ANMELDE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN BITTE NICHT AUSFÜLLEN DIENT NUR ZUR INFORMATION

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Transkript:

Athlet/Chef de Mission/Young Ambassador/Team Official/Additional Team Official (nachfolgend Teilnehmer ) Nationales Olympisches Komitee: Teilnehmer Geschlecht Akkreditierungsnummer weiblich männlich Funktion Geburtsdatum TT/MM/YYYY (Select) Sportart/Disziplin NOK-Code: 1. Ich bestätige hiermit, dass ich als Teilnehmer an den 2. Olympischen Winter-Jugendspielen in Lillehammer 2016 an einer außergewöhnlichen Veranstaltung teilnehme, und stimme unter der Voraussetzung der Genehmigung meiner Teilnahme der Verfilmung, medialen Verbreitung, Fotografie, Identifizierung und anderweitiger Aufnahmen während der Olympischen Winter-Jugendspiele zu den Bedingungen des hiermit in Bezug auf die Förderung der Olympischen Jugendspiele und der Olympischen Bewegung autorisierten Internationalen Olympischen Komitees (IOC), einschließlich der Verwendung durch vom IOC autorisierte Dritte, zu. 2. Ich bestätige, die Bestimmungen der aktuell rechtskräftigen Olympischen Charta gelesen und vollständig verstanden zu haben, und versichere, sämtliche Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der Olympischen Charta hinsichtlich der Teilnahmebedingungen für die Olympischen Jugendspiele (einschließlich der Regel 40 und deren Bestimmungen), der Massenmedien (Regel 48 und deren Bestimmungen) und dem Verbot von Reklame oder Propaganda auf Personen, Kleidung und Ausstattung, die bei den Olympischen Jugendspielen getragen oder verwendet wird (Bestimmungen der Regel 50). Des Weiteren bestätige ich, die während der Olympischen Jugendspiele rechtskräftigen, weltweiten Anti-Doping-Regelungen sowie die IOC-Anti-Doping-Regelungen, die auf die Olympischen Jugendspiele in Lillehammer 2016 Anwendung finden, einschließlich jenen hinsichtlich der Entnahme von Blutund Urinproben, einzuhalten. Des Weiteren sind mir die Rechte und Pflichten aufgrund einer Benachrichtigung, wie in Appendix 3 der IOC-Anti-Doping-Regeln angeführt, bewusst. Ich versichere auch, den IOC-Verhaltenskodex, insbesondere in Hinblick auf die Untersagung der Teilnahme, Förderung oder Bewerbung von Wetten in Bezug auf die Olympischen Jugendspiele, sowie die IOC- Social-Media-, Blogging- und Internet-Richtlinien, die für Akkreditierte der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 Anwendung finden, einzuhalten. Ich stimme des Weiteren zu, dass Dritte Informationen über Wettaktivitäten in Verbindung mit den Olympischen Jugendspielen dem IOC übermitteln dürfen. 3. Ich versichere hiermit, vollständige Kenntnis aller Bedingungen zu haben und dass mir alle für meine Teilnahme an den Olympischen Winter-Jugendspielen Lillehammer 2016 anwendbaren Vorschriften durch mein Nationales Olympisches Komitee (NOK) und/oder durch meinen nationalen Sportverband oder durch die internationalen Sportverbände übermittelt und von mir akzeptiert werden. 4. Ich stimme zu, dass alle Fotografien oder Bewegtbilder, die von mir während der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 gemacht werden, einschließlich der Aufnahmen von Athleten in Bewerben jeglicher Olympischer Austragungsorte, ausschließlich für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke und in Übereinstimmung mit den IOC Social Media, Blogging and Internet Guidelines for persons accredited at the Lillehammer 2016 Winter Youth Olympic Games verwendet werden, es sei denn, das IOC hat hierfür die vorhergehende schriftliche Zustimmung erteilt. 