Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungs- vertragsgesetz WBVG

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Transkript:

Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungs- vertragsgesetz WBVG Sehr geehrte/r Frau / Herr, wir freuen uns, dass Sie sich für uns, die DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen ggmbh (Wohn- und Betreuungsbereich, hier: Wohnangebot KOMPASS), interessieren. Damit Sie unsere umfangreichen Leistungen und Angebote in Ruhe durchlesen können, haben wir die Informationen auf den folgenden Seiten übersichtlich für Sie zusammengestellt. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, denn wir möchten, dass Sie im Falle des Vertragsabschlusses gut informiert sind. Kontakt: Dirk Semrau DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen ggmbh Wohn- und Betreuungsbereich Wülfeler Straße 60 A 30539 Hannover Telefon: (0511) 8603-571/572 Fax: (0511) 8603-607 Email: dirk.semrau@diakovere.de 1

Inhalt 1. Unsere Wohnangebot a. Privater Bereich b. Gemeinschaftsräume c. Qualitätsprüfung 2. Die allgemeinen Leistungen a. Unsere Hauswirtschaft b. Unsere Küche c. Unsere Haustechnik d. Unsere Verwaltung 3. Betreuungsleistungen a. Leistungen der Eingliederungshilfe- Hilfen für Menschen mit Behinderung b. Heiminterne Tagesstruktur und Entgelte c. Unser Sozialdienst d. Unser Pfarramtlicher Dienst 4. Leistungsentgelte und Entgelterhöhungen a. Leistungsentgelte b. Voraussetzungen der Leistungs- und Entgeltänderung 5. Erklärung zur vorvertraglichen Information 2

1. Unser Wohnangebot KOMPASS Unser Wohnangebot KOMPASS mit 16 Plätzen liegt im Stadtteil Mittelfeld. Es ist umgeben von Grünanlagen. Viele für den alltäglichen Bedarf wichtige Geschäfte, Banken, Postagentur, Restaurants, Cafés, Arzt- und Therapiepraxen, Bus- und U- Bahn-Station liegen in erreichbarer Nähe. Grundsätzlich bieten wir Einzelzimmer an. Das Wohnangebot KOMPASS verfügt über barrierefreien Wohnraum. Einzelzimmer sind Standard. Die Zimmer können von den Bewohnerinnen und Bewohnern individuell eingerichtet werden. Der Charakter individuellen Wohnens soll gestärkt werden. Das Zimmer der Bewohnerrinnen und Bewohner ist privater Wohnraum. Dies wird von den Mitarbeitenden respektiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bei der Gestaltung der Gemeinschaftsräume miteinbezogen. Bei der Ausstattung der Wohnangebote achtet die Einrichtung auf ein vergleichbares Qualitätsniveau. Am Standort Mittelfeld stehen Freiflächen zur Verfügung. a. Privater Bereich Die Zimmer sind zwischen 15 qm und 30 qm groß, möbliert mit einem Pflegebett, Kleiderschrank, Nachttisch, Tisch und mindestens einem Sessel oder Stuhl. Die Gestaltung sowie die teilweise oder vollständige Möblierung kann grundsätzlich auch von Ihnen erfolgen, sofern keine pflegerischen Erfordernisse dem entgegenstehen. Vorhanden sind Telefonanschluss, Lichtrufanlage und Kabelanschluss für Rundfunk und Fernsehen. Sie ziehen ein in das Zimmer - mit der Nr.: - qm: Das Zimmer befindet sich: (Lage) b. Gemeinschaftsräume Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Im Haus selbst oder in direkter Nachbarschaft finden Sie Aufenthaltsräume mit Teeküchen Gruppenräume Gruppenräume für tagesstrukturierende Betreuung Wintergarten Speiseräume Terrassen und Balkone Garten- und Grünanlagen 3

c. Qualitätsprüfung Wir sind eine Einrichtung, die sich regelmäßig vom TÜV prüfen lässt. Wir sind eine zertifizierte Einrichtung. Darüber hinaus werden wir regelmäßig von der Heimaufsicht überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfungen können Sie auf Wunsch bei uns einsehen. 2. Die allgemeinen Leistungen a. Unsere Hauswirtschaft Wir sorgen für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre. Die Raumpflege, die Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Wäscheversorgung kann bei Bedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen werden. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen. Als Einrichtung der Eingliederungshilfe unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihres persönlichen Haushaltes. Privatwäsche wird von uns gekennzeichnet, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Die persönliche Wäsche wird maschinell gereinigt und muss waschmaschinen- und trocknergeeignet sein. Eine chemische Reinigung erfolgt nicht, kann aber durch uns vermittelt werden. b. Unsere Küche Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zuzubereiten und so zu präsentieren und zu servieren, dass Sie in einer kultivierten Atmosphäre Ihre Mahlzeiten einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf besondere Bedürfnisse Rücksicht genommen und Ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Unsere Küchenleitung ist verpflichtet, den Heimbeirat in die Planung der Mahlzeiten einzubeziehen. Wir bieten folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an: Frühstück mit Wahlkomponenten Mittagessen mit Wahlkomponenten Abendessen mit Wahlkomponenten Zwischenmahlzeiten Kaffee und Kuchen Getränke, insbesondere Kaffee, Tee und Mineralwasser zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind jederzeit erhältlich. Bei Bedarf werden leichte Vollkost, Schonkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung besonders für Sie zubereitet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Mahlzeiten auch selbst zuzubereiten oder mit entsprechender Assistenz zubereiten zu lassen. c. Unsere Haustechnik Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehört auch die Hilfestellung bei der Gestaltung und Erhaltung Ihres persönlichen Wohnraumes, falls Sie oder Ihnen nahe stehende Personen dies nicht erledigen können. 4

