Wohnbauförderung Ökologisch Bauen zahlt sich aus!

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1 Wohnbauförderung 2009 Ökologisch Bauen zahlt sich aus!

2 Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das in Tirol aufgrund des knappen besiedelbaren Raums mit hohen Kosten verbunden ist. Als Wohnbauförderungsreferent ist es mir daher ein großes Anliegen, dass Wohnen auch in Zukunft leistbar bleibt. Aus diesem Grund soll die Wohnbauförderung ein breit zugängliches Förderungsinstrument für die Tirolerinnen und Tiroler sein. Neben dem sozialen Aspekt liegt mir die ökologische Bauweise besonders am Herzen. Die neuen Wohnbauförderungsbestimmungen sehen als Schwerpunkte daher einen niedrigen Energieverbrauch sowie eine klimaschonende Haustechnik vor, um dem Erreichen der Kyoto-Ziele näher zu kommen. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Landes Tirol wird die Förderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen um 5 Prozentpunkte erhöht sowie die Ökobonusförderung verdoppelt und dies einkommensunabhängig. Damit diese Impulse möglichst schnell für die Wohnqualität in Tirol wirksam werden, sind die Schwerpunkte auf zwei Jahre befristet. Sowohl im Sanierungs- als auch im Neubaubereich wird die Förderung auf den Einsatz von innovativer und klimarelevanter Haustechnik abgestimmt. Wohnbauförderung... 4 Zusatzförderungen Wohnhaussanierung...13 Liebe Tirolerinnen und Tiroler, es ist mir wichtig, dass Sie einen guten Überblick über die zahlreichen Fördermöglichkeiten erhalten. Diese Fibel soll Sie über die Richtlinien und Möglichkeiten in der Wohnbauförderung informieren. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wohnbauförderungsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung oder an Ihre Bezirkshauptmannschaft. Wohnbeihilfe...17 Energieausweis...18 Servicestellen LHStv Hannes Gschwentner Wohnbaureferent des Landes Tirol

3 Wohnbauförderung Neubau oder Ersterwerb Eigenheime und verdichtete Bauweise, Erwerb und Fertigstellung Gebäudebezogene Voraussetzungen Eigenheim Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. verdichtete Bauweise Doppel-, Reihenhäuser bzw. Wohnungen als Teil einer Anlage durchschnittlicher Grundverbrauch höchstens 400m² Erwerb von mindestens 10 Jahre alten, nicht wohnbaugeförderten Wohnungen, Wohnhäusern, Wohnheimen zu einem angemessenen Preis Fertigstellung von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen, Wohnhäusern, Wohnheimen Nutzfläche Mindestens 30 m 2 und höchstens 150 m 2 pro Wohnung Grundlage der Nutzflächenberechnung: bewilligte Baupläne Zur Nutzfläche zählt: gesamte Bodenfläche, abzüglich Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen Haustechnik Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme ist Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderungsmittel. Dazu zählen z.b.: Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Errichtung einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mindestens 85 %) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser > Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C > Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft > Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C > Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, wenn > keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder > aus Gründen der Luftreinhaltung oder fehlender Lagerungsmöglichkeit der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist Ausnahme: Öl-Brennwert-Anlage bis zulässig, wenn > der HWB des Jahres 2012 eingehalten und > eine thermische Solaranlage installiert wird Finanzierung muss gesichert sein durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen Bausparkassendarlehen oder (Hypothekar) Darlehen (Mindestlaufzeit: 10 Jahre) Nicht zur Nutzfläche zählen: Keller- und Dachbodenräume, Treppen, offene Balkone, Loggien, Terrassen, Bastel- und Hobbyräume, außer diese Räume sind nach ihrer Ausstattung und Belichtung für Wohnzwecke geeignet Bodenflächen, über denen die Raumhöhe weniger als 1,50m beträgt Heizwärmebedarf (HWB) Für das zu fördernde Objekt ist eine Heizwärmebedarfsberechnung vorzulegen. Nachfolgender HWB pro m² konditionierter Bruttogrundfläche ist einzuhalten. Der HWB ist abhängig von der charakteristischen Länge des Gebäudes [lc = 1/(A/V)] und ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Jahr HWB BGF in kwh/m².a A/V Verhältnis 0,8 Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. A/V Verhältnis 0,2 ab ab ab Foto Profilwohnbau

