CAS Art Direction. Certificate of Advanced Studies



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Transkript:

Certificate of Advanced Studies Kompetenzerweiterung Kreativleitung Zielgerichtete Ideenentwicklung, erfolgreiche Beratungsstrategien und Präsentationstechnik, Vertiefung der Organisationsfertigkeit und Grundlagen der Teamführung. Ziel Erfolgreiche Art Directors zeichnet sich insbesondere durch ein hohes Mass an Kreativität, Team- und Führungsqualitäten sowie Produktionserfahrung aus. Diese Fähigkeiten werden theoretisch vermittelt und praktisch mittels einer Projektstudie als Abschlussarbeit gefördert. Studienziele im Detail Erkennen der Bedeutung und Wirksamkeit von (visuellen) Kommunikationsmassnahmen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Verstehen der strategischen Einbettung der Art Direction in Marketing und Kommunikation sowie deren Integration in die Medien- und Werbewirtschaft. Generieren und Evaluieren von Ideen und visuellen Konzepten sowie definieren von effektiven Massnahmen zur Umsetzung in innovative Kommunikationsprodukte. Zielorientierte Planung, Steuerung und Kontrolle von Kommunikations- und Designprojekten. Schulung von Fähigkeiten wie Kommunikation und Motivation sowie Stärken der Sozialkompetenz in Teams und Beratungssituationen. Praktische Umsetzung der erworbenen Kompetenzen innerhalb eines individuellen Abschlussprojekts. Wissenstransfer zu den Firmen und Organisationen der Teilnehmenden und Kontakt zu relevanten Branchenvertretern. Netzwerkbildung unter den Teilnehmenden und Förderung einer nachhaltigen Kritikfähigkeit mittels Peer Review. Methodik Präsenzunterricht, Mentorat, begleitetes und freies Selbststudium sowie praktische Arbeit (individuelle Projektarbeit).

Seite 2/8 Themenfelder Die drei Themenfelder Kreativität, Kommunikation und Produktion werden integrativ vermittelt. Zielgruppe FH-Abgänger/innen Visuelle Kommunikation mit erster Berufserfahrung, HFG-Diplom Gestalter/innen mit ausreichender Berufserfahrung, dipl. Grafiker/innen oder dipl. Fotograf/innen mit mehrjähriger Berufserfahrung, Illustrator/innen, dipl. Webmaster/Web-Publisher, Typografische Gestalter/innen und Quereinsteiger/innen Visuelle Gestaltung, Fotografie, Film/Video, Kommunikation, Werbung, Marketing mit profunder Berufserfahrung. Dozierende Experten Kreation, Marketing und Kommunikation, Beratung und Strategie, Medien und Management mit langjährige Berufserfahrung und Expertenwissen sowie Dozierende der Hochschule Luzern und Professionals aus renommierten Agenturen. Titel nach Abschluss: Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern in Art Direction (mit 15 ETCS Punkten dotiert) Beginn: Freitag, 11. September 2015 Ende: Samstag, 12. März 2016 Dauer: 7 Monate Kontaktunterricht: 12 Unterrichtsblöcke à 2 Tage Unterrichtstage: Freitag und Samstag Unterrichtszeiten: 09.30 12.15 Uhr, 13.15 16.15 Uhr Anbieter: Hochschule Luzern Design & Kunst Ort: Luzern und Studienreise Deutschland Kosten: CHF 6 500. (exkl. Diplomgebühr CHF 220., Studienreise ca. CHF 350. ) Änderungen vorbehalten Info-Veranstaltungen: in Luzern und Zürich, aktuelle Daten und Orte siehe unter www.hslu.ch/artdirection Aufnahmegespräche: Siehe Kapitel Zulassungsbedingungen und - verfahren. Anmeldeschluss für Zulassungsverfahren: Freitag 26. Juni 2015 Leitung: Raphael Rossel

