Wegleitung zum BA-Studium

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Institut für Politikwissenschaft Im Fach Politikwissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich Ursina Wälchli Basierend auf der Studienordnung HS13 Stand: Januar 2018

Allgemeines Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 1.1 Das Institut für Politikwissenschaft (IPZ) 3 1.2 Geltungsbereich dieser Wegleitung 4 1.3 Dokumente zum Bachelor-Studium 4 1.4 Eigenverantwortlichkeit 4 1.5 Module 4 1.5.1 Wiederholbarkeit von Modulen 5 1.6 Buchungsfristen 5 1.7 Leistungsnachweise 6 1.7.1 Nicht eingehaltene Termine 6 1.7.2 Sprachen der Leistungsnachweise 7 1.7.3 Vorgehen bei ungenügenden Leistungsnachweisen 7 1.7.4 Mitteilung der Studienresultate 7 1.7.5 Leistungsnachweise bei Exmatrikulation 7 1.8 Anrechnung von Leistungen 8 1.8.1 Früheres Studium 8 1.8.2 Mobilität 8 1.9 Mehr Informationen zum Studium im Fach Politikwissenschaft 8 2 Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 9 2.1 Studienaufbau im Bachelor-Hauptfach (120 Kreditpunkte) 9 2.1.1 Orientierungsstufe 9 2.1.2 Vertiefungsstufe 9 2.1.3 Spezialisierungsstufe 9 2.1.4 Stufenunabhängige Studienleistungen 10 2.2 Schematischer Studienablauf Bachelor-Hauptfach (120 Kreditpunkte) 11 2.3 Studienaufbau im grossen Bachelor-Nebenfach (60 Kreditpunkte) 12 2.4 Schematischer Studienablauf grosses Bachelor-Nebenfach (60 Kreditpunkte) 12 2.5 Studienaufbau im kleinen Bachelor-Nebenfach (30 Kreditpunkte) 13 2.6 Schematischer Studienablauf kleines Bachelor-Nebenfach (30 Kreditpunkte) 13 3 Studienabschluss 14 3.1 Anmeldung zum Bachelor-Abschluss 14 3.2 Benotung 14 3.3 Exmatrikulation 14 Seite 2 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Das Institut für Politikwissenschaft (IPZ) Homepage http://www.ipz.uzh.ch Institutsleitung Prof. Dr. Fabrizio Gilardi Geschäftsleitung Dr. Petra Holtrup-Mostert Studienprogrammdirektor Prof. Dr. Marco Steenbergen Prüfungsdelegierte und Praktika Naome Czisch Studienleitung BA/MA und Studienberatung Ursina Wälchli Studierendenadministration Erika Leuenberger Mobilität Lucja Bernhart Professuren & Forschungsbereiche Demokratieforschung und Public Governance Prof. Dr. Daniel Kübler Demokratisierung und Demokratiequalität Prof. Dr. Lucas Leemann Direkte Demokratie und Politische Partizipation Prof. Dr. Tarik Abou-Chadi Internationale Beziehungen und Politische Ökonomie Prof. Dr. Stefanie Walter Methoden der Politikwissenschaft Prof. Dr. Marco Steenbergen Policy Analyse Prof. Dr. Fabrizio Gilardi Policy Analyse und Evaluation Prof. Dr. Thomas Widmer Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Prof. Dr. Katja Michaelowa Politische Philosophie Prof. Dr. Francis Cheneval Politische Theorie N.N.; vertreten durch Prof. Dr. Fabio Wasserfallen Politische Soziologie Dr. Simon Bornschier Schweizer Politik und Vergleichende Politische Ökonomie Prof. Dr. Silja Häusermann Vergleichende Politikwissenschaft Prof. Dr. Daniele Caramani Konfliktforschung Prof. Dr. Anita Gohdes Wahl- und Abstimmungskampagnen Prof. Dr. Oliver Strijbis Seite 3 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines 1.2 Geltungsbereich dieser Wegleitung Diese Wegleitung gilt für den Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften im Studienfach Politikwissenschaft. Sie ist kein Reglement. Sie dient lediglich der Erläuterung des Studiums. Sie entbindet die Studierenden keinesfalls davon, die Rahmenverordnung und die Studienordnung (Teil A) der Philosophischen Fakultät und die Studienordnung des Instituts für Politikwissenschaft (2013) aufmerksam zu studieren. 