Gesundheit. Sport. Balance. Aktiv Leben! Vom Kind bis zum Senior!

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1 Gesundheit. Sport. Balance. Aktiv Leben! Vom Kind bis zum Senior! 08. und 09. November 2014 Samstag/Sonntag, von Uhr

2 GRUSSWORT DER SCHIRMHERREN DR. OLAF TAURAS UND FRIEDRICH-WILHELM STROHDIEK In der Zeit vom November 2014 wird die Messe Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein zum zweiten Mal in den Holstenhallen Neumünster ihre Tore öffnen. Sehr gerne haben wir für die Stadt Neumünster die Schirmherrschaft übernommen. Die Messe rund um das Thema Gesundheit: Vom Kind bis zum Senior! rückt unsere Stadt erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und unterstreicht unseren guten Ruf als Messestandort im Herzen Schleswig-Holsteins. Wir freuen uns, dass nach der gelungenen Premiere mit weit über 100 Ausstellern und über Besucherinnen und Besuchern aus ganz Norddeutschland die Messe nun ihre Fortsetzung findet. Die Messe Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein präsentiert an zwei Tagen gesundheitsbewussten und -interessierten Menschen Informationen sowie die neuesten Entwicklungen und Trends rund um die Gesundheit. Zahlreiche Aussteller informieren an den Messeständen. Darüber hinaus wird es wieder ein umfangreiches Vortrags- und Mitmachprogramm geben. Auch für Ausstellerfirmen aus dem breiten Gesundheitsspektrum bietet die Messe viele Vorteile. Die Messe ist die ideale Plattform sich, seine Dienstleistungen und Produkte einem breiten Publikum zu präsentieren. Kurzum: Die Messe Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein präsentiert die geballte Gesundheitskompetenz des nördlichsten Bundeslandes. Wir grüßen alle Aussteller und Gäste im Namen der Stadt Neumünster sehr herzlich und wünschen einen harmonischen und erfolgreichen Verlauf der 2. Aufl age der Messe Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein! Friedrich-Wilhelm Strohdiek Stadtpräsident Dr. Olaf Tauras Oberbürgermeister

3 DIE MESSE FÜR GESUNDHEIT, SPORT, BALANCE & AKTIVES LEBEN VOM KIND BIS ZUM SENIOR Sehr geehrte Aussteller, sehr geehrte Besucher, unser Dank gilt den Ausstellern und Besuchern der Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein 2013 ; sie haben der Premiere zum vollen Erfolg verholfen. knapp 6000 Besucher 2000 Brillen Service-Checks 2000 Blutzuckermessungen 1400 Hörtests 750 Lungenfunktionstest (ab Samstag 13 Uhr mangels Material abgebrochen) 700 Körperfettmessungen 545 Teilnehmer am Gesundheitsparcours alle 2 Minuten ein Sehtest über die gesamte Messedauer mehr als 700 Zuhörer in den Fachvorträgen MESSE HIGHLIGHTS: KOSTENLOSE GESUNDHEITS- CHECKS EXPERTEN- GESPRÄCHE GESUNDHEITS- PARCOURS FACHVORTRÄGE KOCH-SHOW SPORT ZUM MITMACHEN Besonders freut uns, dass wir Besucher aus ganz Schleswig-Holstein hatten und sogar zahlreiche Gäste aus Hamburg und Niedersachsen, die die Informationsangebote unserer Aussteller nutzten. Die gemessene Verweildauer der Besucher lag deutlich über 3-4 Stunden, auch bedankten sich sehr viele Gäste beim Verlassen der Holstenhallen für die gebotene Vielfalt, die angenehme Atmosphäre und erkundigten sich nach dem Termin für Zahlreiche Aussteller haben schon im Verlaufe des ersten Messetages die Zusage für die Folgeveranstaltung gegeben. Deshalb hier die erfreuliche Nachricht: Die nächste Messe Gesund + Aktiv Schleswig-Holstein findet am 8. und 9. November 2014 in den Neumünsteraner Holstenhallen erneut statt. Seien auch Sie dabei wir freuen uns mit Ihnen zwei tolle Messetage erleben zu dürfen. Birgit Zwicklinski Ralf Waltereit Nutzen Aussteller: direkter Kontakt zu potentiellen Neukunden branchenspezifischer Austausch von Ideen und Kooperationsmodellen intensiverer Einblick in die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Endkunden individuelle Darstellung Ihrer Produkte/Produktpalette inkl. der Möglichkeit, im Rahmen von Vorträgen oder Fachforen bestimmte Themen und Arbeitsweisen vertiefend darzustellen Für weitere Informationen erreichen Sie: Ralf Waltereit, Projektleiter Telefon: ralf.waltereit@fabrik10.de

