Bestimmungen für die LOTTO-ServiceCard und den Spielpass (Stand September 2017)

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Transkript:

Bestimmungen für die LOTTO-ServiceCard und den Spielpass (Stand September 2017) 1. Allgemeines 1.1 Die Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstraße 201 in 70191 Stuttgart (im Folgenden Gesellschaft genannt) bietet für die Spielteilnahme Kundenkarten mit und ohne Serviceleistungen an. Die Karten ohne Serviceleistungen (Spielpass) dienen nur der Zuordnung eines Spielauftrags beziehungsweise eines Antrags auf Abschluss eines Spielvertrags zur Person des Spielteilnehmers. 1.2 Bei Verwendung der Kundenkarte zur Teilnahme an den Lotterien und Sportwetten werden die durch das Annahmestellenterminal übermittelten Daten mit dem Sperrsystem (nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag, im Folgenden GlüÄndStV genannt/lglüg) abgeglichen: Bei einer Spielteilnahme wird eine Zuordnung der in der Zentrale der Gesellschaft bzw. bei dem Sportwettenanbieter gespeicherten Spielauftragsdaten zu den persönlichen Daten des jeweiligen Spielteilnehmers vorgenommen. 1.3 Bei der Spielteilnahme mittels Kundenkarte gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen für die einzelne Spielart. Bei Widersprüchen gehen die Teilnahmebedingungen für die einzelne Spiel- oder Wettart diesen Bestimmungen für die Kundenkarte vor. 1.4 Kundenkarte mit Serviceleistungen Für die Ausstellung der Kundenkarte mit Serviceleistungen wird eine Gebühr erhoben, die bei Abgabe des Bestellformulars in der Annahmestelle zu bezahlen ist. Der Spielteilnehmer erhält über die Bezahlung der Gebühr eine Quittung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Durch Verwendung der Kundenkarte mit Serviceleistungen kann der Spielteilnehmer sicherstellen, dass alle Geldgewinne überwiesen werden, soweit diese nicht bereits in einer Annahmestelle der Gesellschaft gegen Vorlage der Spielquittung abgeholt wurden. Bei Gewinnüberweisungen wird dasjenige Bankkonto verwendet, das für die Kundenkarte benannt wurde, mit der der Spielauftrag erteilt worden ist. Für Sonderauslosungen (insbesondere für Sachgewinne) können spezielle Regeln gelten. 1.5 Kundenkarte ohne Serviceleistungen Eine automatische Überweisung von Gewinnen findet nicht statt.

2. Kundenkartenbestellung/Änderung dieser Bestimmungen 2.1 Die Kundenkarte kann nur bei den Annahmestellen der Gesellschaft in Baden-Württemberg bestellt werden. Der Spielteilnehmer hat das Bestellformular für die Kundenkarte wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei falschen Angaben über seine Personalien kann die Gesellschaft einen Spielvertrag, der unter Verwendung der Kundenkarte zustande gekommen ist, wegen Täuschung anfechten, den Vertrag über die Kundenkarte außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen und den Spielteilnehmer sperren. 2.2 Über jede Änderung dieser Bestimmungen wird der Spielteilnehmer durch ein Schreiben an die von ihm zuletzt angegebene Adresse informiert oder ihm wird bei der Verlängerung der Gültigkeit oder bei der Erneuerung der Kundenkarte ein entsprechender Hinweis auf die Quittung aufgedruckt. Ist diese Information erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Spielteilnehmer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang oder gescheitertem Zugang schriftlich widerspricht. Bei einem Widerspruch wird der Vertrag mit Eingang des Widerspruchs beendet und die Kundenkarte gesperrt. Auf Antrag erhält der Spielteilnehmer eine bezahlte Gebühr bei der Kundenkarte mit Serviceleistungen anteilig zurück. 2.3 Der Spielteilnehmer erhält bei Bestellung der Kundenkarte eine Quittung, die er für zwölf Wochen ab dem aufgedruckten Datum für die Zuordnung seiner Spielaufträge zu seiner Person in Verbindung mit seinem amtlichen Ausweis verwenden kann. 3. Einlesen der Kundenkarte 3.1 Voraussetzung für die Spielteilnahme mittels Kundenkarte ist, dass die Kundenkarte in der Annahmestelle vor dem Einlesen des Spielscheins, der Spielquittung beziehungsweise vor der Abgabe eines Quicktipps eingelesen wird. Auf der Spielquittung wird die Kartennummer abgedruckt. Sofort nach Erhalt der Spielquittung hat der Spielteilnehmer diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Näheres regeln die jeweiligen Teilnahmebedingungen für die gewählte Spielart. 3.2 Bei der Teilnahme an Glücksspielen oder Wetten, bei denen eine Identifizierung vorgeschrieben ist, hat der Spielteilnehmer seine Kundenkarte dem Bedienpersonal in der Annahmestelle zu übergeben, damit diese eingelesen werden kann. Besitzt der Spielteilnehmer noch keine Kundenkarte, kann die Quittung nach 2.3 eingelesen werden.

