Programm. Steuerungsinstrument - WBF. Wohnbauförderung - Familie
|
|
- Catrin Rothbauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Programm - Steuerungssystem Änderungen zum Förderungen (Neubau / Sanierung) Haustechnik 1 Steuerungsinstrument - WBF Familienförderung Raumordnung Sozialer Aspekt Wohnungsmarkt Wirtschaftspolitik Finanzpolitik Umweltschutz 2 - Familie Förderungshöhe - Haushaltsgröße gekoppelt -Eigenheim 2 Personen Personen verdichtete Bauweise 2 Personen Personen Zuschuss für Kinder bei Eigenheimförderung -ab dem 3. Kind bis 10 Jahre nach Zusicherung je Kind Wohnstarthilfe nur für Familien - max Wohnbeihilfe Zumutbarkeit -für Familien um 6 % reduziert 3
2 - Raumordnung Dauersiedlungsraum mit 11,8 % begrenzt Anreiz für verdichtetes, bodensparendes Bauen - Grundförderung Eigenheim: max Grundförderung Reihenhaus: max Architektenwettbewerbe Hebung funktionelle, städtebauliche Qualität Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 4 - Raumordnung Flächenverbrauch im geförderten Wohnbau verdichtete Bauweise geförderte Nutzfläche: m² NND: 0,75 Grundverbrauch: m² - Eigenheime 440 Eigenheime à 500 m²: m² Grundverbrauch: m² oder 47 ha oder ca. 94 Fußballfelder 5 - Soziales Beihilfen 2012: 30,7 Millionen Euro - Wohnbeihilfe: 10,5 Mio. Ø 153,-- mtl. - Mietzins- u. Annuitätenbeihilfe: 20,2 Mio. Ø 150,-- mtl. Wohnungsbeihilfen - Ausgaben Millionen Ausgaben in Mio. Euro Jahr MuAB Wohnbeihilfe 6
3 - Soziales Heime - zugesicherte Förderungen Mio. 29,7 30,0 25,9 25,0 20,0 15,7 15,0 10,9 13,0 10,0 5,0 0, Jahr 7 - Wohnungsmarkt Höchstgrenzen für Bau- und Grundkosten Zinssatzobergrenze für Hypothekarkredite Vorgabe des höchstzulässigen Hauptmietzinses (sofern nicht WGG) Angebotsseitige Steuerung durch Freigabe von Bauvorhaben nach Bedarf (Objektförderung) 8 Wirtschafts- und Finanzpolitik Ausgaben Voranschlag 2012: 239,8 Mio. Erwerbsförderung u. Sonst.; ; 8% Sanierung - Zuschüsse; ; 16% Neubau - Zuschüsse; ; 21% Neubau - Kredite; ; 55% 9
4 Rechtsgrundlagen TWFG 1991, LGBl. Nr. 55/1991 LGBl. Nr. 80/1993 LGBl. Nr. 56/1996 LGBl. Nr. 28/1998 LGBl. Nr. 108/2001 LGBl. Nr. 30/2011 LGBl. Nr. 55/2012 Verordnung, LGBl. Nr. 81/1991 LGBl. Nr. 7/1992 LGBl. Nr. 57/1996 LGBl. Nr. 69/2001 LGBl. Nr. 102/2006 LGBl. Nr. 125/2011 Richtlinien (WBF, WS) 10 TWFG Novelle Beirat: 25. Oktober 2011 Landesregierung: 28. Februar 2012 Landtag: 28. März 2012 (einstimmig) Bundeskanzleramt Zustimmung Bundesregierung achtwöchige Frist endet am 8. Juni 2012 Kundmachung: 12. Juni 2012 Inkrafttreten: 1.Juli TWFG 1991 Novelle Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, z.b. Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 28/2010) - Kredit statt Darlehen ( 988 ABGB) Handelsrechts-Änderungsgesetz (BGBl. I Nr. 120/2005) - Handelsgesetzbuch Unternehmensgesetzbuch - Erwerbsgesellschaftengesetz außer Kraft getreten ( ) - Personengesellschaften des Handelsrechts eingetragenen Personengesellschaften Unionsrecht - Umsetzung der RL 2004/38/EG: Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sich im Hoheitsgebiet frei zu bewegen und aufzuhalten - Gleichstellungsbestimmung 12
5 TWFG 1991 Novelle Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, z.b. Einkommensteuergesetz wird aus Einkommensdefinition eliminiert (bis 1994 Investitionsrücklage; nunmehr Rückstellungen) 10 ESTG 1988 bleibt in EK-Definition bestehen (früher Investitionsfreibetrag; nunmehr Gewinnfreibetrag) Zweckzuschussgesetz für WBF maßgeblichen Bestimmungen außer Kraft - Zweckzuschüsse Ertragsanteile WEG - Eigentümergemeinschaft 13 TWFG 1991 Novelle Weitere Änderungen Verankerung von Umwelt- und Klimaschutz in Grundsätzen Änderung Referenzzinssatz - statt SMR Euribor Mietzinsbildung - max. Zins für Grundkosten: 4 % 3 % Überlegung zur erstrangigen grundbücherlichen Sicherstellung wurde verworfen Neuregelung Datenschutzbestimmungen 14 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 1 Umwelt- und Klimaschutz (Bedachtnahmekriterium) 2 Begriffsbestimmungen - Sanierungsmaßnahmen - Einkommen - innovative, klimarelevante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme - umfassende energetische Sanierung - Sollzinssatz 3 Förderungsmittel 6 SMR Euribor 9 Grundlage für Ausrichtung der WBF auf energetische Kriterien 15
