Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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1 Sie sind hier: Startseite > Beratungsangebot > Beratungsförderung > Gründercoaching Deutschland > Häufig gestellte Fragen (FAQ) Häufig gestellte Fragen (FAQ) Gründercoaching Deutschland (inklusive Gründung aus der Arbeitslosigkeit) Hier finden Sie eine Liste der Fragen, die uns am häufigsten am Beratungstelefon gestellt werden. Zur besseren Übersicht haben wir die Aufstellung nach Stichpunkten vorgenommen Stand: Januar 2010 Abrechnungsunterlagen Gibt es Fristen zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen? Die Abrechnungsunterlagen müssen nach Beendigung des Gründercoachings, spätestens aber mit Ablauf des Coachingzeitraums von 12 Monaten nach Zusage (Ausstellungsdatum), beim Regionalpartner eingereicht werden. Für die Fristwahrung ist das Posteingangsdatum bei dem Regionalpartner entscheidend. Welche Unterlagen müssen bei der Abrechnung eingereicht werden? Rechnung des Beraters Kontoauszug des Existenzgründers, dem der Kontoinhaber sowie die Bezahlung der Selbstbeteiligung zu entnehmen ist. Der Kontoauszug muss in folgender Form vorliegen: a) online-kontoauszug, Ausdruck aus dem online-banking-programm oder b) Originalkontoauszug (Kontoauszugsdrucker oder durch Bank) oder c) bis auf weiteres auch Kontoauszugskopie mit einem Bestätigungsvermerk ("Übereinstimmung mit dem Original") mit Datum, Stempel und Handzeichen der kontoführenden Bank Abbuchungen per Lastschrift vom Konto des Existenzgründers und Bareinzahlungen jeglicher Art werden nicht akzeptiert. Abschlussbericht mit Originalunterschrift des Beraters und des Unternehmers gegebenenfalls formlose Abtretungserklärung des Unternehmers (falls nicht bereits mit den Vertragsunterlagen eingereicht), von beiden Parteien unterzeichnet gegebenenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung (z. B. vom Steuerberater oder Finanzamt) als Original durch Stempel und Unterschrift des Ausstellers erkennbar. Wichtiger Hinweis Grundsätzlich müssen alle abrechnungsrelevanten Dokumente als Originale oder beglaubigte Kopien eingereicht werden. Eine Bestätigung vom Regionalpartner auf der Kopie, dass das Originaldokument vorgelegen hat, reicht ebenfalls aus (siehe auch "Originale" und "Selbstbeteiligung, Nachweis"). Seite 1

2 Abschlussbericht Welche Voraussetzungen muss der Abschlussbericht erfüllen? Grundsätzlich sollte der Abschlussbericht die vertraglich vereinbarten Inhalte und das Ergebnis des durchgeführten Gründercoachings darstellen. Die KfW hat im Internet einen Muster-Abschlussbericht zur Verfügung gestellt. Abtretungserklärung Ist eine Abtretung des Zuschusses an den Coach möglich? Wie muss die Abtretungserklärung aussehen? Sollte der Rechnungsbetrag noch nicht an den Gründercoach gezahlt worden sein, ist die Erteilung einer Abtretungserklärung möglich. Im Falle einer Abtretung erfolgt die Zahlung des Zuschusses an den Coach. Die Abtretungserklärung kann formlos schriftlich bei der KfW eingereicht werden. Sie ist von beiden Parteien (Coach und Existenzgründer) zu unterzeichnen und sollte die Kontoverbindung des Gründercoaches enthalten. Wie ist im Falle einer Abtretung der Zuschusszahlung an den Berater der Nachweis der Selbstbeteiligung zu erbringen? Auch im Falle einer Abtretung muss der Unternehmer die Zahlung des Eigenanteils nachweisen, der 10 %, 25 % bzw. 50 % des Nettoberaterhonorars beträgt. Zuzüglich muss nachgewiesen werden,dass die auf den Gesamt-Nettorechnungsbetrag entfallende Mehrwertsteuer und gegebenenfalls angefallene Fahrt- und sonstige Nebenkosten vom Unternehmer an den Berater überwiesen wurden. Weist der Berater die Mehrwertsteuer seinerseits nicht aus (aufgrund der Kleinunternehmerbesteuerung), entfällt die Zahlung durch den Antragsteller und somit auch die Nachweispflicht bei der Selbstbeteiligung (siehe auch "Selbstbeteiligung, Nachweis"). Alter (5-Jahresfrist im GCD) Stellt ab auf das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit durch den Antragsteller, unabhängig vom Alter des gegebenenfalls bereits bestehenden Unternehmens Welches Datum ist im Gründercoaching Deutschland (GCD) zur Einhaltung der Frist von 5 Jahren nach Gründung ausschlaggebend? Entscheidend ist das Datum der Antragstellung. Beginnt mit einer Gewerbeummeldung die 5-Jahresfrist erneut? Nein, eine Gewerbeummeldung (z. B. wegen Änderung der Rechtsform oder der Branche) ist keine Neugründung. Seite 2