4 MESSETHEMEN Gesundheit Prävention Alternative Heilmethoden Komplementäre Medizin Rehabilitation Anti-Aging Schönheit Wellness Mentale Gesundheit Coaching Meditation Yoga Stil- und Lebensberatung Sport Outdoor Fitness Gesundheitssport Wandern Sportartikel Vereinssport Aktives Leben bis ins hohe Alter Gesundes Wohnen Barrierefreies Wohnen Soziale Absicherung Mobil auch mit Handicap Gesunde Arbeitsplatzgestaltung Gesunde Ernährung Produkte aus der Region Schadstofffrei leben + wohnen Work-Life-Balance Entspannung Urlaubsangebote

5 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Veranstaltungsort Holstenhallen Neumünster Hallenbetriebe Neumünster GmbH Justus-von-Liebig-Straße 2 4 D Neumünster Aussteller- und Besucherparkplätze Kostenlose Parkplätze stehen Ihnen in ausreichender Menge direkt an der Halle zur Verfügung. Eintritt Tageskarte: 3,50 Familienkarte: 7 (max. 4 Personen) Der Eintritt ist kostenfrei für Kinder bis 16 Jahre. Standflächenpreis pro m² Standart ohne Messewände Strompreis (pauschal inkl. Verbrauch) 230 V 3 kw 50, V 10 kw 150, V 20 kw 200,00 Internet W-LAN (pro Anschluss) 38,00 Unteraustellerpauschale 150,00 Werbepauschale (pro Aussteller) 90,00 (* Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.) mit Messewänden Reihenstand 58,00 81,00 Eckstand 60,00 83,00 Kopfstand 62,00 85,00 AUF- UND ABBAUZEITEN Aussteller mit eigenem Standbau Freitag, 07. Nov. 2014: bis Uhr Aussteller mit angemietetem Standbau des Veranstalters Freitag, 07. Nov. 2014: bis Uhr Abbauzeiten Sonntag, 09. Nov. 2014: Montag, 10. Nov. 2014: bis Uhr bis Uhr Öffnungszeiten für Besucher Samstag, 08. Nov. 2014: bis Uhr Sonntag, 09. Nov. 2014: bis Uhr Boden Beton (max. Belastbarkeit: 500 kg/m 2 ) MESSEBAU Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rücknoch Seitenwände noch Teppichboden. Das Aufstellen von Rück- und Seitenwänden ist Pflicht. Es darf nur schwer entfl ammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Diese Leistungen können Sie optional bei uns buchen. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ralf Waltereit zur Verfügung. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie. Ca. 6 Wochen vor der Messe werden Sie von uns kontaktiert. Zusätzlich empfehlen wir für Ihre Fläche einen Teppichboden. Zubuchbar für 9 / m², in anthrazit, rot, blau und grün. (* zzgl. gesetzlicher MwSt.) Im Standpreispaket enthalten: Eintrag Ihres Unternehmens auf der Veranstaltungswebseite mit Logo, Anschrift, Kurzportrait und Hyperlink kostenlose Flyer Plakate (A1, A3) sowie 30 Freikarten für Ihre Kunden. Ansprechpartner / Projektleiter Ralf Waltereit Telefon: Handy: Fax: ralf.waltereit@fabrik10.de Veranstalter Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur Kreienbarg Boostedt Büro: Fabrikstraße Neumünster Telefon: Telefax: birgit.zwicklinski@fabrik10.de

