Betreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus

Ähnliche Dokumente
Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von. Kindergartengebühren. (Kindergartengebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung. von. Kindergartengebühren. (Kindergartengebührensatzung)

Wir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen zu beantworten und bis. Freitag, 2. Februar 2018

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020

Gebührenordnung über die Erhebung von Gebühren für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinde Freudental

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

GEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

Bedarfserhebung 2015/2016

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen

Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

Informationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017

Merkblatt über die Bestimmungen der Kernzeitenbetreuung und des Horts. (Betreuungsordnung)

Gemeinde Grafenau Landkreis Böblingen. Satzung

Anpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab

Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Gebührenordnung. BRK Kinderhaus Struwwelpeter. für das. An der Burg Unterschleißheim Tel. 089 / Fax: 089 /

Ferienbetreuungen 2019

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) vom

Gebührenverzeichnis - gültig ab 1. September

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) vom

Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes. Straße/Hausnummer. Telefon Nr.

Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes. Straße/Hausnummer. Telefon Nr.

Gebührenverzeichnis - gültig ab 1. September

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

Ferienbetreuungen 2018

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Inhaltsverzeichnis. vom In Kraft getreten: Seite

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom

G e b ü h r e n s a t z u n g

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Freising folgende

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren

Arbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm

INFO-Heft für die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde Niedernwöhren Kindergartenjahr 2014/2015

1 Kostenbeitragspflicht

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schüler- und Ferienbetreuung sowie Mittagsverpflegung 40/3

Grundschulkinderbetreuung in Schwieberdingen - Informationsblatt -

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten

Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Berglen

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Gebührensatzung für die evangelische Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.

Benutzungsordnung für die. städtische Grundschulkindbetreuung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte Fußsteigkoppel und der betreuten Grundschule

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Gebührensatzung. für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek erlassen:

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden

Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: Linsenhofer Str. 3 Fax.: Beuren

Bekanntmachung der N e u f a s s u n g der Satzung der Stadt Eckernförde für die Festen Grundschulzeiten. 1 Allgemeines

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der

Vom 18. Juli Geltungsbereich

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

Geltungsbereich. 2 Aufnahmegrundsätze

S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde

Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

VOM Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS I) erlässt die Stadt Ansbach folgende SATZUNG:

GEBÜHRENSATZUNG. Bestandteil der Kinderhausordnung des Kath. Kinderhaus St. Johannes Hauptstraße 17 A Mauern

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.

Transkript:

Betreuungsangebote Ansprechpartnerin im Rathaus Frau Katja Moser, Koordinationsstelle Kitas Münchinger Straße 5, Zimmer 04 92 0327 oder E mail: k.moser@hemmingen.de Für ein Beratungs- und Anmeldegespräch melden Sie sich bitte bei Frau Moser. Einen Termin für die Besichtigung einer Kindertagesstätte können Sie hingegen direkt mit der jeweiligen Kita-Leitung vereinbaren. Nähere Informationen zur pädagogischen Arbeit in den einzelnen Kindertagesstätten finden Sie unter www. Hemmingen.de - Leben & Wohnen - Kinderbetreuung & Schule. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger 1.1 Baby - und Kleinkindgruppe ev. Kirche Alter Schulplatz 1, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Christina Bauder, Tel. 81 06034 und ev. Pfarramt, Tel. 95 400 0 3 Jahre Freitag: 9.30 11.00 Uhr 1.2 Krabbel-Gruppe Süddt. Gemeinschaft Alte Schöckinger Straße 9, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerinnen: Frau Petra Bauer, Tel.: 82 073 und Frau Simone Schmid, Tel.: 915189 0 3 Jahre Mittwoch:10.00 11.15 Uhr 1

