VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG(RS) DER EXPAT-REIHE TEIL II TARIF EXPAT LEGAL



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Transkript:

B D A E G R U P P E VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG(RS) DER EXPAT-REIHE TEIL II TARIF EXPAT LEGAL 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.1 12.1.1 VERSICHERER: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Platz 1, D-40472 Düsseldorf VERSICHERUNGSNEHMERIN: Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE) mbh VERSICHERUNGSBERECHTIGTE: Juristische und natürliche Personen GESCHÜTZTE PERSONEN UND Versicherbar im privaten Lebensbereich und im Verkehrsbereich sind zum einen Mitarbeiter des Versicherungsberechtigten und deren Familienangehörige, wenn es sich bei dem Versicherungsberechtigten um eine juristische Per- LEBENSBEREICHE: son handelt und zum anderen natürliche Personen als Versicherungsberechtigte und deren Familienangehörige. Familienangehörige sind Lebenspartner und die minderjährigen Kinder des Versicherungsberechtigten. Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf die versicherten Personen zugelassenen Motorfahrzeuge. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN: Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2005 sowie die hierzu vereinbarten Klauseln und Sonderbedingungen. GELTUNGSBEREICH: Weltweit. Opfer-RS; Steuer-RS; Sozialgerichts-RS; Beratungs-RS nur vor deutschen Gerichten. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. VERSICHERUNGSBEGINN: Mit beantragtem Datum, jedoch nicht vor dem Eingangsdatum des Antrages und dessen Annahme und nicht vor erfolgter Beitragszahlung. VERSICHERUNGSJAHR: 01. Oktober - 30. September eines Kalenderjahres. VORZEITIGE BEENDIGUNG: Die Versicherung kann von der Versicherungsnehmerin und dem Versicherungsberechtigten schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. PRÄMIENZAHLUNG: Die Prämie ist eine Jahresprämie, sie ist jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres im Voraus fällig. VERSICHERUNGSSUMMEN: Je Rechtsschutzfall zahlt die ARAG Kosten (und auch die notwendigen Vorschüsse hierfür) - mit Ausnahme der Selbstbeteiligung von 500 EUR je Rechtsschutzfall; weltweit je Rechtsschutzfall bis zu 1.000.000 EUR, begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren, die bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Deutschland angefallen wären. Für die darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen je Rechtsschutzfall weltweit bis zu 200.000 EUR; im erweiterten Straf-Rechtsschutz je Rechtsschutzfall bis zu 300.000 EUR, diese Versicherungssumme stellt zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle dar. INTERNATIONALE LEISTUNGEN: Leistungen, für die weltweiter Versicherungsschutz besteht. SCHADENERSATZ- Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. 12.1.2 STRAF- Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines fahrlässigen Vergehens. 12.1.3 ERWEITERTER STRAF- Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines (auch ausschließlich vorsätzlich begehbaren) Vergehens. 12.1.4 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit. 12.1.5 RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist. Ausgenommen hier von ist die UND SACHENRECHT: rechtliche Interessenwahrnehmung in Arbeits-, Miet und Pachtverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken. 12.1.6 VERWALTUNGS-RECHTSSCHUTZ Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und IN VERKEHRSSACHEN: vor Verwaltungsgerichten. 12.2 NATIONALE LEISTUNGEN: Leistungen, für die Versicherungsschutz ausschließlich in Deutschland besteht. 12.2.1 STEUER-RECHTSSCHUTZ VOR Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen GERICHTEN: Finanz- und Verwaltungsgerichten. 12.2.2 SOZIALGERICHTS- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. 