Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick
|
|
- Benjamin Beutel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick
2 Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick In den Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Nufringen werden Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum 10. Lebensjahr betreut. Das Nufringer Kinderbetreuungsangebot kann sich sehen lassen. Drei Kindergärten mit Sprachförderungsangeboten und Eingliederungshilfen in Form von integrativen Betreuungen, eine Kinderkrippe, die Kernzeitbetreuung und die Kindertagespflege. Hier arbeiten zahlreiche qualifizierte und motivierte Fachkräfte, die die Kinder betreuen und sich fürsorglich um das Wohl und die Bildung der Kinder kümmern. Jedes Kind wird an seinem individuellen Entwicklungsstand abgeholt und in seiner Entwicklung unterstützt, gefördert und begleitet. Die Kinder fühlen sich bei uns sicher und individuell angenommen. Wir schaffen Grundlagen für das Selbstbewusstsein, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung der Kinder, um sie für das weitere Leben gut zu wappnen. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen einen Überblick über die aktuell bestehenden Angebote der Kindertagesbetreuung in Nufringen geben. Ihre
3 Betreuungseinrichtungen Kindergarten Schulstraße Für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Träger der Einrichtung ist die. Kindergarten Steigstraße Für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Träger der Einrichtung ist die. Kindergarten Zeppelinstraße Für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Träger der Einrichtung ist die. Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Für Kinder während der Grundschulzeit in der Schule im Wiesengrund. Träger der Einrichtung ist die. Kinderkrippe Seepferdchen GbR Für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren. Träger der Einrichtung ist die Kinderkrippe Seepferdchen GbR. Kindertagespflege für Kleinkinder Betreuung bei einer/m Tagesmutter/-vater. Für Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren. Träger dieses Betreuungsmodells sind der Landkreis Böblingen und die Landkreiskommunen. Ansprechpartner ist der Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen, der darüber hinaus auch die Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren organisiert. Kindergarten Schulstraße Schulstraße 1 Leiterin: Franziska Weiss Telefon: / Kiga.Schul@Nufringen.de Kindergarten Steigstraße Steigstraße 15 Leiterin: Andrea Luft Telefon: / Kiga.Steig@Nufringen.de Kindergarten Zeppelinstraße Zeppelinstraße 23 Leiterin: Petra Lichtl Telefon: / Kiga.Zeppelin@Nufringen.de Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Im Wiesengrund 22 Leiterin: Elvira Skrijelj Telefon: / Mobil: 0176 / Fax: 07032/ Kernzeit@Nufringen.de Kinderkrippe Seepferdchen GbR Schulstraße 1 A Leiterin: Beatrice von Polier und Selina Heinze Telefon: / kontakt@kinderkrippeseepferdchen.de Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen Untere Burggasse Sindelfingen Telefon: / info@tupf.de
4 Betreuungsangebote für Kleinkinder (unter 3 Jahre) Betreuung für Kinder von 1 Jahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in den Krippengruppen der Kindergärten Schulstraße und Steigstraße und in der altersgemischten Gruppe im Kindergarten Zeppelinstraße: Betreuungszeiten: Montag-Freitag: Uhr Uhr mit Mittagessensangebot Hauptamt Angelika Schmidt Hauptstraße 28 Telefon: / Fax: / A.Schmidt@Nufringen.de Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt bei der Gemeinde Nufringen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. Betreuung für Kinder von 2 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in den Krippengruppen der Kinderkrippe Seepferdchen GbR: Betreuungszeiten: Montag-Freitag: Uhr Uhr (Modell 1) Montag-Freitag: Uhr Uhr (Modell 2) Montag-Freitag: Uhr Uhr (Modell 3) Jeweils mit Mittagessensangebot Die vorgenannten Betreuungsmodelle können zeitlich gesplittet werden (Modell 4); Bsp: Montag Modell 1 Dienstag Modell 2 Mittwoch Modell 3 Donnerstag Modell 1 Freitag Modell 2 Kinderkrippe Seepferdchen GbR Schulstraße 1 A Leiterin: Beatrice von Polier und Selina Heinze Telefon: / kontakt@kinderkrippeseepferdchen.de Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt bei der Kinderkrippe Seepferdchen GbR. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. Betreuung für Kinder ab Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in der Tagespflege im Rahmen des Modells TAKKI Nufringen: Betreuungszeiten: Betreuungszeiten können individuell gemäß des bestehenden Bedarfs mit den Tagespflegepersonen vereinbart werden. Information, Beratung und Vermittlung erhalten Sie vom Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen. Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen Untere Burggasse Sindelfingen Tel / info@tupf.de
5 Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter (3 Jahre bis zum Schuleintritt) Betreuung für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in den Kindergärten Schulstraße, Steigstraße und Zeppelinstraße: Betreuungszeiten: Montag-Freitag: Uhr Uhr und Uhr Uhr (= Regelöffnungszeit) Hauptamt Angelika Schmidt Hauptstraße 28 Telefon: / Fax: / A.Schmidt@Nufringen.de Montag-Freitag: Uhr Uhr (= Zusammenhängende Öffnungszeit) Montag-Freitag: Uhr Uhr (= Zusammenhängende, erweiterte Öffnungszeit) mit Mittagessensangebot Montag-Freitag: Uhr Uhr (= Ganztagesbetreuung) mit Mittagessensangebot Die Ganztagesbetreuung kann bis nur tageweise und gemeinsam mit anderen Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden. Ab Januar 2018 kann die Ganztagesbetreuung nur noch an mindestens 3 Tagen in der Woche kombiniert mit anderen Betreuungsformen in Anspruch genommen werden. Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt bei der Gemeinde Nufringen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
6 Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (während der Grundschulzeit) Betreuung für Kinder während der Grundschulzeit in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung in der Schule im Wiesengrund: Betreuungszeiten: Montag-Freitag: Uhr Uhr (Kernzeitbetreuung) Montag-Freitag: Uhr Uhr (Nachmittagsbetreuung) mit Mittagessensangebot von Montag bis Freitag Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Im Wiesengrund 22 Leiterin: Elvira Skrijelj Telefon: / Fax: 07032/ Mobil: 0176 / Kernzeit@Nufringen.de Die einzelnen Betreuungsangebote können auch nur tageweise in Anspruch genommen werden. Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt über die Kernzeitbetreuung der. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
7 Betreuungsgebühren in den Kindergärten der Kindergartengebühren für die Betreuung in den Kindergärten Schulstraße, Steigstraße und Zeppelinstraße: Monatliche Gebühren für die Kleinkindbetreuung (für 11 Monate im Jahr): 415 (Familie mit 1 Kind) 309 (Familie mit 2 Kindern) 209 (Familie mit 3 Kindern) 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Hauptamt Angelika Schmidt Hauptstraße 28 Telefon: / Fax: / A.Schmidt@Nufringen.de Monatliche Gebühren für die Regelöffnungszeit und die zusammenhängende Öffnungszeit (für 11 Monate im Jahr): 121 (Familie mit 1 Kind) 92 (Familie mit 2 Kindern) 61 (Familie mit 3 Kindern) 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Monatliche Gebühren für die zusammenhängende erweiterte Öffnungszeit (für 11 Monate im Jahr): 142 (Familie mit 1 Kind) 108 (Familie mit 2 Kindern) 71 (Familie mit 3 Kindern) 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Monatliche Gebühren für die Ganztagesbetreuung (für 11 Monate im Jahr): 202 (Familie mit 1 Kind) 154 (Familie mit 2 Kindern) 102 (Familie mit 3 Kindern) 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Für die Inanspruchnahme des Mittagessensangebots wird zusätzlich eine monatliche Essensgeldpauschale erhoben. Diese beträgt bei täglicher Inanspruchnahme des Mittagessensangebots (5 Tage pro Woche) 95 ; bei nur tageweiser Inanspruchnahme den prozentual anteiligen Betrag (Bsp.: 80 % bzw. 76 bei nur 4 Tagen pro Woche). Nähere Informationen zu den Betreuungsgebühren erhalten Sie bei der.