1.3 Spielstube im Bürgertreff Münchinger Straße 2, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerinnen: Frau Lioba Stehmer, Tel.: 41202 und Frau Renate Rudolf, Tel.: 81129 2-3 Jahre Mittwoch und/ oder Freitag: 8.30 11.30 Uhr Jeweils zum Monatsanfang ist ein fester Betrag von 20 zu entrichten, welcher die Versicherung, eine Betreuungsgebühr und einen Unkostenbeitrag für Bastelmaterial enthält. Wenn Sie Ihr Kind mittwochs und freitags bringen, fallen monatlich 40 an. 1.5 Tageseltern im Landkreis Ludwigsburg Landratsamt Ludwigsburg Ansprechpartnerin: Frau Martina Rupprecht, Tel. 07141-144 7600 Martina.rupprecht@landkreis-ludwigsburg.de bis ca.14 Jahre 2. Angebote der Gemeinde 2.1 Kindergarten Albert-Schweitzer-Straße Albert-Schweitzer-Straße 14, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Heike Schiele Telefon: 2649 E-Mail-Adresse: kiga-schweitzer-strasse@hemmingen.de Regelöffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag:13.30 16.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag: 7.00 16.00 Uhr 1 Gruppe mit Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1 Gruppe mit Kindern im Alter von 3 6 Jahren 2.2 Kita Haupt- und Blohnstraße Hauptstraße 27 und Blohnstraße 4, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Ute Kühn Telefon: 2434 E-Mail-Adresse: kiga-hauptstrasse@hemmingen.de oder kita-blohnstrasse@hemmingen.de 2

Regelöffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag: 13.30 16.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit: Montag Donnerstag: 7.30 17.00 Uhr Freitag: 7.30 16.00 Uhr Die Ganztagsbetreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. 2 Gruppen mit Kindern im Alter von 2 6 Jahren 1 Gruppe mit Kindern im Alter von 3 6 Jahren 2.3 Kita Schlosspark Hirschstraße 23, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Beate Zaiser-Schnabel Telefon: 2713 E-Mail-Adresse: kita-schlosspark@hemmingen.de Regelöffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag: 13.30 16.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit: Montag Donnerstag: 7.30 17.00 Uhr Freitag: 7.30 16.00 Uhr Die Ganztagsbetreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. 1 Gruppe mit Kindern im Alter von 1 3 Jahren 2 Gruppen mit Kindern im Alter von 2 6 Jahren 2 Gruppen mit Kindern im Alter von 3 6 Jahren 2.4 Kinderhaus Eberdinger Straße Eberdinger Straße 6/1, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Heike Schiele Telefon: 2479 E-Mail-Adresse: kiha-eberdinger@hemmingen.de Regelöffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag: 13.30 16.00 Uhr 3

Verlängerte Öffnungszeit: Montag Donnerstag: 7.30 17.00 Uhr Freitag: 7.30 16.00 Uhr Die Ganztagsbetreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. 2 Gruppen mit Kindern im Alter von 1 3 Jahren 3 Gruppen mit Kindern im Alter von 3 6 Jahren. 2.5 Kita Seestraße Seestraße 46, 71282 Hemmingen Ansprechpartnerin: Frau Antje Blum Telefon: 3516996 E-Mail-Adresse: kita-seestrasse@hemmingen.de Regelöffnungszeit: Mittwoch und Donnerstag: 13.30 16.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit: Montag Donnerstag: 7.30 17.00 Uhr Freitag: 7.30 16.00 Uhr Die Ganztagsbetreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. 1 Gruppe mit Kindern im Alter von 1 3 Jahren 2 Gruppen mit Kindern im Alter von 2 6 Jahren Anmerkung für alle Einrichtungen: In den Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten wird bei Bedarf ein warmes Mittagessen angeboten. In den Ganztagesgruppen ist ein warmes Mittagessen vorgesehen. 4

