Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG

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1 Wohnbauförderung Vorarlberg 1) NEUBAUFÖRDERUNGEN IN VORARLBERG WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT? Neubau-Darlehen erhalten: Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten, Wohnungserweiterungen. Gemeinden für Mietwohnungen, Wohnheime. Gemeinnützige Bauvereinigungen für Mietwohnungen, Wohnheime, Kaufanwartschaftswohnungen, Reihenhäuser. Juristische Personen und Personengesellschaften für Dienstnehmerwohnungen. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für Wohnheime. Grundvoraussetzungen für Privatpersonen, um das Neubau-Darlehen zu bekommen: Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR- Bürger, die ihr gesamtes Haushaltseinkommen in Österreich versteuern. Einhaltung der Einkommensgrenze. Wohnungsbedarf. Wohnort während der letzten drei Jahre in Vorarlberg. Einkommensobergrenzen pro Haushalt: 1 Person EUR 2.100, 2 Personen EUR 3.500, 3 Personen EUR 3.650, 4 Personen EUR 3.800, mehr als 4 Personen EUR 4.000, Werden die Einkommensgrenzen überschritten, kann natürlichen Personen zur Errichtung von Eigenheimen oder zum Erwerb von Eigentumswohnungen ein eingeschränktes Darlehen gewährt werden. Das Darlehen wird für jeweils begonnene EUR 100,, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 20 % gekürzt. Beim Überschreiten der höchstzulässigen Obergrenze von EUR 4.000, gibt es keine Kürzungsmöglichkeiten. Objektbezogene Voraussetzungen: Eine Grundvoraussetzung für den Bezug des Neubau-Darlehens ist der Nachweis des Wohnungsbedarfs. Er wird für alle Personen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum besitzen oder über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, die für seine gegenwärtigen Verhältnisse zu klein ist, kann das volle Neubau-Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bleibt das Objekt im Eigentum (auch bei Vermietung), reduziert sich die Förderung auf die Differenz der Wohnnutzflächen zwischen Alt- und Neuobjekt. Das neue Wohnobjekt muss um mindestens 15 m2 größer sein als das vorherige Objekt. Eine offene Förderung beim Altobjekt ist abzudecken. Erfolgt bei anerkanntem Wohnungsbedarf ein Wechsel von einem größeren in ein kleineres Wohnobjekt, so werden von der möglichen Förderung 60 % gewährt. Das Altobjekt muss an eine förderbare Person veräußert werden und ein Finanzierungsbedarf muss bestehen. Die Wohnungskosten bzw. Verkaufspreise, ohne Grundanteil und Wohnnebenflächen, dürfen bei geförderten Objekten EUR 2.000, (inkl. MwSt.) pro m2 Nutzfläche erreichen. Die Wohnungskosten für eine Wohneinheit (Eigenheim oder Wohnung) dürfen EUR , (inkl. MwSt. mit Nebenfläche ohne Grundanteil) nicht überschreiten. Wohnnutzfläche: mind. 30 m2, max. 150 m2 bzw. 170 m2 (ab einem 6-Personen-Haushalt oder bei

2 gleichzeitiger Schaffung einer Einliegerwohnung mit verbüchertem Wohnrecht für Eltern oder nahe Angehörige). Förderbare Wohnnutzfläche: 1 Person 80 m2 2 Personen 100 m2 3 Personen 120 m2 4 bis 5 Personen 130 m2 ab 6 Personen 150 m2 Für das zu fördernde Wohnobjekt muss ein Energieausweis vorliegen. Der Heizwärmebedarf darf folgenden Wert pro m2 und Jahr nicht überschreiten: 65 kwh bei Eigenheimen und Reihenhäusern. 55 kwh bei Mehrwohnungshäusern. 60 kwh bei Reihenhäusern. Mit einem Direktdarlehen des Landes ab EUR 306, pro m2 Nutzfläche (NFL), je nach Wohnnutzflächenzahl, z. B.: Nutzflächen- Regelförderung Öko 1 Öko 2 zahl in m2 in EUR in EUR in EUR bis 32,4 306,00 350,00 420,00 ab 32,5 355,00 430,00 520,00 ab ,00 440,00 530,00 ab ,00 450,00 540,00 ab ,00 460,00 550,00 ab ,00 470,00 560,00 ab ,00 480,00 570,00 ab ,00 490,00 580,00 ab ,00 500,00 590,00 ab ,00 520,00 615,00 ab ,00 540,00 640,00 ab ,00 560,00 665,00 ab ,00 580,00 690,00 ab ,00 600,00 715,00 ab ,00 620,00 740,00 ab ,00 640,00 765,00 ab ,00 660,00 790,00 ab ,00 680,00 815,00 ab ,00 700,00 840,00 ab ,00 730,00 870,00 ab ,00 760,00 900,00 ab ,00 790,00 930,00 ab ,00 820,00 960,00 ab ,00 850,00 990,00 ab ,00 880, ,00 Wohnnutzflächen- = 100 x Gesamt-Wohnnutzflächezahl Netto-Grundfläche Mit Ausnahme der Mietwohnungen ist das Förderungsdarlehen wie folgt zu verzinsen und zu tilgen: Verzinsung: Tilgung: Jahr 1,0 % 0,5 % Jahr 1,5 % 1,5 % Jahr 2,0 % 2,5 % Jahr 3,0 % 4,0 % ab dem 21. Jahr 4,0 % 5,0 %