3 In welchen Fällen gilt bei einer Neuanmeldung eines Gewerbes ein neues Gründungsdatum? Sofern zwischenzeitlich eine andere Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt wurde oder Arbeitslosigkeit vorlag und das Gewerbe abgemeldet war, handelt es sich um eine Neugründung, die mit dem Gründercoaching gefördert werden kann (siehe auch "Gründungszeitpunkt"). Alter (1-Jahresfrist im GCD-AL) Welches Datum ist im Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit - (GCD-AL) zur Einhaltung der Frist von einem Jahr nach Gründung ausschlaggebend? Entscheidend ist hier das Gründungsdatum, das auf dem Bewilligungsbescheid genannt ist. Sofern dies dem Bescheid nicht zu entnehmen ist, ist ein anderer Nachweis, z. B. über die Gewerbeanmeldung, zu erbringen. Antrag - fehlende Unterschriften erfordert Rücksendung Antrag, mehrfacher siehe Bemessungsgrundlage Antragsteller Existenzgründer in den ersten 5 Jahren (GCD) bzw. im 1. Jahr (GCD-AL) nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Bei Übernahmen oder tätigen Beteiligungen muss eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegeben sein. Dies bedeutet, dass der Antragsteller einen Anteil von mindestens 10 % am Gesellschaftskapital halten muss und über eine Geschäftsführungsbefugnis verfügt. Antragsunterlagen Zur Bearbeitung des Antrags werden von der KfW folgende Unterlagen benötigt: formeller Antrag mit allen Originalunterschriften (Antragsteller und Regionalpartner) Erklärung zu bereits erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen mit Originalunterschrift des Antragstellers Checkliste "Formale Fördervoraussetzung" im Original Für GCD-AL: Bewilligungsbescheide über Leistungen nach SGB II bzw. III, näheres siehe auch Stichwort "Bewilligungsbescheide" (siehe auch "Originale"). Seite 3

4 BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)-Förderung Kann die BAFA-Förderung zusätzlich zum Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen werden? Grundsätzlich kann eine weitere Beratungsförderung in der Vor- oder Nachgründungsphase mit anderer/ erweiterter Zielsetzung unterstützt werden (Kumulierungsverbot/inhaltliche Abgrenzung). Für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ist die BAFA-Förderung jedoch nicht mehr möglich. Bankgeheimnis Welche Bedeutung hat die Befreiung vom Bankgeheimnis auf dem Antrag? Diese Befreiung betrifft ausschließlich die mit dem Coaching im Zusammenhang stehenden Daten. Hausbankbeziehungen sind hiervon nicht betroffen. Eine fehlende Unterschrift unter der Erklärung im Antrag bzw. ein Streichen des Passus führt zur Rücksendung des Antrags. Beglaubigungen Ist es in jedem Fall erforderlich, die einzureichenden Kopien notariell oder amtlich beglaubigen zu lassen? Nein, es reicht auch aus, wenn der zuständige Regionalpartner auf der Kopie durch Stempel und Unterschrift vermerkt, dass die einzureichende Kopie dem Originaldokument entspricht. Beispielsweise kann dies durch den Vermerk "Original hat vorgelegen" erfolgen. Weiterhin werden auch Belege akzeptiert, auf denen der Aussteller des Dokuments (z. B. die Agentur für Arbeit oder der Berater) bestätigt hat, dass diese dem Originaldokument entsprechen. Bemessungsgrundlage Das maximal zu vereinbarende Gesamthonorar (Netto) beträgt: GCD: Euro GCD-AL: Euro Wird ein Honorar vereinbart, das über dieser maximalen Bemessungsgrenze liegt, ist das gesamte Vorhaben nicht förderfähig. Kann das GCD bzw. das GCD-AL mehrfach beantragt werden? Innerhalb der laufenden Förderperiode (2007 bis 2013) kann die maximale Bemessungsgrundlage von Euro für das GCD bzw Euro für das GCD-AL nur einmal je Antragsteller ausgeschöpft werden. Dies kann auch mit mehreren Anträgen erfolgen. Seite 4