5. Ich bestätige und stimme zu, dass: a) ich auf eigene Gefahr an den Olympischen Winter-Jugendspielen Lillehammer 2016 teilnehme, und, dass ich alle erforderlichen Maßnahmen treffen werde, um mich vor den Risiken der Teilnahme zu schützen; b) ich für alle Vermögensgegenstände, die ich zu den Stätten der Olympischen Jugendspiele bringe, verantwortlich bin und dass das Organisationskomitee der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 (LYOGOC) und das IOC keine Verantwortung für den Verlust von oder Schäden an diesen Vermögensgegenständen tragen. 6. Ich bestätige unwiderruflich, das LYOGOC oder das IOC (und die jeweiligen Mitglieder, Direktoren, Funktionäre, Angestellten, Freiwilligen, Auftragsnehmer oder Bevollmächtigten) hinsichtlich jeglicher (im gesetzlich zulässigen Ausmaß) Haftung für jeglichen Verlust, jegliche Verletzung oder jeglichen Schaden, der mir während meiner Teilnahme an den Olympischen Winter-Jugendspielen Lillehammer 2016 widerfährt, schadlos zu halten. Seite 1 von 5

7. In Bezug auf Informationen zu meiner Person (meinen persönlichen Daten) stimme ich zu, dass 7.1 meine persönlichen Daten vom IOC und LYOGOC gespeichert und vom IOC (einschließlich der Speicherung auf IOC-Servern in der Schweiz oder der EU) und von LYOGOC (einschließlich der Speicherung auf LYOGOC-Servern in Norwegen oder durch LYOCOG-Veranstaltungspartner in Norwegen oder der EU) und, falls notwendig, durch Dritte im Rahmen von oder im notwendigen Zusammenhang mit der Organisation der Olympischen Jugendspiele verwendet werden und somit meine Teilnahme erleichtert wird und die konkurrierenden Athleten der Öffentlichkeit vorgestellt werden; 7.2 das IOC meine persönlichen Daten nach dem Abschluss der Olympischen Jugendspiele für historische und statistische Zwecke speichert und verwendet; 7.3 meine persönlichen Daten den norwegischen Behörden und durch diese wiederum an Dritte weitergeleitet und bearbeitet werden. Dies betrifft auch mögliche sensible persönliche Informationen, die aus Sicherheitsgründen und aufgrund notwendiger Hintergrundüberprüfungen durch die norwegischen Behörden gespeichert werden, damit mir die erforderliche Akkreditierung für die Olympischen Jugendspiele erteilt werden kann; 7.4 das IOC, das LYOGOC und andere Dritte, einschließlich Exekutivorgane und Grenzkontrollbeamte, meine persönlichen Daten untereinander austauschen dürfen, um Nachforschungen anstellen zu können und/oder um die Einhaltung der Regelungen, Richtlinien oder Verordnungen, die in Punkt 2 erwähnt werden (beispielsweise die Nichteinhaltung von Anti-Doping oder Wettregelungen) überprüfen zu können; 7.5 meine persönlichen Daten und Statistiken für IOC-Forschungsprojekte vor und nach den Olympischen Jugendspielen eingeholt und verwendet werden (beispielsweise für Athletenbiografien, Fragebögen, Filme, Maßnahmen, medizinische Analysen etc.) 7.6 meine persönlichen Daten in jeglicher weiteren Form verwendet werden dürfen. 8. Ich stimme zu, dass jeder Rechtsstreit, jede Kontroverse oder Forderung, entstehend aus, in Verbindung mit oder anlässlich der Olympischen Jugendspiele, die nicht nach Ausschöpfung der Rechtsmittel meines NOK, des internationalen, für meine Sportart verantwortlichen Verbandes, des LYOGOC und des IOC, ausschließlich dem Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, für endgültige und rechtlich verbindliche Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Code of Sports übermittelt wird. Schiedsgerichtsstand ist Lausanne, Schweiz. Das CAS entscheidet über den Gerichtsstand und hat das exklusive Recht, provisorische und erhaltende Maßnahmen einzuleiten. Die Entscheidung des CAS ist endgültig, bindend und nicht berufungswürdig. Ich verzichte hiermit auf mein Recht, jegliche Ansprüche, Schlichtungsverfahren oder Gerichtsverfahren einzuleiten oder jegliche andere Form des Rechtsschutzes an anderen Gerichten oder Tribunalen in Anspruch zu nehmen. 