1.3 Dokumente zum Bachelor-Studium Das Bachelor-Studium an der Philosophischen Fakultät, genauer am Institut für Politikwissenschaft, ist in den folgenden Dokumenten geregelt: Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Studienordnung (Teil A Allgemeiner Teil) für das Bachelor- und Master-Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Studienordnung (Teil B) für das Bachelor- und Master-Studium am Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich (HS13). Diese Dokumente sind auf der Webseite der Philosophischen Fakultät unter der folgenden Adresse einsehbar: http://www.phil.uzh.ch/studium/rechtsgrundlagen.html 1.4 Eigenverantwortlichkeit Im Studium ist Eigenverantwortlichkeit ein absolutes Muss. Managen Sie sich und Ihr Studium, nehmen Sie ihre Zukunft selbst in die Hand. Was heisst das konkret? Sie sind in jedem Fall verpflichtet, alle Dokumente auf der Webseite des Instituts, der Fakultät und der Universität, die für Sie relevant sind, zu kennen (Informationspflicht). Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie vom Institut oder der Universität auf Fristen oder Ähnliches aufmerksam gemacht oder speziell informiert werden. Forschung, Wissensvermittlung und akademisches Training sind die Kernaufgaben der Universität. Die Universität liefert keine Berufsausbildung. Entsprechende Kompetenzen fördern wir, wann immer möglich und sinnvoll. Aber es ist Ihre Aufgabe, den Transfer des akademischen Trainings und der entsprechenden Kompetenzen in die Berufswelt zu leisten. 1.5 Module Die Haupt- und Nebenfächer gliedern sich in Module. Module bestehen aus einem oder mehreren Modulelementen mit festgelegten Rahmenpunktzahlen. Diese werden in der Studienordnung geregelt. Module erstrecken sich in der Regel über ein oder maximal zwei Semester. Das Absolvieren eines Moduls kann von Vorbedingungen, zum Beispiel dem Besuch anderer Module, abhängig gemacht werden. Die Studienleistungen werden im Rahmen von Modulen erbracht. Damit ein Modul als erfolgreich absolviert gilt, müssen alle damit verbundenen Seite 4 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines Leistungsnachweise erbracht und eine genügende Note erzielt werden. Es werden mehrere Modultypen unterschieden: Pflichtmodul: Modul, welches für alle Studierenden eines Fachs obligatorisch ist. Wahlpflichtmodul: Modul, welches in vorgegebener Anzahl aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen ist (vgl. Studienordnung). Wahlmodul: Modul, welches aus dem Angebot eines Fachs frei wählbar ist. Modul aus dem «Studium Generale»: Modul, welches aus dem gesamten Angebot der Universität Zürich und des Sprachenzentrums von den Studierenden frei wählbar ist (eine Ausnahme bilden Deutsch- und Schweizerdeutschkurse). 1.5.1 Wiederholbarkeit von Modulen Die Wiederholbarkeit von Modulen ist in 34-38 der Rahmenverordnung geregelt. Bestandene Module können nicht wiederholt werden. Nicht bestandene Pflichtmodule können nur einmal wiederholt werden. Bei einer erneuten ungenügenden Leistung wird eine Fachsperre verhängt (Briefversand durch das Studiendekanat Mitte Semester). Dies bedeutet, dass Betroffene vom Studium der Studienrichtung Politikwissenschaft im Hauptfach in der ganzen Schweiz ausgeschlossen sind. Nicht bestandene Wahlpflicht- und Wahlmodule können nur dann einmal wiederholt werden, wenn das Fach dieses Modul wieder anbietet, ansonsten ist das Modul durch ein anderes zu ersetzen. 