5 Kann ein Gründer, der schon die maximale Bemessungsgrundlage von Euro im GCD-AL ausgeschöpft hat, noch eine Förderung im GCD erhalten? Ja, allerdings ist hier nur noch eine Beantragung über eine maximale Bemessungsgrundlage (Nettoberaterhonorar) von Euro möglich, da die bereits erhaltene Förderung aus dem GCD-AL im GCD in voller Höhe angerechnet werden muss. Berater, Auswahl Wie kann/soll der Regionalpartner Einfluss auf die "Auswahl des Beraters" nehmen? Die Unternehmer entscheiden grundsätzlich selbst auf Grundlage der Beraterrecherche im Internet, mit welchem Gründercoach sie zusammenarbeiten möchten. Nur Berater, die als Gründercoach in der KfW- Beraterbörse gelistet und freigeschaltet sind, können im Rahmen des Gründercoaching Deutschland tätig werden. Während des Gesprächs kann er dem Unternehmen auch durchaus Hinweise zur Auswahl von Beratern geben. Kann der Regionalpartner eigene Standards, beispielsweise für die Qualität der Berater, festlegen? Um Wettbewerbsneutralität und Qualitätsstandards sicherzustellen, werden als Gründercoach nur Berater zugelassen, die in der KfW-Beraterbörse ( gelistet und als Gründercoach freigeschaltet sind. Sofern ein Regionalpartner darüber hinaus eigene Qualitätsstandards in der Form anwendet, dass er diese z. B. für Empfehlungen gegenüber den Gründern nutzt, so ist dies möglich. Der Regionalpartner muss jedoch deutlich machen, dass jeder Gründer das Recht hat, jeden in der Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland freigeschalteten Berater einzusetzen. Berater, Empfehlung Darf der Regionalpartner Beratungsanbieter, wie die handwerkseigene BWHM GmbH, die sich ihrerseits externer Berater bedienen, empfehlen? Grundsätzlich kann der Regionalpartner Empfehlungen aussprechen, wobei letztendlich die Auswahl des Beraters dem Unternehmer obliegt. Der Coach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching freigeschaltet sein. Der Regionalpartner muss sich bei der Aussprache von Empfehlungen zu Beratern grundsätzlich wettbewerbsneutral und im Sinne der bestmöglichen Auswahl für das Unternehmen verhalten. Berater, Geschäftszweck Es können nur Berater eingesetzt werden, deren überwiegender Geschäftszweck die entgeltliche Unternehmensberatung ist. Wie erfolgt der Nachweis? In diesen Fällen reicht eine Selbsterklärung des Beraters, in welcher er bestätigt, dass mehr als 50 % seiner Tätigkeit auf die entgeltliche Unternehmensberatung entfällt. Seite 5

6 Berater, Honorar Kann ein Beraterhonorar höher als 800 Euro pro Tag vereinbart werden? Grundsätzlich kann auch ein Beraterhonorar, das höher als 800 Euro pro Tag ist, vereinbart werden. Die maximale Zuschussförderung bezieht sich jedoch auf ein maximal förderfähiges Beraterhonorar von 800 Euro. Die Differenz muss als Eigenleistung gezahlt werden. Kann das vertraglich vereinbarte Beraterhonorar höher als bzw Euro sein? Nein, das gesamte pro Vertrag vereinbarte Nettoberaterhonorar darf bzw Euro nicht überschreiten. Bei einem höheren Nettoberatergesamthonorar ist eine Förderung mit dem Gründercoaching Deutschland nicht mehr möglich. Berater, Qualifikation Wer kann Gründercoach werden, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Grundlage für einen Einsatz als Gründercoach ist die Eintragung eines Beraterprofils in die Beraterbörse unter Voraussetzung für die Listung als Gründercoach ist ein vollständig ausgefüllter Datensatz; eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Unternehmensberater und mindestens 3 Referenzangaben in der Existenzgründungsberatung. Die KfW behält sich eine Prüfung der Referenzen vor und überwacht die Anerkennung der im Merkblatt "Gründercoaching Deutschland" getroffenen Regelungen. Berater, Qualität Wie kann die Qualität der Berater und der Beratung durch die Regionalpartner geprüft werden? Der Regionalpartner kann sich durch die Einsichtnahme der eingereichten Abschlussberichte ein erstes Bild vom Berater machen. Berater, Team Kann ein Team von Beratern oder ein Team von Spezialisten eingesetzt werden? Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Team von Beratern eingesetzt wird. Dabei sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Hauptberater abgeschlossen werden, über den auch die gesamte Abrechnung abgewickelt wird. Wichtig ist, dass die zusätzlich eingesetzten Berater auch bei der KfW für das GCD gelistet sind und dass die Beiträge der einzelnen Berater eindeutig im Vertrag festgelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die maximale Bemessungsgrundlage und damit das maximal zu vereinbarende Nettoberaterhonorar von bzw Euro nicht überschritten wird. Seite 6

7 Berater, Wechsel Kann im Verlauf des Coachings ein Beraterwechsel erfolgen? Grundsätzlich kann ein Beraterwechsel mit entsprechender Begründung erfolgen. Zu berücksichtigen ist, dass die maximale Bemessungsgrundlage und damit das maximal zu vereinbarende Nettoberaterhonorar von bzw Euro insgesamt nicht überschritten wird. Der Abschluss eines zweiten Beratervertrags kann in diesen Fällen außerhalb der 8-Wochenfrist für die Vertragseinreichung liegen. Berufe, Ausschluss Gemäß Ziffer 3.3 der Richtlinie sind Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater tätig sind oder tätig werden wollen, nicht antragsberechtigt. Wie erfolgt die Abgrenzung zu anderen beratenden Berufen? Beratungsunternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn sich ihre Leistungen überwiegend (d. h. mehr als 50 % ihrer Tätigkeit) auf Beratungen in wirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen des Betriebs beziehen. Sofern sich der Inhalt der Beratungen überwiegend auf andere Themenbereiche bezieht, können diese Berater auch ein Gründercoaching beantragen. So sind z. B. hauptsächlich technisch orientierte Energie- oder Qualitätsmanagementberater oder Personalberater, die überwiegend Persönlichkeitstrainings durchführen, antragsberechtigt im Gründercoaching Deutschland. Bewilligungsbescheide nach Sozialgesetzbuch (SGB) Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um die besondere Förderung im GCD-AL zu beantragen? Es genügt bei Antragstellung, wenn einer der genannten Bescheide im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt wird, um einen Zuschuss aus der GCD-AL-Variante zu beantragen: Für Bescheide bis zum : Bescheid über Gründungszuschuss nach 57 SGB III Bescheid über Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 20 SGB II Bescheid über Einstiegsgeld nach 29 SGB II Bescheid über sonstige weitere Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II Für Bescheide ab dem : Bescheid über Gründungszuschuss nach 57 SGB III Bescheid über Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 20 SGB II Bescheid über Einstiegsgeld nach 16b SGB II Bescheid Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Seite 7

