Platz für Foto Neue Förderrichtlinie GRW-G und aktuelle Programme der Brandenburgkreditfamilie als Finanzierungsangebote für Unternehmer Heinrich Weißhaupt, Cottbus, 15.Mai 2012
Agenda GRW-G Zielgruppe Fördergegenstand Fördervoraussetzungen Was ändert sich 2012? Differenzierung kleine und große Richtlinie Leiharbeiterbetrachtung Fördereinstieg / Arbeitsplätze Kleine Richtlinie Große Richtlinie Brandenburgkredit Mittelstand - zinsgünstiger Investitions- und Betriebsmittelkredit Brandenburgkredit Mezzanine - ein Nachrangdarlehen für Investitionen Der Brandenburgkredit Mikro - Angebot für Existenzgründer und Jungunternehmer Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 2
GRW-G Förderung Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 3
GRW Förderung: Gewerbliche Wirtschaft Zielgruppe Existenzgründer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Fremdenverkehr Ziel des Programms Zuwendung für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen Fördergegenstand Errichtung/ Erweiterung Umstellung/ Rationalisierung/ Diversifizierung/ Modernisierung der Produktion Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Untern. Fördervoraussetzung Schaffung neuer Arbeitsplätze Maßnahmen in Brandenburg Antragstellung und Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit vor Beginn Finanzierungsart und -umfang Zuschüsse Nachrangdarlehen (nur in Gr.RL) > noch bis 30.06.2012 Besonderheiten Fördersätze abhängig von Region und Struktureffekten Ausschluss bestimmter Branchen (neu in Gr.RL: z.b. Holz + Papierindustrie) Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 4
GRW Förderung: Tourismus Gesundheitstourismus Qualitätsnachweise nur in staatlich anerkannten Kurund Erholungsorten Radtourismus radtouristisches Konzept Standorte an überregionalen Radwegen (5 km) ADFC-Zertifizierung Bett&Bike Barrierefreiheit Qualitätssiegel ServiceQ Deutschland Hotel- bzw G-Klassifizierung Bindefrist 10 Jahre für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und häuser sowie Campingplätze Wassertourismus Vereinbarkeit mit Wassersportentwicklungsplan 3 Lage in unmittelbarer Wassernähe (in Sichtweite) Informationssystem Gelbe Welle positives Votum des MWE erforderlich! Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 5
GRW Förderung: Was ändert sich 2012 kleine Richtlinie große Richtlinie Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Vorhaben bis 1,5 Mio. Euro förderfähigen Investitionskosten Mittlere und große Unternehmen und alle Investitionsvorhaben >1,5 Mio. Euro förderfähige Kosten Grundvoraussetzung ist die Clusterkernzugehörigkeit kleines Unternehmen (KU) bis 49 Mitarbeiter Umsatzgröße oder Bilanzsumme < 10 Mio. Euro Verbundbetrachtung Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 6
GRW Förderung: Was ändert sich 2012 Leiharbeiterbetrachtung > 30 % der Belegschaft mit Leiharbeitern = keine Förderung > 10 % der Belegschaft mit Leiharbeitern = Reduzierung der Förderung um 20 % Gültigkeitsdauer und Anwendung der RL 01.01.2012 bis 31.12.2013 alle nicht entschiedenen Anträge aus alten Richtlinien Betrachtung: Zeitpunkt der Bewilligung Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 7
GRW Förderung: Was ändert sich 2012 Fördereinstieg 15 % mehr Arbeitsplätze (ist bei Errichtung bereits erfüllt!) Abschreibungskriterium und mindestens 1 neu geschaffener Dauerarbeitsplatz (kl. RL) Abschreibungskriterium + 5 % neu geschaffene Dauerarbeitsplätze, mind. 1DAPL (gr. RL) Errichtung (unverändert) Erweiterung / u.a. 500.000,00 Euro Investition pro geschaffenen DAPL 250.000,00 Euro Investition pro geschaffenen DAPL 125.000,00 Euro Investition pro gesicherten DAPL Neu: Halbierung der Grenzen bei Erweiterung Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 8
GRW-Förderung Kleine Richtlinie Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 9
GRW Förderung-KL.RL: Was ändert sich 2012 Fördervoraussetzungen Förderfähige Investitionskosten bis 1,5 Mio. Euro KU aus förderfähiger Branche förderfähige Investitionen mindestens 60.000,00 Euro Zusätzliche Dauerarbeitsplätze (DAPL) und Sicherung der vorhandenen DAPL N/O Förderhöchstsatz Brandenburg N/O 50 % Brandenburg S/W 40 % Förderhöchstsatz S/W Brandenburg N/O 50 % Brandenburg S/W 40 % Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 10