1.6 Buchungsfristen Modulbuchungen werden über das Online-Buchungstool vorgenommen. Die Buchungsfristen werden auf der Webseite der Universität Zürich bekannt gegeben: http://www.students.uzh.ch/booking/fristen.html Die Buchungsfristen sind in allen Fällen verbindlich. Beachten Sie, dass für Module, welche von anderen Fakultäten angeboten werden, die Buchungsfristen der jeweiligen Fakultät gelten. Bitte beachten Sie zudem, dass eine Anmeldung im E-Learning-System der Universität Zürich (OLAT) oder eine Anmeldung zu einer Veranstaltung direkt bei einer Fakultät, einem Institut oder einer Lehrperson nicht von der Buchung des entsprechenden Moduls entbindet. Das Institut nimmt keine Nach- oder Umbuchungen vor. Bereits getätigte Modulbuchungen können nach Ablauf der Stornierungsfrist nur im Krankheitsfall (längere Krankheit über 8 Wochen) oder unter zwingenden Umständen storniert werden. Entsprechende Anträge sind schriftlich und mit den dazu gehörenden Dokumenten (z.b. Arztzeugnis bei Krankheit oder Unfall) unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrunds oder spätestens innert 5 Tagen nach dem Termin des Leistungsnachweises bei der Prüfungsdelegierten des IPZ einzureichen. Wir empfehlen das Ausdrucken aller getätigten Buchungen. Seite 5 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines 1.7 Leistungsnachweise Durch die Buchung eines Moduls verpflichten Sie sich für die Erbringung der/des im Vorlesungsverzeichnis publizierten Leistungsnachweise/s (auch Wiederholungsprüfungen). Erbringen Sie den/die Leistungsnachweis/e nicht, wird das Modul im Kreditjournal als «nicht bestanden» (Note «1») vermerkt. 1.7.1 Nicht eingehaltene Termine Prüfungen Gemäss 33 der Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät haben Sie einen Verhinderungsgrund unverzüglich (spätestens am Tag der Prüfung) der Prüfungsdelegierten zu melden und mit den entsprechenden Unterlagen zu belegen. Diese sind bis spätestens fünf Tage nach einem verpassten Prüfungstermin zusammen mit dem geltenden Formular und einer Kopie der Legi an die Prüfungsdelegierte zu schicken. Das entsprechende Formular finden Sie auf: http://www.ipz.uzh.ch/studium/bachelor/bareglemente.html Mit der Genehmigung der Absenz sind Studierende automatisch zu den jeweiligen Wiederholungs- oder Ausweichterminen (Kernkompetenzen und Vertiefungen) im selben Semester angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Bei allen anderen Veranstaltungen besteht kein Anrecht auf eine Wiederholung des Leistungsnachweises. Es wird pro Veranstaltung maximal ein Ausweichtermin angeboten. Unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung gilt dann trotz Krankheit als nicht bestanden. Die entsprechenden Belege müssen der Prüfungsdelegierten unaufgefordert zugeschickt und die Dozierenden entsprechend informiert werden. Nach Erhalt der Unterlagen informiert die Prüfungsdelegierte, ob und welche Fristerstreckung gewährt wird. Schriftliche Arbeiten Alle von den Dozierenden gesetzten Termine und Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Das gilt für elektronische und schriftliche Versionen etc. Eine allfällige Fristerstreckung muss für jedes einzelne Modul im Voraus von der Prüfungsdelegierten gegen Einreichen von Belegen (Arztzeugnis etc.) gewährt werden. Die Belege sind zusammen mit dem geltenden Formular und einer Kopie der Legi an die Prüfungsdelegierte zu schicken. Das entsprechende Formular finden Sie auf: http://www.ipz.uzh.ch/studium/bachelor/bareglemente.html Bei der Fristerstreckung handelt es sich um ein Verschieben des Abgabetermins um normalerweise so viele Tage, wie z.b. das Arztzeugnis gilt. Zu spät eingereichte Arbeiten werden nicht mehr angenommen und mit Note 1 bewertet. Die entsprechenden Belege müssen der Prüfungsdelegierten unaufgefordert zugeschickt und die Dozierenden entsprechend informiert werden. Nach Erhalt der Unterlagen informiert die Prüfungsdelegierte, ob und welche Fristerstreckung gewährt wird. Referate Referate sind zu den vereinbarten Terminen zu halten und Folien/Handouts rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine allfällige Terminverschiebung muss von der Prüfungsdelegierten gegen Seite 6 