8 Betreuungsentgelte in der Kinderkrippe Seepferdchen GbR Entgelte für die Betreuung in der Kinderkrippe Seepferdchen GbR: Die subventioniert die Entgelte der Kinderkrippe Seepferdchen GbR mit sozial gestaffelten Beträgen (SB). Dadurch werden die Entgelte der Kinderkrippe Seepferdchen GbR mit den Kindergartengebühren der für die Kleinkindbetreuung (bezogen auf die einzelne Betreuungsstunde) harmonisiert. Die subventionierten Entgelte gelten jedoch nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Nufringen. Kinderkrippe Seepferdchen GbR Schulstraße 1 A Leiterin: Beatrice von Polier und Selina Heinze Telefon: / kontakt@kinderkrippeseepferdchen.de Monatliches Betreuungsentgelt für Modell 1 (für 12 Monate im Jahr): abzgl. 0 SB = 351 (Familie mit 1 Kind) - abzgl. 90 SB = 261 (Familie mit 2 Kindern) - abzgl. 174 SB = 177 (Familie mit 3 Kindern) - abzgl. 351 SB = 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Monatliches Betreuungsentgelt für Modell 2 (für 12 Monate im Jahr): abzgl. 0 SB = 406 (Familie mit 1 Kind) - abzgl. 103 SB = 303 (Familie mit 2 Kindern) - abzgl. 201 SB = 205 (Familie mit 3 Kindern) - abzgl. 406 SB = 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Monatliches Betreuungsentgelt für Modell 3 (für 12 Monate im Jahr): abzgl. 0 SB = 514 (Familie mit 1 Kind) - abzgl. 132 SB = 382 (Familie mit 2 Kindern) - abzgl. 255 SB = 259 (Familie mit 3 Kindern) - abzgl. 514 SB = 0 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Der Preis pro Mittagessen beträgt 2,95 und kann bei Bedarf dazu gebucht werden. Der Essensbeitrag errechnet sich nach dem individuellen Verbrauch und wird monatlich abgebucht. Nähere Informationen zu den Betreuungsentgelten erhalten Sie bei der Kinderkrippe Seepferdchen GbR.
9 Betreuungsentgelte in der Kernzeitund Nachmittagsbetreuung Entgelte für die Betreuung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit: Nach Nettoeinkommen (NE) gestaffelte, monatliche Betreuungsentgelte für die Kernzeitbetreuung (für 11 Monate im Jahr): 27 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 18 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 32 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 23 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 42 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 28 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 52 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 33 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 64 (Familie mit 1-2 Kindern; NE über ) 38 (Familie mit 3 Kindern; NE über ) Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Im Wiesengrund 22 Leiterin: Elvira Skrijelj Telefon: / Mobil: 0176 / Kernzeit@Nufringen.de Nach Nettoeinkommen (NE) gestaffelte, monatliche Betreuungsentgelte für die Nachmittagsbetreuung (für 11 Monate im Jahr): 20 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 13 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 25 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 17 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 35 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 22 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 40 (Familie mit 1-2 Kindern; NE bis ) 27 (Familie mit 3 Kindern; NE bis ) 47 (Familie mit 1-2 Kindern; NE über ) 29 (Familie mit 3 Kindern; NE über ) Für Kinder aus Familien mit 4 und mehr Kindern wird kein Entgelt erhoben. Für die Inanspruchnahme des Mittagessensangebots wird zusätzlich eine monatliche Essensgeldpauschale erhoben. Diese beträgt bei täglicher Inanspruchnahme des Mittagessensangebots (5 Tage pro Woche) 90 ; bei nur tageweiser Inanspruchnahme den prozentual anteiligen Betrag (Bsp.: 80 % bzw. 72 bei nur 4 Tagen pro Woche). Für Kinder aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften ist auf Nachweis kein Essensgeld zu entrichten. Entgelte für die Ferienbetreuung: Bei den Kindern, die bereits in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, sind bei der Ferienbetreuung die Entgelte für die Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung maßgebend. Änderungen der Betreuungsentgelte vorbehalten!