Jeder Spielteilnehmer hat sich darüber hinaus bei allen Glücksspielen oder Wetten, bei denen eine Identifizierung vorgeschrieben ist, gegebenen-falls mit einem amtlichen Ausweis oder einer vergleichbaren Identitätskontrolle zu legitimieren. 4. Kundendaten, Spielersperre und Datenschutz 4.1 Die Kundenkarte wird mit einer Nummer und dem Vor- und Zunamen des Kundenkarteninhabers versehen. Im Chip der Kundenkarte wird die Kundenkartennummer, die Gültigkeitsdauer sowie der Vor- und Zuname des Spielteilnehmers gespeichert. Die Anschrift des Spielteilnehmers und gegebenenfalls die Bankverbindung werden nicht im Chip gespeichert, sondern bei der Gesellschaft bzw. bei der Teilnahme an Sportwetten auch bei dem Sportwettenanbieter. 4.2 Der Spielteilnehmer hat eine Änderung seiner persönlichen Daten umgehend der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung der Anschrift oder bei Kundenkarten mit Serviceleistungen für die Bankverbindung. 4.3 Die vom Spielteilnehmer auf dem Bestellformular angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft zum Zwecke der Vertragsabwicklung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die Daten des Spielteilnehmers werden auch für Werbung und Markt- oder Meinungsforschung verwendet. Einer solchen Verwendung kann der Spielteilnehmer jederzeit gegenüber der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart, Tel. 0711 81000-444, Fax 0711 81 000-318, E- Mail: kundenservice@lotto-bw.de) nach 28 BDSG widersprechen. 4.4 Sofern die Kundenkarte zur Teilnahme an der von der Gesellschaft vermittelten Sportwette genutzt wird, werden die persönlichen Daten des Spielteilnehmers an den Sportwettenanbieter, der Vertragspartner des Spielteilnehmers ist, zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen (insbesondere 21 Absatz 5 GlüÄndStV, 20 Rennwett- und Lotteriegesetz) und/oder behördlicher Vorgaben übermittelt und dort verarbeitet. 4.5 Der Spielteilnehmer kann sich durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft von der Spielteilnahme mit Kundenkarte sperren lassen. Die Sperre wird nur wirksam, wenn sie bei der Staatlichen Toto-Lotto GmbH in Stuttgart eingeht. Geht die Sperrerklärung an einem Werktag bis 13:00 Uhr bei der Gesellschaft in Stuttgart ein, tritt sie am folgenden Werktag in Kraft, ansonsten am nächstfolgenden Werktag. Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Gesellschaft teilt die Sperre dem betroffenen Spielteilnehmer unverzüglich schriftlich mit.

Die Sperre gilt für alle Spielteilnahmen, bei der eine Identifizierung des Spielteilnehmers vor dessen Spielteilnahme notwendig oder die Verwendung einer Kundenkarte vorgeschrieben ist. Die Daten werden nach gesetzlicher Pflicht an die zentrale Sperrdatei übertragen. 4.6 Die Gesellschaft kann die Verwendung der Kundenkarte mit Serviceleistungen sperren, wenn der Besteller über die Bankverbindung falsche Angaben gemacht hat oder sich die Bankverbindung geändert hat und die Mitteilung nach Nr. 4.2 unterlassen wurde. 4.7 Die Gesellschaft führt Spielauftragsdaten aus Spielteilnahmen mittels Kundenkarte mit Spielauftragsdaten, die aus der ABO-Spielteilnahme, aus der zentralen Gewinnüberweisung oder der Internetspielteilnahme stammen, zusammen. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten auch im Rahmen des Spielerschutzes auszuwerten. Dabei werden die gespeicherten Spielauftragsdaten zusammen mit den persönlichen Daten des jeweiligen Spielteilnehmers gespeichert und ausgewertet. 4.8 Die Gesellschaft zeigt auf dem Display in der Annahmestelle dem Bedienpersonal bei Verwendung der Kundenkarte (oder der Quittung nach 2.3) für Glücksspiele, bei denen eine Identifizierung des Spielteilnehmers gesetzlich erfolgen muss, den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Spielteilnehmers an. Am Kundendisplay werden die ersten Buchstaben des Vor- und Nachnamens angezeigt. Auf Wunsch kann diese Anzeige ausgeblendet werden, wenn der Spielteilnehmer dies vor jeder Verwendung der Kundenkarte dem Personal mitteilt. 4.9 Bei der Verlängerung bzw. der Erneuerung der Laufzeit einer Kundenkarte wird in der Annahmestelle ein Beleg mit den Personen- und Adressdaten des Inhabers der Kundenkarte ausgedruckt. 5. Gültigkeitsdauer und Verlängerung der Kundenkarte Die Kundenkarte hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist in jeder Annahmestelle in Baden-Württemberg möglich. Die Verlängerung kann bis 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeit erfolgen. 6. Gespeicherte Spielvoraussagen Bei Kundenkarten mit Serviceleistungen können auf Wunsch des Spielteilnehmers in der Zentrale auch Spielvoraussagen für LOTTO 6aus49, KENO, die GlücksSpirale sowie der Lotterie Eurojackpot einschließlich der jeweiligen Zusatzlotterien gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt durch Einlesen eines ausgefüllten Spielscheins.

