Leitfaden ERASMUS Antrag Bei allem gilt: Je früher, desto besser, denn alles wird immer länger dauern als man dachte. Dementsprechend bitte rechtzeitig um alles kümmern und den Anmeldeschluss beachten. WAS BRAUCHT MAN ZUR ANMELDUNG (Anmeldeschluss: jeweils 31. Januar!!!) 1. Ausgefülltes Formular der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart (Antrag auf ein Auslandsstudium siehe Homepage: www.mh-stuttgart.de Rubrik Studierende ) 2. Pro gewünschte Partnerhochschule einen Lebenslauf auf Englisch oder besser noch in der jeweiligen Landessprache. 3. Pro gewünschte Partnerhochschule wird eine CD benötigt (drei Stücke unterschiedlicher Epochen ca. 15 min), die den aktuellen Leistungsstand widerspiegeln. Für Dirigieren, Elementare Musikpädagogik, Figurentheater und Schauspiel eine DVD. Wichtig: der Hauptfachlehrer muss auf die Hülle der CD o.ä. unterschreiben, um zu bestätigen, dass die Aufnahme tatsächlich vom Studierenden stammt. Aufnahmen können im Hochschul-Tonstudio (4. Ebene) bei Klaus Fritz (E-Mail: klaus.fritz@mhstuttgart.de) oder im Studio in der 8. Ebene gemacht werden. Hierfür bitte frühzeitig einen Termin vereinbaren! 4. Online-Bewerbungen: die Universität für Musik & Darstellende Kunst Wien & das Conservatorio G. Verdi - Milano haben eine Online-Bewerbung. Bei Wien müssen die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare über das Portal hochgeladen werden. Eine Hilfestellung gibt es auf der Homepage der Uni Wien (s. User guide). Die Bewerbung muss aber trotzdem beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. In Mailand muss man sich sowohl online als auch per Post bewerben. Link zu online Registrierung: http://www.consmilano.it/international/?p=573. Per Post wird die Bewerbung auf dem üblichen Wege über das Akademische Auslandsamt versandt. 5. Pro gewünschte Partnerhochschule ein ausgefülltes Learning Agreement (LA) (s. Homepage)- ebenfalls vom Lehrer und Dekan oder der Institutsleitung unterzeichnet. In diesem LA wird schriftlich festgelegt, welchen Unterricht der Studierende an der Partnerhochschule erhält. Grundsätzlich können, neben dem Hauptfachunterricht, zusätzliche Kurse und Fächer gewählt und aufgelistet werden. Die Partnerhochschule prüft nach erfolgter ERASMUS- Zusage was möglich ist und streicht ggf. die eine oder andere Position. Welche Kurse, Seminare etc. dort angeboten werden, findet man i.d.r. über die jeweilige Homepage heraus. Falls nicht, dann einfach das auflisten was man hier in Stuttgart belegen würde. Die endgültige Version des LA s wird in den meisten Fällen erst nach Ankunft im Ausland besprochen & beschlossen. 1
Was zu beachten ist: pro ERASMUS- Auslandssemester müssen 30 ECTS-Punkte gesammelt werden. Nach Absprache & in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Ausfüllhilfe (Learning Agreement): Academic Year z.b. 2012/13 oder 2014/15 (keine Semesterangaben!) Principal study subject z.b. BA Guitar (für Bachelor Gitarre) Home Institution Heimathochschule, also Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst. ERASMUS-Code : D STUTTGART03 Host Institution Gasthochschule, also der Name der jeweiligen Partnerhochschule. Den jeweiligen ERASMUS-Code findet man auf der Homepage des Akademischen Auslandsamt (Downloadbox Übersicht Partnerhochschulen ) period of study Dauer & Beginn des Semesters (DD/MM/YYYY) der Partnerhochschule. Falls nicht über die jeweilige Homepage recherchierbar, nur den gewünschten Austauschzeitraum: winter semester 2013/14 oder summer semester 2014 oder ggf. beides eintragen. N of ECTS credits 30 für ein Auslandssemester, 60 für zwei. Course unit code falls bekannt eintragen, ansonsten frei