12.2.3 BERATUNGS-RECHTSSCHUTZ Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- oder IM FAMILIEN-, erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des LEBENSPARTNERSCHAFTS- Rechtsanwaltes zusammenhängen und sofern die Rechtslage der versicherten Person sich geändert hat. UND ERBRECHT: DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT FÜR DEN BUND DER AUSLANDSERWERBSTÄTIGEN (BDAE) MBH KÜHNEHÖFE 3 D-22761 HAMBURG FON +49-40-306874-0 FAX +49-40-306874-90 info@bdae.de www.bdae.com BANK: HAMBURGER SPARKASSE BLZ: 200 505 50 KONTO: 12 68-13 28 40 IBAN: DE 21 200 505 50 12 68 13 28 40 BIC: HASPDEHHXXX SITZ DER GESELLSCHAFT: HAMBURG HRB 62128 AMTSGERICHT HAMBURG GESCHÄFTSFÜHRER: SILVIA OPITZ 1

12.2.4 RECHTSSCHUTZ FÜR OPFER VON GEWALTSTRAFTATEN: 13. WARTEZEIT: 14. VERSICHERUNGSDAUER: 15. JAHRESPRÄMIE(INKL. V.- STEUER): 15.1 SELBSTBEHALT: 16. SONSTIGES: Wahrnehmung von Rechten als Nebenkläger und Verletzte(r), sofern die versicherte Person Opfer bestimmter Gewaltstraftaten, z. B. Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung, geworden ist, bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters und bei Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch oder Opferentschädigungsgesetz, die der versicherten Person als Opfer der Straftat zustehen. Keine Die Versicherung läuft jeweils bis zum Ende eines Versicherungsjahres. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich umein JahrundweitervonJahrzuJahrstillschweigend,wennnichtdreiMonatevordemAblaufderanderenPartei eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. NATÜRLICHE PERSONEN/ MITARBEITER: FREIBERUFLER: (KEINE FREIBERUFLER) 178,56 EUR 196,32 EUR 500 EUR je Rechtsschutzfall Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer oder gegen Unternehmen der BDAE-Gruppe. 2

B D A E G R U P P E LEISTUNGSBESCHREIBUNG TARIF EXPAT LEGAL LEISTUNGSÜBERSICHT Das weltweit gültige Rechtsschutz-Produkt EXPAT LEGAL beinhaltet zwei Komponenten: 1. Den ARAG Individual-Rechtsschutz Privat und Verkehr ( 26 Absätze (1)-(3), (4) 1) a), b), (5)-(7) ARB 2005) 2. Den erweiterten Straf-Rechtsschutz (Sonderbedingung 1 ARB 2005) Nachstehend stellen wir Ihnen die Leistungen dieser Komponenten im Detail vor. INHALT LEISTUNGSÜBERSICHT Seite 1 INHALT Seite 1 DIE BESONDERHEITEN AUF EINEN BLICK Seite 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Seite 2 LEISTUNGSTABELLE BEIDER KOMPONENTEN INTERNATIONAL Seite 2 LEISTUNGSTABELLE BEIDER KOMPONENTEN IN DEUTSCHLAND Seite 3 LEISTUNGSUMFANG DES INDIVIDUAL-RECHTSSCHUTZES Seite 3 LEISTUNGSUMFANG DES ERWEITERTEN STRAFRECHTSSCHUTZES Seite 4 IHRE VERTRAGSPARTNER Seite 4 DIE BESONDERHEITEN AUF EINEN BLICK WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ zeitlich unbegrenzt 1.000.000 EUR VERSICHERUNGSSUMME je Rechtsschutzfall im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz 24 H NOTRUFNUMMER INKLUSIVE ERWEITERTEM STRAF-RECHTSSCHUTZ im privaten und beruflichen Lebensbereich auch für die Verteidigung wegen vorsätzlicher Vergehen BENENNUNG VON RECHTSANWÄLTEN IM AUSLAND BEI VERHAFTUNG IM AUSLAND: Auswahl und Beauftragung eines Rechtsanwaltes und Dolmetschers sowie Benachrichtigung diplomatischer Vertretungen; Darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen ÜBERSETZUNGSKOSTEN der für die Rechtswahrnehmung im Ausland notwendigen Unterlagen DOKUMENTENSERVICE Aufbewahrung und Hilfe bei der Wiederbeschaffung wichtiger Dokumente im Ausland INKLUSIVE ARAG-ONLINE-RECHTSSERVICE Unsere Online-Rechts-Datenbank im Internet mit zahlreichen Mustertexten wie Arbeitszeugnissen, Patientenverfügungen, Muster-Kaufverträgen etc. sowie Online-Rechtsberatung in vielen wichtigen Rechtsgebieten des deutschen Rechtes INKLUSIVE TELEFONISCHER ERSTBERATUNG in allen Rechtsfragen des deutschen Rechtes DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT FÜR DEN BUND DER AUSLANDSERWERBSTÄTIGEN (BDAE) MBH KÜHNEHÖFE 3 D-22761 HAMBURG FON +49-40-306874-0 FAX +49-40-306874-90 info@bdae.de www.bdae.com BANK: HAMBURGER SPARKASSE BLZ: 200 505 50 KONTO: 12 68-13 28 40 IBAN: DE 21 200 505 50 12 68 13 28 40 BIC: HASPDEHHXXX SITZ DER GESELLSCHAFT: HAMBURG HRB 62128 AMTSGERICHT HAMBURG GESCHÄFTSFÜHRER: SILVIA OPITZ 1