8 Bewilligungsbescheid, Aufhebung Kann der Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland rückwirkend gekürzt werden, wenn der Leistungsbescheid aufgehoben wird? Nein, wenn im Antragszeitpunkt ein gültiger Bescheid vorgelegen hat, bleibt die Zusage aus dem GCD-AL auch im Falle späterer Änderungen des Bezugs aus SGB II- bzw. SGB III-Mitteln bestehen. Bewilligungsbescheide, vorläufige Können auch Bescheide akzeptiert werden, die "unter Vorbehalt" gewährt wurden? Ja, wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Bescheid über den Leistungsbezug vorgelegt wird. Dies kann auch ein vorläufiger Bescheid nach 40 SGB II sein, sofern sich dieser auf Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht. Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet, der KfW sämtliche vorliegenden endgültigen Bewilligungsbescheide über die Leistungen nach SGB II und III im Original oder als bestätigte Kopie nachzureichen. Diese sollten spätestens mit den Abrechnungsunterlagen übersandt werden, können der KfW jedoch gegebenenfalls auch noch nachgereicht werden. Wichtig ist, dass Änderungen der endgültigen Leistungshöhe gegenüber den vorläufigen Bewilligungsbescheiden keinen Einfluss auf die Höhe des zugesagten Gründercoaching-Zuschusses haben. Branchen, Ausschluss Eine Förderung in den folgenden Branchen ist ausgeschlossen: landwirtschaftliche Primärproduktion Fischerei Aquakultur Coach In der KfW Beraterbörse ( gelisteter und für das Produkt Gründercoaching Deutschland freigeschalteter Berater. Coachingbeginn Kann das Coaching bereits nach der Zusage durch die KfW, aber vor Vertragsunterzeichnung begonnen werden? Mit der schriftlichen Zusage durch die KfW kann das Coaching begonnen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die KfW bei der nachfolgenden Vertragsprüfung möglicherweise vereinbarte Leistungen im Vertrag feststellt, die nicht erstattungsfähig sind. Bis zur schriftlichen Mitteilung der KfW über das Ergebnis der Vertragsprüfung trägt der Antragssteller somit das volle Risiko der Erstattung der Beratungsleistungen selbst. Seite 8

9 Können auch schon Beratungen abgerechnet werden, die vor der Zusage durch die KfW begonnen wurden? Nein. Mit dem Coaching darf erst nach der Zusage durch die KfW begonnen werden. Liegt der Coachingbeginn noch vor der Zusage durch die KfW, ist die gesamte Coachingmaßnahme nicht förderfähig. Coachingdauer (inklusive Einreichung Abschlussunterlagen) 12 Monate ab Zusagedatum inklusive der Einreichung der Abschlussunterlagen über den Regionalpartner (RP) bei der KfW, es gilt der Posteingang beim RP. Coachinginhalte Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Existenzgründer (siehe auch "Marketing"). De-minimis Wie hoch ist der Höchstbetrag von "De-minimis"-Beihilfen? Der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen "De-minimis"-Beihilfen ist auf Euro bzw Euro bei Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports innerhalb des laufenden und der zurückliegenden 2 Kalenderjahre begrenzt. Warum ist eine "De-minimis"- Erklärung einzureichen? Um die Einhaltung des "De-minimis"-Höchstbetrags sicherzustellen, ist vom Antragsteller bei Antragstellung eine sogenannte "De-minimis"-Erklärung abzugeben, in der dieser der KfW mitteilt, welche "De-minimis"- Beihilfen er innerhalb des laufenden und der zurückliegenden 2 Kalenderjahre bereits erhalten hat. Anhand dieser Informationen prüft die KfW, ob auch unter Berücksichtigung der durch den Zuschuss gewährten "De-minimis"-Beihilfe der "De-minimis"-Höchstbetrag von Euro bzw Euro eingehalten wird. Sollte der beantragte Zuschuss zu einer Überschreitung des "De-minimis"-Höchstbetrags führen, verringert die KfW den Zuschuss entsprechend. Wem wird die "De-Minimis"-Beihilfe zugerechnet? Die bei einer personenbezogenen Förderung enthaltene "De-minimis"-Beihilfe ist grundsätzlich dem Unternehmen zuzurechnen. Hat ein Antragsteller mehrere Unternehmen, so werden die "De-minimis"- Beihilfen der verschiedenen Unternehmen nicht akkumuliert betrachtet, sondern den jeweiligen Unternehmen zugeordnet (siehe auch "Kleinbeihilfen"). Seite 9

