Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung
Verstärkte Ausrichtung auf Klimaschutz niedriger Energieverbrauch moderne, klimaschonende Haustechnik ökologische Bauweise fossile Energieträger (Öl, Gas) werden zurückgedrängt erneuerbare Energieträger (z.b. Solar, Biomasse, Wärmepumpen) werden forciert Impuls für die heimische Wirtschaft Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher
Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche Angemessenheit der Kosten gesicherte Finanzierung Heizwärmebedarf (HWB) - Achtung: verschärfte Anforderung mit 01.2012! Einsatz innovativer klimarelevanter Haustechnik Innovative klimarelevante Systeme Systeme auf Basis erneuerbarer Energien - z.b. Solar, Biomasse (Pellets-, Stückholz- u. Hackschnitzelheizanlagen) effiziente Heizungswärmepumpensysteme - (Wärmequelle Erdreich, Grundwasser, Luft) Fernwärmeanlagen (z.b. Biomasse, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen
Öl-Brennwert-Anlage kein innovatives, klimarelevantes System nur für Ansuchen bis 1.4.2014 nur in Kombination mit einer Solaranlage aktuelle WBF - Richtlinie Stand 01.04.2010 Achtung: verschärfte HWB - Anforderung mit 1.1.2012! HWB-Mindestwerte ab 2012 50 HWB [ kwh/m². 40 30 20 10 25,00 25,00 20,00 20,00 28,33 22,67 31,66 25,33 35,00 28,00 38,33 30,67 41,66 33,33 45,00 45,00 36,00 36,00 WBF Neubau 2012 WBF Neubau 2010 0 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1/lc [ 1/m ] großvolumiger Wohnbau ==> ==> ==> ==> Eigenheim
WBF - Richtlinie NEU voraussichtlich ab 01.07.2012 36 kwh/m²a HWB - Grenze Neugestaltung Zusatzförderungen Komfortlüftung wird höher gefördert Qualitätsanforderungen an Haustechniksysteme Zusatzpunkte für besonders hohe Planungs- und Ausführungsqualität (klima:aktiv-haus, Zertifiziertes Passivhaus) Bewertung der ökologischen Qualität mittels OI3-Index WBF - Richtlinie NEU Komfortlüftung - wird höher gefördert - Qualitätsanforderungen: Luftdichtheit von Gebäuden Blower Door Test Energieeffizienzkriterien o Wärmebereitstellungsgrad o elektrische Leistungsaufnahme pro m³/h Komfortkriterien - Abnahmeformular
WBF - Richtlinie NEU Wärmepumpe - JAZ 4 - Nachweis mittels Programm JAZcalc Nachweis nur über Heizbetrieb - Wärmemengen- und Stromzähler Stromzähler großteils kostenlos beim Energieversorger erhältlich - Abnahmeformular WBF - Richtlinie NEU Solaranlagen - Qualitätskriterien Produktzertifizierung nach Solar-Keymark oder Austria Solar - Wärmemengenzähler - Abnahmeformular
Wohnhaussanierung Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 20 Jahre - Dachsanierung - fehlende Sanitär- oder Elektroinstallation Gebäudealter mind. 10 Jahre - Schall-, Wärme-, Feuchtigkeitsschutz z.b. Fenstertausch, Fassadendämmung, Rollläden, Haustür - Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes z.b. Sanierung Heizung, Kamin, Heizkörpertausch
Förderbare Maßnahmen ohne Mindestgebäudealter - Einbau Solaranlage - Behinderten- und Altenmaßnahmen - Vereinigung, Vergrößerung und Teilung von Wohnungen - Anschluss an Fernwärmeanlagen Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger (Öl, Gas) Erdgas-Brennwert-Anlagen (Erstinstallation / Tausch) bzw. Öl-Brennwert-Anlage (Tausch einer alten Öl- Heizung) ist nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar, sofern +für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit Empfehlungen vorgelegt wird, +kein Fernwärmeanschluss möglich ist und +der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich ist (aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten
Wohnhaussanierungsrichtlinie NEU voraussichtlich ab 01.07.2012 Erhöhung des maximalen Kostenrahmens von 71.500,- auf 77.000,- Qualitätsanforderungen an Haustechniksysteme wie im Neubau Sie finden uns auch unter der Adresse www.tirol.gv.at/wohnbau Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!