EXPAT LEGAL- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (gültig für beide Komponenten) GESCHÜTZTE PERSONEN UND LEBENSBEREICHE BDAE EXPAT LEGAL bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz für die ganze Familie. Sie, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder sind geschützt im privaten Lebensbereich; im Verkehrsbereich. Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer oder gegen den BDAE. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf die versicherten Personen zugelassenen Motorfahrzeuge. GELTUNGSBEREICH Rechtsschutz besteht, soweit Sie Ihre rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira wahrnehmen müssen und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre. Darüber hinaus besteht abweichend von 6 Absatz 2 ARB 2005 weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Ausgenommen sind dann lediglich Streitigkeiten aus dem Erwerb oder Verkauf von Eigentums- oder Nutzungsrechten bezüglich Immobilien - d.h. auch Timesharing-Verträge. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2005 sowie die hierzu vereinbarten Klauseln und Sonderbedingungen. EXPAT LEGAL LEISTUNGSTABELLE BEIDER KOMPONENTEN INTERNATIONAL UNSERE INTERNATIONALEN LEISTUNGEN SCHADENERSATZ-RECHTSSCHUTZ Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (keine Wartezeit). STRAF-RECHTSSCHUTZ Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines fahrlässigen Vergehens (keine Wartezeit). ERWEITERTER STRAF-RECHTSSCHUTZ Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines (auch ausschließlich vorsätzlich begehbaren) Vergehens (keine Wartezeit). Bitte beachten Sie auch die Ausführungen auf Seite 4 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZ Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (keine Wartezeit). RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- UND SACHEN-RECHT Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist (keine Wartezeit). Ausgenommen hier von ist die rechtliche Interessenwahrnehmung in Arbeits-, Miet und Pachtverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken. VERWALTUNGS-RECHTSSCHUTZ IN VERKEHRSSACHEN Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten (keine Wartezeit).... HELFEN IHNEN IN DIESEN UND ÄHNLICHEN FÄLLEN STREIT UM SACH- UND PERSONENSCHÄDEN Sie werden als Fußgänger auf einem Zebrastreifen angefahren und müssen nun Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchsetzen. BEINBRUCH Ihr Ehepartner stürzt beim Betreten eines Geschäftes über Leergut und bricht sich ein Bein. Zur Durchsetzung der Ansprüche auf Erstattung der Heilkosten und Zahlung eines Schmerzensgeldes ist die Hilfe eines Rechtsanwaltes nötig. KINDERUNFALL Ihr Ehepartner hat ein Kind verletzt, das beim Ballspielen vor den Wagen gelaufen ist. Er muß sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. JUGENDLICHER LEICHTSINN Ihr 17-jähriger Sohn läuft bei Rot über die Straße. Beim Ausweichmanöver fährt ein Pkw gegen eine Hausmauer. Der Fahrer verletzt sich. Ein Strafverfahren gegen den Sohn wegen fahrlässiger Körperverletzung folgt. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Ihnen wird vorgeworfen, durch die vorsätzliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften einen Arbeitsunfall verursacht zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. VERBOT MISSACHTET? Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, weil Sie ein Überholverbot mißachtet haben sollen. Sie halten den Vorwurf für falsch und gehen mit Hilfe eines Anwalts dagegen vor. SCHLECHT RENOVIERT Sie hatten die Handwerker im Haus, die Renovierungsarbeiten waren jedoch mangelhaft. Nun kommt der Streit ums Bezahlen oder Nachbessern. URLAUBSÄRGER Bei Ihrem über einen Reiseveranstalter gebuchten Urlaub wird Ihnen am Ferienort ein Hotel zugewiesen, das den Versprechungen im Prospekt nicht entspricht. WERKSTATTÄRGER Sie weigern sich, eine Ihrer Meinung nach weit überhöhte Inspektionsrechnung zu bezahlen. Es kommt zum Prozeß. FÜHRERSCHEIN IN GEFAHR? Unser Rechtsschutz hilft Ihnen in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug, wegen der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches oder von Verkehrsunterricht. 2

