Gesundheit. Sport. Balance. Aktiv Leben! Vom Kind bis zum Senior!

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Messe Gesu d + Akti Fle s urg era stalte ir o./. Septe er i der mit unseren Kooperationspartnern Sanitätshaus Schütt + Jahn und dem Gesundheitsportal Flensburg. Die Gesu d + Akti Fle s urg ist Marktplatz, Ko takt- und Kompetenzplattform und zeigt Wege für eine nachhaltige Gesundheit und ein aktives Leben auf. Die Messe steht für qualifizierte Fachvorträge, ein umfangreiches Rahmenprogramm und Mitmach-Aktionen, welche die Besucher zum langen Verweilen einladen. Die Stadt Flensburg veranstaltet seit ca. 40 Jahren eine Woche rund um das Thema Senioren. Diese wird erstmalig in unsere Veranstaltung integriert, so dass eine Koppelung beider Veranstaltungen Synergieeffekte ergibt, die die Veranstaltung für Besucherinnen und Besucher, aber auch für Ausstellerinnen und Aussteller noch attraktiver werden lässt. Als Aussteller der Gesu d + Akti Fle s urg profitiere Sie o gü stige Messeter i i Frühherbst, der klar definierten fachlichen Ausrichtung sowie einem optimalen Ausstellermix. Die Branchen und die Anzahl der Teilnehmer im Branchensegment sind im Vorfeld klar definiert um erhöhte Produkt- und Dienstleistungsüberschneidungen zu vermeiden und die fachliche Ausrichtung zu garantieren. Als Veranstalter begleiten wir alle Teilnehmer von der individuellen Messeplanung und Beratung über die Einbindung in das Begleitprogramm und die persönliche Betreuung vor, während und nach der Veranstaltung. Firmen aus den Postleitzahlenbereichen 24937, 24939, 24941, 24943 und 24944 erhalten einen Pauschalrabatt von 15% auf den netto Standflächenpreis. Gerne beraten wir Sie individuell, um für Sie eine optimale Messepräsenz zu erreichen, sprechen Sie uns hierfür bitte an. Mit freundlichen Grüßen Birgit Zwicklinski Projektleitung

MESSETHEMEN Gesundheit Prävention Alternative Heilmethoden Komplementäre Medizin Rehabilitation Anti-Aging Schönheit Wellness Mentale Gesundheit Coaching Meditation Yoga Stil- und Lebensberatung Sport Outdoor Fitness Gesundheitssport Wandern Sportartikel Vereinssport Aktives Leben bis ins hohe Alter Gesundes Wohnen Barrierefreies Wohnen Soziale Absicherung Mobil auch mit Handicap Gesunde Arbeitsplatzgestaltung Gesunde Ernährung Produkte aus der Region Schadstofffrei leben + wohnen Work-Life-Balance Entspannung Urlaubsangebote www.gesund-aktiv-flensburg.de

ANMELDEFORMULAR - FAX +49 4393 970 927 29 Ausstellerangaben* Rechnungsstellung an (bitte nur angeben, falls abweichend von Empfängeranschrift) Firma: Straße: PLZ/Ort: Ansprechpartner: Telefon/Fax: E-Mail: (Vor- und Zunahme) Mit der Zusendung der Standbestätigung stellt der Veranstalter 50 % der Standmiete in Rechnung (Verrechnung sieben Monate vor Messebeginn). Diese Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb von acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. Internet: Ihre Ausstellungsprodukte* (maximal drei Schlagworte) Unterausstellerangaben* (es wird eine Unterausstellerpauschale von 150,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben) Firma: Ihre Produkthersteller: Straße: PLZ/Ort: Falls am Stand Geräte in Betrieb vorgeführt werden sollen, bitte die Geräte in einem gesonderten Blatt genau beschreiben. Die Zulassung der Vorführung bleibt vorbehalten. *Die Ausstellerangaben und Angaben zu Ausstellungsprodukten dienen auch für den Eintrag im Ausstellerverzeichnis. Standfläche (Alle Preisangaben zzgl. gesetzl. MwSt.) Wir beantragen die Bereitstellung folgender Flächen: (Bitte kreuzen Sie das Gewünschte an) Preis/m² Standart ohne Wände Reihenstand 60,00 Eckstand 62,00 Kopfstand 64,00 Werbepauschale: (obligatorisch) 90,00 Summe: Stand-Nr. Standmaße Preis (Netto) 90,00 Strom: 230 V / 3kW 50,00 (bitte den benötigten Stromanschluss 400 V / 10 kw 150,00 bestellen) 400 V / 20 kw 200,00 Unterausstellerpauschale: 150,00 Werbepauschale für Unteraussteller: (obligatorisch) 90,00 Gesamtpreis (Netto): Die vorliegende Anmeldung gilt lt. Ausstellungsbedingungen nicht als Zulassung. Gerichtsstand ist Sitz der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur. Die vorliegende Anmeldung und die Teilnahmerichtlinien (siehe www.gesund-aktiv-flensburg.de) werden anerkannt: Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel

ANMELDEFORMULAR FAX +49 4393 970 927 29 Wir beteiligen uns am Gesundheitsparcours / Vortragsprogramm / Showbühne mit folgender Aktion: (bitte ankreuzen) Der Gesundheitsparcours Jeder Messebesucher erhält eine Teilnahmekarte und kann an verschiedenen Messestationen (z.b. Ihr Messestand) einen Gesundheitscheck mach-en. Die Teilnahme am Parcours ist optional und kostenlos möglich! Hier sind mögliche Stationen: Vitalfunktion Blutdruck Lungenfunktion CO-Messung Puls Ruhe-EKG BMI-Messung Stoffwechsel Blutzucker Körperfett Cholesterin Sinne Hautanalyse Sehtest Hörtest Anatomie / Physiologie Haaranalyse Fußdruck gesund Radfahren Venenmessung Muskelfunktionstest Weitere Anmeldung zum Vortragsprogramm Vortragsthema / -titel Untertitel Referent / in Name / Vorname Angemeldete Firma / Institution Name Straße PLZ / Ort Telefon E-Mail Ihr gewünschter Tag: Samstag Sonntag Showbühne Symbolischer Mittelpunkt der Messe für Ausstelleraktionen Workshop Judo Yogavorführungen Ihre Wünsche und Anregungen Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel Bitte beachten Sie: Die Vergabe der Stationen und Vortragszeiten erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung, sondern es handelt sich um freiwillige, kostenlose Zusatzangebote des Veranstalters.

Hallenplan www.gesund-aktiv-flensburg.de

Preisübersicht und Standflächengrößen zzgl. Werbepauschale netto 9, pro Aussteller/U teraussteller zzgl. U terausstellerpaus hale etto, pro U teraussteller Standnr. Standart Breite Tiefe qm Preis/qm Netto EUR 6 Eck 4 2 8,, 7 Reihe 2 2 4,, 28 Reihe 3 2 6,, 30 Kopf 5 3 15,, 32 Reihe 3 3 9,, 34 Reihe 3 3 9,, 36 Reihe 3 3 9,, 38 Reihe 3 3 9,, 40 Kopf 5 2 10 64,00, 44 Reihe 3 2 6,, 46 Reihe 4 2 8,, 48 Reihe 5 2 10,, 50 Eck 4 2 8,, 54 Kopf 6 5 30,., 56 Eck 4 3 12,, 58 Reihe 5 3 15,, 64 Reihe 3 2 6,, 66 Reihe 3 2 6,, 68 Reihe 3 2 6,, 70 Reihe 3 2 6,, 78 Eck 2 2 4,, 80 Reihe 4 3 12,, 82 Reihe 3 2 6,, 88 Eck 3 2 6,, 90 Kopf 5 3 15,, 92 Reihe 2 2 4,, 98 Reihe 3 2 6,, 100 Eck 2 2 4,, 104 Reihe 3 2 6,, 106 Kopf 5 3 15,, 110 Kopf 5 2 10,, 112 Eck 3 2 6,, 114 Eck 3 3 9,, 116 Reihe 4 3 12,, 118 Reihe 4 3 12,,

120 Reihe 4 3 12,, 122 Kopf 5 4 20,., 124 Reihe 4 2 8,, 126 Reihe 4 2 8,, 128 Reihe 4 2 8,, 130 Eck 3 2 6,, 136 Reihe 4 2 8,, 138 Reihe 4 2 8,, 154 Reihe 3 3 9,, 156 Reihe 4 3 12,, 158 Reihe 3 3 9,, 160 Eck 3 3 9,, 162 Eck 3 2 6,, 164 Reihe 3 2 6,, 166 Reihe 4 2 8,, 168 Reihe 3 2 6,, 170 Reihe 2 2 4,, 180 Reihe 3 2 6,, 184 Eck 2 2 4,, 192 Eck 4 2 8,, 194 Eck 3 2 6,, 196 Eck 2 2 4,, *Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. www.gesund-aktiv-flensburg.de

Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung /Anerkennung 1.1. Die Anmeldung zur Beteiligung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen, womit der Anmelder die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur (Veranstalter) als seinen Vertragspart er a erke t. I Falle der elektro is he Ü er ittlu g der A eldu g I ter et- A eldefor ular ist die A eldu g au h oh e U ters hrift gültig. 1.2. Die Anmeldung ist erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Birgit Zwicklinski Promotionund Eventagentur bindend. 1.3. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an. 2. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur Kreienbarg 5 24598 Boostedt 3. Zulassung 3.1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) seitens der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 3.2. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig. 3.3. Die Birgit Zwicklinski Promotionund Eventagentur kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen. 4. Namensveröffentlichungen 4.1. Mit Einsendung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders, sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium. 4.2. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder E-Mail gewahrt. 5. Standaufbau 5.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlage definierte Ausstellungsfläche. 5.2. Aus organisatorischen Gründen können Stände von der Ausstellungsleitung auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Gelä des, ere htige i ht zu S hade sersatz oder Rü ktritt o Vertrag. 5.3. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis zwei Stunden vor dem offiziellen Aufbauende nicht begonnen worden, so erklärt der Aussteller hierdurch seine Nichtteilnahme an der Ausstellung. Der Stand steht dann zur freien Verfügung der Ausstellungsleitung. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Standmiete bleibt bestehen. 5.4. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller und Besucher ist es untersagt, den Abbau (Abtransport von Messegut und Abbau von Ständen) vor Beendigung der Messe vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro zzgl. MwSt. auferlegt. 5.5. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mit Rück- und Seitenwänden auszustatten. Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1- klassifiziert)! Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekannt gemacht werden und von ihr genehmigt werden. 5.6. Jede Ausgabe von Kostproben bedarf der Genehmigung der Ausstellungsleitung. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. 6. Zahlungsbedingungen 6.1. Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (sieben Monate vor Messebeginn) stellt die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur 50 % der Standmiete in Rechnung. 6.2. Diese Rechnung ist innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. 6.3. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden. 6.4. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden. 6.5. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 7. Rücktritt, Nichtteilnahme, fehlender Zahlungseingang.. Na h Erteilu g der )ulassu g hat der Aussteller die olle Miete au h da zu zahle, e er a sagt oder i ht teil i t. Die Koste für ereits bestellte Standausstattung sind im Falle eines Rücktritts durch den Aussteller in voller Höhe zu entrichten. 7.2. Die in Rechnung gestellte Standgebühr muss vollständig am Tage des Messeaufbaus auf dem Konto der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur gutgeschrieben sein. Es erfolgt ansonsten keine Zulassung zum Messeaufbau. Bei kurzfristiger A eldu g zur Messe e iger als ier Wo he or der Messe uss der Aussteller de Na h eis der Ba kü er eisu g ei Messeauf au führe oder alter ati ar ezahle. 8. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Sta des a Dritte die )usti u g der Birgit ) i kli ski Pro otio - u d E e tage tur. Mitaussteller si d i der A eldu g a zuge e. Es ird ei e Mitausstellerge ühr o Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. 9. Bewachung 9.1. Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. 9.2. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich. 10. Technische Leistungen 10.1. Der Aussteller erhält ca. vier Wochen vor Messebeginn die Technischen Informationen zugeschickt. 10.2. Aufträge bezüglich Standausstattung werden, wenn sie beim Veranstalter bestellt sind, direkt mit der Birgit Zwicklinski Promotionund Eventagentur geschlossen. 11. Versicherung und Haftung.. Die Versi heru g aller Ausstellu gsgüter so ie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Fachveranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten... Der Aussteller z. desse Beauftragter haftet für alle S häde, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen... Der Vera stalter haftet i kei e Falle für Perso e - und Sachschäden... Er haftet i s eso dere au h da i ht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Vera stalter i ht für die de Ausstellern entstehenden Schäden... Der Aussteller stellt de Vera stalter darü er hi aus it sei er Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressa sprü he u d Regressa sprü he Dritter frei. 11.6. Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Die Veranstalter können von einem Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und der damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen... Sollte die Messe i folge höherer Ge alt ausfalle oder a ge ro he erde, so ist die Vera t ortu g des Vera stalters aufgeho e. Er ist i diese Falle zu kei er E ts hädigu g gege ü er de Aussteller erpfli htet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben. 11.8. Falls die Fachveranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, ganz abgesagt wird, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, könne gege ü er dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden. Diese Haftungsbegrenzung bzw. dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzu g des Vera stalters oder ei er orsätzli he oder fahrlässige Pfli ht erletzu g ei es gesetzli he Vertreters oder Erfüllu gsgehilfe des Vera stalters beruhen. 12. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten. 13. Verjährung, Erfüllungsort, Gerichtsstand 13.1. Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung. 13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters (siehe hierzu die Pu kte A spre hpart er, Vera stalter der je eilige Messe, unter www.gesund-aktivflensburg.de). 13.3. Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht u ter Auss hluss des Ü erei ko e s der Verei te Natio e ü er Verträge ü er de internationalen Warenkauf (CISG). 14. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksa keit der ü rige Vertrags edi gu ge i ht erührt. Boostedt, im Februar 2016 Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur www.fabrik10.de www.gesund-aktiv-flensburg.de