Der Inhalt des Spielscheins wird in der Zentrale gespeichert, um auf Wunsch des Spielteilnehmers ohne erneutes Einlesen des Spielscheins eine Spielteilnahme mit den gespeicherten Spielvoraussagen zu ermöglichen. Die Spielvoraussagen, die Losnummer, die Laufzeit und die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien können durch erneutes Einlesen eines (anderen) Spielscheins geändert werden. 7. Gewinnauszahlung bei der Kundenkarte mit Serviceleistungen 7.1 Bei Kundenkarte mit Serviceleistungen können Gewinne bis zur Auszahlungsgrenze von 1.000 vom Spielteilnehmer innerhalb der Auszahlungsfrist, derzeit 5 Wochen nach der Veranstaltung, gegen Rückgabe der Spielquittung bei jeder Annahmestelle in Baden- Württemberg abgeholt werden. Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden der Spielquittung. Sollte der Gewinn nicht innerhalb der Auszahlungsfrist abgeholt werden, wird dieser und alle innerhalb der Frist unter derselben Spielquittungsnummer angefallenen weiteren Gewinne gegen eine Überweisungsgebühr auf das angegebene Konto überwiesen. Die Gebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Überweisung aktuellen Preisliste. Bei Verlust der Spielquittung kann der Kundenkarteninhaber die Auszahlung eines noch nicht ausgezahlten Gewinns sperren lassen. Dieser Gewinn wird dann unter Abzug der Überweisungsgebühr ausbezahlt. Das Nähere der Gewinnauszahlung regeln die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Spielart. 7.2 Bei Kundenkarte mit Serviceleistungen wird ab einem Gewinn von mehr als 1.000 je Spielvertrag und bei Gewinnen aus Sonderauslosungen dem Spielteilnehmer eine schriftliche Benachrichtigung an die angegebene Adresse gesandt. 8. Kündigung des Vertrags über die Ausstellung einer Kundenkarte Der Vertrag über die Ausstellung einer Kundenkarte kann vom Spielteilnehmer jederzeit unter Rückgabe der Kundenkarte gekündigt werden. Eine Ausstellungsgebühr wird nicht zurückerstattet, auch nicht teilweise. 9. Haftungsbestimmungen Bei einer Spielteilnahme mittels Kundenkarte gelten die Haftungsbestimmungen der jeweiligen Teilnahmebedingungen der einzelnen Spiel- oder Wettart.

Außerhalb der Spielteilnahme haftet die Gesellschaft dem Spielteilnehmer in Zusammenhang mit dem Kundenkartenvertrag für Schäden, die auf einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch sie oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Außerhalb von Kardinalpflichten haftet die Gesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsregelungen gelten auch für Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist, insofern verzichtet der Spielteilnehmer auf eventuell bereits entstandene Ansprüche. Die Haftung der Gesellschaft ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Gesellschaft gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsregelungen gelten auch für eigenes Handeln der Annahmestellen und Regionaldirektionen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Kundenkartenvertrag. Bei Fragen helfen die Kundenberater der Gesellschaft unter der Telefonnummer 0711 81000-444 gerne weiter. Staatliche Toto-Lotto GmbH, Baden-Württemberg im Deutschen Lotto- und Totoblock Postanschrift: Postfach 104352 70038 Stuttgart Geschäftsgebäude: Nordbahnhofstraße 201 70191 Stuttgart Telefon: 0711 81000-444 Telefax: 0711 81000-318 Internet: www.lotto-bw.de E-Mail: kundenservice@lotto-bw.de