6 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 17 Förderungswerber - Superädifikat entfällt - Eigenberechtigung (Kredit, Beihilfe) Volljährigkeit, keine Sachwalterschaft - Unternehmen, an denen Gemeinden oder GV mit mehr als 50 % beteiligt sind - Ausdehnung Sitz Tirol Sitz Österreich - Ausnahme vom Erfordernis der Eigenberechtigung aus dringenden sozialen Gründen 16 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 17a Gleichstellung (Umsetzung RL 2004/38/EG) - eigenberechtigte Unionsbürger, - Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR- Abkommens und der Schweiz - eigenberechtigte Angehörige Ehegatten eingetragene Partner Verwandte und Verwandte ihrer Ehegatten oder eingetragenen Partner in gerader absteigender Linie bis Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Unterhalt darüber hinaus) Verwandte und Verwandte ihrer Ehegatten oder eingetragenen Partner in gerader aufsteigender Linie, sofern sie ihnen Unterhalt gewähren. - juristische Personen: Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit - Im Übrigen: staatsvertragliche / unionsrechtliche Verpflichtung 17 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail 18 (4) Übertragung ins Eigentum - Ausdehnung auf Unternehmen, an denen Gemeinden oder GV mit mehr als 50 % beteiligt sind 25 Eigentumsbeschränkungen - Ausnahme der Einverleibung des Belastungsverbotes auf DN- Wohnungen und Unternehmen mit mind. 50 % Beteiligung einer Gemeinde oder GV ausgedehnt 27 Mietzinsbildung Grundkosten: 3 % p.a. (statt 4 %) 30 Verwendung personenbezogener Daten - Neuregelung Verarbeitung, Übermittlung, Löschung von Daten - Mitwirkungspflicht anderer Institutionen - Berechtigung für Verknüpfungsanfrage 18
7 TWFG 1991 Novelle Änderungen im Detail Inkrafttreten: Übergangsbestimmung: Förderungsansuchen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurden und für die eine Zusicherung ( 20) noch nicht erteilt wurde, ist 6 des TWFG 1991 idf LGBl. Nr. 30/2011 weiter anzuwenden. 19 Änderung der Ausführungsbestimmungen Novelle Verordnung Beiträge zur ordnungsgemäßen Erhaltung von Gebäuden Änderung Rückzahlungskonditionen TWFG Kredite der 1. und 2. Vertragsgeneration Neubau und - Wohnhaussanierung - zugesichert Reduktion Zinsen von 4 % bzw. 6 % auf 2,5 % bzw. 3,5 % (Sanierung: 4 %) und Verlängerung Laufzeit Verbesserung Wohnbeihilfe Erhöhung der Förderungssätze Neugestaltung der Zusatzförderungen 20 Änderung der Ausführungsbestimmungen Sanierung - Erhöhung Kostenrahmen auf ( ) - Reduktion Bagatellgrenze auf ( 1.500) Neubau und Sanierung - Weiterentwicklung Förderungsbestimmungen betreffend Haustechnik / Energieversorgung und energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen 21
8 Förderungsbereiche (Neubau) Wohnhaussanierung (Altbau) 22 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche Angemessenheit der Kosten gesicherte Finanzierung Heizwärmebedarf (HWB) Einsatz innovativer klimarelevanter Haustechnik 23 Innovative klimarelevante Systeme Systeme auf Basis erneuerbarer Energien - z.b. Solar, Biomasse (Pellets-, Stückholz- u. Hackschnitzelheizanlagen) effiziente Heizungswärmepumpen (Wärmemengen- und Stromzähler erforderlich) - WP mit Wärmequelle Erdreich, Grundwasser Niedertemperaturverteilung < 35 C (Sanierung: < 45 C) Jahresarbeitszahl 4 Nachweis mittel Programm JAZcalc - WP mit Wärmequelle Luft Niedertemperaturverteilung < 35 C NF max. 300 m² HWB max. 25 kwh/m²a Fernwärme aus KWK-Anlagen und sonstiger Abwärme Fernwärme aus erneuerbarer Energie ( 80 %) 24
9 Innovative klimarelevante Systeme Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, sofern - kein Fernwärmeanschluss möglich ist oder *) - der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich / wirtschaftlich ist (aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten) *) in der Sanierungsförderung sind beide Bedingungen zu erfüllen. 25 Öl-Brennwert-Anlage kein innovatives, klimarelevantes System nur für Ansuchen bis nur in Kombination mit einer Solaranlage 26 - Umweltschutz Entwicklung Heizwärmebedarf Ein- und Mehrfamilienhaus kwh/m²a EFH MFH 0 Altbau TBV 1992 TBV 1998 WBF 10/2003 WBF 2007 WBF 2010 WBF 2012 Passivhaus Zeitachse 27
10 Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (Unionsbürger, Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des EWR- Abkommens und der Schweiz und nahe Angehörige) Wohnbedarf Einkommen 28 Einkommen Personenanzahl für jede weitere Person EK-Höchstgrenze jeweils EK-Überschreitung: je begonnene 100 Reduktion der Förderung um 25 % 29 für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) 30