10 De-minimis-Bescheinigung Erstellt die KfW zum Abschluss des Coaching. Der gewährte Zuschuss entspricht in vollem Umfang dem bescheinigten Subventionswert. Eigenanteil, Übernahme aus SGB II-Mitteln Kann der Eigenanteil des Gründers am Beraterhonorar aus SGB II-Mitteln finanziert werden? Grundsätzlich finanziert auch der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit im GCD-AL seinen Eigenanteil am Beraterhonorar selbst. Bisher war es in Einzelfällen möglich, dass der Eigenanteil aus SGB II-Mitteln übernommen wurde. Die aktuelle Rechtslage im SGB II sowie die entsprechenden Handlungsanweisungen lassen eine Übernahme nicht zu. Einzelcoaching Kann auch ein Coaching von mehreren Antragsberechtigten gleichzeitig in Anspruch genommen werden? Nein, das im GCD und GCD-AL geförderte Coaching ist grundsätzlich als Einzelcoaching durchzuführen. Existenzgründer siehe "Antragsteller" Folgeantrag Kann ein Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland mehrfach beantragt werden? Sofern die maximale Bemessungsgrundlage von bzw Euro innerhalb der Förderperiode noch nicht ausgeschöpft wurde, kann ein zweiter Coachingantrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das erste Coaching ordnungsgemäß durchgeführt und bei der KfW abgerechnet wurde und dass sich die Coachinginhalte beider Projekte unterscheiden. Fristen Welche zeitlichen Bedingungen und Fristen sind für das Gründercoaching-Projekt einzuhalten? Sachverhalt GCD: Bedingung/Frist GCD-AL: Bedingung/Frist Antragstellung Abschluss Coachingvertrag bis 5 Jahre nach Gründung/Übernahme nach Erteilung der Zusage durch die KfW innerhalb eines Jahres nach Gründung nach Erteilung der Zusage Seite 10

11 Einreichung Coachingvertrag beim Regionalpartner Einreichung Abschlussunterlagen beim Regionalpartner bis 8 Wochen nach Zusage* bis ein Jahr nach Zusage* durch die KfW und innerhalb eines Jahres nach Gründung bis 8 Wochen nach Zusage* bis ein Jahr nach Zusage* * laut Posteingangsvermerk beim Regionalpartner Fristen, Überschreitung Welche Konsequenz hat es, wenn Fristen nicht eingehalten wurden? Die Einhaltung der in Merkblatt und Richtlinie genannten Fristen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses. Sind die Fristen nicht eingehalten worden, kann die KfW die Auszahlung des Zuschusses verweigern. Hierauf wird der Gründer in der Zusage durch die KfW ausdrücklich hingewiesen. Ein automatisches Erinnerungs- bzw. Mahnverfahren ist durch die KfW aus technischen Gründen derzeit nicht möglich. Gründungszeitpunkt (Nachweis) Definition Gründungszeitpunkt: Wie erfolgt der Nachweis? Ausschlaggebend für die Bestimmung des Gründungszeitpunktes ist das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit des Antragstellers. Entscheidend ist das ursprüngliche Gründungsdatum, auch wenn in der Folgezeit ein Rechtsformwechsel bzw. eine Standortverlagerung stattgefunden haben bzw. erste Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wurden. Der Gründungszeitpunkt ist gegenüber dem Regionalpartner anhand der Gewerbeanmeldung bzw. der Anmeldung beim Finanzamt durch den Gründer nachzuweisen. Im GCD-AL wird das Gründungsdatum auf dem jeweiligen Bewilligungsbescheid akzeptiert. Gründungszeitpunkt, Nebenerwerb Welches Datum ist für ein Unternehmen, das zunächst im Nebenerwerb gegründet wurde, ausschlaggebend für die Einhaltung der 5-Jahres-Frist? Als Gründungsdatum des Unternehmers wird das Datum angesehen, an welchem der Nebenerwerb zum Vollerwerb ausgerichtet wurde (z. B. Aufgabe der bisherigen Angestelltentätigkeit). Hierbei ist es unerheblich, wie lange der Nebenerwerb vor der Antragstellung bereits andauerte. Seite 11