9. Ich nehme zur Kenntnis und bestätige, dass meine Teilnahme an den Olympischen Jugendspielen von meiner gültigen Aufnahme und von meinem Einverständnis jeder Bedingung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen (in der Olympischen Charta als Entry Form bezeichnet) abhängig ist. Unterschrift des Teilnehmers: Datum: NOC Stamp Unterschrift des NOK: Datum: Seite 2 von 5

Olympische Charta Auszüge 40. Teilnahme an Olympischen Spielen Um zur Teilnahme an Olympischen Spielen berechtigt zu sein, müssen Athleten, Betreuer, Trainer oder andere Funktionäre die Olympische Charta und den weltweiten Anti-Doping-Code, einschließlich der Teilnahmebedingungen des IOC sowie des jeweiligen internationalen Fachverbandes, denen vom IOC, von den Athleten, Betreuern, Trainern und anderen Funktionären zugestimmt wurde, einhalten und müssen von ihrem jeweiligen NOK nominiert werden. Verordnung zu Regel 40 1. Jeder internationale Fachverband erstellt die Qualifikationskriterien für die betreffende Sportart. Diese Kriterien müssen dem IOC-Executive Board zur Genehmigung übermittelt werden. 2. Der Antrag für die Qualifikationskriterien liegt im Verantwortungsbereich der internationalen Fachverbände, den zugehörigen nationalen Fachverbänden und im jeweiligen Aufgabenbereich der zuständigen NOKs. 3. Ohne Genehmigung des IOC-Executive Board dürfen Athleten, Trainer oder Funktionäre, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, ihre Person, ihren Namen, ihre Bilder oder sportlichen Leistungen nicht für Werbezwecke während der Olympischen Spiele zur Verfügung stellen. 4. Die Zulassung oder Teilnahme eines Athleten bei den Olympischen Spielen darf nicht aufgrund finanzieller Gegenleistung erfolgen. 48. Berichterstattung über die Olympischen Spiele 1. Das IOC unternimmt alle notwendigen Schritte, um die bestmögliche Berichterstattung von diversen Medien und die größtmögliche Zuschauerzahl während der Olympischen Spiele zu gewährleisten. 2. Alle Entscheidungen in Zusammenhang mit der Berichterstattung Olympischer Spiele werden vom IOC getroffen. Verordnung zu Regel 48 1. Es ist die Zielsetzung der Olympischen Bewegung, dass die Prinzipien und Werte des Olympismus durch mediale Berichterstattung der Olympischen Spiele verbreitet werden. 2. Der IOC-Executive Board erstellt technische Regelungen und Erfordernisse in Bezug auf die Berichterstattung der Olympischen Spiele in Form eines Handbuches ( IOC Media Guide ), welches einen zentralen Teil des Host-City -Vertrages darstellt. Die Inhalte des Handbuches und alle anderen Anleitungen des IOC-Executive Boards sind für alle Personen, die mit der Medienberichterstattung der Olympischen Spiele zu tun haben, verpflichtend. 3. Nur die Personen, die für den Bereich Medien akkreditiert sind, dürfen als Journalisten, Reporter oder in anderen Bereichen mit Medienbefugnissen auftreten. Unter keinen Umständen darf ein Athlet, Trainer, Offizieller, Presse-Attaché oder jeglicher andere akkreditierte Teilnehmer während der Dauer der Olympischen Spiele als Journalist oder in jeglicher anderer Position mit Medienbefugnissen auftreten. Verordnung zu Regel 50 1. Keine Form von Propaganda oder Werbung kommerziell oder auch nicht darf auf Personen, deren Ausstattung oder noch allgemeiner auf Kleidungsgegenständen oder irgendeiner Ausrüstung, die von Athleten