6 ANMELDEFORMULAR FAX Ausstellerangaben* Rechnungsstellung an (bitte nur angeben, falls abweichend von Empfängeranschrift): Firma Straße PLZ / Ort Ansprechpartner (Vor- und Zuname) Telefon / Fax Mit der Zusendung der Standbestätigung stellt die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur 50 % der Standmiete in Rechnung (Verrechnung sieben Monate vor Messebeginn). Diese Rechnung ist innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. Ihre Ausstellungsprodukte und Dienstleistungsangebote*: Internet Unteraussteller* Ihre Produkthersteller: Standfläche (Alle Preisangaben zzgl. gesetzl. MwSt.) Wir beantragen die Bereitstellung folgender Flächen: (Bitte kreuzen Sie das Gewünschte an) Standart Preis / m² ohne Messewände Preis / m² mit Messewänden Reihenstand 58,00 81,00 Eckstand 60,00 83,00 Kopfstand 62,00 85,00 Falls am Stand Geräte in Betrieb vorgeführt werden sollen, bitte die Geräte genau beschreiben. Die Zulassung der Vorführung bleibt vorbehalten. Sollte der Platz nicht ausreicht, bitte gesondertes Blatt beifügen! Stand-Nr. Standmaße Preis (Netto) Werbepauschale: (obligatorisch) 90,00 Summe: * Die Ausstellerangaben und Angaben zu Ausstellungsprodukten / Dienstleistungsangeboten dienen auch für den Eintrag im Ausstellerverzeichnis. Zusatzoptionen (von Ihnen gebuchte Zusatzoptionen werden Ihnen 8 Wochen vor der Messe berechnet) Strom: (bitte benötigten Stromanschluss bestellen) Die vorliegende Anmeldung gilt lt. Ausstellungsbedingungen nicht als Zulassung. Gerichtsstand ist Sitz der Birgit Zwicklinski Promotionund Eventagentur. Die vorliegende Anmeldung und Teilnahmerichtlinien (siehe ) werden anerkannt: Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel 230 V 3 kw 50, V 10 kw 150, V 20 kw 200,00 Internet: W-LAN (pro Anschluss) 38,00 Unterausstellerpauschale: 150,00 Werbepauschale für Unteraussteller: (obligatorisch) 90,00 Gesamtpreis:

7 TEILNAHMERICHTLINIEN 1. Anmeldung /Anerkennung 1.1. Die Anmeldung zur Beteiligung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen, womit der Anmelder die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur (Veranstalter) als seinen Vertragspartner anerkennt. Im Falle der elektronischen Übermittlung der Anmeldung (Internet-Anmeldeformular) ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig Die Anmeldung ist erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur bindend Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an. 2. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur Kreienbarg Boostedt 3. Zulassung 3.1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) seitens der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig Die Birgit Zwicklinski Promotionund Eventagentur kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen. 4. Namensveröffentlichungen 4.1. Mit Einsendung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders, sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder gewahrt. 5. Standaufbau 5.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlagen definierte Aus-stellungsfläche Aus organisatorischen Gründen können Stände von der Ausstellungsleitung auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis zwei Stunden vor dem offiziellen Aufbauende nicht begonnen worden, so erklärt der Aussteller hierdurch seine Nichtteilnahme an der Ausstellung. Der Stand steht dann zur freien Verfügung der Ausstellungsleitung. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Standmiete bleibt bestehen Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller und Besucher ist es untersagt, den Abbau (Abtransport von Messegut und Abbau von Ständen) vor Beendigung der Messe vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro zzgl. MwSt. auferlegt Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mit Rück- und Seitenwänden auszustatten. Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekannt gemacht werden und von ihr genehmigt werden Jede Ausgabe von Kostproben bedarf der Genehmigung der Ausstellungsleitung. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. 6. Zahlungsbedingungen 6.1. Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (sieben Monate vor Messebeginn) stellt die Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur 50 % der Standmiete in Rechnung Diese Rechnung ist innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind acht Wochen vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 7. Rücktritt, Nichtteilnahme, fehlender Zahlungseingang 7.1. Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Die Kosten für bereits bestellte Standausstattung sind im Falle eines Rücktritts durch den Aussteller in voller Höhe zu entrichten Die in Rechnung gestellte Standgebühr muss vollständig am Tage des Messeaufbaus auf dem Konto der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur gutgeschrieben sein. Es erfolgt ansonsten keine Zulassung zum Messeaufbau. Bei kurzfristiger Anmeldung zur Messe (weniger als vier Wochen vor der Messe) muss der Aussteller den Nachweis der Banküberweisung bei Messeaufbau führen oder alternativ bar bezahlen. 8. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur. Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben. Es wird eine Mitausstellergebühr von 150 Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. 9. Bewachung 9.1. Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich. 10. Technische Leistungen Der Aussteller erhält ca. vier Wochen vor Messebeginn die Technischen Informationen zugeschickt Aufträge bezüglich Standausstattung werden, wenn sie beim Veranstalter bestellt sind, direkt mit der Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur geschlossen. 11. Versicherung und Haftung Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Fachveranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden Der Aussteller stellt dem Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Die Veranstalter können von einem Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Bau-richtlinien und der damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen Sollte die Messe infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben Falls die Fachveranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, ganz abgesagt wird, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden. Diese Haftungsbegrenzung bzw. dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 12. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten. 13. Verjährung, Erfüllungsort, Gerichtsstand Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters (siehe hierzu die Punkte Ansprechpartner, Veranstalter der jeweiligen Messe, unter ) Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 14. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Boostedt, im Dezember 2013 Birgit Zwicklinski Promotion- und Eventagentur

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