12 Gruppencoaching siehe "Einzelcoaching" Gültigkeit (von Bescheiden) siehe "Leistungsbezug" Haupterwerb Wie erfolgt der Nachweis, dass eine Vollexistenz angestrebt wird? Das Unternehmen muss dem Unternehmer nach einer Anlaufphase (maximal 4 Jahre) ausreichend Erträge zur Sicherung seines Lebensunterhaltes bieten. Bei neu gegründeten Unternehmen sollte dies anhand des Businessplanes glaubhaft gemacht werden. Bei Unternehmen, die die Anlaufphase bereits durchlaufen haben, kann dies vom Unternehmen z. B. anhand einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung dargestellt werden. Das Unternehmen kann auch zunächst als Nebenerwerb betrieben werden (siehe "Nebenerwerb"). Insolvenz siehe "Unternehmen in Schwierigkeiten" Einzelfälle sind mit der KfW abzustimmen. Infoveranstaltung siehe "Schulung" Kleinbeihilfen Was sind Kleinbeihilfen? Formale Grundlage für Kleinbeihilfen ist der "Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise". Gemäß den dort festgeschriebenen Kumulierungsregelungen darf ein Unternehmen im Zeitraum bis Kleinbeihilfen inklusive "De-minimis"-Beihilfen bis zu einer Höhe von Euro erhalten. Ist der Höchstbetrag von Euro durch Kleinbeihilfen bereits ausgeschöpft, obwohl der "De-minimis"-Freibetrag von Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors Euro) noch nicht ausgeschöpft ist, können keine weiteren "De-minimis"-Beihilfen gewährt werden. Neben den vor Antragstellung erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen sind daher auch die ab dem erhaltenen Kleinbeihilfen vom Antragsteller in der "De-minimis"-Erklärung unternehmensbezogen anzugeben - allerdings lediglich in einer Summe (siehe auch "De-minimis"). Konditionen Gründercoaching Deutschland: Seite 12

13 Konditionen Gründercoaching Deutschland: Bemessungsgrenze Euro maximal förderfähiges Tageshonorar von 800 Euro Zuschuss Zielgebiet 1 und Phasing Out Region: 75 % Zuschuss Zielgebiet 2: 50 % Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: Bemessungsgrenze Euro Zuschuss Zielgebiet 1 und 2: 90 % Kumulierung Gilt das Kumulierungsverbot nur, wenn für die gleiche Maßnahme andere Fördergelder zur Verfügung gestellt werden, oder gilt dies auch, wenn z. B. ein Coaching in der Vorgründungsphase stattgefunden hat? Gemäß Ziffer der Richtlinie gilt das Kumulierungsverbot für Coachingmaßnahmen mit gleichem Inhalt, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Grundsätzlich kann eine Förderung in der Vorund Nachgründungsphase kumuliert werden. KMU Nähere Angaben zur KMU-Definition der EU finden Sie auf dem KfW-Merkblatt Nummer KfW-Gründercoaching siehe "Vorförderung" Leistungsbezug Muss der Gründer zum Zeitpunkt der Beantragung eines Beratungszuschusses im Rahmen des Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (GCD-AL) im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III stehen? Entscheidend für die Antragsberechtigung ist, dass an den Gründer im ersten Jahr nach der Gründung Leistungen zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit "erbracht werden oder wurden". Die Antragstellung kann also auch erst nach Ablauf des Leistungszeitraums erfolgen. Wichtig ist, dass beides im ersten Jahr nach der Gründung stattfindet und der Beratervertrag noch innerhalb des ersten Jahres unterzeichnet wird. Seite 13

14 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen Rechtfertigen alle Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II die Antragsberechtigung im GCD-AL? Ja, nach diesem Absatz können weitere Leistungen erbracht werden, die dazu dienen, dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu ermöglichen. Mahnungen Ist ein Mahnverfahren bei Nichteinhaltung von Fristen vorgesehen? Gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie sind die Voraussetzungen für eine Zuschusszahlung bei Fristüberschreitung nicht mehr gegeben. Ein einheitliches Mahnverfahren ist nicht vorgesehen, da der Unternehmer selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich ist. Marketing Die konzeptionelle Beratung zu Marketingmaßnahmen, wie z. B. die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes, ist förderfähig. Die Produktion von Werbematerialien, wie z. B. Briefbögen, Visitenkarten, Flyern etc. oder das Erstellen einer Homepage im Rahmen des Beratungsauftrages entspricht jedoch nicht den Programmbestimmungen. Mehrwertsteuer siehe "Umsatzsteuer" Nebenerwerb Können auch Gründungen gefördert werden, die zunächst nur als Nebenerwerb betrieben werden sollen? Ja, jedoch muss der Antragsteller im Rahmen der Antragstellung gegenüber dem Regionalpartner durch Vorlage entsprechender Planungsunterlagen dokumentieren, dass das Vorhaben mittelfristig (Zeitraum ca. 4 Jahre) den Vollerwerb darstellen wird. Wichtig für GCD-AL: Da Leistungen nach SGB II und III nicht erbracht werden, wenn die Existenzgründung im Nebenerwerb erfolgen soll, ist hier eine Antragstellung faktisch ausgeschlossen. Seite 14