4 Foto Land Tirol/Forcher Personenbezogene Voraussetzungen EigentümerInnen des Baugrundstückes oder Bauberechtigte/r Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellt Wohnbedarf Künftiger Hauptwohnsitz im geförderten Eigenheim (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes aufzugeben Einkommensgrenzen des Familieneinkommens (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) Personenanzahl Darlehenskonditionen OBERGRENZE (EUR) , , , , für jede weitere Person jeweils 300, mehr Konditionen des Darlehens Jahr Zinssatz Tilgung ANNUITÄT (Rückzahlung) 1 bis 10 1 % 0 % 1 % 11 bis 15 1,5 % 0,5 % 2 % 16 bis 20 3,5 % 0,5 % 4 % ab 21 5,5 % 0,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktdarlehens, spätestens jedoch ab 26 6 % 6 % 12 % Darlehenslaufzeit: höchstens 35 Jahre Förderungen - Eigenheime Darlehen Personenanzahl Höhe des Darlehens Nutzfläche mind. HÖHE (EUR) m² , 3 85 m² , 4 95 m² , 5 und mehr 110 m² , Wohnbauscheck (statt Darlehen) 40 % des möglichen Förderungsdarlehens keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren Zusatzförderungen Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Solaranlage Kinderzuschuss Sicheres Wohnen Behindertengerechte Maßnahmen Förderungen verdichtete Bauweise Darlehen Fixbetrag pro m² Nutzfläche, abhängig von: durchschnittlichem Grundverbrauch förderbarer Nutzfläche FIXBETRAG pro m² förderbare Nutzfläche durchschnittl. Grundverbrauch Fixbetrag (EUR) mehr als höchstens pro m² 350 m² 400 m² 460, 300 m² 350 m² 530, 250 m² 300 m² 600, 200 m² 250 m² 670, Personenanzahl 200 m² 740, förderbare NUTZFLÄCHE Nutzfläche 1 oder 2 85 m² 3 95 m² 4 oder mehr 110 m² 6 7

5 Wohnbauscheck (statt Darlehen) 40 % des möglichen Förderungsdarlehens keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren keine Wohnbeihilfe Zusatzförderungen Wohnstarthilfe Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Solaranlage Sicheres Wohnen Behindertengerechte Maßnahmen Förderungen Erwerb und Fertigstellung Darlehen Erwerbsförderung Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche mind. HÖHE (EUR) m² , m² , 3 85 m² , 4 95 m² , 5 und mehr 110 m² , Fertigstellungsförderung Höhe des Darlehens Personenanzahl Nutzfläche mind. HÖHE (EUR) m² 7.000, 3 85 m² 9.000, 4 und mehr 95 m² , Wohnbauscheck (statt Darlehen) 40 % des möglichen Förderungsdarlehens für nahestehende Personen nicht möglich keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung Eigenheime spätestens 6 Monate nach Baubeginn Verdichtete Bauweise bei Neubau in Eigenregie bis 6 Monate nach Baubeginn bei Ersterwerb vom Bauträger spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (das Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein) Erwerbsförderung spätestens 6 Monate nach dem Erwerb Fertigstellungsförderung vor Fertigstellung Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Sicherstellung des Förderungsdarlehen durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch Auszahlung der Förderung Nach Zusicherung, Sicherstellung und bei Eigenheimen und verdichteter Bauweise Dachgleiche (Rohbau) 60 % Einsetzen der Fenster 90 % Fertigstellung und Bezug 100 % bei Erwerbs- und Fertigstellungsförderung nach Bezug des geförderten Objektes Foto Land Tirol/Forcher 8 9