3 Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Das Darlehen ist durchschnittlich in 28 Jahren getilgt. ÖKO 1 UND ÖKO 2 DIE NEUEN FOERDERSÄTZE. Für ökologische Wohnbauten gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 (Öko 1) und Ökologie 2 (Öko 2). Bewertet werden folgende Bereiche: Heizwärmebedarf. Ökologische Maßnahmen. Heizung und Warmwasserbereitung. WAS WIRD BEWERTET? Ein einfaches Punktesystem dient der Bewertung. In jedem der genannten drei Bereiche können jeweils bis zu 100 Öko-Punkte gesammelt werden. Eine vorgegebene Mindestpunkteanzahl ist Voraussetzung für die Ökologieförderung. Folgende Mindestpunkte müssen erreicht werden: Öko 1 Eigenheime und 90 Punkte Reihenhäuser Mehrwohnungs- 100 Punkte Häuser Öko 2 Eigenheime und 140 Punkte + Reihenhäuser barrierefreies Bauen Mehrwohnungs- 150 Punkte + Häuser barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen bedeutet: Der Zugang zum Wohnungsobjekt muss stufenlos und schwellenfrei sein. Türen und Durchgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen. Auf der ersten Ebene des Wohnens müssen eine kombinierte Nasszelle wie WC und Dusche oder ein Bad mit einem möglichen Wendekreis für Rollstuhlfahrer von 1,5 m vorhanden sein. TIPP: Die Einhaltung der Muss-Kriterien ist Voraussetzung für den Erhalt der Öko- Förderung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, verlieren Sie den Anspruch auf mehr Landgeld. BIS ZU 100 ÖKO-PUNKTE FÜR GERINGEN HEIZWÄRMEBEDARF (HWB) Als Grundbedingung für die ökologische Förderung gelten folgende Grenzwerte (Muss- Kriterien): 60 kwh/m2/jahr bei Eigenheimen und Reihenhäusern. 55 kwh/m2/jahr bei Mehrwohnungshäusern. Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs erhöht das Öko-Punkte-Konto entsprechend nachstehender Tabelle. HWB Punkte kwh/m2.a Einfamilienhaus Reihenhaus Mehrfamilienwohnhäuser > 65 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig Ü 65 Regelstufe nicht zulässig nicht zulässig Ü 60 0 Regelstufe nicht zulässig Ü Ü Ü Ü Ü Ü

