamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) enthält ein 21-monatiges Studium. Dieses erfolgt aufgrund der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg über eine Ausbildungskooperation an dem Ausund Fortbildungszentrum des Landes Brandenburg - Fachhochschule für Finanzen - in Königs Wusterhausen. Der fächerübergreifende Lehrstoff des Studiums umfasst nicht nur Lehrveranstaltungen zum Steuer- und Bilanzrecht, sondern unter anderem auch die Bereiche Staats- und Verwaltungsrecht, Zivilrecht und betriebliches Rechnungswesen, elektronische Datenverarbeitung bis hin zu den sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns. Die berufspraktische Studienzeit dauert 15 Monate und findet in einem Finanzamt in Sachsen- Anhalt statt. Somit ergibt sich folgender Studienplan: - Kurzeinführung im Finanzamt - Grundstudium (Fachhochschule, Königs Wusterhausen) 5 Monate 1.Semester (1./2. Teil) - Zwischenprüfung - berufspraktische Studienzeit (Finanzamt) 2 Monate - Grundstudium (Fachhochschule, Königs Wusterhausen) 7 Monate 2.Semester (1./2. Teil) 3. Semester - berufspraktische Studienzeit (Finanzamt) 3 Monate - Hauptstudium Seminarphase I (Fachhochschule, Königs Wusterhausen) 1 Monat 4. Semester - berufspraktische Studienzeit (Finanzamt) 3 Monate - Hauptstudium Seminarphase II (Fachhochschule, Königs Wusterhausen) 1 Monat 4. Semester - berufspraktische Studienzeit (Finanzamt) 4 Monate - Hauptstudium (Fachhochschule, Königs Wusterhausen) 7 Monate 5.bis 6. Semester - berufspraktische Studienzeit (Finanzamt) 3 Monate - Laufbahnprüfung Für die Dauer der Ausbildung werden Sie als Steuerinspektoranwärter/-in in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, das mit bestandener Laufbahnprüfung endet. Und nach dem Diplom? Nach erfolgreichem Abschluss der Fachhochschulausbildung werden Sie in Abhängigkeit von der Haushaltslage - im Rahmen einer Bestenauslese (Abschlussnote derzeit mindestens befriedigend ) im Beamtenverhältnis auf Probe als Steuerinspektor/-in eingestellt. Nach einer regelmäßigen Probezeit von 3 Jahren (ggf. bis zu 5 Jahre) kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen und so eine unkündbare Lebensstellung erworben werden. Ein Wechsel an ein anderes Finanzamt innerhalb Sachsen-Anhalts ist möglich. 4
Aufgrund der bundeseinheitlichen Ausbildung, die Sie als Diplom-Finanzwirt/-in (FH) abschließen, kann in Ausnahmefällen auch ein späterer Wechsel in die Steuerverwaltung eines anderen Bundeslandes oder des Bundes ermöglicht werden. Noch Fragen? Wir antworten gern! Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie bei der Oberfinanzdirektion: Oberfinanzdirektion Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg (Tel. 0391 545-3146).... oder einfach beim nächsten Finanzamt - fragen Sie dort nach der Geschäftsstelle oder der Ausbildungsleiterin/dem Ausbildungsleiter. Entschieden? So kommen Sie zu uns: Ihre schriftliche Bewerbung um ein Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt/-in richten Sie bitte direkt an die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Personalreferat (St 13), Otto-von-Guericke-Str. 4, 39104 Magdeburg. Bitte fügen Sie bei (* als Kopie): - einen tabellarischen Lebenslauf, - Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde*), - Abiturzeugnis oder - wenn Sie sich schon vor der Prüfung bewerben - das Abschlusszeugnis der Klasse 10 und die weiteren Oberstufenzeugnisse*, - ggf. Zeugnisse über Lehr- und Berufsabschlüsse nach der Schulentlassung, - ggf. den Musterungsbescheid. Wir werden möglichst bald über Ihre Bewerbung entscheiden und Sie ggf. zu einem Vorstellungsgespräch einladen. * als Kopie 5
Stand: ab 1. Juli 2014 Merkblatt über die Bezüge während der Ausbildung und danach in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung Sie erhalten monatliche Anwärterbezüge während der Ausbildungszeit in Höhe von 1.082,82 Euro. Weiterhin wird ein Familienzuschlag von 123,42 Euro monatlich gezahlt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Das Anfangsgehalt nach bestandener Prüfung als Steuerinspektor/-in beträgt derzeit: 2.309,87 Euro für Alleinstehende oder 2.433,29 Euro für Verheiratete. Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind wird ein Familienzuschlag in Höhe von 105,58 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind ein Familienzuschlag in Höhe von 338,84 Euro monatlich gezahlt. Mit jeder weiteren Beförderung erhöhen sich die Bezüge. Hinzu kommt auch während der Ausbildung neben den Anwärterbezügen für den Monat Dezember für jedes Kind, für das Ihnen in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 25,56 Euro und ggf. ein Betrag von zurzeit 6,65 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistungen. Soziale Leistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall, zinslose Darlehen und Wohnungsfürsorge stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für Beamte, die nach bestandener Prüfung eingestellt werden, ist auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung gegeben. Da Sie im Rahmen Ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium an einer verwaltungsinternen Fachhochschule ableisten, werden die Anwärterbezüge unter der Auflage gewährt, dass die Ausbildung nicht durch vorzeitiges Ausscheiden oder schuldhaftes Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet oder Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren auf eigenen Antrag aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Ein Verstoß gegen diese Auflage hat die Rückforderung eines Teils der Anwärterbezüge zur Folge. Diese Beträge können nach evtl. berücksichtigungsfähige Erfahrungszeiten höher sein. 6