Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Realschulen

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Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Transkript:

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Realschulen vom 25.5.2012 Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. 2 BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt Musik an Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Gymnasien der Hochschule für Musik Würzburg (LASPO) an der Hochschule für Musik Würzburg wird wie folgt ergänzt: Zu 7: Strukturierung des Studiums und Modularisierung Abs. -6: Anzahl und Beschreibung der Module bzw. Teilmodule Das Künstlerische Lehramt Musik an Realschulen wird mit folgenden Modulen angeboten: Modul Teilmodul LP empfohlenes Fachsemester Prüfungsleistung Solistische Instrumentalund Vokalpraxis I (SIV I) 1 Kernfach 2 1-3 Stimme 5 1- Ergänzungsinstrument 2 1-5 11 Musikalische Strukturen und ihre Kontexte I (MSK I) Strukturen 3 1-2 Kontexte 1-2 Klausur 6 7 1 Die Prüfungsleistung besteht in einer teilmodulübergreifenden musizierpraktischen Präsentation (Kernfach, Stimme) im Umfang von 20 Minuten. Sie findet im. Semester statt und ist benotet. 2 Die Zulassung von Instrumenten regelt 52 LPO I. 3 Im Verlaufe des 2. Fachsemesters findet ein obligatorisches Orientierungsgespräch statt. Es wird von einem hauptamtlich Lehrenden des Faches Musikpädagogik/ Musikdidaktik durchgeführt und dient der Beratung des oder der Studierenden. Es wird bescheinigt. Im Teilmodul Gesang findet ein Tutorium zur Physiologie der Stimme sowie eine Lehrveranstaltung Sprechen im Umfang von 1 LP statt. 5 Wurde als Kernfach nicht Klavier, Orgel oder Cembalo gewählt, so ist eines dieser Instrumente als Ergänzungsinstrument zu studieren. Ansonsten können alle im Teilmodul Kernfach angegebenen Instrumente als Ergänzungsinstrument gewählt werden. 6 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Musikwissenschaft im Umfang von 90 Minuten. Sie wird im 1. Semester

Ensemblepraxis I (EP I) Hochschul- Ensembles Ensembleleitung 3 1-3 3 1-3 Testat 6 Musikpädagogik I (MP I) Grundlagen I 7 6 1-2 Hausarbeit 8 6 Schulische Ensemblepraxis I (SEP I) Klassenmusizieren 2 1-2 mündliche Prüfung 9 2 Musikalische Strukturen und ihre Kontexte II (MSK II) Strukturen 3 3- Klausur 10 Kontexte 3-7 Musikpädagogik II (MP II) Grundlagen II 3 3 Klausur 11 3 Schulische Ensemblepraxis II (SEP II) Klassenmusizieren 2 3- Präsentation 12 Klavierspiel 1 3- Gitarrespiel 1 Zwischensumme 13 6 1-7 Im Teilmodul Grundlagen I ist eine Veranstaltung zu Medienpraxis im Umfang von 1 LP zu belegen. 8 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Hausarbeit im Umfang von max. 15. Seiten. Sie wird im 1. Semester 9 Die Prüfungsleistung besteht in einer mündlichen Prüfung im Umfang von max. 20 Minuten. Sie wird im 2. Semester erbracht und ist benotet. 10 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 60 Minuten. Sie wird im. Semester 11 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 60 Minuten. Sie wird im. Semester 12 Die Prüfungsleistung besteht in einer Präsentation in Jazz-Chorleitung im Umfang von 15 Minuten. Sie wird im. Semester 2

Solistische Instrumentalund Vokalpraxis II (SIV II) Musikalische Strukturen und ihre Kontexte III (MSK III) 1 Kernfach 2 5-6 Stimme 2 5-6 Strukturen 2 5-6 Kontexte 15 6 5-6 Klausur 16 8 Ensemblepraxis II (EP II) Hochschul- Ensembles Ensembleleitung 15a -6 1-6 Testat 5 Musikpädagogik III (MP III) 1718 Fachpraktikum (2) 5-6 Testat Kolloquium (2) 5-6 Musikdidaktik 5-6 () Schulische Ensemblepraxis III (SEP III) Klassenmusizieren 1 5 Klavierspiel 1 5-6 mdl. Prüfung 19 Fine Kernfach 1 7 Stimme 1 7 2 13 In der Zwischensumme sind 3 LP aus dem Modul EP II zu berücksichtigen, die in das. Semester fallen. 1 Im Modul MSK III kann die schriftliche Hausarbeit nach 25 LPO I im Gegenstandsbereich Musikwissenschaft im Umfang von 10 LP geschrieben werden. Näheres dazu regelt 29 LPO I. 15 Im Teilmodul Kontexte sind eine Veranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten im Umfang von 2 LP sowie zwei Veranstaltungen im Umfang von je 2 LP in Formengeschichte / Analyse zu belegen. 16 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Formengeschichte / Analyse im Umfang von 180 Minuten. Sie wird im 6. Semester 15a Im Teilmodul Ensembleleitung ist im. Semester eine Veranstaltung zu Kinder- und Jugendchorleitung im Umfang von 1 LP zu belegen. 17 Wird Musik im fachdidaktischen Praktikum gewählt, findet im 5. Fachsemester ein fachdidaktisches Praktikum ( 3 Abs. LPO I) im Umfang von 2 LP statt. Es wird durch ein Kolloquium im Umfang von 2 LP begleitet. 18 Im Modul MP III kann die schriftliche Hausarbeit nach 25 LPO I im Gegenstandsbereich Musikpädagogik im Umfang von 10 LP geschrieben werden. Näheres dazu regelt 29 LPO I. 19 Die Prüfungsleistung besteht in einem Vorspiel im Umfang von max. 10 Minuten. Sie wird im 6. Semester 3