Hilfestellungen und Dienste beim Ein- und Auszug können wir Ihnen gerne vermitteln. d. Unsere Verwaltung Die Mitarbeitenden der Verwaltung beraten Sie oder Ihre Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kostenträgern und Behörden. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen von Ihnen. Wir können Ihnen auch bei der Verwendung und Verwaltung Ihres Barbetrages behilflich sein. Jede Ausgabe wird dann dokumentiert und kann Ihnen oder Ihrem Beauftragen jederzeit belegt werden. 3. Betreuungsleistungen a. Leistungen der Eingliederungshilfe- Hilfen für Menschen mit Behinderung Hilfen zur alltäglichen Lebensführung Einkaufen Zubereitung von Zwischenmahlzeiten Zubereitung von Hauptmahlzeiten Wäschepflege Ordnung im eigenen Bereich Geld verwalten Regeln von finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten Hilfen zur individuellen Basisversorgung Ernährung Körperpflege Toilettennutzung/persönliche Hygiene Aufstehen/zu Bett gehen Baden/Duschen Anziehen/Ausziehen Hilfen zur Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich zu Angehörigen in Freundschaften/Partnerschaften Hilfen zur Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Gestaltung freier Zeit / Eigenbeschäftigung Teilnahme an Angeboten/Veranstaltungen Teilnahme an externen Angeboten/Veranstaltungen Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche Entwicklung von Zukunftsperspektiven 5

Hilfen zur Kommunikation zeitliche Orientierung Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen und Kommunikationsstörungen Unterstützung der Kulturtechniken räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung räumliche Orientierung in fremder Umgebung Hilfen zur emotionalen und psychischen Entwicklung Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen Bewältigung von Antriebstörungen etc. Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen Hilfen zur Gesundheitsförderung und -erhaltung Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen Absprache und Durchführung von Arztterminen im Haus Absprache und Durchführung von Arztterminen außer Haus Spezielle pflegerische Erfordernisse Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes Gesundheitsfördernder Lebensstil b. Heiminterne Tagesstruktur- interne Tag-Werke Die Bewohnerin/der Bewohner kann Leistungen der internen Tag-Werke in Anspruch nehmen, sobald sie/er tagesstrukturierende Leistungen im Umfang von 35-40 Stunden wöchentlich nicht auf andere Art (z.b. Betreuung durch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung) erhält. Die internen Tag-Werke sind eine Einrichtung zur sozialen Eingliederung und Vorbereitung auf eine berufliche Rehabilitation. Sie bieten Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Fähigkeiten, z.b. im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich sowie zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit im sozialen, musischen und kreativen Bereich an. Der Übergang in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird durch geeignete Maßnahmen angestrebt. Es werden qualifizierte sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten, die der Durchführung der Eingliederungshilfemaßnahmen dienen. Die Beschäftigungszeit in den internen Tag-Werken beträgt wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich. Die Stundenzahlen umfassen auch Erholungspausen und Zeiten der Beaufsichtigung. Einzelnen Menschen mit Behinderungen ist eine kürzere Betreuungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich ist. 6

Die Leistungsentgelte für die interne Tagesstruktur betragen: Grundpauschale: 361,08 monatlich Maßnahmepauschale: 2.141,35 monatlich Investitionsbetrag: 349,83 monatlich Gesamtbetrag interne Tag-Werke: 2.852,26 monatlich c. Unser sozialer Dienst Der Sozialdienst berät die Bewohnerinnen und Bewohner: über gesetzliche Ansprüche und finanzielle Leistungen über gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen über den Umgang mit dem Betreuungsrecht und unterstützt bei: dem Wunsch nach alternativen oder selbständigeren Wohnformen bei der Wahrnehmung von bürgerlichen Rechten und Pflichten bei der Umsetzung von Selbstbestimmungswünschen (z.b. bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen) d. Unser Pfarramtlicher Dienst Das Annastift hat eine eigene Kirchengemeinde. Der Pfarramtliche Dienst als Angebot der Kirchengemeinde des Annastift e.v. bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern Seelsorge an. Darüber hinaus finden Andachten und Bibelstunden statt. 4. Leistungsentgelte a. Leistungsentgelte Das von der Einrichtung für die aufgeführten Leistungen berechnete Entgelt richtet sich nach der mit dem sachlich zuständigen Sozialhilfeträger nach 77 Sozialgesetzbuch XII jeweils getroffene Vergütungsvereinbarung. Danach setzt sich das Heimentgelt aus folgenden Vergütungsbestandteilen zusammen: Pauschale für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale) Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Hilfebedarfsgruppen (Maßnahmepauschale) Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag). 7