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines Einreichen von Belegen (Arztzeugnis etc.) gewährt werden. Es wird daraufhin mit den Dozierenden ein neuer Referatstermin vereinbart. Kann auch ein zweiter Referatstermin nicht wahrgenommen werden oder müsste ein solcher in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden, gilt die Leistung als nicht erbracht. Die entsprechenden Belege müssen der Prüfungsdelegierten unaufgefordert zugeschickt und die Dozierenden entsprechend informiert werden. Nach Erhalt der Unterlagen informiert die Prüfungsdelegierte, ob und welche Fristerstreckung gewährt wird. 1.7.2 Sprachen der Leistungsnachweise Grundsätzlich gilt bei Leistungsnachweisen die Sprache des Moduls (siehe VVZ) als richtungsweisend. Nach frühzeitiger Anfrage dürfen die Dozierenden auch Arbeiten in Englisch und in den Landessprachen annehmen, sofern sie sich im Stande sehen, diese angemessen zu korrigieren. Es besteht keinen Anspruch von Seiten der Studierenden, die Leistungsnachweise in einer anderen Sprache als der offiziellen Sprache der Lehrveranstaltung zu absolvieren. Prüfungsunterlagen werden nur in der Sprache des Moduls ausgegeben. Studierenden wird empfohlen, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass Sie den Leistungsnachweis in einer anderen Sprache erbringen dürfen. 1.7.3 Vorgehen bei ungenügenden Leistungsnachweisen Die Studierenden haben kein Anrecht auf unmittelbare Wiederholung von nicht bestandenen Modulen ( 24 Rahmenverordnung). Studierende, die ein Modul nicht bestanden haben, dürfen den Leistungsnachweis nicht am Ausweichtermin wiederholen (dieser ist bewilligungspflichtig und nur für Studierende, welche am regulären Termin durch triftige Gründe verhindert waren). Sie können das entsprechende Modul jedoch bei der nächstmöglichen Gelegenheit erneut buchen. In den Pflichtmodulen der Orientierungsstufe wird eine Wiederholungsprüfung angeboten. Studierende, welche beim ersten Termin eine ungenügende Leistung erbringen oder durch triftige Gründe verhindert sind, sind für die Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet und damit verpflichtet, daran teilzunehmen (triftige Gründe zur Abmeldung: siehe oben). Über die Möglichkeit eines Nachholtermins in den Spezialisierungen sowie in den Wahlmodulen entscheiden die jeweiligen Dozierenden. Ein nicht bestandenes Wahlmodul kann durch ein anderes substituiert werden. 1.7.4 Mitteilung der Studienresultate Die Studierenden können die Aufstellung alle ihrer bisher erworbenen Kreditpunkte und Noten (Transcript of Records) im UZH Launchpad jederzeit einsehen und selbst ausdrucken. 1.7.5 Leistungsnachweise bei Exmatrikulation Beachten Sie, dass Sie eine Exmatrikulation nicht von Leistungsnachweisen in gebuchten Modulen entbindet. Ein nicht erscheinen hat eine ungenügende Note und bei Pflichtmodulen eine etwaige Fachsperre zur Folge. Bereits gebuchte Module werden aufgrund einer Exmatrikulation nicht storniert. Seite 7 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Allgemeines 1.8 Anrechnung von Leistungen 1.8.1 Früheres Studium Eine Anrechnung von Leistungen aus einem früheren Studium ist möglich. Kontaktieren Sie dazu die Studienberatung und kommen Sie mit den originalen Dokumenten vorbei. 