Seite 3/8 Programm 2015/2016 Jeweils Freitag und Samstag (Änderungen vorbehalten) Block 1 11./12. September 2015 Einführung Lehrgang und Fallstudie Integrierte Kommunikation, Teil 1 Block 2 25./26. September 2015 Integrierte Kommunikation, Teil 2 Kreativitätstechniken Block 3 9./10. Oktober 2015 Konzeption I Konzeption II + Individuelles Coaching Block 4 23./24. Oktober 2015 Fr. Morgen: Wissenschaftliches Arbeiten Fr. Nachmittag: Visualisierung und Illustration Text Block 5 6./7. November 2015 Visuelle Kommunikation Auftrittskompetenzen + Individuelles Coaching Block 6 20./21. November 2015 Studienreise Deutschland Agentur- und Ausstellungsbesuche Block 7 4./5. Dezember 2015 Zwischenpräsentation Fallstudie Projektmanagement Block 8 18/19. Dezember 2015 Beratungstechnik Sa. Morgen: Budgetierung Sa. Nachmittag: Recht, Copyright, IP + Individuelles Coaching Block 9 22./23. Januar 2016 Fotografie Film/Video Block 10 5./6. Februar 2016 Online-Kommunikation 3D- und Live-Kommunikation Block 11 19./20. Februar 2016 Führungskompetenzen (Reservetag) + Individuelles Coaching Block 12 11./12. März 2016 Schlusspräsentation Abschlussausstellung Fallstudie

Seite 4/8 Individuelle Projektarbeit Die individuelle Projektarbeit zieht sich als Fallstudie durch alle drei Themenfelder und bildet bei Ende des Lehrganges die CAS-Abschlussarbeit. Die Studierenden geben ein persönliches Thema für die Projektarbeit bei der Kursleitung ein und erarbeiten dazu parallel zum Unterricht Konzept und gestalterische Umsetzung. Dabei werden sie von zwei Coaches begleitet und unterstützt. Die Projektarbeit wird in einer Zwischen- und einer Schlusspräsentation einer Expertenjury präsentiert und in schriftlicher Form abgegeben. Diese schriftliche Arbeit wird nach verschiedenen Kriterien beurteilt und dient als Grundlage für den erfolgreichen Abschluss des CAS Art Direction. Zulassungsbedingungen Die Zulassung zu einem MAS-/CAS-Programm setzt einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Personen mit Hochschulabschluss werden im ordentlichen Verfahren zugelassen, Personen mit gleichwertiger Qualifikation im Sur-Dossier-Verfahren. Die Studienleitung entscheidet über die Aufnahme von Personen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen. Folgende Personen können Sur-Dossier aufgenommen werden: a) Personen mit einer höheren Fachprüfung im entsprechenden Fachbereich (qualitative Fachprüfung) und mehrjähriger Berufserfahrung im entsprechenden Fachbereich. b) Personen ohne oben erwähnte Voraussetzungen können in Ausnahmefällen aufgenommen werden, jedoch nur bei mehrjähriger Erfahrung und speziellen Kenntnissen im Fachbereich. c) Personen, die eine Ausbildung in einer Fachrichtung absolviert haben, die keinen Abschluss auf Hochschulebene kennt respektive zum Zeitpunkt der Ausbildung kannte, deren Inhalt jedoch im MAS- /CAS-Programm einen wichtigen Bestandteil der Lernziele bildet, oder die eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit resp. das Äquivalent in Teilzeitbeschäftigung einer Fachrichtung nachweisen können, deren Inhalt im MAS-/CAS-Programm einen wichtigen Bestandteil der Lernziele bildet.