GRW-Förderung große Richtlinie (Gr.RL) Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 11
GRW Förderung-Gr.RL: Was ändert sich 2012 Fördervoraussetzungen Clusterkernbereiche Mittlere und große Unternehmen förderfähige Investitionen > 1,5 Mio. Euro Investitionen mindestens 100.000,00 Euro zusätzliche und gesicherte DAPL Öffnungsklausel: - strukturbestimmende Vorhaben (RL 1.4) (Inv. 25 Mio Euro + 50 DAPL) - Ministerentscheidung (RL 7.4) Förderhöchstsatz Brandenburg N/O 30 % Brandenburg S/W 20 % Zusätzlich für MU 10 % und KU 20 % Berechnungsgrundlage Erfüllung von Struktureffekten erreichen von mind. 5 % Struktureffekten keine Basisförderung mehr Förderhöchstsatz N/O S/W Brandenburg N/O 50 % Brandenburg S/W 40 % Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 12
Die Brandenburgkreditfamilie Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 13
Programmübersicht: Brandenburg-Kredit Mittelstand Zielgruppe Freiberuflich Tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR mindestens 3 Jahre am Markt aktiv Finanzierungsvoraussetzung Maßnahmendurchführung im Land Brandenburg Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen Ziel des Programms langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Land Brandenburg Art und Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil bis zu 100% Darlehenshöchstbetrag 10 Mio. EUR Auszahlung 100 % Zinsbindung 5 bzw. 10 Jahre Zinsbeispiel per 15.05.2012 KMU Preiskl.C LZ:10 J. 2,93 % eff. Finanzierungsgegenstand Betriebsgrundstücke und Gebäude Betriebsausstattung die Übernahme eines bestehenden Unternehmens Betriebsmittel Verfahren Formgebundene Antragstellung über die Hausbank Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 14
Programmübersicht: Brandenburg-Kredit Mezzanine Zielgruppe Freiberuflich Tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mindestens 3 Jahre am Markt aktiv Einhaltung KMU-Status Ziel des Programms langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Erweiterungsmaßnahmen im Land Brandenburg Finanzierungsgegenstand Betriebsgrundstücke und Gebäude (max. 10 %) Baumaßnahmen, Betriebsausstattung und immaterielle Wirtschaftsgüter Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung Finanzierungsvoraussetzung Maßnahmendurchführung im Land Brandenburg Antragstellung vor Maßnahmenbeginn Rating nach Standard & Poor s mindestens BB- (SK 9) Darlehen nicht höher als das wirtschaftlichen Eigenkapital Art und Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: bis zu 100% als Nachrangdarlehen Kreditbetrag: zwischen 200 TEUR und 2 MioEUR Auszahlung 100 % Laufzeiten 10 Jahre mit max. 5 tilgf. Jahren Sondertilgungsrecht. Zinssatz: 2,73 bis 8,23 (je nach Bonität) Verfahren Formgebundene Antragstellung mit Votum der Hausbank bei der ILB Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 15
Programmübersicht: Brandenburg-Kredit Mikro Zielgruppe Existenzgründer, Freiberufler, kleine Unternehmen alle Branchen und Wirtschaftsbereich Finanzierungsvoraussetzung KU entsprechend EU-Definition Aufnahme Geschäftstätigkeit liegt weniger als 3 Jahre zurück Maßnahmendurchführung im Land Brandenburg Ziel des Programms Förderung der Gründungsaktivitäten im Land Brandenburg durch Erweiterung des Angebotes an Mikrokreditprodukten Art und Umfang der Finanzierung KfW-Gründerkredit mit ILB als Hausbank Kredithöchstbetrag 100.000 EUR davon max. 30.000 EUR für Betriebsmittel Laufzeit bis zu 10 Jahren bei max. 2 tilgungsfreien Jahren Finanzierungsgegenstand Errichtung/Übernahme eines Unternehmens Erwerb einer tätigen Beteiligung Nebenerwerb -> mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet Festigungsmaßnahmen für Unternehmen Verfahren Formgebundener Antrag an die ILB bei gleichzeitigem Marktversagen (Negativvotum der Hausbank) Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heinrich Weißhaupt Kundenberater Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106 Telefon 0331 660-1597 Telefax 0331 6606-1597 www.ilb.de Heinrich Weißhaupt, Cottbus 15. Mai 2012 Seite 17