6 Zusatzförderungen Neubau oder Ersterwerb Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Diese Zusatzförderung soll bewirken, dass die Umweltbelastung vermindert, der Energieverbrauch gesenkt und die Heizkosten reduziert werden. Verbesserter Heizwärmebedarf (HWB) Eine Verbesserung des HWB in Relation zum vorgeschriebenen HWB (lt. Wohnbauförderungsrichtlinie) bringt nachfolgende Punkte: Verbesserung 20 %... 2 Pkt. Verbesserung 30 %... 3 Pkt. Verbesserung 40 %... 4 Pkt. Verbesserung 50 %... 6 Pkt. Verbesserung 60 %... 8 Pkt. auf Passivhausqualität (HWB BGF 10 kwh/m².a) Pkt. Bei Passivhäusern wird keine zusätzliche Förderung für eine Heizung gewährt. Die Berechnung des Heizwärmebedarfes hat nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 i.d.g.f. zu erfolgen. Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem (Mindestwirkungsgrad 85%, Emissionsgrenzwerte lt. Wohnbauförderungsrichtlinie sind einzuhalten) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche... 3 Pkt. Gebäude über 300 bis 1000 m² Nutzfläche... 2 Pkt. Gebäude über 1000 m² Nutzfläche... 1 Pkt. Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung in solchen Gebäuden (z.b. DG-Ausbau, Zubau)... 1 Pkt. Anschluss Fernwärme (Biomasse, Abwärme) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche... 1 Pkt. Gebäude über 300 m² Nutzfläche... ½ Pkt. Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser... 2 Pkt. Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft... 2 Pkt. Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Kontrollierte Wohnraumlüftung (mit bestandenem BlowerDoor Test unter einfachem Luftwechsel) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche... 2 Pkt. Gebäude über 300 m² Nutzfläche... 1 Pkt. Holz- oder Holzlehmbauweise mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (z.b. Zellulose, Hanf, Schurwolle) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche... 1 ½ Pkt. Gebäude über 300 m² Nutzfläche... 1 Pkt. Holz- oder Holzlehmbauweise ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis (z.b. Mineralwolle) Gebäude bis 300 m² Nutzfläche... 1 Pkt. Gebäude über 300 m² Nutzfläche... ½ Pkt. Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Wohnnutzfläche (höchstens 110 m²) und multipliziert mit einem Punktewert von EUR 8,. Solaranlage für Warmwasserbereitung und Heizung Höhe des Zuschusses: EUR 210, pro m² Kollektorfläche und 50 l Boilerinhalt, höchstens EUR 2.100, pro Wohnung Sofern die Solaranlage zur Unterstützung der Raumheizung dient, erhöht sich der Förderungshöchstbetrag auf EUR 4.200, Auszahlung des Zuschusses Die endgültige Festsetzung der Förderung und die Auszahlung erfolgt bei Endabrechnung des Bauvorhabens. Wohnstarthilfe wird gewährt im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung oder des Ersterwerbes einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise. Die Wohnstarthilfe wird nur einer Familie gewährt und beträgt: (Familien)Einkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) bis 1.310, über 1.310, bis 1.460, über 1.460, bis 1.610, Familie ohne Kind oder mit 1 Kind über 1.610, bis 1.760, über 1.760, bis 1.910, , , , , 8.000, Familie mit 2 Kindern , , , , , Familie mit 3 Kindern , , , , , Familie mit 4 Kindern , , , , , höchstens jedoch in Höhe des Grundkostenanteiles. Es gelten die Bedingungen eines Wohnbauschecks