1.8.2 Mobilität Für die Planung oder Anrechnung von Leistungen, die während des Studiums an einer anderen Universität (oder der ETH) erbracht werden, nehmen Sie möglichst früh und unbedingt vor Semesterbeginn mit unserer Mobilitätsverantwortlichen, Frau Lucja Bernhart (mobility@ipz.uzh.ch), Kontakt auf. Ohne die vor dem Semester unterschriebene Anrechnungsvereinbarung ist keine Anrechnung möglich. Für die ausführlichen Bestimmungen siehe das Merkblatt zur Anrechnung von externen Leistungen am IPZ. 1.9 Mehr Informationen zum Studium im Fach Politikwissenschaft Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.ipz.uzh.ch Bei weiteren Fragen zum Studium im Fach Politikwissenschaft wenden Sie sich an die Fachstudienberatung: Ursina Wälchli Büro AFL H 316 Tel. 044 634 39 19 Email: studhelp@ipz.uzh.ch Seite 8 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 2 Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 2.1 Studienaufbau im Bachelor-Hauptfach (120 Kreditpunkte) Das Bachelor-Studium im Fach Politikwissenschaft ist in Teil B der Studienordnung (HS13) geregelt. Das Bachelor-Studium im Hauptfach Politikwissenschaft gliedert sich in eine zweisemestrige Orientierungsstufe, eine Vertiefungsstufe (drittes und viertes Semester) und eine Spezialisierungsstufe im fünften und sechsten Semester. Die Veranstaltungen sind relativ frei auf die Semester verteilbar. Einzig die Abfolgen (siehe Studienordnung) müssen unbedingt beachtet werden. Die unten aufgeführten Schemata sind Empfehlungen des Instituts (es wird davon ausgegangen, dass jedes Semester Veranstaltungen aus dem Haupt- und Nebenfach belegt werden). 2.1.1 Orientierungsstufe Die Orientierungsstufe umfasst eine einsemestrige Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft und vermittelt Kernkompetenzen in den sechs Teilgebieten Internationale Beziehungen, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Politische Philosophie, Schweizer Politik und Vergleichende Politik. Das Sammeln weiterer ECTS-Punkte durch stufenunabhängige Studienleistungen (siehe 2.1.4.) empfiehlt sich nur dann, wenn man sonst nicht auf die pro Semester empfohlenen 30 ECTS Punkte kommt. Wissenschaftliches Arbeiten Es wird stark empfohlen sich im ersten Studienjahr Kenntnisse über das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten anzueignen. Im Fach Politikwissenschaft wird dazu jedes Herbstsemester ein Wahlmodul angeboten. 2.1.2 Vertiefungsstufe In der Vertiefungsstufe besuchen die Studierenden zwei zweisemestrige Vertiefungen (Wahlpflichtmodule) aus den Teilgebieten Internationale Beziehungen, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Politische Philosophie, Schweizer Politik oder Vergleichende Politik und vertiefen ihre Methodenkenntnisse in einer ebenfalls zweisemestrigen Veranstaltung (Pflichtmodul; aufbauend auf der Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft ). Die Voraussetzung für die Zulassung zu den Vertiefungsveranstaltungen ist das erfolgreiche Absolvieren der zugehörigen Kernkompetenz. Punkte aus den stufenunabhängigen Studienleistungen ergänzen die Vertiefungsstufe. 2.1.3 Spezialisierungsstufe In der Spezialisierungsstufe festigen die Studierenden ihre Kenntnisse in einer Spezialisierung (Wahlpflichtmodul) in einem der Teilgebiete, in welchen sie im Vertiefungsjahr eine zweisemestrige Vertiefung absolviert haben. Auf der Spezialisierung aufbauend wird im gewählten Teilgebiet im Frühjahrssemester die Bachelor-Arbeit geschrieben. Um die fachliche Breite zu gewährleisten, belegen sie im Spezialisierungsjahr eine weitere zweisemestrige Vertiefung (Wahlpflichtmodul) aus einem bisher nicht vertieften Teilgebiet. Seite 9 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft Thematische Abstimmung Spezialisierung und Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird im Frühjahr zum Thema der im Herbstsemester absolvierten Spezialisierung geschrieben. Die direkte Abfolge ist wichtig, da das Thema der Spezialisierung normalerweise von Jahr zu Jahr ändert. Wird das Modul Bachelorarbeit wiederholt oder aus einem anderen Grund nicht direkt an die Spezialisierung angeschlossen, so muss die Spezialisierung, die im Semester vor der Bachelorarbeit angeboten, nicht mehr gebucht, aber ihr doch insoweit gefolgt werden, dass die Arbeit zum neuen Thema geschrieben werden kann. Der Dozent kann auch verlangen, dass ein neues Research Design abgegeben wird (auch wenn dieselbe Spezialisierung nicht ein zweites Mal gebucht werden kann). 