15 Nebenkosten Die Nebenkosten der Beratung, wie z. B. Übernachtungs- oder Fahrtkosten des Beraters, müssen auf der Beraterrechnung gesondert ausgewiesen werden. Sie fallen unter die Selbstbeteiligung des Existenzgründers und müssen der KfW mittels Kontoauszug nachgewiesen werden. Öffentliche Mittel Wie erfolgt der Nachweis, dass das Coaching nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert wird? Der Nachweis erfolgt anhand der Erklärung des Antragstellers auf dem Antragsvordruck. Durch eine Recherche der KfW kann geklärt werden, ob der Gründer bereits bei einem anderen Regionalpartner Zuschüsse im Rahmen des Gründercoaching Deutschland beantragt hat. Originale Welche Belege sind im Original oder als beglaubigte Kopie vom Regionalpartner bei der KfW einzureichen? 1. Antrag auf Gründercoaching Deutschland 2. Beihilfe-Erklärung 3. Checkliste "Fördervoraussetzungen" 4. Beraterrechnung 5. Abschlussbericht 6. Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung an der Beratung 7. gegebenenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung (z. B. vom Steuerberater oder Finanzamt) und zusätzlich beim GCD-AL: 8. Bewilligungsbescheid(e) für Leistungen nach 57 SGB III bzw. 16b, 16c oder 20 SGB II bzw. 29 bzw. 16 Abs. 2 S.1 SGB II (in der Fassung bis zum ) (siehe auch "Beglaubigung") Personenbezogene Förderung Es sind ausschließlich natürliche Personen antragsberechtigt. Phasing-Out-Regionen Was beutet der Begriff "Phasing-Out"- Region? Regionen werden von der EU anhand ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft in die Ziele "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eingeteilt. Alle Regionen, die unter 75 % des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 im Zeitraum erwirtschaften, fallen in das Konvergenzziel. Im Zuge der EU-Osterweiterung ist das durchschnittliche Seite 15

16 BIP der EU stark gesunken, da die neuen Mitgliedstaaten fast ausschließlich weit unter 75 % des durchschnittlichen BIP je Einwohner der EU-15 lag. Durch diesen statistischen Effekt (Phasing-Out- Effekt) liegen einige Regionen, die in der EU-15 noch unter der 75-Prozent-Schwelle lagen, nach der EU-Osterweiterung darüber. Die davon betroffenen Regionen, die so genannten Phasing-Out-Regionen, erhalten in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 eine Übergangsunterstützung aus den Strukturfonds im Rahmen des "Konvergenz-Ziels". Zu den Phasing-Out-Regionen in Deutschland gehören Brandenburg- Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle. Rechnung Wie muss die Rechnung des Beraters erstellt sein? Auf der Beraterrechnung sollten folgende Positionen enthalten sein: die Zahl der geleisteten Tagewerke, die Höhe des Honorarsatzes, Gesamthonorar, gegebenenfalls angefallene Nebenkosten, gegebenenfalls angefallene Fahrtkosten, Mehrwertsteuer. Die Unterschrift des Ausstellers der Rechnung ist nicht erforderlich. Die Beraterrechnung muss als Original oder als beglaubigte Kopie bei der Abrechnung eingereicht werden. Regionalpartner Ein von der KfW akkreditierter Partner vor Ort (zu finden unter Selbstbeteiligung Welche Kosten an der Beratung muss der Gründer selbst übernehmen? Der Gründer muss den Eigenanteil von 10 %, 25 % bzw. 50 % (je nach Höhe der Förderung) an dem angefallenen Nettoberaterhonorar selbst tragen. Darüber hinaus sind die Fahrtkosten des Beraters, sonstige Nebenkosten der Rechnung sowie die gesamte Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages von dem Gründer zu tragen. Ausnahmeregelung: siehe "Umsatzsteuer" (Antragsteller) Seite 16

17 Selbstbeteiligung, Nachweis Wie muss die Zahlung der Selbstbeteiligung an den Beratungskosten (Eigenanteil am Beraterhonorar, Mehrwertsteuer der gesamten Rechnung, Fahrtkosten, sonstige Nebenkosten der Rechnung) nachgewiesen werden? Per Kontoauszug im Original bzw. als eine vom Regionalpartner oder der Hausbank bestätigte Kopie oder als Online-Banking-Nachweis. Es gilt ausschließlich der Zahlungsausgang beim Antragsteller. Eine Abbuchung der Selbstbeteiligung per Lastschrift vom Konto des Gründers durch den Berater kann nicht akzeptiert werden. Wie erfolgt der Nachweis in den Fällen, in denen die ARGe den Eigenanteil am Beraterhonorar übernommen hat? Wurde der Eigenanteil am Beraterhonorar durch die ARGe übernommen, reicht es aus, wenn der entsprechende Bescheid (im Original oder als bestätigte Kopie) als Nachweis der Zahlung des Eigenanteils mit der Abrechnung eingereicht wird. Der Nachweis über die Zahlung der angefallenen Mehrwertsteuer oder sonstiger Nebenkosten der Rechnung muss dagegen weiterhin über den Kontoauszug des Gründers erfolgen. Seminare nicht förderfähig - siehe "Einzelcoaching" Sitz, Standort Unternehmenssitz muss in der Bundesrepublik Deutschland sein Streitigkeiten Wer ist bei Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Berater Ansprechpartner? Vertragspartner sind Berater und Unternehmer, so dass Streitigkeiten zwischen beiden Vertragspartnern individuell zwischen diesen beiden geregelt werden müssen. Hauptansprechpartner für den Unternehmer ist grundsätzlich der Regionalpartner. Wenn es sich um Streitigkeiten handelt, die von grundsätzlicher Bedeutung für das Programm Gründercoaching Deutschland sind, wird empfohlen, sich mit der KfW in Verbindung zu setzen. Tätige Beteiligung siehe "Übernahme" Seite 17