lassen Course unit title Name der gewünschten Kurse/Unterricht/Seminare z.b. Musiktheorie, Kammermusik etc. (am besten auf Englisch) Teaching method & Assessment method frei lassen Number of ECTS credits falls bekannt eintragen, ansonsten frei lassen 6. Pro gewünschte Partnerhochschule eine ausgefüllte Student Application Form. Ausfüllhilfe (Student Application Form): Academic Year siehe LA (Learning Agreement) Study Program Bachelor, Master, State examination Principal study subject Hauptfach z.b. Gitarre, Klavier usw. (am besten auf Englisch) Home institution siehe LA Coordinator Mrs. Katja Fisch, Tel, Fax, E-Mail (s. Personenverzeichnis der MH- Homepage) Desired Courses at Host Institution die Eintragungen aus dem LA übernehmen. Falls vorhanden Lehrerwünsche (bezogen auf das Hauptfach) angeben. Please explain why you wish to study abroad das Akademische Auslandsamt empfiehlt ein gesondertes und auf die jeweilige Partnerhochschule abgestimmtes Motivationsschreiben zu entwerfen (Fragen könnten sein: Warum ins Ausland? Warum genau an diese Partnerhochschule? Warum zu einem speziellen Lehrer? Erwartungen etc.). In diesem Fall kann in dieser Rubrik geschrieben werden Please find enclosed motivation letter 2
DIE EIGENEN UNTERLAGEN Bitte von allen Formularen, Unterlagen sowie von CD und DVD Duplikate anfertigen. Man weiß nie, was auf dem Postweg zur Partnerhochschule verloren geht und evtl. erneut verschickt werden muss! KONTAKT PARTNERHOCHSCHULE & LEHRER Sollte schon Kontakt zu einem Lehrer an der Partnerhochschule bestehen, beispielsweise durch einen besuchten Meisterkurs oder einem Probe Unterricht und der Lehrer benötigt nach eigener Aussage keine Aufnahme mehr oder hat sogar einen Platz in seiner Klasse zugesagt, sollte man sich dieses auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Das sollte dann zusammen mit der ERASMUS - Bewerbung an die Partnerhochschule versandt werden, damit der ERASMUS - Koordinator vor Ort informiert ist. Natürlich gibt es jedes Jahr Studierende, die über ERASMUS einen Platz erhalten ohne davor mit dem Lehrenden der Partnerhochschule Kontakt aufgenommen zu haben. Wer sich im Vorfeld erkundigt und Kontakt aufgenommen hat, hat in der Regel die besseren Erfolgsaussichten. INFORMATIONEN ZU DEN PARTNERHOCHSCHULEN Neben den Informationen im Internet, können Kommilitonen, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben, wichtige Insider -Infos und Erfahrungen weitergeben. Das Akademische Auslandsamt kann Ihnen helfen einen Kontakt herzustellen, eventuell auch zu einem ERASMUS der Partner- Hochschule, der sich aktuell an der Musikhochschule in Stuttgart befindet. DAUER DES AUSLANDSAUFENTHALTS Mindestens 3, maximal 12 Monate kann man im Rahmen von ERASMUS an einer Partner- Hochschule studieren. Dies ist allerdings von der Hochschule im Ausland abhängig, d.h. auch wenn Sie sich für 2 Semester bewerben, kann eine Zusage für nur 1 Semester erfolgen. Die Partner-Hochschulen haben unterschiedliche academical terms ; beginnt das Auslandssemester noch während eines Semesters der Musikhochschule Stuttgart, dann sollten Leistungen wie Referate, Prüfungen o.ä. nach Möglichkeiten davor erbracht werden. In jedem Fall ist es ratsam, mit den einzelnen Dozenten darüber zu sprechen um Lösungen zu suchen. URLAUBSSEMESTER RÜCKMELDUNG Für das Auslandssemester muss grundsätzlich eine Beurlaubung beim Prorektor für Studium und Lehre beantragt werden. Dieser Antrag muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes 3
