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Transkript:

Beratungsförderung für Gründer und Unternehmer Dipl.-BW. (FH) Frank Großmann

Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsund Wachstumsphase von Unternehmen Struktur Beratungsförderung 2008 Programm des Freistaates Sachsen (Programmentwurf) Gründung aus Arbeitslosigkeit Gründercoaching Deutschland Mittelstandsförderung - Intensivberatung/Coaching Vorgründungsphase 1. Jahr 2. - 5. Jahr 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 2

Fitnessprogramm für junge Unternehmen Sich von einem Coach unter die Arme greifen lassen - nur eine Domäne von Spitzensportlern? Keine Beratung von der Stange Nein - mittlerweile nutzen auch viele andere diese Methode, um Gedanken zu sortieren Handlungsoptionen zu erkennen Potentiale zielführend einzusetzen. 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 3

Grundlagen Antragsberechtigt sind KMU bis 5 Jahre nach Gründung, die in Deutschland ansässig sind, deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist und die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder in den Freien Berufen tätig sind. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Beratungen werden von einem unabhängigen, bei der KfW gelisteten Gründercoach (Berater) durchgeführt. NEU seit 1.10.2008: Gründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im ersten Jahr eine besondere Förderung, sofern sie im ersten Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss ( 57 SGB III), Einstiegsgeld ( 16 Abs. 2 Satz 2 und 29 SGB II), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( 20 SGB II) oder sonstige weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) bekommen oder bekommen haben. 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 4

Voraussetzungen Gewerbean-/-ummeldung/Handelsregistereintrag liegt vor Unternehmen ist bereits wirtschaftlich aktiv Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Antragsstellers liegt weniger als 5 Jahre zurück Der Antragsteller besitzt Geschäftsführungsbefugnis Der Antragsteller besitzt einen Geschäftsanteil von mehr als 10 % Zusätzlich für Gründer aus der Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr nach Gründung Bewilligungsbescheid(e) über Leistungen nach 57 SGB III (Gründungszuschuss), 16 Abs. 2 Satz 2 und 29 SGB II (Einstiegsgeld), 20 SGB II (Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) oder 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (sonstige weitere Leistungen) müssen bei Antragstellung im Original vorgelegt werden Coaching muss innerhalb von 12 Monaten nach Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichnung des Coachingvertrages betrachtet. 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 5

Was ist nicht förderbar Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen: im Vorgründungsbereich, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben, die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, die - über den Eigenanteil hinaus - mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, für Unternehmen aus dem Bereich landwirtschaftlicher Primärproduktion sowie für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors, für Unternehmen, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. die gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, Keine Konzepterstellung Keine Buchführung 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 6

Förderfenster Gründercoaching Deutschland Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose Gründungszeitpunkt: darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen Gründungszeitpunkt: darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen Coachingzeitraum: 12 Monate ab Erteilung der Zusage Bemessungsgrundlage: max. 800 je Tagewerk max. 6.000 Gesamthonorar Zuschusshöhe: 75 % Neue Bundesländer 50 % Alte Bundesländer (einschl. Berlin) Coachingzeitraum: 12 Monate ab Erteilung der Zusage (Vertragsabschluss innerhalb des 1. Jahres) Bemessungsgrundlage: max. 800 je Tagewerk max. 4.000 Gesamthonorar Zuschusshöhe: 90 % Alte und Neue Bundesländer 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 7

Antragsverfahren 1 Einzureichende Unterlagen Aussagefähige Unterlagen zur Entwicklung des Unternehmens Unternehmenskonzept derzeitiger Sachstandsbericht nachvollziehbare Ideenskizze (Was soll verändert werden?) Darstellung des konkreten Coachingbedarfs/der Beratungsinhalte Lebenslauf Kopie der Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt Geeigneter Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit (z.b. aktuelle Ergebnisrechnung) Vorlage des Zuwendungsbescheides nach SGB II bzw. SGB III (nur Gründer aus der Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr nach Gründung) 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 8

Antragsverfahren 2 Gesprächstermin nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen Mitarbeiter aus dem jeweiligen Fachbereich/Geschäftsstelle wird nach Absprache zum Gespräch hinzugezogen Unternehmer stellt sein Unternehmen vor und stellt plausibel seinen Beratungsbedarf dar Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, spricht die IHK Dresden eine Coachingempfehlung aus. Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW Mittelstandsbank (KfW) über die Gewährung des Zuschusses. Das Unternehmen erhält eine schriftliche Zusage. Entgelt Die IHK Dresden erhebt ein Entgelt für die Antragsbearbeitung von 60,00 (brutto). 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 9

Ansprechpartner und Termine IHK-Hauptgeschäftsstelle Dresden IHK-Geschäftsstelle Görlitz Katrin Teubner Mi 9:00-12:00 Uhr 0351 2802-134 teubner.katrin@dresden.ihk.de Frank Großmann nach Absprache 03581 4212-21 grossmann.frank@dresden.ihk.de Grit Fischer Fr 9:00-12:00 Uhr 0351 2802-135 fischer.grit@dresden.ihk.de Torsten Menzel Mo 13:00-17:00 Uhr (SC) 0351 2802-123 menzel.torsten@dresden.ihk.de 08.11.2008 Geschäftsstelle Görlitz, Frank Großmann 10