4 Ü Ü Ü Ü BIS ZU 100 ÖKO-PUNKTE FÜR ÖKOLOGISCHE MASSNAHMEN Erhöhen Sie mit ökologischen Maßnahmen Ihr Öko-Punkte-Konto. ÖKO-PUNKTE BRINGEN BARES GELD SAMMELN LOHNT SICH Die zur Antragstellung maßgeblichen technischen Auskünfte erteilen das Energieinstitut Vorarlberg in Dornbirn (Telefon ) und die regionalen Energieberatungsstellen. Fundierte fachliche Informationen erhalten Sie auch von Bauträgern, Haustechnikern, Planern, Architekten, Baumeistern oder technischen Büros. Eine Förderungszusage kann erst nach Bestätigung durch das Energieinstitut erfolgen. Überprüft werden der Heizwärmebedarf, die Anzahl der ökologischen Maßnahmen sowie die Heizung und Warmwasseraufbereitung. 2) SOLARANLAGEN ZUR WARMWASSERAUFBEREITUNG WER WIRD GEFÖERDERT? Die Förderung steht allen (natürlichen und juristischen) Personen zur Verfügung und ist an keine Einkommensgrenzen gebunden. Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt ganzjährig bewohnen. WAS WIRD GEFÖRDERT? Die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung unter folgenden Voraussetzungen: Beratung zwecks Optimierung der projektierten Solaranlage (vor Errichtung), z. B. durch Energiesparberater des Energieinstitutes Vorarlberg, der Vorarlberger Kraftwerke AG, der Stadtwerke, der Illwerke, einen gewerblich befugten Unternehmer oder ein autorisiertes Büro für Installationstechnik. Bestätigung der Gemeinde über die personenbezogenen Angaben des Antragstellers sowie über eine vorliegende bzw. nicht erforderliche Baubewilligung. Bestätigung über fachgerechte Ausführung der Solaranlage durch einen gewerblich befugten Unternehmer oder ein autorisiertes Büro für Installationstechnik. Die Solaranlage muss mind. 10 Jahre ab der Auszahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß verwendet werden, ansonsten ist der Kostenzuschuss vom Förderungswerber zurückzuzahlen (verpflichtend). Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzuschuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Bruttokollektorfläche und dem Grad der Heizungseinbindung. So viel kann gefördert werden: 1) Anlagen zur Warmwasserbereitung für: Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser(dezentrale Anlage): Sockelförderung EUR 1.091, Bruttokollektorfläche pro m2 + EUR 73, maximal EUR 1.817, Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten

5 2) Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 und 20 % für: Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung EUR 1.454, Bruttokollektorfläche pro m2 + EUR 73, maximal EUR 2.907, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten 3) Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für: Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung EUR 2.181, Bruttokollektorfläche pro m2 + EUR 73, maximal EUR 3.634, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Servicescheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue Solaranlage. Bis 20 m2 Bruttokollektorfläche erhalten Sie einen Scheck über EUR 110,. Bei einer Bruttokollektorfläche von mehr als 20 m² wird Ihnen ein Servicescheck in Höhe von EUR 146, ausgestellt. Der Service ist bei einem einschlägigen Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. 3) WOHNHAUSSANIERUNG IN VORARLBERG WER WIRD GEFÖRDERT? Privatpersonen, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind. Österreichische, EU- oder EWR-Staatsbürger: Aufenthalt während der letzten drei Jahre in Vorarlberg. Andere Staatsangehörige: seit 10 Jahren in Österreich wohnhaft, davon die letzten drei Jahre in Vorarlberg. Maximales Haushalts-Monatsnettoeinkommen: 1 Person EUR 2.100, 2 Personen EUR 3.500, 3 Personen EUR 3.650, 4 Personen EUR 3.800, ab 5 Personen EUR 4.000, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. WAS WIRD GEFÖRDERT? Energiesparmaßnahmen. Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Holz- und Kunststofffenster, die schwermetall- und chlorfrei hergestellt werden. Maler- und Tapeziererarbeiten, die durch die Sanierungsarbeiten ausgelöst werden. Der Einbau von Kachelöfen als Primärheizung. Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushaltsgeräten und Möbeln werden nicht als Sanierungsmaßnahmen anerkannt. Der U-Wert: Wie gut ein Bauteil die Wärme halten kann, hängt von seiner Dicke und den verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses Wärmedämm-Vermögen ist der so genannte U-Wert, der früher k-wert hieß. Sanierungen im Hüllbereich werden mit dem Ökologiesatz gefördert, wenn das Sanierungsobjekt nicht mehr als 70 kwh Heizwärmebedarf (HWB) aufweist oder folgende Mindest-U-Werte vorliegen: U-Wert Fensterbauteil (Glas + Rahmen) Ü 1,3