oder anderen Teilnehmern der Olympischen Spiele getragen wird, aufscheinen, es sei denn, es handelt sich um die Identifizierung des Herstellers wie in Absatz 8 unten dargestellt des betroffenen Gegenstandes oder Ausstattungsstückes, vorausgesetzt, dass diese Identifizierung nicht auffällig und für Werbungszwecke markiert ist. Der IOC-Executive Board wird Richtlinien herausgeben, die weitere Informationen über die Umsetzung dieser Regel beinhalten. Jegliche Übertretung dieser Klausel und der Richtlinien kann in Disqualifikation oder Entzug der Akkreditierung der jeweiligen Person bzw. der jeweiligen Delegation resultieren, unbeschadet etwaiger weiterer Maßnahmen und Sanktionen, welche gegebenenfalls beim nächsten Executive Board Meeting bzw. der nächsten Session ausgesprochen werden. Die Nummern, die von den Athleten getragen werden, dürfen keine Werbung enthalten und müssen das Olympische Emblem des OKs enthalten. 8. Das Wort Identifizierung beinhaltet die normale Darstellung des Namens, der Bezeichnung, der Marke, des Logos oder anderer sichtbarer Zeichen des Herstellers, die nicht öfter als 1 x pro Ausstattungsstück aufscheinen dürfen. 9. Das OK, alle Athleten, Betreuer und Delegationsmitglieder, die für die Olympischen Spiele akkreditiert sind, sowie alle anderen betroffenen Parteien sollen die Handbücher, Leitfäden, Richtlinien und alle anderen Anweisungen des IOC-Executive Boards bezüglich der Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Regel 50 und deren Verordnung einhalten. Seite 3 von 5

ELTERNTEIL/ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/ BESTÄTIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE Hinweis: Dieser Bestandteil der Anmelde- und Teilnahmebedingungen muss von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten des Teilnehmers ausgefüllt und unterschrieben werden, der gemäß anwendbarem nationalen Recht und den Bestimmungen des Heimatorts noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Andernfalls wird der Teilnehmer nicht zur Teilnahme an den 2. Olympischen Winter-Jugendspielen 2016 in Lillehammer ( Youth Olympic Games ) berechtigt. Teilnehmer Akkreditierungsnummer Elternteil/Erziehungsberechtigter Verwandtschaft zum Teilnehmer Vater Mutter Erziehungsberechtigte Addresse Reisepassnummer Hiermit bestätigte ich, der Elternteil/Erziehungsberechtigte (nicht Zutreffendes bitte streichen) des in diesem Formular genannten Teilnehmers zu sein und dass: 1. ich mich durch die Unterschrift dieses Anmelde- und Teilnahmebedingungsformulars mit der Teilnahme des Teilnehmers an den Olympischen Jugendspielen einverstanden erkläre und sicherstellen werde, dass der Teilnehmer die Bedingungen der Anmelde- und Teilnahmebedingungen und der Olympische Charta einhält. 2. Ich bestätige, dass: a. ich die Anmelde- und Teilnahmebedingungen und die Olympische Charta gelesen und verstanden und dem Teilnehmer die Bedingungen und ihre Auswirkungen erklärt habe; b. der Teilnehmer dieses Anmelde- und Teilnahmeformular und die Olympische Charta gelesen hat und aufgrund meiner Erklärung die Bedingungen und ihre Auswirkungen verstanden hat; c. ich allen Bedingungen des Anmelde- und Teilnahmebedingungsformulars zustimme und sicherstellen werde, dass der Teilnehmer seine Verpflichtungen gemäß dem Anmelde- und Teilnahmeformular einhält; d. ich das Nationale Olympische Komitee (NOK) des Teilnehmers über spezielle medizinische Zustände und Bedürfnisse des Teilnehmers informiert habe. 3. Befugnis des Chef de Mission: Hiermit ermächtige ich den Chef de Mission des NOK, für den Teilnehmer unwiderruflich die notwendigen Bewilligungen