10 Betreuungsentgelte in der Tagespflege beim Modell TAKKI Nufringen TAKKI-Betreuungsentgelte pro betreutem Kind und Betreuungsstunde: 2,76 (Familie mit 1 Kind) 2,05 (Familie mit 2 Kindern) 1,39 (Familie mit 3 Kindern) 0,00 (Familie mit 4 und mehr Kindern) Die TAKKI-Betreuungsentgelte sind von den Kleinkindbetreuungsgebühren/-entgelten in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Nufringen -bezogen auf die einzelne Betreuungsstunde pro Kind- abgeleitet. Damit sind die Betreuungsgebühren/-entgelte bei allen Kleinkindbetreuungsangeboten in der - bezogen auf die einzelne Betreuungsstunde pro Kind - harmonisiert. Hauptamt Angelika Schmidt Hauptstraße 28 Telefon: / Fax: / A.Schmidt@Nufringen.de Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen Untere Burggasse Sindelfingen Telefon: / info@tupf.de Nähere Informationen zu den Betreuungsentgelten erhalten Sie bei der und beim Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen.
11 Aktueller Ferienplan der Kindertageseinrichtungen in der
12 Herausgeber: Hauptstraße 28 Tel.: 07032/ Fax: 07032/ Erstellt auf Initiative der Zukunftsoffensive Nufringen 2025 Diese Information wird jährlich zu Beginn des Kindergarten- und Schuljahres aktualisiert und neu herausgegeben. Stand: September 2017
Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick
Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick Kindertagesbetreuung in Nufringen auf einen Blick In den Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Nufringen werden Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum 10.
MehrSATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN
S e i t e 1 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Einrichtung 2 Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangebote
MehrGebührenverzeichnis - gültig ab 1. September
Anlage zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt Gebührenverzeichnis - gültig ab 1. September 2017 - Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
MehrBetreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus
Betreuungsangebote Ansprechpartnerin im Rathaus Frau Katja Moser, Koordinationsstelle Kitas Münchinger Straße 5, Zimmer 04 92 0327 oder E mail: k.moser@hemmingen.de Für ein Beratungs- und Anmeldegespräch
MehrS A T Z U N G. 1 Öffentliche Einrichtung. Die Gemeinde Bondorf betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTagG als öffentliche Einrichtung.
Gemeinde Bondorf Kreis Böblingen S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die ertagesbetreuungseinrichtungen vom 19.05.2011, 22.05.2015 und zuletzt geändert am 15.07.2016 Aufgrund von
MehrElternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017
Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und geben ihn bis spätestens 29.07.2016 in einem Kindergarten im Stadtgebiet oder im Rathaus der Stadt
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
MehrBedarfserhebung 2015/2016
Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen
MehrBedarfserhebung. für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Stadt Abensberg
Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Stadt Abensberg Liebe Eltern, wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de
MehrNummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung
Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten
MehrKindergartengebühren (jeweils ab 01. September)
Kindergartengebühren (jeweils ab 01. September) Die Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 betragen: Ü3 Regelbetreuung (6h, verteilt auf Vor- und Nachmittag) 2013/2014 2014/2015
MehrElternfragebogen. Sehr geehrte Eltern,
Elternfragebogen Sehr geehrte Eltern, um das gemeindliche Betreuungsangebot zu optimieren, führt die Gemeinde Bischberg wieder eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung vom 21. Juli 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2, 13 und 19
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
Gemeinde Aicha vorm Wald BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind hat einen Betreuungsplatz bitte
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)
Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)
Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrSatzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1
1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrÖffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen
Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat
MehrGebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln. A. Gebühren für Kindertagesstätten
Seite 1 Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für die Tagespflege in der Gemeinde Ostercappeln Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO in der
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrKinderbetreuung in Bartholomä
Kinderbetreuung in Bartholomä Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Eltern, seit den letzten Jahren genießen Bildung und Betreuung in Bartholomä für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung eine immer
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim
G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),
MehrA n m e l d e f o r m u l a r e
Gemeinde Dettenhausen Bismarckstraße 7 72135 Dettenhausen A n m e l d e f o r m u l a r e für die Kernzeitbetreuung und Flexible Nachmittagsbetreuung an der Schönbuchschule Dettenhausen für das Schuljahr
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 24.07.2012 (In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom
MehrGebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.
MehrBildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in Ingolstadt. Jugendamt
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in Ingolstadt Kinderbetreuung in Ingolstadt I. Bevölkerungsentwicklung in Ingolstadt II. Betreuungsformen III. IV. Bestand und Ausbauplanung
MehrErhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten
Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.15 in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab
MehrWir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen zu beantworten und bis. Freitag, 2. Februar 2018
Stadtverwaltung Marktplatz 2 72275 Alpirsbach Hauptamt Simone Müller Tel.: 07444 / 9516-210 Fax: 07444 / 9516-218 simone.mueller@alpirsbach.de Zimmer 204 Az.: 460.023 - MÜ 10.01.2018 Örtliche Bedarfsplanung
MehrA n m e l d e f o r m u l a r e
Gemeinde Dettenhausen Bismarckstraße 7 72135 Dettenhausen A n m e l d e f o r m u l a r e für die Kernzeitbetreuung an der Schönbuchschule Dettenhausen für das Schuljahr 2016/2017 Verbindliche Anmeldung
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
SSta Stadt Alzenau z.hd. Frau Christine Reyer Hanauer Straße 1 63755 Alzenau BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrAnpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab
An alle Eltern der Kinder in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Amt: BürgerService Straße: Hauptstr. 17 Zimmer: Nr. 4 Sachbearbeitung: Doreen Pützschler Tel.-Durchwahl: 07803/930-131 Fax: 07803/930-114
MehrAufnahmeantrag. Kleinkindbetreuung an Tagen. Gewünschte Wochentage Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Aufnahmeantrag 1. Angaben zum Kind: Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht Konfession Staatsangehörigkeit Kinder- / Hausarzt 2. Gewünschtes Aufnahmedatum in die Einrichtung 3. Gewünschte Einrichtung
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000
MehrErziehungsberechtigter: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer. Ehepartner/Lebenspartner: Name, Anschrift, Geburtsdatum
Kreis Rendsburg-Eckernförde Kinder, Jugend, Sport Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg eingegangen am: Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
MehrBildungs- und Betreuungsangebote
Bildungs- und Betreuungsangebote Inhaltsverzeichnis Kinderbetreuung 3-5 Schulen 6-7 Ferienbetreuung 8 Weitere Wegweiser - Schwangerschaft und junge Eltern - Beratung und Unterstützung - Angebote für Kinder,
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
MehrArbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2, 3, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrStadt Metzingen 4/30
Inhaltsverzeichnis BETREUUNGSENTGELT FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN METZINGEN 1. Elternbeitragstabellen 2 2. Maßgebliches Einkommen 5 3. Abzüge 6 4. Ermäßigung bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder
MehrGuten Tag liebe Eltern
Guten Tag liebe Eltern Ganztagsbetreuung für Grundschüler in Wiernsheim im Schuljahr 2015/16 Viele Eltern und Alleinerziehende gehen ganztags einer Beschäftigung nach. Daraus ergeben sich Probleme für
MehrElternbeitragssatzung Gemeinde Taura
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom
MehrAnmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes. Straße/Hausnummer. Telefon Nr.