2.1.4 Stufenunabhängige Studienleistungen Unabhängig von den Studienphasen müssen mindestens 28 Kreditpunkte in Form von frei aus dem Angebot des IPZ wählbaren Wahlmodulen absolviert werden (7 Wahlmodule à 4 Kreditpunkten). Die Anrechnung eines Praktikums als ein Wahlmodul ist möglich. Details entnehmen Sie unserer Webseite. Ein so genanntes Studium Generale im Umfang von acht Kreditpunkten schafft zudem Raum für Einblicke in ein fremdes Studienfach. Die Studium-Generale-Punkte sind in frei wählbaren Veranstaltungen aus dem gesamten Angebot der Universität Zürich zu erwerben (also auch innerhalb der eigenen Fächer). Eine Ausnahme bilden dabei lediglich Deutsch- und Schweizerdeutschkurse. Seite 10 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 2.2 Schematischer Studienablauf Bachelor-Hauptfach (120 Kreditpunkte) Stufe Semester Modul Kreditpunkte Orientierungsstufe (40 KP) 1. Semester (HS) Kernkompetenz Internationale Beziehungen 6 1. Studienjahr Kernkompetenz Policy Analyse 6 Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft 4 Kernkompetenz Politische Philosophie 6 2. Semester (FS) Kernkompetenz Schweizer Politik 6 Kernkompetenz Vergleichende Politik 6 Kernkompetenz Politische Ökonomie 6 Vertiefungsstufe (40 KP) Angewandte Methoden der Politikwissenschaft (2-semestrig) 8 2. Studienjahr 2 Vertiefungen (2-semestrig) a) 16 3 Wahlmodule in Politikwissenschaft 12 Modul/e des «Studium Generale» 4 Spezialisierungsstufe (40 KP) Spezialisierung b) (im Herbstsemester) 6 3. Studienjahr Bachelor-Arbeit im Gebiet der Spezialisierung (im Frühjahrssemester) 6 Vertiefung (2-semestrig) c) 8 4 Wahlmodule in Politikwissenschaft 16 Modul/e des «Studium Generale» 4 Summe Kreditpunkte 120. a) Wählbare Teilgebiete: Internationale Beziehungen, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Politische Philosophie, Schweizer Politik, Vergleichende Politik. b) Wählbar sind Teilgebiete, in welchen die entsprechende Vertiefung besucht wurde. c) Wählbar sind Teilgebiete, in welchen bis zu diesem Zeitpunkt keine Vertiefung besucht wurde. Seite 11 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 2.3 Studienaufbau im grossen Bachelor-Nebenfach (60 Kreditpunkte) Das Bachelor-Studium im Fach Politikwissenschaft ist in Teil B der Studienordnung (HS13) geregelt. Für das Studium im grossen Nebenfach (60 Kreditpunkte) existiert keine Unterteilung in Studienphasen. Das grosse Nebenfach Politikwissenschaft vermittelt Kernkompetenzen in vier frei wählbaren Teilgebieten der Politikwissenschaft. Die erworbenen Kenntnisse werden in zwei der gewählten Teilgebiete über zwei Semester hinweg vertieft. Zur Auswahl stehen: Internationale Beziehungen Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Vertiefungen können erst besucht werden, wenn die entsprechenden Kernkompetenzen erfolgreich absolviert wurden. Ergänzt wird die Fachausbildung durch eine fundierte Methodenausbildung: Die Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft und die darauf aufbauende zweisemestrige Veranstaltung Angewandte Methoden der Politikwissenschaft. Zusätzlich dazu müssen zwei frei aus dem Angebot des IPZ wählbare Wahlmodule absolviert werden. 