Führerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1 7 C1E C 7. Rechtsstand 01/2018 LEICHTERE LKW

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Transkript:

Führerscheinklassen Lkw (1,,, E) Rechtsstand 01/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? 1 7 LEIHTERE LKW Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zgm bis 7.500 kg zgm auch mit Anhänger bis 750 kg zgm. NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen. 7 Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B Eingeschlossene Klasse: - (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse 1.) LEIHTERE LASTZÜGE a) Zugfahrzeug der Klasse 1 mit einem Anhänger über 750 kg zgm, b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zgm. Fahrzeugkombination zgm in beiden Fällen max. 12.000 kg. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: 1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E 7 SHWERE LKW Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1

und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zgm (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zgm. NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen. 7 Sie müssen mindestens 21/18 5,6 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B Eingeschlossene Klasse: 1 E SHWERE LASTZÜGE Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zgm (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zgm. Sie müssen mindestens 21/18 5 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Eingeschlossene Klassen:, BE, T, bei Besitz von D: DE Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? 1 Theorie 6 Doppelstunden 2 Grundstoff 6 Doppelstunden 2 Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden 2 ) Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen 1 und Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit

Keine Theorieausbildung Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) : 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen 1 und Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit Theorie 6 Doppelstunden 2 Grundstoff 10 Doppelstunden 2 Zusatzstoff (bei Vorbesitz von 1 oder D1: 4 Doppelstunden 2 ; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden 2 ) Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Klasse B auf : 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit Klasse 1 auf : 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen und E Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit E Theorie

6 Doppelstunden 2 Grundstoff 4 Doppelstunden 2 Zusatzstoff Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) Klasse auf E: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen und E Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit Welche Prüfung muss ich machen? 1 Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Theorieprüfung entfällt Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 37 Fragen ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

E Theorieprüfung ist abzulegen Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Außerdem ist zu beachten: 1 Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. E Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: 1 Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs 4, Nachweis über Tag und Ort der Geburt E Wissenswertes 1 Befristung der Fahrerlaubnis Fahrerlaubnisse der Klassen 1,, und E werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine

E Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild. Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch haben: dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen 1 und fahren. Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben: dürfen Sie unbefristet Fahrzeuge der Klassen 1 und fahren. dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen und E fahren. mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE,, E, 1,, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen und E wird dabei auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen. Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen /E mehr fahren. Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 1 oder sind und diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde: Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen 1 und fahren. Spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen 1 und wird dann auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen. Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen 1/

Powered by TPDF (www.tcpdf.org) mehr fahren. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier... zgm = zulässige Gesamtmasse bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung 1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden. 2 je 90 Minuten 3 je 45 Minuten 4 nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse - ab 21.10.2017 auch bei Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis, wenn beim Ersterwerb lediglich eine Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) vorgelegt wurde 5 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. 6 Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse, die als Führer 1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und 2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 7 Seit 28.12.2016: Kfz mit einer zgm von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze seit 28.12.2016 nicht mehr mit den Klassen 1 und gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2013 erteilt wurde (gilt nicht im Inland). Für diese Fahrzeuge ist nun die Fahrerlaubnis der Klasse D1 (Kleinbus) bzw. bei einer Länge von mehr als 8 Metern, der Klasse D (Omnibus) erforderlich. Dies betrifft u.a. Kleinbusse / Bürgerbusse / Stretch-Limousinen / Kombi-Kfz. Ausnahmen bestehen lediglich für 1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr / 2. Einsatzfahrzeuge der Polizei /3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste / 4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks / 5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes / 6. Krankenkraftwagen / 7. Notarzteinsatz - und Sanitätsfahrzeuge / 8. Beschussgeschützte Fahrzeuge / 9. Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge / 10. Spezialisierte Verkaufswagen / 11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge / 12. Leichenwagen / 13. Wohnmobile. opyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.v. - Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v.