zusammen mit der Bestätigung des ERASMUS-Studienplatzes gestellt werden. Auch während der Beurlaubung muss eine Rückmeldung an der Musikhochschule Stuttgart erfolgen. Rückmeldefristen: für ein Sommersemester 02. bis 19. Januar, für ein Wintersemester 01. bis 19 Juni. FREMDSPRACHEN Englisch als Sprache reicht in den meisten Ländern aus. Es ist aber sicherlich nicht von Nachteil bzw. wird im jeweiligen Gastland immer gerne gesehen, wenn man sich bereits vor Antritt des Auslandssemesters die Grundlagen der dort gesprochenen Landessprache aneignet. Im Rahmen unseres Verbundes für Sprachenangelegenheiten (VESPA) können vorbereitende Sprachkurse belegt werden (Infos finden Sie auf unserer Homepage unter Akademischen Auslandsamt) Teilweise bieten auch die Gasthochschulen Sprachkurse an. ERASMUS - STIPENDIUM Das Stipendium umfasst eine Studiengebührenbefreiung im Ausland: Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partnerhochschule gehen, sind von der Entrichtung der Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jeder Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Mehrkosten des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. In den letzten Jahren lag die monatliche Rate bei ca. 150-200 Euro. Die genaue Stipendienhöhe kann erst sehr spät mitgeteilt werden, wenn die ERASMUS Bewilligungssumme bekannt gegeben wird (Juli/August) und feststeht, wer alles mit ERASMUS ins Ausland geht. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss wird nur für die nachgewiesene Studienzeit (mind. 3 ganze Monate) gezahlt und auch nur für die Monate, die vor Antritt des Aufenthaltes beantragt wurden. Daher ist es wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes genau über die Studienzeiten zu informieren und sich für ein oder zwei Semester zu entscheiden. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird nach Antritt des Auslandssemesters im Oktober (WS)/März (SS) überwiesen, die zweite Rate erst nach Ende des Aufenthaltes, nach Eingang aller notwendigen Unterlagen aller ERASMUS - Studierenden (Aufenthaltsbestätigung, Learning Agreement, Fragebogen und Erfahrungsbericht, Transcript of Records). AUSLANDS-BAföG UND ANDERE STIPENDIEN Der ERASMUS - Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG und auch mit Bezug eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Begabtenförderungswerke des BMBF etc.) kombinierbar. Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch 4
Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.r. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Informationen und Antragstellung bei Ihrem BAföG-Amt oder unter http://www.auslandsbafoeg.de/. STUDENTENWOHNHEIM o.ä. Die Unterbringung wird von den meisten Hochschulen organisiert. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Es empfiehlt sich, nach Zusage der Partnerhochschule dort Kontakt aufzunehmen und die Unterbringung etc. zu besprechen. INTERNATIONALER STUDENTENAUSWEIS ISIC (International Student Identity Card) Die ISIC Vereinigung (Kooperation mit der Europäischen Union und der UNESCO) unterstützt Auslandsaufenthalte von Studierenden. Weitere Informationen unter: www.isic.org AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG Man sollte auf jeden Fall eine Krankenversicherung im Ausland haben, denn sonst kann es im Krankheitsfall sehr teuer werden. Generell gilt: bitte bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, wie und ob ein allgemeiner Auslandsschutz besteht. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Akademische Auslandsamt wenden. Katja Fisch Dipl. Verwaltungswirtin (FH) -Leitung Akademisches Auslandsamt und Studentensekretariat- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart Urbanstrasse 25 D - 70182 Stuttgart Telefon 0049-711-212-4677 Fax 0049-711-212-4639 e-mail katja.fisch@mh-stuttgart.de 5