7 Zuschüsse für Kinder Zuschuss ab dem 3. Kind wird gewährt im Zusammenhang mit der Förderung für den Neubau oder die Errichtung von Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise. Für Haushalte mit drei oder mehr Kindern des Förderungswerbers, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Höhe des Zuschusses: EUR 2.200, für das dritte und für jedes weitere Kind Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens Zuschuss für jedes, bei der Ermittlung des Förderungsdarlehens nicht berücksichtigte Kind des Förderungswerbers, das bis 10 Jahre nach Förderungszusicherung geboren wird. wird gewährt im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Förderungsdarlehens für den Neubau oder die Errichtung von Eigenheimen in nicht verdichteter Bauweise Höhe des Zuschusses: EUR 1.500, pro Kind Einreichfrist: spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes Behindertengerechte Maßnahmen Höhe des Zuschusses: 65 % der erforderlichen Mehrkosten Zuschuss Sicheres Wohnen Für barrierefrei ausgestaltete Eigenheime, Reihenhäuser und Gebäude mit bis zu 3 Wohnungen Höhe des Zuschusses: EUR 1.450, pro Eigenheim, Reihenhaus oder Wohnung Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens Wohnhaussanierung Förderbare Sanierungsmaßnahmen unabhängig vom Gebäudealter Vereinigung, Teilung oder die Vergrößerung von Wohnungen Änderung von sonstigen Räumen zu Wohnungen behinderten- und altengerechte Maßnahmen Solaranlage Anschluss an Fernwärme Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren Wärmeschutz Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen Einbau von energiesparenden Heizungen Errichtung und Sanierung von Kaminen weitere umweltfreundliche Maßnahmen Schall- und Feuchtigkeitsschutz Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren Dachsanierung Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung sowie nicht vorhandener Elektroinstallationen. Gebäudebezogene Voraussetzungen Wärmeschutz Bauteilsanierung; folgende U-Werte sind einzuhalten: Foto Land Tirol/Forcher Gebäudeteil Dach- bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume U-Wert (W/m 2 K) U < 0,18 Wände gegen Außenluft und Dachräume U < 0,25 Fußböden, Wände gegen Keller oder Erdreich U < 0,35 Fenster - Tausch von Rahmen und Glas U W < 1,35 Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) U G < 1,10 Die oben angeführten U-Werte werden im Regelfall erreicht, wenn für Außenwände eine Dämmung von 14 cm, für die oberste Geschoßdecke eine Dämmung von 22 cm und für die unterste Geschoßdecke eine Dämmung von 10 cm vorgesehen wird. Haustechnik - Energieversorgung Bei Sanierung der Heizungsanlage oder des Wärmebereitstellungssystems ist der Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme Förderungsvoraussetzung. Dazu zählen z.b. Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Bei der Installation einer Biomasseheizung sind ein Wirkungsgrad (mind. 85 %) und die Emissionsgrenzwerte laut Richtlinie einzuhalten

8 Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Erdreich oder Grundwasser Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 45 C Jahresarbeitszahl 4 (Nachweis durch Prüfzeugnis; Leistungsziffer laut Richtlinie) Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmequelle Luft Hauptheizung mit Niedertemperaturverteilung unter 35 C Installation in ein Gebäude mit maximal 300 m² Nutzfläche und einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kwh/m²a Finanzierung mit Eigenmitteln - Einmalzuschuss Basisförderung: 15% der förderbaren Gesamtbaukosten Erhöhte Förderung für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen (befristet auf 2 Jahre) Sanierungsmassnahme Schall- und Wärmeschutz Annuitätenzuschuss in % Einmalzuschuss in % z.b Dämmungen, Fenster Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen (z.b. Kork, Hanf) Mit der Wärmepumpe wird über Erdkollektoren bzw. eine Tiefensonde dem Erdreich Wärme entnommen, mit der Wärmepumpe auf eine höhere Temperatur gebracht und über das Heizsystem in die Wohnräume geleitet. Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Fernwärme (aus erneuerbarer Energie, Abwärme) Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwert-Anlage oder der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Öl- Heizungs-Anlagen (Kessel) gegen Öl-Brennwertsysteme ist förderbar, wenn eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt, für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit Empfehlungen vorgelegt wird, keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist und aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Heizungsanlagen Biomasseheizung Anschluss an Biomasse- Fernwärmeanlagen Gasheizung-Brennwerttechnik Wärmepumpenheizung kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung Solaranlage Personenbezogene Voraussetzungen der BewohnerInnen Bewohnung Hauptwohnsitz im geförderten Bauvorhaben (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) Die Sanierungsförderung wird befristet bis einkommensunabhängig gewährt. Förderungen Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzierung ab. Finanzierung mit Bankdarlehen - Annuitätenzuschuss Basisförderung: 25% der Anfangsbelastung des Darlehens (Mindestlaufzeit 10 Jahre) Der Annuitätenzuschuss wird halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt. Quelle: Energie Tirol 14 15