für seine Teilnahme an jeglicher Veranstaltung oder jeglichem Programm in Verbindung mit den Olympischen Jugendspielen zu vereinbaren, einschließlich: a. Culture & Education Programme : die Teilnahme an jeglichen kulturellen und weiterbildenden Programmen, die während der Olympischen Winter-Jugendspiele Lillehammer 2016 geplant sind, inklusive der Erteilung etwaiger Unterschriften oder Freigaben; b. medizinischer Versorgung: jegliche Vereinbarungen oder Freigaben für medizinische Behandlungen (einschließlich, aber nicht ausschließlich der Röntgenuntersuchung, ästhetisch-medizinischen oder chirurgischen Diagnosen, Behandlungen oder Vorgehensweisen), die der Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit in Norwegen im Rahmen der Olympischen Winter- Jugendspiele Lillehammer 2016 und/oder der genannten kulturellen oder weiterbildenden Programme erhält. Seite 4 von 5

ELTERNTEIL/ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/ BESTÄTIGUNG FÜR MINDERJÄHRIGE Minderjährige ab 16 Jahren müssen keine Zustimmung betreffend ihre medizinische Behandlung einholen und können eigenständig Entscheidungen treffen. Eltern/Erziehungsberechtigte können in lebensbedrohlichen Situationen beispielsweise eine Bluttransfusion an den Minderjährigen nicht verwehren, auch wenn diese Vorgehensweise nicht dem religiösen Glauben entspricht. Für den Fall, dass unmittelbare Hilfestellung im Rahmen einer medizinischen Untersuchung und Behandlung erforderlich ist, muss die Zustimmung des Elternteils/Erziehungsberechtigten nicht eingeholt werden. 4. Entlassung und Freigabe: Unter Berücksichtigung der Zustimmung des IOC und des Organisationskomitees der YOG Lillehammer (LYOGOC) für die Teilnahme des Minderjährigen an den Olympischen Winter-Jugendspielen befreie ich hiermit das IOC und das LYOGOC (und ihre jeweiligen Mitglieder, Vorstände, Funktionäre, Angestellten, Freiwilligen, Bevollmächtigten oder Vertreter) von jeglicher Haftung (im rechtlich zulässigen Ausmaß) für jede Art von Verlust, Verletzung oder Schaden, die der Teilnehmer erfährt durch: a. seine Teilnahme an den Olympischen Jugendspielen und/oder dem genannten culture & education programme oder b. jegliche Form der medizinischen Versorgung während seiner Teilnahme in Norwegen im Laufe der Olympischen Jugendspiele und/oder dem genannten culture & education programme. 5. Schiedsgericht: Ich stimme zu, dass jeglicher Rechtsstreit, jede Meinungsverschiedenheit oder Klage, der/die durch diese oder im Zuge dieser Vereinbarung und Bevollmächtigung entstanden ist und der/die nicht freundschaftlich gelöst werden kann, ausschließlich dem Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, für einen endgültigen und rechtskräftigen Schiedsspruch in Übereinstimmung mit dem Code of Sports übermittelt wird. Schiedsgerichtssitz ist Lausanne, Schweiz. Die Beschlüsse des CAS sind rechtskräftig, rechtsverbindlich und nicht anfechtbar. Ich bestätige hiermit auf mein Recht, eine Klage, einen Schiedsspruch oder ein Gerichtsverfahren oder jegliche andere Form von Regress an einem anderen Gerichtshof oder Strafgericht einzuleiten, zu verzichten. Gelesen und bestätigt vom Elternteil/Erziehungsberechtigen: Unterschrift Datum Bestätigung des NOK Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannte Person, Vater/Mutter/Erziehungsberechtigter (nicht Zutreffendes bitte streichen) des Teilnehmers ist, und nehmen zur Kenntnis, dass der Chef de Mission die Verantwortung für den Teilnehmer in Bezug auf die in Punkt 3 genannten Bestimmungen dieser Vereinbarung übernimmt. Gelesen und bestätigt vom NOK: NOK Datum Seite 5 von 5