2.4 Schematischer Studienablauf grosses Bachelor-Nebenfach (60 Kreditpunkte) Semester Modul Kreditpunkte 1. Studienjahr Kernkompetenz Bereich 1 a) 6 Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft 4 Kernkompetenz Bereich 2 a) 6 Kernkompetenz Bereich 3 a) 6 2. Studienjahr Vertiefung Bereich 1 b) 8 Angewandte Methoden der Politikwissenschaft 8 Kernkompetenz Bereich 4 a) 6 3. Studienjahr Vertiefung Bereich 2 b) 8 2 Wahlmodule Politikwissenschaft 8 Summe Kreditpunkte 60 a) Wählbare Teilgebiete: Internationale Beziehungen, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Politische Philosophie, Schweizer Politik, Vergleichende Politikwissenschaft. b) Wählbar sind Teilgebiete, in welchen zuvor die entsprechende Kernkompetenz erfolgreich absolviert wurde. Seite 12 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienaufbau im Fach Politikwissenschaft 2.5 Studienaufbau im kleinen Bachelor-Nebenfach (30 Kreditpunkte) Achtung: Das kleine Bachelor-Nebenfach (30 KP) wird geschlossen. Eine Einschreibung ist nicht mehr möglich. Bereits eingeschriebene Studierende können das Fach wie gewohnt abschliessen. Das Bachelor-Studium im Fach Politikwissenschaft ist in Teil B der Studienordnung (HS13) geregelt. Für das Studium im kleinen Nebenfach (30 Kreditpunkte) existiert keine Unterteilung in Studienphasen. Das kleine Nebenfach Politikwissenschaft vermittelt Kernkompetenzen in drei frei wählbaren Teilgebieten der Politikwissenschaft. Die erworbenen Kenntnisse werden in einem der gewählten Teilgebiete über zwei Semester hinweg vertieft. Zur Auswahl stehen: Internationale Beziehungen Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Vertiefung kann erst besucht werden, wenn die entsprechende Kernkompetenz erfolgreich absolviert wurde. Zusätzlich zu den drei Kernkompetenzen und der zweisemestrigen Vertiefung muss ein frei aus dem Angebot des IPZ wählbares Wahlmodul absolviert werden. 2.6 Schematischer Studienablauf kleines Bachelor-Nebenfach (30 Kreditpunkte) Semester Modul Kreditpunkte 1. Semester Kernkompetenz a) 6 2. Semester Kernkompetenz a) 6 Kernkompetenz a) 6 3. Semester Vertiefung, Teil 1 b) -- Wahlmodul Politikwissenschaft 4 4. Semester Vertiefung, Teil 2 8 Summe Kreditpunkte 30 a) Wählbare Teilgebiete: Internationale Beziehungen, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Politische Philosophie, Schweizer Politik, Vergleichende Politikwissenschaft. b) Wählbar sind Teilgebiete, in welchen zuvor die entsprechende Kernkompetenz erfolgreich absolviert wurde. Seite 13 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018

Studienabschluss 3 Studienabschluss 3.1 Anmeldung zum Bachelor-Abschluss Wenn die Studierenden alle Bedingungen gemäss Rahmen- und Studienordnung erfüllt haben, können sie sich für den Bachelor-Abschluss beim Dekanat der Philosophischen Fakultät anmelden. Die jeweiligen Anmeldetermine und Informationen zum Procedere sind auf der Webseite des Dekanats publiziert. http://www.phil.uzh.ch/studium/studentservices/abschluss/bachelor.html Die Termine sind unbedingt einzuhalten, ansonsten kann das Diplom nicht fristgerecht erstellt werden. 3.2 Benotung Wie im Allgemeinen Teil der Studienordnung steht, wird im Bachelor-Diplom je eine Note für Hauptund Nebenfach ausgewiesen. Die Gesamtnote des Bachelor-Studiengangs ergibt sich aus den Teilnoten des Haupt- und Nebenfachs, gewichtet nach ihrem Umfang. Die Teilnote im Studienfach Politikwissenschaft setzt sich wiederum aus dem gewichteten Mittel aller benoteten Module dieses Fachs zusammen. Die Noten werden jeweils auf eine Dezimalstelle gerundet. 3.3 Exmatrikulation Wie jedes Semester kommt einige Zeit vor Semesterende die Aufforderung für die Semestereinschreibung. Wer für den Bachelor-Abschluss angemeldet ist und den Master nicht anschliessend an der Universität Zürich absolviert, wählt dort die Option Exmatrikulation. Weitere Informationen zur Semestereinschreibung finden Sie auf der folgenden Webseite der Universität Zürich: http://www.students.uzh.ch/registration.html Seite 14 Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft, Januar 2018