Die derzeit aktuelle Vergütung beträgt: Grundpauschale 20,79 632,43 täglich monatlich Maßnahmepauschale täglich monatlich LBGR 1 80,32 2.443,33 LBGR 2 86,93 2.644,41 LBGR 3 112,17 3.412,21 LBGR 4 140,53 4.274,92 LBGR 5 168,84 5.136,11 Investitionsbetrag 18,33 557,60 Vor Aufnahme liegt nicht immer die Leistungsbedarfsgruppe (Hilfebedarfsgruppe) vor, weil diese eventuell noch nicht bekannt ist. Daher kann zur Orientierung eine vorläufige Einschätzung durch die Einrichtung erfolgen. Bei einer Einstufung in die Leistungsberechtigtengruppe beträgt das Gesamtentgelt: täglich monatlich b. Voraussetzungen der Leistungs- und Entgelterhöhungen Die Leistungen der Einrichtung können sich nach Abschluss des Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen ändern. 8 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) trifft hierzu Regelungen. Nach 8 Abs. 1 WBVG muss die Einrichtung bei einer Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs der Bewohnerin/des Bewohners eine entsprechende Leistung anbieten. Dieses Angebot kann die Bewohnerin/der Bewohner ganz oder teilweise annehmen. Die Leistungspflicht der Einrichtung erhöht oder verringert sich in dem Umfang, in dem die Bewohnerin/der Bewohner das Angebot angenommen hat. Bei Personen, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, kann die Einrichtung die Leistungen durch einseitige Erklärung anpassen, wenn sich der Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohnerin/des Bewohners ändert. 8

Das gilt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verringerung des Pflege- und Betreuungsbedarfs. Über die Veränderung erhält die Bewohnerin/der Bewohner eine Mitteilung. Darin werden die bisher erbrachten Leistungen den nunmehr erforderlichen Leistungen einschließlich der dafür jeweils zu entrichtenden Entgelte gegenübergestellt. Außerdem ist zu begründen, warum sich die Leistungen ändern. Mit dem Wechsel der Leistungsberechtigtengruppen ändert sich auch das Heimentgelt. Die Leistungsberechtigtengruppen werden bei Leistungsempfängern der Sozialhilfe im Einvernehmen zwischen Einrichtung und Sozialhilfeträger festgestellt. Die aktuellen Heimentgelte sind oben unter Punkt 4 a. bereits dargestellt worden. Die Einrichtung kann außerdem eine Erhöhung des Entgelts verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert. Das nach der Erhöhung verlangte Entgelt muss angemessen sein. Gleiches gilt für den Betrag, um den das Heimentgelt erhöht wird. Bei Personen, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, ist die aufgrund der Regelungen des SGB XII mit dem zuständigen Sozialhilfeträger vereinbarte Vergütung angemessen. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen sind nur zulässig, soweit sie nach der Art des Betriebs notwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden. Wenn die Einrichtung eine Erhöhung des Entgelts beabsichtigt, teilt sie dies der Bewohnerin/dem Bewohner schriftlich mit und begründet dies. In der Mitteilung wird der Zeitpunkt genannt, zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Entgelts verlangt. In der Begründung benennt sie unter Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen, für die sich durch die veränderte Berechnungsgrundlage Kostensteigerungen ergeben. Außerdem stellt sie die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen neuen Entgeltbestandteilen gegenüber. Die Bewohnerin/der Bewohner schuldet das erhöhte Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens. Sie/er erhält rechtzeitig Gelegenheit, die Angaben der Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu überprüfen. Die Bewohnerin/der Bewohner kann bei einer Erhöhung des Entgelts den Heimvertrag jederzeit zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Entgelts verlangt. 9

5. Erklärung zur vorvertraglichen Information Name, Vorname: Das Informationsblatt nach 3 WBVG ist mir ausgehändigt worden. Ich bin durch einen Vertreter der DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen ggmbh vor Vertragsabschluss über das Leistungsangebot und die Leistungsinhalte des Wohn- und Betreuungsbereiches, hier: Wohnangebot KOMPASS, informiert worden. Hannover, den... Unterschrift Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Mit freundlichen Grüßen DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen ggmbh Wohn- und Betreuungsbereich 10