9 förderbare Kosten der Sanierung Obergrenzen EigentümerInnen:... höchstens EUR 650, /m² förderbarer Nutzfläche MieterInnen:... höchstens EUR , Untergrenze:... EUR 1.500, Zuschuss Ökobonus für umfassende, thermisch-energetische Sanierung Zusatzförderung in Form eines einmaligen Zuschusses auf Basis einer Heizwärmebedarfsberechnung (HWB). Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle; zumindest sind drei der folgenden Bauteile gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem; folgender HWB ist einzuhalten: Gebäude bis 300 m² Nutzfläche (NF) Gebäude über 300 m² bis m² NF Gebäude über m² NF HWB BGF in kwh/m².a A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0, Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Grad der Verbesserung des HWB (vor / nach Sanierung). Förderungsabwicklung Ökobonus abhängig vom Grad der Verbesserung 35 % 50 % 65 % Ansuchen - Einreichung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen (einkommensunabhängig: Einreichung bis ). Die Ökobonusförderung ist gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen. Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land Auszahlung der Förderung Annuitätenzuschuss ab Tilgungsbeginn des Bankdarlehens frühestens ab Zusicherung Einmalzuschuss: unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung Wohnbeihilfe Das Land Tirol gewährt zum Wohnungsaufwand von (mittels Darlehen) geförderten Wohnungen nach sozialen Kriterien eine Wohnbeihilfe. Gebäudebezogene Voraussetzungen - wird gewährt für ein mit einem Förderungsdarlehen gefördertes und in verdichteter Bauweise errichtetes Objekt Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellt oder seit mindestens 5 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet Förderung monatlicher Zuschuss in Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z.b. nach Familiengröße, Einkommen, Wohnungsgröße und Zinsniveau) Beihilfen unter EUR 7, werden nicht gewährt Förderungsabwicklung Ansuchen - Einreichung frühestens 3 Monate vor der geplanten Fertigstellung des Objektes Folgeansuchen innerhalb von 3 Monaten nach Auslaufen der vorherigen Beihilfe (ansonsten erfolgt keine kontinuierliche Weitergewährung) Förderungszusage Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land die Förderung wird jeweils für ein Jahr gewährt Auszahlung der Förderung nach Förderungszusage, monatlich Foto Profilwohnbau 16 17

10 Energieausweis Auf der Grundlage der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtline 2002/91/EG) wurde der Energieausweis eingeführt. Der Energieausweis ist bei Bauansuchen für Neubauten und umfassende Sanierungen von Gebäuden mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche erforderlich. Auch bei einem Verkauf oder einer Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ist dem Käufer bzw. Mieter ein Energieausweis vorzulegen. Bewertung energierelevanter Aspekte Gebäudehülle Warmwasserbereitung haustechnische Anlagen Einstufung Staffelung von A++ (sehr gute Energieeffizienz, Passivhausstandard) bis G (hoher Energiebedarf) Ausstellung nur durch befugte Personen Ziel Verminderung des Energieverbrauchs Reduktion von Treibhauseffekt fördernden Gasen wie z. B. Kohlendioxid und Luftschadstoffe Einfachere Einschätzung des Energieverbrauchs Einfacher Vergleich von Gebäuden oder Wohnungen für Käufer oder neue Mieter und Bauherren ENERGIE TIROL, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck

11 Servicestellen TELEFON FAX Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard- Wallnöfer- Platz Innsbruck wohnbaufoerderung@tirol.gv.at 0512/508/ DW /508/ DW 2735 Stadtmagistrat Innsbruck Maria-Theresien-Straße Innsbruck wohnungsservice@magibk.at Bezirkshauptmannschaft Imst Stadtplatz Imst bh.imst@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Hinterstadt Kitzbühel bh.kitzbuehel@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bozner Platz Kufstein bh.kufstein@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Landeck Innstraße Landeck bh.landeck@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Lienz Dolomitenstraße Lienz bh.lienz@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Reutte Obermarkt Reutte bh.reutte@tirol.gv.at Bezirkshauptmannschaft Schwaz Franz-Josef-Straße Schwaz bh.schwaz@tirol.gv.at 0512/5360/ DW /6996/ DW /62131/ DW /606/ DW /6996/ DW /6633/ DW /6996/ DW /6931/ DW /5360/ DW /6996/ DW /62131/ DW /606/ DW /6996/ DW /6633/ DW /6996/ DW /6931/ DW 5805 Weiterführende Informationen zu sämtlichen Förderungsbereichen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter:

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