Seite 5/8 Zulassungsverfahren Bewerberinnen und Bewerber melden sich per Formular und den unten genannten Unterlagen zum Zulassungsverfahren an (Formular auf der Webseite oder via Mail an helen.dahinden@hslu.ch erhältlich). Nach der Prüfung der eingereichten Dokumente kann die Kursleitung für eine vertiefte Evaluation ein Eignungsgespräch in Erwägung ziehen. Bei Bewerberinnen oder Bewerber ohne Fachhochschulabschluss findet in jedem Fall ein solches Eignungsgespräch statt. Für die Anmeldung zum Zulassungsverfahren müssen folgende Unterlagen als PDF eingereicht werden: Ausgefülltes Anmeldeformular für das Zulassungsverfahren Curriculum Vitae (max. 3 A4 Seiten) Zeugnisse und Diplome (Stufe Bachelor), Arbeitszeugnisse Motivationsschreiben (1 Seite A4: welche beruflichen und persönlichen Ziele wollen Sie mit dem CAS erreichen, welches sind Ihre Bedürfnisse an das CAS?) Portfolio der bisherigen Arbeiten (max. 3 Arbeiten, max. 15 Seiten; gestalterische, wissenschaftliche und/oder konzeptionelle Arbeiten der letzten Jahre, welche für die Thematik des relevant sind) In fachlich begründeten Fällen kann die Studienleitung eine Aufnahmeprüfung durchführen. Weitere Auflagen können von der Studienleitung bestimmt werden (z.b. Besuch von vorbereitenden Kursen). Die Studienleitung kann die zuständige Institutsleitung bei unklaren Fällen hinzuziehen. Sur-Dossier-Zulassungsverfahren (Interessierte OHNE Fachhochschulabschluss) Bewerberinnen oder Bewerber, die keinen Fachhochschulabschluss haben, werden nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen zu einem Eignungsgespräch eingeladen. Danach entscheidet die Kursleitung über die Zulassung. In kritischen Fällen kann die Studienleitung Bewerberinnen und Bewerber beauftragen, eine theoretischen Arbeit zu verfassen, die vor dem offiziellen Anmeldeschluss eingereicht werden muss. Haben Sie noch Fragen zur Weiterbildung? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: Helen Dahinden, Telefon 041 248 61 10 oder schreiben Sie eine E-Mail an: artdirection@hslu.ch. Weitere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter: www.hslu.ch/artdirection

Seite 6/8 Weiterbildung an der Hochschule Luzern Die Hochschule für die Praxis Die Hochschule Luzern ist eine der acht Fachhochschulen der Schweiz und vereinigt folgende fünf Departemente: Technik & Architektur, Wirtschaft, Soziale Arbeit, Design & Kunst, Musik. Rund 4 400 Studierende in der Ausbildung, über 1 900 Personen in der Weiterbildung, rund 275 Projekte in Forschung und Entwicklung sind der Leistungsnachweis dieser grössten Bildungsinstitution in der Zentralschweiz. Weiterbildung innovativ und kundenorientiert Die Hochschule Luzern bietet Weiterbildungsprogramme an, die mit einem Master of Advanced Studies MAS oder einem Certificate of Advanced Studies CAS abgeschlossen werden können. Unser Weiterbildungsangebot richtet sich an Personen mit einem Fachhochschul- oder einem Universitätsabschluss. Personen mit ausgewiesener Berufserfahrung können ebenfalls zugelassen werden. Das Bildungssystem der Fachhochschulen Master of Advanced Studies MAS Ein Master of Advanced Studies MAS entspricht ungefähr dem früheren Nachdiplomstudium (NDS). Er wird immer berufsbegleitend absolviert, dauert in der Regel zwischen eineinhalb und drei Jahren und entspricht einem Arbeitsaufwand von mindestens 60 ECTS-Credits. Der Abschluss ist der Master of Advanced Studies. Master of Advanced Studies sind nicht zu verwechseln mit den konsekutiven Mastern (Master of Arts). Certificate of Advanced Studies CAS Als Certificate of Advanced Studies CAS werden berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme bezeichnet, für die mindestens 10 ECTS-Credits erreicht werden müssen. Ein CAS-Programm schliesst mit einem Zertifikat ab. Es ist mit dem früheren Nachdiplomkurs (NDK) zu vergleichen.