11 für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) Haushalts- Nutzfläche WBF - größe (mindestens) Kredit 1 und 2 30 m , m , m ,-- 5 und mehr 110 m ,-- 31 Kinderzuschuss (nur für Eigenheime) bei Endabrechnung 2.200,-- für das dritte und jedes weitere Kind (Kredit und Scheck) bis 10 Jahre nach Zusicherung 1.500,-- pro Kind (nur bei Krediten) 32 - Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) 33
12 - Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) Grundverbrauch bis 200 m2 über 200 m2 bis 250 m2 über 250 m2 bis 300 m2 über 300 m2 bis 350 m2 über 350 m2 bis 400 m2 Förderungssatz 900,-- / m2 810,-- / m2 720,-- / m2 630,-- / m2 540,-- / m2 34 Förderbare Nutzfläche Haushaltsgröße förderbare Nutzfläche 1 und 2 Personen 85 m m2 4 und mehr Personen 110 m2 35 Höhe Förderungskredit Eigenheim bis max Verdichtete BW bis max Foto Mag.a Brigitte Tassenbacher Foto Land Tirol / Forcher statt Kredit kann Wohnbauscheck (35 %) gewählt werden Zusatzförderungen für energiesparendes Bauen möglich 36
13 Errichtung einer WOHNUNG ohne weiteren Grundverbrauch 37 Errichtung einer WOHNUNG ohne weiteren Grundverbrauch z.b. Einbau einer Wohnung in einen Dachboden Zubau einer Wohnung beim Eigenheim der Eltern Förderungssatz von 540,-- / m2 (förderbare Nutzfläche) 38 skredit Konditionen Zeitraum Zinssatz Annuität 1. bis 10. Jahr 1 % 1 % 11. bis 15. Jahr 1,5 % 2 % 16. bis 20. Jahr 3,5 % 4 % ab dem 21. Jahr 5,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktkredits, spätestens jedoch ab dem 26. Jahr 6 % 12 % 39
14 Wohnbauscheck 35 % des skredits 10 Jahre Bindung an Förderungsbedingungen keine Besicherung im Grundbuch keine Wohnbeihilfe Kinderzuschuss nicht möglich 40 Zuschüsse 41 Zuschüsse Kinderzuschuss (nur bei Eigenheime) Wohnstarthilfe - Zuschuss Annuitätenzuschüsse bei förderbaren Gesamtanlagen / Mietwohnungsanlagen Zuschuss für Solaranlagen Zuschuss für energiesparende Maßnahmen 42
15 Energiesparende Maßnahmen Punktesystem Verbesserung Heizwärmebedarf Haustechnik Punkte x förderbare Wohnungsgröße x 8 förderbare Wohnungsgröße maximal 110 m² HWB-Berechnung erforderlich 43 Wohnhaussanierung 44 Voraussetzungen personenbezogen Bewohnung ganzjährig, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt Einhaltung der EK-Grenzen gebäudebezogen Wärmeschutz Haustechnik Gebäudealter Kostenobergrenze 45
16 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 20 Jahre Dachsanierung fehlende Sanitär- oder Elektroinstallation 46 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 10 Jahre Schall-, Wärme-, Feuchtigkeitsschutz z.b. Fenstertausch, Fassadendämmung, Rollläden, Haustür Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes z.b. Sanierung Heizung, Kamin, Heizkörpertausch 47 Förderbare Maßnahmen ohne Mindestgebäudealter Einbau Solaranlage Behinderten- und Altenmaßnahmen Vereinigung, Vergrößerung und Teilung von Wohnungen Anschluss an Fernwärmeanlagen 48
17 Limit förderbare Kosten Eigentümer höchstens 700,-- pro m² förderbare Nutzfläche max ,-- Mieter höchstens ,-- 49 Einmalzuschuss 25 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme 20 % Solaranlage / Komfortlüftung erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 15 % Grundförderung Basis: förderbare Kosten 50 Annuitätenzuschuss 35 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme 30 % Solaranlage / Komfortlüftung erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 25 % Grundförderung Basis: anfängliche Annuität Bankkredit 51
18 Ökobonus - Sanierung umfassende, thermisch-energetische Sanierung Einbeziehung - möglichst gesamte Gebäudehülle - zumindest drei der folgenden Bauteile - Fassade, Fenster, Dämmung unterste Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste GD, Haustechniksystem Energiekennzahl (HWB) vorgegeben - Ökostufe 1: 75 / 35 - Ökostufe 2: 54,4 / 25,6 - Ökostufe 3: 25 / 15 Einmalzuschuss abhängig vom Grad der Verbesserung (HWB vorsanierung HWB nachsanierung ) Zuschuss von bis Ökobonus Ökostufe 1 Ökostufe 2 Ökostufe 3 Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung Grad der Verbesserung 50 % 65 % 50 % 65 % 50 % 65 % Gebäude 300 m² Nutzfläche (NF) Gebäude > 300 m² m² NF Gebäude > m² NF Ökobonus? - Eigenheim, Verbesserung HWB 65 %, Ökostufe 2 53 Verfahren Einreichung Ansuchen Technische und rechtliche Prüfung Zusicherung Auszahlung Endabrechnung 54