Absender: An das Bürgermeisteramt Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Datum Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße/Hausnummer
Mehr1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD ATKBJS am 20. Mai 2015 - öffentlich - Vorlage Nr. 16/2015 Bedarfsplanung für die Kindergärten und die Schülerbetreuung 2015/2016 -Beratung und Beschlussfassung-
MehrInformationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017
Informationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017 Liebe Eltern, In den Aichwalder Kindergärten stehen Ihnen eine Vielzahl an Betreuungsangeboten für Ihre Kinder zur Verfügung. Mit einem
MehrGebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner
Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrElternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz
1 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz SR/BV/2011/2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Pflicht zur Zahlung Seite 2 3 Abgabenschuldner Seite
MehrSatzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin
Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in
MehrGemeinde Seeheim-Jugenheim
Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am:
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrBetreuungs- und Bildungsangebote in Pfedelbach
Betreuungs- und Bildungsangebote in Pfedelbach Stand 07/2016 Ein Anfang ist kein Meisterstück, doch guter Anfang halbes Glück. Anastasius Grün Liebe Eltern, mit dem Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten
MehrBetreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet
Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Reichenbach im Vogtland (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen)
MehrGEMEINDE BRÜHL S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl. vom
S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus der Kinder der Gemeinde Brühl vom 11.07.2011 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 9 des
MehrSatzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Wehr und deren Gebühren
Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Wehr und deren Gebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) i. V. m. 2, 13, und 19 des Kommunalabgabengesetzes
MehrGemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Stadt Neuenstein Hohenlohekreis Satzung der Stadt Neuenstein über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen
MehrZentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze
Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale
MehrB E N U T Z U N G S - U N D G E B Ü H R E N S A T Z U N G
B E N U T Z U N G S - U N D G E B Ü H R E N S A T Z U N G über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Weissach Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrFörderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw
Fachdienst Kindertagespflege Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Leitlinien Pilotphase (01.01.2012-30.04.2014) Das Angebot an Betreuungsplätzen
MehrGebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner
Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)
MehrKinderbetreuungsangebote der Stadt Blaubeuren
Kinderbetreuungsangebote der Stadt Blaubeuren Die Stadtverwaltung informiert Sie über die vorhandenen Betreuungsangebote der Stadt Blaubeuren für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrHerzlich willkommen!
1 Herzlich willkommen! Was erwartet Sie heute Abend? Allgemeines Informationen zum Thema Schulreife/ Schulfähigkeit Kooperation KiTa-Grundschule Kernzeit / Betreuungsangebot Zeit für Fragen 2 Allgemeines
MehrKINDERGÄRTEN IN FREIBERG AM NECKAR
KINDERGÄRTEN IN FREIBERG AM NECKAR VORWORT Liebe Freiberger Eltern, selbst Familienvater weiß ich sehr gut, dass wir Eltern für unsere Kinder nur die beste Betreuung wünschen und stets die ideale Balance
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19
MehrStadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt
Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption
MehrDie Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung
MehrI. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.
Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der
MehrLiebe Eltern, vielleicht denken Sie gerade darüber nach, ihr Kind betreuen zu lassen, und überlegen sich, welche Betreuungsformen
Liebe Eltern, vielleicht denken Sie gerade darüber nach, ihr Kind betreuen zu lassen, und überlegen sich, welche Betreuungsformen die Stadt Leinfelden- Echterdingen anbietet und welche für Ihr Kind die
Mehr- Elternbeitragssatzung vom
Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für
MehrAnmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen
1 Bürgermeisteramt Jagsthausen Frau Dörner Hauptstraße 3 74249 Jagsthausen Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen Erziehungsberechtigte/er:
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim
G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Eggolsheim. vom
028/09 S.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Eggolsheim vom 14.07.2006 in Kraft getreten am 01.09.2006 (Amtsblatt vom 03.08.2006 Nr. 15)
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand
Stadt Neuss 4.5.5 Kinder in Kindertagesbetreuung Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Grundzahlen: Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt Anzahl der Kinder in Kindertagespflege (außerhalb
Mehr1 Grundsatz, Geltungsbereich
Satzung der Stadt Plauen über die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Plauen und für die Inanspruchnahme der von der Stadt Plauen angebotenen Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
MehrBetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche
Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche Die vorliegende Broschüre gewährt einen Überblick über Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche in Gaggenau. Herausgeber: Stadtverwaltung Gaggenau Hauptstraße
MehrStadt Gerlingen - Ortsrecht -
Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.
MehrBetreuende Grundschule
Betreuende Grundschule ein erweitertes Angebot zur Schülerbetreuung an der Grundschule an der Sandmühle Betreuende Grundschule 1 Die Betreuungsformen an der Grundschule Heidesheim 7.00 8.05 12.05/13.10
MehrGEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000
MehrAllgemeines. - die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte für die Betreuung von Kindern im Hort und in der Kindertagespflege.
Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) Aufgrund
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 05.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
MehrPräambel. Artikel 1. 1 Beitragspflicht
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 17. Dezember 2010 Präambel Der Rat der
Mehr