EXPAT LEGAL LEISTUNGSTABELLE BEIDER KOMPONENTEN IN DEUTSCHLAND NUR IN DEUTSCHLAND VERSICHERTE LEISTUNGEN STEUER-RECHTSSCHUTZ VOR GERICHTEN Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (keine Wartezeit). SOZIALGERICHTS-RECHTSSCHUTZ Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (keine Wartezeit). BERATUNGS-RECHTSSCHUTZ IM FAMILIEN-, LEBENSPARTNER- SCHAFTS- UND ERBRECHT Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- oder erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (keine Wartezeit). Voraussetzung ist, Ihre Rechtslage hat sich geändert. RECHTSSCHUTZ FÜR OPFER VON GEWALTSTRAFTATEN Für Ihre Rechte als Nebenkläger und Verletzte(r), wenn Sie Opfer bestimmter Gewaltstraftaten, z.b. Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung, geworden sind, bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters und bei Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch oder Opferentschädigungsgesetz, die Ihnen als Opfer der Straftat zustehen (keine Wartezeit). Z.B. FÜR IHRE IN DEUTSCHLAND VERBLIEBENE FAMILIE AUCH GEGENÜBER DEM FINANZAMT IN STARKER POSITION Das Finanzamt erkennt die von Ihnen im Einkommensteuerjahresausgleich geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht in voller Höhe an. Wenn auch das Einspruchsverfahren erfolglos ist, bleibt nur noch der Weg zum Finanzgericht. ENTSCHEIDENDE PROZENTE? Sie erleiden einen Arbeitsunfall. Ihre Berufsgenossenschaft hält die dabei entstandene Erwerbsminderung für gering und setzt den Invaliditätsgrad zu niedrig fest. Sie müssen vor dem Sozialgericht klagen, da die Höhe Ihrer Rente vom Invaliditätsgrad abhängt. RENTE ZU NIEDRIG? Ihr Ehepartner erhält eine nach seiner Berechnung zu geringe Altersrente. Vor dem Sozialgericht geht es um den Nachweis von Ersatz- und Ausfallzeiten. MANCHMAL BRAUCHT MAN GUTEN RAT Eine anwaltliche Beratung kann für Sie unverzichtbar werden z.b. in Kindschaftsfragen, in Vormundschafts- oder Pflegschaftssachen, nach einem Erbfall in Fragen der Erbfolge oder der Nachlaßregelung. OPFER EINES GEWALTVERBRECHENS waren bislang in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Täter mehr oder weniger auf sich alleingestellt. Jetzt hilft die ARAG dem Opfer, als Verletzter oder Nebenkläger seine Rechte schon in strafrechtlichen Verfahren gegen den Täter wahrzunehmen gerade im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung. EXPAT LEGAL LEISTUNGSUMFANG DES INDIVIDUAL-RECHTSSCHUTZES ARAG Individual-Rechtsschutz Privat und Verkehr ( 26 Absätze (1)-(3), (4) 1) a), b), (5)-(7) ARB 2005) WOMIT SIE RECHNEN KÖNNEN IM RAHMEN DIESES RECHTSSCHUTZES ZAHLEN WIR FÜR SIE die gesetzliche Vergütung für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl; in bestimmten Fällen die Prozeßgebühr eines Korrespondenzanwaltes; die Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher; die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation - in Verkehrsstraf- und Verkehrsbußgeldsachen sowie - in Kraftfahrzeugkauf- und Kraftfahrzeugreparatur-Vertragsstreitigkeiten; die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen, wenn das versicherte Kraftfahrzeug im Ausland beschädigt wurde und Ersatzansprüche geltend gemacht werden müssen; die Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind; Ihre Reisekosten zu einem inländischen Gericht, wenn Sie mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnen oder zu einem ausländischen Gericht, jeweils bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze, wenn