3. Angebote für Schulkinder 3.1 Betreuungsangebote i. R.d. Verlässlichen Grundschule/ Kernzeitenbetreuung Friedenstraße 32, 71282 Hemmingen Ansprechpartner: Herr Euchner Telefon: 918278 E-Mail-Adresse: hortanderschule@hemmingen.de Betreuungszeit: Montag Freitag: außerhalb des Unterrichts ab 7.00 Uhr, sowie in der 1., 4.,5. und 6. Schulstunde. Die Betreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Kinder der Klassenstufen 1-4 3.2 Hort an der Schule Friedenstraße 32, 71282 Hemmingen Ansprechpartner: Herr Euchner Telefon: 918278 E-Mail-Adresse: hortanderschule@hemmingen.de Anmeldung nach telefonischer Vereinbarung. Betreuungszeit: Montag Donnerstag: 12.00 17.00 Uhr Freitag: 12.00 16.00 Uhr Die Betreuung kann an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Ein warmes Mittagessen ist vorgesehen. Kinder der Klassenstufen 1-4 4. Gebühren 4.1 Gebühren für den Besuch der Kindertagesstätte im Vorschulalter Bemessungsgrundlage und Höhe der Gebühr 1. Die Kindergartengebühr beträgt jährlich (Monatsbeiträge nachrichtlich in Klammern) ab 01.09.2016 a) bei Familien mit 1 Kind bis zur Vollendung des 1.032,00 18.Lebensjahres (86,00 ) b) bei Familien mit 2 Kindern bis zur Vollendung des 774,00 18.Lebensjahres pro Kind (64,50 ) c) bei Familien mit 3 Kindern bis zur Vollendung des 517,20 18.Lebensjahres pro Kind (43,10 ) d) bei Familien mit 4 und mehr Kindern bis zur Vollendung 175,20 5

des 18. Lebensjahres pro Kind (14,60 ) e) Zuschlag zur Gebühr nach Buchstabe a - d für den Besuch 206,40 der Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (17,20 ) f) Zuschlag zur Gebühr nach Buchstabe a - d für den Besuch 1.651,20 der Ganztagsbetreuung (137,60 ) Der Zuschlag für die Inanspruchnahme des Ganztagesangebots an 2 bzw. 3 festen Tagen beträgt 40% bzw. 60 % hiervon. g) Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren wird ein Zuschlag 722,40 zur Gebühr nach Buchstabe a - f erhoben mit (60,20 ) h) Für den Besuch von Kindern unter 2 Jahren wird ein Zuschlag 877,20 zur Gebühr nach Buchstabe a - f) erhoben in Höhe von (73,10 ) Der Zuschlag für die Inanspruchnahme dieses Angebotes an zwei bzw. drei festen Tagen beträgt 40 % bzw. 60 % hiervon. i) Für Alleinerziehende mit 1 Kind ermäßigt sich die Kindergartengebühr nach Punkt a) um 20 %. Die Gebühren sind auf volle 0,10 zu runden. Stichtag für die Feststellung der Kinderzahl in der Familie ist jeweils der 1.9. eines Jahres. Änderungen, die sich während des Jahres ergeben, sind ab dem Ereignis folgenden Monatsersten zu berücksichtigen. Bei Geburten bedarf es hierzu eines Antrags an den Kindergarten, der von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Monaten zu stellen ist. Später eingehende Mitteilungen werden erst zum darauffolgenden Monatsersten berücksichtigt. 2. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie den Kindergarten, so ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und die weiteren Kinder um je 50 v.h. 3. Die Kindergartengebühr sowie die Zuschläge zur Gebühr werden in 12 Monatsraten erhoben. 4. Die Gebühren sind für alle angemeldeten und im Kindergarten aufgenommenen Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum den Kindergarten besuchen oder nicht. Da die Gebühr eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung darstellt, ist diese grundsätzlich auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Abmeldung voll zu bezahlen. Bei behördlicher Schließung des Kindergartens von mehr als 1 Monat wird für den Zeitraum der Schließung keine Gebühr erhoben. 5. Sollte es Erziehungsberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt/Sozialamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz) nicht möglich sein, die Gebühren zu leisten, kann der Beitrag in begründeten Fällen vom Träger ermäßigt werden. Anm.: Pro warmes Mittagessen entstehen Kosten von 2,70. 6