19 Sanierung - Beispiel Eigenheim Wärmedämmmaßnahmen förderbare Kosten: Verbesserung HWB: 65 %; Ökostufe 2 30 %iger Annuitätenzuschuss von hj ,-- Stützung Bankkredit Nominale ,53 % Zins, Laufzeit 10 Jahre oder 20 %iger Einmalzuschuss von ,-- zuzüglich Ökobonusförderung: Sanierung - Beispiel Kreditnominale Zinsen Summe Rückzahlung Zuschuss Land Tirol AZ Zuschuss Land Tirol Ökobonus Belastung Land Tirol fördert Zinsen und Tilgungsanteil 72 % des Kreditbetrages zahlt der FW 56 Haustechnik innovative, klimarelevante Systeme Wärmepumpe Erdreich und Grundwasser - Jahresarbeitszahl 4 - Nachweis mittels Programm JAZcalc - Wärmemengen- und Stromzähler - Abnahmeformular Solaranlagen - Qualitätskriterien ( Solar-Keymark oder Austria Solar ) - Wärmemengenzähler - Abnahmeformular Quelle: Qualitätsgemeinschaft Erdwärme 57
20 Haustechnik Komfortlüftungsanlage (keine Einzellüfter) - Qualitätsanforderungen Luftdichtheit von Gebäuden Blower Door Test (nicht maßgeblich bei Sanierung) Energieeffizienzkriterien o Wärmebereitstellungsgrad o elektrische Leistungsaufnahme pro m³/h Komfortkriterien - Abnahmeformular Quelle: Komfortlüftung.at 58 Planungsqualität Zusatzförderungen für besonders hohe Planungs- und Ausführungsqualität - zertifiziertes klima:aktiv-haus (Bronze, Silber, Gold) - zertifiziertes Passivhaus - TQ Österr. Gesellschaft für nachhaltiges Bauen 59 Ökologische Bauweise Bewertung mittels Ökoindex 3 beschreibt die ökologische Qualität der Materialien der thermischen Gebäudehülle und Zwischendecken Index beinhaltet zu je einem Drittel - nicht erneuerbarer Primärenergie (PEI n.e.) - globalen Erwärmung durch Treibhausgase (GWP) - Säurebildungspotential AP (Acidification Potential) Ermittlung durch Energieausweisberechnung Stufenmodell Quelle: IBO 60
21 Richtlinie 2010/31/EU - EPBD (Neufassung) bis Reduktion Energieverbrauch um 20 % - Reduktion Treibhausgase um 20 % - Erhöhung erneuerbare Energiequellen auf 20 % (vom Gesamtenergieverbrauch) - Niedrigstenergiehäuser (nahezu bei Null) - kostenoptimales Niveau (wirtschaftliche Lebensdauer; Kosten-Nutzen-Analyse) 61 Sie finden uns unter der Adresse wohnbau 62
Neue Förderungsrichtlinien und Sanierungsoffensive
Neue Förderungsrichtlinien und Sanierungsoffensive Amt der Tiroler Landesregierung Fachbereichsleiter Technik 1 kwh/m²a Gebäudebezogene Voraussetzungen Neubau Wohnnutzfläche Angemessenheit der Kosten gesicherte
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche
MehrDie Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein.
Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung 1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Quelle: Land Foto
MehrNeue Wohnbauförderung 2012
Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto TIGEWOSI Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Wohnbauförderung Änderungen zum 1.1. bzw. 1.7.2012 1.1.2012
MehrNeubau. Neubau. Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung Wohnbedarf Einkommen
SB13 Graz Tiroler Wohnbauförderung Attraktive Finanzierung für Sanierung und Neubau DI Roland KAPFERER Technischer Fachbereichsleiter Abt. Wohnbauförderung - Amt der Tiroler Landesregierung Kontakt: roland.kapferer@tirol.gv.at
MehrFörderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich
Herzlich willkommen! Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich 1 Welche Förderungen für wen? Land Tirol Privatpersonen Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Pellets-Kaminöfen
MehrWohnbauförderung Schwerpunkte 2009
Amt der Tiroler Landesregierung Wohnbauförderung Schwerpunkte 2009 1. Förderungsrichtlinien werden verstärkt auf Klimaschutzziele ausgerichtet o niedriger Energieverbrauch o moderne, klimaschonende Haustechnik
Mehr1 von 10 2 von
1 von 10 2 von 10 2 1 Was Sie erwartet: Wohnbaulandesrat Tratter informiert Sie Wer effizient baut oder saniert, profitiert! Persönliche Beratung 3 von 10 Wohnen Grundbedürfnis Wohnen/Wohnungsmarkt Sozialer
MehrZusammenfassung Wohnbauförderung 2012
Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
MehrNACHHALTIGKEITSKRITERIEN IN DER TIROLER WOHNBAUFÖRDERUNG
NACHHALTIGKEITSKRITERIEN IN DER Ein kurzer Einblick. Michael Braito, Energie Tirol Wels, am 15. November 2017 Wer ist Energie Tirol? Energieberatungsstelle des Landes Tirols Gemeinnütziger Verein klimaaktiv
MehrWas Sie erwartet: Wohnbaulandesrat Tratter informiert Sie Wer effizient baut oder saniert, profitiert! Persönliche Beratung.