Seite 7/8 Zusätzliche Weiterbildungsangebote Die Hochschule Luzern bietet des Weiteren ein- bis mehrtägige Kurse und Seminare an. Internationalisierung und Vergleichbarkeit auch in der Weiterbildung Bologna Die Bologna-Reform will einen europäischen Hochschulraum aufbauen und somit leicht verständliche und vergleichbare Abschlüsse einführen. Bis heute haben sich 46 Länder dieser Zielsetzung verpflichtet. Die Reform bedeutet für Schweizer Fachhochschulen und Universitäten eine umfassende Erneuerung der Strukturen und Inhalte ihrer Studiengänge. ECTS-Credits ECTS bedeutet European Credit Transfer System. ECTS-Credits sind eine Masseinheit für die Studienzeit. Jede Aus- und Weiterbildung ist mit einer bestimmten Anzahl ECTS-Credits dotiert, je nach zeitlichem Aufwand, der durchschnittlich benötigt wird, um das Modul zu absolvieren. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Arbeitsstunden. Das ECTS ermöglicht die transparente Anerkennung von Studienleistungen. - Struktur (15 ECTS Punkte)

Seite 8/8 Studienleistungen Im MAS-/CAS-Programm müssen folgende Studienleistungen erbracht werden: a) eine Unterrichtspräsenz von mindestens 80% des Kontaktstudiums. b) weitere Studienleistungen wie Arbeiten, Prüfungen, Praxisübungen, Publikationen, Projekte und Abschlussarbeiten. Art und Form dieser Studienleistungen werden in den Prüfungsreglementen der einzelnen MAS-/CAS-Programme umfassend festgelegt. c) Allfällige Hilfsmittel werden den Studierenden in der Regel zu Beginn der Weiterbildung, spätestens aber sechs Wochen vor dem Termin des Leistungsnachweises bekannt gegeben oder sind im Prüfungsreglement festgehalten. d) Das System der Leistungsbewertungen ist im Prüfungsreglement des jeweiligen MAS-/CAS-Programms festgehalten, im besonderen die Beurteilungskriterien und Bewertungen. e) Die Studierenden sind verpflichtet, sich bei Unklarheiten aktiv um Informationen über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen zu bemühen. Zur Beurteilung wichtiger Studienleistungen, insbesondere der MAS-/CAS-Abschlussarbeit, werden ein oder mehrere externe Experten zugezogen. Verhinderung oder Abmeldung bei Leistungsnachweisen Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat durch einen zwingenden Grund daran gehindert, einen Leistungsnachweis zu absolvieren, so teilt sie oder er dies der Studienleitung umgehend mit und reicht ein schriftliches Abmeldegesuch ein. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Gründen, die sich auf einen bereits absolvierten Leistungsnachweis beziehen, sofern diese Gründe für die Kandidatin oder den Kandidaten vor oder während der Absolvierung des Leistungsnachweises erkennbar waren. Werden medizinische Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Im Zweifelsfall kann die Hochschule einen Arzt ihres Vertrauens beiziehen. Über die Genehmigung einer Abmeldung oder eines Abbruchs des Leistungsnachweises entscheidet die Studienleiterin oder der Studienleiter. Wird ein Leistungsnachweis von einer Kandidatin oder einem Kandidaten ohne genehmigte Abmeldung oder ohne zwingenden Verhinderungs- oder Abbruchgrund nicht absolviert oder wird ein begonnener Leistungsnachweis nicht fortgesetzt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Wiederholung von Leistungsnachweisen Bei nicht genügend erbrachten Studienleistungen können Kompensationen oder Nachbesserungen verlangt werden. Wenn die Studienleistung auch unter Berücksichtigung der Kompensationen oder Nachbesserungen nicht genügend sind, können die gesamten Studienleistungen einmal wiederholt werden. Nach einer erfolgten und von der Studienleitung akzeptierten Verhinderung oder Abmeldung wird die Beurteilung der Studienleistung neu angesetzt. In der Regel geschieht dies zum Datum der Beurteilung im nächstfolgenden Kurs. Ist dies nicht möglich, kann eine gesonderte Beurteilung angesetzt werden. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten des oder der Studierenden. Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung Ein Rückzug der Anmeldung, ein Studienabbruch oder ein Studienunterbruch ist der zuständigen Studienleitung schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen kann die Studienleitung den Studiengang verschieben oder allenfalls absagen. Die Angemeldeten werden in diesem Fall bis spätestens 20 Arbeitstage nach Anmeldeschluss informiert.