4.2 Gebühren für den Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie des Horts an der Schule Bemessungsgrundlage und Höhe der Gebühr (1) Die jährliche Gebühr für den Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie des Horts an der Schule wird wie folgt festgesetzt (die monatliche Gebühr auf der Basis von 11 Monatsbeiträgen ist nachrichtlich in Klammern vermerkt): Die Gebühr für den Besuch des Horts an der Schule beträgt je Kind 1.411,30 (128,30 ) (2) Die Gebühr für den Besuch der verlässlichen Grundschule beträgt a) bei Familien mit einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 869,00 (79,00 ) b) bei Familien mit 2 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 704,00 (64,00 ) c) bei Familien mit 3 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 528,00 (48,00 ) d) bei Familien mit 4 und mehr Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 286,00 (26,00 ) Für den Besuch einer der beiden Einrichtungen erhalten alleinerziehende Elternteile eine Ermäßigung. Beim Besuch des Horts an der Schule wird diese mit 20 %, beim Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit 50 % gewährt. (3) Stichtag für die Feststellung der Kinderzahl in der Familie ist jeweils der 1.9. eines Jahres. Änderungen, die sich während des Jahres ergeben, sind ab dem dem Ereignis folgenden Monatsersten zu berücksichtigen. Bei Geburten bedarf es hierzu eines Antrags an die jeweilige Einrichtung, der von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Monaten zu stellen ist. Später eingehende Mitteilungen werden erst zum darauffolgenden Monatsersten berücksichtigt. (4) Die Gebühren werden in 11 Monatsraten erhoben. Im Monat August erfolgt kein Einzug der Gebühren. (5) Die Gebühren sind für alle angemeldeten und in der jeweiligen Einrichtung aufgenommenen Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum die Einrichtung besuchen oder nicht. Da die Gebühren eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung darstellen, sind diese grundsätzlich auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Abmeldung voll zu bezahlen. Bei behördlicher Schließung des Kindergartens von mehr als 1 Monat wird für den Zeitraum der Schließung hingegen keine Gebühr erhoben. Sollte es Erziehungsberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt/Sozialamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz/Bundessozialhilfegesetz) nicht möglich sein, die Gebühren zu leisten, kann der Beitrag in begründeten Fällen vom Träger ermäßigt werden. (6) Zusätzlich zu der in 3 Nr. 1 genannten Gebühr wird für den Besuch einer Betreuung in den Schulferien eine Gebühr erhoben. Diese beträgt pro Kind und betreuter Ferienwoche vormittags und nachmittags je 37. Der ganztägige Besuch einer Ferienbetreuung kostet 7

somit 74 pro Kind und betreuter Ferienwoche. Bei einem tageweisen Besuch der Ferienbetreuung ist die Gebühr für eine gesamte Ferienwoche zu bezahlen. (7) Beim Wahlrecht Besuch an bis zu 2 Tagen fallen 50%, beim Besuch an bis zu 3 Tagen fallen 60% der jeweiligen Gebühr an. Anm.: Pro warmes Mittagessen entstehen Kosten von 2,70. 5. Schließzeiten in den Schulferien Die Kindertagesstätten samt der zugehörigen Krippengruppen sowie der Hort an der Schule/Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule sind in den Weihnachtsferien und in den letzten beiden Ferienwochen der Sommerferien geschlossen. Bei vorhandener Kapazität an Plätzen können auch Grundschulkinder berufstätiger Eltern in den verschiedenen Schulferien den Hort an der Schule wochenweise besuchen, selbst wenn Sie dort sonst nicht angemeldet sind. Für dieses Angebot fällt nachfolgende Gebühr an: Betreuungszeit: Montag Freitag: 7.30-13.30 Uhr: Montag Freitag: 7.30-17.00 Uhr: 34 pro Kind und betreuter Ferienwoche 68 pro Kind und betreuter Ferienwoche. Für die Betreuung Ihres Schulkindes in den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst- oder Sommerferien im Hort an der Schule haben wenden Sie sich bitte spätestens ca. 2 Monate vor der jeweiligen Betreuungsmaßnahme an den Hort an der Schule. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anmeldungen nur noch bei einer entsprechenden Platzkapazität berücksichtigt werden können. Eine Anmeldung für einzelne Ferientage ist nicht möglich. Bei einem tageweisen Besuch der Ferienbetreuung ist die Gebühr für eine gesamte Ferienwoche zu entrichten. Bitte beachten Sie auch, dass an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen keine Betreuung erfolgt. Stand März 2017 8