1 von 10 2 von 10 2 Was Sie erwartet: Wohnbaulandesrat Tratter informiert Sie Wer effizient baut oder saniert, profitiert! Persönliche Beratung 3 von 10 Wohnen Grundbedürfnis Wohnen/Wohnungsmarkt Sozialer
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.
MehrWas Sie erwartet: Wohnbaulandesrat Tratter informiert Sie Wer effizient baut oder saniert, profitiert! Persönliche Beratung.
1 von 10 2 von 10 2 Was Sie erwartet: Wohnbaulandesrat Tratter informiert Sie Wer effizient baut oder saniert, profitiert! Persönliche Beratung 3 von 10 Wohnen Grundbedürfnis Wohnen/Wohnungsmarkt Sozialer
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrDer Tiroler Weg für leistbares Wohnen!
Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. 1 Neubauförderung Foto ARTECH Foto TIGEWOSI Foto ARTECH Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene
MehrWohnbauförderung. Sanieren zahlt sich aus. Sanierungsoffensive. Janner 2013 bis Dezember 2014
Wohnbauförderung Sanieren zahlt sich aus Sanierungsoffensive.. Janner 2013 bis Dezember 2014 Sanieren bringt Mehrwert Mehr Komfort, mehr Umweltschutz und mehr Geld in unseren Börsen! Das Land Tirol setzt
MehrWohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause. Neubau
Wohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause Neubau Leistbares Wohnen zum Wohlfühlen Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4 Personenbezogene Voraussetzungen...6 Förderungen Eigenheime...8
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Quelle: LandFoto Tirol ARTECH / Forcher Quelle: Land Tirol Neubau Wohnbauförderung & Wohnhaussanierung 2013 Quelle: Energie Tirol Sanierung Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung
MehrWohnbauförderung Ökologisch Bauen zahlt sich aus!
Wohnbauförderung 2009 Ökologisch Bauen zahlt sich aus! Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das in Tirol aufgrund des knappen besiedelbaren Raums mit hohen Kosten verbunden ist. Als Wohnbauförderungsreferent
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü
WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü GEFÖRDERTES WOHNEN IST LEISTBARES WOHNEN! Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4
MehrWohnbauförderung. Sanieren zahlt sich aus. Sanierungsoffensive
Wohnbauförderung Sanieren zahlt sich aus Sanierungsoffensive verlängert bis Dezember 2015 Sanieren bringt Mehrwert Sanieren bringt Mehrwert - mehr Komfort, mehr Umweltschutz und mehr Geld in unseren Haushaltskassen!
MehrWohnhaussanierung. Sanieren lohnt sich. Offensive bis Dezember 2016 verlängert ü
Wohnhaussanierung Sanieren lohnt sich. Offensive bis Dezember 2016 verlängert ü Inhaltsverzeichnis Förderbare Sanierungsmaßnahmen...4 Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen...5 Gebäudebezogene Voraussetzungen...6
MehrWohnbauförderung. Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü
Wohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause. Attraktive Kreditkonditionen ü Neuverträge 5 Jahre zinsfrei ü Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...4 Personenbezogene Voraussetzungen...6
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich So haben Sie Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss ein österreichischer Staatsbürger bzw. ein gleichgestellter Ausländer
Mehr1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG.
WOHNBAUFÖRDERUNG TIROL Diese Seiten sollen Ihnen den Weg durch den Förderungsdschungel erleichtern. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie Sie zur maximalen Förderung durch das Land Tirol kommen. Die
MehrFörderungen des Wohnbauressorts
Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500
MehrFörderungen für Private
Herzlich Willkommen Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung
MehrWohnbauförderung in Niederösterreich
Wohnbauförderung in Niederösterreich Inhalte der Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen - Ziel:
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND
LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND 343 Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 29. Dezember 2009 44. Stück 88. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2009, mit der die Burgenländische
MehrWOHNHAUSSANIERUNG. Sanieren lohnt sich. Offensive bis Dezember 2017 verlängert ü
WOHNHAUSSANIERUNG Sanieren lohnt sich. Offensive bis Dezember 2017 verlängert ü SANIEREN BRINGT S - MEHR KOMFORT, MEHR UM- WELTSCHUTZ UND MEHR GELD IN UNSEREN BÖRSEN! Inhaltsverzeichnis Förderbare Sanierungsmaßnahmen...4
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere. Förderungen!
WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere Förderungen! Inhaltsverzeichnis Förderbare Vorhaben........................................... 4 Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen........................................