Sie als Beschuldigter oder Partei dort erscheinen müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. DARÜBER HINAUS SORGEN WIR in Auslandsfällen für die Übersetzung notwendiger Schriftstücke und tragen die hierfür anfallenden Kosten; für die Aufbewahrung von Kopien wichtiger privater Unterlagen und privater Dokumente, um im Notfall auf einer Auslandsreise schnell Ersatz beschaffen zu können, und tragen die dort für die Erstellung von Ersatzdokumenten anfallenden Gebühren; für die Zahlung eines zinslosen Darlehens (Strafkaution), das gestellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen; für die Auswahl und Beauftragung eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet werden, und tragen die hierfür anfallenden Kosten. DIE BESTIMMUNGEN, DIE DEN RECHTSANWALT BETREFFEN, GELTEN ENTSPRECHEND für Angehörige der steuerberatenden Berufe im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten; für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland; für Notare - in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und - im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. VERSICHERUNGSSUMMEN Je Rechtsschutzfall (ausgenommen im erweiterten Straf-Rechtsschutz) zahlen wir Kosten (und auch die notwendigen Vorschüsse hierfür) - mit Ausnahme der Selbstbeteiligung von 500 je Rechtsschutzfall EUROPAWEIT BIS ZU 1.000.000 EURO JE RECHTSSCHUTZFALL WELTWEIT BIS ZU 1.000.000 EURO JE RECHTSSCHUTZFALL begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren, die bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Deutschland angefallen wären; für die darlehensweise Bereitstellung von STRAF-KAUTIONEN JE RECHTSSCHUTZFALL WELTWEIT BIS ZU 200.000 EURO. 3

EXPAT LEGAL LEISTUNGSUMFANG DES ERWEITERTEN STRAF-RECHTSSCHUTZES Erweiterter Straf-Rechtsschutz (Sonderbedingung 1 ARB 2005) STRAF-RECHTSSCHUTZ für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens; geht es in dem Strafverfahren um ein Vergehen, das nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn Sie selbst betroffen sind oder Sie der Rechtsschutzgewährung vorab zugestimmt haben und es zu keiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt; bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz und Sie sind verpflichtet, bereits erbrachte Kostenleistungen zurück zu erstatten. Kein Rechtsschutz besteht für Verbrechen. ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZ für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. DISZIPLINAR- UND STANDES-RECHTSSCHUTZ für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. ZEUGENBEISTAND Die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt vor Behörden oder Gerichten, wenn Sie persönlich als Zeuge vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen müssen. AUSGESCHLOSSEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE WAHRNEHMUNG RECHTLICHER INTERESSEN wenn der Versicherte als Führer von Motorfahrzeugen betroffen ist und eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt haben soll; wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr oder inneren Unruhen gegeben ist; in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum; aus dem Kartell- und sonstigem Wettbewerbsrecht und in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie der Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z.b. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds). WOMIT SIE RECHNEN KÖNNEN IM RAHMEN DIESES RECHTSSCHUTZES ZAHLEN WIR FÜR SIE: die angemessene Vergütung sowie die nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte üblichen Auslagen eines beauftragten Rechtsanwaltes für die - Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Strafvollstreckungsverfahren, - Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren, - Firmenstellungnahme, - verwaltungsrechtliche Tätigkeit, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz erfasst werden, zu unterstützen, - Tätigkeit als Zeugenbeistand. IM RAHMEN DIESES RECHTSSCHUTZES ZAHLEN WIR FÜR DIE MITVERSICHERTEN PERSONEN: die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes für die - Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeiten einschließlich Strafvollstreckungsverfahren, - Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren. IM RAHMEN DIESES RECHTSSCHUTZES ZAHLEN WIR WEITERHIN: die dem Versicherten auferlegten Kosten der versicherten Verfahren einschließlich der Strafvollstreckungsverfahren; die Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der entsprechenden Behörde; die angemessenen Kosten eines erforderlichen, vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten; soweit der Versicherer sich zu deren Übernahme schriftlich bereit erklärt; die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand; die Kosten der Reisen des Versicherten zum Gericht, wenn dieses das persönliche Erscheinen des Versicherten angeordnet hat. Die Reisekosten zu einem inländischen Gericht werden jedoch nur übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt. DER VERSICHERER SORGT FERNER FÜR die Übersetzung und Kostenübernahme der für die Verteidigung und den Zeugenbeistand im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen; die Auswahl und Beauftragung eines Dolmetschers und trägt die dabei anfallenden Kosten, sofern eine versicherte Person im Ausland verhaftet oder dort mit Haft bedroht wird; Vom Versicherungsnehmer in fremder Währung aufgewandte Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten vom Versicherungsnehmer gezahlt wurden. DER VERSICHERER TRÄGT NICHT die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige ausgelöst wird. VERSICHERUNGSSUMMEN Je Versicherungsfall im erweiterten Straf-Rechtsschutz zahlen wir Kosten (und auch die notwendigen Vorschüsse hierfür) - mit Ausnahme der Selbstbeteiligung von 500 EUR je Rechtsschutzfall BIS ZU 300.000 EURO Diese Versicherungssumme stellt zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle im erweiterten Straf- Rechtsschutz dar. Versicherer: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG IHRE VERTRAGSPARTNER Versicherungsnehmerin: Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE) mbh 4

B D A E G R U P P E LEISTUNGSBESCHREIBUNG TARIF EXPAT LEGAL PLUS ERGÄNZEND ZUM EXPAT LEGAL BIETET DER EXPAT LEGAL PLUS VERSICHERUNGSSCHUTZ IM BERUFLICHEN BEREICH ALS ARBEITNEHMER UNSERE WELTWEITEN LEISTUNGEN ARBEITS-RECHTSSCHUTZ für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (Wartezeit 3 Monate).... HELFEN IHNEN IN DIESEN UND ÄHNLICHEN FÄLLEN FRISTLOS OHNE JOB. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen fristlos gekündigt. Sie glauben sich aber im Recht und klagen gegen ihn auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. KRANK IM URLAUB. Sie wurden während des Urlaubs krank. Der Arbeitgeber weigert sich, die Zeit der Krankheit von den Urlaubstagen abzuziehen. DER JAHRESBEITRAG INKL. VERSICHERUNGSSTEUER BETRÄGT: 247,44 EURO ABWEICHEND VOM EXPAT LEGAL GESTALTET SICH BEIM EXPAT LEGAL PLUS DER RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- UND SACHENRECHT WIE FOLGT: RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- UND SACHENRECHT(VB TEIL II, 12.1.5.) Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht im Schadenersatzoder im Arbeits-Rechtsschutz enthalten ist. Ausgenommen hiervon ist die rechtliche Interessenwahrnehmung aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken. (keine Wartezeit) DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT FÜR DEN BUND DER AUSLANDSERWERBSTÄTIGEN (BDAE) MBH KÜHNEHÖFE 3 D-22761 HAMBURG FON +49-40-306874-0 FAX +49-40-306874-90 info@bdae.de www.bdae.com BANK: HAMBURGER SPARKASSE BLZ: 200 505 50 KONTO: 12 68-13 28 40 IBAN: DE 21 200 505 50 12 68 13 28 40 BIC: HASPDEHHXXX SITZ DER GESELLSCHAFT: HAMBURG HRB 62128 AMTSGERICHT HAMBURG GESCHÄFTSFÜHRER: SILVIA OPITZ 1