6 Fensterglas Ü 1,1 Außenwand Ü 0,3 OG-Decke, Dach Ü 0,2 Kellerdecke, Boden gegen Erdreich Ü 0,35 Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs erhöht das Öko-Punkte-Konto entsprechend nachstehender Tabelle. HWB Punkte kwh/m2.a Einfamilienhaus Reihenhaus Mehrfamilienwohnhäuser > 70 Regelstufe Regelstufe Regelstufe Ü Regelstufe Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Ü Bei Althaussanierungen können Sie zwischen Zuschüssen zu Sanierungsdarlehen und einem einmaligen Bargeldbetrag wählen. Vorausgesetzt Sie erfüllen die Kriterien für die Förderung, stehen Ihnen folgende zwei Varianten offen: Variante 1: Darlehen Rückzahlung von Sanierungsdarlehen: Gefördert werden bis zu EUR 800, pro m2 Nutzfläche. Die Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Bei bis zu fünf Personen beträgt die anrechenbare Quadratmeterzahl 130 m2, ab 6 Personen 150 m2, höchstens aber die tatsächliche Fläche. Die Finanzierung der Sanierungskosten wird pro EUR , anerkannter Darlehenssumme mit jährlichen Zuschüssen in folgender Höhe unterstützt: Eigenbedarf und Vermietung: 1 Regelförderung EUR 270,00 2 Öko (90/100 Punkte) EUR 400,00 3 Öko (140/150 Punkte) EUR 500,00 4 Erhaltenswerte Gebäude* (175 Punkte und der Heizbedarf max. 25 kwh) EUR 600,00 * Gebäude, die in der typischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind (in der Regel vor 1900 erbaut) oder nach Sanierung den ursprünglichen Zustand der Epoche dokumentieren, gelten als erhaltenswerte Wohnhäuser. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch den Wohnbauförderungsbeitrag des Landes Vorarlberg. Variante 2: Bargeld Einmalige Bargeldbeträge für Althaussanierungen: Bei Althaussanierungen können Sie als Alternative zu den Darlehenszuschüssen um einmalige Bargeldbeträge ansuchen. Diese Zuschüsse verstehen sich pro EUR ,

7 anerkannter Sanierungskosten. Die Größenordnungen können Sie unten stehender Tabelle entnehmen. Eigenbedarf und Vermietung: 1 Regelförderung EUR 1.400,00 2 Öko 1 (90/100 Punkte) EUR 2.000,00 3 Öko 2 (140/150 Punkte) EUR 2.500,00 4 Erhaltenswerte Gebäude* Öko 2 (175 Punkte und der Heizbedarf max. 25 kwh) EUR 3.000,00 Wie erfolgen die Abrechung und die Auszahlung? Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Rechnungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung, wo die Abrechnung erfolgt. Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Zuschüsse werden halbjährlich an jenes Geldinstitut überwiesen, bei dem Sie das Darlehen aufgenommen haben. Wie wird die Förderung berechnet? Die anerkannten Sanierungskosten werden mit bis zu EUR 800, pro m2 gefördert. Basis der Förderungsberechnung ist die tatsächliche Nutzfläche, die bis zu fünf Personen maximal 130 m2, ab 6 Personen 150 m2 betragen darf. WIE LANGE WERDEN ZUSCHÜSSE AUSBEZAHLT? Die Darlehenslaufzeit muss mindestens 10 Jahre betragen. Der Zuschuss wird über den Zeitraum gleich bleibend halbjährlich ausbezahlt vorausgesetzt, die Zahlungsverpflichtungen werden erfüllt. 4) WOHNBEIHILFE WER WIRD GEFÖRDERT? Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein und seinen Wohnsitz seit mind. 3 Jahren in Vorarlberg haben. Entscheidend für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe sind die Höhe des Einkommens, die Höhe der Miete bzw. der monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe der Familie und die Größe der Wohnung. Die Wohnbeihilfe ist ein Zuschuss des Landes zu Mietzinszahlungen oder Darlehensrückzahlungen bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen, wenn das Einkommen in einem Missverhältnis zur Wohnungsaufwandsbelastung steht. Dieser Zuschuss muss bei rechtmäßigem Bezug nicht zurückgezahlt werden. Wohnbeihilfen werden nicht gewährt, wenn Rückstände aus einem Landesdarlehen bestehen. WO ERHALTEN SIE IHREN FÖRDERUNGSANTRAG? Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohnbauförderung der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern und im Internet unter Dem Antrag sind Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Erklärung der derzeitigen Wohnsituation, Baubewilligungsbescheid, Bauplan, Energieausweis, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Grundbuchauszug beizulegen. Wohnbauförderung Vorarlberg/ Jänner 2004 Alle Angaben auf Basis umfangreicher Recherchen, jedoch ohne Gewähr. Dieser Service wird Ihnen von der!mmolife_immobilienverwertungs GmbH zur Verfügung gestellt.

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