Strukturen 1 7 Klausur 20 Kontexte 21 7 Hochschul- Ensembles 1 7 Ensembleleitung 1 7 Musikdidaktik 2 7 Klassenmusizieren 2 7 Klavierspiel 1 7 1 7 Zwischensumme 23 5-6 Kerncurriculum (wenn Fachpraktikum in Musik) Vertiefungsmodule (Freier Bereich) Gesamt 83 () 87 (91) Zur individuellen Schwerpunktsetzung bzw. als Ergänzung zum Kerncurriculum wird die Teilnahme an lehramtsbezogenen Vertiefungsmodulen Musik empfohlen. Im. Semester steht dafür 1 Leistungspunkt, vom 5. bis zum 6. Semester 2 Leistungspunkte und im 7. Semester 1 Leistungspunkt zur Verfügung. Zu 8: Lehrformen Abs. 3: Anmeldung zu den Praktika Das fachdidaktische Praktikum findet im fünften Semester statt. Die Anmeldung hat entsprechend den Modalitäten des Praktikumsamtes beim Ministerialbeauftragten für die Lehrämter an Realschulen zu erfolgen. Zu 9 : Einzelleistungen Abs. : Vorspiele, Leistungen im künstlerisch-praktischen Bereich Vorspiele, Klassenstunden und verwandte Formen der Präsentation instrumentaler und vokaler Fähigkeiten dienen der Erhebung des individuellen Leistungsstandes. Für eine Prüfungsleistung bedeutet dies ein dem individuellen Fertigkeitsgrad und dem Berufsziel angemessenes Vortrag. Bei benoteten Prüfungsleistungen im Ensemblemusizieren ist die Einzelleistung individuell zuzuordnen. 20 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 20 Minuten. Sie wird im 7. Semester 21 Im Teilmodul Kontexte ist eine Veranstaltung im Umfang von 2 LP in Formengeschichte / Analyse zu belegen.

Abs. 5: Gruppenarbeiten/Projekte Bei Gruppenarbeiten und Projekten, die künstlerisch-praktische, methodisch-didaktische und fachwissenschaftliche Aspekte im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Theoriebildung und berufsbezogener Praxis integrativ behandeln, leitet sich die Modulnote aus (a) der Erarbeitung und Durchführung (Prozess) sowie (b) der Präsentation und Dokumentation (Produkt) ab. Zu 15 : Bewertung der Einzelleistungen, Ermittlung der Gesamtnote Abs. 3-: Einzelleistungen und Bewertung Der Lernstand von Studierenden wird durch Einzelleistungen überprüft und bewertet. Module werden entweder durch eine Modulprüfung oder durch Addition von Leistungen, die in einzelnen Teilmodulen erbracht wurden, abgeschlossen. Die Fachnote nach 3 Abs. 1 LPO I errechnet sich aus der Summe der studienbegleitend erbrachten Einzelleistungen wie folgt: Modulname Anteil (in %) SIV 10 Kernfach, Gesang, Sprechen 10 MSK 17 Strukturen 22 7 Kontexte 23 10 SEP 13 Schulische Ensemblepraxis 2 13 Summe 0 2 Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1.10.2009 in Kraft. 22 Davon Gehörbildung 3% und Tonsatz %. 23 In Historischer und Systematischer Musikwissenschaft. 2 Davon 3% im Rock-/Pop-Tutorium. 5

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Würzburg vom 27.3.2012 und der Genehmigung des Präsidenten, vertreten durch den Vizepräsidenten, durch Schreiben vom 2.5.2012, Az.: R-S 162/2012 Würzburg, den 25.5.2012 i. V. Prof. Dr. Christoph Wünsch, Vizepräsident Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Lehramt Musik an Realschulen sind am 25.5.2012 in der Hochschule für Musik Würzburg niedergelegt, die Niederlegung am 29.5.2012 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht worden. Tag der Bekanntmachung ist daher der 29.5.2012. Würzburg, den 29.5.2012 i. V. Prof. Dr. Christoph Wünsch, Vizepräsident 6