MehrGrundlagen. Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung
Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung Grundlagen - Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 55/1991
MehrEnergieberatung Steiermark
Energieberatung Steiermark Landhausgasse 7 A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3955 energieberatung@stmk.gv.at www.energieberatung.steiermark.at DI Horst Köberl A 15 - FAEW - Referat Energietechnik und Klimaschutz
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere. Förderungen!
WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere Förderungen! Inhaltsverzeichnis Förderbare Vorhaben...4 Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen...5 Personenbezogene Voraussetzungen...7
MehrWie bekomme ich ein Haus kostenlos
Förderung von Komfortlüftungen in Tirol MFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau MFH 2. Punktesystem der Zusatzförderung 3. Technische Bestimmungen Neubau 4. Beispiel MFH
MehrWohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause
Wohnbauförderung Für Ihr neues Zuhause Neubau Höhere Förderung für Eigenheime für Bauvorhaben in verdichteter Bauweise für energiesparende Maßnahmen Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen....
MehrInnsbruck fördert: energetische Sanierung (Zusatzförderung zur Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol)
Innsbruck fördert: energetische Sanierung (Zusatzförderung zur Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol) 1. Allgemeines Die Stadt Innsbruck fördert Vorhaben im Bereich Umwelt und Energie nach Maßgabe
MehrBurgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018
Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 Bgld. WFG 2018 Beim Neubau im Eigenheimbereich soll sich die Förderhöhe zusammen setzen aus Objektförderung und Subjektförderung. Alle Personenbezogenen Komponenten
MehrGesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden Dr. Gerhard Dell Landesenergiebeauftragter GF OÖ Energiesparverband Landstraße 45, 4020 Linz T: 0732-7720-14380, F: - 14383 office@esv.or.at, www.energiesparverband.at
MehrEINZELMASSNAHMEN AM UND IM GEBÄUDE
EINZELMASSNAHMEN AM UND IM GEBÄUDE Inhalt: Was sind gebäudebezogene Einzelmaßnahmen? So wird gefördert! Wie wird um Förderung angesucht? Berechnungsbeispiel Stand: 05. Februar 2018 WAS SIND GEBÄUDEBEZOGENE
MehrLandesgesetzblatt für Wien
151 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2013 Ausgegeben am 24. Juni 2013 25. Stück 25. Verordnung: Sanierungsverordnung 2008; Änderung [CELEX-Nrn.: 32002L0091 und 32006L0032] 25. Verordnung der Wiener
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner am 2. Dezember 2011 zum Thema "Wohnbaureform 2012: Budget und Ausblick" Aktuelle Situation Was können wir tun, um die Bauleistung
MehrVerländerte Förderungsvorschriften
72. Gesetz vom 3. Juli 1997 zur besonderen Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen (2. Sonder-Wohnhaussanierungsgesetz), LGBl. Nr. 72/1997 i.d.f. LGBl. Nr. 97/1998 Der Salzburger Landtag hat
MehrSo finanzieren Sie eine Komfortlüftung in Niederösterreich Muh
Förderung von Komfortlüftungen in Niederösterreich Neubau MFH Dezember 2018 Inhalt 1. Übersicht Niederösterreich Neubau MFH 2. Notwendige Energiekennzahlen 3. Zusatzpunkte Nachhaltigkeit 4. Beispiel MFH
MehrInnovative klimarelevante Heizsysteme Einordnungshilfe
Die Zuordnungstabellen in diesem Dokument beziehen sich auf die Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010 nach Ergänzungsbeschluss vom 1.12.2009. (Nicht für Anträge vor dem 1.12.2009, für diese gilt die Fassung
MehrFörderung von Komfortlüftungen in Tirol EFH Neubau
Förderung von Komfortlüftungen in Tirol EFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau EFH 2. Punktesystem 3. Technische Bestimmungen Komfortlüftung im Neubau 4. Beispiel Einfamilienhaus
MehrEnergieberatung Steiermark
Energieberatung Steiermark Landhausgasse 7 A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3955 energieberatung@stmk.gv.at www.energieberatung.steiermark.at DI Horst Köberl A 15 - FAEW - Referat Energietechnik und Klimaschutz
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrEnergieeffizientes und umweltschonendes Bauen in Gänserndorf
Energieeffizientes und umweltschonendes Bauen in Gänserndorf Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Gemeindeseitige Maßnahmen... 4 Bebauungsplan... 4 Bebauungsweise... 4 Großflächiger Wohnbau... 5 Alternative
MehrBarrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen
Barrierefreier Wohnbau und Wohnbauförderung in Tirol Iststand und Zielsetzungen Fachbereichsleiter Technik 1 Einkommensermittlung Neubauförderung Wohnhaussanierung Wohnbeihilfe Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
MehrFINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 33/2018
FINANZIERUNGSARTEN LT. SANIERUNGSVERORDNUNG 2008 LGBl. Nr. 2/2009 idf. LGBl. Nr. 33/2018 Stand: 08. April 2019 Grundlagen: Förderbare Gesamtbaukosten: 740 je m² Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume
MehrFörderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten
Förderung von Komfortlüftungen in Wien Sanierung EFH, RH und Kleingarten Dezember 2018 Inhalt 1. Übersicht Wien Sanierung EFH 2. Förderbestimmungen - Förderhöhe 3. Beispiel Sanierung EFH 4. Komfortlüftung
MehrGHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau. Finanzierung und Kosten
GHS Ti-0366 Wohnanlage Schwendau Innsbruck, am 12.04.2017 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige Personen, welche nachstehende
Mehrbetrifft Änderungen folgender Paragraphen (im WWFSG 1989 eingearbeitet): 17 Abs. 2; 62 Abs. 2, Abs. 7, Abs. 8 Z. 2 lit. a
Gesetz vom 30. Juni 1989, mit dem das Gesetz vom 24. Februar 1989 über die Förderung der Errichtung und der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Heimen (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
MehrNeufassung der EU-Richtlinie. auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen
Neufassung der EU-Richtlinie auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen Oktober 2010 Folie 1 Neufassung EU RL Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Inkrafttreten mit Juli 2010 Umsetzung
MehrDie OIB Richtlinie 6:2015
Die OIB Richtlinie 6:2015 Ein taugliches Regelwerk zur Umsetzung von Klimaschutzzielen? Ing. Bernhard Kram, MSc Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems 1 GÜLTIGKEIT NÖ 15.04.2016 2 Grundlagen
MehrLandesgesetzblatt für Tirol
Landesgesetzblatt für Tirol Jahrgang 1996 Herausgegeben und versendet am 10. September 1996 15. Stück 56. Gesetz vom 4. Juli 1996, mit dem das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 geändert wird 57. Verordnung
MehrReferent. Ing. Michael REISEL. Technischer Leiter für Eigenheime in der Abteilung Wohnungsförderung
Referent Ing. Michael REISEL Technischer Leiter für Eigenheime in der Abteilung Wohnungsförderung Was wird gefördert? Definition laut Förderichtlinien Eigenheime: Wohnhaus mit höchstens 2 Wohnungen Wohnungen:
MehrGHS Ti-0342 Wohnanlage. Aldrans Römerfeld d, 3. BA
GHS Ti-0342 Wohnanlage Aldrans Römerfeld d, 3. BA Finanzierung und Kosten Innsbruck, am 16.04.2019 1. Wohnbauförderung Kriterien Angemessene Wohnnutzflächen Haushaltsgröße Die Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige
MehrWohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen
Wohnbauförderung - Finanzierung Josef Feldhofer Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber Volljährige, natürliche oder juristische Person Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter
MehrWohnbauförderung in der Steiermark Förderungsüberblick Strom November Ludwig Grobelscheg, RVS-Bauspar- und Förderservice
Wohnbauförderung in der Steiermark Förderungsüberblick Strom November 2017 Ludwig Grobelscheg, RVS-Bauspar- und Förderservice Aktuelle Förderungsmöglichkeiten zum Thema Strom im Rahmen der Wohnbauförderungsmöglichkeiten
MehrWohnbauförderung. Prüfroutine. Wohnbauförderung. Einreichzweck = WBF oder GAF. Assistenten-Antrag vorhanden?
Assistent Prüfroutine Wohnbauförderung Einreichzweck = WBF oder GAF V3 Assistenten-Antrag (Fallback ohne Assistent) SGC 671 SGC 674 SGC 675 SGC 692 Kategorie Eigentum, (Erwerb und Errichtung) SGC 670 SGC
MehrWOHNHAUSSANIERUNG. Sanieren lohnt sich. OFFensive verlängert. bis Dezember 2019!
WOHNHAUSSANIERUNG Sanieren lohnt sich. OFFensive verlängert bis Dezember 2019! Inhaltsverzeichnis Förderbare Maßnahmen...4 Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen...5 Gebäudebezogene Voraussetzungen...6
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrSanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern
Februar 2018 Landesförderung Holzheizsysteme + Solar Kärnten Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Gültigkeit 01.01.2018 bis 31.12.2018 Wer wird gefördert (Mit)Eigentümer des Gebäudes
MehrHYPO Sanierungsdarlehen
Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und
Mehrauf dem Weg zu energieeffizientem Bauen
Neufassung der EU-Richtlinie auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen Oktober 2010 Folie 1 Neufassung EU RL Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Inkrafttreten mit Juli 2010 Umsetzung
MehrHYPO Sanierungsdarlehen
Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und
MehrWOHNHAUSSANIERUNG. Sanieren lohnt sich. OFFensive verlängert. bis Dezember 2018!
WOHNHAUSSANIERUNG Sanieren lohnt sich. OFFensive verlängert bis Dezember 2018! Inhaltsverzeichnis Förderbare Maßnahmen...4 Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen...5 Gebäudebezogene Voraussetzungen...6
MehrGesetz vom 4. Juli 1996 zur besonderen Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen (Sonder-Wohnhaussanierungsgesetz), LGBl. Nr.
Gesetz vom 4. Juli 1996 zur besonderen Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnheimen (Sonder-Wohnhaussanierungsgesetz), LGBl. Nr.74 Förderungsrahmen 1. Das Land Salzburg stellt für Förderungen nach
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 5. Juni Verordnung: Sanierungsverordnung 2008; Änderung [CELEX-Nr.
1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2018 Ausgegeben am 5. Juni 2018 33. Verordnung: Sanierungsverordnung 2008; Änderung [CELEX-Nr.: 32010L0031] Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
MehrWEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum!