18 Übernahme Muss es sich bei einer Übernahme im Rahmen einer Gründung um eine 100-Prozent-Übernahme handeln oder kann auch ein Gründer gefördert werden, der lediglich Anteile an einem Unternehmen erworben hat? Entscheidend für die Antragsberechtigung ist, dass der zu beratende Gründer einen Anteil von mindestens 10 % am Gesellschaftskapital erwirbt und dass er zum Geschäftsführer des Unternehmens bestellt ist. Als Beginn der selbstständigen Tätigkeit wird daher der Zeitpunkt angesehen, an dem sowohl die Anteile am Gesellschaftskapital übertragen als auch die Geschäftsführungsfunktion aufgenommen ist. Das Alter des übernommenen Unternehmens ist hierbei nicht relevant. Umsatzsteuer (Antragsteller) Kann die Umsatzsteuer der Beraterrechnung erstattet werden? Die Umsatzsteuer des Rechnungsbetrages ist durch den Unternehmer selbst zu finanzieren und die Zahlung ist gegenüber der KfW nachzuweisen. Eine Ausnahme stellen die Unternehmen dar, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt (z. B. Freiberufler, Kleinunternehmer nach 19 UStG) sind. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer innerhalb der Bemessungsgrundlage förderfähig, der Unternehmer hat einen entsprechenden Nachweis (z. B. Bescheinigung des Finanzamtes) vorzulegen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht. Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt der Nachweis zum Ausschluss eines "Unternehmens in wirtschaftlichen Schwierigkeiten"? Richtliniengemäß dürfen keine Unternehmen gefördert werden, die im Sinne der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" als so genannte "Unternehmen in Schwierigkeiten" gelten. Die Definition eines "Unternehmens in Schwierigkeiten" richtet sich nach den Vorgaben der EU, die auf dem Merkblatt Nummer erläutert sind. Anhand dieses Merkblattes kann der Antragsteller prüfen, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Bei einem Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach der Gründung handelt es sich - gemäß EU-Definition - nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Entscheidend ist hierbei das Alter des Unternehmens und nicht die Dauer der Unternehmensbeteiligung bzw. der Zeitpunkt der Unternehmensübernahme. Werden jedoch unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt, ist das Unternehmen immer als ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" zu betrachten, auch wenn es jünger als 3 Jahre ist. Seite 18

19 Der Unternehmer erklärt auf dem Antragsformular, dass er sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Der Regionalpartner ist gemäß Allgemeiner Bestimmungen nicht zur Überprüfung der Angaben des Unternehmens verpflichtet. Sollte der Regionalpartner jedoch Kenntnis von wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben, ist dies zu dokumentieren und der KfW mit Antragstellung mitzuteilen. In diesem Fall darf der Regionalpartner keine positive Empfehlung geben. Diese Regelung gilt auch für natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind. Unternehmenskonzept Ist ein schriftliches Konzept zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich? Der Unternehmer muss seinen Coachingbedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung glaubhaft darlegen können. Ein schriftliches Konzept ist nicht zwingend erforderlich. Vertrag Der Beratungsvertrag kann der KfW über den RP als Kopie eingereicht werden. Auf der Kopie müssen die Unterschriften der beiden Vertragsparteien ersichtlich sein. Verkehr Ist die Verkehrsbranche auch im Gründercoaching Deutschland förderfähig? Das Verkehrsgewerbe ist gemäß Merkblatt Gründercoaching Deutschland förderfähig. Bei Unternehmen des Straßentransportsektors gilt ein reduzierter "De-minimis"-Höchstbetrag von Euro. Vorförderung Kann ein Antragsteller, der bereits eine Förderung im Rahmen des KfW-Gründercoaching oder ESF- BA-Coaching erhalten hat, erneut eine Förderung mit dem Gründercoaching Deutschland erhalten? Ja, die Kombination ist uneingeschränkt möglich. Vorsteuerabzugsberechtigung, nicht vorhanden Gilt für: Kleinunternehmer: Als Kleinunternehmer gelten nach 19 UStG Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und deren maßgeblicher Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit die Kleinunternehmerbesteuerung zur Anwendung gelangt. Kleinunternehmer dürfen in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Freiberufler: Seite 19

20 siehe auch "Umsatzsteuer" Vollexistenz siehe "Haupterwerb" Zielgebiet Zielgebiet 1: neue Bundesländer Zielgebiet 2: alte Bundesländer einschließlich Berlin Zuschusshöhe Wonach richtet sich die Zuschusshöhe? Die Höhe des Zuschusses richtet sich ausschließlich nach dem Standort des Unternehmens. Existenzgründer in den neuen Bundesländern (Ziel 1-Gebiet) erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 75 %, Existenzgründer in den alten Bundesländern (Ziel 2-Gebiet) einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % bis zum maximal förderfähigen Tageshonorar. Gründer mit Sitz in "Phasing out"-regionen (Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig, und Halle) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % bis zum maximal förderfähigen Tageshonorar. Im GCD-AL werden bundesweit 90 % des Beraterhonorars bezuschusst. Alle Zinssätze Seite 20

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