WEMA - Ihr unabhängiger Finanzdienstleister August Weinzerl Versicherungsmakler & Vermögensberater Gew.Register Nr. 606/15009 u. 14928 WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! Büro 8055 Graz-Puntigam,
MehrSanierungsförderungen 2015
Sanierungsförderungen 2015 Förderaktion des Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung Abwicklung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) 29.09.2015, Folie 1 Sanierungsförderungen 2015
MehrWohnhaussanierungsrichtlinie
Wohnhaussanierungsrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 1.1 Rechtsgrundlage... 2 1.2 Gegenstand der Förderung... 2 1.3 Begriffsbestimmungen... 2 2 Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen...
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 4. August 2017 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 4. August 2017 Teil II 213. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung
MehrMietzinsbildung
Mietzinsbildung 62. (1) Der für die Überlassung eines nach den Bestimmungen des I. Hauptstückes geförderten Mietgegenstandes zu entrichtende Hauptmietzins setzt sich auf Förderungsdauer wie folgt zusammen:
MehrGEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/
GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrWohnbau zwischen Regulierung und Marktwirtschaft
Wohnbau zwischen Regulierung und Marktwirtschaft Lage und Herausforderungen in Tirol Mag. Markus Kröll, Arbeiterkammer Tirol Wohn- und Einkommenssituation in Tirol Größe des Bundeslandes: 12.648,34 km²
MehrHeizungen mit erneuerbarer Energie
Heizungen mit erneuerbarer Energie Förderungsübersicht 1. Bundesförderungen Holzheizungen Thermische Sanierung 2. Landesförderungen Wohnbauförderung Eigenheim Eigenheimsanierung Austausch von fossilen
MehrINNSBRUCKER ENERGIEENTWICKLUNGS- PLAN (IEP) INHALT, UMSETZUNGSERFOLGE UND AUSBLICK
INNSBRUCKER ENERGIEENTWICKLUNGS- PLAN (IEP) INHALT, UMSETZUNGSERFOLGE UND AUSBLICK GWh Quelle: wikipedia Hintergrund: - Klimawandel - Ressourcenknappheit (insb. fossiler Energieträger) Ziele: - Steigerung
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN
Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird
MehrGEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:
GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrFörderung von Komfortlüftungen in der Steiermark Sanierung EFH
Förderung von Komfortlüftungen in der Steiermark Sanierung EFH Jänner 2019 Inhalt 1. Übersicht Steiermark - Sanierung EFH 2. Bestimmungen kleine Sanierung 3. Bestimmungen umfassende energetische Sanierung
MehrANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE
An die Stadtgemeinde Enns Hauptplatz 11 4470 Enns ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE Antragsteller: Adresse: Telefon: Unter Zugrundelegung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Februar 2000 wird die
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. August 2017
Seite 1 von 4 LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. August 2017 57. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß
MehrWohnbauförderungsrichtlinie
Wohnbauförderungsrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtsgrundlage... 3 1.2 Gegenstand der Förderung... 3 1.3 Begriffsbestimmungen... 3 2 Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen...
MehrMA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird
Beilage Nr. 15/2007 LG 05193-2006/0001 MA 64 4480/2005 Stand: 12.07.2007 E N T W U R F Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Der Wiener Landtag
MehrVerländerte Förderungsvorschriften
Gesetz vom 15. Dezember 1992 zur besonderen Förderung des Wohnbaus in den Jahren 1993 bis 1996 (Sonderwohnbauförderungsgesetz), LGBl. Nr.36 und 151/1993 i.d.f. LGBl. Nr.31/1994 1. Abschnitt Förderungsrahmen
MehrLaufzeit: Verzinsung: Annuität: 1. bis 5. Jahr 1,00 Prozent 1,50 Prozent. 6. bis 10. Jahr 2,00 Prozent 3,00 Prozent
Eigentumswohnungen (Variante Zinsenzuschuss) Achtung: Bei dieser Förderung gelten für Förderungszusicherungen seit 1.1.2012 neue Förderungshöhen! Ihr Bauträger informiert Sie gerne über die, für das in
MehrWeiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz
Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Übersicht: MUKEN 2014 - «Wie sieht die Heizung der Zukunft aus?» ErP-Richtlinie «Was bedeutet das für die Haustechnik?» Hoval AG 2 Was bedeutet MuKEn?....Die
MehrBrauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek
Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? wir wollen mehr voll klimatisierte Wohnungen höhere Temperaturniveaus immer größere Wohnungen... höherer Brennstoffverbrauch... größerer Aufwand für die
MehrSanierung. VII. Wohnhaussanierung. 1. Was wird gefördert?
Sanierung VII. Wohnhaussanierung 1. Was wird gefördert? Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
Mehrsaugünstiger! Seiten 6 und 7
www.landeszeitung.at tiroler Landeszeitung Oktober 2017 Die neue Wohnbauförderung Jetzt noch saugünstiger! Ab. Oktober mehr Förderung in Tirol für: - Energiesparendes Bauen - Erneuerbare Energieträger
MehrGebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien
Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Mehr